1867 / 164 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2760

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nihts an enselben zu yerab- 3. August er. ein\@{ließli dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt \huer elwanigen Rechte, ebenda in zur Kon- fursmasse abzuliefern. Pfan nhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem

Besiße besindlihen Pfandstücken uns Anzeige zu machen.

(280 Bekanntmachung. j er Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns Franz Drweski hierselbst ist durch Akkord E j Inowraclaw, den 6. Juli 1867. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

[2823 _ Bekanntmachung.

n dem Konkurse über das Vermögen des Hutfabrikanten Jules &Frederic Ricard i} der Kaufmann Benno Mich zum definitiven Ver- walter der Masse bestellt worden.

6 Breslau, den 3. Juli 1867. Königliches Stadtgericht. Abtheilung 1.

bis zum

folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Be / der eie

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Verkauf.

Die fiskalischen Eisenhammerwerke zu Rosenthal und Oberurf im Regierungsbezirke Cassel sollen mit jugepörigen Gebäuden, Ländereien und Betriebsvorrichtungen nebs }serkraft öffentlich meistbietend verkauft werden -und ist Mergu Ther Fscigerungöterinin auf

den lo. Juli,

den 29, Juli,

den 14. August,

jedesmal von 10 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags, auf die Main-Weser Bahn-Station Zimmcrsrode in das Gasthaus des Herrn Koch bestimmt worden, wobon Kausfliebhaber mit dem Be- merken benachrichtigt werden, daß der Werth des einen Werks zu ca. 4000, der des anderen zu ca. 3000 Thlr. taxirt wurde und daß nur Solche zum Bieten zugelassen werden können, welche zuvor ihre Zahlungsfähigkeit glaubhaft nachgewiesen haben;

Die p ertaufSbedingungen liegen bei unterzeichneter Stelle auf, auch wird von derselben mündlich und auf portofreie Anfragen schriftlich nähere Auskunft evtheilt werden.

S@{sönstein 6b. aa den 1. Juli -1867.

Königliches Hüttenamt.

Befkfann

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awroeiter auf

und dritter auf

[2777]

Für. den Bahnhof Bromberg foll die Anfertigung und Aufstellung der eisernen Dach-Construction eines polygonalen Locomotivsc{uppens für 16 Stände, enthaltend:

944 Centner S{hmiedeeisen und i 486 Centner Gußeisen, im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

Unternehmungsgeneigte wollen ihre Offerten portofrei , versiegelt und mit der Aufschrift: : :

»Submission auf Lieferung ciner cisernen Da -Construction« versehen bis zu dem auf Donnerstag, den 25. Juli d. J., 10 Uhr Tri anberaumten Termine an die unterzeichnete Direction einsenden. :

Die Oeffnung der eingehenden Offerten erfolgt am Terminstage zu bezeichneter Stunde in unserem Central «Büreau auf dem Bahn- doe U IRRON in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Sub- mittenten.

Die Submissions- und Kontraktsbedingungen, nebst Zeichnungen, Gewichtsberechnung und Erläuterungsbericht liegen in unserem Central- Büreau zur Einsicht offen und werden. auf portofreie; an den stellver- tretenden Obermaschinenmeister Graef hierselbst zu ‘richtende Gesuche unentgeltlich mitgetheilt. i

__ Leßterer wird auch auf etwaige sonstige Anfragen in Bezug auf die B Lieferung Auskunft ertheilen.

Bromberg, den ‘4. Juli 1867,

Königliche Direction der: Ostbahn.

A Bekanntmachung.

ür den Betricb der hannoverschen Staatsbahnen sollen : 10,000. Stück Stoßschwellen , 30; » “Mittelschwellen ,

aus polnischem oder böhmiscem Eichenholze gefertigt angekauft

werden. i Die Stoßschwellen müssen 8 Tuß lang, 12 Zoll breit, 6 Zoll stark sein. ;

Die Mittelshwellen 8 Fuß laug, 10 Zoll breit, 6 Zoll stark.

Preußisch Maß, ; ie Schwellen sollen aus im stellt. scin und in liefert werden. L Offerten auf diese Schwellen werden bis zum 29, mittags 11 Uhr erbeten; dieselben müssen versiegelt und mit ‘der

Winter gefälltem Ei(henholze : berge- Texuñinen bis zum 1. ‘November dieses eures Le,

Juli, Vor-

Aufschrift »Submission auf Lieferung von Schwellen ; e nd frankirt an Königliche Eisen ahn- Material «Kommen, fi usenden.

Die eingehenden Offerten werden im Termine, in Ge etwa erschienenen Offerenten , geöffnet und öffentlich verlesen. Die genauen Be ingungen werden auf portofreie unterzeichneter Kommission migetheilt. : J Hannover, den ‘9. Juli 1867. i

Königlich Preußische Eisenbghn-Material-Kommission. v. Sehlen. [2778]

2/685/000 Zollpfund alte Eisenbahnschienen follen in 2 Loosen an den Delstbitertdee ver en dr Da, ie Äuer ten hierauf find versiegelt un portofrei, sowie unte rift : : »Submission auf alte Eisenbahnschienen« bis zum Submissions-Termine am Montag, den 22. Juli c, Vormittags 10 Uhr, an uns ein ureichen, wo dieselben Ge en wart der persönlich erschienenen Kaufliebhaber cröffnet werden ¿llen Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Die Y gungen, unter welchen der Verkauf stattfindet, können in unserm Cen: tralbüreau eingeschen, auf portofreie Anträge auc bezogen werden Saarbrüen, den 4. Juli 1867. | Königliche Eisenbahn-Direction:

Verloosung, Amportifatiou, izSzablung u. \, w, von öffentlicheu Papieren. T Bekanntmachung le nah §. 8 des Privilegiums vom 6. November 1858 vor- geschriebene Ausloosung der äm 2. Jatiüar 1868 einzulösenden j L YSR Eger Hafenbgu-Obligationen ist auch nah abe der hiesigen Hafenverwaltung an den Staat uns übertragen. Die Ausloosung wird : gm 14. August c., Nachmittags 4 Uhr, be A eh A Der R Hofgasse Nr. 18, im Beisein «9 Kommissarius der hiesigen Königlichen Regierung erfol en. A dem Publikum ist der Zutritt estattet. R S M Königsberg, den 9. Juli 1867. j Vorsteheramt der Kaufmannschaft. Smn SECRRRE

mea

Verschiedene Vekauntmachungen, „Die Soolbäder

, der Königlichen Saline Münster a. St. wurden in diesem aobre am 15. Mai eröffnet und sollen bis Ende September geschlossen werden. Es wird solches hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß die Aunehmlichkeiten s Badelebens daselbst dur gut eingerichtete Wohnungen und dem- selben ca reende Restaurationen bedeutend gewonnen haben und der Verke r dur die Züge der Rhein-Nahe Eisenbahu, welche auf der

Station bei der Saline anhalten, sehr erleihtet worden ist.

Der Königliche Salinen-Direktor Schwedt zu Münster a. St, so wie ‘der. K niglihe Brunnen- und Badearzt Geheimer Sanitäts: Rath Dr. Trautwein zu Creuznach E bereit, auf Anfragen über die Benußung der Bäder mündliche und \chriftliche Auskunft zu ertheilen.

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[2806] Rheinische Beleuhtungs-Actien-Gesells aft zu Bonn. Die Herren Actionaire unserer Gesellschaft be e ‘hierdurch

4 zur zweiten ordentlichen Géneral-Versammlung, welche auf:

den 31. Juli c, Vormittags 12 Uhr, im Hotel zum i goldnen Stern zu Bonn S ap M4 ist, unter Bezugnahnte auf Art. 33—40 des Statuts er ebenst cin. -

Diejenigen Actionaire, welche sih an der General » Versammlung betheiligen wollen, haben thre Actien, nebs einem doppelten Verzeih- niß derselben und außerdem, weun fie nicht ‘persönlich erscheinen , die Vollmachten oder sonstigen Legitimations «Urkunden ‘ihrer Vertreter, spätestens eine Stunde vor der zur Eröffnung der Versammlung be- stimmten Zeit bei der Gesellschaftskasse zu deponiren oder die ander- weite Deposition der Actien auf eine dem Aufsichtsrath genügende Weise zu bescheinigen. Das Duplicat des Verzeichnisses wird mit dem Stempel der Gesellschaft und einem Vermerk über die Stimmen- n des betreffenden ‘Actionairs versehen, gurückgegeben und dient als

egitimation zum Eintritt in die Versammlung.

Je_5 Actien an soweit das Statut nicht Ausnabuen bezeih- net, 1 Stimme. Me tinmen fann tein Actionair für sih und „in Vextretun ionaire i ini

Gegenstände der Tagesordnung sind:

J Geschäftsbericht für das Jahr 1866, :

2) Bericht der Revisoren über die Rechnungen pro 1865 u. 1866 und ‘Ertheilung der Decharge,

9 Statuten-Aenderung (Art. 4 u 5) Y Wahl eines Mitgliedes des Aufsichtsraths in Stelle des verstor- diegelung des Bessragdverhältnifses mit A. Wi

egezung des Bertragsverhältnisses mit A. Wiesmann & Co.

Bonn, den 10. Juli 1867.

Nheinische :Beleuchtungs-Aetien-Ge [l t. MORnInE Der Detritbs-Direttor telisMaf : fe

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| verordnen ‘auf den Antrag: Unseres Staats-®

| und peigtEructem Königlichen Jnsiegel. -

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Se. Majestät der König haben Aller uádigst geruht : Den bisherigen Berg-Rath Theodor M elhior Wagn er zu Saarbrücken zum Ober-Berg-Rath zu ernennen; und Den Justiz-Rath Wern er zu Coblenz, der -von der dor- tigen - Stadtverordneten-Versammlung getroffenen Wiederwahl gemäß, als unbesoldeten Beigeordneten der genannten Stadt auf eine fernerweite sehsjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Verordnung, betreffend.die Einführung verschiedener seerecht- licher Vorschriften des Preußischen Rechts ‘in ‘das vormalige e __— Königreich Hannover. - - i Bom 24. Juni 1867. L Wir Wilbelm, von Gottes Guaden König von Preußen 2c. S elg inisieriums für das vormalige Königreich Hannover, was folgt: “Die ‘in Peyn An age enthallenen seerechtlithen Vorschriften des preußischen Rechts, nämli: ff N Ho 1 rer eute 56 des Gesetés über“ die Brune wee All- gemeinen Deutschen Pan Degen in inserer Monarchie vom 24. Juni 1861 (Gescz-Sämmlung Seite 449); IIL. das Geseß, betreffend die NRecht8Sverhältnisse der Sdifs- mannsha#t s In vom 426. März 1864 (Ges. Sammlung S. pri | B ¡2 À l, das Gesetz L Aufrechter altung der Mannszucht auf den ‘Seeschiffen -vom 31, ‘März 1841 e E A a U r. Ti.) mckcht abgeändert ist; 0s ems j bie Verordnung , betrèffend die Berpflichtung der preuß

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E, an iffe welche Fih dem übernommenen Dienste Tite boi A Ma 1854 (Gef. Samm. S. 137); reten Mf das’ vormalig Ben Maßgais E O 1) die Bestinümung des §: 8. des Gesehes voui 26. Mär

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| 1864

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“bücher: von deu: Stempelvertheitern wird dahin ergänzi, daß: ‘bis auf weitere im Verwaltungswege zu tressende Anordnung die Formulare der Seefahrtsbücher von“ den Musterungsbehörden zu beziehen sind. |

4). Die auf die Größe des Logisräums’ sich beziehenden Vor- | M ten im. zweiten Absay des §. 46 des Geseges vom «März 1864 (Nx. 11.) treten in Betreff der Scisfe, welche vor Exlaß diejer Verordnung. bereits gebaut sind,

erst’ mit dem 1. Januar! 1869 in: Kraft. 118 tit: 3) Die näch. dem dritten Absaz des: §- 26 a: a: O. den Be- irB-Regieunigen zuistehendé Befugniß zux Erlassung von betlichen “Verordnungen - über! die ‘dem Schiffsmann zu 'verabreichenden Speisen Und Getränke, steht, jo lange Be- P Regierungen ck nicht “eingeségt sind, den Land- é Ul die ér Verocdiiüng éntgcgehithéndk Borschriften wer- M: alsgehobet 0 f 8 | Urkundlich unter Unserer Höchsteige

nhändigen Unterschrift geben Berlin, den

24. Juni 1867. 2 U E (L. 8) Wilhelm. '-

Graf v on Bismark. Freiherr von der Heydt. von Raa von Mühler. / Graf zur C von Sel- chow zugleich. für ‘den abwesenden Minister für Handel, Ge-

werbe und öffentliche ‘Arbeiten. Graf zu Eulenburg. -

Gef." Samml. S. 64) é

S»? 2115 21519 E R S | V. ‘das Gese it ‘die: Bestrafung von Seeleuten preußischer dele annover atn 30, Sep- Ç D E

| Amits- - f Sániinl. S. 211);

Verordnung, betreffend-das Strafreht und das Strafverfahren in | den durch das Geseß vom 20. September 1866 und die beiden Geseße vom 24. Dezember 1866 mit der onarchic vereinigten Landestheilen, mit Ausnahme des vormaligen - Oberamtsbezirks Meisenheim und | der Enflave Kaulsdorf. E A Vom 25. Juni-.1867._

Wir Wilhelm, von Gottes“ Gnaden König von Preußen 2c. verordnen für die durch das Gese vom- 20. September 1866 und die beiden Geseße vom 24. Dezember 1866 (Gefeß: amml. S. 555, 875, 876) mit Unserer Monarchie vereinigtèn Landest eile, mit Ausnahme des vormaligen Oberamtsbezirks Meisenheim und der Enklave Kauls- dorf, äuf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums, was folgt: j

Art. l. In den vorstehend bezeichneten Landestheilen Clans das Gecalgefe buch für die preußischen Staaten nach dem U er in Gemäßheit Unseres Erlafses vom 14. Juni 1859 veranstalteten dritten amtlihen Ausgabe im Gébiete der L Bagen freien Stadt Frank- furt der dritte Theil dieses Geseßbuches-— mit dem 1. ee 1867 Gesebesfraft. Mit demselben Zeitpunkte treten in diesen Landestheilen die in der Anlage enthaltene Strafprozeßordnung ; nebst den ihr bei-

gefügten Bestimmungen über die Berufung zum Schöffenamte, in- | sleichen die nachfolgenden Vo riften in Wirtsamteit: ; : Vorschriften / die Erg nzung des Strafgeseßbuchs und- der St ffend. seoachorbnung ng eine

rafprozeßordnung betre "Art. 11.“ Neben dem Strasgefebblich und der : erlangen Be Seelen A. die Verordnung über die Verhütu die gesebliche Freiheit und ‘Ordnung gel Evenpet P sammlungs- und Vereinigun Le ‘vom ‘11

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Zustcrndigont Y “Und nr ‘in Gemäßheit des §. 54 auf stff de Befugniß zun Gétverbebetriebe zu erkennen. 2) Wer i aufgeführten Gewerbe ohne die D Genehmigung felbfkständig betreibt, oder, nachdem t der Befugniß zum Betriebe dieser Gewerbe durch rechtskräftiges Erkenntniß für ver- lustig erklärt worden" ist, diesem Erkenntnisse zuwiderhandelt, wird mit Geldbuße bis zu zweihundert Thalern oder Gefängniß bis zu drei Monaten “bestraft. 3) Die ‘Bestéllüfig? der Zeitun Scautionen ( . 41 f.) söwpic deren Versilberung, erfolgt nach -den Vorschriften er Ch] vis'4* dés Gefeyés wegen. ähderweitiger Einrichtung des und Zeitungscautionsrvesens | vom 21: Mai 1860 (Geseß- das Geseß über das unerlaubte Kreditgeben _ i Minderjährige vom ‘2. März 1857 (Ge cp-Samml. S. 111); ! D das Gefeß ‘vom 2. Jutti 1852, ‘den Diebstahl an Holz und an- déren’ Waldptodufktèn ‘betreffend {Geseß-Samml. S. 305), mit Aus- nahme der Fg. 33Und 54 uúd mit der Maßgabe, daß ‘an Stelle H ‘der*in dez 3 2 Und 49 angezogenen Geseße vom 12. ebrúar 1850 und 31. Jañüar“ 845’ dit éntsprehélden Vorschriften der Titel 8 und 9 und des T Ame ie dei StGafprozehordnttug / 2) der Fg. 24 und 38 die? nächftehenden , nit ‘densetben umniern bezeichneter Para- | graphen treten: ‘§24, Die Zuständigkeit der Gerichte und das Ver- sahren wegen dex im §. 16 A ta Ho diebstähle richtet fich nach den- für - das ‘Vergehen des einfachen R AR E {Strafgeseb- buch C B in der Strafprotéßordnüng gegebenen dorschriften. Bei Uxtheilen , “dien Abwesenheit des Beschuldigten“ verkündet worden sind, is demselben nur der Tenor zuzustellen. - Hin» pam des « Ins | Vir (! D d j eto ‘Gesey (iválgese-

enen strafbaren : Handlungen“ fomuren! ‘die /Vorschxiften . über di - Zuständi Les der? thte: uud: das: Vérfähren- bei Uebertretungen, ohne'daß es zur Haüptverhandlung und Entschciduñng der Mitwirkung von Schöffen ‘bedarf, und mit* nachstehenden Abänderungen und nähe- ren: E a ge Sea aUM. tŸ. :38.. Das? S der

Berufung steht dem- Beschuldigten ‘nur zu; wenn er zu ‘einer Ge

vón wenigstens. fünf: Thalern oder unmstietbar zu einer Gefängni afe (F: 9) verurtheilt worden ist; dem Polizeianwalte, wenn auf Ui nta nN, mze das Sträsgesen clic ray id

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r 7 S F t ndi so it Unrecht oder E T die, Baltiri

T mit Unrecht“ für : zuständig / ift ‘das ‘Nechismittel* in allen Fällen die Strafe der

171 bls 6 ‘des -Gesezes 351