1867 / 179 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. - Zins-Coupon j

zu der Kreis - Obligation des Pr. Holländer Kreises

LitilÎh iss A Ul, Serie über Thaler ck fünf Prozent

Zinsen über Thaler Silbergroschen.

Der Jnhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom . bis oer reoo eo TEÍP, vom .….ten i und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom bis .……...…......... mit (in Buchstaben) Thalern groschen bei der Kreis-Kommunal-Kasse qu Pr. Holland.

Pr. Holland, den ten 5. | Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im Pr. Holländer Kreise. Dieser Zinscoupon isst ungülti wenn dessen Geldbetrag nicht innerha vier Jahren, vom Ablaufe des Kalender- jahres der Fälligkeit ab gerechnet, er-

hoben wird. Provinz Preußen. Regierungshezirk Königsberg. a lon

zur Kreis-Obligation des Pr. Holländer Kreises Il Serie. :

Der Inhaber dieses Talons empfängt, sofern nicht ree Widerspruch dagegen erhoben ist, gegen dessen Rückgabe zu der Obli- gation des Pr. Holländer Kreites : i

Tatt. .... A: Uber Thaler à fünf Prozent Zinsen, die ..te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18... bis 18... bei der Kreis- Kommunal-Kasse zu Pr. Holland.

Pr. Holland, den ten 18.. ,

Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im Pr. Holländer Kreise.

Allerhöchster Erlaß vom 12. Juli 1867, betreffend die Ausführung der Eisenbahn von Oldenburg nach Leer.

Bei Rückgabe der Anlagen Jhres Berichts vom 3. Juli d. J. genchmige Jh mit Bezug auf den mit der Großherzoglich Oldenburgisheu Staatsregierung unterm 17. Januar 1867 (G.-S. S. 441) abgeschlossenen Staatsvertrag, daß die danach von der gedachten Regierung auszuführende Eisenbahn von Oldenburg nach Leer die beiderseitige Landesgrenze bei Holtgast, ive Aplebnwna..an..die Nordseite des Wegedammes durch den Detern und Stickhausen südlich von Filsum und Nortmohr vorbeiführt, die Chaussee von Leer nach Aurich zwischen den Orten Loga und Logaberum kreuzt und an der Nordseite des bestehenden Bahnhofes bei Leer endet. Insoweit die zur Anlage der Bahn auf diesseitigem Gebiete erforderliche vorübergehende oder bleibende Abtretung des Grundes und Bodens, so wie die dazu etwa nöthige Aufhebung von Gerechtsamen im Wege güt- licher Vereinbarungen zwischen der Großherzoglich oldenburgi- schen s und den Betheiligten nicht zu erreichen ist , ge- ftatte Jh zugleich, daß das Enteignungs - Verfahren eintritt, welches zur Zeit des Baues der in Rede stehenden Eisenbahn bei Anlegung von Staatseisenbahnen in dem Gebiete des che- maligen Königreichs Hannover zur Anwendung kommt.

Dieser Erlaß ist durch die Geset- , ; Kenntniß zu lt H die Gesez-Sammlung zur öffentlichen

Ems, den 12, Juli 1867. Wilhelm.

4, Gr. v. Jtenplißt. den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

Uebersezung. Zusaßvertrag zu dem wischen Preußen und den Niederlanden wegen gegen eitiger Auslieferung flicbti er Verbrecher g Dns veledo ertrage vom 17. November 1850. (Gesez-Samml. für 1850, S. 509 ffff.). Vom 20. Juni 1867.

Se. Majestät der König von Preußen und Se. Majestä der Se der Niederlande haben für nüli befunden , u den im Artikel 2 des Vertrages vom 17. November 1850 er- wähnten Verbrechen und Vergehen auch das Vergehen des Be- nr ie D bóchnt felbeen Ne einen Zusaßvertrag ¡ r lejelben haben zu die l

Ea U Dae: : E e. Zalestat der König von Preußen: Allerhöchst- ihren Gebeimen U ons Nat Bernhard Sia, und Se. Majestät der König der Niederlande: AUlerhöchst- ihren Kammerherrn, außerordentlichen Gesandten und be- vollmächtigten Minister am Hofe Sr. Majestät des Königs von Preußen Carl Malcolm Ernst Georg Grafen

welche nach vorheriger Mittheilung ihrer in guter und gehöriger Form befundencn gekommen sind: ;

Art. 1. Den im Artikel 2 der Convention vom 17. No- v B 1LB5C erwähnten Verbrechen und Vergehen tritt. hinzu:

etrug.

Art. D Gegenwärtiger Zusaßvertrag soll in den beider- seitigen Ländern sofort nah Auswechselung der Ratifications- Urkunden, welche binnen vier Wochen oder wo möglich früher erfolgen wird, veröffentlicht werden. Derselbe soll zehn Tage nach dem Tage der Veröffentlihung in Kraft treten.

Er soll diesclbe Dauer haben, wie der Vertrag vom 17ten November 1850, auf welchen er sich bezieht, und beide Ver- träge sollen für gleichzeitig aufgekündigt erachtet werden, wenn der Vertrag vom 17. November 1850 von einem der beiden Hohen vertragenden Theile aufgekündigt werden sollte.

Zu Urkund dessen haben die betressenden Bevollmächtigten denselben unterzeibnet und ihm ihre Siegel beigedrückt.

Geschehen zu Berlin, den 20. Juni 1867.

B. König. C. de Bylandt. (L. S.) (L, S.)

Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt worden, und hat die Auswechselung der Ratifications8-Urkunden hierselbst stattgefunden.

Ministerium für Handel, Sewerbe und öffentliche Arvbeiten. y Der Baumeister Klein zu Wreschen ist zum Königlichen Kreis8baumeister ernannt und demselben die Kreisbaumeister-Stelle daselbst verlichen worden.

Der Baumeister Baumgarten zu Düsseldorf ist zum Königlichen Kreis8baumeister ernannt und demselben die Kreis- baumeister-Stelle zu Crefeld verliehen worden.

Das 69, Stück der Gesez-Sammlung, welches heute ausge- geben wird, enthält unter O H

Nr. 6736 die Verordnung, betreffend die Einführung des Geseßes über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts - Genossenschaften vom 27. März 1867 (Geseß- Samml. S. 501) in das Gebiet des vormaligen Königreichs

G ae ann Mae 19 C1 li 186

Stempelwesens und die Erhebung des Urkundenstempels in dem vormaligen Königreich Hannover, dem vormaligen Kurfürsten- thum Hessen und Herzogthum Nassau, sowie in den vormals Bayerischen Gebietstheilen. Vom 19. Juli 1867; und unter

Nr. 6738 den Zusaßvertrag zu dem zwischen Preußen und den Niederlanden wegen gegenseitiger Auslieferung flüchtiger Berbrecher abgeschlossenen Vertrage vom 17. November 180 (Geseßz-Samml. für 1850 S. 509 fff.). Vom 20. Juni 1867,

Berlin, den 1. August 1867.

Debits-Comtoir der Gesey-Sammlung.

Justiz - Ministerium.

_ Der bisherige Rechtsanwalt und Notar Jacobi in Schweß ist zum Rechtsanwalt bei dem Appellationsgericht in Marien- werder unter Belassung des Notariats für das Departement dieses Kollegiums und mit Anweisung seines Wohnsigzes in Marienwerder ernannt worden.

Ministerium der geistlichen Unterrichts: und Medizinal - Aygele4eub eiten

Die Anstellung des Kaplans Dr. Schneider als Reli-

gionslehrer an der Ritter-Akademi ; at worden. emie zu Bedberg is genehmig

Der Lehrer Seraphin Jonas ist als ordentlicher Semi-

narlehrer am fatholischen Schullehrer - Semi a6 stellt worden. O chullehrer- Seminar zu Exin ang

__ Der Wundarzt I. Klasse 2c. Scheu rich is mit Anweisung seines Wohnsißes in Tiefhartmannsdorf A Kreis-Wundarzt des Kreises Schönau ernannt worden.

Akademie der Künste.

___rBeltanntmachung. Die Königliche Akademie der Künste hält am Sonnabend, den 3, August, Vormittags 10# Uhr, in dem langen Saale des Königlichen Akademie-Gebäudes ein öf Zen s Sigungy in welcher außer der Erstattung des Jahre®berichtes durch den

von Bylandt,“

Secretair die Ertheilung des Preises der diesjährigen Preisbewer-

ollmachten über folgende Artikel überein- |

2 5 7A Nr. 6737 die Verordnung, bele fend die Berwaltung des *

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i Architektur, so wie die Prämiirung der Schüler der Kö- bung D eaitademie und der A ritllen Kunst- und Gewerkschulen {tattfinden wird. Arbeiten der genannten Schüler werden aus- geste sein und Cn S Do O UNGL Ei "T,

ónigli ademie zur -

an ee E Hu z der Meyerbeerschen Einlaßkarten sind

,

men. Außerdem wird auch der Prei Stiftung für Tonkünstler ertheilt werden. mi rderlich.

au A 30. Juli 1867.

E Ant ¿ H Die Königliche Akademie der Künste.

m Auftrage: Id. Daege. O. F. Gruppe.

Gs Bekanntmachung. j Die Wagenersche Gemälde-Sammlung in den Räumen des Königlichen Akademie - Gebäudes is wegen Benuzung dieser Ráume zu der öffentlichen Jahresfißung der Akademie und der damit verbundenen Preisertheilung am Freitag, den 2., und Sonnabend, den 3. Zune ZeGlelen:

Berlin, am 28. li 1 " Die Ronialice Akademie der Künste.

Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe.

Königliche Bibliothek.

In der nächsten Woche vom 5. bis 10. August e. findet nah §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek-Ordnung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Biblio- thek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, Hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit, in den Vor- mittags\tunden zwischen 9 und 12, gegen die darüber aus- jestellten Empfangscheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme Der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von A. H. am Montag und Bon von IJ.—R. am Mittwoch und Donnerstag, und von S.—ZJ. am Freitag und Sonnabend. _ |

Berlin, den 29. Juli 1867. f e:

Die Königliche Bibliothek.

Berlin, 31. Juli. Se. Majestät der König haben AlUer- gnädigst geruht, nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwar: Des T A Deb zweiter Klasse vomGroßherzog-

lich hessishen Orden Philipps des Großmüthigen:

Dem Obersten Baron von Kottwiß, Commandeur des 4. Westfälischen Infanterie-Regiments Nr. 17; i

Des Commandeur- Kreuzes des Großherzogli ch badishen Ordens vom Zähringer Löwen:

Dem P von Voigts-Rhet, Chef des General-Stabs des 111, Armee-Corps ; |

Des Kaiserlich russischen St. StanisS8laus-Ordens zweiter Klasse: i

Dem Major von Gureyky-Corniß, etatsmäßigen Stabsoffizier im Dragoner-Regiment Nr. 12; i Des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzogli

hessishen Ludwig8-Ordens:

Dem Major von Hülst im 4. Westfälischen Jnfanterie- Regiment Nr. 17;

Des Ritterkreuzes erster Klasse vom Großherzoglich hessischen Orden Philipps des Großmüthigen:

Dem Hauptmann von M cytsch von demselben Regiment ;

Des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen-ernestinischen Haus-Ordens:

Dem Hauptmann von Dresky, aggr. dem 8. Westfäli- schen Jnfanterie-Regiment Nr. x;

Der Krieg8-Decoration des Kaiserlich österreichischen Militair-Verdienst-Ordens:

Dem Premier -Lieutenant von Hantelmann, aggregirt

dem Malen Dragoner-Regiment Nv. 6; Des Ritterkreuzes des Königlich württembergischen | Friedrihs8-Ordens8: ___ Dem Premier-Lieutenant, Freiherrn von Rechenberg, im Brandenburgischen A Nr. 3/ Des Großherrlich türkishen Medjidie-Ordens vierter Klasse:

Dem Seconde-Lieutenant von Wildenbruch im 2. Garde- Regiment zu Fuß; L

Des Ritterkreuzes des Königlich sächsischen

Albrehts-Ordens:

Dem Premier-Lieutenant von Bentheim im 3. Garde- Grenadier-Regiment Königin Elisabeth;

Der zum Königlich sächsishen Albreht8-Orden gehörigen Medaille in Silber:

Dem Grenadier N ippert in demselben Regiment.

Personal - Veränderungen.

Offiziere, Portepee: Fähnriche 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

Den 26. Juli. v. Wedell, Ob. Lt. à la suite des 2. Pomm. Ulan. Regts. Nr. 9 und stellvertr. Vorstand der Militair-Reitschules zum Obersten befördert. v. Hanstein, Majox u. etatsm. Stabsoff. vom Magdeburg. Dragoner - Regiment Nr. 6, mit der Führung des 1. Leib-Husaren-Regiments Nr. 1, unter Stellung à la suite desselbene beauftragt. v. Walther, Major und LUGIERR-SIS im 2. Slef. Dragoner - Regiment Nr. 8 als etatsmäßiger Stabsoffizier in das Magdeb. Drag. Regt. Nr. 6 verseßt. v. Einem, Ob. Lt. aggr. dem 4. Ostpr. Gren. Regt. Nr. 5, als Bats. Commdr. in das Regt. ein- rangirt. v. Friderici-Steinman, Sec. Lt. vom 8. Westph. Jnf. Regt. Nr. 57, in das 1. Shles. Gren. Regt. Nr. 10 verseßt.

B. Abschiedsbewilligungen 2c. :

Den 26. Juli. v. Kehler, Oberst und Commdòr. des 1. Leib- Hus. Regts. Nr. 1, v. Franckenberg-Proschl iß, Ob. Lt. von 4. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 5, mit Pens. zur Disp. gestellt.

Den 27. Juli. Briese, Hauptm. von der 2. Art. L unter Stellung à la suite des Pomm. Festungs - Art. Regts. Nr. 2, zum Unter-Direktor der Art. Werkstatt zu Deuß ernannt. Frhr. v. Frie- sen, Rittm. a. D., zuleßt Pr. Lt. bei der Kav. des 1. Bats. (Soest) 3. Westf. Landw. Regts. Nr. 16, früher Sec. Lt. im 4. Kür. Regt. die Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie ertheilt.

Militair-JFustiz-Beamte.

Durch Verfügung des General-Auditoriats.

Den 26. Juli. Heinrich, Garnison-Auditeur in e vom E, d. J. ab als Divisions - Auditeur zur 3. Div. in Stettin. ver] ebt. :

Beamte der Militair-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums.

Den 9. Juli. Hannemann, Zahlmstr. 1. Kl. vom Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, zum Pomm. Pion. Bat. Nr. 2 et i

Den 12. Juli. üller, Zahlmstr. Aspirant, big Zahlmsir. 1 Kl. beim 2. Bat. des 1. Niederschles. Jnf. Regts. Nr. 46, Goye Zahlmstr. Aspirant, zum Zahlmstr. 1. Kl. beim 1. Bat. des 3. Nie= dershl. Jnf. Regts. Nr. 50 ernannt.

Den 13. Juli. Dumacck, Sec. Lt. a. D. und Zahlm. 1. Kl. beim 1. Schles. Jäger-Bat. Nr. 5, der nachgesuchte Abschied mit Pen= sion und der Erlaubniß zum Tragen seiner früheren Uniform als Lt. und Rechnungsführer beim 2. Brandenb. Gren. Regt. Nr. 12 (Prinz Lan Van P) mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Ab= zeichen bewilligt.

Den 15. Juli. Brinkmann, Zahlm. Aspirant, zum Zahl= meister 1. Kl. - beim 2. Bataillon des 2. Garde-Regiments zu Fuß, Wendschuh, Zahlm. Aspirant, zum Zahlm. 1. Kl. beim 1. Bat. des 4. Garde-Gren.-Regts. Königin, Lehmann, Zahlm. Aspirants zum Zahlm. 1. Kl. bei der Central-Turn-Anstalt, Kniffert, Zahlm. Aspirant, zum Zahlm. 1. Kl. beim 2. Bat. des 4. Garde-Regts. z. T., Knoll, Zahlm. Aspirant, zum Zahlm. 1. Kl. beim 2. Bat. des. Kaiser Alexander Garde-Gren.-Regts. Nr. 1 ernannt.

__ Den 17. Juli. Kopecki, Kanzlei - Diätar beim Kriegsministe=

rium, zum Geh. Kanzlei-Secretair ernannt. Hoffmann, Zahlmftr. Aspirant , zum Zahlmstr. 1. Klasse beim Fü). Bat. des Inf. Regts. Nr. 85 ernannt.

Den 23. Juli. Heyer, Registratur - Assistent bei der Jnten= dantur-des VIIL Armee-Corps, zum Juntendantur - Registrat. ernannt.

A Bekanntmachung.

Für die Dauer der Badesaison bestehen zwischen dem Festlande und den Jnseln Föhr und Sylt folgende Postverbindungen :

/ i 1) von Husum nach Föhr resp. Sylt bis ultimo September er. vermittelst der Dampfschiffe »Sylt« und »Nord-Friesland«, und zwar

a)- nah Föhr (Wy): an allen Wochentagen;

b) nah Sylt: jeden Montag und Freitag; ferner am Dienstage

den 13. , 20., 27. August, 10.7, 17. und 24. September ; am Donnerstag, den 1., 8. August, 5., 12., 19. und 26. Sep= tember, so wie am Sonnabend, den 3.,/ 17.7 24. und 31. August.

Die Abgangszeit ist von dem Eintreten der Fluth Gs.

Am l, 2, 3.1 9, 6.1 8.1 10, 14, 15, 16., 17., 19, 20, 21.1 22.5 24.1 28.1 30., 31. August, 21 3.1 4.1 5,1 T1 11.) 14, 16, 18, 19.) 20.5 21. und 28. September sind Föhr rep: Sylt bei Benußung des von Hamburg um 6 Uhr 5 Minuten früh abgehenden Eisenbahnzuges noch an demselben Tage zu erreichen.

Dauer der Ueberfahrt 3 resp. 5 Stunden.

2) Von Flensburg über Dagebüll nah Wyck aufFöhr.

Von Flensburg nach Dagebüll Personenpost 12Uhr Nachts nach= Ankunft des leßten Zuges aus Altona; in Dagebüll 7% Uhr früh.

Von Dagebüll nah Wyck mittelst Fährschiffes , dessen Abgang durch das Eintreten der Fluth bedingt wird. Dauer der Ueberfahrt ca. 15 Stunde.

3) Von Tondern über Hoyer nah Sylt.

__ Von Tondern nah Hoyer Personenpost täglich 15 Uhr Nach- mittags nah Ankunft des um 6 Uhr 5 Min. früh aus Hamburg abgehenden Eisenbähnzuges. Von Hoyer nach Sylt täglich per Dampf-= {if »König Wilhelm L.«, Der Abgang des Schiffes ist von dem Eintreten der Fluth abhängig. An den Tagen vom 1. bis 9., vom 16. bis 24. August, vom 31. August bis 7. September und vom 15. bis 23. September c. ist Sylt von Hamburg aus bci der Abfahrt

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