1867 / 195 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Privilegium wegen Ausfertigung auf den Jnhaber lautender Kreis-Obligationen des Freistädter Kreises, im Betrage von 120,000 Thalern.

Wir Wilheim, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem von den Kreisständen des Freistädter Kreises auf dem

Kreistage vom 1. April 1867 beschlossen worden / rung der vom Kreise unternommenen Chaussee- straßenbauten, so wie zur gung an die Breslau - Schweidniß - schaft Behufs Uebernahme der Bauausf bahn von Liegniß über M ben-Posener Eisenbahn crfor leihe zu beschaffen, wollen _Wir auf den dachten Kreisstände zu diesem Quvecke auf lautende, mit Zinscoupons versehene, Seitcns der G unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage 120,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da si weder im Interesse der

Antrag der

17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen

120,000 Thalern, in Buchstaben: »Einhundert und

Thalern«, welche in folgenden Apoints: 20,000 Thlr. à 1000 Thlr. 25/000 » à 500 » 45,000 à 100 » 20,600 » à 50 » 10000 » à 25 »y - 120,000 Thlr. :

nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer E dur das Loos zu bestimmenden Folge-Ordnung jährlich vom Jahre 1868 Prozent des Kapitals unter Qu- den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes8herrliche Ge- Es mit. der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder

steuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und -nach der ab mit wenigstens jährlich Einem wachs der Zinsen von

ne dger dieser Obligationen

machen befugt ist. Das vorstehende Privilegium , welches

haber der Obligationen eine Übernommen _wird ; ist durch Kenntniß zu bringen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Ems, den 17. Juli 1867.

(L. S.) gez. Wilhelm.

Für den Finanz-Minister und den Minister des Innern: gez. v. Mühler. Gr. v. Jbenplißk. Provinz Schlesien. __ Regierung sbezirk Liegniß. Obligation des Freistädter Kreises Littr. a CieieL A2 Thaler preußisch Courant.

Auf Grund der kinterm Kreistags - Beschlüsse Schuld von -. Thalern bekennt sich die ständische Finanz-Kom- mission des Greistädter Kreises , Namens des Kreises, durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Ver- schreibung zu einer Darlehns\chuld von welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlih zu verzinsen ist.

¡Die Ang Der ganzen Schuld von 120,000 Thalern ge- \chieht vom Jahre 1868 ab allmälig innerbalb eines Zeitraums von

6 Jahren aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1868 ab in dem Monate November jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedo das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so wie die en Schuldverschrei- bungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge , so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung er- C soll, öffentlich befannt gemacht. Diese Bekanntmachung crfolgt ech8, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Königlich Preußischen Staats - Anzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Liegniß , dem Kreisblatte des &reistädter Kreises und in einer der zu Breslau erscheinenden größeren Zeitung, nach näherer Bestimmung der ständischen Finanz-Kommission. |

_ Vis zu R wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in N ichen Terminen am 2. Januar und am 2. Juli, von heute an gere net, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münz- sorte mit jenem verzinset.

Die Auszahlung der Binsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, be ichungôweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis-Kommunal-Kasse in Freistadt, und g r in der nah dem Eintritt des Välligkeitstermins folgen-

en Zeit.

Mit der zur Em fangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Tälligkeitstermine ‘zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogeñ.

von hiergegen Gläubiger, noch der Schuldner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom zum Betrage von zwanzig Tausend

die daraus hervorgehenden Rechte, ohne ie Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen , geltend zu

Wir vorbehaltlih der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Jn- Gewährleistung seitens des Staats nicht die Geseß - Sammlung zur allgemeinen

cid A U . genehmigten vom 1. April 1867 wegen Aufnahme einer

die zur Ausfüh- und anderen Kreis- Gewährung der Terrain - Entschädi- &reiburger Eisenbahn - Gesell- ührun der projektirten Eisen- Neusalz, zum Anschluß an die Gu- erlichen Geldmittel im Wege einer An- ge- jeden alier

äubiger

Thalern preußisch Courant, |

Die ge indigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahrey nah dem Rücfzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die inne halb vier Jahre, vom Ablauf des Kalenderjahres der &álligfeit q gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisatien verlorénèr oder vernichtet M PerlSreibungen erfolgt nah Vorschrift der Allgemeinen Gerichts, Ordnung Theil I. Titel 51 §. 120 seq. bei dem Königlichen Kreis, gerichte zu Freistadt. :

Binscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt wet den. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Binscou, pons vor Ablauf der vierjährigen chaten Bar it bei der Kreis, verwaltung anmeldet, und den stattgehabten Be der Binscouponz durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaublafty Weise darthut, nach Ablauf der Verjäbrungsfrist der Betrag der alige meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegey Quittung ausgezahlt werden. Ne

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Binscouponj bis zum Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zei werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons - Scrie erfolgt h der Kreis-Kommunal-Kasse zu Freistadt, gegen Ablieferung des de älteren Zinscoupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste de Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Binscoupons-Serie q den Tnhaber der Schukdverschreibung, sofern deren Vorzeigung red,

zeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftt der Kreis mit seinem Vermögen. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unse Unterschrift ertheilt. Dreistadt, den ten 18. : (L. 8;) Die ständige Finanz - Konunission des Kreises Greistadt.

Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Liegniß, Zins-Coupon zu der Kreis - Obligation des Freistädter Kreises Littr. über Thaler zu fünf Prozent Zinsen übex R S Thaler Silbergroschen. Der Jnhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückzahe in der Zeit vom 1s}ten bis 15ten res, vom 1sten bis 1Stem.-.. i Und späterhin die Zins der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahrvom.............. bis mit (in Buchstaben) Thalern Silber: groschen bei der Kreis-Kommunal-Kasse zu Freistadt. Freistadt, den ten t K Die ständische Finanz-Komniission des Kreises Freistadt. Dieser Zinscoupon is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit; vom Schluß des betreffenden Kalenderjahres

an gerechnet, erhoben wird. Provinz Schlesien. i Regierungsbezirk Liegniz, Zl on zur Kreis-Obligation des Freistädter Kreises. Der Tnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe ju der Es des Gredter E Ps As C, Über

N M e Thaler à fünf Pro zent Zinsen, die .…te Serie Zinscoupons für die fünf Jahre 18... bi

18... bei der Kreis - Kommunal - Kasse zu Freistadt. Beim Verlust dieses Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Scri: an den Jnhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigunz rechtzeitig geschehen ist. Vreistadt, den

(L. 8.) Die ständische Finanz-Kommission des Kreises Freistadt.

Anmerkung. Die Namens-Unterschriften der Mit glieder der Kommission können mit Lettern oder &acsimile - Stempel gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namens- Ci eines Kontroll - Beamten versehel werden.

Ministerium für Pande!, Gewerbe und öffentliche Xrveitezu.

Dem expedirenden Secretair und Kalkulator Schaa in Berlin ist unter dem 15. August 1867 ein Patent i auf einen Typendruck-Telegraphen in der, durch Zeich- nung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen- schung, und ohne Jemand in der Benußzung bekannte! ,_ Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von Jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

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Dem Fleischergesellen Otto Trossin zu Straßburg in f

Westpreußen ist unter dem 15. August 1867 ein Patent auf eine durch Modell und Beschreibung nachgewiesene Borrichtung zum ‘Entschleimen von Därmen, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu be

___\{ränken, ° auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

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n Direktor Ferd. Schulß zu Eisenhütte Westphalia bei fien a. d. Lippe ist unter dem 15. August 1867 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachge- wiesene Presse zux Herstellung von Façonstücken aus plastishem Material, ohne Jemand in der Anwendung bekannier Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Klavierlehrer Und Literaten Romanus Baron von Grabow zu Magdeburg is unter dem 16. August 1867 ein

l Pg auf eine durch Zethnung und Beschreibung nachge-

wiesene Vorrichtung an Pianoforte's zur Aufhebung |

der Dämpfung i auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 112 der Bank-Ordnung vom 5. Ofkfto- |

ber 1846 ist von mir: die Errichtung einer Kommandite der Preußischen Bank in Emden beschlossen worden. Ucber den Geschäftsumfang und die Eröffnung derselben wird das Haupt- Bank-Direktorium das Nähere bekannt machen.

Berlin, den 19. August 1867. i Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Chef der Preußischen Bank. gez. Graf von JItenplig.

Ministerium der geifiicien, Unterriczts- und : WBèedizizal: Laugelegenheiten.

Dem ordentlichen Lehrer Dr. Koh am Gymnasium zu Cottbus ist das Prädikat »Oberlehrer« beigelegt worden.

Königliche Bibliothek.

Der Bestimmung des Königlichen Hohen Ministerii der geistlichen, Untkerrichts- und Medizinal-Angelegenheiten zufolge ist die Königliche Bibliothek, der vorzunehmenden baulichen Einrichtungen, sowie der Reinigung der Säle und Bücher wegen vom 26. August bis 16. September e. geschlossen.

Berlin, den 19. August 1867.

Königliche Bibliothek.

Se. Excellenz der Ober - Hof - und Haus - Marschall und Ober-Stallmeister Graf von ler ist, von Ems kommend,

wieder hier eingetroffen.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Direktor im Ministerium des Königlichen Hauses, von Obstfelder, von Wildbad. j

Der Geheime Kabinets-Rath von Mühler aus Cassel,

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß zur Prüfung derjenigen Handarbeitêlehrerinnen , welche in öffent- lichen Schulen Unterricht zu ertheilen beabsichtigen, ein Ter-

min auf

: Montag, den 9. September d. I., j angeseti ist, und fordern diejenigen , welche sich dieser Prüfung unkerziehen wollen, auf, sich bei uns unter Einreichung 1) eines selbstverfaßten Lebenslaufes, 2) eines polizeilichen FÜührungs- atiestes, 3) eines Zeugnisses des Seelsorgers Über die sittliche Befcihigung zum Lehramt, zu melden, worauf ihnen weiterer Bescheid zugehen wird.

Berlin, den 9. August 1867. |

Königliches Provinzial-Schul-Kollegium. Lucanus. i

; Bekanntmachung : Wir bringen hierdurch zur Kenntniß des Schifffahrt trei- benden Publikums, daß in der Nähe und etwas nöôrdlich von Zoppot, in 42 Faden Wassertiefe cine mit weißer Oelfarbe ge- strichene, mit einem Stock und Besen versehene, mit »ZJoppot« bezeichnete Boje ausgelegt worden ist, welche zur Sicherstellung der Distanceshäßung vom Lande beim Aufsuchen der von der Königlichen Marine benußten Peilungslinie bei Probefahrten als Marke dient. Der Stationspunkt dieser Boje ist durch folgende Land- marken bezeichnet.

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| König trafen gestern gegen 8 Uhr Morgens von Kaäsßjel in P

Die Villa Hochwasser in einer Linie mit dem ersten öst- pa Bas zwei weißen Schornsteinen versehenen Hause von

oppot.

Der Leuchtthurm der Ostmole an den ersten höchsten Bäumen des Wäldchens der Westerplatte und die Kirche in Koliebken südwärts frei vom Walde.

Das Lootsenhaus wird gepeilt in S.S.O. ck O.

Danzig, den 12. August 1867.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

Nichtamtliches.

Berlin, 19. August. Se. Majestät ee o - ein und begaben Allerhöchstsih nach Schloß Babelsberg. Im Laufe des Vormittags nahmen Allerhöchstdieselben die Mel- dungen der Generale v. Alvensleben und v. Pape, beide zur Aufwartung bei Sr. Majestät dem König vou Schzeden kom- mandirt, entgegen, empfingen die Besuche L orer Königlichen Ho- heiten des Prinzen und. der Prinzessin Carl und später des Kron - prinzen und der Kronprinzessin Königliche Hoheit und arbeiteten bis zum Diner mit dem Minister-Präsidenten. Das Diner fand in Glienicke bei Jhren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Carl statt, worauf Allerhöchstdieselben Jhrer Majestät der Königin Wittwe einen Besuch in Sansjouci nats und Abends 85 Uhr per Eisenbahn nah Berlin Sich egaben.

Se. Majestät der König von Schweden mit Ihrer Majestät der Königin und der Prinzessin Louise von Schwe- den, sowie Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin &riedrich der Niederlande mit der Prinzessin Marie trafen heute früh 117 Uhr mittelst Extrazuges vom Haag hier ein und wurden von Sr. Majestät dem Könige und Sr. Kö- niglichen Hoheit dem Prinzen Carl auf dem Potsdamer Bahnhofe empfangen. Se. Königliche Hoheit der Kron- prinz befand sich bereits im Extrazuge und hatte die Höchsten Herrschaften {hon von Potsdam aus be- gleitet. Die gegenseitige Begrüßung TJhrer Majestäten war eine sehr herzlihe. Nach cinem furzen Aufenthalt im Wartesalon gingen Se. Majestät der König von Schweden mit Sr. Majestät dem König an der Front der als Ehrenwache auf dem Perron aufgestellten Compaguie des Garde- &üsilier-Regiments, welche Hauptmann von Brederlow komman- dirte, herauf und herab, während die Regimentsmusik ebenso elte der Ankunft des Zuges die schwedische Nationalhymne pielte.

Die Schwedischen und Niederländischen Herrschaften fuh- ren dann nach dem niederländischen Palais Unter den Linden, Se. Majestät der König von Schweden im offenen Wagen an der Seite des Königs.

Se. Majestät nahmen später den Vortrag des Geheimen Kabinets-Raths von Mühler entgegen und ertheilten dem Oberst Grafen von Sponneck, bisher Großherzoglich Badenscher Mili- tairbevollmächtigter in Berlin, eine Abschleds-Audienz.

Cassel, 17. August. Se. Majestät der König machten gesiern nah der Parade, wie bereits tele- graphisch erwähnt wurde, begleitet von dem Ober - Prä- sidenten von Möller, eine Rundfahrt in der Stadt und Umgegend, besichtigten im Detail die hiesige Kriegsschule und die Anlagen an der Kattenburg, besuchten die Grabstätte Allerhöchstseiner Tante, der verstorbenen Kurfürstin, geborenen Prinzessin von Preußen, und kehrten gegen 9 Uhr in das Schloß zurück. Um 24 Uhr ertheilten Se. Majestät den Ver- tretern der hiesigen Freimaurerloge und dem Bischof von Fulda Audienzen, und empfingen hiernach Se. Durchlaucht den Für- sten von Waldeck und Pyrmont und dessen Oheim, den Prinzen von Waldeck. Um 4 Uhr war Tafel von etwa 150 Geoecken, worauf Se. Majestät Allerhöchstsih zu Wagen nach der Wil- helmshöhe begaben und dort das Schloß und den Parf nut den Wasserkünsten in Augenschein nahmen. Abends bechrien Se. Majestät die Soirée des Gouverneurs Generals Grafen von Monts und ließen Sich, bis nach 11 Uhr verweilezid, die Damen und Herren der Gesellschaft vorstellen.

Preußeu. dam

Brauus-t;weig, 18. August. Jn der Sißung der Lan des- Versammlung vom 15. August brachten der Abgeorduete Köpp und Genossen den Antrag ein, » Herzoglücs Staats- Ministerium zu ersuchen, mit Preußen eine Militair-Con- vention in der Artabzuschließen, wie sie von mchreren Staaten des NorddeutschenBundes abgeschlossen worden sei. « JnderS ißungvovom 16. d. M. motivirte der Abg. Köþp diesen Antrag. Na

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