1867 / 170 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

__Elm -Gemündener Eisenbahn. :

__ Die Lieferung und Ausstellung zweier stehenden Dampfmaschinen, einschließlich der zugehörigen Dampfkessel so wie der erforderlichen Seiltrommeln und Seilscheiben zur Förderung der Messen an den Tunnel bei Sterbfriß soll im Wege der öffentlichen Submission ver- dungen werden.

Die bezüglichen Bedingungen sind vom 18. d. M. ab bei unserem tehnischen Centralbürcau, Vormittags von 9 bis 12 Uhr “und Nach- mittags von 3 bis 6 Uhr, zur Einsicht aufgelegt und können auch von da auf frankirte Anfragen bezogen werden. : '

Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift :

Submission auf die Eltern von Dampf-

j maschinen für den Tunnel bei Sterbfriß, bis spätestens den 1. August d. J, Vormittags 10 Uhr; an Uns einzusenden, zu welcher Zeit die Eröffnung der bis dahin einge- gangenen Offerten in unserem, in der Babnhofsstraße Nr. 22 befind- lichen Geschäftslokale in Gegenwart der etwa crschienenen Submitten- ten erfolgen wird.

Später eingehende oder nicht bedingungsgemäße Offerten bleiben unberücksichtigt. /

Cassel, am 16. Juli 1867. Königliche Kommission für den Bau der Bebra - Hanauer Eisenbahn.

L IEN

Verloosung, Amortisation, FFinszablung u. \. tv von öffentlichen Papieren.

[n Bekanntmachung. Die nach §.-8 des Privilegiums vom 6. November 1858 vor- geschriebene Ausloosung der am 2. Januar 1868 einzulösenden j Per er Hafenbau-Obligationen ist auh nach Rüc{gabe der hiesigen Hafenverwaltung an den Staat Uns übertragen. ie Ausloosung wird ) am 14. August c., Nachmittags 4 Uhr, in unserm Sißungszimmer, Kneiphöfsche Hofgasse Nr. 18, im Beisein cines Kommissarius der hiesigen CALO N Regierung erfolgen. Auch dem Publikum ist der Zutritt gestattet.

Königsberg, den 9. Juli 1867. :

Vorsteheramt der Kaufmannschaft.

E / Kündigung von Kreis-Obligationen. ei der e stattgehabten 14. resp. 9. und 7. Verloosung sind folgende Kreis-Obligationen des Fürstenthumer Kreises gezogen worden :

: a) I 4prozentige Emission: |

Littr. C. Nr. 3, 52, 107, 125, 186, 203, 224 à 100 Thlr.

Littr, D. Nr. 158 über 50 Thlr.

/ b) II, E ae Emission:

Littr, C. Nr. 69. 80. 90. 113 über 100 Thlr.,

» D, Nr. 8. 90. 91. 121 über 50 Thlr.,

» E. Nr. 12. 23. 31. 52. 81. 84. 146 über 25 Thlr.

| c) I. 5prozentige Emission:

Littr. B. Nr. 93. 102. 114. 130 über 500 Thlr.,

» C. Nr. 40. 42. 144 200. 237 über 100 Thlr.

» D, Nr. 4. 43. 50 über 50 Thlr.,

» E. Nr. 1. 20. 63 über 25 Thlr.

Indem wir die mit den vorstehenden Littr. und Nr. bezeich- neten Kreis-Obligationen kündigen, fordern wir die Tnhaber derselben hiermit auf; den Nennwerth in der Zeit vom 2. bis 10. Januar 1868 bei der hiesigen Kreis-Konimunal-Kasse oder bei dem Banquier Herrn Meyer Cohn in Berlin gegen Zurücklieferung der ausge- looseten Obligationen und der betreffenden Zins-Coupons in cours- fähigem Zustande baar in Empfang zu nehmen.

_Mit dem 1. Januar 1868 hört jede fernere ane auf, es müssen daher die ausgereihten Zinscoupons, deren Realisirung kis- her noch nicht erfolgt ist; mit abgeliefert werden, entgegengeseßten Falls der Betrag dafür vom Kapitalbetrage einbehalten werden muß.

Cöslin, den 17. Juli 1867.

Die ständische Kommission für den Chausseebau im Fürstenthumer Kreise.

[2738

Durs die am 1. d. M. vollzogene zwei und zwanzigste Aus- loosung von Schuldbriefen aus der geschlossenen dritten, durch die höchste Verordnung vom 24. Oktober 1845 kreirten Anleihe der Land- E une S Gotha sind die nachgenannten Obligationen,

aus Serie A. Nr. 9. 31. 82. 102. 106. 130; aus Serie B. Nr. r E 186. 206: 242. 255. 259, 292, 302. 384. aus Serie C. Nr. 461. 477,480. 486. 489. 578. 595. 690. 693. 700. 733. 762 823. 866. 942. 946. 955. 959. 960. 973. 987. 988, 990. 1020. 1117. 1166. 1188. 1193. 1200. 1209. -1211. 1218. 1289. 1338. 1359. 1371. 1395. 1406. 1415. 1460. 1570. 1585. 1590. 1594. 1648. 1678. 1707. 1740. 1758.- 1789. 1890. 1892. 1896. 1899. 1916. 1954. 1961. 1981. 1983. 1998. 2014. 2030. 2036. 2044. 2109. 2133. 2134. 2194. 2234. 2284. 2320. 2337. 2359. 2371. 2399, 2415. 2442. 2443. 2503, 2505. 2510. 2524, 2529, 2550,

2999. 20969. 2604. 2611. 2649. 2653. 2709. 274

2748. 2752. 2760. 2778. 2835. 2857, 2864. 92

2937. 2942. 2961. 2983. 3002. 3069. 3130. als 3230. 3255. 3260. 3262. 3272. 3274. 3414. 348

3435. zur Auszahlung bestimmt worden.

Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden daher aufgefordert, di, Beträge derselben vom La 1868 an, von wo ab auch eine weitere Verzinsung derselben nicht stattfindet, gegen Rückgabe der betreffenden Schuldbriefe selbs, so_wie der- dazu gehörîgen Jing, leisten und Coupons, bei der hiesigen Staatskasse zu erheben.

Zugleich wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,

f Daß an dem obengenannten Tage der geseplichen Bestimmung

emäß die im Juli 1863 ausgeloosten, inzwischen zurückgezahlten Schuld, beine derselben Anleihe, und zwar: aus Serie A. Nr. 122. aus Serie B. Nr. 274. 351. 380. - aus Serie C. Nr. 452. 650. 653. 676. 743. 862. 875. 948. 1407. 1659 ®* 1680. 1898. 1965. 1975. 2119. 2279. 2292. 2393 2395. 2485. 2880. 2922. 2960. 3116. 3139. 3159 3178. 3250. 3317. L dazu gehörigen Zinsleisten und Coupons verbrannt wor: en nd, i

2) daß die bis jeyt bei der Staatskasse hier nicht eingegan enen, am 1. Juli 1865 fällig gewesenen, mithin am 1. Juli 1867 geseblid E Zin8abschnitte von den nachverzeichneten Obligationen, nämlich : E

aus der ersten Landschaftlichen Anleihe Serie B. Nr. 304. » C. Nr... 559. 1634. » D. Nr. 1925. 3030. 3031. 4143. » E. Nr. 4977; aus der zweiten Landschaftlichen Anleihe Serie B. Nr. 662. 664. nunmehr erloschen sind. Gotha, am 2. Juli 1867. i Herzoglich sächsisches Staats-Ministerium. In Vertretung : L, Braun.

[2917]

Warschau-Wiener Gründer Rente.

Nach der Jahres-Bilanz fällt pro 1866 bei der Warschau-Wiener Eisenbahn ein- Gründer Renten-Antheil von Rb. 56/265. Kpk. 52, voi welchen 56,000 Rb. oder per Antheils\chein Rb. 560 zur Vertheilung kommen. Die Antheilsscheinbesißer haben Bezugs dieser Rente f Antheilsscheine entweder direkt oder durch Vermittelung des Schles, Bank-Vereins bei der Hauptkasse zu Warschau zur Abstempelung ein:

ureichen. ) uli 1867.

Breslau, den 15. Ju! ie Repräsentanten der Gründer Renten-Antheils\cheine der Warschau- Wiener Eisenbahn.

.

Verschiedene Bekauntmachungen.

L Bekanntmachun g.

_ Die in dem Post-Dienstlokale, Oranienstraße Nr. 182, eingerichtete Filial-Telegraphen-Station wird am 20. d. Mts. nah dem Post Dienstlokale in der Sebastianstraße Nr. 78 (Ee der Sebastian- und De verlegt werden. :

erlin, den 19. Juli 1867. Der Oa

Cunio.

[2922] Pommersche Hypotheken-Actien-Banfk. Die Herren Actionaire der Bank werden hierdurch zu einer außerordentlichen General-Versammlung e am 10. August d. T., Nachmittags 2 Uhr, im Saale des Heursen’schen Gasthofes »zum Kronprinzen von Pret- ßen« in Cöslin eingeladen. : Gegenstand der Berathung is die Abänderung des Statuts in O die im §. 13 desselben vorgeschriebene Beleihungsgrenze. ir erlauben uns darauf aufmerksam zu machen, daß

1) nach t: 38 des Statuts je 5 Actien eine Stimme bilden;

2) Hand ungshäuser durch ihre gesebmäßig bekannt gemachten Pro kuristen, Behörden und Corporationen durch ihre geseßlichen Ver treter, Ehefrauen durch ihre Ehemänner, P egebefohlene dur ihre Vormünder oder Kuratoren vertreten werden können;

3) in allen übrigen Fällen ein Actionair nur durch einen ander! stimmberechtigten Actionair vertreten werden kann ;

4) ein Actionair nicht mehr als 20 Stimmen weder für sich nos als Vertreter resp. Bevollmächtigter anderer Actionaire in st vereinigen darf;

9) Vollmachten spätestens 2 Tage vor der General-Versammlung a de Pallas zu übersenden sind (also bis zum diet

ugust c.);

6) die Actien resp. Interimsscheine behufs etwaiger Prüfung det F

Legitimation mit zur Stelle zu bringen sind. Côslin, den 17. Juli 1867. * Die Haupt-Direction.

Das Abonnement beträgt K Thir. für das Vierteljahr.

S init

Mle Dofsi- des In- p andes E Pesteba Berlin des

Dr asischen 5t Anzeigers :

Jäger - Straße Nr. 10. (zwischen d. Friedrichs- u. Kanonier.) "E E E

Anzeiger.

„A 170.

Berlin, Sonnabend |

den 20. Juli, Abends 1867.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Den Staatsprokurator Sommer in Coblenz zum Ober- Prokurator bei dem Landgerichte in Düsseldorf Und den Kreis- gerichts-Nath Hilscher in MErId zum Appellation8gerichts- Rath daselbjt zu ernennen; jo wle ae. a praktischen Arzt D». Reimer in Görliß den Cha- rakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Verordnung, betreffend die rechtliche Natur, Veräußerlichkeit und Verwaltung der Domainen und Regalien in den neu erworbenen Gebiets8theilen. Vom 5. Juli 1867.

“Wir Wilheln-, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen für die dur das Geseß vom 20. September 1866 und die beiden Geseze vom 24. Dezember desselben Jahres (Gesez-Sammlung Seite 555. 875. 876.) mit Unserer Monarchie

vereinigten Gebiet8theile anf den Autrag Unseres Staats-

Ministeriums, was folgt: f §1, In Ansehung der rechtlichen Eigenschäft und der Ver- ine e R Domainen un 'Megälte gehörigen

Gegenfiände gelten keine anderen Grundsätze als diejenigen, welche Sa Tala all emeinen staatsrechtlichen Bestimmungen Unserer Monarchie, wie solche in Unserem Allgemeinen Landrechte Theil 11. Titel 14 §Ç§. 16—20 ausgesprochen sind, mit sich bringen. Dem- gemäß ‘beruht in Absicht der Zulässigkeit der Veräußerung, ins- besondere „Des Verkaufs dieses, wie anderen Staats-Eigenthums und dér Ablösung von Domanial - Renten, Erbpachtsgeldern und anderen Grundabgaben, Zinsen, Zehnten und Dienjten alles darauf, daß sie nicht anders geschehen, als unter genU- gender Schadloshaltung des Staaw i

Eingehende Aktiv-Kapitalien und die- Erlöse aus Veräuße- rungen von Domainen und Regalien, sowie aus Ablösungen von Domainen-Gefällen unterliegen, ote sie nicht zur Til- gung vorhandener Schulden zu „verwenden sind, den Bestim- mungen der Allerhöchsten Kabinets-Ordres vom 17. Januar 1820 §. I. und vom 26. Juni 1826 §. 111. und des Gesezes vom 2. September 1866 §. 2 (Geseh - Sammlung Seite 21. 57 resp. 607). : - |

Ç. 2. Die Verwaltung der Domainen und. Regalien wird nah den von dem Finanzminister und dem Minister für Handel , Gewerbe und öffentliche Arbeiten ressortmäßig zu tref- fenden Anordnungen geführt. /

§. 3. Urkunden über Ablösung domanialer Lasten und Abgaben, über bäuerliche Regulirungen, Separationen und Servituts-Abfindungeny werden im Namen des Fiêtus reht8- verbindlih. von der Provinzial - Verwaltungs - Behörde voll- zogen; Urkunden. über andere Veräußerungen von Domainen- stücken erfordern zur Gültigkeit außerdem die Beifügung der Ermächtigungs-Verfügung des Ministerii, wozu ein beglaubigter Auszug derselben genügt. |

§. 4. Alle e LOuNA entgegenstehenden Bestim- mungen. werden aufgehoben. a idt :

Urkundli nter Unserer Bn Nen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 5. Juli 1867.

(L, S.) Wilhelm.

v. d. Heydt. von Roon. vonMühler. Grf. zur Lippe. von Selchow. Grf. Eulenburg.

Justiz-Ministerium.

Bekanntmachung vom 16. Juli 1867 betreffend das

Erscheinen einer amtlichen Ausgabe des Strafgeseßbuchs und

der Strafprozeß - Ordnung. für die * durch die .Gesege vom

20. September und vom 24. Dezember 1866 mit der Monarchie vereinigten Landestheile.

Sämmlliche Gerichte und Justizbeamte werden hierdurch bénachrichtigt, daß von dem Steafgesegbuc für die preußischen Staaten und von der in der Gesez-Sammlung Seite 933—1056 abgedruckten Strafprozeß- Ordnung für die durch das Geseß vom 20. September. 1866 und die beiden Gesege vom 24. De- zember 1866 mit der Monarchie vereinigten Landestheile 2c., nebsi der dazu A en Einführungs - Verordnung vom 29. Juni d. J. (Gejeg-Samml. S. 921——932), eine besondere amtliche Ausgabe veranstaltet worden i. Dieselbe is zur Erleichterung des Gebrauchs mit einem vollständigen Sachregister versehen und in dem Verlage von Albert Nauckx & Comp. hier- selbst erschienen. ¿7 M Berlin, den 16. Juli 1867. i Der Justiz - Minister. Graf zur Lippe.

Ministerium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Verfügung vom 4. Juli 1867. betreffend die Gesuche um Bewilligung von Gnadengeschenken zur Feier von goldenen Hochzeiten aus der Königin Elijabeth-Stiftung.

Zur Erleichterung und Vereinfachung des geschäftlichen Ver-

kehrs hinsichtlih der Gesuche um Bewilligung von Gnaden- eschenken Ur Feier von goldenen Fetten aus der Königin lisabeth - Stiftung theile ih der Königlichen Regierung über den Wirkungskreis dieser Stiftung Nachstehendes mit : __ Die Königin Elisabeth-Stiftung hat die Aufgabe, im Namen Ihrer Majestät der Königin Wittwe Gnaden-Andenken (Andachts- bücher je nach der Konfession) an Jubel-Ehepaare zu bewilligen, welche 50 Jahre in der Ehe mit einander gelebt und stets einen tadellosen Lebenswandel geführt haben.

Die Gnaden-Andenken bestehen bis jeßt:

a) für evangelische Christen : i | in Bibeln in deutscher, polnischer, französischer Ueber- seßung, auch in litthauischer, wendischer und böhmischer

undart; :

b) für Katholiken : L in dem Andachts8buche des Thomas a Kempis von der Nachfolge Christi von Sailer;

c) für Juden: A in den Psalmen David's i oder dem alten Testamente nach dem Urtexte in deutscher und hebräischer Ueberseßung.

Sie sollen zur Anerkennung und Befestigung des frommen amilien-Lebens den Jubel-Eheleuten möglich|t an heiliger tätte vor dem Altgr übergeben werden, wenn der körperliche

Buen der alten Leute den Besudy des Gotteshauses überhaupt

estattet. ct s Insofern die Jubel-Cheleute aber in solcher Dürftigkeit sich befinden, daß ihnen die Mittel zur Feier ihres Jubel-Hochzeits- Tages fehlen, so wird den angegrdates Gnaden - Andenken ein Geldgeschenk im Namen Sr. Majestät des Königs beigefügt. Derartige Geldgeschenke kann die Königin Elisabeth - Stiftung nur nach eingeholter Bewilligung oder auf Mea der be- treffenden Königlichen Regierungen zahlen, da. dieselben aus Staatsfonds fließen. L N