1909 / 20 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jan 1909 18:00:01 GMT) scan diff

191. Sißung vom 22. Januar 1909, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Besprechung der JInterpellationen der Abgg. Albreht und Brandys, be- treffend Handhabung des Reichsvereinsgeseßes.

Abg. Roeren (Zentr.) fortfahrend: Jch kann den Interpellanten nicht darin folgen, daß sie die Beschwerde hauptsählih gegen die ausführenden Beamten rihten ; ih mache an erster Stelle den Staats- sekretär und seine Erklärung verantwo1tlich. Wenn solhe Härten vorkommen und die Gewerkschaften in der geshilderten Weise an der Ausübung thres Vereins- und Versammlungsrechts beschränkt werden, dann liegt die Schuld an dem Gesetze selbst, und die Verantwortung tragen diejenigen, die das Geseg vottert haben. Man hat s\ich damals mit der zusagenden Er- lärung des Staatssekretärs begnügt, die keine Gesezeskraft hat. Schon oft sind Praxis und Rechtsprehung übes solhe Erklärung binweggegangen; ein sprehendes Beispiel dafür bietet die jeßige Novelle zum Gesetz, betreffend den unlauteren Wettbewerb, die aus keinem anderen Grunde notwendig geworden ist. Daß auch bei der Interpellation und der Anwendung des § 12 mit der Zeit in der leihen Weise verfahren werden wird, ist mir um so zweifel- Pifee weil das Sprachenverbot, wenn auch nicht gerade als Kampfbestimmung gegen das Polentum, doch als eine Art Schußbestimmung für das Deutshtum charakterifiert werden kann; diesem Schuß eine möglichs| weitgehende Auslegung zu geben, wird immer das Bestreben der ausführenden Beamten sein. Ich bin alfo überzeugt, daß troy aller Erklärungen die gewerkschaft- lichen Arbeiterorganisationen sich der Belästigung aus diesem Gesetze immer weniger werden entziehen können. Den Erklärungen zu Gursften dieser Organisationen lege. ih wenig Wert bet, ob man fie nun in dem elnen oder dem andern Sinne ausleat. Wenn der Staatssekretär den Arbeiterorganisationen gegenüber den Be- \{hränkungen des § 12 größere Bewegungsfreiheit zugesagt hat, fo kann das nur auf dem Gedanken beruhen, daß diese Organisationen eine größere Vergünstigung erfahren können; ift das aber so, dann muß diese Begünstigung ebenso gut auf die polnishen wie auf die deutshen Gewerkshaften An- wendung finden. Handelt es sich um politische Betätigung unter dem Deckmantel der Gewerkschaften, so wird die Vergünstigung niht Platz greifen, aber das kann sich nur auf einen Einzelfall be- ziehen. enerell alle nur aus - polnischen Mitgliedern bestehenden Gewerkschaften davon ausgeschlofsen zu erklären, ist tatsächlich unvereinbar mit den damaligen Zusagen des Staatssekretärs. Wollte er das, so hâtte er es damals s{chon erklären müssen, da doch seine Erklärung ohnehin gerade bei dem Sprachen- paragraphen abgegeben wourde. as ergeben auch die Verhandlungen des Hauses mit evidenter Klarheit. Der Abg. Graef veranlaßte damals eine Erklärung des Staatssekretärs, die etwas verklausuliert war; es \cheint fast, daß die hon etwas verklausulierte Anfrage des Kollegen Graef dem Staatssekretär nicht ganz unerwünscht und nicht ganz unerwartet gekommen ist. Der Abg. Müller-Meiningen knüpfte dann an diese Erklärung an; er nannte die Erklärung äußerst bedenklich und verlangte ausdrüdcklih, daß alle Arbeiter- organisationen ohne Ausnahme dieselben Rechte erhalten wte die christlihen. Wenn auf diese Anfrage der Staatssekretär erwiderte : „Ich stelle ausdrücklich fest, daß meine Bemerkung sich keines- wegs auf die christlichen Organisationenn beschränkt hat“ —, und der Abg. Müller-Meiningen sich dabei beruhigte, so gehört doch schon ein logisher Salto mortale dazu, zu {ließen , daß diese Erklärung die polnishen Organisationen ausschließen sollte. Man kann in dem Zusammenhang die Erklärung nur fo inter- pretieren, daß das Sprachenverbot für alle gewerk\chafilihen Organi- fationen, deutsche und fremdsprachige, ausgesprochen ift. Deshalb ift mir auch die Erklärung des Abg. Wiemer, daß er die Erklärung des Staatssekretärs {hon damals in dem von diesem jeßt inter-

pretierten Sinne aufgefaßt habe, unverständlih, und zwar erst recht,

wenn man fie dem Kommentar seines Freundes Müller-Meiningen grgen merten. In seinem Kommentar zum Bereinsgesetz sagt nämlich der bg. Müller-Meiningen zu dem Sprachenverbot : „Aus dieser Antwort des Staatssekretärs geht hervor, daß die ganze Gewerksvereinigung, gleihviel welher politishen Richtung sie angehört, gleihmäßig behandelt werden muß.“ Die „Frankfurter BONE fagt in einer sehr sharfen Anzapfung des Abg. Müller-Meiningen : „Die Stellung- nahme des Abg. Müller zu § 12 ift ein Rätsel.“ Darauf hat der Aba. Müller an die „Frankfurter Zeitung* einen Brief geschrieben, der die Sache noch rätselhafter macht, er \greibt darin, daß er auch \{on damals die einshränkende Bedeutung der Bethmannschen E:klärung gekannt und bei der Anfrage, ob alle Arbeiterorganisationen ohne Ausnahme vom Verbot befreit sein sollen, nur an die deutschen Gewerkschaften gedacht habe und als selbstverständ- lih betrahtet habe, daß die polnishen Gewerkschaften von der Bergünfstigung! ausgeschlossen seien; er habe auch nichts anderes im Sinne gehabt und gedaht, als er im Kommentar ge- schrieben habe, daß die ganze Gewerkyereinsbewegung gleihmäßig be - handelt werden folle. Darauf erklärte die „Frankfurter Zeitung“ : „Wir bemerken dazu nur: Wenn Herr Müller-Meiñingen gewußt hat, was tie Erklärung des Staatssekretärs bedeuten sollte, dann hätte er eben diese Stelle seines Kommentars zum Vereins- gesep anders fassen müssen, denn dem Leser kommt es nitt darauf an, was Herc Müller-Meiningen sih dabei dachte, sondern was er schrieb, der Leser kann nicht wissen, daß die ganze Gewerkvereinêbewegung niht die ganze Gewerkvereinsbewegung ist.“ Die ganze Diskussion hat übrigens keinen praktishen Wert, denn die ausführenden Behörden werden \sich nach der jeßigen Erklärung des Staatssekretärs rihten. Das Gesetz enthält für die „öffentlichen“ Versammlungen eine Neihe von einshränkenden polizeilthen Kontroll- maßregeln, auch das Verbot des Gebrauchs fremder Sprachen, aber es definiert in keiner Weise den Begriff der Oeffentlichkeit. Dem Gericht kann diese Definition aber niht überlafsen werden, denn dieses hat {on Versammlungen von 200 oder 300 Personen als nicht dffentlih angesehen. Im Gesetz selbst müßte . eine Definition gegeben werden. Der Sprachenparagraph wird auch sonst gegen den flaren Wortlaut ausgeführt. Gr bestimmt, daß für die Landesteile, wo die nichtdeutshe Bevölkerung mehr als 6009/4 ausmacht, für die nächften 20 Jahre eine Auetnahme gelten soll. Das ift auf Antrag der freisinnigen Parteten beshlofsen. Der Landkreis Ratibor zählt nun 41,91 9/4 Mähren, 47,42 9/9 Polen und nur 9,74 9/9 Deutsche, die nihtdeutsche Beyö kerung macht also zusammen über 90 9/9, die deutsche niht ganz 109/96 aus. Troßdem soll die polnishe Bevölkerun ch in öffentlihen Versammlungen der deutshen Sprache bedienen, wei le Behörden kalkulieren, daß die nihtdeutshe Bevölkerung, Mähren und Polen, zusammen zwar 90 9/0, die Polen allein aber noch lange nicht 609/69 ausmachen. Das widerspriht dem Wortlaut des Gesetzes. Mafßgebend für den obligatorishen Gebrauh der deutshen Sprache ift lediglich der Umstand, daß die deutshe Bevölkerung wenigstens 409% ausmahe. Hoffentlich werden nun die Freisinnigen diese Mißhandlung ihres eigenen Kindes energisch bekämpfen. Der Krets Ratibor scheint überhaupt besonders -für die Anwendung des Gesetzes ausersehen Me Ich erhalte eben ein Telegramm, wonach es auf wiederholten Antrag abgelehnt ist, das in Ratibor erscheinende Zentrums- orzan, die „Oberschlesische Zeitung“, als Publikationsorgan für die Ver- ammlungen zu erwählen. Die Zentrumspartei hat seit 30 Jahren das andat für Ratibor inne, und nur dieses Organ f\teht ihr als Publi- Xattonsorgan zur Verfügung. Von den Segnungen des Gesetzes ift nirge-ds etwas zu spüren, die Fesscn dagegen, die es enthält, machen fh empfindlih füblbar. Diese Interpellationen werd-n nur vor- Lg, vielleiht den Erfolg haben, daß Ausschreitungen unter- bleiben, aber eine dauernde Besserung ist nur dadurch möglich, daß das Gesetz selbst geändert wird. Abg. Gans Edler Herr zu Putlih (dkons.): Au ih glaube daß eine Abhilfe der Beschwerden der Interpellanien nur mögli Ut, wenn das Gesetz abzeändert wird; denn die Beschwerden rihten

niht gege dessen Handhabung. Man hat in der Beziehung dem Staatssekretär Vorwürfe gemaht, die nah meiner Ueberzeugung ungerehtfertigt sind, und die der Staatssekretär bei der loyalen Art, mit der er bei diesem ganzen Gesetz vorgegangen ift, nicht verdient hat. Meine politishen Freunde werden die ersten sein, die, wenn es sich darum handelt, daß ein Reichsgeseß rihtig ausgeführt wird, quf der Stelle sind und als Hort hervortreten ; ih glaube aber, daß in diesem Falle mit einem Mittel vorgegangen ist, das verfrüht ist. Wir erkennen vollkommen an, daß an der Ausführung dieses Gefeßes weite Kreise. interessiert sind, anderseits i die Einbringung jeßt niht am Plage. Es müssen zunächst alle Instanzen erschöpft sein, bevor man den legten wichtigen Schritt etner Interpellation tut. Wäre dieses geshehen, dann hätte man vermutlih zu diesen Interpellationen gar keinen Grund gehabt. Es kommt mir fo vor, als ob bei dieser Gelegenheit mit dem Ende angefangen wird, und als ob man die Pyramide auf den Kopf gestellt bâtte. Ich glaube, wir find niht dazu da, Beschwerden über einzelne untergeordnete Polizeiorgane hier anzuhören. Zum Teil ist den Beschwerden recht gegeben worden, in anderen Fällen ist der Instanzenzug noch nicht ershöpft, ein Urteil noch niht ge- fällt worden. Hierüber können wir selbst noch nit ent- scheiden, ich lasse mich deshalb auf die einzelnen Fälle nicht ein. Ih möchte nur noch einmal den Staatssekretär gegen die Angriffe in Shuy ‘nehmen, die gegen ihn gerichtet sind. Er ist loyal und korrekt nach den von ihm abgegebenen Erklärungen verfahren. Das Ergebnis der Interpellationen ift jür mich, daß ih es Überrashend finde, wie wenig Mibgrie bei den Unterbehörden vor- gekommen sind, denn es gibt verschiedene recht {chwierige Begriffe, die zunähst von den Unterbehörden richtig verstanden werden müssen. Anderseits unterliegt es gar keinem Zweifel, daß die Angriffe gegen die aufsihtführenden Behörden so ungerechtfertigt sind wie nur möglih. Wir dürfen zu dem Staatssekretär das Zutrauen haben, daß er unpartetisch das tun wird, was er versprohen hat. Nach meiner Meinung hätte diese Angelegenheit sehr wobl beim Etat be- raten werden können. Man könnte dies au in der Geshäfts8ordnungs- kommission bei der Besprehung über die Frage der Interpellationen zum Gegenstand einer Erörterung mahen. Ih denke, wir haben wichtigere und praktishere Geschäfte vor, als uns zwei Tage mit diesen Dingen zu beschäftigen. | A Dr. Junck (nl.): Wir unsererseits bedauern nicht, daß die Interpellationen Gegenstand der Besprehung sind, weil dadur die durhaus ordnungösmäßige Handhabung des Vereinsgesetßes in allen Punkten, bis auf einige Bes@werdepunkte, in aller Oeffentlichkeit fest- gestellt worden ist. Jh bedauere au nicht, daß diese Feststellung im Wege der Interpellation erfolgt ist; denn der Reichstag darf sich das Recht niht nehmen a wenn es sich um die Ausführung von Ge- seßen handelt, die Frage besonders zu behandeln. Nur das eine bedauere ih, daß die Geschäftsordnung noch niht die Mög- lihkeit gibt, dem Manne ein Vertrauen8votum zu geben, der die Ausführung des Gesetzes zu überwahen hat. Im Mittel- punkt des Interesses stand ja der Sprahenparagraph, der im ver- a Jahre mit großen Schmerzen zur Welt gekommen ift. as Interesse ist aber meines Erachtens erloschen und erledigt durch die Erklärungen, die gestern der Staatssekretär abgegeben hat, in dem Punkte der Stellungnahme der preußishen Negterung gegenüber den polnishen Berufsvereinen in Rheinland und Westfalen. Es handelt fich nur um die Handhabung des Sprachenparagraphen, die nicht scharf genug hervorgehoben werden kann. Gine Verhandlung über die Nechtsgültigkeit des R eaphen an fsich lehnen wir ab; wir haben ja nit leiten Herzens, aber mit vollem Bewußtsein der preußishen Regierung auf dem Wege der ear eborvung die Waffen in die Hand gegeben, der sie als Vorkämpferin auf diesem Gebiet unbedingt bedaik, und wir sind dafür, daß auch der Sprachen- paragraph mit Energie zur Anwendung kommt, wie jedes andere MReichsgese). Was die Anwendung dieses Paragraphen betrifft, so ist festzustellen, daß Bayern, Baden, Hessen und Württemberg Aus führungsbestimmungen gegeben haben , wonach auf die Anwendung des Sprachenparagraphen im wesentlihen verzichtet wird; auh Elsaß - Lothringen hat die franzöfishe Sprache prinziptell frei- egeben, also die Befürchtungen, die in diesem Hause geäußert worden find, haben sich nit bewahrhettet. Auch Preußen hat die Mutter- sprache derjenigen Bevölkerungsteile freigegeben, die keinen Mißbrauch befürhten Ließen, es handelt sch also nur um die Anwendung des Paragraphen gegenüber den Polen. Ich kann wohl den allgemeinen Wunsch ausfprechen, daß in der Ausführung der Verordnungen im Rahmen des § 152 G.-O. die Gewerkschaften von Beschränkungen überhaupt frei fein sollen. In einem Zeitalter der Sozialpolitik follte man {on aus sozialpolitisher Klugheit auf dicsem Ge- biete den Bogen nicht überspannen. Wir si-d für die Frets heit der Gewerkschaften, denn der Staat wird niht untergehen, wenn ein paar Versammlungen niht angemeldet werden usw. Wenn wir die Ueberzeugung . hätten, daß es sich bei den polnischen Gewerkshaften nur um folhe handelte, die wirtshaftspolitische Interefsen verfolgten, so würden wir allerdings den Wunsch haben, daß der Spratenparagraph auf sie nicht zur Anwendung käme. Es war also Pfliht der Regierung, den Beweis dafür anzutreten. Eine glänzendere Beweisführung als die gestrige habe ich felten erlebt; eine erdrüdende Fülle von Beweisen, eine ot von Material, das uns den Beweis als glänzend er- raht erscheinen läßt. Mill man etwa behaupten, daß die nattonalpolnishe Bewegung im Rahmen der Gewerkschaften etwa nagelafsen hat ? Wir halten die Anwendung des Sprachenparagraphen gegentder den polnischen Berufsvereinigungen für gerehtfertigt. Der bg. Gröber sagte bei dem Abschluß der Beratungen über das Gesetz, dieses werde Mißtrauen unter allen Völkern des Erdkreises säen und die Festigkeit des Dreibundes erschüttern. Nun, davon ist doch wohl keine Rede. Dem Abg. Roeren gegenüber verweise ih auf den Wortlaut der Anfrage des Kollegen Graef, die ausdrücklih die Einschränkung enthielt: „Soweit politisch: und nationale Interefsen nicht entgegenstehen.“ Bon Anfang an is also die nationalpolnisGe Bewegung ausges{lofsen gewesen. Die Anfrage ist nur dann zu verstehen, wenn man bedenkt, daß in der Kommission vorher die Freitag, aller gewaikschaftlißhen Organisationen ab- gelehnt worden war. er Staatssekretär hat jene Einshränkung aus- drüdcklich afkzeptiert, die spätere Anfrage des Abg. Müller-Metningen hatte nur den Zweck, die Einshränkung, von der anscheinend nur die chrifilich-sozialen Gewerkschaften ausgeschlofsen scin sollten, au für die Hirsh-Dunckersden und anderen Gewe1kschaften per ibout v Das hat nachher auch der Abg. Hue nocch befonders hervorgehoben. Gine sehr klare Darstellung der ganzen Sxchlage hat die Deutsche Juristenzeitung in der ersten Nummer dieses Jahres veröffent- liht. Die anderen vorgeiragenen Be\chwerden sind dur die Be- antwortung auch erledigt; wir haben für die Besprechung nur ge- stimmt, weil wir wollen, eas die Ausführung etnes Reich8gesetzes auch im Reichstage zum Gegenstand der Kritik gemacht werden kann. Das Vereinswesen I nah der Verfaffung nicht nur der Sesebgebung, fondern nah Art. 4 auch der Beaufsichtigung dur den Reichskanzler, die ihre Grenze nah Art. 7 an dem Bundesrat findet, was ih aber niht als eine Einschränkung der Aufsicht ansehe. In dem jetzt vorliegenden Fall hat der Stellvertreter des Reichskanzlers das wichtige Aufsihtsret in durhaus rihtigem und energishem Sinne geübt; ebenso ist den bundesstaatlihen Regierungen für thr hier be- wiesenes Entacgerzemmen zu danken. Im allgemeinen ift die Be- \sprehunrg von Reichsgeshäften in den Ginzellandtagen niht etwas, was dem Reich3gedanken besonders förderlich ist. Formell ift den Landtagen ja dieses Net nicht bestritten, aber vor einer Uebertreibung ift da zu warnen. Besteht die Vermutung, daß in einem Bundesstaat ein Ieihs- geseß niht rihtig angewendet wird, dann wird die Reichsregierung ar nicht umhin können, auch Einsfiht in die Akten zu verlangen. F verstehe unter dem Beaufsichtigungsreht die Herbeiführung etner Verständigung über die Ausfüh1u-g der Reichsgesetz-, konstatiere aber nochmals, daß die Ausübunz dieses Nechtes in dem hier vorliegenden alle unsere ausdrücklihe Zustimmung findet. Die anderen Bes chwerden betreffen nur Preußen und Sachsen. Die Interpellanten

ih ganz vorwiegend gegen materlelle Bestimmungen des Gesetzes,

haben die Pflicht niht empfunden, au diejenigen Seiten des Gesetz:8

zu berühren, die sich als vorzüglich bewährt haben. Auch das Bild das der Abg. Roeren entwirft, war durchaus einseitig; er hattealle helleren Farben ausgelassen. Bayern hat ja das Zeugnis der Vernünsftigkeit bereits erhalten. Baden anlangend, darf festgestellt werden, daß die badishe Freiheit, für die si der Abg. Zehnter so warm einlegte dur die Ausführung des Geseßes nicht gesährdet worden is. Mir sind nur zwei Fälle bekannt geworden; in dem einen war cine Mo außerhalb des Vereinsraumes tätig, um Soltaten von dex eilnahme an der Versammlung abzuhalten. Ich finde das nicht \{chöôn, aber hier war es die Militärbehörde, die in Aktion trat. Jn dem anderen Falle wurde der tatsählich zu Unreht Behandelte vor Gericht freigesprohen und die Kosten der Staatskasse aufgebürdet : öffentlich wurde au festgestellt, daß das vorher in Baden nit möglich gewesen wäre. Was is niht über die Gefährdung der Freiheit in Hessen hter geredet worden! Und nicht ein Fall der Beschwerde is bekannt geworden. gm ret sollte ernstlich bedroht sein; der Abg. Gröber - fürchtete ntseulidhes von der Polizei. Und jeßt? 90 9% der verehrten Württemberger haben überhaupt njcht gemerkt, daß ein neues Vereinsgeseyz in Kraft getreten i}. die süddeutshen Staaten anderen Ländern, wie Preußen und Sachsen, auf diesem Gebiete au jeßt noch voraus find, darüber wundere ich mi nicht, aber es ijt auch in Erfüllung gegangen, daß die fretere Praxis im Süden dazu führen werde, auch im Norden einen Fortschritt anzubahnen. Nun hat gegen Preußen und Sachsen besonders die Sozialdemokratie mobil gemacht. Man foll s|ch doch niht wundern, daß dort nicht Eingriffe vorkommen, denn dort hatte die Polizei von altertber die Meinung, daß fie sich auf dem Gebiete des Vereins- und Ver- sammlungsrehis besonders zu betätigen habe. Mit dieser Auf. fassung hat das Gescy gebrochen, aber daß in der ersten Zeit Miß- griffe zahlreich vorkommen würden, war ebenso selbfiverständlich, wie das nah dem Inkrafttreten des neuen Bürgerlichen Geseß- buhes gewesen is. Daß nach all dem Geschrei jeßt nicht mehr als hundert Fälle vorgebraht werden konnten, i ja gs beschämend. Wenn von den hundert Fällen nur einer zur ¿chsten Entscheidung in Preußen gekommen ist, so ift das ein Beweis, wie armselig das Material ist. Daß Sie noch anderes Material hätten, das glauben wir Ihnen nicht, sont heraus mit Ihrem Flederwish, damit wir antworten können! Im großen Königreißh Sachsen hat man nur fünf bis sech8 Fälle, und die waren recht unbedeutend. Die fozialdemokratishen Zeitungen bemühten ih damals, die Genossen über die Vorteile des Vereinsgesetzes zu be- lehren, und ein Aufruf fagte damals: „Auf, ihr Jünglinge von 18 Jahren, die ihr früber entrehtet waret, tretet ein in unsere Vereine !" Die fächsische Ausführungsordnung wider|priht niht dem Geist des Ge- seßes; bei der Auswahl Lor BeUUngen für Bekanntmachungen soll danach auf die politische Richtung keine RNücksicht genommen werden. Wo es anfangs niht der Fall war, ist NRemedur eingetreten. Die Interpellation war also nicht angebracht, die Herren sind ja auf den Rechtsweg angewiesen. Wir wünschen durhaus eine vorurteilsfreie Anwendung des Gesetzes, und es wäre bedauerlich, wenn bau- oder feuerpolizeilite Revisionen dazu be- nußt würden, die Versammlungsfreiheit zu beeinträchtigen, indem sie erade ftattfinden, wenn eine Versammlung abgehalten werden foll.

ie Benußung von Hintertüren bei der Anwendung des Gesetzes würden wir prinzipiell mißbilligen. Davor möckte ih prinzipiell warnen, daß der Begriff der öffentlihen Versammlungen zu eng aus- gelegt würde. Es ift au ein Fehler, wenn amtlich noch von einer Ueberwachung der Vereine gesprohen wind. Das is} ein abgetaner Begriff, die Polizei hat höchstens die Befugnis, zwei Beauftragte zu entsenden. Was gewinnt übrigens die Polizei davon, wenn fie etne Versammlung als bffffentlih reklamiert? Eine General- definition für den Begriff der Oeffentlichkeit im Geseß behufs Ver- meidung von Mißverständnissen wäre wobl {wer mögli, und die Herren, die sie jeßt verlangen, würden sh bald beschweren, daß nicht nach dem Buchstaben des Geseßes verfahren wird. älle, die \ymptomatisch wären für eine falsche Anwendung des Ge- ees, sind nit vorgebraht worden oder doh dur die Antwort des Staatssekretärs erledigt. Wie wir beim Erlaß des Geseßzes dem Staatssekretär unser Vertrauen ausgesprochen haben, so drücken wir es ihm au jeßt aus für eine vorurteilsfrele Anwendung des Gesetzes ; dafür bürgt uns sein Wort und seine ganze Persönlichkeit. enn jeßt hon geshäftsordnungëmäßig Anträge bei Interpellationen mög- ih wären, so würden wir keinen Anstand nehmen, ein Vertrauens- votum zu beantragen.

Abg. Dr. Müller - Meiningen (fr. Volksp.): Au wir ge dankbar für die Interpellationen, denn wir gehen einer Auksxeinandersezung über die Anwendung des Gesetzes niht aus dem Wege und sind dankbar für die Gelegenheit, dazu Stellung ¡u nehmen. Schon bei der Beratung des Gesetzes kritifierte das Zentrum mit größter Uebertreibung die Vorlage; das tut auch beute der Abg. Roeren, wenn er nirgends Segnungen des Gesetzes beme1kt. Vernüna]tigerweise kann nicht geleugnet werden, daß ein allgemeiner Um- \{wung der öffentlihen Véeinung zu Gunften des Gesetzes schon beute zu bemerken ift, namentli in den Staaten, wo man durch das neue Gese etwas zu verlieren hien. Hat etwa der Abg. Hildenbrand Material gegen die Anwendung des Gesetzes, fo soll er damit herauskommen; weiß etwa der Abg. Frank, der bekanntlich zu der Klasse gehört, die von der allein selig machenden, unter dem Oberpriester Ledebour stehenden Gruppe als parlamentarishe Kretins behandelt ift, aus Baden Fälle, die unsere Erwartungen getäuscht hätten ? Haben etæœa die Herren aus Bayern, die damals solche Unzufriedenheit losließen, Material ? Was hörten wir damals alles von dem Abg. Schaedler über dieses Geseß. Zwei Tage lang sprach man tin Bayern damals im Parlament über eraubung der Muttersprave und dergleichen, obwohl der Minister festitellte, daß in 10 Jahren nur drei fremdsprahlide Versammlungen in Bayern ftattgefunden hatten. Dur die bayerishen Ausführungsbestimmungen ist der § 12 voll- kommen aus dem Tau eliminiert, sodaß die Klagen, dite damals [osgelafsen wurden, einfah pro nihilo waren. Gerade fü: Preußen und Sachsen hat das Geseg die meiften Vorzüge, und wir werten dafür auch sorgen, daß es ncch seinem Geiste angewendet wird. Damals sprach man von Volksverrat, Raub der Blockbrüder und Gaunerei, die Vorteile des Geseßzes mußten Ihnen (zu den Sozial- demokraten) erst isher und Peus in ihren Preßorganen mitteilen. Ihr Genoffe Bernstein hat vollklommen recht, daß Sie jede forts{rittlihe Maßregel zu Gunsten der Arbeitershaft immer wieder verlästern, wie dies ja Ihre ganze Art und Weise überbaupt ift. Der Abg. Ledebour hat in der leyten Sitzung des Neichstaçcs im vorigen Jahre in meiner Abwesenheit eine Attacke (egen mich geritten wegen meines Kommentars. Er hat aus meinen 24 Seiten umfassenden Ausführungen darüber einen Saß aus dem Z sammenhang berausgerifsen. Wenn man den Sinn meiner Ausführungen in dem Kommentar verstehen will, so muß man die vorausgaegangene An- frage des Abg. Gra-cf, ihre Beantwortung durch den Staatssekretär und meine Anfrage bezüglih der Gewerkschaften zusammennehmen. Ich habe damals meine Anfrage gestellt, weil einer meiner Fraktio1s- kollegen sie speziell wegen der sozialdemokratishen freien Gewecrk- schaften gestellt wissen wollte. Ih habe lediglich im Hinblick auf die freien Gewerkschaften damals diese Frage aufgeworfen. Bereits in der Polemik in der „Frankfurter No von der bekannt is, daß fie bezüglich des § 12 von Anfang an eine voll- ständig gegnerische Haltung C NDRR hat, habe ich darauf ver- wiesen, daß es kaum einen Menschen geben kann, der damals ben Kommissionssfigungen beigewohnt und die Plenarverhandlungen ver- folgt hat, der nicht ehrliherweise zugestehen müßte, daf nur die nationalen Gewerkschaften in d:r Frage des Abg, Graef, der Ant- wort des Staatssekretärs und meiner Anfrage gemeint sein konnten. Es ist kein Zufall, daß mit den steten Beschuldigungen gegen mih immer wieder Herren, wie die Abgg. Ledebour und NRoeren, auftreten, die den damaligen Kommissionssißungen nit beigewohnt hahen. Die Herren in der Kommission wußten, daß das gttove der Streitgegen- stand war, um den vor allen Dingea der Abg. von Payer und ih wodchenlang förmlich gerungen haben. Der Abg. Hue hat damal® zum Ausdruck gebracht, daß er unsere Anfrage yollkkommen in unserem

| Rheinland-Westfalen gaben.

} Usgingen,

j Men das erteilte Reht überhaupt entzogen werden.

E tufen auf

Sinne aufgefaßt hat. Er hat seitenlang seine Ausführungen darauf bezogen, daß die polnishen Gewerkschaften niht unter das Geseg elen, und fle dahin konzentrtert, daß er darlegte, wie gefährlih und alsch eine derartige Maßiegel sei, Was hätten die Aus- führungen des Akg. Hue für einen Sinn gehabt, wenn er nicht der- elben Ueberzeugung gewesen wäre wie wir? Der Abg. Dr. Junck hat P eits mit vollem Recht herporgehoben, daß in der Kommission vom Abg. Graef der Antrag gestellt war, die ganze Gewerkschafts- bewegung herauszunehmen. Dies wurde abgelehnt, Der Staattfekretär hat damals die feterliße Erklärung für die preußische Megierung abgegeben, daß fie unter keinen Umständen einen derartigen Antrag annehmen und lieber das ganze Geseh scheitern lafsen würde. Mean jemand diese Verhandlungen kennt, dehört ein gutes Quantum hôsen Willens dazu, solhe Beschuldigungen zu erheben, wie die Abgg. Ledebour und Roeren, Da die „Frankfurter Zeitung" leider auf den- selben Irrtum ve1fiel, habe ich das Aeußerste getan, um über metne Stellung keinerlei Zweifel bestehen zu lassen, und habe cine ausdrük- lihe Richtigftellung über die Auéêlegung dieser Stelle in meinem Kommentar veranlaßt. Auch in dieser Erklärung habe ih zum Aus- druck gebraht, daß der Z 12 nach meiner Ueberzeugung und der Er- flärung des Staatssekretärs nur dann Anwendung finden kann, wenn es sih tatsählich um nationalistish-polnishe Bestrebungen handelt. Der Staatssekretär hat dies am 11, Dezember dadur zu erkennen geben, daß er sagte: „Wenn die sogenannten polnishen Gewerk- fhaften von dieser Zusiherung ausgeschlossen geblieben sind, so ist das eschehen, weil und soweit sie zur Grundlage threr wictshastlichen Bestrebungen die Verfolgung nationalpolni)her Zwecke machen.“ Das steht in vollem Einklang mit den Reden der Abgg. Wiemer, Mugdan und Hecksher. Wir können von der preußishen Regterung den Grlaß einer allgemeinen Deklaration verlangen, daß die gewerk- haftlihen Versammlungen der ganzen deutishen Gewerkschafts- bewegung nicht dur den § 12 kritisiert werden sollen. Wir gingen von der Auffassung aus, daß den deutschen Arbeitern, den Hirsh- Dunckerschen, den chriftlich-sozialen und denen der freien Gewerks haften, die Zes gegeben sein müsse, daß sie mit ihren polnischen Arbeitskollegen auch polnisch verhandeln können. Maß- ebend war für uns der die Versammlung veranstaltende Teil. J ließe mich in dem Punkte dem Abg. O an, daß au f ogenannten polnischen Gewerkschaften nicht für zulässig erachte. Aber es bleibt die Meinung bestehen, auch in demokratishen Kreisen, vor allem in Rheinland und Westfalen, daß eine polnishe Gewerk- haft, die keine nationalpolnische Tendenz verfolgt, eine contra- dictio is. Dafür hat der Staatssekretär M ein ganz erdrücendes Material gegeben. Ich hätte gewünscht, daß er diese Aus- führungen bereits in einem früheren Stadium gemacht hätte, wir hâtten es so mit manchen Debatten leihter gehabt. Es kommt einzig und allein auf die Tatsache an, daß jeßt die ganze polnishe Gewerk- shaftsberwegung eine nationale, gegen das Deutshtum gerichtete Ten- denz hat. Die Aeußerungen des Bergknappen und der Zentrumtpartei find ein Charakteristikum dafür. Die Gründung ist lediglich der großpolnishen Agitation zu danken. Jh möchte aber dringend raten, in jedem einzelnen Falle den Nachweis zu erbringen, daß ein Mißbrauch der betreffenden Berufsvereine in nationalistisher Nichtung vorliegt. Wird aber die gewerkshaftlihe Bewegung nur als Kulisse, nur als Deckmantel benußt, so muß der § 12 zur Anwendung gelangen. Wir waren uns bewußt, daß wir der Regieruna mit diesem Paragraphen ein Mittel zur Bekämpfung der großpolnishen Bewegung besonders in Ds Wir wußten, daß das Enteignungsgesetz der preußischen Regierung doch eine stumpfe Waffe bleiben wird. Wir haben von Anfang an gesagt, daß eine große Gefahr beftehe, daß diese Gewerkshaftsbewegung in die polnishe Sokolberwegung hinein- getrieben werde, aber für uns war maßgebend die Frage, ob die An- wendung des Gefeßes dur die preußische Regierung für uns ein Grund sein kônne, dieses ganze Gesey mit seinen eminenten Fort- [hritten ohne weiteres über Bord zu werfen. Wir wären Dumm- lôpfe gewesen, wenn wir dies getan hätten. Wir bereuen das nit, wir nehmen heute genau dieselbe Stellung ein. Wenn aber die Polen wünschen, daß sie völlig gleichgestellt werden den anderen preußishen Staatsbürgern, wenn gestern der Abg. Vrejski einen Appell an die Hilfe: der Freisinnigen gerichtet hat, so flann ich nur folgendes erklären: Wir wollen eine strenge und gerechte Beobachtung dieses Gesetzes kontrollieren und garantieren, aber wir verlangen auf der anderen Seite, taß die Polen ih daran erinnern, daß sie sich in einem deutshen Staatswesen befinden, das fich eine sfkrupellose Verheßung und Zerreißung seiner Staatsbürger unmöglich gefallen laffen kann. Dikeser Ueberzeugung hat der Abg. Payer am 8. April hier Ausdruck gegeben, auf diesem Standpunkte stehen wir heute noch. Auch wir müssen die Anwendung dieses Gesetzes kritish überwahen. Der Reichskanzler hat ja in seiner Rede vor drei Tagen vor einer übertriebenen Kritik gewarnt und gemeint, daß in diefer Richtung in den leßten Jahren furhtbar gesündigt worden sei. Wir fühlen uns absolut nicht ge- troffen von dieser Kritik, aber ich glaube, daß der Fürst Bülow fich do irrt, daß nit Kritik die Autorität chwäht, sondern vor alen Dingen eine \{chlechte Verwaltungspraxis. Sehr oft wird die Kritik zu einer moralishen Pflicht der Parlamente, wenn die politishen Parteien gewissermaßen die Verantwortung für die sinngemäße Anwendung eines Gesetzes übernommen haben. Vas ift für uns bei diesem Gefeß unzweifelhaft der Fall. Ich glaube, dag es kein objektiv denkendes Mitglied in diesem Hause gibt, das nicht bon der Loyalität und Ghrlichkeit der Erklärungen des Staatssekretärs bon Bethmann Hollweg E wäre. Von einer Täuschung seitens des Staatsfekretärs kann in keinem Stadium der Verhandlungen irgendwie die Rede sein. Wir mußten der Bureaukratie Preußens und Satfens natür[ih eine gewisse Schonzeit geben, glauben aber, daß diese Shonzeit recht bald abgelaufen ist. Das Parlament hat nach drei Richtungen hin die Ausführungsbestimmungen und die Anwendung des Gesetzes zu prüfen. Erstens haben wir uns die Frage vorzulegen : entisprehen die erlaffenen Ausführungs8bestimmungen T einzelnen Regierungen dem Sinne und Geiste dieses Feseyes ? Zweitens haben wir zu fragen: genügen die Aus- sührungsbestimmungen oder bedürfen sie der Ergänzung? ODrittens: ligen fich nicht in der Ausführung des Geseßes durch die nah- eordneten Behörden in den Einzelstaaten érheblihe Mängel ? Der R éfanzler und sein Vertreter haben die Pflicht, nah diesen drei L tungen fontrollierend und verantwortlih für dieses Geseß Enzutreten, und ih freue mich, daß der Staatssekretär ausdrüd- j seine Zustimmung hierzu gegeben hat. Nah diesen drei Rich- Gren habe auch ih Bedenken bezügli der Ausführung dieses eseges. Zunächst bedauere ich, daß das Rundschreibzn des Reichs- amts des Innern und die preußishe Instruktion niemals publiziert vorden find, während in anderen Bundesstaaten alle Anweisungen R die Polizei und Bureaukratie e veröffentliht worden g Die preußishe Regierung hat lediglih die Grundzüge ihres prlafses herausaegeden. Ich halte es für dringend notwendig, die au die O: ffentlihkeit davon unterrihtet wird, daß aud Ga Vollzugsordnung der weitesten - Oeffentlichkeit übergeben wird. # wurde seinerzeit festgestellt, daß für die Bekanntmachung durch die Fitungen weder die Eigenschaft als Amtsblatt noch die politische diMtun einer Zeitung maßgebend sein sollte. Wir haben auch in afer Beziehung lebhafte lage zu führen. Jch habe einen Fall us dem Wahlkreise unseres Kollegen Gothein dem Staatssekretär ‘is übermittelt. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß eine tihe von Zeitungen, die amtlih beauftragt und ermächtigt waren, Aserate für dffentlihe Versammlungen aufzunehmen, diese Jnserate, enn fie von liberaler, freisinniger und sozialdemokratisher Seite hz nicht aufgenommen haben. Das muß auf das aller- hârfste kritiflert werden. Sollten aber die betreffenden titungen weiterhin einen solhea Mißbrauch treiben, us jeVte In bezug Uf den § 6 ist es nit klar, ob in Preußen auch das Aus- St dem Lande, wo es üblich ist, zugelassen ist. Der wit sekretär {eint das selbs niht zu wissen; er shüttelt l dem Kopf. Ja, das hat für die landwirtschaftlihe Be-

ch ein generelles Verbot gegen die

völkerung die allergrößte Bedeutung, namentli die Thüringer k(e Ortschaften und Dörfer find zum großen Teil auf das Audrufen a der Polizei angewiesen, Wir müssen auch für Preußen verlangen daß dieses Ausrufen der Bekanntmahhung vollständig gleichgestellt wird. Mir ift eine Verfügung eines Amtévorstehers bekannt geworden aus der hervorgeht, taß tim Auftrage des Oberp!äsidenten von Horn die Genehmigung für die Gründung eines Schügenvereins verweigert worden ist auf Grund ciner uralten preußischen Verordnung von 1625. Was sagt der Staatssekretär dazu, daß die Genehmigung verweigert ist, weil ein Bedürfnis für diesen Verein nicht besteht ? 8&1 des Geseyes hat die Genehmigung der Bedürfnisfrage für einen solchen Verein aufgehoben. Große Schwierigkeiten hat die Aufstellung einer Legaldi finition des Beguiffes „öff-ntlihe Versammlung“ gemacht. Eine folhe Definition is eine juristishe Unmöglichkeit, sie ist ent. weder zu weit oder zu eng. Wir haben infolgedessen den Gerichten und der Judikatur lberlassen, die Sache festzustellen. Ih habe aber das Gefühl, daß hier eine sehr kleinlihe Praxis mit dem Begriff „Oeffentlichkeit“ getrieben wird. Auch Hier muß ih vor allem auf die Praxis der Südstaaten au gegenüber den sozialdemokratishen Versammlungen verweisen und empfehle den Herren von der preußischen und sähsishen Regierung das bayerishe und württembergische Beispiel. ch mache hier keine Scheidung zwischen der norddeutshen und \üd- deutshen Sozialdemokratie, obwohl richtig fein mag, baß vor allem die kôniglih bayerishe Sozialdemokratie ein viel besseres Einverständnis mit einzelnen Miniftern hat, was wir thr r niht mißgönnen. Sehr geschickt läßt die bayerische Medrerung die Sozialdemokraten ungeschoren, sle läßt ihre Presse auf den Bahnhöfen vertreiben, die Post hat ihnen in Nürnberg ein Postamt auf dem Parteitage eingerihtet, der Staat hat äârarishes Gebtet für eine A LEN unter freiem Himmel hergegeben usw.; das war alles sehr vernünftig, denn was war die Folge 7 Daß sie sich selbst die Köpfe gewaschen haben ; hätte die ayerisch?e Regierung anders gehandelt, dann wäre die {ne Nürn- berger Meistersirgerei niht zustande gekommen, dann hätten die süddeutshen Kretins niht den norddeutshen Zionswächhtern \o derb die Meinung sagen können. Die preußische und die \ähsisdhe Re- gierung he Redner maht dem ihm zunächst am Bundesratstische Eee ächsishen Bevollmächtigten Fischer eine Verbeugung) sind leider nit so klug. Man soll au nit auf die Mitläufer eine unbeabsi{tigte Wirkung hervorrufen, indem man ein sehr überflüssiges Martyrium schafft. In r dg hat ein Polizetbeamter, den man bei einer kon- stituierenden Versammlung eines Vereins aus dem Lokal verweisen wollte, die V.rsammlung aufgelöst, indem er erklärte: „Wenn ih die Versammlung für eine öffentliche halte, dann ist sie eine öffent lie“ Man müßte für die höheren Polizeistellen Leute von einigermaßen höherer Bildung auswählen, damit uns die Polizei nicht vor dem Auslande blamiert. Der bekannte und berühmte Prof. Dr. Forel in Zürich hatte in Leipzig einen Vortrag über die Rassen- bebung angekündigt. Einen Tag vor dem Vortrag zog die Leipziger Kreishauptmannschaft die {hon erteilte Erlaubnis plôy- [ih zurüd. Das Ministeriuum hat diese Maßnahme aller- dings sehr bald wieder aufgehoben, und dieser Fall muß als Warnung für die Zukunft hier erörtert werden, Der Leipziger Verein zur Hebung der öffentlihen Sittlichkeit hatte protestiert, und die Kreishauptmannschaft zog die Genehmigung zurüdck, „weil in einem Buche des E Forel es \sich um eine pseudowissenshaftliche Darlegung handele, die sch gegen die Ein- ehe und die Sittlichkeit überhaupt richte ; es würden in dem Vortrag danach Zwecke verfolgt, die gegen das Strafgesch ver- stoßen.“ Ist Prof. orel jemals für die Doppelehe eingetreten ? Will der Vertreter der \ähsishen Regierung dafür vielleiht den Beweis führen? (Geheimrat Fischer \hüttelt den Kopf.) Jch bin mit dieser Abfertigung der Polizei durchaus einverstanden. Es handelt si geradezu um juristishen Unsinn. (Zustimmung des Geheimrats Fischer.) Aber die Veranlassung war der {hon genannte Verein. Sind diese Logen zum grünen Feigenblatt schon so mäthtig, daß ihnen die S R folgen müssen? In Halle ist es dem Professor Forel beinahe noch \chlechter gegangen. Da wollte er einen ähnlichen VBortrag halten, und die Behörde fra. te: Wer ist denn dieser Forel ? Hat er denn etnen Kunstshein? Tatsächlich wird von den Ausländern, dle frel von jedem Deutshenhaß sind, die deutsche Polizeiwirtshaft als Grund angeführt. Im Auslande ist nah der allgemeinen Anschauung die Polizei der Bürger wegen da, und alle öôffentlihen Einrichtungen entsprechen dieser Aifsung, Bei uns glaubt man oft, das Publikum sei der Polizei wegen da, aber cin großer Unterschied zwishen früher und jeßt besteht. Früher hieß es bei solhen Querelen, das gehe den Deut chen Reichstag nichts

an, das habe der sächsishe oder preußische Landtag abzumachen.

Jett haben wir einen starken Resonanzboden im Deutschen Reichstag ; | paragraphen für unrichtig, aber hier handelt es sich niht mehr um

dafür geschaffen; wir haben von Anfang an den größten Wert darauf gelegt, daß wir für das Reich ein Forum der Kritik schaffen für das Vereins- und Versammlungswesen, um diese elende polizeiliche Nadelstihpolitik zu bekämpfen. Wir haben das Gesetz mit zusiande gebracht, aber wir werden niht ruhen und rasten, bis es von der Polizeibureaukratie in dem liberalen Geist angewendet wird, in dem es erlassen ist, bis es zu Nuß und Frommen des S R und damit zum Segen des ganzen Reiches ge- worden ist.

__ Abg. Dr. Kolbe (Rp.): Es if wentg rühmlich, vielleicht gar \{chädlich, daß wir zwei Tage verwenden oder vershwenden auf diese Sache, die \{ließlich auf nichts hinausläuft. Wir find vollständig einverstanden mit den Erklärungen des Staatssekretärs, die au Grund eines langen gewifsenhaften Studiums der einzelnen Fälle abgegeben wurden. ir haben mit den anderen Kommissionsmitgliedern damals {hon den Gindruck gehabt, daß es dem Staatsfekretär am guten Willen nicht fehlt, und er hat auch die Kraft, um das, was er beabsichtigt, durchzuführen. Die Judikatur muß \sich natürlich erst na neuen Gesege bilden, Irrtümer sind im Anfang unvermeidlih unb werden beseitigt werden. Auch wir sind dafür, daß das Ne-ichsvereins-

geseß in dem Sinne ausgeführt wird, in dem es erlassen ist, und : Die AETInaOs des !

ei, pay j

daß gema e Freiheit gewährt wird. Abg. NRoeren, daß von Bewegungsfreiheit wen zu spüren von einer großpolnischen Bewegung keine de sei, und da

hôchftens die hafkatifstishe Bewegung daran \{chuld sei, zeugen von | rauhen. Reden und Klagen wie die des Abg. Brejski muß man dPA |

solcher Unkenntnis, daß fie niht weiter erörtert zu werden

Tüdliher-

unter dem Gesichtspunkt der großpolnishen Frage, die etrachten.

weise mebr und mehr zu einer deutschen Grafe wird, Wenn ih den Abg. Brejski so höre, dann

deutschen Gemeinwesen ein, daß die Polen feine Psychologen seien und immer die bekannten Vorgänge zu umhüllen wüßten. Als der Abg. Brejski von der Gründun klang das alles so einfa und harmlos, als hätten von den polnishen Mitgliedern etwas unangenehm

erwiesen, und deshalb habe man polnishe Beruf8vereine gebildet.

Den Unter-

schied zwischen diefen harmlofen Maungen, ee E lata | aterial nahzewiesen; | ! gânglih und überhaupt in weitestem Umfange publiziert und verbreitet

hat der Staatisekretär mit erdrückendem danach wird durch die Vereine grofßpolnishe Agitation getrieben, und zwar in einem kerndeutschen Lande. Innern selbst überzeugt sein, daß die polnischen Vereine als Agitations- vereine gegründet find. Gerade dieser Fall beweist, wie die B

treuen anhänglihen Offiziersburschen, von den (Rufe im Zentrum: Staatsgefährlich !)

feindliher Aeußerungen aus den Berufsvereine, wie auch Auch die Sokols ftellt der Abg. Breiski als hamlos dar. bemerkenswert, daß der älteste Sokol 1884 in Inowrazlaw gegründet

wurde. Der Oftmarkenverein wurde erst 10 Jabre später gegründet. | Man könnte viel erzählen von den Reisen der Mitglieder der Sokol. s ' 2er Jahren

vereine nach Galizien, Krakau, Lemberg. Es is kein Wunder, daß eine verständige Regierung diesen Vereinen bei ihrer Gefährlich-

keit ihre Aufmerksamkeit zuwendet. Auch Prof. Bernhard, der

' in threr Muttersprache zu verhandeln.

dem |

ällt mir das Wort des !

Prof. Bernhard ia seinem Werke: Das polnishe Gemeinwesen im | ehr \ der ih auf diesem Gebiete hervortut, gröblich gegen seine Amtspflicht

der polnishen Berufsvereine spra, : ch nur einige |

er Abg. Brejski muß in seinem E | als Publikationsorgane für die Verein» und Versammlungsanzeigen ; Ceyorden ! jeden polnishen Verein recht kritisch und skeptisch auffafsen müssen. | Der Abg. Brejski redet ganz harmlos von der nationalen Müßte, von dem | olnishen Abzeichen. | Nicht staatsgetährlich, aber | es kann staatsgefährlich werden. Der Redner zitiert eine Reihe deutsch- | Verfammlungen der polnischen | aus den Sokolvereinen, und fährt fort: ; Aber es ist | : | beitreten, sondern wollten ihren eigenen Verein.

sein Buch so ruhig und sachlich und auf Grund so eingehender Kenntnis der polnishen Verhältnisse und seiner Bekanntschaft mit Polen und Deutschen in der Ostmark geschrieben hat, kommt zu dem Schluß, daß die Sokols eine staatögefährlize Tendenz haben. Nur politische Kinder oder folhe, die die Zipfelmüye über den Ohren haben, können anderer Meinung sein. Ih mötbte den Präsidenten bitten, daß hier im Reichêtag auch die Preßstimmen aus der Ostmark ausgelegt werden, damit alies geschieht, damit wir die Wahrheit über die dortigen Verhältnisse erkennen. Nur eine Partei kann die von mir angeführten Tatsachen für irrelevant erklären, die das Deutshtum abschlachtet und ver- shachert, um threr eigenen Partetinteressen willen. (Nufe aus dem Zentrum: Welche Partei?) Wer sich getroffen fühlt. (Grneute urufe aus dem Zentrum.) Auf Grund des Bündnisses, welches Sie (zum Zentrum) im Often: geshlofsen haben, um dem deutschen Volkstum den {weren Kampvf noh s{chwerer zu ge- stalten, mit dem Sie dem Deutshtum in der Ostmark in den Nüden fallen, Ich fordere die polnische Fraktion auf, si“ loyal zu dem Gesetz zu stellen. Lassen Sie diese stummen Versammlungen, die eine Ver- höhnung des wels sind. Ih will die Liebeserklärung, die vor kurzem der Abg. Graf Mitelczynski der deutshen Bevölkerung gemacht hat, erwidern: Ich liebe die polnishe Bevölkerung, soweit sie fich immun hält segen die systematische Vergiftung und Verhetzung, soweit sie sich einfügt in den Nahmen unserer Gesetze, bereit zu gemeinsamer Arbeit und zur loyalen Hingabe an das ge Ganze.

Bevollmächtigter zum Bundesrat, Königlich sächbsischer Wirk» liher Geheimer Rat Dr. Fisher: Ich kann mich dem, was der Aba. Dr. Junck über die andhabung des Vereinsgeseßes im Königreih Sachsen ausgeführt hat, Wort für Wort anschließen. Wenn er aber beanstandet, daß die sächsishe Regierung in ihrer Verordnung von der „Ueberwachung“ von Ver- einen spricht, so mache ich darauf aufmerksam, daß auch in der Be- gründung des Entwurfs dieser Ausdruck enthalten war, und daß ih ihn au im Inhaltsverzeihnis wiedergefunden habe. Gs handelt si nur um eine kurze Ausdrucksweise, niht etwa um das Bestreben, die Vorschriften des § 13 illuforisch zu machen. Der Aufforderung des Abg. Dr. Müller-Meiningen, darüber zu wachen, daß in Sachsen die Ausführung des Vereinsgeseßes niht vershlehtert werde, ist meine Regierung bereits gefolgt. Im Falle Forel hat die Leipziger Kreishauptmannschaft eine Anschauung vertreten, die arteuüikes dem Wortlaut und der Tendenz des Vereinsge'eßes nicht zu recht- fertigen ist, aber ich glaube, es war kein Anlaß gegeben, so ausfällig gegen die Behörde zu werden, als ob sie abhängig von den Sittlichkeitsvereinen wäre und diefer Abhängigkeit ihr pflicht- mäßiges Ermessen nachstellte. Zu diesem Vorwurf lag wohl kein Grund vor, und ich nehme zu Gunsten des Abg. Dr. Müller- Meiningen an, daß er nicht die Absicht gehabt hat, die Kreishaupt- mannschaft zu beleidigen.

Abg. Gothein (fr. V0): Ih habe mich zum Worte ge- meldet, um noch einmal (Ruf rets: Leider!) Sie werden fd überzeugen, daß es notwendig ift klarzustellen, wie ih dazu gekommen bin, seinerzeit den Staatssekretär wegen nihtloyaler Auslegung des Sprachenparagraphen anzugreifen, Als ih vor Weihnachten diesen Angriff erhob, hatte der Abg. Hue unter Anführung einiger nicht näher präzisierter Beispiele den Vorwurf gegen den Staatssekretär erhoben, daß er entgegen seinen Versprehungen bei der Beratung des Vereinsgesetzes die polnishe Sprache in der Bewerkschaftsbewegung niht duldete. Mehrere Mitglieder unserer Fraktion verlangten von mir, ich sollte diese Kritik unterstreichen, denn sie würden nicht für das Vereinsgesetz (e haben, wenn sie gewußt hätten, daß entgegen den Ver- prehungen des Staatssekretärs die Benugzung der polnischen Sprache verboten sein würde. Jh selbst habe der Beratung in zweiter und dritter Lesung nicht beiwohnen können, ih war als Rekoavaleszent im Süden und habe aut den Kommissionsyerbandlungen niht beiwohnen können. Meine Kenntnis der Verhältnisse beschränkte si auf die Kenntnis der stenographischen Berichte und auf die Auslegung der Presse und der Kommentare. Ih gebe zu, daß die Erklärung des Staatssekretärs insofern eine beshränkte war, als sie den Gebrauch der polnischen Sprache den Gewerkschaften nur insoweit konzedieren wollte, als diese Gewerk- schaften nicht nationalpolnischen Bestrebungen zum Deckmantel dienten. Nun hat der Staatssekretär eine ganze Reihe von Aeußerungen verlesen, die in der Zeitschrift dieser polnischen Berufsveretnigung enthalten sind, und eine Reihe von Aeußerungen angeführt, die in den verschiedensten Gegenden in Versammlungen gefallen find, und ich glaube, daß ihm damit der Beweis geglückt ist, daß diese Gewerkschaften nit ausshließlich gewerkschaft- lie Zwecke verfolgen, sondern daß sie tatsählich die Abkehr vom Deutshtum fördern. Jch halte nach wie vor den Sprachen-

ein de lege ferenda, sondern um ein de lege lata, und da muß ih zugeben, daß die preußishe Regierung auf Grund dieses Ero nach den Vorgängen absolut keine Veranlaffung hatte, die olnishe Sprahe in den polnishen Gewerkschaften zu dulden. ir find auch der Meinung gewesen, daß nicht 00 ipso jede polnisge Gewerkschaft von vornherein verdächtig ist, daß sie großpolni|che nationale Bestrebungen fördert. Der preußishe Minister des Innern ist aber verpflichtet, folhen polnischen Berufsveretnen, die sich ledigli mit den Arbeiterverhältnissen befassen, die Möglichkeit zu geben, au Der Abg. Hausmann hat am 10. Dezember bereits hervorgehoben, daß dies überhaupt unmögli ift, solange niht eine Anweisung nah dieser Nichtung fe eben worden ist. Ich hoffe, daß diese Ausführungsverordnung er ¿Men und daß die Negterungspräfidenten zu Ausnahmen ermättigt werden; sonst bleibt das Versprehen des Staatssekretärs tatsählich auf dem Papier stehen. Nach dem „Posener Tageblatt" ist es vorgekommen, daß ein Vortrag über die Verhütung und Vermeidung von Epidemien, also ein bygientisher Vortrag, und ein Vortrag über den Einfluß der

| deutshen Romantik auf die polnishe Poesie in der ersten Hälfte des

19. Jahrhunderts, also ein Sie e E verboten worden sind. Ein merkwürdiger Fall if mir L bst in Stettin pássert. Nachdem ih in einer Versammlung gesprohen und die Diskussion im Gange

| war, erklärte ein Polizeibeamter, niht einmal ein untergeordneter,

sondern ein höherer Polizeibeamter, es sei jeßt die Polizei- stunde angebrohen, und wir müßten unsere Diskussion abbrechen. In Stettin ift die Polizeistunde um 12 Ubr, aber auf dem Lande ist fie um 9, sogar um 8 Uhr, und der Amtsvor- steher hat es damit in der Hand, Sozialdemokraten oder Polen das Versammlungsrecht illuforish ¿u machen. Es ift ja sehr \chôn, daß gesagt worden ist, daß ein Amtsvorsteher,

verstößt; aber das allein reiht niht aus. Im Kreise Demmin-Anklam konnte der Tandidierende liberale Rittergutsbefißer ganze vier Säle in den gesamten Ortschaften erlangen, weil die Amtsvorsteher die Wirte hinreichend eingesGüchtert batten. Ein foldher Amtsvorsteher follte einmal seines Amtes für unfähig erklärt werden, wenn er si derartig als politisher Agent einer Partei gertiert. Die bezüglichen Ministerial- anweisungen und -erlafse follten au den sämtlidhen Beamten zu- werden. Man foll auch die liberalen Blätter unpartetish zulaffen Fâlle, wie derjenige, daß eine Annotce von- einem Kreisblatt als nicht vorschriftsmäßig“ zurückgewiesen wird, dürfen niht mehr vor- fommen. Die Nichtgenehmigung des Schügzervereins ist eine Tat» sache ; der Bescheid des Oberpräfidenten verneint das Bedürfnis, er- Uärt, ein geeigneter Schießplayß sei niht vorhanden, der Verein biete in diefer Richtung nit genügende Sicherheit, und \{ließ- lih könnten sich die Leute ja dem {hon vorhandenen Krieger- verein auigiiesen. Was gebt den Oberpräsidenten die Bedürfnis» frage an? Die Bauern wollten ader auch dem Kriegerverein nicht Au das Nich * eines Schießftandes ist kein Grund für die Nichte Wie können überhaupt obsolete Ordres aus den des vorigen Jahrhunderts noch Geltung haben? In Grimmen nannte das Wochenblatt, das Organ des Landratsamis, einen Mann mit Namen, der als Mitglied etnes liberalen Vereins

vorhandenfein enehmigung.