1909 / 39 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

und daß ein den Betrag von 7(0 000 46 über-

B ung geftellt wer t onds nur aus kirhlihen Mitteln

gender Mehrbedarf des gedeckt wird.

Die Kommission beantragt ferner, eine Petition des Presbyteriums der git - reformierten Kirchen- gemeinde Bielefeld um Nichteinrechnnng der persönlichen Zu- age des Stellentndaders in das Einkommen bei Feststellung der ania d ngspliht der Regierung mit dem Ersuchen Ius ü Jem, fe dem Vorstande der Alterszulagenkasse n Erwägung zu übermitteln, die Petition des

liersdundes deutscher Pfarrer, den Dispositionsfonds des evangelischen Oberkirchenrats derartig zu verstärken, daß fortan jedem Emeritus alter Ordnung eine ¡dhrliche Teuerungszulage von 300 Æ gewährt werden fônne der Regierung zur Weiter- gade an den evangelischen Oberkirchenrat zu überweisen.

Die Kommission beantragt schließlich folgende Resolution:

die Regierung zu ersuchen, daß sie bei Verteilung der Etats- mittel für Witwen und Waisen von vor dem 1. April 1895 verstorbenen Geistlihen möalichs|t den vollen Betrag, der den Witwen und Waisen aus dem Neliktenfonds zu gewähren gewesen wäre, wenn das Gesetz z. Z. des Ablebens der Pfarrer ichon bestanden hätte, den Witwen zukommen kasse.

Nach der Vorlage selbst ¿e das Diensteinkommen der Geistlihen bestehen aus Grundgehalt, Alterszulagen und Dienstwohnung oder angemessener Mietsentschädigung. Nah den anliegenden Kirchengesezgen soll das Ein- kommen in Zukunft 2400 bis 6000 F, erreichbar nach 24 Dienstjahren durch Alterszulagen von 400 oder 500 # von drei zu drei Jahren, betragen. (Bisher betrug das Diensteinkommen 1800 bis 4800 #6). Außerdem wird e DECRGRUR Rd t für die Alterszulagenkassen vor-

eMrieDen.

y Berichterstatter der Kommission Abg. Winckler (kons) referiert über die Kommissionsverhandlurgen und begründet insbesondere den auf seinen Antrag von der Kommission beshlofsenen Zusaß wegen Ver- ftärkung des Pfarrwitwen- und -waisenfonds um eine weitere Rente von 500 000 46. Die Bezüge der Witwen der evangelischen Geist- lichen seien unverhältniêmäßig zurückgeblieben hirter den Be,ügen der Witwen der Staatsbeamten; fie erhielten jeßt höchstens 1300 4 Witwenpension (von 700 #4 an). Man müsse dahin streben, die Witwen der Geistlichen den Oberlehrerwitwen gleihzustellen. Der Effekt des Artikels 3 a werde der fein, daß jede Witwe eines Geistlichen 200 bis 300 Æ Pension mehr erhalten wird. Jn der Kommission habe der Finanzminister zwar sh dabin ausgesproŸhen, daß er an dem Grund- saß festhalten müfse, die Kirhe müsse sich selbst erhalten, habe aber die Billigkeitszründe, die für den Antrag sprehen, nicht verkannt und seine Zustimmung zu dem Antrage unter der Vorausseßung gegeben, daß der Pfarrwiiwen- und -waisenfonds 200 000 46 jährlih für diesen Zweck beifteuern und daß für die Rente des Staates von 500000 #4 eine entsprehende Deckung in den Einnahmen gewährleistet werde.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Es wird vielleiht zur Abkürzung Ihrer Ver- Handlungen beitragen, wenn ich kurz meine Stellungnahme zu dem Antrag: Winckler, wie er in den Kommissionsbeshlüssen niedergelegt ift, hier Tundgebe. Jch kann das um so mehr in Kürze tun, als der Herr Referent in seinem ausführlihen Referat ja alle einzelnen Punkte bereits berüdcksihtigt hat. Ich muß allerdirgs auch hier nohmals aussprechen, daß es fehr unerwünscht ist, bet all den enormen Aus- gaben für die Aufbesserungen der Gehälter der Beamten, Geistlichen und Lehrer hier nun wiederum mit einem Mehrbetrag von 500 000 46 rechnen zu müssen; allein ih habe mih dem nit verschließen können, daß hier doch besondere Umstände für die Berücksichtigung des An- trages Winckler vorliegen.

Zunächst hat der Herr Abg. Winckler {hon selber hervorgehoben, daß in den Vorstadien über die Beratung der beiden Pfarrbefoldungs3- geseßze auch die Frage erwogen worden war, ob es nicht gerade besonders notwendig sei, diese verhältnismäßig geringen Bezüge der Witwen der evangelischen Geistlichen aufzubefsern, und daß man da- mals die Verhandlungen fanden bereits im Oktober vorigen Jahres ftati der Ansicht war, daß die Kirchen selbst imstande- sein würden, die nötigen Mittel aufzubringen, daß man aber darüber noch ein ein- gehendes technisches, statistishes Gutachten erfordert habe. Dieses Gutathten ift erst vor etwa vierzehn Tagen im Kultusministerium eingegangen und hat allerdings die ursprünglihe Annahme erschüttert, daß die Kirchen allein in der Lage sein würden, diese Bezüge der Witwen der evangelishen Geistlihen auf eine angemessene Höhe zu bringen.

Das zweite Moment, das hinzutrat, ist auch \{on von dem Herrn Referenten hervorgehoben worden, daß wir uns nämlich im Laufe der Verhandlungen, die în den leßten Monaten hier in der Kommission wie im Plenum des Hauses geschwebt haben, tazu haben bereit finden lafsen, die Staatsleistungen sowohl für die Lehrer wie für die Beamten noch erbeblich über die Vorlage hinaus zu fteigern, und daß es daher ein Gesichtspunkt der Billigkeit war, nun auch die Geistlichen beziehentlih ihre Angehörigen niht leer ausgehen zu lassen.

Wendete man seinen Blick zu den evangelischen Geistlichen, so konnte es, glaube ih, keinem Zweifel unterliegen, daß gerade in der Fürsorge für die Hinterbliebenen ein besonderes, der weiteren Fürsorge, der weiteren Unterstüßung bedürftiges Gebiet lag; denn die Bezüge von 700-bis 1300 4, die jet die Witwen der evangelishen Geist- lichen beziehen, müfsen in der Tat als sehr gering bezeihnet werden. Und wenn man erwägt, welher Segen aus den evangelischen Pfarr- häusern in unser Laad geflossen ist, und wie in evangelischen Pfarr- häusern die Wiege vieler hervorragenden Männer auf allen Gebieten unseres wissenshaftlihen, künstlerischen und geistigen Lebens gestanden hat, so, glaube ich, muß es in der Tat als eine Forderung der Billig- keit bezeihnet werden, den Witwen der eyangelischen Geistlichen wenigftens Bezüge in dem Umfange zu gewähren, daß sie ihre Kinder wieder in den Bahnen des Vaiers aufwahsen und erziehen lassen können. Ih habe mich also dazu bereit erklärt, bei dem Königlichen Staatsministerium ein Eingehen auf die Wünsche des Herrn Abg. Winckler unter den Vorausseßungen zu befürworten, die er be- ¿eichnet hat.

Ich muß in dieser Beziehung hier aussprehen, daß seitens der Staatsregierung entshiedener Wert darauf gelegt werden muß, den Grundsay anerkannt zu sehen, daß für die Bedürfnisse der einzelnen Kirchen die Kirchen selber in erster Linie zu sorgen haben, und daß es

ih für den Staat nur darum handeln kann, helfend einzutreten, soweit die Aufbringung der ganzen Mittel über die Kräfte der Kirchen hinausgehen würde. Diesem Getanken ist ja auch dankenswerter- weise in dem Antrag Artikel 3a Rechnung getragen, in dem aus- gesprochen ift, daß der etwaige Mehrbedarf aussließlich aus klirh- lihen Mitteln gedeckt wird. Insofern is also die Voraussetzung, die ich als notwendig hingestellt habe, erfüllt,

Gbenso habe ich mich dahin aus\prehen müssen, daß ich mich auf

dieses weitere Opser von 500000 46 nur einlassen könne, wenn irgend welche weitergeheaden Ansprüche auf dem Gebiete der Fürsorge für die evangelishen Geistlichen nit gestellt werden, und soweit ih sehen kann,-Tiegen Anträge näch dieser Nichtung auh nicht vor. “— Endlich, meine Herrèn, kann ih bei der so hon \{chwierigen finanziellen Lage, in die der Staat durch die außerordentlich hohen Aufbesserungen- für die Beamten, Geistlichen und Lehrer geraten if- mich mit diesen Méhraufwendungen von 500 000 46 nur einverstanden erklären, wenn das hohe Haus seinerseits bereit ist, die Deckungsmittel dafür zu bewilligen. Jch glaube, die Möglichkeit“ wird sich in der Ausgestaltung der Stempelsteuern bieten, auf die ja die Kommission und das hohe Haus {on ihrerseits hingewiesen haben.

Wenn also diese Vorausseßung als zutreffend anzusehen is\t, daß das hohe Haus bereit is, die nötigen Deckungsmittel zu bewilligen, werde ich bei dem Königlichen Staatsministertum befürworten, auf den Antrag des Abg. Winckler einzugehen und damit, wie ih hoffe, einen Weg zu sch{chafen, der diesem Mißstande auf dem Gebiete der Fürsorge für die Witwen der evangelischen Geist- lihen abhilft und damit unserer ganzen eyangelishen Geistlichkeit einen wesentlihen Dienst erweist. (Bravo! rets.)

Abg. GrafyonCarmer- Zieserwih(kons.): Die Gehälterregelung für unsere * evangelishen Geistlihen is eine alte Forderung meiner Freunde; wir begrüßen daher dieses Geseß mit Freude, das wesentliche Verbesserungen bringt. Allerdings kommen die Geistlichen bei der Gehaltsregulierung am | lechtesten weg im Vergleih mit den Staatsbeamten und Volkls\{hullehrern; während bei diesen die Kom- mission zum Teil wesentlich über die Säße der Vorlage hinaus- gegangen ift, ist es bet den Geistlihen nirgends geschehen, weil wir ja nicht die Kirchengesetze, die hierzu gehören, abändern, sondern nur an- nehmen oder ablehnen können. Das Anfangsgehalt wird von 1300 auf 2400 4, das Endgehalt von 4800 auf 6000 #4 erhöht. Das Anfangs- gehalt {eint etwas gering, aber das Dienstalter der Geistlichen richtet sih nah dem Zeitpunkt ihrer Ordination, die in der Negel früher als der Eintcitt in das Pfarramt erfolgt, sodaß in der Praxis wohl kein ‘Geistliher diesen Saß lange beziehen wird. Die UAlterszulagen, die früher in fünfjährigen Alters\tufen von 600 4 gewährt wurden, sind in acht Stufen von 400 oder 500 6 in dreijährigem Zeitraum umgeändert, und zwar unter Berücksichtigung der mi. tleren Alters- faffen, eine Forderung, die wir oft gestellt haben und deren Er- füllung wir mit Dank begrüßen. Das Nuhegehaltswesen tf voll- kommen neu außs8gestaltet worden, es ist vollkommen einheitlich ge- macht worden, was auch materiell außerordentlihße Vorteile bringt. Besonders hebe ih noch etnen weiteren Vorteil hervor; bisher waren die Geistlihen als einzige Kategorie verpflichtet, für thre Emeiit- tierung und Pensionierung selbst beizutragen, und dieser Nachteil ist fortgesallen. So ist also das ganze Besoldungswesen durh die Vorlage wesentlih verbessert, und die Besoldung ist, wenn auch nicht übermäßtg, so do auskömmlih. Nur der eine Punkt bedurfte dringend der Abänderung und konnte im Staatsgesc geändert werden, die Für- sorge für die Witwen nach dem Antrag Winckler. Die Witwen b:zogen bisher 700 bis 1300 4 Pension, und während überall die Pension prozentual steigt nach dem Gehalt des Ehegatten, war das Gehalt der Geistlihen für die Pension der Witwen irrelevant. Daß diese Pension durhaus unzureichend war, leuhtet ein. Während aber nun în den ersten 15 Dienstjahren die Witwen der Geistlichen im allgemeinen nit {lechter gestellt find, als die Witwen anderer Beamtenkategorien, ja vielleicht in der ersten Zeit insofern günstiger dastehen, als fie vom ersten Jahre ab {hon diz Pension von 700 4 erhalten, besteht eine besondere Härte für die Witwen, wenn der Geistliche {hon 15 Dienstjahre hatte. Das ist gerade die Zeit, in der die Ausgaben für Unterhaltung, Erziehung und Versorgung der Kinder außerordentlihe Anforderungen stellen. Ein Jahresbeirag von 250 A6 für eine Halbwaise ist absolut unzureihend für die Erziehung entsprehend dem Stande des Vaters, und eine Witwe kann von ihrer Pension von hôöchsteos 850" #6 dafür nihts ab- geben. Die Witwe eines Volkss{hullehrers erhält dagegen etne Penfion von 1140 bis 1440 #4, je nachdem der Lehrer Orts- und Amtszulagen bezogen hat, und wenn man die Oberlehrer zum Vergleiche heranzieht, deren Entwicklungs8garg analog dem der Geistlichen ist, so erhalten die Witwen der Oberlehrer nah der neuen Regelung 2400 #, also beinaße das Doppelte als die Witwen der Geistlihen im höchsten Falle. Da kann es niht wundernehmen, daß gerade die Elemente, die wir dem geistlihen Stand gern erhalten möchten, fih von ihm abwenden und dem Stand der Oberlehrer zuwenden, in dem fie eine Garantie hab:n, daß für die Witwe gesorgt ist. Dieses Abstrôömen aus dem geistliden Stand enthält auch eine große Gefahr für den Staat, denn gerade heutzutage muß uns unendlich viel daran liegen, unseren getistlihen Stand auf seiner Höhe zu erhalten, damit er seiner {chönen, aber schweren Aufgabe, die Religion im Volke zu erhalten, gerecht werden kann. Gerade die christlihe Religion ist und bleibt die feste Grundlage für die gedeihlihe Entwicklung des Volkes und Staates. Um diese Witwen besserstellen zu können, ist im Artikel 3a die Summe von 700 000 46 bereitgestellt, wovon der Staat 500000 4 übernimmt. Ich freue mich, daß der Staat troy der großen Ausgaben für die Beamten, Lehrer und Geistlihen sich doch hierzu bereit finden ließ, um dem in der Tat \{chreienden Mißstend einigermaßen abzuhelfen. Meine Freunde stimmen auch den Bedingungen des Finanzministers zu. Die 200 000 # sind au von der Kirch? zugesagt worden, und es fleht zu erwarten, daß dieser Betrag noch ‘bis auf 300000 #4 erhöht wird, um den Witwen von 15 Dienfstjahren ab wenigstens eine Erhöhung von 300 (4 zu geben, wobei dem Verwaltungsausschuß des Pfarrwitwen- und Waisenfonds noch ein Betrag übrig bleibt, um in besonde:s dringenden Fällen einzugreifen. Jn der Resolution der Kommission handelt es sich um die Witwen und Waisen von Geist- lichen, die vor dem 1. April 1895 verstorben sind; für diese waren rund 100000 # ausgeseßt, damit sie wenigstens zum Teil die Pension erhalten konnten, die das Gefeß vorschreibt; dieser Betrag ist durhaus unzureihend. Im Laufe der Zeit ist du:ch Tod die Zahl dieser Witwen vecringert. Die Resolution gett nun dahin, daß diese 100000 Æ nach wie vor für diesen Zweck aufgewendet werden, um im Laufe der Zeit diesen Witwen wenigstens ciniger- vi gerecht werden zu köanev, indem sie die Beträge erhalten, die im Gese vorgeschrieben sind. Wic hätten gern auch für die Waisen etwas getan, aber wir erkennen an, daß dies jeßt nicht tunlich ist. Ich kann nur bitten, der Vorlage zuzustimmen, damit die Getsilichea alsbald die Segnungen des Gesezes genießen, Wir werden dur

dieses Gesetz eine alte Schuld tilgen, die wir schon lange gegen unsere |!

Geistlichen haben.

Abg. Fürbringer (nl.): Auch meine Fraktion freut ih über die entgegenkommende Erklärung des Finanzmiuisters. Wir hätten gern noch mehr für die Geistlichen erreicht, abx die Finanzlage des Staats und seine Stellung, die er den kirchlihen Gesellshaften

gegenüber einnimmt, machten die Erfüllung weitergeheuder Forderungen |

unmögli. Wenn nun auch dur die Annahme des Beamten-

besoldungsgeseyes eine gewisse Verschletenheit zwischen der Stellung | der Geistlihen und der der Beamten bedingt ift, so möchte ih doch |

bitten, daß sich die Geisilihen zunähst dabei beruhigen,

Wir haben ja in dem Gesey die Möglichkeit, gewisse Aufbesserungen |

herbeizuführen durch die Amtszuschüsse, die aus kirchlichen Fonds ge- leistet werden fönnen, roenn die betreffende Stelle besonders \{chwiecig ist und besondere Tüchtigkeit erfordert. vielen Stifturgen, die den einzelnen Gemeinden zur Besserung der Lage der Geistlichen zur Verfügung stehen.

Die Leistung des Staates nach dem neuen Geseg beziffert eiwa 20 Milltonen.

Zuschüsse nit bedüifte, wenn fie in voller Selbständigkeit neben

Sodan i i die | . n PPRELE IO N Me | nannte Mantelgeseß für die Besoldungsverbesserungen folgende e Diese frete Liebestätigkeit / behält ihre volle Berechtigung, und wix wollen ihr nicht vord In. | au Es wäre besser für die Kirche, wenn sle dieser |

dem Staat bestehen lönnte; leider auf die besonders freuen, is, daß

aber durch thre Bedrängnis ist fie ilfe des Staats angewiesen. Worüber wir uns ganz

durch dieses neue Gese ein Eintgungs- band um die verschiedenen Landeskirhen ges{chlungen wird. Dieses materielle Band wird ganz gewiß dazu beitragen, die Unterschiede zwishen den Kirhen der alten und neuen Provinzen zu verwischen und die Einigung in unseren eyvangelishen Kirchen zu fördern.

Abg. Viereck Mon: Die leßte Erhöhung der Kirchensteuer um 34 9/9 hat die Leistungsfähigkeit der Gemetnden erschöpft. Was nun dite Staatshilfe anbetrifft, so ist hervorgehoben, daß der ideale Beruf des Geistlichen mit dem Beruf der Beamten nicht verglichen werden dürfe. Jmmerhin ist aber die Höchstgrenze des Gehalts von 6000 M4 nur elne mäßige zu nennen. Die hohe Befriedigung, die der Geistliche in seinem Berufe finden kann, muß ihn dafür entschädigen, B er niht in der gleihen Weise wle die Beamten besoldet wird. Die Skala des Nuhegehalts i} eine angemessene. Was die Hinter- bliebenenfürsorge anbetrifft, so kann eine Pension von 700 und einigen Marl nah den heutigen Erfordernissen auch bei be- \s{heidenen Bedürfnissen niht als ausreihend bezeihnet werden. Nun ist in den Satzungen ja vorgesehen, daß der Verwaltunasaus|{chuß be- rehtigt sein foll, die Säge zu erhöhen; aber es fragt i, woher die Peittel dafür aufzubringen sind. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinden ist ja erschöópst, hier müßte also die Staatshilfe etnseten. Durch die Staatsbethilfe von 500 000 4 für die Witwen von Geist- lihen, die länger als 15 Fahre im Amte gewesen sind, können jeder Witwe etwa 2- bis 300 #4 zugelegt werden. Das bedeutet nun nicht, daß jeder Witwe shematish dieser Betrag zugelegt werden foll, sondern nur den Durhschnitt. Im ganzen stimmen wir dem Gefeye mit ruhigem Gewissen zu, weil hier ein dringendes Bedürfnis vor- gelegen hat. Die afvelterangen sind nicht ershöpfend, sle bleiben mäßig, fie bewahren aber die Geistlichen vor Not, und das ift notwendig, wenn sle mit voller Hingabe ihres s{chdönen Amtes walten follen.

Abg. Eickhoff (fr. Volksp.): Die Vorredner haben die Vorlage so ausführlih behandelt, daß ich auf weitere Ausführungen verzichten kann. Wenn auh die Kommisfionsyerhandlungen nicht alle unsere Bedenken zerstreut haben, so ist doch mancher Zweifel beseitigt, und wir werden deshalb für die Vorlage stimmen.

Darauf wird ein Schlußantrag durch die beiden Parteten der Rechten und durch einen Teil des Zentrums und der Nationalliberalen Aas Zum Worte war nur noch der Abg. Hoffmann (Soz.) gemeldet.

Abg. Hoffmann (Soz.) zur Geschäftsordnung: Dur Ihren Beschluß ist es meiner Partet zum wiederholten Male unmöglich ge- macht, in diesec äußerst wichtigen und prinziptellen Sache zum Worte zu kommen. Durch diese brutale Anwendung Ihrer Macht (Glocke des Präsidenten), durh diese Gemeinheit haben Sie (die folgenden Worte des Redners cehen in dem sih erhebenden Lärm ver- loren; Vizjepräsident Dr. Por sch: Herr Abg. Hoffmann, ih rufe Sie zur Ordnung! Abg. von Pappenheim (kons.) ruft nahezu gleichzeitig: Man sieht, wie rihtig unser Schlußantrag war !)

Abg. von Arnim-Züsedom (kous.) zur Geschäftsordnung: Wir wollten dem Abg. Hoffmann nicht Gelegenheit geben, eine ähnliche Rede zu halten wie bei der ersten Lesurg. Das Haus hat damals dem Abg. Hoffmann das Wort entzogen, nahdem er dreimal zur Ordnung gerufen war.

Abg. Hoffmann (Soz) (persönlich): Meine damalige Rede habe ih draußen no einmal gehalten, fie ist außerdem unbeanstandet cedrudckt worden. Das beweist, daß der Staatsanwalt viel loyaler is als Sie als geseßgebende Körperschaft.

Darauf wird Artikel 1 angenommen, ebenso der Rest des Nele nes, nachdem zu Art. 3a nohmals dem Abg. Hoffmann das Wort durch Schlußantrag abgeschnitten worden war; sein

Vorredner hatte auf das Wort verzichtet.

Es folgt die zweite Beratung des Geseßentwurfs, be- treffend das Diensteinkommen der katholischen Pfarrer. Nach der Vorlage werden behufs Gewährung widerruflicher Beis hilfen an leistungsunfähige katholishe Pfarrgemeinden pur Aufbesserung des Diensteinkommens ihrer Pfarrer jährlih 5618 400 # aus Staatsmitteln bereitgestelt. Das Dienst- einkommen soll, abgesehen von zulässigen Ortszulagen, 1800 bis 4000 M4, erreihbar durch Alterszulagen von drei zu drei Fahren, nah 24 Dienstjahren betragen.

Für die Diözesen Posen-Gnesen und Kulm sollen jedoch die Vorschriften des Gesetzes vom 2. Juli 1898 mit der Maß- gabe in Geltung bleiben, daß der Unteil dieser Diözesen an dem Staatsbeitrag durh den Kultusminister und den Finanz- minister festgeseßt wird. Dieser Anteil soll für die Ausgaben nah dem Geseße von 1898 verwendet werden; der dazu nicht verwzndete Betrag foll zu widerruflihen Zulagen an Pfarrer dieser Diözesen dienen.

Die Kommission hat. hierzu den Zusaß gemacht:

„Die widerruflihen Zalagen sollen nah Maßgabe der im geg-nwärtigen Geseßze normierten Gehaltssäße allen Pfarrern gewährt werden, sofern sie niht durch die Betätigung einer dem preußishen Stzate oder dem deutshsprechenden Teile der Bevölke- rung fetndlichen Gesinnung das friedlihe Zusammenleben der Be- völkerung oder fonst die staatlihe Ordnung gefährden. Ueber das Vorhandensein dieser Vorausseßung entscheidet der Minister der geistlihen Ang!legenheiten.“

Jm übrigen hat die Kommission die Vorlage unverändert angenommen und beantragt, die Petitionen, betreffend Er- höhung der Staatsbeihilfen zwecks Aufbesserung der Ruhe- gehälter der katholishen Geistlichen, der Regierung als Material u überweisen; über die Petition, betreffend die Gewährung faatlicher Beihilfen für leistungsunfähige jüdishe Gemeinden zur Aufbringung des Diensteinkommeus, Nuhegehalts und der Hinterbliebenenversorgung der Rabbiner und zur Neuerrichtung von Nabbinerstellen, zur Tagesordnung überzugehen, da das Ab- geordnetenhaus sih außer N ib sieht, bei der Teaofalung über die vorliegenden Geseßentwürfe dieser Petition statt- zugeben; die Petition, betreffend Nichtanrehnung des Rein- einfommens aus Weinbergen für die nächsten fünf Jahre auf das Gehalt und Bewilligung von Staa!smitteln zu diesem 23weke, der Regierung als Material zu überweisen, über die Petition jedo, soweit i die Aufnahme elner entsprechenden

Bestimmung in das Geseg beantragt, zur Tagesordnung über- ugehen; die Petition, betreffend Gleichstellung der B barrev eider Konfessionen in den Gehältern, für erledigt zu erklären.

Die Abgg. Dr. Porsch (Zentr) und Stychel (Pole)

| beantragen übereinstimmend, die Ausnahmebestimmung für

die Diözesen Posen-Gnesen und Kulm zu streichen,

Die Abgg, Dr, Porsch (Zentr.) u, Gen, ferner folgende Resolution:

„die Megleruna zu ersuhen, lm Elinyernehmen mlt den hischöflichen Behörden staatliche Miltel bereltzustellen, aus welchen zum Diensteinkommen der katholischen Hilfögeistlihen (Kapläne, Vikare, Nektoren) Belhilfen gewährt werden,“

Die X1, Kommission beantragt, alle diese Anträge ab-

beantragen

j pulehnes; sie beantragt ferner ihrerseits, der verstärkten Budget-

ommission einen Antrag zu überweisen, wonach in das soge-

Bestimmung eingefügt werden foll:

„Die Staalsregierung wird ermächtigt, vom 1. April 1909 ab außer ten im Sktaatshaushaltéetat für Emeriten ausgesehzten Fonds und der in dlefem Gesey bezeichneten Summe yon 120 000 6 zu Beihilfen für die RNuhegehälter noch einen welteren

Betrag von 230000 4 jährlich für den gleichen Zweck unter der Noraus\ezung zu verwenden, daß der Mehrbedarf für die Regelung des Rußegehaltswefens ter kat olischen Pfarrgeistlichen nur aus firhliden Mittelw gedeckt wird. Die Verteilung der staatlichen Beihilfen auf die Diôzesen es nah Benehmen mit den bischsf- lichen Behörden dur die Minister der geistlichen Angelegenheiten und der Finanzen.

Berichterstatter Abg. Tour neau (Zentr.) berichtet über die Ver-

handlungen der Kommisfion,

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Wenn wíir der evangelischen Kire 5€0000 6 zur Verfügurg ellen, um die Reliktenfürsorge für ihre Geisilichen zu verbefsern, fo i es selbstverständlich ein Gebot der Billigkeit, daß wir auc für die latholishen Geistlichen auf dem Gebiete noch mehr Staatshilfe zur Verfügung stellen, wo auch für sie die weitere Fürsorge ein be- sonderes Bedürfnis ist, das ift auf dem Gebiete der Emeritierung. Jh habe bereits in meiner Rede vom 20. Oktober, als ih die ganze Vorlage einbrachte, darauf hingewiesen und folgendes aus- gesprochen : :

Es freut mi besonders, daß die Absicht obwaltet, die bisher ganz ungenügende Regelung der Verhältnisse der emeritierten Geist- lichen zu bewirken. Bisher war das Ruhegehaltswesen der katho- lischen Geistlichen nicht einheitlih geregelt; nur einzelne Diöjzesen haben es geregelt, andere überhaupt gar nit, und wo es geregelt war, bestand die größte innerlihe Verschiedenheit. Es ist seitens der kirchlihen Organe die Absicht, größere Einheitlichkeit herbei- ¡uführen. Um das zu erleichtern, ist auf Wansh der Herren Bischöfe staatsseitiz ein Betrag von 120 0€0 46 in das Mantel- gesey aufgenommen.

Meine Herren, wenn wir also die Fürsorge für die Emerities rung der katholishen GeiftliGen besser ausgestalten wollen, fo handelt es sich darum, diesen Betrag von 120 000 4 zu erhöhen und eine entsprehende Bestimmung in das Mantelgesetß aufzunehmen. Es fragte sih nun: wie weit geht das Bedürfnis, in welhem Maße müssen Staatsmittel zur Verfügung gestellt werden? Auch hier, wie bei der evangelischen Kirche, habe ih selbstverständlih den Standpunkt zu vertreten, daß în erster Linie die Kirche für ihre Geistlichen zu sorgen hat und daß der helfende Hinzutritit des Staates erst in zweiter Linie in Frage kommt. Nun if die katholishe Kirche, wie sie aus meiner Gccklärung in der X1. Kommission erschen, hinsichtlich der Steuerleistungen besser gestellt als die evangelische Kirche, insbesondere auf dem in Rede stehenden Gebiete der Sorge für ihre im Ruhßegehalte stehenden Geistlichen. Während die evangelishe Kirhe für das Ruhegehaltswesen und die Reliktenversorzung 3% der ftaatlichen Girkommensteuer aufbringen muß, würde die katholische Kirche für Emeritierung8¡wecke, wenn sie nur 19% an Steuern erhebt, 350000 #6 aufbringen können. Der Gesamtbedarf für die angemessene Versorgung der emeritierten katho- lischen Geiftlichen war von fkirchliher Seite auf 700 000 4 angegeben worden; rechnen Sie die 350 000 #4 ab, die einem Prozent Kirchen- steuer gleihkommen, so bliebe ein Fehlbetrag von ebenfalls 350 000 4, Da wir im Mantelgesey bereits 120 000 46 in Aussicht geftellt haben, so würden aus den von mir erwähnten Billigkeitsgründen diese 120 000 6 um 230 000 Æ# auf 350000 zu erhöhen sein. Diesem entspriht der Antrag Viereck, der die einstimmize Zustimmung der Kommission gefunden hat, und ich werde grn, um den berehtigten Wünschen der Katholiken nah dieser Richtung entgegenzulommen und an einer Verbesserung der Versorgung der emeritierten katholis&en Geistlichen meinerseits mitzuwirken, dafür eintreten, daß dieser Antrag die Zustimmung des Königlichen Staatêministeriums findet. (Bravo! im Zentrum.)

__ Abg. Dr. Kaufmann (Zentr.): Wir stehen auf dem Standpunkt, daß der fatholisde Geistliche fein Staatsbeamter ist. Die in diesem Geseg vorgesehenen Bezüge stellen sich somit nit als ein ‘vom Staate gewährtes Gehalt dar, sondern als eine Beihilfe; diè Höbe des Gehalts zu bestimmen, unterliegt den kirchlihen Oberen, den Bischöfen. Die Verpflichtung des Staates wird hergeleitet einmal aus der Säkularisation, die die Kirhenvermögen seinerzeit auf das empfind- lihste geshädigt hat, dann aber auch aus paritätishen Rücksichten. Die Kirche foll den _Sta1t in der Durchführung seiner Aufaaben stúgen, darum ift der Staat verpflichtet, zu den Gebältern der Geist- lichen beizutragen. Bedauerlicherweise sind die Hilfsgeistlihen nur mit Vrtsj¡ulazen bedacht worden. Auch eine zweite Forderung meiner Freunde ist nicht erfüllt worden, nämlich die Gleichstellung der tatholishen Geistlichen mit den evangelishen. Bei den Beamten will man einen Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten nicht machen, warum bei den Geistlihen? Fürstbishof Dr. Kopp zu Breslau hat \ich in einer öffen‘lihen Erklärung gegen diese ver- shiedene Behandlung der Geistlichen gewandt. Ebenso fönnen wir au hier wie bei den Beamten nichl anerkennen, daß die Geistlichen im Osten anders behandelt werden sollen als die anderen Geistlichen. _ Ministerialdirektor von Chavputs: Der Vorredner ift dur das Deset nicht voll befriedigt; der Hinweis auf verheiratete und unver- heiratete Beamte ist aber niht ganz zutreffend, ta bei den fatholischen Geistlichen die Ehe nah den Vorschriften der Kirche ausgeschlossen ift. Jeder katholische Vater wird zugeben müssen, daß ein katholischer Seistlicher mit 4500 4 befser gestellt ist als ein evangelisher Geist- licher mit 6000 „6. In Oesterreich stehen si die katholishen Geift- lichen nicht annähernd fo gut, in Bayern erhalten sie höchstens 3600 #6, in Württemberg nah 24 Jahren 3300 4. Die Frage der Oilfgeiftlichen ist wiederholt erörtert worden ; aus allgemeinen staats- rehtlihen Gründen konnten wir ihnen nur in bestimmten Fällen Vrtéjulagen zugestehen. Wir haben alles getan, um den geäußerten Wünschen ent zukommen. ; Abg. Winckler (kons.): Meine politischen Freunde stimmen diesem Gesehentwurf grundsä zlih zu. Die Ausnahmebestimmung für die rovinzen Posen und Westpreußen i in der Kommission wesentlich adge!chwächt worden. Wir erklären uns mit dieser Milderung ein- Ærslanden und werden dementspcehend andere Ankräge zu dieser Frage ablehnen. Was das Rukezehalt anbetrifft, so ist es gerade ans, “qus deren Mitte die Anregung hervorgegangen ist, für die evangelishen Geistlichen ein Besonderes zu tun, sehr willkommen, “a3 mir nun aud auf fkatholisher Seite vorgehen können an erjentgen Stelle, wo ein besonderes Bedürfnis dafür vorliegt. Bir find überzeugt, daß ein hohes Maß von Befriedigung auch bei den katholischen Geistlichen durch dieses Gese hervorgerufen werden wird.

Abg. Viereck (frkons.): Wir wollen dem vorliegenden Gesetzentwurf gern unsere Zustimmung erteilen, ohne in eine Erwägung darüber einzutreten, od die Bfarrgebälter ausreichend sind, weit wir niht in der Lage sind, das Geseg zu ändern, ohne weitere Verhandlunçen mit der Kirche herbeizuführen. Wir wollen es daher bei den Feststellungen des Gefeßes bewenden lassen. Auch uns is es unangenehm, daß Ur die Provinzen Posen und Westpreußen wieder eine Ausnahme hat gemacht werden müsseo, aber man kann der Regierun den Stand- punkt nicht verdenken, wenn sie meint, daß Staatsbeibilsen solhen Geistlichen nicht zugewandt werden dürfen, welhe sich in offenen Widertpruch mit den Einrichtungen des Staates seßen. (Zwischenruf det den Polen.) Die Herren von der polnischen Seite sind der An- t, daß es solche Geistlichen nicht gibt; das wäre um so besser,

dann brauchte diese Ausnahmebestimmung nicht in Anwendung gebracht zt werden. Aus zahlreichen Gerihtsverhandlungen kann man aber er- seßen, daß eine Beruhigung in jenen Gebieten noch niht eingetreten if. Wir sind die ersten, die zufrieden wären, wenn in Posen und Westpreußen wieder Ruhe und Ordnung einzögen. Es ist kTlargestellt, daß nit die polnishe Gesinnung, noch weniger die polnische Ab- ftammung maßgebend sein sollen für den Widerruf dèr Zulagen, sondern nur die Betätigung einer dem preußishen Staate feind lichen Gesinnung und die dadurch bedingte Gefährdung der \taat- lien Ordnung. G83 wird den polnischen Geistlihen nit {wer fallen, so ju handeln, daß ‘den Anfordérüngen des S genügt wird; fie haben es alo in der Hand, die Zulage zu erhalten oder niht. Gine besondere Freude hat uns die Aufbesserung der Nelikten- bezüge gema§ht, nahdem auch für die evangelishen Nelikten ein übriges getan worben is. Jch hoffe, daß dieses Gesez dazu beitragen wird, daß auch die fkatholishen Geistlihen mit Befriedigung ihres hohen Amtes walten können.

Abg. Fürbringer atn Auch meine Freunde freuen sich über das Zustandekommen dieser Gesetze. Der Unterschied zwischen den evangelishen und den katholischen Geistlichen ist jahlich begründet. Wenn die katholische Kirhe das Zölibat aufhöbe, so würde das in ganz Deutschland und namentlich von den Frauen mit Freude begrüßt werden. Aber das Zölibat nötigt uns leider zu der

Anfangsgehalt bleibt allerdings bei uns hinter demjenigen zurück, das in Bayern und Sachsen gewährt wird. Eine wichtige Frage ist die der Hilfsgeistlihen. Der Staat hat diesen gegenüber nicht dieselben Aufsichtsrehte wie bei der evangelishen Kirhe. Die katholischen Hilfsgeistlihen befinden sih allerdings în drückender Lage; wenn aber der Staat daran etwas ändern sollte, müßten erst die Vorbedingungen dafür erfüllt werden. Es ist Sache der katholishen Kirche, dieselben Vorauiseßungen wie in Bayern und Sachsen dafür zu schaffen, damit au in Preußen in dieser Beziehung ein Fortschritt gemacht werden lann. Namens der nationalliberalen Fraktion begrüße ich also die Vorlage. Wir stimmen allen Anträgen der Kommission zu.

Darauf wird ein Schlußantrag angenommen. Zum Wort sind noch gemeldet die Abgg. Ei hoff (fr. Volksp.), Hoffmann (S9z.), von Strombeck (Zentr.) u. a.

Abg. Eickhoff (fr. Volksp.) erklärt zur Geschäftsordnung, daß seine Freunde für die Vorlag: stimmen, jedoch nitt für die Aus- nahmebestimmung für die beiden öftlichen Diöjesen.

Abg. Hoffmann (Soj¡.): Durch diese dritte Guillotinierung haben Sie den Beweis erbracht, daß sie sh selb für unfähig er- klären, auf meire Ausführungen zw antworten. Diese dritte Wort: entziehung Ihrerseits is feig und (der Vizepräsident Dr. Krause läutet stark und anhaltend mit der Glode, der Redner spriht aber weiter) infam, ungerecht.

_ Vizepräsident Dr. Krause: Herr Abg. Hoffmann, ih bitte Sie zunächst, d:s Weitersprehen zu unterlassen, sobald der Präsident die Glode rührt; das ist ein Gebot des Hauses und der Achtung vor dem Präsidenten. Dann haben Sie durch Jhre Worte wie weit Sie durch dieselben Ihce Selbstachtung gewahrt haben, haben Sie selbs zu entsheiden die Würde des Hauses verleßt; ih rufe Sie deshalb zur Ordnurga. (Abg. Hoffmann: Das ist eine Ehre für mih!) Diese legte Bemerkung war gleihfalls ordnungswidrig; ih rufe Sie zum zweiten Male zur Ordnung und mache Sie auf die geshästsordnungsmäßigen Folgen dieses zweiten Ordnungsrufes auf- merksam.

__ Abg. von Strombeck (Zentr.) erklärt, daß er sh seine Aus- führungen für die dritte Lesung vorbehalte.

Bei der Abflimmung wird die Resolution des Abg. Dr. Porsch (Zentr. ) wegen der Beihilfen für die katholishen Hilfsgeistlichen abgelehnt. Die Artikel 1 bis 14 der Vorlage werden unverändert angenommen.

Zu Artikel 15, welcher die Ausnahmebestimmung für die Diözesen Posen-SGnefen und Kulm enthält, befürwortet _ Abg. StyGHel (Polke) ben Antrag auf Streihung und wendet sih mit entschiedenen Worten. gegen die ungerechte Behandlung der Geistlichen in den polnis{en Landesteilen. Die Regierung habe früher felbst zugegeben, daß folche Ausnahmebestimmungen nur ge- eignet seien, Konfl kie hervor¡urufea. Deshalb enthalte diese Aus- nahmekteftimmung eine Jnkonsequenz gegenüber der früheren Haltung der Regierung. Es werde hier die politische Gesinnung bestraft, welche sih niht gezen den Staat, gegen das Deutshtum, sondern nur gegen einzelne Maßnahmen der Regierung richte. Die Hergabe von ftaat- lihen Mitteln für die Geistlichen sei nicht nur eine moralische, sondern eine rechtliche Verpflichtung des Staats, solange er nit die der Kirche entzogenen Fonts zurückgebe. Die widerruflichen Zulagen könnten mit ihrem dis!retionären Charakter nur demoralifierend unter den Geistlihen wirken. Durch so!he Mittel werde der Staat seinen Zweck nicht erreichen, sondern das Gegenteil. Es sei eine empörende Unterftellung, daß die polnischen Geistlihen ihr Amt mißbrauchten, um an den Grundlagen des Staats zu rütteln, Jn eine polnische katho!ishe Gemeinde gehöre doch vor allem ein polnischer Geistlicher; von einem deutshen Geistlichen könnte man ja gar niht verlangen, daß er die Muttersprache berücksihtizge. Es heiße die Tatsachen auf den Kopf stellen, wenn der Regierungsvertreter in der Kommission von einer sta2ats- und deutshfeindlihen Gesinnung der polnisch-n Geistlichen gesprohen habe. Sollten denn auch die Geiftlihen zu Handlangern der Regierung werden ?

Ministerialdirektor von Chapyuis: Die Gründe, welche die Re- gierung zu ibrem Bedauern gezwungen haben, für die Geistlichkeit im Osten Ausnahmebestimmungen zu treffen, sind bereits früher eingehend erôrtert worden. Jh könnte eine Reihe von Fällen mitteilen, die unsere Haltung rechtfertigen, will aber darauf verzihten. Tatsächlich liegen die Verhältnisse so, daß im Often eine Reibe von katholischen Geistlihen den Eirfluß ihres Amts dazu benußen, um ein feindseliges Verhalten der volnishen Bevölkerung gegen die deutshe zu nähren. Mit der veränderten Faffung der Kommission kann sich die Regierung vollständig einverstanden erklären. Wenn das Gese zur Ausführung gelan,.t, so kann das Haus davon überzeugt sein, daß tie Ausnahme- bestimmung mit aller Entschiedenbeit, aber auch mit voller Gere(htig- keit gehandhabt werden würde. Jh {ließe mit der Hoffnung, daß diese Au8nahmebestimmung nicht eine dauernde sein wird.

Abg. Dr. Kaufmann (Zentr.) erklärt kurz für seine Partei, alle Anträge abzulehnen, die auf Au!nahmebestimmungen für die Geist- lihen im Osten hinauslaufen.

Damit schließt die Debaite.

Die Anträge Vorsch und Stychel werden abgelehnt, Artikel 15 in der Fassung der Kommission angenommen. Ueber die Petitionen beshliezt das Haus ebenfalls nah den Kommissionsganträgen. Der von der Kommission beantragte Zusaz zum Mantelgesez wird der Budgetkommission über- wiesen.

Ehe das Haus zur dritten Bera des Lehrerbesoldungs: gesezes übergeht, wird auf Antrag des Abg. von Tilly (kon}.) die Vertagung beschlossen.

Schluß gegen 1/,56 Uhr. Nächste Sißung Montag, 12 Uhr. (Lehrerbe:soldungsgesez; Berggeseßnovelle; Etat der Bergverwaltung.)

Land- umd Forfstwirtschaft. Getreideernte Ungarns 1908. Das ungaris@e Akerbauministerium veröffentlicht auf Grund

der endgültigen Ausmeife des Statistishen Amtes folgende Ziffern über die Erdte Ungarns im Jakre 1908. Es wurden geerntet:

verschiedenen Behandlung der Geistlichen der beiden Kirhen. Das.

BebauteFläche

( Aufnahme) Katastraljoch

Do [ 5 965 389 L 163 282

6138 671 1777 420

Winterweizen . Sommerweizen

Zusammen Winterroggen . Sommerroggen Halbfrucht .

33 422

108 177

ertrag

5,36

ministeriums jzentneéer 40 547 317

875 912

676 41423 229 6,36 11311 353

4,97 6,59

166 251 712 817

Letzte

39 870 300

Zusammen Wintergerste Sommergerste .

Zusammen

Da 2+ Kartoffeln .

1919019 108 551 1753 285

. . 1861 836 E a ee o B LeD

«_« 4100628 1014 928

37,40

6,30 12190 421

T1

837 171

6,92 11 425 860

6,08 12263 031 9,594 10184 926 9,05 * 37 117 269

VebeLL\ti ch1

12413 800

12 315 400

87955 161 36 811 600.

(Pester Lloyd.)

über die allgemeine Getreide-Ein- und Ausfuhr der Niederlande und insbesondere Notterdams.

(Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Rotterdam.) Eingeführt wurden: in 1000 kg:

Getreidearten. Herkunftsländer.

Dezember

1908

in den ersten 12 Monaten

Dezember

erften 12 Monaten

Weizen: Berein. St. y. A. . E Deutschland . Numänien. Rußland . : Andere Länder .

zusammen . davon in Rotterdam .

Noggen: Belgien . Deutschland . Rumänien . Nußland . . Andere Länder

jusomuen B davon in Rotterdam .

Gerste: Blpien

Deutschland . . Oesterreih-Ungarn . RNumänten . L Nußland . Ì Andere Länder .

zusammen . . davon in Rotterdam .

Mais: Berein. St. v. A. . Belilen Rio de la Plata Rumänien. Rußland . Andere Länder zusammen . . davon in Rotterdam .

Hafer: A Deutschland . Rumänien Raßland . 4 Andere Länder . ¡usammen . davon in Rotterdam .

10 528 41 902 7 874 7757 35 962 2 067

250 953 809 995

57 738 110 539 216 362 343 036

63 934 61 871 1612 3838 23 720 108

226 683 760 179

11 348 202 258 548 954 375 503

105 690 |1 788 623

62 233

1 124 21 814 5 799 7 303 1157

949 814

24 389 123 568 73 155 159 502 10 127

155 083 91 669

4 449 2 006 6 514 27 728 505

2 125 025 1 340 958

30 112 27 441 99 771 279 658 2 328

37 197 27 196

6 067 8 436 998

6 082 25 839 9 814

390 741 310 643

69 180 85 053 6 521 65 435 421 512 48 961

41 202 30 566

10 109 5 429 1405

13 976

24 449 2 561

439 310 377 597

89 850 32 536 10 365 113913 349 272 32 721

56 796 49 199

11 087 14 977 9199 | 19481 ; 6 095 3077

696 662 599 137

120 131 119 360 143 863 179 444 102 570

42 271

57 929 44 072

28 049 13 395 7 268

2 567 1 §50

17 315 |

628 657 520 008

287 893 178 879 65 600 165 486 145 700 25 254

63 916 40216

431 481

254 17 408 |

88 |

707 639 503 696

(5 S 64 202 25 366 157 622 54 840

70 44 53 295

[a S9

is b C

i b h O S R

=I U

SES S112

24 G A 015 F351

78 656 84 392 64 516 121 239 26 628

22799 | 21 443

3795 933 279 729

Ausgeführt wurden: in 1000 kg:

26 359 22 020

355 961 266 144

Getreidearten. Bestimmungsländer.

1908

j n |

Dezember

Monaten

in den ersten ¿wölf

1907

Dezember

in den ersten

| wdlf

| Monaten

Weizen: I » Deutschland . Andere Länder .

zusammen. davon über Rotterdam

Roggen: Da 6 Deutschland .„ Andere Länder . zusammen . davon über Rotterdam Gerste: Dn. «« Deutschland . Gngland j Andere Linder . zusammen . davon tber Notterdanr

iter Mais Belgien Deutsck@land .

Andere Linder .

9462 | 67 071 1

124 572 384 671 3 293

14 1C2 109 795

J

_

769533 1 37 829 |

449 16 146 I

912 536 768 111

123 899 66 1868

233

16 596

14 943

n L ú A

23 C33

1 648 330 2 929

515 797 368 C36

S8S A123 262 4 202

zusammen . . davom über Rotterdam

Hafer: Belgien . Deutschland . England

Andere Länder .

7 "T7 2 17% 243

0419

0 | 92S

250 t 867

usammen .

davon ü Rotterdam

| B22

216204

Barton are tRE vei R A