1909 / 27 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

gesagt hat. Er hat fch beklagt, daß wir zu viel Arbeit machten in der Justiz, wo sie niht nötig wäre, und hier und da nicht richtig organisfiert wären. Der Gedanke ist ja durchaus zutreffend, daß wir darauf bedacht sein müssen, das uns gegebene Arbeitspensum auf die einfachste, sicherste Weise so zu behandeln, daß es am wenigsten Mühe und Umstände matt, aber doch richtig, vollständig und gerecht er- [ledigt wird.

„Nun habe ich aber \{chon in der Kommission zu erwähnen Ge- legenheit gehabt, daß doch unsere Organisation, die Grundlage für die Arbeitsverteilung, auf Reichsgeseßzen beruht. Wir müssen uns also, folange wir die bestehenden Reihsgeseße haben, mit diesen abfinden und uns dana einrihten. Es ist nicht ausgeschlossen, daß im Wege der Gesetzgebung andere Vorschriften in Kraft treten, die es uns dann ermöglichen, au die Arbeit der Gerichtsbehörden zu vermindern. Zur Zeit aber müssen wir mit dem rechten, was als geseßliche Grundlage gegeben ist.

Nun ist von dem Herrn Abgeordneten erwähnt worden, daß man bei den Amtsgerihten auf eine Vergrößerung oder auf eine andere Gestaltung der Bezirke hinwirken könnte. Gewiß, ich weiß auch eine ganze Zahl von Amtsgerichten, von denen ich mir sagen möchte: fie könnten mit dem Nawhbargerichte vercinigt sein. Die Arbeit des ein- ¿elnen Amtsrichters ist viellei@t gar niht so umfangreich, daß er nit die des Nachbarrichters noch mit übernehmen könnte, oder man könnte wenigstens drei Amtsgerichte zu zweien zusammenlegen. Aber, meine Herren, es sind au noch andere Rücksichten bet dieser Einteilung zu wahren, und namentlich auch bei der ersten Organisation gewahrt roorden. Es ist doch der Wunsch der Bevölkerung, möglichst {nell zum Richter kommen zu können. Machen wir die Bezirke größer, so erschwert sihdas, und hat ein Ort erft einmal ein Gericht und man nimmt es thm, dann fühlt er si entschieden ges{chädigt und ist es auch. (Sehr richtig !) Deshalb muß die Aenderung der Organisation bei den Amtsgerichten mit großer Vorsicht behandelt werden. Sie ist in einigen Fällen durh- geführt worden, aber niemals ohne Widerspru der Ortseingesessenen und zumeist auch der Behörden. Wenn einmal ver Gedanke nur angeregt wird, so entsteht sofort ein wahres Sturmlaufen, daß man ihn nicht ausführen möchte. (Sehr gut! links.) Jh will nicht sagen, daß die Frage nicht doch in dem einen oder ander:n Falle geprüft werden müßte. Aber eine große Aenderung kann ih mir von den Anregungen des Herrn Abgeordneten nit versprechen.

Dann hat der Herr Abgeordnete darauf hingewiesen, daß man bei der Uxteilsbegründung zu bereit sei, daß man das Gebiet der Strafbefehle erweitern, daß man auch sonst das Schreibwerk vermindern könnte. Ja, meine Herren, es ist unser sltändiges Bestreben, in diesem Sinne zu wirken, Wegen der Verminderung des Schreibwerks haben wir Verfügungen von der Zentralstelle aus erlassen, und die Strafbefehle auszudehnen ist die Absicht der neuen Strafprozeßordnung, allerdings nicht soweit, wie der Herr Abgeordnete meinte.

Es i} erwähnt worden, man lege zu viele Nehtsmittel von seiten der Staatsanwaltschaft ein. Auch hier hat die Justizver- waltung ein gutes Gewissen; denn vor längerer Zeit {hon ist eine Verfügung ergangen, daß in allen Fällen, wo die Staatsanwalkt- schaften Revision einzulegen für angezeigt hielten, die Entscheidung des Oberstaatsanwalts einzuholen ist, damit übezflüssige Revisionen vermieden würden. Nun kommt es vor, daß einzelne Fälle, die an sich unbedeutend erscheinen, doch ein gewisses Gewicht, namentli für andere Negierungsstelen Haben, weil Prinzipienfragen entschieden werden müssen, also beispielsweise, ob dies oder jenes als Sonntags- arbeit zu betrachten sei. Jch vermute, daß der Fall, den der Herr Ahgeordnete vortrug, au mit unter dkesen Gesichtspunkt fällt.

Der Herr Abg. Boehmer und auch der Herr Abg. Dr. Bell haben erwähnt, daß die Aeußerung des Staatsanwalts in der UntersuhungésaŸhe gegen Harden niht am Plage gewesen wäre, weil da über einen Zeugen Aeußerungen abgegeben worden wären, die gar ! niht zur Sache gehört “hätten. Ih teile die Auffassung, daß die Aeußerung des Staaisanwalts, die er damals nebenher mate, nit nôtig war und deshalb hätte besser unterbleiben sollen. Dieselbe Aufs faffung habe ich gestern {on geäußert hinsichilich der Befragung, die in dem späteren Prozesse gegen Eulenburg s\tattgefunden und auf die der Staatsanwalt eine Auskunft gegeben hat. In einem \{webenden Prozeß hat er meines Erachtens über solche Angelegenheiten keine Mitteilungen zu mahen. Der Staatsanwalt ‘ist hierauf hingerotesen worden.

Der Herr Abg. Dr. Bell hat in die einzelnen Teile der Justizverwaltung fkritisiert. S bin ihm dankbar dafür; denn jede Kritik is nüßlich, aus jeder Kritik kann man lernen, und wir werden deshalb auch feine Nede in Erwägung ziehen. Ih will mich heute nur zu einzelnen Punkten äußern.

Zunächst will ich kurz die Ausbildung der jungen Juristen und die Klausurarbeiten erwähnen, Die letzteren sind seit ihrer Ein- führung erft ein paar Mal in Anwendung gekommen, und die Er- gebnisse bei diesen Prüfungen sind ungefähr dieselben gewesen wie in früheren Zeiten. Daraus können wir also noch in keiner Weise irgend einen Schluß ziehen, ob diese Neuerung richtig ist oder nit; wir müssen erst abwarten. Im großen und ganzen war die Meinung die, daß sie etne Verbesserung bedeute, und ih hoffe, daß sie sh auch als eine solche bestätigen wird.

Dann is} darauf hingewiesen worden, daß die mit dem Prädikat gut aus dem Examen hervorgehenden Assessoren bei dec Anstellung besser wegkämen. Ja, meine Herrer, ich halte das für ganz selbstverständliß; denn gerade das Prädikat soll ihnen ‘doch irgend einen Nußen {afen (Abg. Cassel: ‘sehr richtig!), und wenn man das ganz außer acht lassen wollte, was | hätten si: denn davon? (Sehr richtig! links.) Es ist aber nit rihtig, daß jemand, der das Examen mit dem Prädikat „gut“ bestanden hat, alébald angestellt wird; es dauert immer noch längere Zeit, bis er dazu kommt; daß er dann aber einen gewissen Vorrang vor den andern hat, vorausgeseßt, daß er sich inzwischen auch in ter Praxis noch ferner bewährt hat, das s{eint mir doch ganz rihtig (sehr rihtig! links), umsomehr, als die Justizverwaltung ein Interesse daran hat, dafür zu forgen, daß die tüchtigen Leute auch bei der Justiz bleiben. (Sehr richtig! links.) Es ift ja darauf hingewtesen worden, daß sie dazu neigten, anders- wohin zu gehen. Sollte man da die Gelegenheit, ihnen auch in der Justiz ein günstiges Fortkommen zu bieten, vorübergehen lassen ?

Außerdem hat der Herr Abgeordnete eine Verfügung eines Ober- lande?gerichtspräsidenten an die Landgerichtspräsidenten erwähnt wegen

allerweitestem Umfange

-

a

Beurteilung der Assessoren. Jh kenne die Verfügung nicht, die der |

Herr Präsident erlassen hat. Ih stehe auf dem Standpunkt, daß ein Affsessor, wenn er sein Examen bestanden bat, sich formell die Qualt- fikation zu einem Amt erworben hat, aber keineswegs ein Necht auf Anstellung. (Sehr richtig! rechts.) Es ist unmöglich, das letztere anzuerkennen, es ist auch niemals anerkannt worden bei allen früheren Verhandlungen, die auf diesem Gebiete stattgefunden haben. Das Necht der Anstellung i} das Recht der Krone, und das Necht der Krone wird ausgeübt auf Grund der Vorschläge, die die Justizverwaltung nah ihrem besten Ermessen zu machen hat. Die Justizverwaltung würde fehlen, sie würde unrecht tun, wenn sie einen, der das Examen be- standen hat, bloß deshalb präsentierte; sie darf ihn nicht präsentieren, wenn sie uiht überzeugt ist, daß der Mann der Stelle gewahhsen sein wird. Das ist sie der Bevölkerung s{chuldig (sehr wahr! Bravon ! rets), und wenn sih nun ergibt und es kommt ja doch vor —, daß ein Assessor, der das Examen bestanden hat, nachher in der Praxis völlig versagt ex ist vielleicht körperlich dafür nicht geeignet, vielleiht fehlen ihm sonstige Elgenschaften, die für Nichter unerläßlich find —, dann soll die Justizverwaltung ruhig warten, bis er nah langen Jahren endli merkt, man wolle ihn nihcht ? Ist es nit geradezu ein Unrecht gegen ibn, ihm dann erst zu sagen, man könne ihn nit als zur Anstellung geeignet in Empfehlung bringen? Je eher man das erklärt, desto besser ist es für ihn. (Sehr rihtig!) Die Justizverwaltung würde ihre Pflicht verleßen, wenn sie einen Assessor, den fie ungecignet hält, für ein Staatsamt in Vorschlag brächte. (Sehr richtig!) Darunter würde die Bevölkerung leiden , für deren Interesse wir doch zu sorgen haben. (Bravo!)

JIcch muß noch auf die Prozesse zurüllommen, die der Herr Vor- redner berührt hat. Dabei muß ih mir größere Zurückhaltung auf- erlegen als der Herr Abgeordnete es tat. Es sind s{chwebende Pro- zesse, und ih darf darüber ein Urteil niht aussprehen; ich darf nur Tatsächliches berichten. Da kann ich nur sagen: was die Haft des Angeklagten Fürsten Eulenburg anlangt, so hat das Kammergericht beschlossen, ihn gegen Kaution auf freiem Fuß zu belassen, troßdem es den Haftbefchl aufrecht erhält. Das ift cine Entscheidung des Gerichts, die kann ich nit kritisieren. Im übrigen ist gesagt worden, man müsse darauf bedach@t sein, daß nicht etwa mit ungleihem Maße gemessen werde. Meine Herren, ih könnte Ihnen ja die ganze Geschichte des Eulenburgprozesses darlegen, aber es würde nur dasselbe sein, als was Sie aus den Zeitungen {on wissen. Weshalb da3 hier ange- führt ift, weiß ih nit (sehr richtig !); ih weiß aber, daß dem Gericht auch insofern ein Vorwurf gemaht worden ist, als gesagt ist, es gehe zu {arf vor. Andere sagen, es set zu nahsihtig; vielleicht liegt das Nichtige in der Mitte. Das muß ich hervorheben, weil der Herr Vorredner hat andeuten wollen, ols ob die Gerißte niht mit der nötigen Objektivität vorgegangen wären. Dagegen muß ih die Ge- rijte in Schuß nehmen.

Ich habe endlih noch kurz zu antworten auf eine Anfrage, die der Herr Abg. Schiffer in der Kommission gestellt hat. Sie betrifft

die Haflpfliht für Sachshäden bei Eisenbahnunfällen. Jch habe versprohen, mih mit dem Staatssekretär des Reichsjustizamts dieser Sache wegen in Verbindung zu seßen, Das habe ih getan, und da habe ich gehört, daß allerdings die Frage dort s{chon angeregt ift und erwogen wird, ob die Haftung für Sahshäden weitere Aus- dehnung finden müsse durch das Reich. Es s@weben aber augen- blicklich noch Erwägungen darüber, in welcher Richtung man sich etwa zu bewegen haben werde. (Bravo! rets.)

Abg. Dr. Gott\chalk-Solingen (nl.): Wir hätten gern erfahren, welche Wirkungen die neuen Vorschriften über die Klausurarbeiten bisher gehabt haben. Nach den jetzigen Erklärungen des Ministers stellen wir diesen Wunsch zurück, vielleiht erfahren wir im nächsten Jahre mehr darüber. Vielleiht erfahren wir auch etwas Näheres über die Beschäftigung der Neferendare bei den Amts- und Land- gerihten. Von manchen Seiten hat man im Interesse der Sparsam- keit au auf Verminderung der Richterstellen gedrängt. Jch glaube nicht, daß dieses Verlangen berehtigt ist; im Etat zweifellos niht mehr Stellen gefordert worden, als notwendig ist. Anderseits wird auf eine Erleichterung der Geschäftsführung bei den Gerichten hinzuarbeiten sein. Man be|chwert sich auch darüber, daß die Erledigung der Geschäfte auf sich warten lasse. Diese Klagen werden ja au verstummen, wenn die Gerichtsverfassung reformiert ist. Eine schnellere und ersprießlihere Erledigung der Ge- \chäste wird auch dadurch möglich sein, daß zwischen Nichtern und Rechtsanwälten ein besseres Verhältnis herbeigeführt twoird. Sache der Richter ist es, dafür zu sorgen, daß die Nehtsanwälte in den Gerichtêgebäuden ein Geschäftslokal oder Bureau zur Verfügung haben, um an Ort und Stelle ihre Geschäfte besorgen zu können. Mit Recht wird darüber geklagt, daß die, kleineren Gefängnisse zeit- weilig überfüllt find; au hier ist eine Nemedur zeitgemäß. Zu Borsitßzenden der Kaufmanns- und Gewerbegerichte sollte man zweck- mäßig Nichter bestellen. Was \chließlich die bekannten Prozesse be- trifft, so muß ih der Auffassung des Abg. Bell entgegentreten ; ih glaube, daß diese Prozesse mit allen den Kautelen umgeben worden find, die die Ausübung der Nechtspflege erheischt.

Hierauf vertagt sich das Haus.

Jn persönlicher Bemerkung verwahrt sih der Abg. Dr. Bell (Zentr.) gegen die Unterstellung, als ob er die Unparteilichkeit des Gerichtsvorsißenden im Eulenburgprozeß irgendwie . in Zweifel gezogen habe.

Präsident von Kröcher schlägt vor, die nächste Sizung am Donnerstag, den 4. Februar, abzuhalten mit der Tages- ordnung: Köhlbrandvertrag mit Hamburg und Fortseßung der Beratung des Juslizetats. j

Die Abgg. von Pappenheim (kons.), von dem Hagen (Zentr.) und Freiherr von Zedliþ (freikons.) ersuchen den Präsidenten, niht die Fortseßung der Beratung des Zustizetats, über den die Kommission noh beraten müsse, sondern die dritte Lesung der Besoldungsordnung auf die Tagesordnung zu seßen. Der Präsident schließt sih dieser Anregung an.

Schluß 41/ Uhr. Nächste Sißung Donnerstag, den 4. Februar, 11 Ühr. (Dritte Lesung der Besoldungsordnung ; Köhlbrandvorlage.)

Statistik und Volkswirtschaft. Die häufigsten Preise für Fleisch betrugen im Wochendurchshnitt der I. Hälfte des Monats

in Groß- handel für 100 kg

im

Nin dflei \ch

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in Rind- den Orten fleisch

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vom Bug (Schulterblaitt, Schusft) vom Bauch (Schläge vom Bug

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Blume, Kugel, | Nuß, Oberschale)

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Kalbfleisch

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SFanuar 1909

1 Ld a m R

Sth weinefleisch

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Schin- | ken | Speck

chlägel) | pom Bug ((S{ulter, Blatt) | Squlterstü | Vorderschinken) | Kopf

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inländisch, geräuchert

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Königsberg i. Pr Memel ° E Allenstein . Dana: Graudenz . Berlin . Potsdam ° Brandenburg . . Frankfurt a. Oder MOTEDUS «E Stettin . s O Stralsund . Posen

Bromberg .

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Liegnitz . .

Köntgshütte

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Halle a. Saale .

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E s 4 lensburg . annover .

Dildesheim .|

Harburg a. Elbe

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Frankfurt a.Main

Wiesbaden .

Döüffeldorf . Efsen . Grefeld

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ZZUE O 6 Sigmaringen . Gesamtdurch- schnitt der Berichtsorte

195 200 205 | 172 180 | 185 200 | 175 290 | 180 280 | 180 320 | 188 280 | 160 267 | 180 280 | 190 190 | 180 200 | 180 280 | 180 300 | 160 210 | 170 220 | 180 250 | 170 290 | 180 200 | 190 200 | 180 320 | 180 335 | 180 260 | 165 220 | 180 217 | 109 180 | 150 300 | 170 185 | 169 360 | 180 220 | 180 200 | 170 180 | 160 249 | 160 260 | 170 240 | 160 340 | 175 260 | 175 240 | 220 280 | 240 240 | 200 230 230 220 240 230 288 223 240 220

180 180

180 170 178

200

259

find -

In Nr. 17 des „Reichs- und Staatsanzeigers" vom 20. Januar d. J. ist bereits darauf hingewiesen worden, daß für die Zeit vom 1. Januar ab die amtliche preußische Preisf\tatistik nah neuen Grund- sätzen bearbeitet wird. Demgemäß bringen wir heute zum ersten Male die halbmonatlich zu veröffentlihenden Fleishpreise nah dem Bericht der amtlihen „Statistischen Korrespondenz“. Es handelt ih Hier bei den einzelnen Grhebungs8gegenständen um den Durchschnitt der an einem der legten Tage jeder Woche des Halbmonats vom 1. bis 15. Januar d. J. in 50 Preisbericht8orten fest- gestellten „häufigsten“ Preise. Der „häufigite“ Preis einer Waren- gattung ist derjenige, welher unter den bei der Preisermittelung erfolgten Aufzeichnungen der Preise der vershiedenen Vakaufsstellen am meisten vorkommt. Für die Auswahl der Berichtsorte kamen in erster Linie die bisherigen 24 Marktorte der monatlichen Bericht- erstattung des Statistishen Landesamts in Betracht; sie wurden ver- O um eine Anzahl von Orten, die, wie Sri a. M,, Düfsel- dors, Harburg, Königshütte usw., für die Preisstastik eine besondere Bedeutung haben; endlich wurdet darauf gesehen, daß aus jedem Negterungsbezinke mindestens ein Ort bet den halbmonatlihen Ver- öffentlihungen vertreten ist. Die jeßige Zahl der Berichtsorte foll später noch durch Hinzuztehung der fünf Berliner Vororte Char- lottenburg, Schôneberg, Nixdorf, Lichtenberg und Deutsch-Wilmersdorf sowte einiger weiterer geeigneter Bericht9orte ergänzt und auf 609 ge- bracht werden.

Bet obiger Darstellung wird wie bisher zwischGen Groß- und Kleinhandelspreisen untershieden. Die Ermittelung und Feststellung der ersteren ist vorläufig auf das Nindfleisch beschränkt geblieben ; es kommen dabei, wie schon seither, entweder die wirklihen Groß-

handelspreise oder aus diesen R Preise der für die Ver-

pflegungsverhältnifse des betreffenden WVrtes maßgebenden Sorte oder die Vorzugspreise, die von Krankenanstalten , industrtellen Werken, Kantinen usw. beim een Bezuge größerer Fleisch- mengen gezahlt werden, in Frage. Die anderweitige Regelung der Statistik der Fleischpreise im Großhandel unter Erweiterung der davon berührten Tiergattungen usw. bleibt bis zum nächsten Fahre vorbehalten. Anderseits ist die Statistik der Kleinhandelspreife für Fleisch durch Einbeziehung des Noßfleishes und des geräucherten Schinkens fowie durch die nachstehend ersichtlichen Qualitäts- abstufungen beim Rind-, Kalb-, Hammel- und Shweinefleish er- weitert worden.

Für die Zwecke der vorliegenden Pceisstatistik ersheiuc es nicht notwendig, die Preise für sämtlihe Qualitäten und Unterqualitäten der oben bezeichneten Schlachttierarten zu erheben. Es genügt viel- mehr wie geshehen —, die Preise für einige Fleischstüke nach- zuweisen, die nah dem Verhältnisse ihres Gewichtes zum Gesamt- \chlachtgewihte die Hauptstücke des Tierkörpers darstellen und zu- gleich folch:n Qualitäten angehören, welche nah Maßgabe ihrer Verwendung allgemein, nicht nur nach örtlich begrenzten Lieb- habereten, verschicden bewertet werden. Am höchsten im Werte steht von den angegebenen Stücken die Keule; der Bug hat einen mitleren und beim Rinde das Bauhhfleish, beim Schweine der Kopf und die Beine haben den geringsten Wert. Diese verschiedene Bewertung greift in der Negel da Platz, roo die Käufer bestimmte Stücke Fleisches verlangen und tatsächlich auch erhalten. Beim Kalb- und Hammel- fleisch auch noh eine driite Qualität einzuführen, würde zu weit gehen und niht zweckmäßig sein.

Da die Fleischstücke, deren Preise erhoben werden, die Haupt- typen verschiedener Qualitäten darstellen, so wird der Einheits- oder Gesamtdurchschnittspreis für das Fleisch der einzelnen Tiergattungen im Kleinhandel zweckmäßig dadur gefunden, daß die ermittelten Preise zu den Gewichtsprozentsäßen, welhe auf die dazu gehörigen Fleishkategorien entfallen, in Beziehung geseßt und alsdann annähernd der durhschnittliche Kleinverkaufspreis für 1 kg Fleis beréchnet wird. Mit Bezug hierauf sei hervorgehoben, daß nach dem Ergebnisse von Wägungen, die in Armeekonservenfabriken und in einer Reihe von Schlachthöfen vorgenommen worden sind, etwa entfallen

beim Nind: auf die Keule nebst zugehörigen Teilen. 39 «Den U ¿ 4e O0 S D R e C v DD beim Kalb und Hammel:

auf die Keule nebst zugehörigen Teilen. 60 den BU0 v a0 beim Schwein:

auf die Keule nebst zugehörigen Teilen. 42 A Z O ¿2 D DDI O E Deine. . , 11 2 DAE DIUGeTE C 4 p S

Hundertteile des Gesamtschlahtgewichts des betreffenden S{hlachttieres.

Hat nun z. B. nach obiger Zusammenstellung in Berlin beim Rinde

das Fleisch v von der Keule für das kg 1,80 M4 vom Bug v C EDO S bor Balle O gekostet, so vervielfältigt man zunächst den Sah 1,80 mit 39 = 70,20 d 1160! 36 0660 g ¿9140+ ¿20 == 8000 und teilt dann die Produktensumme 162,80 durch 100, sodaß also 1,63 4 den Einheits- oder Gesamtdurchschnittspreis für 1 kg Rindfleisch bildet. Beim Noßfleish konnten Sen! in Ecmangelung hierauf bezügliher Erfahrungen vorerst noch nit vorgenommen werden. ;

Um die Dur@schnittsziffern für die Gesamtheit der Berichts- orte zu finden, werden die einzelnen Peeise eines jeden Ortes mit seiner Einwohnerzahl (nach der leßten Volkszählung) vervielfältigt und die Summe der so gewonnenen Produkte durch die Gesamt- einwohnerzahl der berihtenden Orte geteilt. Auf diese Weise erhält jeder Einzelpreis eine der Bedeutung des betreffenden Ortes einiger- maßen entsprehende Berücksichtigung bet Feststellung des Gesamtdurch- \{chnitts der Preise der Berichtsorte. :

Im übrigen sei noch bezüglih des Verfahrens der Ermittelung und Feststellung der Fleishpreise bemerkt, daß dem pflihtmäßigen Ermessen der Crhebungsbehörden (Ortsbehörden) die Art und Weise der Pretsermittelung und -aufzeihnung überlassen bleibt; demgemäß ist jede geeignete mündlihe oder \chriftliche Erkundigung über den Stand der Preise zulässig, sei es durch Umfrage bei Ver- fäufern oder Käufern auf Märkten, in Markthallen, Läden oder sonstigen Verkaufsstätten, durch Anfrage bei zuyerlässigen Haus- haltungsvorständen usw. Mit der Ermittelung und Aufzeichnung können die Erhebungsbehörden nach threm Ermessen geeignete Markt-, Polizei- und andere Beamte, au zuverlässige Privatpersonen be- trauen, sofern diese von persönlihem Interesse frei sind und das zu einer brauchbaren Aufnahme erforderliße Geshick besien. Die Grkundigungen über die Preise müssen möglichs| umfassend sein; demgemäß sind tunlihst alle Arten von ständigen Verkaufs- gelegenheiten in die Erhebung einzuschließen, nicht aber notwendig au alle cinzelnen Verkaufsstellen selbst, sondern nur eine für die Erforschung der wirklichen Preise nah pflichtmäßigem Ermessen der Grhebung8behörden ausreihende Anzahl. Nicht zu berücksihtigen find bei der Umfrage Läden, in denen zufolge threr äußeren Aus- stattung, zufolge auss{hließlichen Verkaufs ausgesucht feiner Wären usro. die Warenyreise besonders hoh, anderseits aber au sole, in denen fle wegen Ausverkaufs, Gelegenheit, Konkurses usw. besonders niedrig sind; vielmehr kommen nur solche Verkaufsstellen in Betracht, bei denen vorzugsweise bürgerlihe Haushaltungen gewöhnlich thren Bedarf deken. Feinste Qualität ist ebenso wie \chlechte Ware von der Preisermittelung auszuschließen und diese auf solche Sorten zu beschränken, welhe vorzugsweise für bürgerlihe Haus- haltungen angekauft zu werden pflegen. -

Die endgültige Feststellung und Notierung der er- mittelten und aufgezeihneten Preise erfolgt durch eine von der Er- hebungsbehörde (Ortä4behörde) zu bildende und von einem Mitglied dieser zu leitende Notierungskommisston, die den örtlihen BVer- hältnissen entsprehend in der Weise zusammenzuseßen ist, daß den Interessen der Konsumenten und Produzenten möglihst gleihmäßig Nechnung getragen wird. Zu der Kommission sind geeignete Sach- verständige, wie Landwirte, Schlächter und gegebenenfalls. auch Statistiker, in3besondere da, wo kaufmännishe Korporationen, Handels- oder Landwirtschaftskammern bestehen, Abgeordnete dieser hinzuzuztehen. Die ermittelten Warenpreise find von der Notie- rungskommission nahzuprüfen und nach gewissenhaftem Ermessen, L auf Grund von Nachfragen bei zuverlässigen Sahkundigen, zu ber en.

Am Schlusse eines jeden halben Monats {ind die abgeschlossenen Preisnahweisungen dem Königlichen Statistishen Landesamte ein- zureichen, das die häufigsten Preise in der „Statistishen Kor- respondenz“ und außerdem für in8gesamt 156 Berichtsorte die wie bisher weiter zu erhebenden höchsten und niedrigsten Preise in E des Köntglich preußishen Statistischen Lande8amts“ veröossen s

Was die Ergebnisse der Fleishpreiserhebung für die erste Hälfte des Monats Januar d. J. (vom 1. bis zum 15.) betrifft, so fehlen in unserer Zusammenstellung nur ausnahmsweise Preisangaben, weil an dem einen oder anderen Orte eine Fleischart oder -unterart überhaupt nicht gehandelt worden ift oder kein Großhandelsverkehr mit NRindfleish stattgefunden hat. Da, wo ein Kleinhandelspreis für eine Fleishunterart nit zu erhalten war, konnte natürlih auch

kein Gesamtdurchschnitts- (Einheits-) Preis für das Bue S{la®ßt- tier A werden. Hlernah bezieht fich der Durchschnittspreis für die Gesamtheit der berichtenden Orte beim Schweinefleisch im Ge- famtdurchschnitte (Einheitspreis) wte für Kopf und Beine auf 46 und für den Bug auf 49, beim Kalbfleish im Gesamtdurchschnitte (Einheits- preis) wie für den Bug auf 49, beim Rindfleish im Großhandel sowie beim Roßfleisch im Kleinhandel auf je 45 Städte, im übrigen auf sämtlihe 50 Berichtsorte. Wennschon fih nah der Uebersicht der Fleishverkauf im Kleinhandel ganz überwiegend auf Grund von Qualitätsabstufungen vollzieht, kommt es doch immerhin nicht gerade Es vor, daß selbst in Großstädten, wie: Frankfurt a. M. und

tesbaden, das Fleis von der Keule zu demselben Preise wie das vom Bug verkauft wird. Ausgesprochenermaßen nur ein einhetitlicher Preis für alle Qualitäten einer Viehgattung findet sich aus\chlteßlih in Sigmaringen.

Der für Rindfleish im Großhandel gezahlte Preis war mit 150 4 für 100 kg in Harburg und Stade, demnächst mit 147 6 in Wiesbaden und 145 4 in Bielefeld am höchsten, mit % X in An ene fodann 100 4 in Graudenz und 101 46 in Stettin am geringsten.

m Kleinhandel war das Rindfleisch mit 1,73 46 für 1 kg im Gefamtdurchschnitt (Einheitspreis) in Breslau am teuersten ; es folgten Potsdam mit 1,69 6 (wo im einzelnen das NRindfleis von der Keule unter den Berichtsorten am höhflen im Preise stand und Halle mit 1,68 4, während Memel und Gleiwitz je mit 1,18 4 und hierauf Allenstein mit 1,21 46 die niedrigsten Preise aufweisen.

Beim Kalbfleisch s{chwankten im Kleinhandel die Einheits- preise von 2,12 A in Altona und Stade und 2,04 46 in Harburg a diesen 3 Städten stellte ch im einzelnen der Preis für 1 kg

albfleisch von der Keule auf 2,20 46) bis zu 1,26 4 in Memel und 1,28 46 in Graudenz. ti

Beim Hammelfleisch nehmen Breslau, Altona und Wiesbaden je mit 1,92 4, hierauf Potsdam mit 1,82 4 die ersten, anderseits Dortmund mit 1,26 4, demnächst Tilsit mit 1,31 4 und Memel fowir Emden mit je 1,32 4 Gesamtdurchschnitts- (Einheits-) Preis

ür 1 kg die eo Stellen ein.

Beim Schweknefleisch finden wir in Hanau mit 1,91 , sodann in Crefeld mit 1,89 X und Cöln mit 1,87 4 die höchsten und in Graudenz mit 1,28 4, hierauf in Os3nabrück mit 1,29 4 und in Memel mit 1,31 4 für 1 kg im GesamtdurÞschnitt die geringsten Kleinhandelspreise; im einzelnen ergibt sch hier, daß das Schroeinefleish von der Keule (Hinters{hinken) in Aachen (für welche Stadt ein Etnheitspreis niht berehnet werden kann) mit 2,30 46 am teuersten ist, ferner daß die Preisschwankungen bei Kopf und Beinen (mit 1,60 4 in Hanau und 0,50 /6 in Altona und Flensburg) überaus bedeutend sind, und daß nicht selten (in Tilfit, Allenstein, Graudenz, Kottbus, Bromberg, Gleiwiß, Paderborn, Frankfurt a. M. und Koblenz) der Preis für frishes Rückenfett höher als für Fleish von der Keule steht; es kann demnach nicht besonders auffallen, daß in Allenstein geräucherter Shweinespeck Ey 1,85 46) etwas teurer als geräucherter Schinken (mit 1,80 46) ist.

Der niedrigste Preis für geräucherten Schinken in Allenstein, Flensburg und Emden (1,80 4) stellt ch nur halb so hoh wie der bôchste in Harburg (3,60 46). entger bedeutend \{chwankt der Klein- handelspreis für geräucherten Speck, nämlih von 2,40 #4 in Frankfurt a. M. bis 1,50 #4 in Flensburg.

Beim NRoßflei\ch ist die Spannung zwishen den höchsten Preisen (in Altona mit 1,30 6 und in Harburg mit 1,10 4) und den niedrigsten (in Graudenz mit 0,25 6 und in Bromberg mit Glei 0 EEIRREREE am erbeblihsten unter den verschiedenen

eischsorten.

Endlich bei dem DurWhschnitt für die Gesamtheit der Be- richt2orte is bemerkenswert, daß die Einheitspreise für Rind- und Schweinefleisch im Kleinhandel einander gleich find; dies ist, wie eine Nachprüfung ergeben hat, auch der Fall, wenn man beim Rindfleish nur dieselben 46 Berichtsorte wie beim SHweinefleish in Betracht zieht.

Nr. 4 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, ber- ausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 29. Januar d. J., hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ernennungen; Erequatur- erteilungen. 2) Finanzwesen: Nachweisung der Ginnahmen des Deutschen Neichs für die Zeit vom 1. April 1908 bis Ende Dezember 1908. 3) Allgemeine Verwaltungssahen: Erscheinen bes Handbuchs für das Deutsche Reih auf das Jahr 1909. 4) Marine und Schiffahrt: Erscheinen des 3. Heftes des XVIIT. Bandes von See- amtsents{eidungen. 5) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reihs8gebiet.

1909,

Tierseuchen im Auslande.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungsmaßregeln.

Nr. 513

(Nach den neuesten im Kaiserlichen Gesundheitsamt eingegangenen amtlihen Nahweisungen.)

VBorbemerkungen: 1) Gin Punkt in einer Spalte der Uebersicht bedeutet, daß in der betreffenden Nachweisung eine Angabe für diese Spalte niht enthalten ist; ein Strich bedeutet, daß Fälle der betreffenden Art nah den vorliegenden Angaben nit vorgekommen sind. é 2) Die Bezeichnung „Gehöfte“ schließt ein: Ausbrüche (Großbritannien), Ställe, Weiden, Herden (Schweiz und Frankreih), Besitzer (Luxemburg und Niederlande), Ställe

(Norwegen), Bestände (Dänemark).

3) Die in der Uebersicht nit aufgeführten wihtigeren Seuchen, wie Rinderpest, Raushbrand, Wild- und Rinderseuche, Tollwut, Lungenseue, Schafpoken, Geflügelholera, Hühnerpest, Büffel-

seuhe, Hämoglobinurtie usw., sind tin der Fußinote nachgewtesen.

Milzbrand

r

Roh Mauls-

und Klauenseuche

Schafräude

chweineseuche ?)

Ó S Rotlauf der Schweine ") | (i„\{ließlih Schweinepest)

Ge-

Bezirke meinden

Staaten 2c. Zeitangabe.

ments, Gouvernements Sperragebiete 2c.).

Zahl der vorhandenen | Bezirke (Provinzen, Departe-|

Geböfte | Bezirke

| Ge- meinden

Ge-

Gehöfte | Bezirke | neinden

Gehöfte | Bezirke

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ik, Gehöfte | Bezirke

Ge- meinden

Ge- meinden

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verseucht.

Oesterreich Ungarn. . ;

27. 1. 09 27. 1. 09

C 20. 1. 09

17 2./1.-8./1. 09 5,/12, - 13./12 08 6./1,-13./1. 09 14./1. -20./1, 09 28./12.08-3./1. 09 18./1. - 24./1. 09 17,/1.-23./1. 09

L EA Qr

Kroatien-Slavonien Serbien Numänien. . . 32

E e a 6 12

A 69 E s o 6 25 Großbritannien . . 88

R 9 Bosnien und Herze-

E 60 53 MIANTIOO. «o: 87

16./12.-31./12. 08] O

Dezember 1908

Schafpockent Ungarn 10 Bez., 39 verseucht; M nkrei Geflügelcholera : überhaupt verseucht.

Dezember 1903 é L j uv E N 12 Außerdem: Rauschbraudt Oesterreih 1 Geh. überhaupt verseucht; verseuht; Frankre ih 28 Bez., 93 Geh. neu verseucht. Tollwut: Oesterreih 16 Bez, 32 Gem., 34 Geh. überhaupt verseuht; Ungarn 54 Bez., 2 verseucht; Rumänten 6 Bez., 8 Gem., 9 Geh. überhaupt verseucht; Bulgarien a. u. þ. 1 G neu verseucht; Bosnten u. Mens 4 Bez, 6 Gem. überhaupt verseucht; Frankreich 40 Bez, em., 87 Geh. überhaupt verseucht ; 12 Bez., 23 Geh. neu verseucht. d 4 Bez, 4 Gem,, 14 Geh. überhaupt verseu@t;

Wöchentliche, bezw. viermal im Monat erscheinende Nachweisungeu.

E R 15) 91 92 n T L 20. 3| 3 l —|\

L A A j / E L O ¿T E 168 G. : i E ¿F TE 2

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Halbmonatliche und inouatlicche Nachweisuugei.

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j 10.4 R Ungarn 18 Bez, 28 Gem., 35 Geh. überhaupt verseucht ;

| L A e Schweiz 2 Bez, 4 Gem. neu verseucht;

75 Gem., 282 Geh. überhaupt verseucht; Kroatien-Slavonien 3 Bez., 3 Gem., 5 ü

em. neu verlenat L Se a g 5 Gem. überhaupt verseucht; Belgien I et ; Í i ß . neu verseucht. Rumänien 7 B2z., 13 Gem., 248 Geh. überhaupt verseucht; Bulgarien a. 2 Bez., 2 Gem., þ. 3 Bez, 4 Gem. neu

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E | „4E E [74 110 ¿1E T Belgien ¡8 Bez, 11 Gem. neu

Ungarn 3 Bez, 3 Gem.,, 4 Geh. überhaupt verseucht; ‘Bosnien u. Herzegowina 1 Bez, 2 Gem., 11 Geh,

Veschälseuche: Kroatien-Slavonien 1 Bez, 2 Gem,, 10 Geh. überhaupt verseuht; Rumänien 1 Bez., 2 Gem., 2 Geh, überhaupt verseut. ) Schweiz: StäbWhenrotlauf und Schweineseuhe, —(?) Bosnien m. Herzegowina: Shweinepest; Großbritannien: Shweinefieber; Italien : Schweineseuchen (allgemein).