1867 / 171 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Mtelisden Bahnhof 8 hierselb) mittelst portofreier Schreiben ezogen werden.

Offeëten ebenfalls portofrei werden bis zum 1. Au ust er. entgegen ecnommen uud der Zuschlag bis zum 15. August ertheilt. reslau, den 12. Juli 1867.

Direction der Oppeln-Tarnowizßer Eisenbahn-Gesellschaft.

E Wilhelmsbahn. j ie durch Auswechselung ewonnenen alten Schienen, im Ge- sammtgewicht von circa 11,553 Ctr., sollen im Wege der Submission verkauft werden.

Offerten sind mit der Aufschrift : /

»Offerte auf den Ankauf von alten Schienen« Porte, und versiegelt an die unterzeichnete Direction - bis zum ermine

Montag; den 5. August er., Vormittag §12 Uhr, einzureichen. Al l S |

Von jedem Bieter ist gleich im Bietungstermine cine Caution von 10 pCt. der Kaufsumme baar zu erlegen. Offerten On ohne gleichzeitige Erlegung der Caution eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Die Verkaufs - Bedingungen, so wie die Nachweisungen der auf den einzelnen Stationen lagernden Schienenguantitäten, können von unserem Central -Büreau gegen portofreie Einsendung der Kopialien bezogen werden. :

Ratibor, den 17. Juli 1867.

Königliche Direction der Wilhelmsbahn.

Verloosung, n Ochs Oa u. \. tv, von öffentlichen Papieren.

[2871] Publicandum, Inhaber von Elbinger Brau-Obligationen werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Amortisation der leßteren planmäßig

mit Ablauf d. J. beendigt sein muß und daß demgemäß auch die Ver-

zinsung derselben vom 1. Januar 1868 ab aufhört.

Indem wir diese Schuldverschreibungen daher zum 1. Januar 1868 hiermit kündigen, bemerken wir, daß deren Einlösung \hon vor- her und zwar von jeßt ab O auf unserer Kämmerei-Kasse wäh- rend der Dienststunden bewirkt werden kann.

Etwa entstehende Portoauslagen tragen Inhaber allein.

Elbing, den 11. Juli 1867.

Der Magistrat.

8 Warschau-Wiener Eisenbahn.

Die von der IR. ordentlichen Generalversammlung mit fünf Ru- beln für jede Stammactie der Warschau - Wiener Eisenbahngesellschaft für das Betriebsjahr 1866 festgestellte Dividende ist in dem Zeitraum vom 15. bis 31. Juli cr., abzüglich der bereits erhobenen Abschlags- dividende von 1 N. S. 50 Kop. per Actic, bei den nachfolgenden Zah- lungsstätten zu erheben :

bei der Hauptkasse der Gesellschaft in Warschau ;

» » Herren Sterky & Sohn in St. Petersburg ;

beim Schlesischen Bankverein“ in Breslau;

bei den Herren Feig et Pincuß in Berlin ;

» » » Lippmann Rosenthal & Co. in Amsterdam ; P 2 » Brugmann Söhne in Brüssel;

» » » I. J. Weiller u. Söhne in Frankfurt a. M.; » Herrn Anton Hölzel in Krakau.

Gleichzeitig kommt die auf die Genußscheine anfallende Dividende per R. S. 2 pro Stück zur Zahlung.

Die Herren Actionaire werden hierbci nochmals auf unsere Be- fanntmachung vom 15. d. M. aufmerksam gemacht, nah welcher mit der Erhebung der diesjährigen Dividende der Umtausch der Talons und Dividendenscheine sämmtlicher Stamm - Actien der Warschau- Wiener Eisenbahn - Gesellschaft gegen neue Talons mit Abschlags- Dividenden und Dividendenscheinen, die bis zum Jahre 1876 laufen, stattfinden soll.

Warschau, den 28. Juni 1867.

Der Verwaltungsrath.

Verschiedene Bekanntmachungen,

[2832] Thüringische Eisenbahn. i en H rin T Oen Sant. Gesellschaft verden yierdurch auf Grund und nah Maßgabe der C8. 23 u f. des Gesellschafts-Statuts zu der am x 99 9 M Montag, den 19. August c., Vormittags 11 Uhr, i im Saale des Schießhauses zu Apolda stattfindenden ordentlichen General-Versammlung eingeladen. 1) eg Ug L Mie a / er Berwaltungsberi ür das Jahr 1866, welcher nah C. 55 iffer 7 des Statuts vom 5. August C an Be dei Vice baben 16, sowohl der Hauptbahn wie auch der Zweigbahnen zu haben ist; 2) die Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungsrathes an Stelle der ausscheidenden, jedoch wieder wählbaren Herren : O. A. r enroth, Vorstands-Vorsißender der Thuringia er, Kommerzien-Rath J. Kallmeyer hicr, Landtags-Syndikus Gabler aus Weimar.

3) Antrag der Herren Actionaire Küchler und Gen. aus Zeiß, von dem in der außerordentlichen General - Versammlung zu Gotha am 19. Februar 1866 beschlossenen Bau einer Eisenbahn von Gotha nach Leinefelde abzustehen und alle desfalls bereits ein, gfgangenen Engagements aufzulösen; ———

4) Antrag derselben Herren Actionaire , zu §. 36. des Gesellschaftz. Statuts folgenden Zusaß Hg iRgen.

Von den Actionairen, welche im zweinieiligen Bereiche der Zweigbahnen von Corbetha nach r eipaig und von Weißen. fels nah Gera wohnen, darf nur je Einer derselben Mit. glied des Verwaltungsrathes sein.

Berechtigt zur Theilnahme und zur Ausübung. der nach dem Stq: tut den Actionairen ustehenden Rechte in der General-Versammlun sind. die Besißer von fünf und mehr Stamm-Actien, welche dieselben jedo ohne Dividendenscheine, i |

1) entweder 4 Tage vor der General - Versammlung , also bis ein s{ließlich den 15. Augusi c. bei unserer Hauptkasse in Erfurt gegen Que von derselben auszustellenden Depositenschein hinter egt, oder i

2) ebenfalls bis eins{ließlich den 15. August er. bei einer ÿ Billet - Expeditionen der Thüringischen Hauptbahn oder dia Zweigbahnen präsentirt aben / um sie von dieser couvertiren einsiegeln und mit dem T | 5 lassen, oder : alls die Herren Actionaire die Actien unverschlossen im Besiß behalten wollen, sie bei einer der bezeichneten Billet-E peditionen 8 Tage vor der Versammlung alfo bis cinschließlich den 11. August ex. vorgezeigt und zum Nachweis dessen eine mit dem Tagesstempel der Präsentation versehene Anmeldebescheini: gung erhalten haben.

__ Zur Erlangung der Stimmzettel werden demgemäß beim Eintritt in die General-Versammlung im Legitimations-Büreau als genügend nur angesehen werden :

a) an Ta der vorangeführten drei Fälle dic Depositenscheine de

auptra}se/ /

h) im zweiten Falle die verschlossenen und abgestempelten Actien: couverts®, sofern deren Verschluß unverschrt ist, und

c) inv dritten Falle die offenen Actien zugleich mit den ausgestellten und ‘gehörig abgestempelten Anmeldebescheinigungen.

Damit die Verhandlungen der General - Versammlung pünktlid

beginnen können, wird das Legitimations - Büreau práäcis 10% Uhr

geschlossen, so daß von da ab Stimmzettel nicht mehr ausgegeben

werden.

Dieselbe Gültigkeit wie die Actien selb haben alle von öffent lichen Behörden oder Instituten über die Aae von Stau actien der Thüringischen Eisenbahn ausgestellten Depositenscheine, wel daher ebenso wie die Actien selbst, bis zu den oben angegebenen Ter minen bei den bezeichneten Stellen zu deponiren 1 bezüglich anzumelden und vorzuzeigen sind.

Die bei der Hauptkasse zu Erfurt deponirten Actien sind am Tage nach der General-Versammlung gegen Rückgabe des Depositen scheins leder abzuholen.

Die zur Theilnahme an der Geucral - Versammlung berechtigten Actionaire können sich auch dur Bevollmächtigte, welche sie aus der Zahl der übrigen legitimirten Actionaire zu wählen haben, „vertreten lassen. Die Bevollmächtigten haben \ich als solche im Legitimations: Büreau durch \chriftliche Vollmacht auszuweisen (§. 28 des Stat.)

Das Abgeben von Stimmzetteln für einen anderen Actionair auf

Grund eines blos mündlih vor oder während der General-Versamm- lung erhaltenen Auftrags is unstatthaft.

Den Theilnehmern an der General-Versammlung wird am Tage derselben freie Fahrt auf der Thüringischen Savipidabn und deren Zweighahnen nach dem Versammlungsort und von da zurü gewährt werden. Welche Züge dabei unentgeldlich benußt werden dürfen, wird durch besondere Anschläge an den Villetschaltern unserer Stationen rechtzeitig bekannt gemacht werden.

Die Berechtigung zur freien Fahrt is nahzuweisen :

1) entweder durch orzeigung der von der Laie in Erfurt ausgefertigten Depo itenscheine, welche von der Billet-Expedition der Abgangs-Station mit dem Stempel des Tages der General- Versammlung abgestempelt sein müssen, oder :

2) durch Vorzeigung des von der betreffenden Billet-Expedition mit dem Stempel des Tages der Präsentation der Actien abgesten-

__pelten Actien-Couverts, oder

3) durch Vorzei ung der offenen Actien zugleih mit den von det betreffenden Billet - Expedition ausgestellten und ebenfalls mi! dem Stempel des Tages der Präsentation der Actien versehenen Anmeldebescheinigun en. y

Hrauen und Minderjährige sind zur persönlichen Theilnahme an der General - Versammlung nach §. 28 des Statutes nicht berechtigh haben demnach keinen Anspruch auf freie Fahrt.

Erfurt, den 6. Juli 1867.

Die Direction der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft.

Bekanntmachung.

en 9 Vom 1. Zun er. ab wird auf der diesseitigen Bahn »R oh

\chwefel« in Klasse C. tarifirt.

Ratibor, den 16. Juli 1867. Königliche Direction der Wilhelmsbahn. gez. Oberbeck.

agcsstempel der Präsentation versehen f

Orden dritter Klasse;

Das Abonnement deträgt 2 Thlr. für das Vierteljahr.

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Königlich Preufischer

Alle es nehmen des In- und Me Serie dir edition des Éönigl

Preußischen Staats-Anzeigers : Jäger - Straße Nr. 10. (zwischen d. Friedrichs- u. Kanonierftr.)

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Berlin, Montag, den 22. Juli, Abends

e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : E Dem Weihbischof und Domherrn an der Kathedral - Kirche in Breslau, Adrian Wlodarski, den Königlichen Kronen- dem Kaufmann Adolph Rauten- sirau ch zu Côln, dem Kreis - Kommunal - Kassen - Rendanten Steiner zu Neurode, dem Rathsherrn und Apotheker Wolf zu Bunzlau und dem Erb- und Gerichtss{holzen Gottlob Ma- terne zu Gurtsh, Kreis Strehlen, den Köni lichen Kronen- Orden vierter Klasse, dem Haupt-Steueramts-A/sistenten Josta zu Breslau den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, sowie dem Kreisbereiter Heinrich Drischler zu Rinteln das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. :

Jagdschloß Glinike, den 22. Juli.

Se. Königliche Hohèit der Prinz Friedrich Carl von Preußen ist heute Morgen zur Inspizirung nah Schwedt a. O, abgereist und kehrt des Abends wieder hierher zurü.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung. : : Vom 20. Juli d. J, ab tritt auf der preußisch-dänischen Seepost-Route Kiel-Köoxsoer in Folge der Einrichtung von Schnellzügen auf der Eisenbahn zwischen Kopenhagen und Korsoer, sowie auf der Kiel-Altonaer Eisenbahn ein nêuer Fahr- plan in K i Lt Die s finden in beiden Richtungen täglich statt, und zwar in folgender Weise: aus Kiel 12,5 Uhr Nachts nah Ankunft des leßten Zuges (Schnellzuges) aus Altona in“ genauer. Verbindung mit dem Dampfboot aus Harburg und dem Schnell- zuge aus Cöln und Paris, in Korsoer Morgens, A Anschluß an den Frühzug na Kopenhagen (7,30 Uhr früh) B an die Dampfschiffe nah Nyborg und arhuus: ih Sopenba en 9,50 Uhr Vormittags, in Nyborg 11 Uhr Vormittags, in Aarhuus 4 S aus Korsoer 10,35 Uhr Abends nah Ankunft des leßten Zuges (Schnellzuges) aus Kopenhagen, in Kiel am nächsten Morgen Anschluß an den Schnellzug nach Altona (5,45 Uhr früh), an das Dampfboot nah Harburg und an den A nach Côln und Paris: in Altona 8,5 Uhr Morgens, in Hannover 1,45 Uhx Nachmittags, in Cöln 9 Uhr Abends, in Paris 10,15 Uhr Morgens, | in London 5,53 Uhr Nachmittags Berlin, ‘den 17. Juli 1867. General-Post-Amt. von Philipsborn.

| am folgenden Tage.

, Finanz - Minifierium.

Bekanntmachung : Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 31. Mai d. J. (Geseß - Sammlung Seite 1070), nah welchem des Königs

Majestät in Gemäßheit des Gesches vom 28. September v. J.,

betreffend den außerordentlicwen Geldbedarf der Militair- und Marine - Verwaltung (Geseh - Sammlung Seite 607),

500 Thlr. von der habe.

Berlin, den

ausgefertigten

nenden künstlichen

___ Dio Schauseite je irten uster in i einer gemusterten

Tert

Kapital Zinsen zu 4* Procent. (für den Tag 1 Sgr. 8 Pf. (resp. 4 Pf. oder 2 Þf.)

(für den Monat 1 Thlr, 20 Sg. (resp. 10 Sg. oder 5 Sgr.)

oder Funfzig Thaler)

von Wedell.

fünf Millionen Thalern ich hiermit zur öffentliche sen der in Beträgen über 50 Thblr., öniglihen Haupt-Verwaltung der Staats- schulden ausgefertigten Schat - Anweisungen auf vier Pro- cent jährli und- die Dauer ihrer Umlauf

nate vom 1. Juni d

Die in o z

dér bergrauer

s{hwarzen Randeinfafsung Und nue! O dieser rechts und links von ähnlichen F as große preußische heraldishe Wappen und den folgenden

die Ausgabe verzinslicher Shag-Anweisungen bis auf Höhe von zu genen geruht haben , bringe n

enntniß, daß ih die ZJin-

100 Thlr. und

8zeit auf neun Mo-

. Is. bis 1. März 1868 festgeseßt

: Eine Beschreibung der Schaß-Anweisungen, zu derenzAus-

L titeis B ags von mir ermächtigt worden, is}

nachstehend (a) beigefügt. B juli L Minis

inanz-Minister. von der Heydt.

as Beschreibung der nach dem Geseh vom 28. September 1866 zur Ausgabe gelangenden Königlich Preußischen Schaz-Anweisungen.

oints zu 500 Thlr., 100 Thlr. und 50 Thlr. _ Königlich preußischen Schaß-Anweisungen sind auf Hanfpapier her estellt, welches mit einem dunke erie stt Wasserzeichen versehen ist, das den preußi heraldischen Adlex, über demselben die Worte: » Königlich Preussische« und- unter demselben die Wortej: »Schatz-Anweisung«

chen

eigt. nweisun ist mit em fein ”guillo- arbe bedruckt und tragt, ovu

eldern umgeben, -

links vom Wappen: F p A E

Fällig

am ersten März 1868. 900 Thlr. (rsp. 100 Thl. od. 50 Thl)

auf neun Monate... 15 Thlr. (rep. 3Thl-, od. 1 Thir. 15 Sg.) Gesammtbetrag 515 Thlr. (rsp. 103 Thir. od. 51 Thlr. 15 Sg.)

Eingetragen

Controlle der Staatspapiere.

Dehnicke Ausgeftertigt :

(geschriebener Name.)

rechts vom Wappen:

1867.

Königlich Prenssische Schatz-Anweisung.

Gesetz vom 28. September 1866.

Die Staatsschulden - Ti!gungskasse zalilt dem Inhaber dieser Sdchatz- Anweisung neun Monate nach heute den Betrag von 500 Thaler (resp. 100 Thaler ‘oder 50 Thaler)

in Worten: Fünf Hundert Thaler (resp. Ein Hundert Thaler

nebst Zinsen zu 4 Procent. Berlin, den eraten Juni achtzehnhundert sieben und sCChSzIg, Königliche llauptverwaltung der Staatsschulden.

Meinee.

LOwe.

3661

Gamet.