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d Ediktal-Ladung. : ah erfolgter Jnsolvenzanzeige ist zu dem überschuldeten Ver- mögen des Pubwaarenhändlers Carl August Fritsch allhier der Konkurs- Prozeß eröffnet worden. E Es werden daher alle bekannte und unbekannte Gläubiger dessel- ben, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben zu haben glauben, hierdurch vorgeladen, in dem auf den 18. Juli 1867 anberaumten Liquidationstermine, bei Vermeidung des Aus\@lusses von der Masse und bei Verlust der Nechtswohlthat der Wieder-Ein- seßung in den vorigen Stand, in Lion oder dur gehörig legiti- mirte Bevollmächtigte an Königlicher erichtsamtsstelle allhier zu er- ihre Gordexungen anzumelden und zu bescheinigen, estellten Konkursvertreter, sowie; etwaiger Verzugs- binnen 6 Wochen
scheinen, darüber mit dem best Y rechte wegen, unter einander rechtlich zu verfahren ,
zu beschließen und
den 9. September 1867 der Bekanntmachung cines für die Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht zu achtenden Ausschließungsbescheides gewärtig zu sein, sodann in dem auf
den 20. September 1867 anberaumten Verhörstermine, Vormittags 10 Uhr, zur Pflegung der Güte, bei Vermeidung von 5 Thlr. Strafe für jeden Einzelnen und untex der Verwarnung, daß diejenigen, welche außenbleiben oder übcr die gemachten Beile vors âae sih niht oder nicht bestimmt erklären, in die Beschlüsse der Mehrzahl der Gläubiger für einwilli- gend werden erachtet werden, anderweit an Königlicher Gerichts- amtsstelle allhier in Person oder gehörig vertreten zu erscheinen, end-
lich aber den 5. Oktober 1867 der Akten-Jnrotulation und den 12. November 1867 der Bekanntmachung eines Locationserkenntnisses, welches rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht erachtet werden ivird, sich zu versehen. z / Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme künftiger Ladungen un Verfügungen bei 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte hier zu be- ellen. Jöhstadt, ain 23. April 1867. ; | Königliches Gerichtsamt. L. S, G. Klinkhardt.
Nothwendiger Ta Gan
Königliches E zu Carthaus, den 7. April 1867.
Das den Mühlenbesißer Vincent und Rosalie, geb. Glisczynska, von Kowalewskischen Eheleuten chörige Grundstück Podjaß Nr. 41, bestehend aus 241 Morgen 92 (1 uthen, abgeschäßt auf 6078 Thlr. 1 Sgr. 10 Pf. / zufolge der nebst Hypotheken chein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden arc, soll am 23. November ain Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
[1889]
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht cr- |
fichtlichen N aus den Kaufgeldern Befriedigung \fuchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations-Gerichte anzumelden.
Amn
Verkáufe, Berpactungen, Submissionen 2c. E T AaAU N};
V 8 Die fiskalischen Eiscnhammerwerke zu Rosenthal und Oberurf im
Regierungsbezirke Cassel sollen mit zugehörigen Gebäuden, Ländereien und f oes nebst Wasserkraft öffentlich meistbietend verkauft werden und ist Hera erster Bersteigerungstermin auf
en 15. Juli,
den 29. Juli,
und dritter auf. den 14. Auguss,
jedesmal von 10 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmitta g s, auf die Main-Weser Bahn-Station Zimmersrode in das Gasthaus des Herrn Koch bestimmt worden, wovon Kaufliebhaber mit dem Be- merken benachrichtigt werden, daß der Werth des einen Werks zu ca. 4000, der des anderen zu ca. 3000 Thlr. taxirt wurde und daß nur Solche zum Bieten zugelassen werden können, welche zuvor ihre Zahlungsfähigkeit Aae nachgewiesen haben.
Die Verkaufs gungen „liegen bei unterzeichneter Stelle - auf, auch wird von derselben mündlich und auf portofreie Anfragen {chriftlih nähere Auskunft ertheilt werden.
Schönstein b. Jesber 1 den 1. Juli 1867.
Königliches Hüttenamt.
E ) Bekanntmachung. | Das im Wolmirstedter Kreise des Regierungsbezirks Magdeburg,
und zwar 1 Meile von Wolmirstedt, 1 Meile von Burg und 25 Meilen von Magdeburg belegene Königliche Hausfideikommißgut Heinrichs- berg, enthaltend:
an Hof und Baustellen
» Gârten
» Aceckern 111 »
» Wiesen ., 26 »
» Acngern h 33 »
» Deichwällen 95 N
» Scthilflaken 140 »
Zusammen = 2244 Morgen 10 (TRutben
soll von Johannis 1868 auf achtzehn Jahre bis Johannis 1886 ander- weitig öffentlih meistbietend verpachtet werden, Hierzu hahen wir einen Termin auf
zweiter auf
Montag, den 30, September d. J, Vormittags 11
in unserm Sipun szimmcr, En Nr. 35, anberaum, zu welt
wir qualifizirte Pachtlustige mit dem“ Bemerken einladen, daß das
Pachtgelderminimum auf Zehntausend Thaler festgeseßt ist. achtbewerber haben sih möglichst vor dem
aber in demselben bei unserm Kommissarius, dem Hofkamme
von Lenycke, über den Besiß “eines eigenen, disponible
von mindestens fünf und vierzig Taufend Thalern ihne
C Le Ausbildung auszuweisen. Die Verpachtungs. und
Licitations-Bedingungen, von denen wir auf Verlangen egen Er.
stattung dex Copialien Abschrift erthcilen, können in unserer Registratu
während der Dienststunden, so wie auf dem Königlichen Hausfidei,
fommiß-Amte Niegr Bp bei Burg eingeschen werden.
Berlin, den 28. Juni 1867.
Königliche Hoffammer
: der Königlichen Familiengüter. [2763] Lieferung von Kreuzleinen.
Im Wege der Submission soll der- Bedarf an Kreuzleinen für das Brandenburgische Train-Bataillon Nr. 3 beschafft werden.
Die Zahl der zu liefernden Kreuzleinen von Gurtband, di, Lieferungs - Bedingungen und die Probe-Leine können im unterzeih neten Train-Depot, Köpnierstraße Nr. 162, Vormittags von 9 his 11 Uhr, eingesehen werden. O
Der Submissions - Termin is daselbs auf den 13. Juli er, Vormittags 9 Uhr, angeseßt. .
Berlin, den 5. Juli 1867. |
Königliches Train-Depot 3. Armee-Corps. R fen min Aa Q as Ausweißen mchrerer Kasernen soll im ® ege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen Und Kosten - Anschläge sind in unserem Geschäfts-Lokale, Klosterstraße 76, einzusehen und Offerten mit entsprechender Aufschrift bis zum Sonnabend, den 13. d. Mts.,, Vormittags 10 Uhr, daselbst abzugeben. Berlin, den 6. Juli 1867. Königliche Garnison-Verwaltung.
Verloosung, Amortisation, inezablung u. \. t, von öffentlichen Papieren. d 0 Bekanntmachung. Bei der am 16. Januar cer. zum Behuf der Amortisation siatt- gehabten Verloosung der vom hiesigen Kreise emittirten Kreis-Obliga- tionen sind nachstehende Nummern gezogen worden : Litt. B. über 100 Thlr. Nr. 27. 83. 44. 97. 109. 107. 123. 146. ; : 148. 170. 173. 181. 200. Litt. C. über 40 Thlr. Nr. 287. 335. 342, 387. 427 429, 430. 435. : 440. 460. 461. 463. 483. 499. 543. 549. 968. 593. 601. 620. 622. 643. 654. 665, 674. 679. 695. 708. 710. 712. 716. 718. (25. 726. 731. 740. 755. 759. 773. 790. 795. 799. 814. 817. 819, 821. 825. 873. 876. 901. 930. 937. 940. 947. 973. 974. 980. 982. 984. 993. 1004 1013, 1021. 1028. 1031. 1054. 1056, 1074. 1097. 1132. 1166. 1174. 118. 1197. 1199. 1201. 1202. 1228. 1249. 1251. 1282. 1989. 1302. 1317. 1356. 1361. 1377. 1392. 1419. 1421. 1431. 1441. 1442, 1451. 1455. 1459. 1462. 1466. 1477. 1488. 1489. 1493. 1496. 1501. 1509. 1517. 1545. 1556. 1559. 1589. 1615. 1654. 1657. 1664. 1678. 1710. 1712. 1718. 1735. 1736. 1741. 1748. 1757. 1759. 1771. 1778. 1782. | 1786. 1810. 1819. 1824. Dieselben werden den Besißern mit der Aufforderung gekündigh den darin verschriebenen Kapitalsbetrag vom 1. Oftober e. ab ent- weder bei der Kreis-Kommunal-Kasse hierselbst, oder bei den Herren
Cohn U. Tieter zu Berlin , Unter den Linden Nr. 64
gegen Rückgabe der Obligationen nebst dazu gehörigen nach dem 1. Oftober e. fälligen Zins-Coupons baar in Em en, Schubin, 13. Viärz 1867 x È L a a Königlicher Landrath. (gez.) Rochlitz. [2660]
Warschau-Wiener Eisenbahn- Gesellschaft.
, Der fällige Zinscoupon der Obligationen der Wiener Eisenbahn-Gesellschaft I. - Halbjahr 1867 wird vom J. bis ult. Juli er. bei folgenden Zahlstellen eingelöst :
in Warschau bei der Sauptfafse der Gesellschaft,
in Bresiau. beim Schlesischen Bankverein,
in Auisterdam bei Hrn. Lippmann Rosenthal
u. Co,, ; in Berlin bei Hrn. Feig u. Pinkuß in A roataes a. Vi. bei Hrn. J. Weillec Söhne, in Krakau bei Hrn. Anton SDölzel, in Brüssel bei Hrn. Brugmann Söhne.
Warschau, den 25. Juni 1867. Der Verwaltungsrath.
Litt. D. über 20 Thlr. Nr.
ermine, spätestenz
Warschau- |
Das -Adonnéeinent beträgt A Thlr, für das Vierteljahr.
Königlich Preuftischer
Ale post - An tlen des In- und es. „nehmen este n, ar Preussischen Staats-Ancige ——Ságer- Straße Nr. 10. (zwischen d. Sriédrichs- u, Känöoniersir.)
3E 161.
Berlin, Mittwoch, den 10. Juli, Abends
1867,
de. Majestät der König haben Mlletgiabi # geruht: Dem Geheimen Justiz- und Kammergerichts-Rath Fri edrich deinrich Georg Nicolovius zu Berlin den Rothen dler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Pfar- er und Schul - Inspektor von Velsen zu Unna den othen Adler - Orden dritter Klasse mit der Schleife ; m pensionirten Strafanstalts-Direktor, Májor a. D. Ulrichs i Aurich , dem Pastor Gerke zu Sudwalde, Amts Bruch- ausen, und dem Domainen - Rentmeister a. D, Kopplin Lauenburg den Rothen Adler - Orden vierter K asse, em Königlich s{wedishen Kammerherrn von Fahne - jelm, dem Legations - Secretair bei der Kaiserli fran- Osischen Gesandtschaft in Carlsruhe, Baron d’Acher e Montgascon, und dem Professor Dr. Hermann Brockhaus in Leipzig den Königlichen Kronen - Orden ritter Klasse; dem Kanzler -bei der Kaiserlich französischen Ge- a Carlsruhe, Hepp, und E E Be der Musik m Großherzoglichen Seminar zu Weimar, Jo ann Gott- ob Toepfer, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, em evangelischen Sue rer und Kantor Schmidt zu Dillenbürg, Regierungs-- Begirk Wiesbaden , das Allgemeine hrenzeichen , so wie dem -Bootsmannsmaat- zweitpy-: Klasse háf ‘Flotte der Ostsee, -
er:von der-Stamm-Division der:
Infanterie-Regiment Nr. 16 die Rettungs-Medaille am Bande u verleihen; : : |
Den Wirklichen Geheimen Krieg8-Rath und Generäl-Pro- viantmeister, Abtheilungs-Chef im Kriegs-Ministerium, Mess er- chmidt, in den Adelftand zu_ erheben ; |
Den Apotheker Dr. phil. Theodor Poleck in Neisse zum rdentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Uni- versität zu Breslau zu ernennen; ff
Dem Physikus Þr. Julius Schütte in Cassel; und
Dem praktischen Arzt und Dingen der städtischen Augen- linik Dr. Mooren zu Düsseldorf den Charakter als Sanitäts-
Rath zu verleihen.
Verordnung, betreffend die Erhebung der Stempelsteuer von Spiel- arten in den Mrs el Geseße vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der Monarchie Verem gten Landestheilen.
Vom 4. Juli 1867. i
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen A Antrag Unscres Staatsministertums für die durch die Gesehe vom 20. September und 24. Dezember 1866 (Geseb-Samml. . 9901 875 und 876) mit der preußischen Monarchie vereinigten Landestheile, mit Ausnahme der vormals Königlich bayerischen Enklave Raulsdorf und des vormals hessen-homburgischen Oberamtes Meisen-
eim, was folgt: / f F. 1. Die von Spielkarten zu entrichtende Stempelsteuer beträgt om 1. August 1867 ab: a) 8 Sgr. (oder 28 Kreuzer. oder 105 Schil- ling) für das Spiel Tarokkarten und französische Karten von mehr als 32 Blättern; b) 3 Sgr. (oder 104 Kreuzer oder 4 Schilling) für das Spiel französische Karten von 32 oder weniger Blättern (Piquetkarten),
deutsche Karten und Trezlierkarten, und wird zur Staatskasse erhoben. |
„d n Entrichtung dexr im §. 1 bestimmten Steuer ‘erfolgt die Siena auf ua Coeur-Aß. Der O enthält unter dem Adler die Angabe dés Steuerbetrages, sowie das Zeichen der
S Sr i welcher die Stempelung verrichtet ist. ae Einfahr von Spielkarten -aus dem Auslande, mit
Einschluß der Zollvereinsstaaten , is verboten. Die Versendung von:
Spielkarten aús einem Theile des Jnlandes in den ánderen durch das Ausland darf unter "Beobacbting der erforderlihrn Kontrol- maßregeln stattfinden. Wegen der Durchfuhr ausländisher Spiel- farten fommen die zollgeseblichen munen zur Anwendung.
F. 4. Die Fabrication von Spielkarten darf nur mit besonderer Erlaubniß des Finanzministers und in den von demselben g es nehmigten Räumen betrieben werden,
4 de Braumalzes (Geses-Samml. S. 6565): anacachanas Ats
Befreiten Giesen und dem Füsilier Edel im 3. Westfälischen | Spie
Die Genehmigung zu ciner ueuen Spielkartenfabrik wird nur in dem Falle ertheilt, wenn 1) dieselbe in einem Orte, der mehr als zehntausend Einwohner vat und woselbst sich: ein Haupt- Zoll-. oder Haupt-Steueramt befinde; angelegt werden und die zu einem fabrif- mäßigen Betriebe, sowie zu einer angemessenen Aufsicht und Kontrole erforderliche Einrichtung erhalten soll; 2) eine auf 3000 bis 5000 haler zu bestimmende und nach ertheilter Konzession sofort zu bestellende Caution angeboten wird. |
_ Die Fabrikanlage muß spätesteus. binnen. drei Jahren, vou dem Zeitpunkte der Gene migung an gerechnet, vollendet werden, widrigen- falls die leßtere ihre Gültigkeit verliert.
§. 5. Die Vorschriften im §. 4 finden auf den Fortbetrieb der bereits bestehenden Kartenfabriken in den bisher benußten Rä u- men keine Anwendung. Die Fabrikinhaber sind jedoch verpflichtet cine Zeihnung und Beschreibung der Fabrikräume der Steuerbehörde einzureichen und nach deren Vorschrift die zur ufbewahrung der Karten erforderlichen Räume einzurichten. Auch sind erst die F esibe nachfolger “der gegenwärtigèn Jnhaber der Fabriken, bei Verlust des C4 u o Bed « zu einer Cautionsstellung von 3000 bis 5000 Thlr.
. 4 zu er tet. t 7 i
g.6. 2) verpsidi Kartenfabrikanten stehen unter steuerlichex K utrole und unterliegen den steuerlichen Revisionen. Hausfuchungen E den im §. 18 der Verorduung vom 11. Mai 1 wegen Besteuerung
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on, d. H. unter Einem Duzend en ift Va: Spielkartenfabrikant S Da ungen werden mit einer Geldbuße von 1 b : r. geahndet. 6 8. Vas hinsihtlih der Fabrikeinrihtung , der Fabrication, Stempelung, Aufbewahrung und An ung von Spielkarten, sowie - hinsichtlih der Buchführung und der bei der Steuerbehörde zu machen-
S2 E g 44 Sis, a Dreh em S auIs
Pieltarten im Einz
e derselben Gattung, zu verkaufen,
den Meldungen von den Inhabern der Spiclkarten-Fabriken zu beoh-
achten ist, wird durch ein von dem Finanzminister zu crlassendes Ne- gulativ. vorgeschrieben.
§. 9. Für die Abführung der Steuer können angemessene Fristen gegen Sicherheitsstellung bewilligt werden. Ö n
Steuererlaß oder Ersaß kann nur von dem Finanzminister und uur in dem Falle gewährt werden , wenn gestempelte Kartenspiele bei der Verpackung oder Aufbewahrung in den dazu bestimmten Fabrik. räumen durch einen unverschuldeten Zufall zum Gebrauche untauglich geworden sind und das Ereigniß binnen 24 Stunden unter Einliefe- rung der verdorbenen uneröffneten Kartenspiele, sofern dieselben dur: den Zufall nicht ganz verloren gegangen, der Steuerbehörde ange- zeigt wird. *
§. 10. Der Detailhandel mit Spielkarten , welche nach den Be- stimmungen in §§. 1 und 2 gestempelt sind, unterliegt nur den allge- meinen gewerbepolizeilichen und gewerbesteuerlihen Vorschriften; eine besondere Genehmigung ist dazu nicht erforderlich. '
Der Verkauf von Spielkarten dur die Steuerverwaltung wird; wo derselbe zur Zeit stattfindet, von dem durch den Finanzminister zu bestimmenden Zektpunkte ab eingestellt.
F. 11. Kartenfabrikanten und Kartenhändler haben alle am- 1. August 1867 in ihrem Vorrath befindlichen Spielkarten mit der Anzeige, ob dieselben ungestempelt oder nach den bisher gültigen Ge- seben gestempelt sind, der Steuerbehörde binnen drei Tagen schrift- lich anzumelden und entweder unter steuerlichen Mitverschluß seßén zu lassen oder zur Stempelung (§ÿ. 2 und §. 13) vorzulegen. i __Diesélbe “tien zin; liegt hinsichtlich aller bei den Spielbanken vorhandenen Kartenvorräthe den Jnhabern der Spielbanken ob. s __ Wer der vorstehenden Vorschrift zuwider die Anzeige unterläßt oder nit gehörig bewirkt, odex unter Steuerverschluß befindliche Kar- ten aus demselben ohne vorgängige schriftliche Abmieldung bei der Ee entfernt, hat dieselbe Strafe verwirkt, welche im §. 18 erordnét is. | Y Was bei der Versendung von Karten in das Ausland zu beob- achten ist, wird in dem nach §. 8 zu erlassenden Regulative bestimmt.
. 12. Der Gebrauch von Spielkarten , welche nach den bisheri- en Gese en gestempelt sind , ist innerhalb des Landestheiles), für den ie betreffenden Gesebe erlassen waren, noch bis zum 31. Juli 1868 erlaubt, na ch dieser Zeit aber nur dann gestattet, wenn die Karten
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