1909 / 48 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

sählih für die Verwaltung draußen niht mögli, auf e eit im voraus und îm einzelnen genau zu bestimmen, wie hoh die Summe nun wohl sein wird. Jh glaube, aus dem Angeführten ergibt fich, daß die Etatswirishaft während der Entwickkung der Kolonie, die im wesentlichen jeßt zum Abschluß gekommen ift, s durchaus berehtigt gewesen ist. Man wird anerkennen müssen, da die Verwaltung in rihtiger Abwägung aller in Betracht kommenden Punkte gut getan hat, mit den Summen, die thr zur Verfügung standen, fich den jewetligen Bedürfnissen nah Möglichkeit anzupassen.

Abg. Erzberger (Zentr.): Der Verlauf der Debatte zeigt, daß der Wuns“ vas schriftlicher Berichterstattung nicht unbescheiden ist. Wären die Mitteilungen des Abg. Görde und des Regierungs- kommifsars in einem \chriftlihen Bericht enthalten, so wäre der Berlauf ein ganz anderer gewesen. Wenn man etnen mündlichen Bericht gibt, so hôren au sehr wenig Kollegen zu, ein gedruckter aber gibt allen die Möglichkeit, ihn zu lesen. Ih {äte die Arbeiten der Nechnungskommission sehr hoh, und gerade dur einen schrift- lihen Bericht wird man diese um so deutlicher erkennen können. Was der Regierungskommissar ausgeführt hat, kann ich dahin zufammenfassen : Uns in der Verwaltung ist es am liebsten, wenn gar kein Etat ge- macht, sondern uns ein og a Pauschquantum zur Verfügung gestellt wird. Das nehme ih den Herren von der Verwaltung nicht tm aller- minde\ten übel, aber wir im Reichstag haben andere Interessen; wir wünschen einen spezialisierten Etat, und daß dieser tunlist eingehalten wird. Jn Kiautschou kann man niht von denselben Schwierigkeiten \prehen wie bei anderen großen Kolonien. Es ist doch ein kleines Gebiet, etwa so groß wie Bremen. Da muß man zu Beginn eines Jahres do übersehen können, was an Bauten durchgeführt werden soll. Gewiß wird der Etat anderthalb Jahre vorher aufgestellt sein, aber Kiautschou hat doch gute Postverbindungen, und die Verwaltung ist in der Lage, uns bis in den März hinein noch Berichte nah Berlin senden zu können. Hinsichtlih der erwähnten Bauleitungskosten hat uns im vorigen Jahre der Regierungskommissar eine ganz andere Auskunft gegeben. Warum mühte er sich, wenn die Summe gar nicht für die eigentlihe Bauleitung ausgegeben ist, ab, uns nachzuweisen, daß die Chinesen so faul sind, daß man hinter jeden immer zwei Aufseher hinstellen müßte? Die Kommission wird auch sicherlih mit meinem Antrage einverstanden fein, und ih bitte, ihm zuzu-

stimmen. / Der Antrag Erzberger (Zentr.) wird angenommen.

Zur zweiten Beratung steht darauf die Rechnung über den Haushalt der afrikanischen Schußgebiete für das Etatsjahr 1896/97. Die Rehnung war bereits am 29. November 1906 zum ersten Mal und ist dann am 19. Fe- bruar 1907 abermals vorgelegt worden.

Jn Verbindung damit wird die Rechnung über den Haushalt der afrikanischen und australishen Schuß- gebiete für 1899 in zweiter Lesung beraten.

Die Rechnungskommission, Referent Abg. Sins (Rp.), beantragt, dem Reichskanzler die nahgesuhte Entlastung zu erteilen.

Abg. Erzberger (Zentr.): Es handelt si hier um die Nehnung der afrikanischen Schußzgebiete für 1896/97. 13 Jahre find verflofsen, und beute sind wir endlich in der Lage, die Rehnung zu prüfen. Gine solhe Prüfung kann einen großen Wert nicht haben. Prinzipiell muß do aber den Gründen nahgegangen werden, warum wir 13 Jahre haben warten müssen. 1900 bekamen wir die Uebersicht ; heute, nah 13 Jahren, stehen wir vor der Prüfung der Rehnung selbst. Der Rechnungshof hat immerhin sehr dankenswerte Winke ge- gean: es geht daraus hervor, daß früher unglaublihe Zustände in der

echnungslegung der Kolonien geherrscht haben müfsen, und daß es in den Jahren 1896—1900 am tollsten gewesen sein muß. Der Rechnungshof hat damals einen eigenen Beamten nah Ostafrika hinaus- geshickt; es wird mitgeteilt, daß dieser Beamte feststellen mußte, daß drúben Beamte tätig waren, die vom Rechnungswesen keine Ahnung und kein Verständnis hatten! Die Kolonial - Zentral- verwaltung muß mit der größten Schärfe darauf sehen, daß auch niht ein Pjennig in den Kolonien ausgegeben wird, über den niht erschöpfend Nehnung gelegt werden kann. Der Rechnungshof ist, wie ich mich freue konstatieren zu können, die fTlein- lihe Behörde niht gewesen, als die er oft hingestellt wird. Das Rechnungswesen in Deutsh-Ostafrika, fo führt der Nehnunzshof anklagend aus, sei in einer Verwirrung gewesen, daß es kaum mögli ewesen sei, Ordnung hineinzubringen. 240 000 Æ für eine Bau- ostenbewilligung wären um 192 000 46 überschritten; was mit dem ganzen Gelde angefangen worden ift, weiß auch der Rehnungshof niht: er sagt nur: „Es scheinen 5 Grundstücke angekauft zu sein." Man hat die Summe anscheinend verwendet, ganz im Gegenfaßz zu den Etatspositionen, um aus Daressalam ein kleines Potsdam zu machen. Das Geld if alie, das ist das einzige, was wir positiv wissen. Eine solhe Wirtschaft läßt sich mit cinem parlamentarischen Ausdruck überhaupt nicht mehr charakterisfieren. Noch nah sechs Jahren wissen wir nicht, ob gewisse Gebäute, für welhe die Etats- mittel bewilligt waren, überhaupt ausgeführt find! Wir müssen hier eine genauere Nachweisung haben. Ein ebenso seltsames Kapitel ift das des Verwendungsnahweises. Der Verbleib von Material zum Eisenbahnbau in Höhe von über einer Viillion ift niht nahzuweisen gewesen! Das ist doch nur mögli, tvenn die Summe überhaupt zu Eisenbabnbauten nicht verwendet worden ist! Welte Beamten sind denn dafür verantwortlih? In feinem dankens- werten Vorberiht rügt der Nehnungshof ferner, daß große Beträge aus der Hütten- und aus der Gewerbesteuer, über 1 Mllion ju- sammen, ia der Kolonie zur Verwendung gelangen, ohne daß trgend eine Kontrolle darüber ftatifin“et, ohne daß uns irgend eire Mit- teilung darüber wird. Diese Wirischaft der „Kommunen“, das heißt doch der Bezirksamtmänner, darf richt so weitergehen! Wenn auch der Nehnungshof hier eine Reform will, fo muß das jedermann ohne Unterschied der Partei lebhast beg! üßen. Die weitere Frage, ob der Reichszushuß ein Zushuß à fonds perdu fei, brauht niht weiter erörtert zu werden, nachdem wir neuerdings darüber zu einer Verständigung im Sinne des Richnun,shofes gelangt find. Auch bezüglich des Reservefonds find wir durhweg den Borsch'âgen des Rechnungshofes gefolgt. Viele Beanstandungen und Bemänge- lungen werden in Zukunft unterbleiben, wenn sich die Gouverneure enau an die vom Rehnurgsbof ausgesprochenen Grundsäye halten. le Berichte des Rechnungt hofes lassen erkennen, daß bisher auf dem Gebiete des Rehnungêwesens in den Kolonien niht verfahren wurde, wie es der Reichatag im Interesse seines Kontrolliech!s8 und Gtatsrehts wünschen muß; wir müssen verlangen, daß alle Hinder-

Lago kann. Hier muß alfo die Rehnungékommission uns ¡u Hilfe Abg. Noske (Soz.): Die gerügten Mißstände liegen aller- dings 13 Jahre zurück; das lehrt aber, Dies {chlecht “1 mit der Rechnungslegung steht. Zu einer eingehenden Besprehung liegt um so mehr ein Grund vor, als es noh niht lange her ist, daß jeder heruntergerissen wurde, der an diesen Dingen öffentlih Kritik übte. Nach den Feststellungen des Rehnungshofes lag Veranlassung vor, noch viel kritisher zu fein, besonde1s an der Verwaltung von Ostafrika. Mit der Rechnungslegung wurde zwei Jahre länger gewartet, als es gefeßlich zulässig war. Der Rechnungshof macht nicht nur den Ver- waltungsteamten in Ostafrika \{chwere Vorwürfe, sondern au der Zentralverwaltung; es seten Leute ohne genügende Vorbildung hinaus- Ie! worden, und diese Leute seien zum Teil ohne ' genügende nleitung und Aufficht geblieben. Es *hat dort an dem erforder- lien Mindestmaß an Ordnung kei der Rechnungslegung gefehlt, wenn ich die Darstellung des Rehnungshofs richtig verstehe. Jn einem P atdiet sind die Ausgaben Streichhölzer auch über 1000 M4 gestiegen. Eine Baukontrolle is nach dem Bericht des Rechnungshofes ausgeschlossen gewesen. Das zeigt, wie unhaltbar die Be T T C res d, ; rcke (nl.): Es gar kein Zweifel, daß diese: Fragen einer s{harfen Behandlung wert sind. Es ift zu Ge Sn n die Schutzgebiete Leute ohne genügende Vorbildung und Erfahrung gehen. Das hat auch der Rechnungshof gerügt. Es wurden Beamte hinausgeschickt, die mit dem Rechnungswesen niht genügend vertraut waren. Wir wollen übrigens gerecht sein und an- erkennen, daß auch der Reichstag feit 1906 \{uld ist, daß die Sache erst jegt zur Verhandlung kommt. Die Rechnungs- kommission arbeitet jeßt \chneller und arbeitet die Rülkstände auf. Die Ueberweisung eines gewissen Prozentsaßes der Zölle und der A TEenE an e A ae Seminars worden. Ih möthte er darauf hinweisen, da es Verfahren von der Budgetlomm 1899 legalisiert worden ift. A Nachdem noch von den Abq. Schwarze-Li S ze- Lippstadt enes und Dr. Mugdan (fr. Volksp.) der Standpunkt der sion vertreten worden ist, wird die Entlastung erteilt.

Schluß 43/4 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 2 Uhr. Schwerinstag: Fortseßung der Beratung des Antrags der dolen, betreffend die Freiheit des Erwerbs von Grund- eigentum; Antrag Lattmann, betreffend höheren Schuß der Erfindungen technischer Angesteliter und Arbeiter.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 39, Sißung vom 24. Februar 1909, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

__ Das Haus sett die Beratung des Etats der land- wirtshaftlihen Verwaltung fort.

Jm Extraordinarium sind zur Förderung der inneren Kolonisation in den Provinzen Ostpreußen und E 2 Millionen Mark, wie im vorigen Jahre, aus- geseht. N

Jn Verbindung damit wird die Denkschrift über die Ver- wendung dieses Fonds für das Etatsjahr 1907 besprochen. Die Budgetkommission beantragt, die Denkschrift für erledigt zu erklären.

Die Abgg. Graf von der Grocben (kons.), Graw (Zentr.), von Bonin (freikons.), Dr. Heydweiller (nl.), Gyßling (fr. Volksp.) und Dr. Pachnicke (fr. Vgg.) bes- ae olgende Resolution:

«die Negterung ¡u ersuckien, sobald wie mögli unter Zu- ziehung von Interessenten und Sachverständigen ie A E berufen, welhe in eine Prüfung einzutreten hat, wie in den einzelnen Provinzen des preußischen Staates die von dem Königlichen Landes- ófonomitctollegium am 11. Februar 1909 gewünschte Organisation des Ansiedelungswesens zu gestalten, wie insbesondere un- beshadet der Verschiedenheiten in den einzelnen Provinzen eine Zusammenfafsung der ganzen Arbeit in einer Zentralstelle zu er- möglichen ift“.

Ueber den Beginn der Debatte hierüber ift in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. gens

Abg. Glaytel (nl.): Die Frage der Behandlung der inneren Kolonisation in Ostpreußen ift für den ganzen Staat von fo außer- ordentliher Wichtigkeit, daß fie auch hier im Hause gründlich erörtert werden muß. Bisher is man dieser Grörterung und der Stellung- nahme zu der Frage überhaupt aus dem Wege gegangen. Für die Ein- berufung der Konferenz find auch wir; aber das befreit uns nicht von der Aufgabe, auch hier dem Ding ins Auge zu sehen, denn die eigentliche Verantwortung dafür trägt das Parlament. Man kann Grörterung nicht damit, daß mon die Frage als eine bezeichnet, beiseite {ieben Der Minister hat in der Kommission erklärt, er sei gar kein Gegner eines provinztellen Kolonisationsunter- nehmens mit öffentlih-rechtlichem Charakter, aber in Ostpreußen habe es ih nicht anders machen laffen; nackchdem die Vorlage der Landschaft niht zustande gekommen sei, fei die Konstruktion einer Gesellichaft m. b. H. das einzig Eegebene gewesen. Für die besonderen Ver- hältnisse Ostpreußens ist nun aber gerade die Form der Organisation von maßgebender Bedeutung für das Unternehmen: und gerade die Frage, ob Unternehmen der Selbstverwaltung, ob Privatunternehmen, ist in Ostpreußen niht erörtert worden ; man hat vielmehr die Provinz vor ein fait accompli geftellt. gewählte Form mit zwei Argumenten empfohlen worden : fie biete die beste Gewähr für ein kaufmännishes Ge|häftsgebaren, und eine folde Organisation habe eine größere Beweglichkcit als Behörde oder ein Selbstverwaltungs8organ. Das sind Schlag- worte, die man zerstören muß, die nachgerade wirken. Zu dem kaufmännishen Gebaren haben die Gründer der Geselishast m. b, H. selbst niht sebr viel Vertrauen sonst bâtten sie es im Statut nicht Wenn man von kfaufmännischen Srundsäßzen, von kaufmännishem Geist hört, denkt man an den Gegensaß „bureaukratische waltung“, man denkt an eine flottere Behandlung der Geschäfte, wo

nisse in dieser Richtung, seten sie sac(liher oder - persön- liher Natur, radikal beseitigt werden. Die Rechnungen für 1901 bis ; 1904 für die Kolonien müssen wözlichfff bald vorgelegt werden; es hat doch wirklich keinen großen Wert, heute, nah 13 Jahren, noch über diese Linge im einzelnen zu diskutieren.

Direktor im Reichékolonialamt Dr. Conze: Namens des Staats- sekretärs {ließe ich mich den Ausführungen des Vorredners dahin an, daß die Vorberihte des Nehnungsbofes als eine sebr dankens- ! werte A1beit anerkannt werden, des, leiten die Grundsöße, die | darin niedergelegt find, und nach denen die Kolonialverwaltung bereits zu ve:fahren begonnen hat; es wird auch den Gouvernements Gelegenheit ¿egeben werden, davon Ken: tnis zu nehmen und danach zu verfahren. Der mangelnde Nachweis über die Materialienverwendung |! bei dem Bau der südwestafrikanishen Bahn ist kein Vorwurf für die Veiwaltung, Die Bahn wude als Notbau anläßlich der Rinde1- | pest in Angriff genommen. Der betreffende Kafsenbeamte erwies fi ! als unzulänglih, und die Beschaffung eines Grsatzes erforderte lange | Zeit. Tatsächlih sind alle Baumaterialien a: ch dorthin g-\{chaft | und verwenzcket worden. Die Fertigstellung ber R-chnungen für 1901 bis 1904 anlangend, weise ih darauf hin, daß auch hier eine Schuld der Verwaltung niht vorliegt. Der Rechnungshof fiebt in den Haushaltsübersihten Ergänzungen zum Etat; diese Uebeifichten müssea ! erst vom Hause genehmigt sein, ehe die Verwaltung die Rehaungen

| gea nit. e

Kleines niht mit großer Wichtigkeit und Wichtiges niht mit Klein- lihkeit behandelt wird, man denft au an die Beschäftigung tüchtigen, tauglihen Personals, das nit bloß Kenntnifse, sondern auch Uebung und Geschäftesgewanckth-it hat. Aber in Wahrhet1 sind das doch ganz allgemein gültige praftishe Grundsäße für jeden Beruf und j. de Tätigkeit. Keinesfalls ist der kausmännishe Geist irgendwie ab- bängig von der Form; rit auf fie, soudern auf den Geift ommt es an. Es wáre ja traurig, wenn derartige prafktishe Grundsäße niht au in der Verwaltung, in einem Behördenorganismus zur Geltung kämen. Und Preußen ist ja durh diesen Geist seiner Verwaltung groß ge- worden ; dazu braucht man das Muster seiner ostpreußischen Stedlungs- Ich verweise lediglich auf den For tetat, um zu

weisen, wie viel'ach ganz außeror»entlih geschickt und, was die

Gewinnchancen betrifft, günstig die Staatsbehörden zu arbeiten ver- :

stehen. Die Bewezglichkeit ist ja gewiß auch ein wiht1ger Faktor, aber doch nur dann, wenn die Personen die nôtige Freiheit haben, und dafür bietet gerade die Form der G. m. h. H. keine Garantie. Beim Beamtenpersonal muß unter'chieden werden zwishen denjeniyen, welche mit der Wahrnehmung staatlicher Hoheitsrechte sich befafsen, und denen, die

| fm Wirtschaftoleben stehen. Wäre die Auffafsung der Regierung die richtige, so múßte man ja sofort die Anficdlungskommi sion in eine G. m. b. H.

verwandeln, denn die Aufgaben find doch auf briden Seiten dieielben, Um die Beamtenverhältutfse dex Ausiedlungsgesellschaft vernünftig zu

regeln, brauchen wir die G. m. b. H. auch nit;

[n einer Selbstverwaltung niht ebenfalls Zis seioguit shneidender Bedeutung ift die Preisfrage, aber auch bia viel mehr auf das E der beteiligten Perfonen q damit gesunde Preise erhalten werden, als auf die fue

Die Landschaft hat dur ein Jahrhundert den Bewe; daß sie die Güterpreise niht zu hoh treibt, iv M

t

niedrig hält. Gine völlige Gewähr gegen ungesunde * gibt es allerdings nicht, nur das Pflichtbewu (eie tragten Personen, verbunden mit allergrößter Sachkunde J Gewähr. Gs ist aber notwendig, daß die Ziele der Go die das Leben in den großen Städten jo anztehend mat dem Lande verfolgt werden, und dafür muß eine große Ze afer werden. Was hat denn die Landgesellshaft bivhg nstedlung ganz Großes geleistet? Ganze 331 Arbeiterfam B angesiedelt. Durch eine Neform der Gesellschaft wird J effseres Resultat erzielt werden. Für die Wohlfahrtspie, s die G. m. b. H. vollständig, in den Statuten ist höchsteng N Wohlfahrtspflege für die bäuerlichen Besißer die Rede h für die arbeitende Bevölkerung. Die Geseßgebung bt Beseitigung der Almende etnen Fehler gemacht, sie muy wieder gut mahen. Die Ansiedlungskommission | geshaffenen Landgemeinden mit Grundeigentum ausgestattet, q können Arbeiter ohne eigenes Besißtum durch Gewährung wg

lihen Bevölkerung foll man nicht erst da anfangen lassen, wo

bereits die Mittel hat, ih ein Besißtum zu kaufen. Nati dazu große Mittel erforderli. Die einzelnen Vereine Voit ¡wee in den Provinzen verzetteln ihre Mittel, dur Zus

Wir geben für unsere Ostmarkenpolitik Hunderte von Milli allerdings auch für wirtschaftlihe Zwece, wir werden aber f gemeine Wohlfahrtszwecke neue staatliche Mittel verfügbar

müssen. Eine Kurzsichtigkeit wäre es, diefer Notwendigkeit j) Wege zu gehen. Auch die innere Kolonisation tn Nord! aus nationalen Gründen mehr zu fördern sein, Der Finn wird \ch damit vertraut mahen müssen, für die ländlide ¿ politik Mittel bereitzustelen. Wenn wir aber ländlide & politik treiben wollen, müssen wir allen diesen Bishy einen staatlichen Behördenstab geben. Eine privatrehtlih fellshaft m. b. H, ist / dafür niht geeignet, schon wezy Kurzlebigkeit, da sie sih jederzeit mit Dreiviertelmehrh/ lôfen kann. Jh hake nicht die Absicht, die Ostpreußischen Landgesellshaft, die zum 1. April r werden foll, irgendwie aufzuhalten; auch die reformierh gesellshaft wird eventuell in eine Form überzuführen sein, neu festzustellenden Grundsätzen entspriht. Jch x daß es nun zu einer Beteiligung der Landschaft an daf ge/ellshaft kommen wird. Wir find leider in Ostpreußen zu d den jährlichen Zustrom der 100 000 russischen Saisonarbeiter gy aber diese Quelle wird und muß einmal Pa, wenn erst jy land au die Landwirtschaft intensiver in Angriff genommen

ist. Auf oftpreußishem Boden wird ein Kampf ausgetragen

müssen, der den ganzen Staat aufs tiefste berührt.

Abg. Graw (Zentr.): uet mich ist in der Angelecenß Kolonisation Ostpreußens die Arbeiterfrage die Hauptsache, sind die Grundstückspreise ganz außerordentlich gestiegen. Dies \tücke sind niht mehr, was sie sein sollen, die Ernäbrer der f fondern jeder sucht mit Gewinn zu verkaufen, und viele kaufen geringem Betriebskapital. Der Arbeiter muß ih auch woll auf seiner Scholle, denn sonst leidet die Arbeit und der Ers selben darunter. Ob die Landgesellschaft privatretlita öffentlih rechtlihen Charakter hat, bleibt sich nah meiner ganz gleih ; die Hauptsache ist, daß die Mittel für die Kolo angewiesen werden. Ich bin auh dafür, daß der Landschaft de SIEAE Einfluß bei der oftpreußishen Kolonisation eingeräunt

onfessionelle Streitigkeiten sollten hier gänzli ausscheiden, vorliegenden Antrag von der Groeben unterstüßen wir und wert die Konferenz stimmen; ob etwas Greifbares dabei heraut wird, müssen mir abwarten. Die Obersachverständigen sind do hier ; es ist uns ja wiederholt bescheinigt worden, daß wie Abge die fahverftändigsten Leute von der Welt sind. Auf alle Filt bei der inneren Kolonisation Licht und Schatten für beide Konfe gleih verteilt werden.

Abg Dr. NRewoldt(freilons.): Wenn wir dem Antrage zustimz beabsihtigen wir damit nicht, der Regierung bezüglich Ostpreuf den Arm zu fallen; wir haben aber die Hcffnung und den drirg Wuns, daß die ostpreußishe Landschaft mit threr Intelligenz s aus formellen Gründen fernbalten môge, und wir erwarten voni Patriotismus, daß sie persönlichen Verstimmungen nach keiner Rid ¿Raum geben möhte. Nicht rihtig ift es, wenn die Staatsrez aus dem Fonds von 2 Millionen Gelder für die Pommersche La eine private Erwerbetgesellshaft, bergibt, mit Hilfe deren die Ee nur ihre Dividenden erhöht. Ih meine, die Regierung ha rechtlihe Handhabe für diese Verwendung. Auf diesem Gebiet mit einem möglichst geringen Gewinn gearbeitet werden; ertd Dividenden dürfen daraus niht entstehen.

die | [okale j

In den Presseerörterungen ift die |

eine } | Ansiedlungeu schaffen können, könnten doch an der inneren N verwirrend } Jl \ Galé Gegenden des Vaterlandes ist gerade durch die Pähterfamilien e gehabt, | besonders vorgeschrieben. |

Ber- |

| bevölferung anseßia, denn bie Arbeitershaft muß

Grwerbsz¡wecke fönnen in dieser Frage nicht verbunden werdet. Regierung follte mit der Aufteilung von Domänen dem Gro besi ein Beispiel geben, wie man neue Landgemeinden {a}! der Ansiedlungsgesells haft m. b. H. und in der gemeint Siedlung3gesellshaft in Schleswig-Holstein haben wir bert eignete Organisationen. Ob man dezentralisieren soll nah d oder Provinzen, ob man eine Zentralstelle hafen soll, d Fragen, die geprüst werden müfsen; aber über die vraftischen die wir verfolgen, brauchen wir eigentlih keine Konferenz med seßhafte Bevölkerung können wir nicht aus dem Boden 118 aber wir können Arbeiterstellen {hafen im Anschluß an b! Gemeinden oder an neu zu shaffende Gemeinden; denn der der mitten hinein in den Großgrundbesitz, eine Viertelstur® anderen entfernt, geseßt wird und keinen Anschluß an eine E hat, kann nit zu einer wirtshaftlihen und sozialen Selblün kommen, uvd er wird seinen Besitz eher als ein Hinderni® 8 Die Großgrundbesizer, welhe wegen der besonderen Verhälln!!

indem fie Pachtstellen einrichten.

sation teilnehmen, Generationen bindurch die Pacht fortsetzen, eine genügen M ¿wischen Groß- und Kleinbesig herbeigeführt worden. A war es, daß man die arbeitende Bevölkerung auf dem Lande Bodenständiakeit losgelöst und aus ihr eine fluktuterende A

gemaht hat. Wandel ist nur zu erwarten, wenn n A ail J

bevölferung beraus erwachsen. Selbstyerständlich ist, da! ed A lihen Bevölkerung möglich gemaht werden muß, 11" [s ziehung aufzusteigen. Die gesamte Bevölkerung, bis in die tot Spitzen und bis zur Regierung, muß zu dem Bewußtsein D daß es sich bier um eine Frage handelt, die weit über dr) der Landwirtschaft selbst hinausgeht. Mit Silberfloiken n strömen, die in has Land yon außen hereinkommen,

! Staat dauernd gesihert worden, sondern nur dur

Boden gesiherte Beys!kerung. Noi Aba, Dr. Crüger (fr. Volksp): Nach den Ln der Kommission wird aus der praktishen Durchführung "j | Kolonisation nihts werden. Denn ein Beamtenappa immer das Ungeeignetste sein, um derartige Zwecke U ls n müssen die raane der Selbstyerwaltung herangeog nd Der Landwirtschaftsmiuister hat im Februar 1907 davor d die Arbeiter durch die Anfiedlung in ein Abhänglgkeit i bringen, „Auf diesen Leim gehen Ihnen die Aibelter nil’:

(S&luß in der Zweitea Beilage.)

hat bereit F

land in den Gemeinden seßkaft gemaht werden. Das Auffteigen j

fassung aller Kräfte werden große Resultate erreiht werde, (Wi

Entwidlu

bof F

Gemeinnüßiz M

Zweite Beilage

zum Deulshen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

M 48

(S@#luß aus der Grsten Beilage.)

Die Landarbeiter sind dadur unter ein Ausnahmegeseyz gestellt, da fie die Koalitionsfreiheit nit haben. Grst muß dieser Zustand beseitigt werden, ehe man Erfolge in der inneren Kolonisation haben wird. ch habe das Gefühl, als ob man mit der Ausftoßung der Landbank als Gesellschafter der Ostpreußischen Landgesellshaft so ziemlich den einzigen sahverständigen Kolonisator herausgedrängt hat. Man | al wirft der Landbank das Dividendenverteilen vor; aber ein Kolont- sator, der seine Sache gut macht und noh einen Vocteil heraus- wirtshaftet, is doch besser als ein Kolonisator, der nichts heraus- bringt und dabei seine Sache \{chlecht macht. Es würde äußerst wertvoll sein, wenn uns die Regierung Aufklärung geben würde über die Grfolge oder Mißerfolge der inneren Kolonisation, soweit sie dur die Privattätigkeit durchgeführt worden ist. Mir it es höchst zweifelhaft, ob man die Privattätigkeit wird vollständig ausscalten fönnen. Bezüglih der Stellung der Landschaft möchte ih wünschen, daß noch nicht das leßte Wort gesprochen ist. Der Abg. Gyßling hat shon im vorigen Jahre in der Budgetkommission einen ähnlihen Antrag wie heute der Abg. Graf von der Groeben gestellt, nah welchem auch die Landschaft aufgefordert werden follte, Er- mittlungen in dieser Frage anzustellen. Wäre dieser Antrag damals angenommen, so wären wir in den Vorarbeiten heute {hon ein gut Stück weiter. Die Regierung hat anscheinend nit immer die not- wendige Rücksicht auf die ostpreußische Landschaft genommen. Wenn die oftpreußfitshe Landschaft \sich an der inneren -Kolonisation nicht beteiligt, so wird metner Meinung nah überhaupt nichts recht Ver- nünftiges dabei herauskommen. Es ift eigentümlich und kennzeihnet

vorbehalten.

Die neue Organisation wird folgendermaßen gestaltet werden:

ten Gesellschaft hatte, ganz wesentlihes aufgegeben.

die ganze Situation in Ostprevßen, daß die ostyreußishe Landschaft gedackt ist.

sowohl in der inneren Kolonisation wie bezüglih der Gntshuldungs- frage auf Schwierigkeiten seitens der Regierung ößt. Der Güter- zertrümmerung treten wir natürli alle entgegen. Neuorganisationen der Gemeinden, Schulfragen, Sanitätsfragen, Aerztefragen, alles das muß bei der inneren Kolonisation in Betracht gezogen werden. Wir nehmen den Antrag Groeben prinzipiell an, stellen uns aber damit ncch nicht auf den Boden der Beschlüsse des Landesökonomitekollegiums. Das Land gibt uns in erster Linie die Soldaten, aber zur Kriegs bereitshaft brauen wir auch finanzielle Mittel, und diese gibt uns in erster Linie die Industrie. Selbstverständlih hat die Landwirtschaft eine aroße volkswirtshaftlihe Bedeutung und is auch ein Eckstein des Staates. Aus diesem Gesichtspunkte begrüßen wir die innere Kolonisation; möge das Werk gelingen inm Interesse der Gesundung der deutshen Landwirtschaft.

Abg. von Bodckelberg (kons.): Heute wird das Denkmal unseres verstorbenen Freundes Ring enthüllt, der mit dem Vorredner hier manchmal die Klinge gekreuzt und diesem manche Abfuhr erteilt hat. Diese Ausführungen des Abg. Crüger werden uns gerade an dem heutigen Tage unvergessen bleiben. Der Vorredner konstruiert mit Unreht einen Gegensaß zwishen dem Großgrundbesiy und der Arbeiterschaft. Der Abg. Crüger sollte nur beute das Land besuchen, er würde finden, daß in den legten zehn Jahren die Ver- hältnisse der Arbeiter auf dem Lande bedeutend besser geworden find. Ueber das Koalitionsrecht der ländlichen Arbeiter kann man nur fo sprehen, wenn man für die ländlihen Verhältnisse niht das rihtige Verständnis hat. Es ist niht rihtig, daß die Arbeiter ein Mißtrauen gegen die Großgrundbesizer haben. Die Entwicklung unserer inneren Kolonifation hat jeyt zu dem Fazit ge- führt, daß wir auch ein Eintreten ‘von Staats wegen wünschen müssen. Wenn der Minister v. Miquel das Geld für innere Kolonisationen niht geben wollte, so tat er es nicht, weil er ein Gegner derselben war, sondern weil er die Millionen niht geben wollte. Die Linke hat sich gemausert, früher verteidigte sie die Gütershlächterei. (Abg. Dr. Crüger: Die Süter- s{lähterei nit!) Die Mausferung ist auf Ihrer Seite (nah links) und ih freue mich darüber —, niht auf unserer. In den Zielen sind wir ja einig, aber Ihre Wege haben wir nit befiimmen können. Die Frage in Ostpreußen if zu einer Prinzipienfrage geworden, die * öffentliche Meinung ift irregeführt worden über die Bedeutung einer öfentlih-rechtlihen Institution. Wir haben auch Eisenbahngesell- schaften, die nicht öffentlich-rehtliche, sondern privatrehtliche find ; aber die Korvorationsrechte sind natürlih erforderlich. Eine öffentlih-

rechtlihe Organisation steht nicht so frei da, wie eine privatrechtliche. Der Staat fkann auf eine weitgehende Aufsicht über die öffentlich- rechtlihen Institute niht verzihten, und der Staat wird dafür mitverantwortlich. Wir haben dann auch die Mängel unjerer staatlichen Behördenorganisation, namentlich auch die schwierige Auswahl der geeigneten Perfonen. Auh wenn wir etne neue Selbstverwaltunatbehörde hafen, so haften ihr dieselben Mängel an, und dann würden sch die vershiedenen Behörden aneinander reiben, und das würde in dem Publikum nur verwirrend wirken. Wir wollen deshalb eine privatrechtlihe Organisation; ih fehe nicht ein, warum diese nit auch soztialpolitishe Aufgaben übernehmen kann. Neben der rechtlihen Frage kommt die Zweckmäßigkeitsfrage in Betracht; es würde noch niht angebracht sein, einheitliche Normen für die innere Kolonisation aufzustellen. Die in dem Anirage von der Groeben verlangte Zentralstelle erblide ih bereits in dem Minister für Landwirtschaft. Es hat allerdings lange gedauert, ehe wir mit der inneren Kolonisation von der Theorie zur Praxis übergingen, wir wollen aber nun den Staat dabei nach Kräften unterstüßen.

Minifter

von Arnim:

für Landwirishaft, Domänen und Forsten

Meine Herren! Im vorigen Jahre habe ich im Namen der Königlichen Staatsregierung die Erklärung abgegeben, daß die Absicht bestände, die bestehende oftpreußishe Landgesellschaft auszubauen. Dieser Erklärung hat sich die Budgetkommission gegen eine Stimme, also fast einstimmig angeschlossen, tndem fie den Beschluß gefaßt hat, die Königliche Staatsregierung aufzufordern, die ostpreußische Land- gesellschaft in der Richtung auszugestalten, daß öffentliche Verbände wie Provinz, Kreise, Landwirtschaftskammer und Landschaft sowie die Genoffenschaften in angemessener Weise beteiligt werden. Meine Herren, diesem Leitsay sind wir gefolgt; wir haben das, was die Königliche Staatsregierung im Einverständnis mit der Budget- kommission und, id darf wohl annehmen, auch im Girversländnis mit diesem hohen Hause erllärt hat, zur Ausführung gebraht. Die Land- gesellschaft ift in der Ausgestaltung begriffen. Es ist dem Wunsche

Rechnung getragen worden, daß die Landbaak ausgeschieden werde. Die Provinz ist zur Beteiligung aufgefordert worden; der Provinzialaus\uß

der Entschluß des Provinziallandtags, der erst im März zu- sammenriit, steht noch aus hat si bereit erklärt, sich mit einer Million zu beteiligen; ferner haben fich die meisten Kreise der Pro- vinz mit je 30000 # beteiligt, die Landwirt fchaftskammer mit 150000. 46, die Provinzialgenossenschaftskasse mit 150 000 M, die Wormditter Genossenschaft mit 150000 6 und der Staat hat sich

kommission dazu zu bedienen.

Form vereinigt werden, Interesse für die Sache haben.

allervershiedenften Formen.

der Ansiedlungtkommission.

die Sache interessieren, ih einen

für sehe

die ih Darin

lihkeit, alle Kräfte, ih j¡u vereinigen.

erreihen. Wenn wir aber all die Leute, die

nie Erfolge

haft hin,

Grundlage die beste Form, und deshalb haben wir sie gewählt.

Erfolg kolonisiert worden.

worden find. Meine Herren, was zunächst den Rentenbankkredit angeht,

lauten die geseßlihen Bestimmungen darüber folgendermaßen :

entgegenstehen.

den Rentenbanlkkredit entziehen sollte.

bereit erklärt, h mit der gleichen Summe wie die übrigen Teil- nehmer zusammen bis zur Höhe von 34 Millionen zu beteiligen. L

fie hätten nur dazu gedient, ihre Dividende zu erhöhen.

Zunächst wird die bestehende Gesellschaft als Zentralgesellshaft ausgebaut werden. Ihre Aufgabe wird dieselbe bleiben, wie die, die sie bisher in Arbeit gehabt hat, d. h. der Hauplsahe nach Bauern- ansiedlungen, natürli mit Arbeiteransiedlungen in den neu zu gründenden Kolonien. Der Staat hat von seinen Rechten, die er in der Der Auf- sichtsrat besteht aus 11 Personen, der Staat hat siŸ darin nur 2 Stimmen vorbehalten. In der Generalversammlung hat er si, obglei er die Hälfte des Kapitals zahlt, nur ein Drittel der Stimmen Sie sehen also, auch den Klagen, daß der Staat zu allmächtig wäre, daß das ganze überhaupt nur eine Bildung des Staates wäre, und daß die Korporationen, die an der alten Ge- nossenschaft teilgenommen haben, nur Verzierungen seien, if dadur Rechnung getragen, daß ber Staat seinen Einfluß auf das aller- notroendigste beschränkt hat. Meine Herren, es besteht weiter die Absicht, für die Arbeiter- ansiedlung in den angeshlofsenen Kreisen Kreisgesellshaften zu bilden rep. den Kreisverbänden diese Aufgabe zu übertragen. Das soll geschehen, weil die bisherige Erfahrung gezeigt hat, daß alle größeren Gesellschaften, seien es staatliche, seien es private, mit der Arbeitera:Zedlung un- genügend vorwärts gekommen sind. Jh werde später darauf zurückommen. Zunächst will ih jedoch erklären, wie die Tätigkeit dieser Kreisverbände

Die Kreisverbände sollen möglihft selbständig gestellt werden. Sie sollen fich der Hilfe der Zentralgenossenshaften, ihres Rats, ihrer Erfahrung bedienen können, aber fie sollen bezüglih der Tätigkeit der Ansiedlung vollständige Selbständigkeit haben. Es steht ihnen also frei, entweder die garzen Arbeiten Vermefsungsarbeiten usw. durch die Zentralgesellshaft ausführen zu lassen oder sich auch der General- Der Staat hat für jede Arbeiterstelle eine Beihilfe von 800 46 und außerdem pro Hektar 10 4 zur Ver- fügung gestellt. Diese Summen sollen den Kreisverbänden überwiesen werden, sie haben darüber zu disponteren und können daraus die nötigen ZusHüsse deken, die sie zu Folgeeinrihtungen, eventuell auch zur Ausgleichung von Kursdifferenzen usw. zu leisten haben. (Sehr gut! rets.) Meine Herren, das ift ungefähr die Organisation der neuen Ge- sellshaft mit ihren Unterverbänden. Während nun diese neue Gesellschaft im Werden war, im Laufe des Sommers, trat die Landschaft mil dem neuen Plan hervor, eine Gesellschaft auf öffentlih rechtlicher Grundlage zu bilden. E8 wurde eine sehr lebhafte Agitation entfaltet und dabei behauptet, daß der S@{werpunkt der ganzen Kolonisation darin läge, eine rihtige Form für die Kolonisationsgesellshaften zu finden. Ih stehe auf einem ent- gegengeseßten Standpunkt, ih halte die Form im Grunde genommen für eine Nebensathe ; die Hauptsache ift, daß die Menschen, die in dieser

Meine Herren, kolonisiert kann werden und ist worden unter den Der Staat hat kolonisiert, und zwar mit Erfolg kolonisiert; er kolonisiert auß heute noch mit Erfolg in Die Gesellschaften auf privatrechtliher Grundlage ich nenne hier nur die pommershe, die alte oft- preußische, dann die große Anzahl von kleinen Gesellschaften, die wir in den Provinzen Posen und Westpreußen Haben kolonisieren mit Erfolg, es liegt also gar kein Grund vor, diese Form zu verlassen. Meine Herren, ein Vorteil dieser Form ift die große Beweglichkeit, die Unabhängigkeit von fest vorgeshriebenen Formen und die Mög-

der Hauptvorteile. Behörden allein, die kein Interesse für die Sache haben, werden

so lebhaftes Interesse, ein so warmes Herz für die Sache haben und ich weise da ganz besonders auf die pommershe Gesell- die ganz allein und ganz selbständig gearbeitet und gute Erfolge erzielt hat —, für die Sache interessieren, dann werden wir auch Erfolge haben, und um solhe Leute auch beshließend mit- wirken zu lassen, dazu bietet die Gesellshaft auf priyatre{htlicher

Es ist ja auch von Privaten fkolonisiert und auch mit Erfolg folonisiert worden; auch von privaten Erwerbsgesellshaften ist mit Es ift uns hier die Landbank genannt worden. Meine Herren, ich mache kein Hehl daraus: ih sehe es nicht gern, daß solhe Gesellschaften, die den Güterhandel als Erwerbszweck betreiben, existieren; aber andererseits muß ih doch rechtfertigen, wes- halb nicht nur Privatleuten, sondern auh diesen Privaterwerbsgesell- schaften einerseits der Rentenbankkredit zur Verfügung gestellt worden ist und andererseits aus dem Zweimillionenfonds Beihilfen gewährt

Die Generalkommissionen können thre Mitwirkung bei Renten- gutsbildungen ablehnen, wenn tatsächlihe oder rechtlihe Bedenken

Meine Herren, die Königliche Staatsregierung hat bisher stets auf dem Standpunkt gestanden, daß allen Privaten, die so kolonisieren, wie die Generalkommission es fordert, die also eine in den Augen der Generalkommission nüßlihe Kolonisation treiben, der Rentenbank- kredit zugänelih gemaht werden soll, Jch wüßte keinen rechtlichen Grund, weshalb man einer Erwerbsgesellshaft, wenn sie diese Be- dingungen erfüllt, Bedingungen, die außerordentli streng find, dann

Die zweite Frage ift die, weshalb die Königliche Staatsregierung den Zweimillionenfonds der Landbank zur Verfügung geftellt hat; auch das ist getadelt worden. Meine Herren, ih glaube, es bestehen Irr- iûmer über die Folgen, die diese: Zuschüsse aus dem Zweimillionen- fonds für die Landbank gehabt haben. Man hat davon gesprochen,

ist ein JIrrtum.

leuten, stellt den Ankaufspreis des Gutes fest; sie stellt feft, was die

betreffende Gesellschaft für Meliorationen und dergleichen aufgewendet hat, und sagt: bis zu diesem Preise kannt du gehen, wenn du das ganze Objekt an Einzelbesizer verkauft; “darüber binaus darfst du nit gehen. Damit if aber nit gesagt, daß dieser Preis immer er- reiht werden muß. Es kann vorkommen und ist wicderholt vor- gekommen, daß der Preis, den die Landbank bei ihren Verkäufen

erzielt

sie Meliorationen usw. aufgewendet hat. Also die Generalkommission

limitiert den Verkaufspreis nach oben hin, und wenn aus diesem

Preis dann daraus eine sogenannte Besiedlungsgebühr für \sih entnehmen von

zrfa 59/0 —; kommen diese 59/6 nicht heraus, nun, dann muß die Landbank darauf verzichten.

in

ein

so

_1909.

Privat- Sie

stellt den Bedingungen.

Generalkommission folgende

Die also auch der Landbank,

den für

Preis, die fie

als der Kosten,

ift der

geringer gewesen

hat, einschließlich

hat, gegeben

kann die Landbank

ein Uebershuß Herauskommt,

Die Gelder, die nun aus dem Zweimillionenfonds für die An-

siedlungsunternehmungen der Landbank gegeben worden sind, find ihr in keiner Weise zugute gekommen, fondern auss{hließlich den An- siedlern zur Bildung von Anlagen für die Gemeinden usw. Also, ih glaube, es if ein Irrtum, daß die Landbank direkte Vorteile von den Beihilfen aus dem Zweimillionenfonds gehabt hat. Man kann ja darüber vershiedener Meinung sein, ob es praktisch is, den Kolonisten der Landbank Beihilfen zu geben. Ich glaube, wenn man es nit tut, werden tie Kolonisten darunter leiden.

Meine Herren, die leßte, vierte Form, unter der kolonisfiert werden

kann, ist die öffentli-rechtlihe Gesellshaft. Von der Oftpreußischen Landschaft ist diese als die einzig brauchbare Form hingestellt worden, obglei das hat der Herr Abg. von Bockelberg hon betont Erfahrungen mit dieser Form gar niht vorliegen. Der Herr Abg. von Bockelberg hat ferner mit Reht auf die Schwierigkeiten formaler Natur hingewiesen, die gerade mit der öffentlih-rechtlihen Form ver- fnüpft sind. Ganz besonders aber halte ih diese Form deshalb nit für geeignet, weil gerade die privaten Kräfte, die ich so gern im Dienste der Kolonisation sehen möchte, durch diese Form so gut wie ausgeschlofsen find; sie können ja mit beratender Stimme herangezogen werben; aber, meine Herren, wer mitarbeiten will, der will auch mit- stimmen; bloß beratende Stimme zu haben, wird den Leuten, die ta mitarbeiten, wahrscheinlich die Lust zur Sache nehmen.

Meine Herren, es ist mir au sehr zweifelhaft, ob in einer

solchen Korporation, die nur aus Behörden zusammengeseßt ist, nun

au wirklich das nôtige sind Landesteile

Interesse vorhanden sein wird, Mir bekannt, in denen ih bisher bei den Be- hörden das nôtige Interesse niht gefunden habe, wohl aber bei den

privaten Gesellschaften.

Es ift nun als besonderer Vorzug der öffentlich - rechtlichen Ge- sellschaft hingestellt worden, daß sie mehr Vertrauen genießt. Meiner Ansicht nah das ist {on mit Reht von dem Herrn Vorredner gesagt worden hängt das Vertrauen niht von der Form, sondern von den Menschen und von den Behörden ab, die in der betreffenden Gesellschaft sigen und darin vereinigt sind. Ich möchte doch darauf aufmerksam machen, daß es eine ganze Mafse Gesellshaften privatrecht- licher Form gibt, die sich gemeinnüßgige Aufgaben gestellt haben und das allgemeine Vertrauen genteßen; ih nenne die Gesellschaft vom Roten Kreuz, den Vaterläntishen Frauenverecin, ih nenne die Genofsenschaften, die Deutsche Landwirtschaftsgesellshaft usw. Es gibt eine Masse solcher gemeinnüßiger Gesellshasten, die außerordentlich günstig wirken und die si allgemeinen Vertrauens erfreuen.

Ein Hauptfehler in der Vorlage der Ostpreußischen Landgesell- haft ist es nun, daß sie die öffentlih-rechtlicche Form durchaus allen Provinzen aufzwingen will. Die Verhältnisse in den verschiedenen Landesteilen sind aber durchaus verschieden, auch die Ansichten sind vershieden. Sie haben soeben gehört, daß zum Beispiel in Hannover und Schleswig-Holstein die Form der Genossenschaft mit beschränkter Haftung gewählt worden ist. Ich halte sie für eine weniger brau- bare Form als die Form der Gesellschaften mit beschränkter Haftung; aber da die Provinzen es so wollen, und Stimmung für die Genofsen- \chaften war, habe ich niht dagegen gewirkt, es 1äßt fich auch mit dieser Form etwas nüßliches schaffen.

Dann möchte ih noch auf eins aufmerksam machen, was gerade in Ostpreußen hervorgetreten ift, Die Provinzen, die Kreise usw. sind durchaus niht immer gewillt, auf eine Verzinsung ihrer Ginlage- kapitalien zu verzihten. Gerade in Ostpreußen sind wir auf den ent- shiedensten Widerstand sowohl bei der Provinz wie bei den Kreisen gestoßen. Ste haben sämtlich gefordert: wir wollen eine angemessene Verzinsung haben, damit wir die Zinsen decken können, die wir für das Geld zahlen müssen. Schon an dieser Forderung würde die öfentlih-rechtlihe Form in vielen Fällen scheitern.

Nun wurde von der Ostpreußischen Landgesellschaft besonders ge- fordert, daß auch die Genossenschaften und die Landwirtschaftskammer ausscheiden sollen. Die Genossenschaften sind bisher ein sehr nüh- lihes Glied in der Gesellshaft gewesen, und ih hoffe, daß sie es au in Zukunßt sein werden. In der Budgetkommission ist von dem Abg. : Crüger getadelt worden, daß die Genossenschaften über- haupt Geld iu solchen Sachen festlegen. Es handelt sich hier doch nicht um bedeutende Summen. Die Provinztialgenossen- haft soll 150 000 4 festlegen, Jede größere Genoffenschaft legt immer eine gewisse Summe in zinstragenden Papteren und Hypo- theken fest. Ich weiß von der Leitung der Preußenkasse, daß das fast überall geshieht. Also warum sollte es hier nit geshehen? Ein

Verlust des Geldes ist in keiner Weise zu befürchten, und es ist eine so sichere Anlage, wie es nur eine geben kann. Weitere Geldopfer werden von den Genossenschaften niht gefordert. Alle Opfer bringt überhaupt der Staat, cr ist der einzige, der auf Zinsen verzichtet und Gelder à fonds pordu gibt.

Das

Fch will nun nicht sagen, daß das Eingreifen der ostpreußischen Landschaft niht nüylih gewirkt hat. Das erste Gingreifen der oft