1867 / 167 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

at pee I M N E E T Ee E S E N E I E T E Pu E A A M T T R T I M0: D H E E B G A N A L

u und Stelle Vormittags um 10 Uhr hiermit eingeladen Werden, Dammendorf, den 13. Juli 1867, Der Oberförster.

Holz-Ver#fkauf. Am 6. (sechsten) August d. J., von Vormittags um 10 Uhr ab, sollen im Preußischen Kruge zu Raveusbrück unter freier Konkurrenz öffentli an die Bestbietenden verkauft werden : Aus den Schupbezirken: Beutel 1 Klstr. fiefern Kloben und 225 Klftr. fiefern Stubben, Crams 19 Klftr. eichen Stubben, 195 Klftr. kiefern Kloben und 242 Klftr: kiefern Knü pel, Tangersdorf 2 Klftr. kiefern Knüppel, Wobliß 1 Klftr. kiefern Kloben und 25 Klftr. kiefern Stubben; Bredereiche 495 Klftr. kiefern Stubben, Castaren 1 Klftr. kiefern Kloben, 1 Klftr. kiefern Knüppel, 28 Klftr. kiefern Stubben und 8ck Klftr., kiefern Reiser I. Kl., Thymen 1872 Klftr. kiefern Kloben 268% Klftr. kiefern Knüppel, 42 Klftr. kiefern Stubben und 81% Klftr. kiefern Reiser 1. Kl., und Ravensbrü ck 1045 Klftr. kiefern Kloben und 3 Klftr. kicfern Reiser 1, Kl., Summa 19 Klftr. eichen Stubben, 490 Klftr. fieern Kloben, 5133 Klftr. Ren Pappel 107 Klftr. kiefern Stubben und 93 Klftr. kiefern eiser I. Kl.

Die betreffenden Förster werden den Kauflustigen die Hölzer auf

Verlangen vor dem Termin nachweisen. : __ Das Versteigerungs - Protokoll fann vom 1. k. Mts. ab bei mir

eingesehen werden. : Himmelpfort, den 13. Juli 1867. : er Oberförster Zielinsfky.

Bekanntmachung, __ Mittwoch{, den 24. Juli er., Vormittags 10 Uhr, soll in unserem Magazin, am Königsgraben Nr. 16 eine Quantität Rog-

Sten und Fuftermehl gegen gleich baare Bezahlung meistbietend ver- auft werden. |

sollen in 2 Loosen an den Meistbietend

bis zum Sübmissions-Termine am Montag, d

Vormittags 10 Uhr, an uns einzureichen, wo dieselben wart der persönlich erschienenen Kauf Pet eselben in G

[287 L

Eisenbahnbrücke Über die Schifffahrtsoder hierselb, am S (fieben Oeffnungen à 90 Fuß) soll im Wege der« Submission vergeber sWlesischen Babnbor g estschen Bahnho ierselb#|) mi cie iben (OLensey n Dahn f 8 hierselbst) mittelt portofreier Schreiben

entgegen

2816

[2778]

D 7:

2,685,000 Zollpfund alte Eisenbahnschienen | h en vergeben werden. Preis-Offerten hicrauf sind versiegelt und portofrei, sowie unter

der Aufschrift :

»Submission auf alte Ei} enbahnschienen« én 22. Juli C4 liebhaber eröffnet ‘werden solle,

Später eingehende Offerten bleiben unberüsihtigt. Die Bedin.

gungen, unter welchen der Verkauf stattfindet, können. in Unser tralbüreau eingesehen, auf r Anträge auch bezogen Enns

Saarbrücken, den 4. Juli 1867. Königliche Eisenbahn-Dircction.

| Rechte Oder-Ufer- Eisenbahn. ie Anfertigung und Lieferung des eisernen Ueberbaues für die chießwerder

Kopieen der Zeichnungen, Beschreibung und Bedingungen ks üreau unsers Ober-Ingenieurs, Bauragathes GSrapoi (am Oba

ffferten ebenfalls portofrei werden bis zum 1, August cer,

enommen und der Zuschlag bis zum 15. A i Becelit, den 12 Son i ViG I ugust ertheilt

Direction der Oppeln-Tarnowiger Eisenbahn-Gesellschaft.

Berlin, den 15. Juli 1867; Königlihes- Proviant-Amt. [2881] Auction.

Die auf den i 19. Juli c. Vorm. 9 Uhr im-Fabrikgebäude des Herrn Ferdinand Schneller hierselbst anberaumte Auction von Maschinen wird nicht abgehalten. Sagan, den 15. Juli 1867. Steyer, Kreisgerichts - Aktuar.

[2795] Bekanntmachung

Die Lieferung des Bedarfs an Brennöl für - die Büreaus des General-Post-Amts , die Ober-Post-Direction , die Telegraphen-Di- rection, das Geseßsammlungs- und Zeitungs-Debits-Comtoir, das Control-Büreau der Post-Anweisungen, das Hof-Post-Amt, die Haupt- Stadtpost-Expedition, die Eisenbahn-Post-Aemter und die Stadipost- Expeditionen hierselbst, welcher Bedarf auf etwa 700 Centner zu, ver- anschlagen ist, soll vom 1. Dezember d. J. ab auf ein Jahr im ege der Submission vergeben werden. :

Die Bedingungen können bei dem Kastellan Schönbrunn, im Königlichen Post - Gebäude, Spandauerstraße Nr. 21, e Treppen hoch, täglich in den Vormittagsstunden von 9 bis 12. Uhr cingesehen werden. Anerbietungen sind versiegelt, mit der Aufschrift »Submission wegen Lieferung von Brennöl« versehen, an die Geheime Kanzlei des General-Post-Amts abzugeben.

Mit dem 1. September cer. wird das Subzmissionsverfahren ge-

lossen. n Berlin, den 5. Juli 1867.

D S T T T T

[2868]

T

A A

Verloosung, Amortisation, inszahlung u. \. wv,

von öffentlichen Papieren.

[2867 / i Kündigung von Hypotheken-Anthéil-Certifikgt en.

Da diejenige Pevotbetenforderung, auf welche die 42 prozentigen

Hypotheken-Antheil-Certifikate

Nr. 408—411. 433 —436. 7431 über i L » 412 431. 437 456 » L L Thlr

von uns ausgefertigt und ausgegeben sind, an uns zurückgezahlt wird kündigen wir hiermit die obigen Hypotheken - Antbuil - i Besißern mit der Aufforderung: Lu M Beil Cert

fifkate den

dieselben direft oder dur unsere Agenten ‘unfrankirt uns ein- Ae und zu bestimmen , ob ihnen- dagegen ein gleidher etrag anderer 4 proz. Hypotheken- Antheil Certifikat: oder das Kapital nebst Zinsen bis zum Bahlungstage franco zu- gesandt werden soll. O A uli 1867, reußische Hypotheken-Versicherungs-Actien - 10 Geell d g Dr. Otto Hübner. G. Wolff. Geysmer.

Verschiedene Befanutmachungen.

2 Bekanntmachung. Ur den Mansfélder Seekreis soll inesondere zur Leitung und

Beauffichtigung der kreisständishen Chausseebauten ein besonderer Kreis - Kommunal - T S, welcher die Staatsprüfung als Bau-

Nag, meister * bestanden hat, angestellt werden. Der iährli e Gehalt, ein- á O SV T DET saließlich O E 8 Büreaukosten h seitens en Kreis- E L L. . festgeseßt. [2873] Submission Qualifizirte Bewerber wollen sich, unter Einreichung ihrer Zeug- 1) auf Lieferung von Mauerziegeln nisse, bis L; ¿8 ih 4 3 au Ütemutnn von Be b, Erdarbeiten, nisse js zum 1. September d. J. bei dem unterzeichneten Landrath

Die zur Peeltung eines: unterirdischen Telegraphen «-Stranges vom Brandenburger Thor bis zum ¿Hambuxgex Zahnhofe hierselbst erforderlichen Mauerziegél, circa 12, Stück, sowie die aegen Pflaster- und Erdarbeiten, sollen im Wege der öffentlichen Su mis- sion beschafft resp. verdungen werden. i

Die näheren Bedingungen sind in der Registratur der Ober- Inspection zur Einsicht ausgelegt und werden auf portofreien Antrag auch abschriftlich mitgetheilt.

fordert, ihre Offerten unter der Aufschrift : »Submission auf Lieferung. von Mauerziegeln«,

resp. »Submission auf Uebernahme der Pflaster- und. Erdarbeiten / bei der Herstellung eines unterirdischen Telegraphenstranges« bis zum 18. d. M. an die Ober-Telegraphen-Jnspection zu Berlin porn einzusenden, woselbst am gedachten Tage Mittags 12 Uhr ie Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa er- shienenen Submittenten erfolgen soll. Nachgebote werden nicht an- genommen.

Die Submittenten bleiben bis zum 1. August c. an ihre Offerten gebunden.

Die Auswahl unter den drei Mindestfordernden wird vorbehalten. Berlin, den 12. Juli 1867.

Der Königliche R Men Snpttie

Cunio.

Eisenbahnen treten vom 20. d. M.

I nig in. Wirksamkeit: Qualifizirte Lieferanten und Unternchmungslustige werden aufge- 1)

2)

Helmsdorf, den 30. Juni 1867.

Der: Königliche Landrath des Mansfelder Seekreises. von Kerssenbro fk.

Befk anntma ung. Im Lokalverkehr - auf den unter hiesiger Verwaltung stehenden an folgende Frachtermäßigungen

Es werden verseßt:

a). Leinwand und Drell aller Art (un ebleicht; gebleicht, gefärbt oder bedruckt), so wie roher, Jetâr ter oder bedrudter esse A, Belg Säce in festen Rollen oder Packen in die Farif-

. ./

b) rohe, au geshlemmte und gemahlene Kreide aus der Tarif- klasse I. D. în die Taristlasse U L ¡ cid

c) Rohe Er e, einschließlich Bleude -(Zinkerz), - roher Bleiganz (Schwefel lei), Kobalterz und Schwefelkies, ferner Schlacken

Und Sinteln von Erzen, ungebrannte Kalksteine, fowie un- bearbeitete Bruchsteine aus. der Tarifklasse Il A, in die

_‘Darifklasse 1, B,¿

r rohe, geschlemmte und: gemahlene Kreide, sowie für ge-

brannten Kalk wird bei Transporten auf Entfernungen von

mindestens 20 Meilen eine besondere Frachtermäßigung von

20 Prozent gewährt.

Hannover, den: 12. Juli 1867.

h Königliche Eisenbahn-Direction.

“Das Abonnement beträgt für-das Vierteljahr.

Kóv niglich

Preußischen Siaats-Anzeigets - gZFäger- Strafe Nr. G.

Alle Poft - Anstalten dés In- und' Auslandes ned Heste ung an, sür Berlin die Expeditión dés Königl,

{zwischen d. Friedrichs- u. Kanonierstr.)

T A A ntt

ha ¿Dem erng Gen ‘Lände - Bischof Dr, Is zu WiesSbaden ; den. Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit

dem Stern zu. verlethen.

Se. Majestät der: König

Verordnung vom 5. Juli 1867 betreffend -das Landes-

gewiht für dic im: §. 1 unter Nr. 1 und 2: des Gesehes vom 44. Dezember 1866 bezeichneten chemals Königlich bayerischen Gebiet8theile. :

Wir W ilhelm,- voiîzGottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen für die im _§. 1 des Geseßes- vom 24. Dezember 1866 {Geseß-Sammlung Seite 876)-unter Nr. 1-Und 2" bezeiGneten,

chemals Königlich bayerischen ! Gebiet8theile, ‘aufden? Antrag

Unseres Staatsministeriunis was“ folgt: : .§. 1. _ Das'Pfund inder Schwere von fünfhundert Gram- men soll fortan die ‘Einheit ‘des “Gewichts bilden. i È 2. Hundert Pfunde macben- eincù- Centner und’ vier- zig Centne

r oder viertauüsend Pfund éine Swiffslast aus: __§. 2. Das Pfund wird in dreißig Lothe, das Loth in zehn Quentrhen, ‘das Quenkchèn ‘in zehn “Zent, der ZJent in zehn Korn getheilt, Noch Fleinere Theile : werden ohne -beson- dere' Benennung “durch Dezimal - Bruchtheile des -Kornes an- egeben. : i: R E §. 4. Für den Verkehr im Großen, sowie für technische und wissenschaftlihé Zwecke ist die Eintheilung des Pfundes in Zehntheile, mit dezimaler: Abstusung, gestattet. : F. 5. Im Juwelenhandel bleibt die Benußung. des. (hol- ländischen)! Juwelen-Karatgewichts auch in" Zukunft gestattet. §Ç.: 6. ‘Das bisherige Mürnberger) Medizinalgewicht- bleibt bis zu Unserer anderweiten Verordnung -als- solches in. An-

wendung. -

Y. 4 Bei der Bestimmung des Betrages solcher an. den Staat zu entrichtender Abgaben, -bei welchen das Gewicht zur Grundlage dient, tritt das durch gegenwärtige Verordnung ein- geführte Gewicht an die Stelle des. bisher zur Anwendung gelommenen,: ohne daß dieser Aenderung wegen. eine Reduction des für die Einheit (für den Centner „oder für das Pfund) fest- geseßten Abgabenbetrages vorzunehmen ist. 1 erag

Alle sonstigen Leistungen - sind da egen in den ihgerigen, auf das. neue Gewicht zurückgeführten-Größen, jedoch unter An- wendung des neuen Gewichts. zu entrichten. \

Hinsichtlich. des: Verkaufspreises des. Salzes und. der für denselben: zu verabfolgenden Gewichtsnienge wird durch die ge- genwärtige Verordnung nichts: geändert, e

__§. 8. Wo das Gewicht auf die Bestimmung ciner. Strafe Einfluß ausübt, tritt das neue Gewicht dem-Nennwerthe nach, ohne Reduction, an die Stelle des bisherigen Gewichts. |

__§. 9. Die Benußung anderer: Gewichte, als nach den Be- stimmungen ‘der gegenwärtigen Verordnung gestattet sind, oder nicht geaichter Gewichte im Verkehre soll mit der Confiscation der verbotswidrigen Gewichtstücke- und weiter im exsten Betre- tungsfalle mit einer Geldstrafe von einem Thaler bis. zu fünf Thalern, in Biederhotingmsällen aber mit. Geldstrafen dis zu Zwanzig Thalern geahndet werden. 14S

10. Die gegenwärtige Verordnung triti mit dem 1fsien September 1867 in Kraft. Na

. 11. Der Finanz-Minister und der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten werden: mit der Ausführung leser Verordnung beauftra. nt

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen. Insiegel.

Gegeben ‘Berlin, den 5. Jüli 1867.

Berlin, Mitiwoch,

benu: Allergnädigst geruht :

Den 17. Juli, Abends

r

Nachtrag zu dem Privilegium vom 18. August 1866 wegen

alle-Leipziger |

deburg:Köthen- Eisenbahn-Gesellschaft. E o 2e uni 1867 [3 “Nachdeni

bahn-Gesellschaft áu

wordei,.ist,;das-.ihr, útiterm- 18.- August. 1866 (Ges. Samml. S.

nen Thalern; GEE ritäfs-Obligatiouen insoweit zu ändern; daß der im -§. 2-auf fünf Pr / “vier uo ein halbes Prozent jährlich un a s

dic im §. 3 zur allmäligen Amortisation der Anleihe: 6

ationen ‘ersparten Zinsen

aller- rine Bestimmungen des gedachten Privilegiums “hierdur

landesherr i del Rückseite der hternach auszufertigenden abgedruckt werde.

fannt zu machén. Gegeben Berlin, den 24. Juni 1867. : E) Wilhelm. von der Heydt. Jür _ den Minister für Handel 2c. j von Selchow. :

Ministerium für Handel, Gewerbe und. öffentliche : Arbeiten. E L ffe Der Königliche Regierungs- und Bau-Rath Scha, zur gel in Berlin, ist zur Königlichen“ Regierung nah Fraänk- furt a. O. verseßt worden. : | z i

Dem Pianoforte - Fabrikanten Eduard Westermayer zu/ Berlin, ist unter dem 12. Juli- 1867 ein Patent A

auf eine durch; Modell nachgewiesene Mechanik für &lûgel - Pianofortes , foweit solche für neu und eigên- thümlich erkannt ift, : :

auf fünf Jahre, -von jenem Tage an. gerechnet und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. |

Dem Seidenwaaren-Fabrikanten Fr. Heinrich Better zu Crefeld: ist unter dem 13. Juli 1867 ein. Patent auf ‘einen, nach der vorgelegten Zeichnung- und Be-

und ‘eigenthümlich “erächteten Webestubl für ‘Sainmet,

auf fünf Jahre, , von jenem Tage. an gerêchnet und für den i R ded preußischen. Staats ertheilt worden.

__Dem- Mechaniker Hermann Burkhard in Chemniy ist unter dem 12. Juli 1867 ein Patent An auf eine Differential-Bohrknarre in ihrer ganzen durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Qusammen-

- jeßzun : : L auf fünf Abe, von jenem Tage an gerechnet und für den

Umfang: des. preußischen Staats ertheilt worden.

¡Preußische Bank. Wochen-Uebersicht : der Preußischen: Bank vom 15. Juli 1867.

: (L. S.) gez. -W ilhelm. i! 1-070: Heydt. Gr. v. Jyenpliy. v. Mühler. Gr, zur Lippe, v. SelGow. Gr. zu Eulenburg.

Activa. | S Kahsen A Geld und Pud Le Thlr. 91,697,000 4) Kassen - Anweisungen rivatbanfnote 12 und Darlebnsbaffenscheine E E O » 2,642,000 3) Wecbsel-Bestände S aco. » 61,764,000 x

ermäßigt werde, wollen Wir diese Anträge unter Aufretbalkuhg

Die gegenwärtige Urkunde ist “dütch die Gestp-Sarimilüng be- G ; ;

ge

verliehene landesherrliche, Privilcgium. zur. lusgabe von Zivei - îfltio-

ih genehmigen, .indem.Wir Jugleiweyerondnen; daß auf der de nden O ligationen neben dem mehr- erwähnten Privilegium auch der gegenwärtige Nachtrag zu demselben

schreibung in seiner ganzen Drt fe ina i

AU gabe von zwei- Millionen Thalern Prioritäts-Obligationen L Mä: s

L

Wir: Wilhelm , von Gottes -Guüaden König von Preußen . von Seiten der Magdebürg-Köthen-Halle-Leipzi r Eisen-

n-( | L in derGenerale+ Versammlung; jhrer

Actionáâire vöm 29. März 1867 gefaßten Beschlüsse darauf Ongciregen

rozent, jährlich normirte Zinsfuß auf

Zahressumme von 159/000 Thalern auf den Betrag von 10,006 A Thalern jährlih- unter Zuschlag. der durch die amortisirten Obli-