1867 / 189 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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llerhöchster Erlaß vom 26. Juli 1867, betreffend das B ettebee L den durch die Geseße vom 20. September und 24. Dezember 1866 ( Geseß - Samml. S. 555, 875. 876) der Monarchie einverleibten Landes8theilen bei Anträgen ausländischer Behörden auf Auslieferung verfolgter Personen.

Auf Jhren Bericht vom 20. Juli d. J. bestimme Jch hier- durch A Be Gebiet der durch die Geseue vom 20. September und 24. Dezember 1866 (Gesez-Samml. S. 555. 875. 876) der Monarchie einverleibten Landestheile, daß bei Anträgen aus- ländischer Behörden auf Auslieferung verfolgter Personen hin- sichtlich des Erfordernisscs Ihrer Genehmigung zur Ausführung des Ansuchens die in den älteren Landestheilen bestehenden Vor- schriften zur Anwendung kommen sollen. |

Diesem Meinem Erlasse gemäß, welcher mit dem 1. Sep- tember d. J. in Kraft tritt und durch die Gese -Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen is, haben Sie, der Justiz- Minister, die Beamten der Staatsanwaltschaft, durch welche in Strafsachen die Eg der Requisitionen ausländischer Be- hörden zu erfolgen hat, mit Anweisung zu versehen.

Alle entgegenstehenden Bestimmungen der bisherigen Lan- de8geseße, insbesondere das Frankfurter Geseß, das Verfahren bei Auslieferungs8-Gesuchen au8wärtiger Regierungen oder Be- hörden betreffend, vom 6. Juni 15866, treten mit dem genann- ten C AUEeT a o wadeas

ms, den 26. Juli ¿ 4 Wil helm. Graf zur Lippe. Zugleich für den Minister der aus- wärtigen Angelegenheiten.

An die Minister der auswärtigen Angelegenheiten und der Justiz.

Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevoll- mächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 10. August 1867.

Auf Grund der Artikel 6 und 7 der Verfassungsurkunde für den Norddeutschen Bund sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe crnannt worden, und zwar:

von Seiner Majestät dem Könige von Preußen: der General - Major v. Podbielski, Direktor des Allgemeinen Kriegs-Departements, L der General-Lieutenant v. Rieben, Direktor des Marine-Minisfsteriums, der Wirkliche Geheime Rath und General-Steuer- Direktor v. Pommer Esche, : der Wirkliche Geheime Ober-Finanz-Rath und Mi- nisterial-Direktor Günther, der Wirkliche Geheime De N OUngs - Rath und Ministerial- Direktor Delbrü / der General-Postdirektor von Philipsborn, der Geheime Ober-Justiz-Rath Dr. Pape; von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen: der Staatsminister der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten Freiherr von Tricsen, der Geheime Rath und Ministerial - Direktor im Mi- nisterium des Junern Dr, Weinlig, der Geheime Finanz-Nath von Thümmiel, / der Oberst und Militairbevollmächtigte in Berlin von Brandenstein; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein: der Geheime Legations-Rath Hofmann; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin: der Staats-Rath. von Müller, der General-Major von Bilgner ; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar- Eisenach: der Wirkliche Geheime Rath und Staatsminister Dr, von Waßdorf; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von M ecklenburg-Strelik: der Staatsminister von Bülow; von Seiner Königlichen Hohcit dem Großherzoge von Oldenburg: der Staats-Rath Buchholßt; von Seiner Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg: der Staatsminister von Campe, der Geheime Legations-Rath v on Liebe; von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen- Meiningen und Hildburghausen: der Wirkliche Geheime Rath Graf von Beust;

Von Seer Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Alten. Ur g: : der Staatsminister Gerstenberg von ZJech; vonSeiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Koburz und Gotha: i der Wirkliche Geheime Rath und Staatsministe, Freiherr von Seebach; von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt: : der Negierungs-Rath Dr. S inten is: von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarz. burg-Rudolstadt: i der Staatsminister von Bertrab; von Seiner Durchlaucht dem Fürsten burg-Sondershausen: der Staats-Rath von Wolffers dorff; von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Walde und Pyrmont: | der- Geheime Regierungs-Rath Klapp; : 0 T Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer inie: h der Regierungs-Präsident Dr. Herrmann; / von Seiner Durchlaucht dem &TUrsten Reuß 1Ünges ver Linie: der Staatsminister von. Harbou; von Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Schaum- burg-Lippe: | der Geheime Regierungs-Rath Höcker ; i von Seiner Durchlaucht dem &Ursten zur Lippe: der Kabinetsminister von Oheim b; von dem Senate der freien und Hansestadt Lübe: der Senator Dr. Curtius; von dem Senate der freien Hansestadt Bremen: der Senator Gildemeister; A Senate der freien und Hansestadt Ham- urg: der Senator Dr, Kirchenpauer. / Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kennt- niß gebracht. Berlin, den 10. August 1867. Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Gr. von Bismarcck-Schönhausen.

zu Schwarz.

Ministerium für Haudel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

_ Das 2. Stück des Bundes-Gesetblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 4. die Verordnung, betreffend die Einberufung des E des Norddeutschen Bundes. Vom 3. August 1867; und unter

Nr. 5. die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes, Vom 10. August 1867.

Berlin, den 11. August 1867.

Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Das 73. Stück der Geseß-Sammlung , welches heute aus-

gegeben wird, enthält unter:

Nr. 6753. den Allerhöchsten Erlaß vom 24. Juni 1867, betreffend die Einrichtung besonderer Verwaltungsstellen für den früheren Großherzoglich hessishen Kreis Vöhl und den früheren ZA Bezirk Orb; unter

Nr. 6754. den Allerhöchsten Erlaß vom 15. Juli 1867, be- treffend die Gestattung des Besuchs der Universitäten in Zürich und Bern ; unter :

Nr. 6755. den Allerhöchsten Erlaß vom 19. Juli 1867, be- treffend die Abstandnahme von der Bestätigung der in den Herzogthümern Schleswig und F von den früheren Lan- desherren oder - von den Behörden im Auftrage der Landes- herren ohne Vorbehalt des Widerrufs ertheilten oder bestätigten Bestallungen, Privilegien 2c. bei eintretendem Wechsel in der Person des Landesherrn ; unter __ Nr. 6756. die V Je) lichen Vorschriften über die Besteuerung des Braumalzes im Jadegebiet. Vom 26. Juli 1867 ; und unter )

r. 6757. den Allerhöchsten Taf vom 26. Juli 1867, betreffend das Verfahren in den durch die Geseke vom 20. Sep- tember und 24. Dezember 1866. (Geseßz-Samml. S. 555. 875.

76.) der Monarchie einverleibten Lande®8theilen bei Anträgen ausländischer Behörden auf Auslieferung verfolgter Personen.

Berlin , den 12. August 1867.

Debits-Comtoir der Gesey-Sammlung.

erordnung wegen Einführung der geseh-

Justiz - Ministerium.

Der Notar Kopp in Kirn ist in den Friedensgerichtsbezir? Cochem, 8 in Co bee Coblenz, mit Anwäisung seines Wohnsißes in Cochem, verseßt worden.

Ministerium des Junnern.

Der Büreau-Assistent Ilse ist zum D expedirenden Secretair und Kalkulator im Ministerium des Innern ernannt

worden.

Finanz - Ministerium.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bestimmungen im §. 4 Litt. b. des Stempel - Geseßes vom 7. März 1822, im F 2 Litt, b. der Allerhöchsten Verordnung , betreffend die erwaltung des Stempelwesens und die Erhebung des Urkunden - Stempels n dem vormaligen Königreiche . Hannover U. s w. vom 19. Juli 1867 (Geseß - Sammlung Seite 1191), im g. 2 itt. b. der Allerhöchsten Verordnung, betreffend die Stem- velsteuer in den Herzogthümern Schle8wig und Holstein vom E: N c. wird hiermit bekannt gemacht, daß bei Ausmitte- ng der in anderen Währungen, als preußischem Silbergelde, ingegebenen Werthe zum Qweck der Berechnung derjenigen Stempelabgaben, welche näch den Vorschriften der im Eingange äher bezeichneten Geseße und der denselben an chängten Tarife

entrichten sind, die folgenden Mittelwerthe vom 1, Sep- ‘mber d. J. ab zum Grunde zu legen sind.

Es werden angenommen:

10 Thlr. in Gold gleich 11 Thlr. Silber, 111 Mark Hamburger Banko leich 56 Thlr. (§. 4b, des Gesehes vom 7. März 1822), 100 B Sterling gleih 675 Thlr. Silbergeld, 1 A a gleich 1 Gulden sÜddeutscher ährung, 1000 Franc oder Lire gleich 2665 Thlr. 2 nordamerikanische Dollars gleich 17 Thlr., 1 Gulden österreichisch S S Thlr, 1000 Rubel Silber gleich 1076: Thlr.

Die vorstehenden Mittelwerthe stimmen mit a verein , welche durch die Anweisung due Ausführung er llerhöchsten Verordnung vom 4. Juli 1867, betreffend die Er- bung der Wechsel stem pelsteuer in den durch die Gesetze. m 20. September und-24. Dezember 1866 mit der Monarchie reinigten Landestheilen festgeseßt sind.

} Ein nach Maßgabe derselben aufgestellter Wechsel stem pel- arif für andere Valuten als Preußisches Silbergeld , kann

Wege des Buchhandels von der biefigen von Decker’schen eheimen Ober - Hofbuchdruckerei zu dem Preise von 2: Sgr.

das Exemplar bezogen, auch bei den mit Erhebung der Epe Ses beauftragten Steuerbehörden Algcleben rden

Die denselben Gegenstand e Bekanntmachung des inanz -Minigeriuums vom 30. Oktober 1822 wird hierdurch m 1. September d. J. ab au gehoben. Berlin, den 8. August 1867. Der Finanz-Minister. von der Heydt.

Ober- Nechuungskammer.

Der bisherige Bergwerks-Directions-Secretair Peter Büll zum Geheimen revidirenden Kalkulator bei der Ober-Rech- ngs-Kammer ernannt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der General der Kavallerie d Gouverneur von Berlin, Graf von Waldersee, von au

f

y Kreisau bei

Generalstabes der Armee, &reiherr von Moltke,

gerei: Se. Excellenz der General der Infanterie und e K chweidnig.

i _ “Bekanntmachung. Die Verbindungen des Festlandes mit der Insel Norderney ge- en sich in der Richtung na ch Norderney für die Zeit vom 11. bis

August e., wie folgt: A, vermittelst der Dampfschiffe von Emden j nach Norderney. Dieselben gehen ab von Emden am 11, 13, 15, 16, 17. 18., lut 23.1 24, und nehmen am 11, 22, 23.1 24. in Emden den Vluß von dem mit dem Berlin-Cölner Courierzuge im Zusammien- je stehenden Hannover-Emdener Zuge in (Emden 105 Uhr Vorm.) An den übrigen Tagen fahren die Dampfschiffe {on vor An-

dieses Zuges ab;

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B. vermittelst der Dampfschiffe v on Geestemünde na orderney:

am 12. August c., 1 Uhr Nam. Zug aus Hannover in Geeste- 14. ¿ 3 » früh | münde 833 Uhr V.

16. Zug aus Hannover in Geeste- 19. ti Vorm. münde 734 Uhr N, Vorm.

21. 9 Zug aus Hannover in Geeste- enttteTR Las Pers gzninde 829 “Moe : onen-Po : a) gau Rorben Uen Wege dci 2 ACS: E i en wird tägli cine Personenpost nach Norddei ° gefertigt , welche zu Norddeich mit einem Jädrschiffe L arbeite ctfolate R Zusammenhange steht. Die Abfahrt von Norden am 11. August c. 6 Uhr früh 7% Uhr Nahm., am 12. Augus| c. 8 Uhr Vorm., am 13. August P 9 Uhr Vorm. am 14. Au L U r Vorm., am 15. August c.; 10 Uhr Vorm.,; am 16. Augu C,/ 105 Uhr Vorm., am 17. ugusi c., 11 Uhr Vorm,, am 18. Augusi C, 11% Uhr Vorm., am 19, ugust c. 125 Uhr Nahm., am August c., 12% Uhr Nachm., am 21. August c., 12 Uhr Nachm., am 22. August c., 25 Uhr Nachm.,, am 23. August e., 34 Uhr Nachm., am 24. August c.; 4 Uhr früh 4% Uhr Nahm. if 1 e : L Erins per Post dauert & Stunden, diejenige pr. Fähr- b) Auf dem Wege über Hage, M Mr ernst Und durch das Watt. Diese Verbindung vird auf der ganzen Strecke durch eine täg- 1 he Personenpost vermittelt. Die Transportdauer beträgt 32 bis Li, Die Abfahrt von Norden is, wie folgt, festgeseßt : am 11. August c. , 112 Uhr Born aut 12 Augu Nachm. 4 am 13. August e. , 14 Uhr Nachm. , am 24 Uhr Nahm., am 15. August c., 2% Uhr N 34 Uhr Nachm., am 17. August c, 3% Uhr Nachm., am 45 Uhr Nachm., am 19. Au ust c., 45 Uhr früh, am 20. August c., 9% Uhr früh, am 21. Augu c.1 5% Uhr früh, am 22. August C,/ 6% Uhr Vorm., am 23. 9 ugust 7% Uhr Vorm., am 24. August c., A R ffen die Post Emde st at *torden treffen die Posten von Emden nach einer 33,stündigen Al rderungöfrist ein um 73 Uhr Vorm., 255 Uhr Nachm. und 10 Übr ends.

sten

der Nordseeinsel Borkum, auf welcher

nD De ( adesaison eine Post - Expedition eingerichtet O die Verbindung durch Dampfschiffe E Emden aut dete en.

, Die Fahrten derselben finden in der Zeit vom 11. bis 24. August c.

wie Junt Lee: f 2 Uhr Nach am 12. August e., r Nachm., am 13. August e., 11 Uhr Vorm. am 14. August c., 105 Ühr Vorm., am 17. Auzust C./ 11.Uge Vorm,- am 19. August c., 12 Uhr Vorm., am 20. August c., 11 Uhr Vorm., am 21. August c.; 14 Uhr Nachm., am 23. August c., 3 U r Nahm. An denjenigen Tagen, an welchen die Damp schiffe nicht befan

wird die Verbindung von Emden na Borku in j hergestellt. 9 ch m dur ein Fährschi

Hannover, den 10. August 1867. Der Ober-Post-Direktor. Schiffmann.

Nichtamtliches.

Preußen. Ems, 9. August. Se. Majestät der König

nahmen gestern Vormitta nach der Brunnen - Promenade die er Generale von Trescko1w und von Podbielski entgegen

machten Mittags eine Promenade und begaben Allerhöcbstfi um 3 Uhr 10 Minuten per Eisenbahn nach Coblenz, begleitet von dem Minister - Präsidenten Grafen von Bismarck - ausen, dem General-Adjutanten vo djutanten vom Dienst. An der Eisenbahnbrüccke wurden Wagen bestiegen und E Se. Majestät von da nach dem Schlosse Sayn, woselbst Se. Majestät mit Jhrer Majestät der Königin bei Ihrer Durchlaucht der' verwitüweten Fürstin von Sayn-Wittgenstein dinirten und Abends per Wagen nah Ems zurückkehrten.

Se. Majestät nahmen heute nach der Brunnen- Feeinenabe den Vortrag des Geheimen Kabinetsraths von

‘Ühler entgegen, empfingen den Minister - Präsidenten Grafen Bismarck welcher sich bei Allerhöchstdenenselben verabschiedete, und machten Mittags einen Spaziergang. Nach dem Diner promenirten Se. Majestät und wohnten Abends der franzö- sischen Theatervorstellung Um Kursalon bei.

10. August. Se. Majestät nahmen nach der Brunnen- kur den Vortrag des General-Adjutanten von Tresckow entgegen und empfingen um 21 E den General-Adjutanten Sr. Ma- jestät des Kaisers von Rußland, General Ignatieff, welcher sih Hens: Abreise von Ems bei Allerhöchstdenenselben verab- Nachmittags 3 Uhr begiebt Sich Se. Majestät nach Coblen Diner bei Jhrer Majestät der Königin. : __ Stettin, 11, August. Nach dreitägigem Aufenthalt ver- ließ gestern Nachmittag um 4 Uhr De nordamerikanische Dampf-Aviso »Frolic« unseren Hafen.

Vom Festlande na während der Dauer der

zum

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