1909 / 39 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

er weiß, daß dort genau nach den Vorschriften verfahren wird. Daß ein VDrogist zu Heilzwecken Gssigsäure abzibt, wird zu den größten Seltenheiten gehören. Jm übrigen wollte man nicht die Abgabe zu Umgehungen des Muleges ermöglichen. Praktisch wird die Sache sehr wenig Bedeutung haben. Auf die deutsche chemische Industrie blickt die ganze Welt mit Bewunderung. Daß unsere chemische- Industrie in fran hygienishen Einrichtungen fo minderwertig sein soll, wie es der Abg. Brühne behauptet hat, bedarf erst noch des Beweises. Die chemischen Fabriken unterstehen ebenso wie die anderen Fabriken den Bestimmungen des Unfall- geseßes, sie unterliegen den Unfallverhütungsvorschriften, und sollten

wird, weil

L Schlachtvieh: und Fleischbeschau im Deutschen Reiche. Außerdem wurden | Zahl der im 4. Vierteljahr 1908 beshauten S{lawhttiere. am Markt f Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amte.

(Spalte 1 überschlägliher Zahl der Tiere, an denèn die Schlachtvieh- und Fleishbeschau vorgenommen wurde Jungs-

äßung verkauft rinder

oppelzentner Staaten (Preis unbekaunt) und b te— M Landez3teile Ei über ; | nhufer : | tatsählich Mißstände bestehen, so wird ihnen nahgegangen werden. 3 Monate alt Richtig ist, daß die chemishen Vergiftungen immer noch verhältnis- L mäßig zahlreih sind. Da kommen aber nicht nur die chemishen

ovinz Vislpreußen ck « e 733 1 557 92 747 10 664 9078| 13410| 90390 31780 abriken in Betracht, fondern alle Betriebe, in denen mit chemischen Pr Westpreußen . . , 380 1004 9 855 8 042 5793| 14413| 86241| 12472 Präparaten hantiert wird. Am 18. Dezember haben im Reichs-

Stadt Berlin ¿ 3408) 18016 8 760 2842| 10894| 35884| 276034| 104290 gesundheitsamt Verhandlungen stattgefunden, und es find auf Grund Provinz Brandenburg . Gs 3174 6175| 104960 251011 129344 49295 232445 26274 derselben neue Vorsichtsmaßregeln getroffen. Die angeführten Einzel- . U e O 773 442 3 492 8 826 3394/ 21371| 92986) 21200 älle kann man unmöalich auf ihre Nichtigkeit ‘hier prüfen : eines 17,60 , L, « : 7 N 261 620 9 495 7361 8573| 2058| 113509|- 11793 Mannes Rede ist keines Mannes Rede, man soll sie hôren alle beede, | i e - blesien . E 5 597 35% 13290| 833987] 923423| 93476| 379765| 17452 Nur eins will ich bemerken : ‘wenn eine Reihe von Mißftänden in den 17,25 2 : S,» «s 3 093 2 364 6098| 17737 8654| - 38092| 209460| 29 665 Berichten der Gewerbeaufsichtsbeamten geschildert sind, so ist dies der beste 288 15,63 E E Schleswig-Holstein . 1817 6 100 1551 13 062 9708| 27637| 107205]. 11 499 Beweis, daß man ernstlich bestrebt ist, allen Mißständen nahzugehen. 1500 6 » G annover. A 9 603 6 336 5 533 14 528 8166| 928787| 182332| 46727 Hinsichtlih des Erlasses eines Reihshebammengeseßes hat der Staats- 8 é : , / T C 3 375 3 899 6541| 41043| 111344 39667| 244083| 11867 sekretär bereits im Vorjahre die Erklärung abgegeben, M die

/ ° . è ° ° i PelseneNasfau e, 875 8 362 1740| 18949) 1555| 47476| 993965| 25 690 Regelung des Hebammenwesens Landessahe wäre. Er hat keines-

18,00 heinland . . 2 5671| 21 207 7 407 67136| 928832| 992670 0389| 46583 falls ein Reichsgeseß in Auésicht gestellt. Dagegen sollen Verhand- 18,00 Hohenzollern . . ., g 94 923 462 575 1053 167 160 [lungen darüber eingeleitet werden, wie bestimmte cinleitlidie Gruünd-

17,30 Af ifü Königreich Preußen . 31760| 79701| 73028| 269740| 156713| 528 289| 92730 971| 397 452 säge i herbeiführen lassen. Bei der Neuregelung des Verkehrs mit

28 den den Apotheken vorbehaltenen Arzneimitteln sollen Drogisten E ' Bayern rechts des Rheins . 3116| 30620 12994/ 54862| 38142 173689| 4341211 72111 diesmal wieder zugezogen werden. Aber wie so ves j: B. au links des Rheins . 278 1 557 609 3 985 10 623 13 515 53 338 1 252

18,00 bei dem Verkehr mit Wein, wird immer nur das Interesse Königreih Bayern 3 394 32 17 13 603 58 847 48 765| 4187 204| 487 459 73 363

| 19,50 der Produzenten vynd Fabrikanten E während der Königreih Sachsen . 4 263 8 838 9 562 35 876 6166| 107 969| 3565 398 64 883

22,00 Konsument, der diese Mischungen und Zubereitungen mit cinen 17,50 e Verdauungs#werkzeugen verarbeiten soll, ganz außer aht bleibt. S E es e os 509 4 225 3 286 15 254 28 075 52 112| - 133 543 15 788 Se e M Ulle s p 638 6611 2 752 12 263 21 192 47 263| 125 102 7 243

19,50 Man wird auch das Interesse des - Arznei kaufenden Publikums 689 5 045 485 10 760 10 938 19316 96 790 6 393)

18,00 bei einer Revision der Verordnung im Auge behalten müssen. Mde a e 6 Mlälenburg-S&werin e 578 300 2 429 5 838 2 055 21 802 46 514 8 524

19,40 Es wird auch zu berücksihtigen sein, daß die Apotheker in 19,60 früheren Zeiten fast ausschließlich Arzneimittel und Chemikalien Großherzogtum Sachsen . . 187 426 313 2 612 1715 6554| 25185 5 017 Medllenburg-Strelty . . . 142 22 68 579 213 2 338 7934 832

18,80 verkauft haben und erst im Laufe der Zeit eine Reihe davon -— dem aus\{chließlichen Verkauf durch sie entzcgen sind. Dadurch ift die ° C e ee t ee 165 950 368 2 934 2 046 4134 32 492 3 996 19,20 Braunschwei 169 356 2 126 1 602 9 311 6252| 100 078 5 983

M wirtschaftliche Existenz der Apotheker geschmälert, und namenilich die 18,05 19,30 2. , | Sa [en-Meiningen. E, 117 321 163) 2214| 1687 8353254) 1505| 2390

Lage der Landapotheker is {hon seit langer Zeit keine rosige mehr. 19,20 Durch: die dna einer Approbation “für Drogisten würde eine 7 18,60 18,40 - de F Sachsen-Altenburg = « «6 111 69 318 2 402 465 3542| 16383 1 258 Art Apothekerstand zweiter Klasse geshaffen werden. Wir würden 20,00 18,90 18,96 2 4 Sasen-Coburg-Gotha S 131 317 142 9 512 1 409 3917| 39887 5 229 noch einen dritten Stand bekommen, der sich an dem Kampfe 20,50 : : Es Db a E P A 486 268 801 1 295 624 3684|. 926362 2 570 zwishen Apothekern und Drogisten beteiligt, und der Gegensaß würde 17,50 17,50 17,14 2, z Schwarzburg-Sondershausen 11 44 78 1 028 301 1695| 12850 1138 nur noch s{chärfer werden. Man darf sich auch niht verhehlen, daß 1028 17,20 16,50 Schwarzburg-Nudolstadt . . 31 48 53 714 482 1 555 5 681 830 1 . ° E E 4 43 88 260 436 943 3 044 438 Reus REEIEE B 4 pa ee 45 104 115 467 210 974 Hafkeer. | Reuß jüngerer Linte E En O 91 123 242 1 604 602 2 054 Schaumburg-Lippe. . . . 18 6 20 347 91 514 15,25 15,90 14 662 14,95 15,20 E E e eere 64 19 284 903 328 1 382 16,00 16,00 80 16,00 16,00 E C 233 157 227 2 397 457 3 768 15,40 15,40 : D as Se is 790 2 556 1 007 {de 779 4 238 16,40 16,80 66 16,60 16,00 amburg E L u S 1 712 8 983 1917 2 999 7756 13 630| 106 232 22 507 64 18,00 18,00 352 17,60 18,25 lsaß-Lothringen 1 223 5 889 1 482 20 188 6 773 38 103 90 184 1168

S Too Deutsches Reich 47561 157598/ 114953|/ 456297| 302529| 1 066 764! 4534 333 138 920/2312 Dagegen*) im 3. Vierteljahr 1908 2. 1908

1908 1907 1907 1907 1907 1906 1905 1904

Qualität gering mittel gut Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner S schnitts dem D

niedrigster hödhster niedrigster | höchster | niedrigster Doppelzentner prets t t t M t I t d

Am vorigen Markttage

| Durh- 4

Durc(hschnitts- Verkaufs- pre

für 1 Doppel- zentner

„Verkaufte Menge

wert

Kälber bis | Schweine

Pferde und

Ochsen | Bullen Kühe Schafe | Ziegen

G erste.

15,95 15,00 15,10

18,50

15,38

13,80 14,85 15,00

14,85 14,95

17,00 15,00 15,10

18,50 17,60 17,50 18,00 16,00

Til * * . e s“ Insterburg . Lyck

E Brandenburg a. H.

15,95 14,95

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14,85 14,85 va 2: 1500 | 1600 rankfurt a. O. 17,50 | 17,50 18,00 18,00 data s 2 idt 17.60

Greifenhagen . ; ; ü ¿ ; r —— 17,00 Pyritz D o 0: D) «R . M E E 17,00 Köslin . . . 2 ° . E } 15,20 15,20 T, 16,00 Trebnißz t. ShL.. . . M - « s keis 17,00 18,00 Oa C H 14,00 14,30 14,70 14,80 L R d as - « Braugerste gEE 17,40 17,50 Brieg . R f 17,10 17,30 17,60 16,30 16,30 17,00 17,00

Neusalz a. O. . « . O 6 17,60 16,80 16,30 | 16/50

18,00 A a a6 Le 17,30 uts i 18,00 19,00 Leobschüß é 16,90 17,10 E +620 E 17,00 18,00 Eilenburg . 17,50 17,50 19,00 19,50 Erfurt 6 18,80 19,25 19,75

15,50 15,50 16,50

17,50 18,00

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14,50 15,50

L e Goslar . 18,50 / 17,00 18,50 18/90

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17,00 14,40 17,00 17,30

16,80 18,00 16,70 17,00 18,20 19,50 16,50 18,00 17,00

19,00 17,50 19,00 18,20

18,05 18,60 18,60 19,50

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18,50 P i 12/60 irna. . 19,20 19,30 lauen i. V. 17,50 18,80 nan é 19,00 1 E 18, enten Á did avensburg . 18,05 Saulgau . 18,60 M 18,80 Bruchsal. 50 Noftocks . Es

Aen s Sdo o Braunshweig .

19,00 18,33 19,52

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19,00 1850

19,00 20,50 17,50 17,20 18,50

16,00 | 16,00

17,60

O

die Drogisten, wenn sie fstaatlich approbiert find, noch höhere Ansprüche stellen werden. Im übrigen is für die Ausbildung der Drogisten sehr gut gesorgt. Der Verband hat Fachschulen eingerichtet, die ganz einwandfreie Prüfungen abhalten. Die Mösglich- keit, fi einer freiwilligen Prüfung durch eine Behörde zu unter- ziehen, besteht {on jeßt. Eine staatlihe Zwangsprüfung ein- zuführen und keinen Drogisten, der sie nicht bestanden hat, zuzulassen, dazu hat sich bis jeßt kein Bedürfnis herausgestellt. Die Landesregierungen können au, wenn fie wollen, die Genehmigun

zum Handel mit Gift erteilen. Man nimmt keineswegs an, daß die Drogisten zu wentg Kenntnisse von den Giften haben, sondern daß ihnen die Möglichkeit etner Kontrolle für die beabsichtigte Ver- wendung der Gifte fehlt. Die Revision der Drogerien if Landes- sache; von Reichs wegen darf man in diese Befugnis der Einzel- regierungen nicht eingreifen. Tatfächlih ist B E bestimmt, daß diese Revisionen vorzunehmen find von den Örtspolizeibehörden, und daß diese zuzuziehen haben den beamteten Arzt und aller- dings auch einen approbierten Apotheker. Dieser darf aber keine Apotheke an dem betreffenden Orte besitzen, und es muß auch sonst ausgeschlossen sein, daß er den zu revidierenden Drogisten als Konkurrenten ansieht. Es sind Vorsihtsmafßnahmen wver- langt bei den Reparaturen der Oefen in Bäckereien. Darüber sind Verhandlungen eingeleitet. Das Reich ist nicht in der Lage, prak- tische Erprobungen anzustellen mit der neuen Erfindung, die gestern Dr. Fleischer in bezug auf die Unschädlihmahung \{chlagender Wetter, Aufsaugung des Kohlenstaubs und Zuführung frisher Luft für die Bergwerke empfohlen hat. Das können nur Techniker und Bergsachverständige tun, und es muß der Industrie in den Einzel- staaten überlassen bleiben, die Grfindung auszuproben. Die Bleiweiß- vergiftungen find unheimlihe Erkrankungen. Die Gefahr ist aber längst erkannt, und es find fünf Bundesratsverordnungen ergangen, durch die man diesen Mißständen entgegenzutreten bemüht if. Etiner dieser Bekanntmachungen ist außerdem ein Merkblatt beigefügt, das im Reichsgesundheitsamt ausgearbeitet ist. Was die vom Abg. Dr. Fleischer angeregten Vorschriften für die keramishen Betriebe be- trifft, so handelt es fich um Arbeiten an Porzellangefäßen, und diese unterliegen {on der Verordnung von 1905. Auh in Oesterreich, dessen Beispiel zur Nachahmung empfohlen wurde, if nur bei Jnnen- anstrihen die Verwendung von Bleiweiß verboten, und au da nur in beschränkter Weise. Die preußische Ssenpahnerwanng hat jahrelang versucht, einen giftfreien Ersaß zu finden, aber ohne Crfolg. Es wird abzuwarten sein, wie unsere Verordnung ih in der Zukun

weiter bewähren wird.

Abg. Kul erski (Pole): Es ist allerdings nicht zu begreifen, wes halb der Drogist zum Beispiel Sennesblätter, aber nicht Rhabarber yerkaufen dark. Bleivergiftungen treten im Druckereigewerbe ver- bâltnismäßig sehr selten auf; in meiner sechzehnjährigen Praxis als Drudckereibesiger ist mir dieser Fall nur ein einziges Mal vorgekommen ; nur bei außerordentlicher Unvorsichtigkeit können die Setzer auf diesem Wege in Gefahr geraten.

Abg: H oh (Soz.): Die Verhältnisse in Cöln siad doch nicht ganz rihtig dargestellt ‘worden. Es handelt fich nicht nur um etnen

Le

17,50 17,50 6346| 2752

16118 2327 1757 118 8 327 443

12697| 1696 1168|

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E e Insterburg . Lyck Í

Y . . E e, WDotodatit. ‘» « Brandenburg a. H. . rankfurt a. O. . O 16380 | 186/80 Greifenhagen . L ä fs n yrißz . . . . . . . . E T targard U Pomm. . . - . T E Schivelbein . á 15,60 15,60 14,80 14,80

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DUTA +76: A 1500 150A

h 15,50 15,50

Bromberg . , . 15,40 15,40

0 L O rebniß i. Sl. . 15,90 15,90 i 15,10 15,60

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Neu a D. 15,40 | 1560 Sagan , , 15,60 15,60 “o E 15,90 15,90 peobldüs A 16,00 16,00 Ee 15,20 15,40 Eilenburg 17,10 17,50 16/50 16/75 16,50 16,50 16,80 17,30 17,00 17,00 16,00 16,00 16,75 16,75 14,00 14,00 16,60 17,40 17,72 17,95 16,60 16.80 16,30 16,60 16,60 16,80 16,50 16,50

16,40 16,40 15,80 15/80 16,40 17.20

16,60 16,85 | Ó v4 16,10 16,10 E a | 28 7 a“ . . , , 0 Real i : 17,50 17,50 D a S : : N B ;9 T 4 0B 1729

14,65 14,90 17,50

17,00 16,80

15,25 14,90 17,50 17,00 16,80

31 984 3 621 30

16 919 653 710

742 560 441 544 446 213 603 208 707 975 435 599 440 495 580 848

b jun . DS S9

17,00 16,00 16,40 16,50 15,20 15,60 16,00 15,00

17,00 s 16,00 239 16,50 345 16,80 15,50 353 15,80 455 16,00 109 15,60 15,40 486 15,19

74 14,80

¿70 15,40 13 2

38 405| 1 021 179 330| 971 126 986 2 061 139 836| 2 299

39 346) 952 178 940| 943 131 775| 2 267 140 029 2 325

312 465 233 786

1136 386| 3815 399 1393 259| 3712 833 212 736| 1 149 747| 4420 870 273 756 1 042 774| 4846 861 277 642/ 1 091.285| 3 750/984 205 279| 1190 758] 3.718 066 184 202 1 053 925| 4 079 656 233 776|/ 892 405| 4012 464 52591 156340 99763/ 426707] 262146| 913 112| 3471 742| 657722/| 130 351/2405 44810| 152867| 111763| 410763| 219773| 999 326| 4404158| 609 630| 136 938| 1 763

15,40 15,90 | Die in der besonderen Beilage zu den „Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ 1908 1610 770 15,40 15,30 Nr. 45 mitgeteilten „Vorläufigen Ergebnisse der Schlahhtvieh- und Fleishbeshau für das Jahr 1907" 16/20 u , / weichen von der Summe der hier gegebenen 4 Vierteljah«8zahlen ab um: vas 640 16 l 498|— 1860|— ‘1 326|— * 4126|— 2 169|— 7 363|+ 2 367|— 1 351|+ 4801|— 42: 15,80 00 15,80 *) Die Vergleihszahlen 1904 bis 1908 sind infolge bisher eingegangener nahträgliher Berichtigungen mehrfach abgeändert.

16,00 4 977 15,80 15,50 Berlin, den 13. Februar 1909.

412 002 388 461 421 330 433 092 403 383 373 887 393 557 407 191

136 802 122 315 107 921 103 162 121 076 108 576

97 006

98 558

155 388 139 145 138 952 153 274 147 173 135 726 141 136 155 094

26 630 26 382 36 002 45 144 27 319 25 904 37 408 47 639

15,72 16,32

15,35 15,60 15,60 14,89 14,60

16,39

15,67 16,43

15,35 15,69

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15,30

15,90 16,10 15,70

15,60 16,00 16,20 16,50 15,60 15,50 17,80 17,25 17,00 17,30 17,40 17,00 17,00 15,50 17,60 18,06 16,80 16,70 16,90 17,00 16,80 17,20 16,00

16,40 16,90 16,40 16,80

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Kaiserlihes Statistishes Amt. van der Borght.

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von selbs regeln. Dem, was der Abg. Brühne über die Arztfrage im allgemeinen gesagt - hat, kann ich zustimmen. Ich habe immer die Errichtung von Schied8gerihten empfohlen. Der Staatssekretär hat es abgelehnt, über den Cölner Aerjztestreik zu \sprehen; er sprach ganz allgemein. Die Fälle, die der Kollege Brühne erwähnt hat, verurteile ih, wenn sie wirklich vorgekommen sind, ganz so wie er. Es ist mir aber zweifelhaft, ob He wirkli vorgekommen sind. Solche Aerzte würden {ih des Arztberufes un- würdig gezeigt haben. Ein großer Teil der Schuld trifft die Oritekrankenkafsen, weil sie seinerzeit gesagt haben, sie hätten

Deutscher Reichstag. 206. Sigßung vom 13. Februar 1909, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphi\chem Bureau.)

Nach Annahme des Geseßentwurfs, betreffend die Fest- stellung eines sechsten Nachtrags zum Reichshaushalts- etat für das Nehnungsjahr 1908, in dritter Lesung, worüber L der DEETIE Nummer d. Bl. berichtet ros A as le zwei r n eines Ge etreffen z die eft stellung, les Meidétandbaligetatt für as [o JenE Pn Aue Gz e Wlaiaue Ta i iür Rechnungsjahr 1909, und zwar Etat für das Reichsamt des | Peel „wird in Göln eine Gieigung erzielt, die für B j ; ; , 7 eide Teile nur erwünsht ist. Jch möchte den Staats Jnnern fortgeseßt beim Ausgabekapitel „Reichsgesundheitsamit“. sekretär fragen, ob die Regierung beabsichtigt, uns das längst

_ Abg. Dr. Mugdan (fr. Volksp.): Bei diesem Etat hat ‘in | in Aussicht gestellte Hebammengeseßh vorzulegen oder nicht. früheren Jahren eine große Weindebatte - stattgefunden. "Ih will | Ueber die Wichtigkeit des Hebammenstandes zu sprechen, ist wohl über- . darauf nicht eingehen. Mit der Verordnung, betreffend den Verkehr | flüssig. Von den Hebammen hängt unsere ganze Zukunft ab. } Gegensaß zwischen Kassenvorständen und Aerzten und noch weniger mit Essigsäure kann ih mich im ganzen einverstanden erklären; nur | Leider ist das Hebammenwesen in Deutschland nicht einbeitlich ge- | um einen Gegensaß zwischen dem Kassenvorstande und den Kafssen- gegen § 2 habe ih Bebenken, insofern er sch mit dem Verkauf von | regelt. Jn Preußen ist. dies angegliedert an die Provinzial- Ner, Der Kassenvorstand hat in allen seinen Maßnahmen die Essigsäure zu Heil- und wissenshaftlihen Zwecken beshöftigt. | verwaltung. bligatorishe Fortbildungen bestehen für Hebammen | völlige Zustimmung der Kafsenmitglieder. Der Abg. Dr. Mugdan ging Dieser Paragraph hebt die sehr rizorosen Bestimmungen des § 2 für | nit, obwohl dies durchaus notwendig wäre. Die Hebawme | auf die Frage ein, ob die Krankenkassen genügend Aerzte haben. Wäs die Apotheken auf, und das halte ich für bedenklich. Der Apotheker | kann vön ihrem Gelte die Kosten dafür nit bestreiten. Wir müssen | in’ dieser Beziehung von ihm und dem Abg. Dr. Struve vorgebracht hat in Deutschland allerdings keine sehr beneidenswerte Stellung. | dafür sorgen, daß die Hebammen auch der Segnungen der Arbeiter- | wurde, ist doch noch sehr zweifelhaft. Tatsächlih suchen die Aerzte in Anderseits ist es durh die verfehlte Geseßgebung des vergangenen | versicherung teilhaftig werden, was jeßt, weil die Hebamme eine selb- | fehr unshöner Weise den Tatbestand zu verdunkeln. Der Leipziger

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6 15,50 1 Le 19,00 11 676 pa 159 4 2 17,20 E 17,10 1700 00 38 641 17,20 20 335 16,00 e 161 “e 286 17,00 31 520 17,00 317 5 344 16,40 38 612 17,20 304 5 054

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16,75 14,00 17,56 17,67 16,44

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Berlin, den 16, Februar 1909,

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e wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle M sten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Pulig nicht un ist, ein Punkt

Kaiserlihes Statistisches van der Börght.

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bgerundet mitgeteilt.

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ericht fehlt.

Jahrhunderts dahin gekommen, daß ein großer Teil von Apothekern niht in der Lage ist, selbständig eine Apotheke zu errihten. Von hundert Personen, die das Apothekereramen gemacht haben, werden 90 Drogisten; diese sind zum großen Teil geprüfte Apotheker. Die Drogisten dürfen nun zwar Gifte verkaufen, aber nicht Rhabarber und Brusttee. Die Judikatur is in dieser Beziehung eine sehr vershiedene. Das Landgericht in Bunzlau verbot den Verkauf von Brand-Binde, ein anderes Gericht den Verkauf der Bischof-Essenz. Verschieden ist au die Judikatur über den Verkauf des Mentholin- Schnupfpulvers. Wozu sind eigentlih diese ganze Bestimmungen etroffen? Doch nur, um die Menschen vor Schaden zu behüten. ein Mensch wird aber behaupten können, ‘daß der Drogist nicht ebenso gut wie der Apotheker Aspirin verkaufen soll. Jh habe überhaupt die Ueberzeugung, daß die Geseßgebung des Staates allein die Sicherheit der Bürger gewährleistet. Diese Ansicht wird namentlich von den Sozialdemokraten vertreten. Durch Gesehe können wissenschaftlihe Gegensäße niht aus der Welt geschafft werden. Es ist ein Fehler unserer heutigen Geseßgebung überhaupt, das Publikum zu bevormunden: Das gilt auch egelung unserer Spezialarztfrage. Die Mißstände bei diesen Aerzten find außerordentlich gering, und doch soll ihretwegen wieder die Gesetz- gebungsmaschine in Bewegung gesetzt werden. Das Publikum ist gar niht so dumm, um nicht herauszufinden, wer der richtige Arzt ist und wer nicht. Ein Geseß {üßt das Publikum auch nicht. Der preußische Kultusminister verlangt, daß dne Spéezialärzte drei ‘oder bier Jahre eine Assistenzarzttätigkeit ausgeübt haben. Das

von der

ständige Person ift, niht der Fall ist. Dabei ist gerade die Hebamtme Ansteckungen ausgeseßt, besonders der luetischen Ansteckung. Ein besonderes Geseg wäre nit nôtig; es könnte auf dem Wege der Verordnung gehen. Dagegen wäre ein Gesez sehr nôtig zur allgemeinen Dees des Krankenpflegeper)onals. Es spielt bei diesen Personen namentlich die Pension eine Rolle, weil e nah 10 bis 15 Jahren erwerbsunfähig werden. In bezug auf ie Giftkrankheiten möchte \ch doch darauf hinweisen, daß alle Ver- fügungen und Geseße nichts nüßen, solange diejenigen, für die diese Geseße und Verfügungen gemaht sind, sich niht danach richten. Die Malergefellen rihten fich ja nach den bestehenden Vorschriften absolut nicht. Bei gran Vorsicht lalsen ih die Gefahren der Vergiftung sehr wohl vermeiden. - Deéhalb if es an der Zeit, an die Arbeiter eine Mahnung zu rich@ten; vielleiht wäre der Eintritt von Atbeitern in die NUIOE ektion in dieser Rihtung von Vorteil, dann wird die Bleikrankheit zurückgehen. Maler und Anstreicher werden weit öfter von der Bleikrankheit befallen, als die derselben Krankheit ausgeseßten Buchdruckter, die viel vorsichtiger sind. Präsident des NReichsgesundheitkamts Dr. Bumm: Ein Monopol für die Abgabe von Essigsäure besteht für die Apotheken niht. Die Drogisten sind ebenso berehtigt, SUQiEure abzugeben, wenn es sich um die Ee g Genußzwecken handelt. Den Drogisten ist auch nicht untersagt Me an Aerzte abzugeben, sie müfsen es nur unter hbeskitnmten Vorsi Ren tun, von denen der Apother allerdings befreit ist, Der Grund ist der, daß der Arzt, wenn er für die Behandlung von Menschen konzentrierte

hat gar feinen Zweckd. Die Spezialarztfrage wird sich ganz

Essigsäure braucht, sie doch aus der Apotheke ‘verschreiben

Ortskrankenkassénvorstand hat an den Cölner Vorstand geschrieben, daß gegen die 23 mit der Leipziger Ortskrankenkafse verbundenen Aerzte, die nah Cöln gehen wollten, nichts einzuwenden fei; jedem der Herren sei ein Zeugnis ausgestellt worden, das in keinem Falle ungünstig lautet. i

Damit schließt die Diskussion; das Kapitel wird bewilligt, ebenso ohne Debatte die Ausgaben für die „biologische Anstalt für Land- und Forftwirtschafi“ nach den Anträgen der Kommission.

Bei den Sen für das „Patentamt“ bemerkt der Abg. Dr. Jun (nl.): Das Retichspatentamt {teht vor einer fehr wihtigen und \{chwierigen Aufgabe. Es kann nicht behauptet werden, daß das bestehende Patentgeseß \ich- nicht bewährt habe; aber eine Reihe von Umständen erhei\cht gleihwobl eine gründliche Revision. Wie weit sind die Vorarbeiten dazu gediehen ? Auf über-« mäßige Eile soll bei der Revision niht gedrängt werden, denn die hier zu lôösenden Fragen find sehr verwickelt, Unser Reichsamt des Innern verfolgt T alle- Bewegungen auf dem Gebiete des werdenden Rechts mit größter Aufmerksamkeit Gewährt werden muß ein besserer Shuy des gutgläubigen Patenterwerbers fowie ein ausgedehnterer Schuß des Schadenersaßberehtigten im Falle der Vene Tp, Auf die Dauer ist mit der jeßigen Organisation des Reichspatentamtes nicht auszukommen ; au deshalb ist die Nevi des Gesetzes unumgänglih. Der Stock der Arbeiten, die den Vor-

fogar an die Einrichtung einer dritten Instanz denken, Da die Beamten

prüfern U, w lawinenartig; zur Erleichterung könnte man des Patentamts im wesentlichen ien Mi Funktionen ausüben, sollte