1867 / 175 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2940

d) Aussteuer-Versicherungen.

Kassa-Bestand n der Bank von Liverpool apital-Anlagen auf Grundstücke und andere Sicher- heiten, auf Lebensversicherungs - Policen mit persönlicher Sicherheit

Darlehne auf Eisenbahn- 2c. Actien zum Börsen- cours von £ 554,972

Darlehne auf Bonds

Geld-Anlagen in zinsentragenden Eisenbahn-Actien .

Geld-Anlagen in amerikanischen Staatspapieren

Grundeigenthum

Nicht abgehobene Dividenden

Kassa-Bestand des Londoner Zweig-Comtoirs Desgl. » New-Yorker do, 18,629

Britische, auswärtige und amerikanische Agentur- Außenstände 2713723

Nordamerikanisches Gewinn- und Verlust-Conto …. 14,747

£ 11,364,803{1T110

436,602 144/341 315,401 89,688 214,814 538 36,891

.| d. 1 h Per Saldo vom 31. Dezember 1865...

£ | 15S s Vilanz mltimo 1866

» empfangene Prämien .....................,

v

E mate eo E Ry

Baar-Einzahlung der Actionaire

N Lebensversicherungs- und Jahres-Renten- Lonto

Steucr-Conto Noch nicht regulirte Verluste Dividenden-Conto

Uebersicht des preußischen Geschäftes pro 1866.

L Feuerbranche.

IL. Lebensbranche.

4285 Policen mit einer Versicherungs-Summe von

Prämien-Einnahme

Brandschäden

| Thlr. Sgr. 20,918,341 |

42,503| 19 | 23,859| 5 | 9

Royal,

euer- und Lebensversicherungs - Gesellschaft in Liverpool.

Neu ge olen wurden 40 Policen mit einer Versicherungs-Summe von...

In Kraft waren am 31. Dezember 1866: 1 Policen mit einer Versicherungs-Summe

Gesammt-Prämien-Einna. Me.

Schäden : vacat. O

Thlr. as Pf. 63/033| 10 |

321/,983| 10 | 9/462| 23 | 2

Der General-Bevollmächtigte für das Königreich * reußen. Wilh. Renowißky, O E Berlin, Friedrichsstraße 98.

Verkáufe, Verpachtungen, Submissiouen 2c.

Sa? Genn bck N Ul ile offentliche Versteigerung von ausrangirten Königlichen Dienstpferden des unterzeichneten Regiments findet an Sonnab E den 27. Juli a. cr., Vormittags 9 Uhr, auf dem Mönchskirch- hofe in Stendal statt. Das Kommando des Westphälischen Dragoner-Regiments Nr. 7. Bekanntmachung.

[2948

Die zur Herstellung des Steinpflasters in der Königsstraße von der Langen Brüte bis zur Spandauerstraße erforderlichen Steinsezer- Arbeiten sollen im Wege der Submission angefertigt werden. Nach den in unserer Registratur zur Einsicht auslicgenden Bedingungen E der Einreichung der Submissionen bis zum 2. k, Mts. entgegen- gesehen.

Berlin, den 18. Juli 1867.

Königliche Ministerial-Bau-Kommission. Pehlemann. Herrmann.

[2976] i Submission. Ie h Ausführung mehrerer bei Anlage der Staats-Telegraphen- Linien resp. Leitungen nach Cüstrin,

1) von Berlin 2) » Meseriß Leibitsch, Bütow,

Stettin Pollnow [ederborn, Semlo}wo,

Barth Demmin Jarmen, RAO Samter, ). Crone Schneidemühl, Kivilcz Zirke, Cüstrin Neudamm, Jastrow &latow, StE walde Recb,/ : » Soldin Lippehn

erforderlichen Arbeiten, als : s

a) Zurichten der Telegraphen-Stangen,

b) Transportiren, Aufstellen und Richten der Stangen,

c) Herstellung der Seitenbefestigungen (Streben und Drahtanker),

4 Zransportiren und Befestigen der solations-Vorrichtungen, -

e) Transportiren und Befestigen des Leitungsdrahtes, sollen im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Die näheren Bedingungen sind in der Registratur der Königlichen Ober-Telegraphen-Tnspection zu Stettin zur Einsicht ausgelegt und werden auch von derselben auf portofreien Antrag gegen Erstattung der Copialien abschriftlich mitgetheilt.

Unternehmer, welche den Nachweis über ihre Qualification zu derartigen Arbeiten liefern können, werden aufgefordert, ihre Offerten ad a, b, c und d pro Stück, ad e pro Meile und zwar getrennt, pro Meile Leitung von 2,5 Linien Stärke und pro Meile aus 1,85 resp.

»Submission auf Uebernahme von Ausführungs - Arbei j die De agnaptenMeu-Binlage G ee on 18 für jede der ad 1—13 bezeichneten Linien« besonders bis zum 1. August c, Vormittags 10 Uhr, Sefeaeit Und portofrei an die Königliche Ober-Telegraphen-Jnspection zu Stettin einzusenden, woselbst zum gedachten Tage und Zeit die Eröffnung der Ofen in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten stattfinden soll. Später eingehende Offerten werden nicht berüsichtigt. ut Submittenten bleiben bis 14. August e. an ihre Offerten Die Wahl unter denselben wird vorbehalten. Stettin, den 22. Jul 1867. c at

Der Ober-Telegraphen-Inspektor. [2973]

N @ U Wir beabsichtigen, S »Sech8hundert Centner Rüböl « von mindestens 38 pCt. Fettgehalt mit reiner a Die Offerten sind bis E D ua

Donnerstag, den 29. August d. J. s uns einzusen M gust d. J, Morgens 10 Uhr,

as Oel is in guten haltbaren Fässern von nicht über 15 Ctr. Bruttogewicht anzuliefern und müssen in der clb Däléte der Mo- nate Septbr., Oftbr., Novbr., Dezember d. Is. je 150 Ctr. Rüböl an die Hauptbergfaktorei zu Zellerfeld gesandt werden.

Die näheren Bedingungen ks iftli it-

vetheil weden, ; gung nnen auf Verlangen schriftli mit ie Entscheidung auf die Angebote wird an dem bezeichneten

Tage Mittags 12 Uhr in Unserem Amtslokale abgegeben o den nicht Erscheinenden durch die Post zugesandt.

Clausthal, den 22. Juli 1867. Königlich Preußisches Berg- und Forst-Anit.

v. Linsingen.

2e Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn.

er Bau von 2 Land- und 6 Mittelpfeilern der über die Schiff- fahrts-Oder bei Breslau (am Schießwerder) anzulegenden Eisenbahn- Brücke soll im Wege der Submission an geeignete Unternehmer ver- geen e Aae ;

. ie Ausführung is in vier Theile getrennnt bestehend aus je einem Landpfeiler und je drei Mittelpfeilern. R

Die Materialien-Lieferung, exkl. eines Theils des Ziegel-, Klinker- und Holzbedarfs, ist in der Entreprise einbegriffen.

Kopieen der BDeichnungen, Beschreibung und Bedingungen, so wie Offerten-Formulare für die Entreprise sind von dem Bau - Bürcau der Gesellschaft zu Breslau, am Oberschlesischen Bahnhofe Nr. 7, mittelst portofreien Schreibens zu beziehen. Auch ertheilt Herr Baumeister Sattig daselbst etwa erforderliche nähere Auskunft.

Offerten werden bis zum 5. August er. portofrei angenommen.

1/25 Linien starkem Draht unter der Aufschrift:

Breslau, den 19. Juli 1867. Direction der Oppeln-Tarnowißer Eisenbahn-Gesellschaft.

| £ [T/361/808]1TTTO

Das Abonnement beträgt 4 Thir. sür das Vierteljæhr.

Königlich

Preuftisch er

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Alle Post - Anstalten des In- und

4s an, APotgues P par fönigl:

für Berlin die

Preußischen S Anzeigers: Jäger- Straße Nr. O.

f (zwischen d. Friedrihs- u. Kanonierstr.)

Anzeiger.

Me 175.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, nabbtnanann ) in Kaiserlich K angösischen Hofe beglaubigten

diesseitigen Botschafts-Beamten Orden zu verleihen, und zwar:

ven E E ee bes Rothen Adler-Drdeni mit Dem Add 00 Devbllinddtiaien Botschafter E A Ybler-Orden dritter Klafse mi ; und en Cal Orsitald Gasperini, Vorstand dor Bot: C0 Adler-Orden- vierter Klasse: Dem Legations-Secretair Grafen zu Lynar,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den biéberigen Aa Edwin von Bischoff- in Cassel; un j Ut g b ifecigen Landrath des Kreises Sensburg im Re- gierungsbezirk Gumbinnen, Wilhelm von Salßÿwedell, zu E und Regierungs - Abtheilungs- irigenten zu ernennen /; jo wie : E Len der physikalisch- mathematischen Klasse der Akade- mie der Wissenschaften getroffene Wahl des Professors Dr. du Bois-Reymo nd zum Secretair der Klasse zu be tätigen. J

s at li tai S “SRtÉC C R S aim HEE

Jagdschloÿ Glinike, 25. Juli. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl von

Preußen ist heute zur Jnspizirung nach Rathenow abgereist.

Verordnu ns , betreffend die Einführung verschiedener scerecht-

licher Vorschriften des preußischen Rechts in das vormalige Königreich Hannover. _ Vom 24. Juni 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen auf den Antrag Unseres Staatsministeriums für das vormalige Königreih Hannover, was folgt: Die in der Anlage enthaltenen seerechtlichen Vorschriften des preußischen Rechts, nämlich: 1. der Artikel 56 des Geseßes über die Einfüh- rung des Allgemeinen Deutschen Handelsgeseßbuchs in Unserer Monarchie vom 24. Juni 1861 (Gesez-Sammlung S. 449); 1L das Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Scbisf8mann- haft auf den Seeschiffen vom 26. März 1864 (Geseß-Samml. S. 693); 111, das Geseh zur Aufrechterhaltung der Manns8zucht

} auf den Seeschiffen vom 31. März 1841 (Geseg - Samml.

S. 64), soweit dasselbe durch das Geseß vom 26. März 1864 (Nr. 11.) nicht abgeändert ist; 1V. die Verordnung, betreffend die Verpflichtung der preußischen Seeschiffer zur Mitnahme verun- glückter vaterländischer Schisffsmänner vom 5. Oktober 1833 (Geseß-Samml. S. 122); V. das Geseg Über die Bestrafung von Seeleuten preußischer Handelsschiffe, welche sich dem übernom- menen Dienste entzichen, vom 20. März 1854 (Geseßz-Samml. S. 137); treten für das vormalige Königreih Hannover am 30. September 1867 mit nachstehenden Maßgaben in Kraft: Vêdie Bestimmung des §. 8 des Geseyges vom 26. Mt 1864 (Nr. 11) über die Beziehung der Formulare der Scefahrts- bücher von den Stempelvertheilern wird dahin ergänzt, daß bis auf weitere im Verwaltun 8wege zu treffende Anord- nung die Formulare der Seefahrtsbücher von den Musterungs- behörden zu beziehen sind. 2) Die auf die Größe des Logis-

Berlin, Freitag, den 26. Juli, Abends

\ verordnen auf den Antrag

1867.

raums fich beziehenden Vorschriften im zweiten Absaß des fra des Geseßes vom 26. März 1864 (Nr. 11) treten in Betreff der Schiffe, welche vor Erlaß dieser Verordnung bereits gebaut find, erst mit dem 1. Januar 1869 in Kraft. 3) Die nah dem dritten Absaß des §. 26 a. a. O. den E Ban zu- stehende Befugniß zur Erlassung von örtlihen Verordnungen Über die dem SchiffSmann zu verabreichenden Speisen und Ge- tränke steht, so lange Bezirks -Regierungen nicht eingeseßt sind, den Landdrosteien zu.

Alle dieser Verordnung. entgegenstchende Vorschriften wer- den aufgehoben. E S :

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. _

Gegeben Berlin, den 24. Juni 1867.

| (L. S.) Gr. v. Bismarck-Schönhausen.

y, Roon. v. Mühler. r. zur Lippe. Gr. zu Eulenburg.

Wilhelm.

Frhr. v. d. Heydt. : v. Selchow.

Verordnung, betreffend die Einführung des Gesezes über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Ms 8- Genossenschaften vom 27. März 1867 (C Sans, . 501), in das Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover, : Vom 12. Juli 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Güaden König von Preußen 2c. ' e Staats-Ministeriums, was folgt: rtifel 1;

Das Gesetz, betreffend die privatrehtlihe Stellung der Er- werbs- und Wirthschafts-Genossenschaften vom 27. März 1867 (Gesez-Sammlung Seite 501), wird in das mit Unserer Mon- archie vereinigte Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover mit-Folgenden Abänderungen und Ergänzungen eingeführt:

Y. \ Die im §Y. 4 des Geseßes enthaltenen Worte: : »(Artikel 73 des Einführungsgeseßes zum Allgemeinen deutschen Handels-Geseßbuche vom 24. Juni 1861)«

fallen fort. i : : . 2. Im dritten Absave des Y. 10 treten an die Stelle der Worte: »vom 24. Juni 1861 (Gesez-Sammlung Seite 449)« die folgenden Worte: L j : »vom 5. Oktober 1864 (Hannoversche Gesez-Sammlung, Ab- theilung 1, Seite 213)«

F. 3. Die im §. 26 enthaltenen Worte:

(F. 1 der Verordnung über die Verhütung eines die geseß- liche Freiheit gefährdenden Mißbrauches des Versammlungs- rechts vom 11. März 1850)

fallen fort. f : 7 §. 4. Das im zweiten Satze des §. 47 enthaltene Wort: »kaufmännischen « fällt fort. y i : §Ç. 5. An die Stelle des ersten und zweiten Absazes im §, 50 tritt gena Bestimmung: das Konkurs - Verfahren (Y. 47) richtet si nach den Vor- schriften der allgemeinen bürgerlichen En für das Königreich Hannover vom 8. November 1850, Theil 6 (Gesetz- Sammlung 1. Abtheilung Seite 341 und folgende). : §. 6. An die Stelle des zweiten Absaßes im §Y. 54 tritt folgende Bestimmung : : : : die Örbnuincsftrafen fönnen im einzelnen Falle bis zur Summe von 200 Thlrn. angedroht und erkannt werden. Eine Umwandelung der Geldbuße in Gefängnißstrafe findet.

“nicht statt. Dio