1909 / 17 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Jan 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichstag. 188. Sißung vom 19. Januar 1909, Nachmittags 1 Uhr.

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(Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Nach Annahme des am 14. April 1908 in San Salvador unterzeihneten Handelsvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und dem Freistaat El Salvador und des Entwurfs eines Ge- seßes, betreffend die Kontrolle des Neichshaushalts, des Landes- haushalts von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schuß- gebiete für das Rehnungsjahr 1908 in dritter Lesung seßt das Haus die zweite Beratung des Entwurfs eines Geseßes, be- treffend die Feststellung des Reihshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1909, und zwar: „Etat für die Reichs- Justizverwaltung“ fort.

Auf eine in der gestrigen Nummer d. Bl. mitgeteilte An- frage des Abg. Kaempf (fr. Volksp.) erwidert der Staats- jekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Vorredners über die Begrenzung der verwaltungsgerihtlihen und der eigentli gericht lihen Entscheidungen in den einzelnen Bundeëstaaten und über die Maßnahmen, die etwa getroffen werden könnten, um hier überein- stimmende Institutionen im gesamten Reich herbeizuführen, find von solher Tragweite, daß ich irgend eine verbindliße Erklärung namens der NReihsverwaltung nicht abgeben kann. Die Behandlung der Sahe wird dadurch niht leiter, daß ein Teil der Fragen, die dabei zur Sprahe kommen müssen, über die Zuständigkeit der Neich8gesezgebung, die reihsverfafsungsmäßige Zuständig- keit hinausgehen. I muß mich unter diesen Umständen darauf beschränken, daß ich von den Ausführurgen des Herrn Vor- redners und von den daran geknüpften Wünschen gern Kenntnis nehmen und eine sorgfältige Prüfung cintreten laffen werde, was von seiten des NReichsjustizamtes ges@ehen könnte, um im Sinne des Herrn Vor- redners Abhilfe zu bringen.

Was die Frage des Herrn Vorredners über die Lage der Ver- handlungen wegen Einführung internationaler wechselrechtlider Be stimmungen angeht, fo kann ich dem Herrn Vorredner erklären, daß von der niederländishen Regierung an die deulshe Negierung cine Einladung ergangen ist zu gemeinsamen internationalen Konferenzen über gleihmäßige Grundsäße des Wechselre(ts im internationalen Verkehr und daß die deutshe Regierung diese Einladung der niederländishen Regierung angenommen hat. Sie hat das um so leihter gekonnt, als gleihzeitig mit der deutschen Initiative im Haag auch von seiten der italienishen Re- gierung der Anlaß ergriffen wurde, um auf ein Abkommen der Mächte über gemeinsame wechselrechtliche Bestimmungen hinzu- wirken. Auch die italienische Regierung wird an diesen Konferenzen teilnehmen. Jh zweifle nit, daß es zu einer großen, bedeutsamen internationalen Beratung kommen wird, die, wie ih hofe, uns schließlich auch gemeinsame wechselrechtlihe Bestimmungen bringen wird. Daß, bevor deutsche Delegierte zu diesen Konferenzen abgesandt werden, zunächst b:i uns Sachverständige gehört werden, um die Nicht- linien festzustellen, in welhen sich die Verhandlungen vom Stand- punkt der deutshen Delegierten aus werden zu bewegen haken, halte ih für selbstverständlih, und die Grwägungen dafür sind bereits ein- geleitet.

Abg. Dr. Junck (nl.): Die Erklärung des Staatss\ekretärs übe1 die geseÿgeberishe Lösung der Frage der Tarifverträge haben wir mit einer gewifsen Resignation gehört. Hoffentlich wird die Negelung dadur, daß die Sache an das Reichsamt des Innern abgegeben ift nit verzögert. Die Hemmnisse, die dem Abschluß der Tarifverträge entgegenstehen, müssen beseitigt werden. Wir haben bet früherer Gelegenheit {on betont, daß der Anschein eines öffeatlih-rechtlihen Zwanges vermieden werden soll. Eine Entscheidung des Neichsgerichts vom Juni 1908 hat eine freundlihe Stellung in dieser Nichtung ein- genommen. Gerade hicr gilt es, absolute Vertragtfreiheit zu gewähren; auch der deutsche Juristentag hat das mit besonderer Energie betont. Die Materie ist s{chwierig, aber es bandelt #ch nit darum, den einzelnen Arbeitsvertrag durch den korporativen zu ersetzen.

Zu beklagen ist, daß uns der Entwurf über die Rechtsfähig-

gewiß in hohem Grade beklagenswert. Indessen, glaube ih, find wir doch alle darüber einig, daß der gesunde Sinn unseres Volkes dies Ereignis in einer Weise be- und verurteilt, daß es ausgeschloffen ersheint, es kônne wiederum aus irgendwelhen Motiven, die ih hier nit zu untersuchen habe, der Fall eintreten, daß Richter, die nur ihre Pflicht tun, und Gerichtsbeamte, die ihnen darin zur Seite stehen, in folher Weise zur persönlihen Verantwortung gezogen werden. Wir in der Reich8verwaltung ebensowohl wie im Reichsgeriht haben die von dem Unfall so tief betroffene Familie aufrihtig bedauert. Wenn der Herr Vorredner den Wunsch ausgesprohen hat, daß zu Gunsten der von dem Verstorbenen hinterlassenen Familie, der Witwe mit einem Kinde, etwas außergewöhnlihes geshehen möge, so darf ih erklären, daß alle Aussicht vorhanden ist, es werde diesem Wunsche von seiten der Verwaltung entsprohen werden können. Wir sind mit der Reihsshaßverwaltung in Verbindung getreten; wir haben die Zuversicht, daß alles, was in der Macht, in den Befugnissen des Kanzlers steht, geshehen wird, um hier Hilfe zu bringen, und zwar in Grenzen, die von dem Herrn Vorredner selbs angedeutet worden find, durch "eine Erhöhung der Witwroenpensionsbezüge, die er au seinerseits als billig und als genügend anerkannt hat.

Ich habe nur noch ein Wort hinzuzufügen, um Mißverslän vorzubeugen, zu den Ausführungen, die der Herr Vorredner gema über die geseßlihe Regelung des Arbeitertarifwesens. Jh habe gest erklärt, daß die Prüfung dieser Frage zunähst an das Reichsamt de Innern abgegeben sei. Wenn der Herr Vorredner hter bemerkt hat, daß man dem Reihsjustizamt in der vorigen Session den Beschluß, der damals gefaßt wurde, ganz besonders ans Herz gelect habe, so soll dur die ge{chäftlißGe Manipulation, die mit dem Beschluß des Hauses vorgenommen worden ist, niht ausgedrückt werden, daß uns diese Sahhe nunmehr ferngelegen sein werde; im Gegenteil, i auch geftern {hon gesagt, wir werden mit voller Teilnahme der weiteren Beratungen folgen, und ih nehme an, daß das Neichs- jufstizamt auch auf diese Weise den Er! n gerecht werden kann, die das Haus im vorigen Jahre dur seinen Beschluß hat aussprechen wollen.

Wenn wir die Saße an das Reichsamt des Innern haben gelançen lassen, so liegt da irgend Kompetenzko positiver oder negativer Art nit vor. Wir

( haben uns

gebender Stelle einem jeden Reichsamt gezogen {ir

leit der Berufsvereine ncch nicht wieder vorgelegt is. Die Vorlage, die der Reichstag 1906 beraten hat, enthielt eine unzulässige Ver- quickyng öffentlih- und privatrechtliher Momente. Die öfentlich- rechilihe Seite ist jeßt im wesentlihen durch das Reichsvereinsgesetz geregelt, sodaß es sich nur noch um die privatrechtlihe handelt. An {ih verfolgt ein Berussve:ein noch nit soztalpolitishe Zwecke, sodaß der § 61 des Vereinsgeseßes auch hinzuträte. Bei der Berufsftellunga seiner Mitglieder hat er vielmehr auch die Förderung der Lobn- verhältnisse zum Ziele. Noh vor wenigen Tagen hat der Staatt sekretär des Innern auf die große Bedeutung der Gewerkschaften hingewiesen. Es ist sonderbar, daß derselbe Nechtsstaat, der die großen Koalitionen fördern roill dieser Gedanke auch dem Arbeitskammergeseß zugrunde , der Vereinébildung Schwierigkeiten bereitet, wenn es sich darum handelt, die an sich verhältnismäßig unshuldige MRechtsfähigkeit zu erwerben. Ich gebe zu, daß die Berufévereine an sh durchaus eintragsfä ig find. Es handelt sich immer nur darum, die Möglichkeit des Ein- sprus der Verwaltungsbehörden aus § 61 des Vereinsgesetzes zu beseitigen. Für die Entlastung des Reichsgeridtes gibt es auch fleinere Mittel. Es würde sch empfehlen, die Urteile der YVberlandesgerihte unbedingt für vorläufig vollstreckbar zu erklären, auh die Mittätigkeit derjcnigen Mitglieder des Meichsgerichts, die in dem Chrengeritshof der Rechtsanwälte sitzen, trägt zu der Ueberlastung des NReichsgerihts bei. Es wäre überhaupt zu erwägen, ob j t nit die Zeit gekommen ift, entweder Chrengerihtshof aufzuheb:n und es bei der Rechtsprechung allein bewenden zu lafsen, oder ob, wenn das niht geschehen soll, der Chrengerihtshof niht in zwei Kollegien zu zerlegen wäre. Aus dem Vorkommnis aus der lezten Zeit, wo vor dem Reichsgericht von eînem Kläger eine ganze Serie von Pistolenshüfsen auf den Gerichtshof abgegeben wurde, von denen der eine den Gerichts schreiber so verleßte, daß er nachher ftarb, will ih feine allgemeinen Folgerungen ziehen und nit betonen, daß ein bedauarlicher Mangel an Vertrauen und Ehrfurht vor unseren höchsten Be- hôrden fih gezeigt hat. Aber das eine möhte ih hervorheben: wir dürfen die freudige und felbstverständlihe Zuversicht aussprechen, daß unsere Nichter sich durch solhe Vorkommnisse auch nicht um eine Linte von threm pflichtmäßigen Handeln abbringen lassen werden. Den Hinterbliebenen des ershofsenen Gerichtsfchreibers sollte niht bloß die geseplihe Pension zugebilligt werden, sondern man muß so für sie sorgen, als ob der Beamte noch am Leben wäre. Dieser Gedanke ist {hon in eirer Resolution von 1882 im Abgeordnetenhause zum Aus- druck gekommen. Was die Anregung des Abg. Kaempf wegen der Angreifbarkeit der Ministerialentsheidungen betrifft, so bin ich persönlih für die Errichtung eines Staatsgerich‘8hofes, wie ein solcher hon in der Reichsverfassung von 1849 vorgesehen war.

liegt ja

den den

Staatssekretär des Neichsjustizamis Dr. Nieberding:

Meine Herren! Das ungewöhnliche Ereignis, welches sich kürzlich vor den Schranken des Reichs8gerichts abgespielt hat, das“ einem bervor- ragenden Mitgliede des Reichsgerichts etne ernste Verwundung zuzog und einem braven, tüchtigen Gerichtsbeamten den Tod brachte, ift

Rücksichtslosigkeit von unserer Seite gewesen sein, dieser Frage niht mit dem Herrn Staatssekretär Verbindung gefeßt hätten. Es würde aber gewesen sein; denn von dem Herrn Vorredner ist selbst an- worden, daß hierbei erheblihe gewerbepolittshe Gesichtspunkte raht kommen, für deren Erörterung zunächst 8 Innern berufen ist.

Der Herr Vorredner möge also daßin auffassen, daß wir dur die Verweisu Innern die Sade nicht haben aufhalten, # daß wir auch weiter unsererseits alles tun Kompetenz steht.

Abg. Dr. Müller - Meiningen (fr. Volksp.): Dem | allmähliche Entwicklung cines Staatsgeriht6shofs möchte ih mich an- \{licßen. Der Geschästsordrungskommission liegen ja augenblicklih Anträge vor, von denen ciner dieses Ziel verfolgt. Hinsichtlich des literarishen Urheberre{ts möhte ich den Staatssekretär d systematischen geistigen Diebstahl, der gegen unsere deutschen [christsteler von den ts{hechishen kleinen und t begangen wird, hinweisen. Die ts{hehischen Gerichte regelmäßig in derartigen Urheberprozessen frei. Die! muß einen Widerstand bei der deutshen Negierung Ueber das jüngst veröffentlichte Resultat der deutschen K für 1907 baben wir allen Grund, u f 1 Zahl der Bestraften um 3105 Fälle genommen hat, ein sehr erfreulihes Zeugnis ganges der Konjunktur Ebenfo ift Verbrechen gegen die Sittlichkeit zu konstatieren ; diese doch in einem gewissen Gegensaße zu den Uebertreibun in Deutschland ein Verwefungéögeruh | Die Verurteilungen wegen Majestätsverbrehen sind gan: lih zurückgegangen ; in doch vielleih der roch immer wieder! Moajeftätsparagraphen in Zu den durkelste1 der Jugendlichen. hier müssen eine Nei Maßregeln, polizeiliche.

dieser geschehen foll,

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e doch die hôchste L t segensreiden Einrichtunç Gerichtsverfassung unt weder technisch noch physisc inderseits wäre dringend ben werde. Inzwischen diesen Beziebungen einige allgemeire unt Licht unt tten zwischen den Parteien Entwurf nicht überall gleih gut gelungen Bei der Berufungsfrage spielt tmmer noch der gewisse traurige Rolle, troßdem der Staatssekret@ \olhe Andeutung zurückgewiesen hät. in daß der Staatssekretär optima fide banbelt einzelnen Finanzminister halle ich für Staatsfekretär niht übersehen fann, wie es in diesem Punkte stebt. Ich bin der Meinung: lieber gar keine Berufung alt solche, die bloß eine Ver\hlehterung des bisherigen Zustandes ift der Berufungssenat bei demselben Gericht ift ja geradezu diminutio ber Saienrichter. Hier muß noch eine Aenderung geschehen. Beachtet werden muß auch die steigende Unpopularität der deuten Staatsanwaltschaft. Diese if die unbeliebteste Behörde, die es überhaupt gibt, und das will etwas heißen im Lande der Bureaukratie par excellenc« Die Staatsanwaltschaft foll in der Theorie einen Entlastungsteweis ebenso verfolgen wie den Belastungsbeweis; in der Praxis licgt die Sache vielsah anders. )ie Anwendung des Legalitätsprinzips ist seitens der Staatsanwalt {aft unbegreiflih einseitig. Manche Staatsanwälte {einen nah ihrem Auftreten vor Gericht die leßten 60 Jahre vershlafen zu haben. Cine Aeußerung eines hohen staatäanwaltschastlihen Beamten ging dahin, daß die Intervention der Presse zur Kritik öffentliher Mißstände unnöôtig sei, der Shuy des Publikums werde hon durch die Be- bôrden wahrgenommen, auch obne Presse könne das Publikum ruhig \{chlafen eine wahre Serenissimusäußerung! Das Aufireten der Staatisanwaltshast im EGulenturg-Prozeß ist hier ja genügend be- sprochen worden; auch wir wünscken, daß derselbe Takt, dieselbe Langmut

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Gustav Tschirn in Breslau, Vorsitzender des Deutschen Fréide: “a bundes, kann ein Lied davon fingen. Er hat ein Flugblat: es L Austritt aus der Kirche geschrieben, gegen das der Staatsanwalt {x Schweidnitz Anklage erhoben hat, und zwar auf Grund ganz harmlose: Stellen. Da heißt es, „die Eltern bringen ihre willenloser No geborenen den Konfessionen als Opfer dar“. Hat denn hon Staatsar.walt Anklage erhoben gegen diejenigen, die von der Staat, \hule als einem Moloh \prehen, der die Seele und Herzen do, Kinder vergiftet hat? (Nuf im Zentrum: Brr!) Ih bin Jhne; d dankbar für diese Laute. Wenn auf der anderen Seite solhe D nge dba weiteres zugelassen werden, ist es ein Skandal, wenn gegen cine sola, harmlose Acußerung eines Freidenkers so vorgegangen wird man denkt vielleicht, es handelt ih bloß um ein paar Dutent denker, die nirgends einen Schuß haben und finden. Abe; nun die Staatsanwaltschaft weiter diesem Manne mit der Ve rfolguno bis aufs Blut entgegengetreten! Zunächst wurde das Hau) tverfahren nicht eröffnet; im Auftrage der Staatsanwalls{haft wurde aber bu das Oberlandesgeriht in Breölau das Verfahren Das Gericht hat aber auf Freispre(ung erkannt; der Staat jedo legte Revision ein; das Reichögeriht verwarf fe. doch dem Mann feine Nuhe lassen können, der Breslauer Staatsanwalt die Sache in die Strafkammer das Hauptverfahren berlandesgeriht es angeordnet hatte, wurde \spredung erkannt. Zum ¿weiten Male hat vision eingelegt, fie aber zuleßt, wohl weil j Später kam der ganzen Sache ein L i und ausfühbrer

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wenn man krit:ficren j gilt mit Recht den Umschwung in der Behandlung der Pc j Bei der Befangenheit, die wir Polen aus diesem Grunde ibnen geg über haben will eshalb schweigen, solange der Pro \chwebt. Für die vornehmste Aufgabe des Neichsjustizamts halte i es, darüber zu wachen, daß die Landesgesegze nicht in die Neichsgeseh- gebung eingreifen. Daher frage i den Staatssekretär : gibt cs in seinen Ressort überhauptzein Dezernat für diese wichtige Aufgabe, die widh- tiger ist als die Vorbereitung neuer Gesegze ? Speziell der Bundesftaal Preußen hat durch Verwaliung wie Geseßgebung in die Rechte des Meiches eingegriffen. Der Reichskanzler hat felbst einmal autgespro daß er als Ministerpräsident nur einen sehr gelinden Einfluß auf König Wilhelm aufzuüben vermag. Durch eine mit großer Mehr heit auch von der Rechten angenommene Resolution hat der Reichttag zum Ausdruck gebracht, daß di? Verordnungen in Preußen und Sachsen, wonach di Gi! tragung weiblicher L olnisher Itamen auf bie Endung a abzulehnen ist, aufgehoben werden müsse. Die Standesbeamten verweigern troß dem diese intragung; die Verordnungen find seit 1903 immer r.0ch aufrecht erhalten. In dem Geseg vom 13. August 1904 hat Preußen für Posen und verschiedene andere Bezirke den Grundsatz aufgestellt, daß die Bauerlaubnis yon einer guten yatciotischen Gesinnung iw Sinne der preußishen Regierung abhängig ist. Die Möglichkeit, zu bauen, wird also von den Verwaltungsbehörden abhäng'g gemaß!

lensrage berbeig-f

müssen,

(Sch(luß in der weiten Beilage.)

(S(bluß aus der Grften Beilage.)

Das widerspricht auch dem 1 des Freizügigkeitsgesepes. Gerade vor cinem Jahre haben wir die Interpellation wegen des preußischen Eryrcrtation8gesezes hier eingebracht, auch darin ist leine Aenderung „ingetreten. Auf der Linken fiel einmal das geflügelte Wort: „Wir yfeifen auf eure Gesehe." Die Rechte war empört darüber und fragte, ob man denn die Anarchie proflamieren wollte. Was hat denn Preußen getan? Man sollte endlich einmal die Reicht verfassung reformtieren, damit der Artikel 3 niht eine lex imporfecta bleibt, und eine Behörde hafen, mit der Befugnis, zu ent eiden, ob landesgeseßlihe Bestimmungen gegen das Ke chsrecht ver-

stoßen

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Art. 17 der Reichsverfassurg bestimmt, daß dem Reichskanzler die Üeberwackdurg der Reich3gesetze zusteht. Soweit es ich um Reichsgeseze handelt, die dem Refsort des Reichsjustizamts angehören, steht nach dim Stellrertretung8geleße au dem Staats- ofretär des Retchéjustizamts diefe verfassungsmäßige Funktion ¡u. Nun hat der Herr Vorredner Zweifel darüber ausgesprochen, ob die Stellung des Staatssekretärs es thm geftatte, und ob auch selbst der gerr Reichskanzler nah seinen Beziehungen zu der preußischen Re- erung in der Lage fei, von dieser verfaf\fungsmäßigen Aufgabe in vollem Umfang und mit voller Wirkung Gebrauch zu machen Meine Herren, ich bin eine lange Neihe von Jahren bereits in meiner jepigen Stellung und habe oft Gelegenheit gehabt, Fragen zu prüfen, die mit angeblihen Konflikten zwischen der Roich5gesetgebung und Landes- gesezgebungen zu tun katten. Ich kann nur erklären, daß von seiten einzelner Landeßregierungen, insbescndere auch von seiten der preußt- [hen Regierung, vershiedentlich Gelegenheit genommen ist, die Frage hei uns, beim Reichskanzler und, soweit unser Nefsort reicht, beim NReisjustizamt zur Sprache zu bringen, ob ein bestimmter Akt der | Lande?geseßgebung, der in Ausficht genommen war, mit den Reich9- | geseßen in Widerspruch treten würde. Ich kann weiter nur erklären, daß die Bedenken, die wir in dieser Beziehung einzelnen Landes- regierungen haben vortragen müssen, bei diesen auch immer bereit- willige Würdigung erfahren haben. Die Erfahrungen, die ih gemacht habe, sprechen also nicht für die Besorgnisse, die von dem Herrn Vorredner ausgedrückt sind; im Gegenteil, ih kann nur erkären : wir sind in der Lage, die Aufgaben, die der Art. 17 dem Reichskanzler stellt, zur Durch- führung zu bringen; wir haben bis jeyt da niemals einen Widerstand, au nit bei der preußishen Regierung, gefunden.

Der Herr Vorredner hat dann mit Bezug auf verschiedene agrar- politische Gesetze der legten Zeit, die in Preußen ergangen find, darauf hingewiesen, daß man in Preußen niht willens sei, die Grenzen, die die Reich8gesezgebung der landesgeseßlihen Aktion zieht, auch zu be- ahten. Im Gegenteil, meine Herren, ih kann im Widerspruche mit dem Herrn Vorredner nur konstatieren, daß vor der Einbringung landesrechtlicher Vorlagen tin den Landtag die preußifche Regierung regelmäßig Veranlassung genommen hat, fich darüber zu ters gewissern, ob in der Tat en Widerspru zwischen dem Reichërehte und dem beabsichtigten landesgeseßlihen Akt vorliege. Diese Prüfung i dann von uns erfolgt, und wir haben nah unserem Gewissen die Rechtsfragen, die uns von der reußishen Regierung gestellt wurden, unabhängig von jedem Ein- flufse beantwortet. Jh glaube also, daß die Vorwürfe oder die An- ¡weiflungen unseres guten Willens und unserer Macht, die der Herr Borredner hier hat laut werden lassen, niht berechtigt sind.

Wie leiht der Herr Vorredner über diese Dinge hier hinweggeht, kann ih an einem Beispiel beweisen. Er hat auch die standesamtliche Behandlung der polnishen Namen zur Sprache gebracht; er hat darauf hin- gewiesen, daß auch die Standesämter in Preußen und auch ih glaube gehört zu haben in Sahsen sich an die maßgebenden Vorschriften nit hielten. Meine Herren, die Art und Weise, wie in einzelnen Fällen die Standesbeamten von den für fie maßgebenden Bestimmungen und von dem Gesege Gebrauh mahen, unterliegt der gerichtlichen Kognition. Wenn eine Partei mit einer Entscheidung des Standes- beamten nit zufrieden ist, dann is ihr der Weg gegeben, an die Gerichte sh zu wenden. Das ist auch in vielen Fällen geschehen, und die kammergerihtliche Judikatur hier in Berlin weist eine ganze Menge von Streitfragen auf, in denen Entscheidungen auf diesem Gebiete gefällt worden sind. Das hat der Herr Vorredner aber nit erwähnt. Er spricht so, als wenn in dieser Frage allein die Ver- waltung zu entscheiden hätte, während in der Tat die maßgebende Gntscheidung bei dem Gerichte liegt. Soweit bisher die Gerichte dabin erkannt haben, daß die standezamtlihe Behandlung sich în den Grenzen des Gesetzes bewegt habe, solange ift nach meiner Meinung

Zweite Beilage

um Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 20. Januar

mit dem gleihen Mut und Eifer den Rotstift {chwingt, wenn es ich um Neichsämter handelt, die etwas fkriegerisher sind als das Reich®justizamt, wo es sh nicht um harmlose Schreibmaschinen handelt, sondern vielleiht um Maschinen für Schiffe und Festungen. Uebrigens nehme ih an, daß der Beschluß der Kommission nicht etrva den Sinn haben soll, der Anschaffung dieses Instruments | Schwierigkeiten machen zu wollen; das wäre sehr töriht. Richtig wäre es, auf eine Einschränkung der Schreiberei hinzuwirken. ie | Sozialpolitik bat damit begonnen, daß man aufhörte, an das | Märchen yon dem freien Arbeitsvertrag zu glauben, und die soziale } Rechtsprehung bat zur Vorausseßung die EGrkenntnis, daß der | Besitlose als einzelner auf fast allen Lebensgebieten nur s{einbar | und formal eine Vertragsfreiheit _besigt, Die wirtscaftlich | stärkeren Hausbesiger haben dur ihre Verträge die | mungen des B. G. -B. zum Schuße der Mieter außer Kraft gesezt. Die große Mehrheit der Richter ist nichi stande, die Rechtsprechung fortzubilden, und es muß de8halb Gesetzzebung einspringen. Das viel „eplagte Reichsjustizamt dieser Debatte. sehr gut weggeklommen. Es liegt eine Stille wartung über dem Hause auf Grund der Ankündigung, daß g große Reformen, des Strafprozesses_ und des Strafrechts, sollen. Man geht mit dem Staatssekretär beinahe um in Grwartung dieser Zwilling9geseße. Ih will dem spiel der Vorredner folgen und mit Rücksicht auf das erwartete freudige Greignis die Novellen, die noch niht da find, no& nicht fcitish beurteilen. Nur einen Wunsch möchte ih aussprechen. _ Man ist in den legten Jahren dazu übergegangen, au Arbeiter als Schöffen und Geshworene zu nehmen, und man will künftig dies dur Ge- währung von Diäten noch erleichtern. Ich fürchte aber, daß man dabei die Rechnung ohne den Wirt, das heißt die Arbeitgeber, machen wird. Im leyten Sommer ist vor dem Schwurgericht in Mann- heim festgestelt worden, daß ein Arbeiter riftli um die Enthebung vom Geschworenentienst ersuht hat, weil ihm de Unternehwer mit Entlassung drohte. Eine fo brutale Aus- nußung der wirtshastlihen Ueberlegenheit muß öffentlich den Pranger gestellt werden, und vielleicht nimmt man în der fünftigen Meihsstrafprozeßordnung den Unternehmern die Lust, die Arbeiter an der Ausübung threr staatsbürgerlihen Rechte und Pflichten zu bindern. Wenn ih jeßt niht mit einer Aufzählung des Sünden- registers der Justiz im leyten Jahre komme, fo wolle man daraus nicht die gleihe Folgerung ziehen, wie es beim Militäretat der Abg. Oldenburg getan hat, der sagte: „Sie haben nisht“. Alle die igen Erscheinungen, die unter dem Namen Klassenjustiz zusammen- ] werden, brauchen wir niht mebr zu beweisen; sie werden auch von bürgerlichen Kreisen anerkannt. Jh verweise Sie auf ein Urteil das am 25. November 1908 von der Strafkammer in Frankfurt a. M. aefällt worden ist, und bei dem der Geschäftsführer der Buchhandlung Goldschmidt wegen Widerstandes geçen die Staatsgewalt zu 200 Geldstrafe verurteilt wurde, weil er durch öffentliche Ausstellung einer Druckschrift zum Ungehorsam gegen ein Geseß aussorderte. Er hatte einen Buchhändlerprospekt ausgestellt, in welchem eingelad wurde zur Abnahme eines Werkes über die Wiener Revolution; dabei war ein Aufruf an die Soldaten nachgebildet und gedruckt. Es handelte sih für den Buchbändler rur lockunz recht vieler Käufer und Subskribenten ; aber di wußte e3 besser; er hatte dadurch angereizt zur antimtlitariti@er Propaganda aufgereizt durch Auslegung eines Prospektes! Diese Aufruf, den ich auf den Tish des Hauses niederlege, {loß mit den Worten: „Es lebe der konstitutionelle Kaiser des freien Vaterlandes! Daraus konnte der Staatsanwalt, konnte das Gericht doch er- kennen, daß es si, wenn von dem freien Vaterlande, und gar von einem fonstitutionellen Kaiser die Rede ist, niht um Deutschland handeln fonnte. as Urteil ist von der ersten Strafkammer in Frankfurt a. M. ergangen ; eîn Glüd, Buchhändler niht wegen Hochverrats gefaßt worden 1! Erscheinung aus dem Königreich Sachsen zeigt ih ribterlihen Grfenntnifsse über die Berechtigung umgangen werden : der Boykott wird bestraft an Cinn selben Ortes, in dem ungestraft der militärishe Boykott Lokale usw. im Shwange is. Welche Verwirrung muß dad | den Köpfen der Bevölkerung angestiftet werden! Daß diesmal zum Etat der NReichsjustizverwaltung keine Resolutionen eingebracht sind, beweist niht, daß kein Stoff dafür vorhanden ware. Welche Ent- rüstung hat jeden anständigen Menschen bei den ekelbaften Vorgängen bet dec Hinrichtung der Grete Beier ergriffen, wo 200 Honoratioren eingeladen waren, als ob es fich um ein Schlachtfejt handelte Gine Resolution deswegen hätte lebhastesten Widerhall gefunden. Aber der Reichstag hat {hon so viele Resolutionen ¡efaßt, daß zunächst einmal die verbündeten Regierungen an der Reihe wären, zu antworten. Ob fie Kraft. und Zeit dazu haden, dezweisle ich des- wegen, weil nah einer Rede, die heute der Kanzler im preußischen Abgeordnetenhause gehalten hat, der Bundesrat seine Arbeit und feine Zeit auf andere Zwede verwendet; er hat heute ohue alle Ber- anlassung gesagt, er sei unier gewilen Borbedingungen zu ‘inem Au?nahmegeseß gegen die Sozialdemokraite dereil. 21e Arbeilker hast steht ohnehin unter einem Ausnahmereht. Jh weiß nicht _wer es lärger aushalten wird; es liegt der Verdaht [ehr »b jemand versucht, eine \chwankende Kanzlerherrlichkeit uf dieje Weije zu stüßen Wir sind bereit zu frischem, [röhlichem Kampse ; uit NAusnahmegeseßen und Belagerungszustand kann jeder Glei regieren Abg. Dr. Faßbender (Zentr.): Auf dem Gebiete des Kinder]Qußes it in Deutschland noch fehr viel zu tun. Von der Bernc hlâssigung bis zur Mißhandlung und zu Grausamkeiten jeden wix etne lange Kette von Unrecht ge„en die wehrio]en Geschöpfe nh vollziehen v9 wird ja manches durch die frele Bereinstätigkeit diele Sr-

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ver Herr Vorredner nicht berechti zt, der Berwaltung voczuwersen, daß sie niht von threr Aufgabe G.brauh mache, die Standesbeamten in die reichs zesezlich:n Grenzen zurückzuweisen. Ih muß also în diesem Punkte den Ausfüßrungen des Herrn Vorredners durhaus widersprechen.

Abg. Dr. Frank (Soz.): Der Abg. Müller - Meiningen hak mit Genugtuung festgestellt, daß die VBerurteilungen wegen Majestätsbeleidigung seit 1903 zurückgegangen seien, und gemeint, das sei im wesentllhen ein Verdienst des von dem Block e Gaffenen Gesetzes über die Majestätsbeleidigungen Mit dieser Zehauptung ist die dichterishe Phantasie mit dem Abg Müller durhgegangen, denn bei Schaffung des Gesehes hal der Blo noch niht existiert. Wollte ex aber sagen, daß nicht bloß die Zahl der Verurteilungen geringer geworden Jet, londern au die Zahl der Malestätöbeleidigungen, dann hätte erx sih zum zweiten Male geirrt, denn in dea leyten vier Vêonaten sind mehr Majestätsbeleidigungen vorgekommen, als in den leßten vier Jahren Seiner Anregung, den in Bayern mit (Erfolg arbeitenden künstlerisben Beirat etwa auf Preußen zu übertragen, stehen wir jehr skep!isch gegenüber. Jn Preußen betrachtet man die Professoren nur als die wissenschaftliche Leibgarde der Hohenzollern, und die (Künstler werden entsprechend bewertet. Wenn dieser Beirat lame, dann würden natürli Knackfüße und ähnliche Leute hineinkommen Die Budgelkommission hat im NReichsjustlzetat etn paar tausend Varl gelten, Kosten, bie im wesentlichen bestimmt IVartn ur Gr- eihterung des Dienstes durch Anschaffung von Schreibmaschinen. Ich

möchte aber der Hoffnung Ausdruck geben, daß die Budgetkommission

\cheinungen, welhe die Gefahr der Berwahrlosung und Gnisitlächung

weiter Volkskreise in ih bergen, getan, und namentli it Gng- aver dtelt Hilfe genügt nicht 9 uy 1d

)rIorgce geri 4 werden , daß ein andel ein trilt.

naclässigung Berwahrlosung | vielfa) die Aus- beuturg und Avsnuzung der Kinder bis zur vôUligen GEcschôpsung, dis zur ernstlichen Gefährdung ihrer Gesundheit Hand Hand. l muß auch die polizeiliche präventive Betätigung iehr ausgedbaul werden. Die \hweizerishe Geseßgebung ist hier zum Teil weiter ais e uUnserige Wix unserseils müsen auch danach streben, die Siras- androhung für Mißhandlungen Körperverleßzungen ju ver[{arsen, um die AbschreckEung zu erhöhen, und anderseits alle Mittel zu er- greifen, welhe die Heranziehung der Schuldigen zux Verantwortung ermöglichen. In dieser Beziehung nd uns die Ge}eßgebungen fait aller anderen Länder weit voraus. Das deutshe Bürgerliche Ge|eß buch steht da in einer gewiss:zn Inkongruenz mit dem Strasge]eßduck), und die Folgen d'eser Jnkongruenz haden sich in einigen Enticazeidungen aezelgt, denen geradezu demoralisierende Wirkung werden muß.

Abg. Wernerx (D. Nesormp.) hauptet, daß j-des einzelstaatliche h einstimmung mit den Reichsgesez-n geprüft wird. aanz; das preußishe Geseg Uder die Behandlung derx Arbeiter stimmte nicht mit den Neichögeseßen iberein und wu von der Regierung zurückgezo( Wir haben eine Gesezentœürfe angekündigt erhal erfreulich 1 besonders l kündigung einer Novelle zum cktrafgeseßbuch, di hoffeni hauptsählihsten Schäden wird, dic 0)

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1909.

gemaht haben. Bezüglih der Haftung des Reiches für Versehen feiner Beamten sollten wir doch baldigst selbständig vorgeben. Die jeßige Gewokbnheit der Gerichte, so viel Termine an einem Tage fejtzuseßen, als unmöglich erledigt werden können, fTostet un- endli viel Zeit und damit Geld denjenigen, die ftundenlang

en, bis sie vernommen werden, oder ur.verrihteter Sache

warten müß / verrihte wieder fortgehen müssen. Die Nennung .der Vorstrafen e nicht m eirer

überall erfolgen, es liegt darin unbedingt eiye Hd te. : geseßlihen Regelung der Konkurrenzklaujel die Wege zu. bereiten, möôge sich die Kommisfion des Hauses recht bald über dieje Frage einigen. Zu der Verrohung der Jugend trägt unstreitig die Verbreitung der Schundliteratur wesentlih bei. Ich habe vor mir eine Strafanzeige eines Ingenieurs, des Professors Bruno Smit, gegen den Wirklichen Geheimen Legationsrat Hammann in Berlin. Ih will auf den Inhalt dieser umfangreihen Broschüre ingeben, aber es \Geint mir, daß von den vielen {weren Be-

gen, die gegen den Geheimen Legationsrat Hammann er-

doch wobl die eine oder die andere zutreffend erstaatsanwaltshaft hat auf Grund einer Eingabe

o Schmitz angeordnet, daß das Verfahren eröffnet

nd den Staatsanwalt beauft agt, die zeugeneidliche Ber- nehmung angegebenen Zeugen vorzunehmen. Ich meine, wenn so \{were Anklagen gegen jemand vorliegen, jet es vielleicht angebraht, im Wege des Disziplinarverfahrens voczugehen. Davon habe ih aber beute nichts vernommen. Allerdings ist hierfür der Staatésekretär sjuslizamts niht verantwortlih zu machen. Gegen den Abg. lle, der fi tros seiner Befangenheit für unbefangen erklärt haben l, gebt man mit aller Shäfe vor. Man hat vom Landtag ver- gt. daß er thn herausgeben solle. Der Abgeordnete hat während i des Reichstags und Landtags die Verpflichtung, den

dazu ist er gewählt. Ich hoffe, daß die

mmission in diesem Sinne Stellung nehmen wird.

| die t e Lage der Kanzleibeamten und namentlih die Not- | igkeit eir hung des Wohnungsgeldzuschusses habe ih | wieder! f | Auch im preußifhen Landtag haben Abge- für diese \chlechtgestellten Beamten

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S l ch ir i j für Das Bahre Preußens und Heffens, die tr nterefse des Handwerker- tandes die Gefangenenarbeit herabgemindert haden, haf dazu det- tie benahbart Gefangenen um so If ung beranziehen. Dem Staats- vielen Behörden den Handwerkern auf f daß die Behörden angewiesen seten nach Möglichkeit aus den Strafanstalten zu des iehen. Bei Gelegenheit des Strafvollzuggeseßes möchte ih, daß diese alte Klage des Handwerkerstandes beseitigt wird. Auch sollten | dann die Handwerkskammern gehört werden. Wir wären gern berett, | dem Recichsjustizamt einzelne Vors&läge zu unterbreiten.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding: ) « P

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Meine Herren vollzugs wird zweifellos die durch die Anstalten eine große notwendig. Ich will dem Bemerkungen, die er in diefem und gemacht inden, und wir wollen a1 nl nehmen, #, die Handwerkerkammern oder „TAanialtonen

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i antrag famtlien vor Herichte haden Hültigkeit J Heckscher (r. Vgg.): Von dem preußischen GEnteig j ereude bisher kein Gebrauch gemacht worden

dabei bleiben wird. Was die Strafpro » möchte ih wünschen, daß die Stellung des Berteidigers im Berkel nit dem Angeklagten der neuen Straf-

rozeßord | dem jeßigen Bersahre: rleitert witd, Der Verkehr zj 1 dem Verteidiger und dem Angeklagten wird heutzutage in geradezu kleinliher Weise er|(wert, wo ein Wächter n inwürdiger und läterliher Weise die Ueberrethung ‘iner Bollmacht des Angeklagten an den Berteidiger überwacht, tugendgerichie bleibe nux Stüclkwerl, ftolange unsere Schule, nentlid die preußishe Schule, niht auf der Höhe steht. Ein Ham

| burger Lehrer hat angeraten Lille uber __shwach- innigen Kinder eibe vou Strafprozessen verwetde1 dieje Le benußt und ift damit fehr i Iyehoe hat weite Volkskreise erreg vill die Justizverwaltung nicht l vortlih machen ver die | d es nicht

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