2664
40 pCt. auf die neu zu creirenden Stamm-Actien, bringen wir hier- durch weiter zur öffentlichen Keuntniß/ daß der Verwaltungsrath un- serer Gesellschaft beschlossen hat, die Zeichner der neuen Actien nach Einzahlung jener 40 pCt. von der ferneren Verhaf- tung für die Einzahlung des vollen Nominalbetrages derselben freizulassen. Erfurt, den 29. Juni 1867. __ Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.
T
Verschiedene Bekanntmachungen.
Ia Vacante Polizei-Kommissarius-Stelle.
_ Die dur Todesfall erledigte Stelle des städtischen Polizei - Kom- aa mit einem Gehalte von 525 Thlrn. soll baldigst wieder be- e erden.
Qualifizirte A oxgung berige Bewerber werden aufge- fordert, ihre Meldungen unter Beifügung der Atteste und eines kurzen Lebenslaufs bis zum 20. Juli c. bei uns einzureichen.
Naumburg a. S., den 26. Juni 1867.
Der Magistrat.
: Bekanntmachung.
Das im Staats-Anzeiger abgedruckte Reglement für die Benugzung der Eisenbahn-Telegraphen zur Beförderung nicht eisenbahndienstpflich- tiger Sen vom 1. Juli d. J. findet auch vom gedachten Tage ab Anwen ung auf unseren Eisenbahn-Telegraphen-Stationen.
- Münster, den 28. Juni 1867. Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn.
Bekanntmachung. Von Dienstag, den 25. d. M. ab, werden während der Dauer der allgemeinen Ausstellung in Paris wöchent - j M, lich Zwei xtrazüge und zwar Dienstags und E: M Freitags L Uhr von Berlin nach Paris Ep befördert. Die Züge treffen in Paris Mittwochs und i — E Sonnabends Nachmittags 2 Uhr ein. Ebenso wer- den in der Rich{zang von E erd nach Berlin statt des bis- herigen einen ee am Mittwohch wöchentlich zwei Extra- züge - und zwar ontags und Donnerstags, Nachmit- tags 2 Uhr, von Paris abgehen. Diese Züge treffen Dienstags A Tage Abends 9 Uhr 25 Minuten, in Berlin ein. it den Extrazügen werden Reisende nur in der II. und Ill. Wagen- flasse befördert. Billets zu diesen Extrazügen , zur Hin- und RüÜck- reise. gültig, werden auf den diesseitigen Stationen Eydtkuhnen, gnsterburg, Königsberg, Elbing, Danzig, ‘Otloczyn, Bromberg, Kreuz, au und Cüstrin Ur die Il. Wagenklasse zu 25 Thlr. 26 Sgr. und i e die IIT. Wagenklasse u 18. Thlr. 26 Sgr. ; verausgabt werden. Auf jedes Billet wird ein Freigewicht von 50 Pfund gewährt. Die Billets sind vor Abgang des Zuges in der Blllet-Expedition der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn zu Berlin abstempeln zu lassen.
b
Die Billets haben 31 Tage Giltigkeit und können ahrt nur zu einem der Extrazüge innerhalb di enußt werden. Eine Unterbrechung der Reise ist weder a
noch auf der Rücktour gestattet.
abgestempelt werden.
Braunschwei bereit gestellt.
zu lösen.
Zur Bequemlichkeit der Reisenden wird bei der Mas einem halbstündigen Aufenthalte
er von demselben Gebrauch machen w dem Einnehmer in Berlin oder Magdeburg eine Marke Eine gleiche Einrichtung ist für die Rückreise
den getroffen.
ie Marken zu diesem Essen werden während der
Côln und Düsseldorf vom Zugführer verkauft.
lin werden an die Réisenden , [óôsen, Retourbillets mit 6 Wan entlalse zu dem einfachen Courierzug-Preise und für Wagenkla
ab verausgabt werden. liebigen Zuge, welcher die betreffende Wa | werden, auch kann die Fahrt unterwegs be Es ist jedoch in solchen Fällen dem Statio1 fahrt des Z
Die Fahrt bis
eser
¿weite j e die dritte e zu dem einfachen A E Le vom 15. d, Mts,
erliu kann mit jedem be- Jaan führt , angetreten tebig unterbrochen werden, 18-Vorsteher vor der Weiter- uges von der Unterbrechung ‘der Fahrt Mittheilung zu
zur A e uf der bin:
Bor Antritt der Rückreise muß jedes Billet in Parig
itteahe in ltragessen ill, hat bei a 15 Sqr, in Min-
Fahrt zwischen
Etwaige Aenderungen in den Abfahrtstagen, sowie d der Sur ein werden öffentlich bekannt gemacht werden. ür die Tour von den vorgenannten Ostbahn-Stationen bis Bey- welche ein Billet Berlin-Paris wöchentlicher Giltigkeit für die
ie Beendigung
machen und das Billet vor Wiederantritt der Fahrt zur Legalisirun
vorzulegen.
jedes Billet berechnet.
Bahnhofe zu Berlin, sowie für von Berlin nach Paris hat jeder ANAUIEE elbst zu forgen.
Jahre 18
__ Für die Beförderung seiner Person und seines Gepäcks vom Niederschlesis{ch-Märkischen nach dem Berlin -Potsdam- Magdeburger die Weiterexpedirung seines Gepäcks
Bromberg, den 24. Juni 1867. ; Königliche Direction. der Ostbahn.
Bekanntmachun.
eingerichtete Königliche Kohlenverkau
dem 1. Juli d. J. aufgehoben.
und Hermann Ouvrier werken König bei Königsh
und
Gusow, zu den auù
tragen worden.
für die Königin Louise
Außerdem nehmen Bestellungen an:
abrze.
jeweiligen
Breslau, den 20. Juni 1867. Bromberg, den 20. Juni 1867.
Königliches Ober-Bergamt. Königliche
[2727]
: der Activa und Passiva der
„yâreat-Britain' Grossbritannischen gogenseitigen Lebens - Verslchernngs - Gesellschaît zu London
Debet.
Bilanz -Aufstellung des Actuars
am 31. December 1866.
e Ä G e Ü T R i
Passiva. £ s. | d.
An noch zu bezahlende Sterbefälle 8 484i. » andere Verpflichtungen 2931
S 502,296| .
| E S R
911,073 97,679
» gegenwärtiger Werth der versicherten Summen „..
Summa der Passiva » Berechneter VUebersechuss ..
£1 608, 752[T5[ 1
Vorgelegt in der General-Verzammlung zu London am 31. Mai 1867.
Der Rechts-Anwalt Schwarz, General-Bevollmächtigter für Preussen.
Per Kassenbestand
zahlbare Wechsel Hypotheken
- ooo... 2000.00...
Canada Regierungs-Schuldverschreibungen
Süd- Australien Regierungs-Schuldverschreibungen . Prioritäten der Recife, S. Francisco - Pernam uco Eisenbahn
Guthaben bei den Agenturen
Haus und Mobiliar in Lond Ï Manchester und Berlin... N E din N ; apnde,
Werth verschiedener Rückversicherungen Gestundete Halb-Kredit-Prämien und Zinsen davon Zinsen und Prämien pro Dezember noch einzuziehen
Gegenwürtiger Werth der jährlichen Prämien
irection der Ostbahn,
S
17
An Freigewicht werden ebenfalls 50 Pfund Gepäck au
Die ¿u Cüstrin auf dem Bahnhofe der Königlichen Ostbahn im 4 fsstation wird mit
Zur Erleichterung für die Kohlenabnehmer is} den Herren Carl | : zu Küstrin (Firma: W. Ph. Ouvrier) der Ver- trieb von Steinkohlen aus den beiden fiskalischen Steinkohlenberg- „vet Koöonigsdhütte und Königin Louise bei Zabrze in Oberschlesien, für die R Cüstrin, Podelzigz; Golßow diesen Bergwerken geltenden
| erge er- kaufspreisen, welchen noch der tarifmäßige Frachtsaß hinzutritt , über-
für die Königsgrube: die Königliche Berginspection zu Königshütte, «Grube: die Königliche Berginspection zu
d,
1ál. 8/.
16 4 6
19
11.
2 16
065 | 3/. 32 (13
‘Fp t Brm:
Das Abonnement beträgt f Thlr. für das Vierteljahr. -
Königlich Preußifcher
Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Seftellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staatz-Anzeigers -
Fäger- Strafe Nr. 1G. (zwischen d. Friedrichs- u. Kanonierstr.)
“zan aaa e tit
—
zeiger.
Johannes Schumann, Sub-Direktor für den Kontinent,
104a. Friedrichs-Strasse, Ecke Weidendammer Brücke,
Berlin, Freitag, den 5. Juli, Abends
1867.
¡estát der König haben Allergnáädigst geruht : Se. llerbbaftibrem General à la suite, dem General. Major Grafen von der Gol, Commandeur der 19. Kavallerie-Bri-
gade, „den Stern mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe
Rothen Adler-Orden zweiter Klässe mit Eichenlaub und
WO Und mit Schwertern am Ste dem Konfistorial- räfidenten von Roeder zu Breslau Zen Stern zum Rothen Adler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub , dem Geheimen ustiz- und Appellationsgerichts - Rath von Kiging zu Münter und dem Geheimen Berg-Rath Dr. Burkart zu
Bonn den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, |þ
n. Rechts - Anwalt und Notar , Geheimen Justiz - Rath Dr. Rei ten Königsberg i. Pr. den Rothen Adler - Orden dritter
Cie mit der Sthleife „ dem Kreisgerichts-Rath Hilde- brand zu Neisse, dem Bau-Rath S[chinkel zu Posen , dem Ober-Steuer-Controleur, Steuer-Inspektor Schneider zu Wipy- perfürth , dem Postmeister Tobold zu Neustettin , dem Post- Kommisjarius Seidel zu Löwenberg in Schlesien , dem
ost - Expediteur , Seconde - Lieutenani a. D. Schopp zu
hrweiler und den Fabriken - Kommissarien Dallinger und Schw iering bei der Gewehr-Revisions-Kommission zu Sömmerda den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem bis- herigen - Präsidenten, des Obergerichts zu Osnabrück, Ober- gericht8-Direktor von Marsch alk, den Königlichen Kronen- Orden zweiter Klasse, dem Geheimen Juslie und Appella- tionsgerihts-Rath Frie zu Magdeburg und dem Hauptmann
a. D, Lentz, bisher Compagnie-Führer im 1. Bataillon (Stet- |
tin) 1. Pommerschen Landwehr-Regiments Nr. 2, den König-
- dritter Klasse, sowie dem Intendantur-- lichen Kronen-Orden se, so! dunder 16: Daion
h Weppler, Vorstand“ der Jntendantu HVIION Und dem Barbier Gustav Eduard Geisler zu Glogau die Rettungs-Medaille am Bande zu- verleihen.“ i
Der Königliche Hof legt heute für Seine Majestät den Kaiser von Mexico die Trauer auf vier Wochen an.
Die Damen erscheinen in s{hwarzseidenen Kleidern, und zwar die ersten vierzehn Tage in schwarzem Kopfpuy mit schwarzen Handschuhen und schwarzen Fächern , die lehten vier- zehn Tage in weißem Kopfpuy mit weißen Handschuhen und weißen Fächern, die lehten acht Tage aber mit Blonden.
Wegen des Anzugs der Herren wird auf ‘die diesfälligen
Allerhöchsten Bestimmungen vom 8. Februar 1862 Bezug ge-
nommen. | Berlin, den 5. Juli 1867. j Das Ober-Ceremonienmeister-Amt.
Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung Bei der heute öfféntlih in Gegenwart eines Notars be-
“ wirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden
Stamm-Actien und Prioritäts-Obligationen der Niederschlesisch- Märkischen Cllenbabn. find die in der Anlage (a.) aufgeführten 961 Stück A j E Lade uis : ) ioritäts8-Obli p E j 21 » Priorit g 1 ee ir!
“Ser. 104 j ¿ ; Ser, IV, à 100 Thlr.
gezogen worden.
Dieselben werden den. Besißern mit der Aufforderung ge-
Tündigt, 4: T0 Q j den Kapitalbetrag der Stamm-Actien zugleich mit den Zinsen für das 2e Seritester d. I. vom 16. Dezember d. J. ab, den
Kapitale gekürzt. Vi L | S ne t Actien und Obligationen auf.
Kapitalbetrag der Prioritäts-Obligationen aber vom 2. Ja- nuar k. J. ab i: y irte A2 gegen Quittung und Rückgabe der Actien und Obligationen Und der zu den Obligationen gehörigen nicht mehr zahlbaren Zinscoupons über die Zinsen vom _1. Januar k. J. ab nebst Talons, sowie der zu den. Actien gehörigen Talons ohne Cou- pons bei der Hauptkasse der Niederschlesisch-Mär- kishen Eisenbahn hierselbst in den gewöhnlichen Geschäfts- stunden zu erheben. : ¡af Die in Rede stehenden Actien und Obligationen werden auch bei den Stations-Kassen zu Breslau, Frankfurt a. O. und Liegnig eingelöst, es wird jedoch die Zeit, während welcher die Einlöfung bei Voien Kassen bewirkt werden kann, von der Königlichen Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn noch besonders bekannt gemacht werden. . Der Betxag der etwa fehlenden Zinscoupons wird vom Vom 1. Januar k. J. ab hôrt die
ugleich werden die bereits früher ausgeloosten, aber noch rüdudinen, in der Anlage verzeichneten Actien und Obliga- tionen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat. _ Berlin, den 1. Juli 1867. | P I E der Staatsschulden. we. -
a. T : liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.
Se. Erlaucht der Graf von Schönburg-Glautau i E
von Glauchau angekommen und nah Gusow wieder abgereist.
Abgereist: Se. Excellenz der General - Lieutenant und® “insveetelr es. Ingenieur-Inspection, von Schweiniß, nach Coblenz. :
Berlin, 5. Juli. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: dus Regierungs-Präsidenten von Bernuth zu Côln M Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen S Ee des Leo- pold-Ordens; dem General - Lieutenant Grafen zu Stolberg- Wernigerode, Commandeur der 12, Division, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs „von Mecklenburg- Schwerin -Königliche Hoheit ihm verliehenen Militair-Verdienjt- Kreuzes, und dem Kammerherrn von Kleist auf Wendisch- Tychow, Kreis Schlawe, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliehenen ommandeur- Insignien zweiter Klasse vom Haus-Orden Albrecht des Bären
zu ertheilen.
d “Mlle óchste Ver, S Nai: V 26 Juni d. Js em- durch Allerhöchste Verordnung vo1 : . Js. das s ne preußischen Monarchie vereinigte Gebiet der vormaligen freien Stadt Frankfurt dem Oberbergamts vezirke Bonn und durch die Revier-Feststellúng des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 11. Juni d. J. dem Bergrevier eaen ugetheilt ist, wird von dem unterzeichneten Oberbergamte auf Grun des F. 12 des Allgemeinen Ber gelepes vom 24. Juni 1865 die An- nahme «der Muthungen innerhalb des genannten Gebietes vom heu- tigen Tage an hiermit dem Revierbeamten des Bergreviers Wies- badén, Königlichen Bergmeister Giebeler zu Wiesbaden Überwiesen, \o daß lediglich bei riger Muthungen anzubringen sind. onn, den 1. Juli : : N F Königliches E 3