1867 / 196 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

worünter 2736 meistbietend verpachtet werden.

Caution auf

c At 2 è G -

R Gee alladun:g. etreffend das bwesenheitsverfahren gegen den Jo-

hann Fried rich Fler zu Heddernheim. dd Nathdein gegen den am 27. Mai 1 eborenen Johann Friedri Köhler zu Heddernheim das Abwesenheitsverk, hren cingeleitet worden ist; werden derselbe oder dessen Leibes - oder allenfallsige Testamentserben in Gemäßheit des Edicts vom 21. Mai 1781 aufgefordert, {h inner- halb 3 Monaten bei dem unterzeihneten Gerichte zur Empfan nahme des Verinögens dés Abwesenden zu melden, unter der Ankündigung, daß im- Falle dies niht eshieht, nicht nur das egenwärtige Ver- mögen des Rubrikatén; sondern au alle ihm künftig etwa noch. an- allenden Erbschaften, seinen nächsten sich meldenden rben und zwar ermalen noch gegen eine nah 15 Jahren erlöshende Caution werden verabfolget werden, daß solche nah Verlauf dieser 15 Jahre aber deren gänzlich verlustig sein: sollen. Höchst, dén 10. August 1867. Das. Königliche Amt.

Bekanntmachung.

In ‘unserem Depositorium befindet sich das über 56 Jahre alte Testament des Mehlhändler David Klumbies aus dem Kämmerei- dorfe Alt-Preußen vom 826. September 1810. Da bisher von Nie- mandem dessen Publication nachgesucht worden, auch sons von dem Leben oder Tode des David Klumbies etwas Zuverlässiges nicht bes kannt geworden ist, so fordern wir alle diejenigen, welche ein gegrün- detes Interesse nachweisen können, auf, die Testamentspublication binnen 6 Monaten bci uns nachzusuchen, widrigenfalls mit dem Testa-

mente nach den Vorschriften der §F§. 219 seq,. Tit. 12, Theil I. A..L. verfahren werden wird.

Tilsit; den 31. Juli 1867. Königliches Kreisgericht. 2. Abtheilung.

[2696] s De U E Vorladung. Der am 30. November 1821 zu Ströbiß, Kreis Cottbus, geborne Dienstknecht Christian Pöschel, welcher vor dem Jahre 1857 sîch bei seinen Verwandten in Brunschwig - Rittergut auf chalten, etiva im Pre 1856 bei dem Braumeister Petoldt zu Groß - Liesfow gedient; pâter sih nach Frankfurt a O. gewandt haben soll und seitdem nichts hat von sich hören lassen, so wie seine etwaigen unbekannten Erben und Erbnehmer werden hiermit zu dem auf j den 9. April 1868, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, vor dem Kreisrichter Wulsten anberaumten Termine mît der Auflage vorgeladen, \sich vor oder in diesem Termine bei dem unterzeichneten Gerichte persönlich oder shrift- lih zu melden, Und daselbst weitere Anweisung zu erwarten, widrigen- falls der Christian Pöschel für todt erklärt und sein aus ‘einigen 90 Thalern bestehendes Vermögen seinen nächsten, \ich als solche legi- timirenden Erben zugesprochen werden wird. Cottbus, den 19. Juni 1867.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung:

E T T De e L d R Ca be E L E E E E H E Verkáufe, Verpachtungen, Submíéssionen 2c.

[9240] Bekanntmachung, as im I. Jerihow'shen Kreise des Regierungsbezirks Magde- burg und zwar 2 Meilen von Genthin und 22 Meilen von Burg belegene Königliche Hausfideicommißgut Glädau nebst dem Vorwerke Schattberge, enthaltend:

an Hof- und Baustellen . 9 Mrg. 127 1 Rthen. » Gärten 16» T8 v » 87 » » 45 v » 155 » 197 »

i zusammen 1818 Mtg. T0 J Mthen.

soll vom 1. Juni 1868“ bis 1. Juli 1886 anderweit öffentlich meistbie- tend verpachtet werden.

ierzu ‘haben wir einen Termin auf Montag, den 28. Okto- ber d. J./ Vormittags 11 Uhr, in unserem Sißungs8zimnier, Breitestraße Nr. 35, anberaumt, zu welchem wir ualifizirte Pacht-= lustige mit dem Bemerken einladen, daß das Pachtgelderminimum auf Dreitausend Vierhundert Thaler festgeseßt ist.

Pachtbewerber haben si möglichst vor dem Termin; spätestens aber ¡zin demselben bei unserm Kommissarius, dem Königlichen Hof- kammer-Rath Herrn von Lenßke, Über -den Besiß eines eigenen dispo- niblen Vermögens von mindestens Zwei und“ dreißigtausend Thalern, sowie über ihre a BlGa liche Ausbildung auszutveisen.

Die Verpachtungs- und Licitations-Bedin ungen, von denen wir

auf Verlangen gegen Erstattung der Copialien Abschrift ertheilen können in unserer

gegen monatliche Remunerationen von 25 und 20 werden.

der. Afwels eines disponiblen ögens von 37,000 Thir. orderlich. zj :

ZU dem auf Mittwoch, den. 18. September dieses Ja Dornitags 10 Uhr, h unserem Plenar-Sihung A), vel raumten Bietungstermine laden wir Pachtbewerber mit dem Bemeik, cin, daf der Entwurf zum Pachtvertrage und - die Licitations-Reg sowohl in unserer Domainen-Regisiratur, als bei dem Königlig Domainenpächter Herrn Schallehn in Selchow, welcher die Besichtigun der Domaine nach zuvoriger Meldung bei ihm gestatten Wird, (j gésehen wèérden können.

Stettin, dén 2. August 1867. :

Königliche Regierüng: Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

Ein auf dem Grundstück Neue Berliner Straße Nr. 30 zu Cha, lottenburg befindlicher Schuppen von Fachwerk mit Ziegeldach \ol behufs des sofortigen Abbruchs gegen baare Mlung versteigert wer, den; wozu ein Termin auf Donnerstag, den 22. d. M.,- Vor: mittags 11 Uhr, an Ort und Stelle anberaumt ist.

Scchrobi p, Bau-Rath.

[3239] Submission.

pelte T Träger, 6% Zoll hoch; mit 35 Zoll breiten, & resp. 20 R ltd und ÿ Zoll starkem Steege, so wie ca; 50 Ba chmiedceiserne, 9 Fuß lange, 6 Zoll breite, 7 Zoll starke Bleche, un) m L e Schienen, à 24 Fuß.lang, 3 Zoll breit, & Zol arkt, erforderlich. Die Bedingungen sind täglich int Büreau der Fortification ein ueden und werden Unternehmern, auf Verlangen; unfrankirt zu esandt. s Gebote mit der Aufschrift »Offerte zur Lieferung eiserner Träga und Bleche für die Fortification Tor au« sind bis zum 26. d. Mts Vormittags 9 Uhr, abzugeben tes. franco eiitrtiton: Die Oeff. nung der Offerten erfolgt zur bezeichneten Stunde und Nachgebot finden keine Berücksichtigung. Die Ertheilung des Zuschlages wird innerhalb 8 Tagen, demjenigen welchenui die Lieferung Übertragen wer den soll, mitgetheilt werden. Torgau, den 16. August 1867. Königliche Fortification. el Bekanntmachung. ie-Lieferung. von 226 Stück eisernen Läutesäulen zu Gloen- linien soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Offertên sind portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift »Submission-auf Anfertigung und Lieferung von eisernen Läutesäulen zu Glockenlinien« versehen, bis zu dem Submissions-Termine »Montag, den 26. R d. J., Vormittags 11 Uhr«, an den: Unterzeichneten einzusenden. : Die Submissions- und Kontrakts - Bedingungen. liegen auf dem Büreau: des Unterzeichneten auf hiesigem Bahnhofe zur Einsicht aus und können auf portofreie Anfragen und Erstattung der Ausferti: gungsfosten von demselben bezogen werden. Hannover, den 14. August, 1867. A Der Königliche Eisenbahn-Telegraphen-Tngenieur. Wilmanns.

O

Verschiedene Bekanntmachungen.

Bekanntmachung. Bei der unterzeichneten Behörde sollen 3 Da SüNdarbelt hlrn.- beschäftigt

Qualifizirte mit dem Civil-Versorgungsschein versehene Bewerber;

welche eine derartige Beschäftigung wünschen, werden aufgefordert, ih innerhalb der nächsten 8 Tage dem Vorsteher unserer Kanzlei vorzu- stellen und demselben die über ihre Qualification, Versorgungsansprüdhe und Führung sprechenden Papiere auszuliefern. :

Berlin, den 16. ra 1867.

Königliche Telegraphen-Direction. von Chauvin.

Königliche Niedershle\i\ch-Märkische Eisenbahn. Vom 15. August er. ab tritt ein ermäßigter Spezial-Tarif für

| den Transport von Rüdersdorfer Kalk von den Stationen Erkner egistratur während dér Diéenststünden, sowie auf und Fürstenwalde nach allen übrigen Stationen der Niedersch[esis{ch-

dem Höniglichen Hauêfideicommiß-Amte Gladau eingesehen werden. Märkischen Eisenbahn in Kraft, welcher auf folgenden Einhettssäßen

erlin; den 8. August 1867. Sli Königliche Hoffammer der Königlichen- Familiengüter.

Bekanntmachung.

; ; I Nr. 3016/7. 1867.

__ Die Domainen-Vorwerke Selchow mit Colbiß - und g eraselde,

im Kreise Greifenhagen, 1% Meilen von Bahn, 12 Meilen von

iddichow, 2 Meilen ‘von’ Königsberg N./M. und 3 Meilen von

reifenhagen entfernt, mit einem: Areal von 3888 orgen 71 [IR., Morgen 30-(23R. Ader-- und 340 oxgen 8 [IR.

[3184]

beruht :

für die ersten 15 Meilen pro Tonne a 3 Ctr. und Meile 6% Pf. » » zweiten 15 » » » » » » 45 »

» » weiteren 5 » t: e » » » und über 35 Meilen im Ganzen "U » y “68 S Bei Sendungen bis zu 5 Meilen kommt neben dem Meilen:

i _frahtsaß von 6% Pf. pro Tonne noch ein Zuschläág zur Erhebung welcher für 1 Meile 15 Pf. und für jede folgende Meile 3 Ms weniger. beträgt. G

i „Exemplare dieses Tarifs sind bei allen Güter-Expeditionen der Wiesen, sollen auf die 18 -Jahre-von Johannis 1868 bis dahin 1 Niede les ick senbahn Jui Prise Se G

Das Pachtgelder-Minimum -ist auf 7000 Thlr und die Pacht-

käuflich

r Al em arlüsche Eisenbahn zum Preéise von ‘6 Pf. pro Stück u haben. | Berlin, den 30. Juli -1867.

Thlr. festgeseßt. Zur Uebernahme der Pachtung is|

Königliche Direction der Niéderschkes{{ch-Mätkischen Eifcibahn.

Pr die Fortification Torgau sind 93 Stück shmiedeeiserne dopf

erlassen.

Königlich Preußischer

Alle Post - A des In- und Auslandes L au, für Berkin die Expedition des Preußischen Anztigers : Jäger- Straße Nr. 10.

(zwischen d. Friedrichs- u. Kanonierfstr.)

M 196.

. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Ten Co erlih französischen Ingenieur Joulin zu Tou- louse und dem Maler Freiherrn Carl von Binzer, z. Z. in Lyon sih aufhaltend, den Königlichen Kronen-Orden vierter

Klasse zu verleihen.

. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

p P: R Pfarrer Dr. Ko ber zu Strehlen im Re- gierung8bezirk Breslau, dem Geheimen Kanzlei-Secretair Ka uf- mann im Ministerium des Jnnern und dem Lehrer Denhardt am großen Militair-Waisenhause zu Potsdam den Rothen Adler-

Orden vierter Klasse, so wie dem katholischen Schullehrer und |

isten Paul zu Jauer im Kreise Ohlau das Allgemeine

Ehrenze Hei ua dem Sucbbändler Carl Baedecker zu Coblenz die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen; ferner

Den Geheimen Commerzien-Rath, Lieutenant a. D. und Rittergutsbesißer Carl Friedri Kulmiz zu Jda- und Marienhütte bei Saarau in den Adelstand zu erheben ; und

Dém Graveur. und akademischen Künstler Frit Kei ser zu Berkin das Prädikat eines Königlichen Hof - Graveurs zu verleihen.

die Aufhebung des Salzmonopols und Einführung M n Mas N D S .alzab abe. : : Vom 9. Augusi 1867.

in ilhelm, - von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. vei n Zustimmung beider Häuser des Landtages der Mon- archie, was folgt: : ch6 2/8/ ena tagatsregierung wird ermächtigt, das zur Zeit be

vitde Rd Staates, den Großhandel mit Salz ‘allein zu be- reiben (das Staats-Salzmonopol), aufzuheben, oa e das zum u ländischen Verbrauche A E A ild aue TAE iu i i den Produzenten i s

H Un iht U Gen dén Einbringern zu entrichtenden Abgabe bis zum Betrage von ao rg dat Thalern für den Centner i u unterwerfen. |

O s V Befreit von der Abgabe (§. 1) ist: : Mae zur DRUubs zu Unterstüßungen bei Nothständen und für die Natronsulphat- E Sodafabrikation bestinimte Salz; 2) überhaupt alles Salz, welche zu landwirthschaftlihen und e Oben ischen Rg au um Einsalzen von Heringen und ähnli 1 un i . von auszuführenden Gegenständen, verwende

saljey Einpöseln d, von au des Salzes für solche Gewerbe, welche Nahrungs- und Genußmittel für Menschen bereiten, namentlih auch ür die Fabrikation von Tabak, Schnupftabak und Cigarren , e Bäder und Conditoreien, sowie für die Herstellung von Mineral- wässern. j T i euerfreie Verabfolgung von der Beobachtung

der Von Rik niiistes Ae Kontrole-Maaßregeln abhängig.

Die durch die Kontrole erwachsenden Kosten können in den Be- |

i Ä it ei i trage von 2_ Sgr. pro

freiungsfällen sub 2. mit einem Maximalbe ängern erhoben werden. e L d C eSedune des Salzmonopols und der Einflirung der Salzsteuer sus alle aus Ae Ge fließen. bgaben, welche von i / Sieinsaly auf derselben Lagerstätte ie rande Salzen und von den werden, aufgehoben. “C4 Der Zeitpunkt uit weldem bei Aufhebung des Salzmo- nopols die Erhebung der Abgabe beginni, O a E D ordnung festzuseßen. Jn dieser sind zugleich zu! Sra n Sollvereins-Regierungen inmittelst zu treffenden Ve E de Abgabe erforderlihen Ausführungs- und (

emen bee den vadaleenden Maaßgaben (§§. 5 bis 7) zu

. 5, Dis Strafe der Umgehung der Salzabgabe darf neben der Con éclion, die Geaenstküde, n Bezug auf welche, sowie der Ge

| räthe, mittelst deren das Vergehen verübt ist, für den ersten Fall den

vierfachen, für den zweiten Fall den achtfachen, für jeden ferneren

| Feststellung bedürfende

Berlin, Dienstag, den 20. August, Abends

all den sech8zehnfachen Betrag der um angenen Abgabe niht über-

cigen. nn das Gewicht der Ge enstán e, in Bezug auf welche cine Salzsteuer-Defraudation verübt is, nicht ermittelt, und demgemäß der Betrag der vorenthaltenen, beziehungsweise der von einer gleichen Quantität ‘inländischen Salzes zu entr chtenden Abgabe, sowie die danach zu bemessende Geldstrafe nicht bercchnet werden, so ist statt der Confiscation und der Geldstrafe auf Zahlung einer Geldsumme von 20 bis zu 2000 Thalern zu erkennen. i 2

Die retsfräftige Verurtheilung des Besißers eines Salzwverkes im Rücffalle zieht für den Verurtheilten den Verlust der Befugniß zur eigenen Verwaltung. eines Sal werkes , jede Verurtheilung wegen mißbräuchliher Verwendung steuerfrei empfangenen Salzes den Ver- lust des Anspruches auf’ steuerfreien Salzbezug nach si.

. 0, Uebertretungen von Kontrole-Vorschriften find nach §. 18

ollstrafgesebes zu ahnden. : E

¿2 tus der Verwandlung der Geld- in Freiheitsstrafe und der subsiîdiären Haftung dritter Personen finden die Bestimmun- en in den §Fg. 3 und 19 des ZJollstrafgeseßes und hinsichtlich der An- ietungen von Geschenken an die mit der Kontrolirung- der Salz- abgabe betrauten Beamten und deren Angehörigen, so wie wegen Widerseßlichkeit gegen erstere, die Bestimmungen in den §F§. 25 und 26 ebendaselbst Anwendung, soweit nicht nah den allgemeinen Straf- geseßen eine härtere Strafe Plaß cift. :

_ Auf die Feststellung, Untersuhung und Entscheidung der Salz- steuer-Defraudation kommen die in den Fg. 28 ffff. des Zollstrafgeseßes enthaltenen und die solche abändernden, erläuternden oder ergänzenden geseßlichen Bestimmungen zur Anwendung. :

8. Die Genehmigung des Landtages zu allen der geseßlichen n Bistirimuiden der Ausführungs-Verordnun (§. 4), über welche ‘gegenwärtiges Geseß keine Entscheidung trifft; bleib

vorbehalten.

. 9. Die der Königlichen Staatsregierung ertheilte Ermächti- gung L 1) G M von derselben bis zum 1. Januar 1868 ein Gebrauch gemacht is}. 4 ;

@ g. M Der Sanzuninister wird mit der Ausführung dieses ebes beauftragt. é : Arab kit Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen. Jnsie gel. Gegeben Ems, den 9. August 1867.

(L. S.) Wilhelm.

Gr. v. TJThenpliß. Gr. zur Lippe.

. v. d. Heydt. G DON Gr. zu Eulenburg.

9 erordnung, betreffend die Erhebung einer Abgabe von Salz. E s Ben 9. August 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen auf Grund des Geseßes vom 9. August d. J., was folgt: Aufhebung des Salzmonopols. j F. 1, Das ausschließliche Recht des- Staates, den Handel mit Salz zu betreiben, soweit solches zur Zeit besteht, wird aufgehoben. Einführung einer Salzabgabe. §. 2. Das zum inländischen Verbrauche bestimmte Salz unter- liegt ciner Abgabe von zwei Thalern für den Centner Nettogewicht; welche, insoweit das Salz im Jnlande gewonnen wird, von den Pro-

„duzenten oder Steinsalz-Bergwerksbesißern, insoweit solhes aus ande-

ren als den zum DOUL reine AYEREn Ländern eingeführt wird, von

inbringern zu entrichten ist. D ; n Unter Salz Robsala) find zwar außer dem Siede-, Stein- und Seesalz alle Stoffe begriffen, aus welchen Salz ausgeschieden zu wer- den pflegt, der Banner ist jedoh ermächtigt , solche Stoffe von der Abgabe frei zu lassen, wenn ein Mißbrauch nicht zu befürch- i t. n as Mehr Abgabe (SEeu ex) Hn LRTAn Hem Salze.

1. Anmeldung. |

.__§. 3. Die Gewinnung oder Raffinirung von Salz is nur in den gegenwärtig im Betriebe befindlichen, sowie in denjenigen Salz- werken (Salinen, Salzbergwerken, C Ea gestattet, deren Be- nußung zu einem solchen Betriebe mindestens sechs Wochen vor Eröff- nung desselben dem Haupt-Zoll- oder Haupt-Steueramte, in dessen Bezirk die Anstalt sich besindet, angemeldet worden ist.

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E E R E R M C E Ns H R S A R M

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