1909 / 16 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Jan 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Fähnriche usw. Berlin, 12. Januar. Ottens Oberlt. im 2. Litihau. Feldart. Regt. Nr. 37, in das Feldart. Regt. von Clausewiß (1. Oberschles.) Nr. 21 verseßt.

Neues Palais, 14. Januar. Haack, Gen. Lt. und Inspekteur der 3. Pion. Insp., in Genehmigung seines Abschiedsgesuhes mit der geseßliden Pension zur Disp. gestellt. Frhr. v. Welczeck, Lt. im Gardekür. Regt., kommandiert zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt, behufs Uebertritts in den diplomatischen Dienst zu den Ref. Offizieren des Negts. übergeführt. Kalbe, Lt. im 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, auf sein Gesuch zu den Offizieren der Landw. Inf. 1. Aufgebots übergeführt.

Nachweisung der beim Sanitätskorps eingetretenen Veränderungen. Durch Verfügung des Generalstabs- arztes der Armee. Mit Wahrnehmung offener Assistenzarztstellen sind beauftragt worden :

am 7. Dezember. Pesch, Unterarzt beim Kür. Negt. Graf Geßler (Nhein.) Nr. 8,

am 30. Dezember. Abromeit, Unterarzt beim Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm T. (2. Oftpreuß.) Nr. 3,

am 31. Dezember. Dr. Becker, Unterarzt beim Feldart. Negt. Prinz-Negent Luitpold von Bayern (Magdeburg.) Nr. 4,

Beamte der Militärverwaltung.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 29. De- zember. Schimmelmann, geprüfter Intend. Sekretariats- anwärter, als Miltärintend. Diätär bet der Intend. des XVI. Armee- korps angesteDt.

31. Dezember. Die Garn. Verwalt. Direktoren auf Probe Schnelle in Allenstein, Westerwald tn Meß (Garn. Verwalt. Il), Fven auf dem Truppenübungsplatz Alten-Grabow, zu Garn. Verwalt. Direktoren ernannt.

4, Januar. Ginzel, Richter, Intend. Diätare von den Intend. der Verkehrstruppen b¡w. des II1. Armeekorps, zu Militär- intend. Sekretären ernannt. Die Kaserneninspektoren auf Probe Tegtmeier in Oldenburg, Döring in Mey (Garn. Verwalt. 111), Sohn in Cöln, zu Kasernentins\pektoren ernannt.

6. Januar. Lintow, Oberintend. Sekcetär von der Intend. der militärishen Institute, zum Gehetmen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Krieasminisiterium ernannt.

7. Januar. Hillmann, Lt. der Res., bisher Lt. im 2. Naffau. Feldart. Negt. Nr. 63 Frankfurt, Schneider, Lt. der Res., bi9her Lt. im 7. Bad. Inf. Regt. Nr. 142, und Jungheim, Lt. der Res., biéher Lt. im Inf. Negt. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, als etatsmäßige Militärintend. Assessoren mit einem Dienstalter vom 17. Dezember 1908 bei den Intend. des Gardekorps bzw. des 1X. und VIIT. Armeekorps angestellt.

8. Januar. Hoffmann, Oberzablmstr. vom I. Bat. Gren. Negts. König Friedrich Wilhelm 11. (1. Schles.) Nr. 10, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestard verseßt. Dr. Achert (111 Berlin), Prudit\ch (Ratibor), Strulik (Altenburg), Gold- berg (Posen), Nonde (Straßburg), Effmann (Siegen), Unter- apotheker des Beurlaubtenstandes, zu Oberapothekern befördert.

Grüllich (Lauban), Funcke (Wiesbaden), Oberapotheker des Be- urlaubtenftandes, der Abschied bewilligt.

Koloniales. Die Eingeborenenpolitik Frankrei chs.

Im Oberlichtsaale der Philharmonie hatte sich gestern abend ein zablreihes Publikum eingefunden, um einen Vortrag des französischen Kolontalpolitikers Joseph Chailley über „Frankreih und seine Eingeborenenpolitik*“ anzuhören. Der Präsident der Deutschen Kolonialgesellschast, Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht zu Mecktlenburg, hatte die Ginladungen hierzu ergehen lassen. Anwoesend waren unter anderen der Staatssekretär des Reichskolonialamts Dernburg, der Staatssekretär des NReichtpostamts Kraetke, der preußische Gesandte in Hamburg Graf von Göten, in Vertretung des beurlaubten französishen Botschafters der Botschafts- rat Baron de Berckheim, dec Botschaftssekreiär Hermits, der Konsul Boeufvé und eine große Anzahl der führenden deutschen Ko”onialpolitiker In Vertretung des Herzogs Fohann Albrecht er- öffnete der geschäftsführende Vizepräsident der Deutschen Kolontal- gesellschaft, Kaiserliher Botschafter a. D. Dr. von Holleben, die Versammlung mit folgender Ansprache: „Es war am 15. März 1907, als an dieser Stelle unser verehrter Herr Präsident, Seine Hoheit Heriog Johann Albrecht zu Mecklenburg, Herrn Lucten Hubert be- grüßte und darauf hinwies, daß nach den Erfahrungen über die zusammenschließende und einigente Kraft des kolonialen Gedankens der bei uns leider fonst so weit ausetnander- trebenden Parteien wir wohl der Hoffnung sein dürften, daß eine Verständigung und ein Zusammenarbeiten auf dem kolontalen Gebiet auch zwishen unserem und dem franzöfisWen Volke die Brücke zu einem gegenseitigen Verständris {lagen würde. Diese Worte Seiner Hoheit find auf fruhtbaren Boden gefallen. Auf eine Einladung des Präsidenten Ligue Coloniale Françcaise, des früheren frarz8fis{en Staatssekretärs der Kolonien und Kriegs- ministers Hecrn Etienne, bat Herr Graf von Gögen als Vertreter der Deutschen Kolonialgefell\d

der

Haft vor ber Ligue Coloniale Françcaise in Paris einen Vortrag gehalten und ift von der französishen Körper- chaft, der die ersten Namen s Tolonialen Frankreich- angehören, aufierordentlich freundlib aufgenommen und gefeiert worden. Der unserem Bertreter auch von der zahlreihen Zuhbörershaft zuteil gewordene Empfang hat hier auf das sympathischste berührt, und so ist es uns eine ganz besondere Freude, wenn wir heute in der gleichen Gedankenfolge wieder einen französishen Nedner in der Perfon des Deputierten Herrn Jofeph Chailley hier begrüßen düufen. Herr Chailley, der als Generaldirektor der Union Coloniale Française in Pazis in den kolontalen Kreisen cinen großen Einfluß besitt, ist uns kein Neuling in Deutsland. Wir kennen ihn durch seine zahlreichen Interessanien Ausführungen zur Kolontal- politik und Kolo: ialwirtsœaft, seine vortrefflich geleitete Zeitschrift „La Quinzaine Coloniale“; wir kennen ibn namentli aber auv fn iner Eigenschaft als Mitbe des Institut Colonial Internat nal, dem z blreiche Iiitaglieder au insere1 (YHe- fellshaft angeßbören, und desse1 de und fegenéreihe Tätigkeit der Gntwidcklurg aller Kolonien besitzenden Länder zum giößt-n Nutzen gereiht. Wenn uns Herr Lucien Hubert von der außerordentlichen Grtwicklung des französishen Westafiika ein Bild entwarf, das vns mit Vewunderung für das zielbewußte Vorgehen Frankrei zur Erschließung gerade dieses Teils seiner Kolonien erfültz, so werden wir heute von Herrn Chailley tie Schilderung über eine | Fcaae empfangen, die unsere Gesellschaft in den beiden lezten Taaungen | in Bremen und Berlin beshäftigte, und die wohl beute im Mittel- pnnkt des Interesses aller mit Kolonialpolitik ih befassenden Staaten steht, nämli über die Eingeborenenpolitik! und die Wege, die Frank- reih in dieser Beziehung eingeschlazen hat. Wir sind Herrn Chailley daher ganz kesonders dankbar, daß er gerade uns aus dem reien Schate seiner Erfahrungen vnd Studten über diese Frage einen Vor- trag balten will, avs dem wir zweifellos auch für die von uns in dieser Richtung zu befolgende Politik großen Nutzen ziehen werden.“ Hierauf führte Herr Chailley etwa folgendes aus: Die Worte „Cingeborenenpolitik" oder „die den Eingeborenen gegenüber zu be- folg-nte Politik“ können auf verschiedene Weise verstanden werden. Ich habe sie in folgendem Sinne aufgefaßt: Frankreih hat im Hins blick auf seine Eingeborenen zwei Arten der Politik verfolgt: Die este, die beinahe ein Jahrhundert gedauert hat, kann man die Politik der Assimilation, der Aualei@ung nennen, die andere die Politik der | Affsozialion, der Vergesellshaftung. Die Assimilctionspolitik erachtet ! alle Menschen gleich, alle Menschen gleih fähig für alle Aufgaben, für j'de Arbeit. Folgeg-mäß nimm1 das herrschende Volk bas abhängige Volk in sih auf, behandelt es als Bruder, in der Hoffnung, daß es von |

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ihm gleichmäßig willkommen gebeifen und behantelt werde. Das | Herrschervolk unterrichtet, Men ee der Ueberzeugung, daß die Er- | ziehung in kurzer Zeit das zu beherrschende Volk umgestalten wird. Es bietet seine Geseßze, seine Einrichtungen, setne Nationalität, seine bürgerlichen und politishen Rechte dar, in der Hoffnung, daß sie thm in Fleisch und Blut übergehen. Diese Lehre war noch bis 1889 die | herrshende in Frankrei. Die Assoziationspolitik beruht auf dem Gedanken, daß die Eingeborenen dem Europäer gegenüber minder- wertig oder doch zum wenigsten verschieden sind; daß sie aus ihrer Vergangenheit Gedanken, Gebräuche, Einrichtungen, eine Religion haben, an denen sie festhalten; daß, selbst wenn die Erziehung zu Hilfe kommt, ihr Gehirn nit fähig ist, unsere Auffassung schnell zu verstehen und in ch aufzunehmen; aber daß es die Pflicht des starken Volkes ift, das {wae zu leiten, ihm zu helfen, seine eigene Zivilisation durchzuführen bis zu dem Tage, da es durh sie der unsrigen nahe genug gekommen, um ih aus thr anzueignen, was ihr gut scheint, und während sie dieses Resultat von der Erziehung und der Zeit erwartet, respektiert sie die Gedanken, die Gebräuche, die Neligton und die Zipilisation des s{chwäheren Volkes. Dieser Bortrag war ursprünglih beabsichtigt und aufgefaßt von einem Franzosen für Franzosen. f Franzosen, weil er

Er paßte für die 1) Bezug nahm auf ihre koloniale Vergangenheit und ihnen zeigte, daß sie von einem Frrtum zu der Wahrheit sich durhgerungen batten, 2) fh gut an einige Nafsen anpaßte, die Frankreich untertan, Rassen, die in einem gewissen Grade cinen höheren Standpunkt {hon erreicht haben, wie die Araber, Anamiten, Malgaschen, dfe einer Fort- entwicklung zugängig sind. In Berlin angekommen, erfahre ih, daß diese Probleme, vom wissenschafiliGen Standpunkt gewiß hochinteressant, do nit diejenigen sind, die augenblicklih die öffentlihe Meinung in Deutschland lebhaft bewegen. Als man mir die Aufgabe stellte, die Eingeborenenpolitik zu behandeln, dahte man an andere Probleme: l) Kann man in tropischen Ländern etne europäische Rasse bearünden und festsegen? 2) Kann diese Rasse dahin gelangen, zwischen sich und

den Eingeborenen Beztehungen anzuknüpfen, die ihr deren Unter- stüßung sihern, und dabei dem Europäer die Führung erhalten ? Das sind unvorhergesehene Fragen, aber ich will versuchen, sie zu beantworten. __ 1) Was den erften Punkt anbelangt, so hat gerade Frankreich eine in der Geschichte einzig dastehende Erfahrung aufzuweisen. Die Enaländer haben es nie versuht. Während des dreihundertjährigen Bestehens threr kolonialen Tätigkeit haben sie nur zwei Dinge verfolgt: Handel treiben war das Werk etner ersten Periode, und dann, namenllich in Ostindien, die Beberrshung und oberste Verwaltung der eingeborenen Rasse. Niemals haben sie in tropishen Ländern mit etner einheimischen Bevöl- kerung in trgend eîner Weise zur Einwanderung ermutigt, noch haben sie eine englische Auswanderung nach diesen Gebieten erlaubt. Die Holländer haben in Java Kolonisten ihrer Nasse angesiedelt; aber sie haben si bauptsächlich damit beschäftigt, während der leßten 50 Jahre den Eingeborenen zu heben und zu begünstigen, der in seiner Zahl über alle Maßen gewachsen ist: zur Zeit 38 Mil- lionen gegen 60 000 Holländer. Frankreich hat seit Nichelicu bis zur Revolution versucht, Inseln mit seinen Angehörigen zu bevölkern, indem es gleichzeitig die Negereinfuhr begünstigte. Die Franzosen braGten den Unternehmungsgeist, das Geld mit, die Neger lieferten die Arbeitskraft. In einem Jahrhundert (1640, haupt- sächlich 1664 bis 1763) hat es 60- bis 70000 Franzosen auf den Inseln festgeseßt, Plantagen angelegt und einen ungeheuren Handel entwickelt. Man spricht Ende des 18. Jahrhunderts für St. Domingo allein von 700 Millionen Francs. Alles tas hat unter der Revolution gelitten, heute bleibt davon rur noch wenig übrig. Gründe: Das Klima es waren zwar Inseln mit Seebrise hat die Charaktere verwei(licht, troßdem die Auswanderer des 17. Jahr- hunderts ein fräftiger Menschenshlag waren; die Sklaverei verführte se zur Trägbeit; \{Gließlich wuchsen die Sklaven über die ibnen zugedahte Rolle einfaher Arbeitsmenshen hinaus und wurden Intendanten, Vertrauensleute, Handwerker usw. Alle Weißen, bis zu den einfachsten und unbedeutendsten herab, versuhten, Landetgen- tümer zu werden und nicht in den Handwerkerstand aufzugehen. Ferner hat Frarkreih seine Situation dur eine mißvecstandene Auf fafsuna der zu befolgenden Œingeborenenpolitik verloren. Werden die Deutschen es besser machen können, werden sie eine größere Anzabl ihrer Mitbürger in den tropischen Ländern festzuseßen vermögen und damit eine europätsche Rasse dort begründen können? Selbst mit einem Höberklima glaube ich nicht daran, und hier die Ur- sachen: 1) Selbst die weniger Reichen unter ibnen werden keine untergeordnete Stellung einnehmen wollen, und werden dahin zielen, Landeigentümer zu werden und thnen gehörige Land anderen bebauen zu lassen. KBelinat ibnen nicht, so wird die Auswanderung aufhören. 2) Das heutige Europa ift durch den {nellen Dampfernerkehr uns zu nabe gerüt: es gibt keinen Europäer, der niht von neuem ho1 ogen würde. 3) Die Wiffenschaft läßt keine Gewißheit der Dai le Unternehmungen mehr zu; die fynthetishe Herstellun Ghinin, de Impfstoffes; Nobel versuchte die Herstellung des lünstlichen Kauts{uks die Nübe hat das Zutkerrobr verdrängt usrwo. 4) Es isi nit gewiß, daß urter den Tropen der Europäer rach mehreren Generationen setne Fortpflanzungsfähigkeit fh erhält. Das Beispiel Javas ist zweifelhaft. 2. Fragestellung: Selbst wenn man die deutshe Nasse ur Tropen festseßen sollte, werden die Shwarzjen rit sehr lange unter ibrer Herrschaft bleiben. Für die Chinesen, Anamiten, die Hindu, die Araber wird das vielleiht 50 oder 100 Fahre dauern. Selbst für die Schwarzen ist es wahrsGeinlich&. wenn man sie stich felbst überlassen sieht; man folli dem Europäer gegenüber, z¿. B, | den Vercinigten Staaten Nordamerikas. mit der Zit. Anderseits werden fie du: ch organisiert, die Fruht des Panislamiamus, der übera ift agitiert, in Asien, in Afiika wie in Europa Der Japans hat die Weltanshauung umgestaltet, alle Völker wollen G belehren und lernen. Wir Franzosen sehen es bei den Schwarzen im Senegal, die Ergländer bet den ihrigen an der Goldküste. Alle unabhängigen

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diese Gründe zeigen die Wahrscheinlichkeit, daß dic Völker, selbst die Schwarzen, sich niht mit der untergeorbneten Nolle des Arbeiters zufrieden geben werden. Ich glaube daher nickt: l) ‘aß man în den Tropen die kleine europäis{ch?2 Kolonisation dur@führen und den weißen Mann dort festseßen kan, noch glaube ih 2) daß die Schwarzen fic auf alle Zeit-n der Leitung der Weißen unterordnen werden. Aber ih sage dies bescheiden ¡eine Ueber- zeugung, weil hier wie überall eine große Zahl von Möaglichkeiten bleibt und überdies niemand ein Prophet ift, felbst auß-rhalb seines Vaterlandes.

__ Exzellenz Dr. von Holleben ergriff darauf noch einmal zu folgenden kurzen Ausführungen das Wort: „Herr Chailley! Sie haben es verstanden, durch Ihren in so glänzender Weise gehaltenen Vortrag einen tiefen Eindruck auf die Versammlung zu machen, und der reihe Belfall, der Ihnen zuteil geworden, die Spaa4rung, mit der man Ihren Worten folote, haben Ihnen gezeigt daß es Ihnen gelungen ift, die Hörer mit sch fortzureikßen. Wenn Sie an einer Stelle Ihrer Rete darauf kamen, einen Gegensatz zu konstruieren zwishen dem logishen Denken Ihrer Landsleute und tem unlogishen der Deutschen, so mögen sie recht haben. Wir empfinden dies aber als ein Lob. Es3 ift der Beweis der kfolonialen Jugend, die in uns lebt. Skeptish gegen jeden Nat, will sie auf eigenem Weae vorwärts\treben. Kolonisation im weiteren und moderrsten Sinne des Wortes bedeutet eizentli : Annäherung der Völker zur gegenseitigen Hilfe, zur gemein- samen Arbeit und zum gemeinsamen Vorteil. Sie und wir suhen sie heute draußen writ über dem Meere in vnbekannten Ge- bieten bei der {chwarzen Nafse im fernen Afrika. Und doch lassen Sie mih es Ihnen, auhch auf die Gefahr hin, Ihnen unlogaish zu er- scheinen, aus\sprech:n hoffe» wir, daß au in diesem Sinne Ihr ausaezeihneter Vortrag dazu beitragen möge, der Annäherung unserer Nachbarländer zu dienen.“

Deutscher Reichstag. 187. Sißung vom 18. Januar 1909, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Zur zweiten Beratung steht der Entwurf eines Geseges betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1909, und zwar: „Etat für die Reichs-

Justizverwaltung“. Ueber den Anfang der Sihung Nummer d. Bl. berichtet worden. Abg. Dr. Belzer (Zentr.) fortfahrend: prozeß Eulenburg hat die Notwendigkeit erwähnten Nichtung nahe gelegt. anwaltshaft oder anderen Jastanzen den Vorwurf der Nechts beugung zu machen. Gewiß sollte man dem Angeklagten alle N teidigungsmittel lassen. Der Staatsanwalt sagte von einem A geklagten, daß er zu den Glüdcklihen gehöre, die man lieben müße, wenn man sie sehe. Man muß aber doch darauf aufmerksam machen daß man in anderen Fällen vielleißt weniger Nücksiht auf den An- geklagten nimmt. Es ist unsere Pflicht, darauf hinzuweisen daß gegen höher stehende Personen nicht eine größere Rüksicht geübt werde als gegen niedrig stehende. / e

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Die Reihe der Fragen urd Wünsche, die von seiten der beiden Herren Redner hier vorgetragen worden find, ift bereits fo grof, daß ih glaube, ih handle praktis und rihtig, auh den Wünschen des Hauses entspreWend, wenn ich die von thnen zur Erörterung gebrahten Punkte hier meinerseits kurz berühre.

Meine Herren, ih komme da zunä(hst zu der Strafprozeßordnung. Die Herren wünschen zu wissen, wann die Strafprozeßordnung an den Reichstag gelangen wird. Sie wissen, daß gegenwärtig die Beratungen über diesen sehr umfangreichen Gesetzentwurf im Bundesrate \hwebenz

ist in der gestrigen

2 Der Sensations. il eines Vorgehens in der Es liegt mir fern, der Staats,

sie sind dort, soweit es die anderen Geschäfte gestatteten und soweit das Matertal vorlag, mit aller Energie gefördert worden. Die Be, ratungen haben aber noch nicht zum Abschluß gebracht werden Eönnen, weil bis jeßt noch nicht von allen Bundesregierungen die Anträge bei uns etngegançen sind, die fie glauben zur Abänderung der Vorlage stellen zu müfsen. Ih hoffe, daß in der nähsten Zeit die noch auss stebenden Anträge einzelner hoher Regierungen einzehen werden. Ih kann verspreen, daß wir uns dann unverweilt an die Erörterung dieser Anträge begeben werden, und ih denke jedenfalls, daß die Vor- lage an den Reichstag kommen wird, bevor die Etatsberatungen ¡um Abs{chluß gelangt find. Die Etatsberatungen nehmen ja vorläufiz das hohe Haus noch so in Anspru, daß ic nicht meine, taß eine Verzögerung für die Beratungen im Hause sih ergibt, wenn wir nit in der allecnähsten Zeit dieser Vorlage an (Sehr riGtig! rets.)

mit Ste herantreten.

Daß fehr wesentlihe, grundsäßlih von dem Inhalt der Vorlage abweichende Vorschläge aus dem Bundesrat hervorgehen werden, die die Beratung im Reichstage, se erst später bekannt werden follten, erheblih erschweren könnten, nehme ich niht an. Diejenigen Herren, die sih also dieser Vorlage demnähst besonders zu widmen gesonnen find, werden thre Vorbereitungen {hon ausreichend treffen lônnen, wenn sie die Vorlage so, wie sie der Oeffentlichkeit zugegangen ist, zur Hand nehmen.

Der Herr Abg. Wunsch ausgesprochen, daß wir dem gegenwärtigen Stadiun Bundesrat, die Sprache des Entwurfs mözlich#t korrekt und rein zu gestalten. Ich@ bin dankbar für die Anerkennung, die e teser Beziehung dem Entwurf hat zuteil werden lassen. Entwurf

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Wir w n daraus von neuem den Anlaß auch nach dieser Nihtung hin forgfältig zu ) hosse, daß, wenn der Entwurf an den Reichstag kommt bg. V i1 verbesserten Fassung die Früchte dieser können.

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nit berücksihtigt bätten daran gedacht zu baben, da zu verwetgern, in der Stra pro;eßordnung ganz genaue Bestimmungen enthalten sind, die jet falls einen Ih möchte den hin den Entwurf

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des Strafyerfahrens

S&lusse i gegen den Fürsten Eulenburg. De bgeordnete hat die Erwartung ausgesprochen, daß in diesem Prozef streng nah Recht, aber nit nur das, sondern ohne jede na dem Gese fahtih nit gerechtfertigte Nückscht vorgegangen werde, daß gleihrwle bei anderen Menschen nicht mehr Nücksichten genommen werden, selbst wenn fie nach dem Geseh an sih gestattet sind, als es durch die Sache gerechtfertigt is. Meine Herren, ih teile die Auffassung, die de1 Herr Abgeordnete ausgesprochen hat, und glaube, sagen zu kön daß au die verbündeten Regierungen durhaus auf dem Standvunkte stehen, daß insbesondere die Königlich preußishe NRegiecung, in deren Bereich sih dieser Prozeß abspielt, vollständig von dem Gedanken be- herrscht ist, daß in diesem Prozesse wie in einem Prozesse gegen kleinsten Mann nit anders verfahren werden soll, als es dur Nüdfiht auf die Erforshung der Wahrheit und die Höhe der voraut- ichtlihen Strafe, eine folhe vom Gericht als geboten aner- kannt weiden sollte, gegeben ist. Es ift niht richtio, metne Herren, wenn vielfah die Meinung ausgesprohen wird, als sei in diesem Prozesse eine besondere Nücksiht auf den Angeklagten genommen worden; im Gegenteil, wer den Prozeß aufmerksam verfolgt hat, der wird sich sagen müssen, daß vielleiht gerade, weil es sich um einen sozial bochgest-Uten Mann handelte, in diesem Falle weniger als in anderen Fällen Rücksicht genommen ist, geracke um den Vorwurf oder den Argwohn zu vermeiden, als wenn hier von seiten der Nichter irgend eine niht gerechtfertigte Shonung des Angeklagten gewährt worden sei. (Sehr rihtig! rets.) Meine Hecren, es ist ja in hôchstem Grade bedauerlich und für den Ferrerstehenden vielleicht nit ganz zu verstehen, daß dieser Prozeß sich so lange hinziehen muß. Aber ih erinnere Ste an die Zeit, als dieser Prozeß vor den Gerichten verhandelt wurde, Damals wurden keine Stimmen laut, die der Leitung des Prozesses durch das Gericht irgend einen Vorwurf machten, als sei elne besondere Rücksicht gegen den Angeklagten genommen worden; im Gegenteil,

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e ging damals vielfa die Meinung, daß der Angeklagte \{chlihen und fast grausamen Wise behandelt werde, P-oz2ß foitzeführt hzbe, während der Angeklagte nah GutaHten etzentl'ch sona vechandlung3unfähig gewesen sel:

% erinnece Sie da-an, daß die Verhandlungen zum Teil nicht im ; S isfaal geführt worden sind, sondern in der Krankenstube, ab- l 6 von der Rezel, nicht aus Rücksicht auf den Angeklagten, I Me rus Hhtslo) den Prozeß so bald wie möglih dur- æXh erinnere Sie dara 1, meine Herren, daß die Verhandlungen Ì troßdem abzebrohen werden mußten, sehr gegea den Wunsch des Ge- l A weil die Aerzte erklärten, daß das Verfahren nicht roeiter ge- Lr en könne, ohne das Leben des Anzeklagten dir:kt in Gefahr MBeiter können die Gerichte doch nicht gehen, und diese ird au dem hôchstgestellten Angeklagten, wenn Gerechttg- in unseren Landen walten soll, zuteil werden müssen,

} dur bie Preff | in einer ummen

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weitergeführt werden lIöante unter Gefährdung des Lebens des An- geklagten. eiter, meine Herren, ist aber nih1s gesehen. Œs ist nun behauptet, daß nah dem Abbrechen des Prozesses die ¡2e noch nicht wieder aufgenommen warden fet. Au hier kann sagen: es würde von seiten de: strafvecfolgenden Behörden, wenn s möglih gewesen wäre, der Prozeß son wieder aufgenommen worden sein; uad wenn das nit geschehen ist, meine Herren, so beruht da? einfah darin, daß die Aerzte ihr Veto eingelegt haben, über das die Gerichte auh nit hinweg fönnen. Man hat das Befinden des Angeklagten regelmäßig von Zeit zu Zeit ärztlich kontrollieren Lassen. Wie ich äußerlich hôre, hat man die Absiht, jeßt, nachdem die zunächst zugezogenen Gerihte- ärite, niht etwa befangene, abhängige L:ute, sondern unabhängige ärztliche Beamte, sich wiederholt geäußert haben, daß das Verfahren gegen den Angeklagten ohne Gefahr für sein Leben nit wieder auf- genommen werden Fönne, höhere äritlihe Gutahten einzuziehen, um ju sehen, ob au von höherer sahverständiger Stelle diese Auffassung geteilt rozrde. Wird diese Auffassung an den maßgebenden ärztlichen, w ’enshaftlihen Stellen geteilt, meine Herren, dann sind wir ohn- mi@tig in diesem Falle; wird diese Auffassung nit geteilt, sollte an den betreffenden Stellen die Meinung vertreten werden, daß das Ver- fahren wieder aufgenommen werden könne, dann, meine Herren, fönnen Sie sicher sein, werden die Gerichte unverzüglih einschreiten, 3 das Geseß und die Gerechtigkeit verlangen.

Meine Herren, es ist dann die Frage an mi gerihtet worden,

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wee es mit den Vorarbeiten für das Strafgeseßbuch i in der Presse voreilig bereits anzekündigten Strafgeseßbuch stehe. Die Vorarbeiten für Strafgeseßbuch s\chreiten Sie wissen, sie find in Hand einer Kommlssion g'klegt, um Arbeiten zu bh:\h"euntgen in ganz erwüns{chter Weise fort. Wir hoffen, ¡6 im des Sommers im Besi des ersten Entwurfs für ein 8 Strafgesezbuh zu befinden. Daß von dem Augenblidcke ab, wo x Entwurf vorliegen wird, bis zu einer Vorlage bier bei dem Hause noch eine lange Zit vergehen wird, da3 wird jeder als li und selbstverständlich ansehen, der die Schwierigkeiten einer lufgabe fd far machen kann, und gerade mit Nüd\sißht darauf, wir noch etne längere Zeit werden warten müssen, bis daß eine Borlage beim Hause erfolgen kann, hat der Herr Reichskanzler ntis{lofsen, etne Novelle dem Hause vorzulegen, in welher die igsten, für das prafktische Leben vor allem in Betracht kommenden nina eine Aßsellung erfahren sollen. Frage, ob man mit einer folHhen Novelle yor- oll, ift hier im Hause ja hon verschiedene Male diskuttert en, 11d ich will ofen gestehen, daß ih damals wie jeßt nicht Sie bringt zwei

Der

z'1m besonderen

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Meine Herren, die

| Regelung jeßt gemacht wird, ist der, daß die Gebührens

einzelnen Justizverwaltungen gesammelt baben, die wir brauhten, um die Grundlage für eine geschlihe Ordnung zu gewinnen. Aber, meine Herren, solange wir mit der Strasprozeßordnung und mit der Ordnung des materiellen Strafreh18 befaßt find, ist es weder theoretisch rätlih nech praftisch durchführbar, an diese Geseßgebung zu gehen. Ih habe Ihnen im vorigen Jahre die Erkärung ab- gegeben, daß wir, scbald die Arbeiten für das Strafgeseßbuch fertig seien, auch an die Arkeiten für den Strafvollzug gehen würden. Ich kann diese Erklärung wiederholen.

Dann komme ih zu einer Reihe cinzelner Fragen, die wesentlich auf dem Gebiete des Zivilrehis liegen. Da ist zunächst die Frage an mi gerihtet worden, wie es denn mit dem Geseßentwurf für die Haftpfliht des Staats bei Versehen der Beamten stehe. Meine Herren, ein solcher Geseßentwurf für das Reich liegt gegenwärtig dem Bundesrat vor. Sobald der Bundesrat seine Arbeiten abgeschlossen haben wird, soll der Gesezentwurf an den Neich9tag gelangen. Wenn der Bundesrat bisher noch nicht zu einem Abshluß diefer Beratungen gelanzt ist, so ist das zum Teil auf die Tatsache zurückzuführen, daß dem preußischen Landtaze ein gleihartiger Geseßentwurf vorliegt. Es if natürli, es i notwendig, daß eine Gesetzzebung für das Reih und für den größten und wichtigsten Staat, für Preußen, nicht von verschiedenen Gesihtépunkten aus ausgearbeitet wird. Wir kaben det halb alle Veranlassung, abzuwarten, was aus diesem Gesetzentwurf in den preußishen Kammern wird. (Widerspruch

| | | |

(Sehr richtig! bei ten Nationalliberalen.) |

folche | tungen mit unterliegen, oder ob

links, Zuruf von den Nationalliberalen: Umgekehrt, reihsgeseß- lihe Regelung!) Sobald wir den Abschluß dieser Verhandlungen übersehen können, soll auch die Reichsgesezgebung weiter gefördert werden. Sollte es in Preußen nicht gelingen, eine Verständigung zwischen den Faktoren der Gesetzgebung zu erreichen, dann wird an uns die Frage herantreten, ob wir niht gezwungen sind, ohne Rük- sicht auf Preußen für das Reich vorzugehen. Ich graube, wir würden diese Frage dann mit Ja beantworten.

Ferner ist an mih die Frage gerihtet worden, wie es mit der Ne-uordnung des ge’etlihen Gebührenwesens für Zeugen und Sach- verständize steht. Es ist sehr schwierig, in einer Zeit, in welcher das Reich und die deutshen Bundesstaaten alle Kräfte aufwenden müssen, um für die vorhandenen Ausgaben die Mittel zu beschaffen, gleich- zeitig Vorlagen gemaht werden sollen, die neue Ausgaben von er- heblihem Umfang in ih \{chließen. Das wäre zweifellos der Fall, wenn die Frage der geseßlihen Gebühr für Zeugen und Sat- verständige neu geregelt wird, denn der Hauptvorwurf, der doch der äß! für die heutigen Verhältnisse nicht mehr ausreihen. Wir sehen in der Budgetkommission, wie da an kleinen Punkten gestrihen wird, 0b- wohl wir das bedauern, weil wir niht glauben, daß man foweit gehen könne, ohne die Verwaltung in einer bedenklihen Weise zu beeinträßtigen. Solange das aber geschieht, werden Sie uns keinen Vorwurf machen können, daß wir mit eir ortnung des Gebührenwesens für Zeugen und Sachverständige nicht so ohne weiteres vorgehen. Ih kann Ihnen aber fagen, daß wir mit den Vorarbeiten beschäftigt find. Wir find mît der Negierung in Verbindung getreten, die gerade bei finanziellen Interessen in den einzelnen Bundesstaaten rührenden Punkte unbedingt gehört werden muß.

Dann ist im vorigen Jahre hter ausführlih die Frage verträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erörtert rw hatte damals Gelegenheit, dem hohen Hause gegenübe abzugeben, die dahin ging, daß wir uns ernsthaft bemühen r diese Aufgabe einer geseßlihen Regelung entgegenzuführen abec im Hause anerkannt, daß . dies eine recht s{chwieri Fh habe damals meine Erklärung nicht bloß im Namen

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von Bedenken gegenüber einer Novelle bin. hren mit \ch. Wenn wir eine Novelle hker vorlegen, dann wird ¿cli auf vielen Seiten der Wunsch entstehen, daß nicht nur dke- enigen Nunkte bet dieser Gelegenheit eine vorläufige Regelung finden die von seiten der Regierungen in den Entwurf aufgenommen n auch andere Fragen, denen je na dem Gesichtspunkt nen Parteien eine besondere Bedeutung beigelegt wird- fann allerdings dahin führen, daß durch

fonde1 der versckted die Aufnahme weiterer Punkte in den Entwurf der Abs{chluß dieses vorläufigen jesetzgebungsroerkes so verzögert wird, daß überhaupt aus dem Provisorium, das wir damit erzielen, nichts wird. Der Herr Vor- redner hat ja bereits in seiten Ausführungen auf vershiedene Punkte bingedeutet, die nach seiner Meinung in würden auf- immen werden müssen, die aber, wie ich in die Novelle keine Aufnahme von seiten der verbündeten Regflerungen finden Wenn zun geradeso wie yon seiten des Herrn Borredners aub von den Vertretern anderer Parteten ähnlihe Wünsche ausge- [proYen werden, dann bekommen wir einen Entwurf von dem Um- fange eines halben Strafgeseßbuchs, das bei diesem Anlaß großenteils umgestaltet werden müßte. Der 1wzite Einwand, der

gemacht werden darf, besteht hai C2

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die Novelle gen emerken muß,

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einer sol@en Novelle gegenüber darin, daß es für jeden Juristen ine bedenkliche Selte hat, wenn man aus einem einheitlich ge- Gesetzbuch, das Strafgesezbuch i}, einzelne Bestims- uwigen herausreißt, neu regelt und dabei natürlich, wie es unve1 meilih is, Gesichtspunkte in den Vordergrund Strafgeseßbuh niht maßgebend gewesen sind. L belommen wir ein Strafcecht, das in setnen elnzelnen Bestimmungen gleihjeitig zur Anwendung gebraht werden muß, aber in diesen ein- ¡elnen Bestimmungen yon verschiedenen Gesichtépunkten ausgeht. Das ift niht gut für das Rechtsbewußtsein des Volkes. Das bringt aber au Sch{wlierigkeiten für die Anwendung des Gesezes in der Praxis,

Das sind die Bedenken, die sich gegen eine noyellislische Gesey- gebung geltend maten lassen. Indessen, es sind ja von verschiedenen Seiten deg hohen Hauses dringlihe Wünsche nach dieser Nichtung hin ausgesproden worden, Der Herr Netchökanzler hat die Berecht! gung der Wünsche anerkannt, Der Eatrourf dieser Novelle, wie Ne in dex Presse angekündigt wurde, ist in den leßten T-ogen dem Vundesrate zugegangen, und ich nehme an, daß es nicht zu lange dauern wird, bis er au an den Refchstag gelangt.

Ich komme dann zu der Frage, die der leßte Herr Nedrer an mi gerichtet hat, wie es mit der geseßlihen Regelung des Stra] vollzvges steht. Jch hahe bereits die Ehre gehabt, im vortgen Jahre hiec im Hause zu erklären, daß wir mit den vorbereitenden Arbeiten sür die geseuli@e Ordnung des Strafvollzuges befaßt seten. Ich kann heute hinzufügen, daß wir Materialien aus ter Praxis der

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justizamts, sondern auch im Nxnmen des Reich3amts

gegeben, denn das Reichsamt ist das führende Ressort k

fann i nur sagen, daß die Sache vor längerer Zeit

amt des Innern abgegeben worden und dort

unter Vorbehalt unserer späteren Mitwirkung,

den Herren anheimgeben, wenn sie über den auger

| Arbeiten ch näher unterrihten wollen, ih deshal Staatsf\ekretär des RNeichsamts Innern bei seine Refsoris zu wenden.

Was die Novelle zur Zivilpro¡eßordnung gegenwärtig Gegenstand der Beratung der Kommifsion des Rei Bon dem Herrn Vorredner ift aber ein Bedenken zum Ausdruck geb! daß auch bereits in der vorigen Session Hie und d3s dahin ging, daß durch die Erhöhung der Kompeke1z,

| die Amts3geri§te in der Novelle vorgesehen ift, eine Grschütter1 | letn würde,

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| gegenwärtigen Standes der Landger i fich manche Landgerichte darauf einrichten müssen, etnzugehen. habe im vorigen Jahre im Namen der Königlih preußischen Negie- rung erklärt, daß diese Gefahr nicht bestehe. Ich kann diese Erklärung beute wiederholen. auch für den Fall, daß die Novelle Annahme findet, in Umfange wie die verbündeten Regierungen es vorgeshlagen haben, auch für diesen Fall irgend ein Landgericht eingehen zu laffen. Die Pr M: werden in derselben Zahl bes stehen bleiben und ich bin in der Lane, beute namens der Köntglich bayerishen Regierung dieselbe Er- klärung abzugeben (hört! hört !), eine Guiflärung, die [chon in der bayerishen Kammer Köntglih bayerishen Herrn &Fustizministers abgegeben worden is. Ich weiß, meine Herren, daß de8ungeachiet in der Presse noch viefach mit dem Gedanken gearbeitet als würden doch Landgerichte, sei es in Preußen, in anderen Bundesstaaten, eingehen. Meine Herren, muß wtederholen , daß derartige Mitteilungen durch die Presse jeder tatsächlichen Unterlage entbehren und nux dem Zwo-ck dienen können, Beunruhigung îm Lande | herbetzusübren, die der Durchberatung unseres Gesetzentwurfs nicht förderlich ist. Ich kann nur bitten, meine Hzrren, daß Sie sich durch derartige Auöstreuungen in der Piesse niht beirren lassen. Glauben | Ste dem wa3 ih hier namens der verbündeten Regierungen erkläre. | Der Herr Abg. Dr. Wagner hal dann noch aus dem Gebiete | des Zivilrechts die Frage angeschuitten, ob nicht in Betreff der | Streitigkeiten, die ih vielfah erhoben haben und auch bis ans

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Netichsgeriht gegangen sind, über die rechtliche Behandlung solcher Maschinen, die vielfah mit einem Eigentumtvorbehalt an die Fabrik- unternehmer überzugeh:n pflegen, eine Klärung der Verhältnisse dur Gese eintreten müsse m!t Rücksicht darauf, daß die Judikatur in

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Die preußische Justizverwaltung denkt nicht daran, | lung zu k

diesem Punkte zweifelhaft sei und daß ih au im Reich3gericht vershiedene Ansichten geltend gemacht hälten. Meine Herren, die Frage hat in der Praxis der leßten Jahre eine große Bedeutung gewonnen. Sie hat sie dadurch gewonnen, daß die Fabriken, ins- besondere auch Fabriken mit {chwächeren Kapitalkräften, mehr und mehr dazu übergegangen find, moderne und sehr kostspielige Maschinen anzuschaffen, ohne imstande zu sein, diefe Maschinen alsbald voll zu bezahlen. Is dann der Weg des Eigentumsvorbehalis gewählt worden, \o ist vershtedentlich der Fall eingetreten, daß solche Ma- \chinen, übergegangen in den Besiß des Fabrikunternehmers, später als Bestandteäl des Fabrikgrundstücks von den Hypothekengläubigern für den von ihnen gewährten Kredit in Anspruch genommen wurden, während der Lieferant dzr Maschinen glaubte, er könnte die Maschinen reklamieren, sobald von seiten des Fabrikfunternehmens die zurück- gestellten Kostenanteile nicht rechtieitig bezahlt werden würden. Die Frage \pißt sh dahin zu, ob die Maschinen derartige Beslandteile des Grundstücks bilden, wenn sie auf dieses hinaufgebracht und wit dem Boden fest verbunden werden, daß fie der Verhaftung des Grundstücks für hypothekarische Verpflich-

sie davon ausgenommen find, ein felbständiges Objekt bleiben, das mit den Verpflichtungen des Grund- üs nichts zu tun hat.

Meine Herren, ih bedaure fehr, Neichsgerihis auf diesem Gebiete vershiedenheit in den vershiedenen Senaten hervorgetreten ti, 30 kann dem RNeichsgeriht daraus keinen Vorwurf machen; denn die Prozesse führen hier vielfach auf verschiedene tatsächliche Verhältnisse zurüd; aber erwünscht wäre es, daß auch beim Reichsgericht baldigst eine vollständige Einheitlihkeit und Klarheit ter Rechtsprehung ih Bahn brehen möge. Ih glaube, meine Herren, wir find jeßt auf dem Weg dazu. Ich glaube, wir werden dur die weitere gerichtlihe Behandlung solher Fälle bei dem obersten Gerichtshofe zu einer Klarstellung der Rechtsverhältnisse kommen, die auch die beteiligten industriellen Kreise befriedigt. Wenn das bisher niht möglich gewesen ist, so, glaube id, wird man das zum f f die Zustände im Reich3gericht, die es fo \chwer machen, in witigen Fragen, die mehrere Senate beschäftigen, eine übereinstimmende An- \{auung in allen Senaten herbeizuführen.

Unfer NReichsgericht ift Bedauern hier konstatieren rechts), und wenn wir Reicbsgericht in

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wiederholt mit (sehr richtig ! Xudikatur bei dem weittragenden RNechtsfstreitigkeiten erreichen daß das Reich3gericht wteder eine Konstitutition gewinnt, die es möglich mat, daß die Mitglieder die eins{chlagenden Rechts- verständigen. Aber, wie Bemühungen der ver die Klagen, die über

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Herren, Abhilfe beim Reichsgericht ges schaffen werden, und die Frage tit Abhilfe geschaffen

Wir haden leit und auch vom Reichstage bei nommenen Frage befaßt. Ich hoffe, daß wir in nächster Zeit einer Entscheidung kommen werden, die es ermöglid cem Bundesrat und dem N:ickstag eine Vorlage zu machen und einen Weg vorzu- lagen, auf dem wirksame Abhilfe geschaffen kann. Tat- \ächlih, meine Herren, muß ih aber sagen, gibt es hier cigentlih nur zwei Wege. Das ist einmal der Weg, die Zahl der NRevisionssahen zu reduzteren, indem man die Prozeßsumme erhöht, die notwendig ist, Sache an das Reichögeriht zu bringen, und zweitens der Weg, den, glaube ich, auch der Herr Abg. Dr. Wagner andeutete, indem man diejentgea Sachen, die zwei Instanzen vor- her übereinstimmend entschieden worden find, zu einer Revision dur

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