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FO er besteht.
euecrkapital auf 150 Thaler bestimmt wird.
In Anschung der Wählbarkeit gelten die vorstchend für ildé8heim * Ae ieta AprsGriftan jedoch mit der Modifikation, daß d Grand, (L. 8.)
li der amts\äßigen Städte, aus ihrer-Mitte zu ernennenden ndlih unter Unserer i R R A4 INE: “T fbbtiendirhie, Uneriiny
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icktem Königlichen Gegeben Spi r pf den 22. August 1867.
M Den Abgeordneten des Landes Hadeln haben die Migliedel des | Gr. v. Bit§marck-Schönhausen. Frh. v--d. Heydt. Graf V
engeren Aus\{hu}sses der Stände des Landes Hadeln einsh Stadt Otterndorf aus ihrer Mitte zu ernennen.
alt Die Wahlen der Abgeordneten geschehen auf sech8 Jahre dergestalt, daß alle drei Jahre die Hälfte der Abgeordneten jedes Stan- des ausscheidet. Die Br das erste Mal Ausscheidenden werden durch das Loos. bestimmt. Die Mussieibinbtn sind wieder wählbar.
eßlih der
Für jeden Abgeordneten wird gleichzeitig ein Stellvertreter gewählt. :
Die C3 sub La. bis e. genannten Mitglieder können sich dur bevollmächtigte Agnaten ihres Hauses vertreten lassen.
F. 9. Für das Verfahren bei den Wahlen zum Provinzial-Land- tage wie auch bei den von den Provinzialständen selbst vorzunehmen- den Wahlen sind die Vorschriften des Reglements vom 22. Juni 1842 Über das Verfahren bei den ständischen Wahlen (Preuß. Geseßz-Samml. von 1842 S. 213) maßgebend.
_ §. 10. Der Landtagsmarschall sowie. cin Stellvertreter desselben, wird aus den Mitgliedern des Provin ¿al «Gandagas auf die Dauer jedes Landtages n Uns ernannt. Derselbe hat dieVerhandlungen d lten und die Ordnung in der Landtags-Versammlung aufrecht zu erhalten. i
§. 11. Zu Unserem Kommissarius bei den Provin ial-Landtagen bestimmen Wir den Ober-Präsidenten. Wir behalten Uns vor, dem- selben in Behinderungsfällen einen Stellvertreter zu R f
Der Ober-Präsident ist die Mittelsperson bei allen Verhandlungen Unserer Behörden mit den Ständen.
: Boa Sämmtliche Beschlüsse des Provinzial-Landtages werden dem Ober-Präsidenten vorgelegt, welcher dieselben zu prüfen und deren Ausführung zu vermitteln hat.
Beschlüsse, welche die Befugnisse der Provinzialstände überschreiten oder das Staatswohl verleßen, hat der Oberpräsident zu becanstanden und Behufs Entscheidung Über deren Ausführung dem betreffenden Ressortminister cinzureichen. i
g. 13. Der Provinzial-Landtag wird, so oft es dás Bedürfniß er- fordert, durch Uns berufen.
Die Ladung der O dic Eröffnung, sowie der Schluß des Landtages geschieht durch Unseren Kommissarius (F. 11).
Der Kommissarius, sowie die zu seiner Vertretung abgeordneten Staatsbeamten haben Zutritt zur Landtagsversammlung und müssen
auf ihr Verlangen zu jeder Zeit gehört werden.
g. 14. Zur Beschlußfassung des Provinzial-Landtages is die An- wesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder erforderlich. Die Beschlüsse werden durch einfache Stimmenmehrheit der Anwesenden gge Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsißenden.
zu cinem Beschlusse, durch welchen Ausgaben bewilligt werden sollen, die nicht schon in der Verpflichtung des Verbandes beruhen , ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Anwesenden erforderlich. Jn einem solchen Falle muß überdies, wenn zwei Drittel der anwesen- den Mitglieder eines Standes es verlangen, cine Abstimmung nach Ständen eintreten. Die Bewilligung gilt dann für abgelehnt, wenn zwei Stände sich dagegen erklären. Die Abstimmung innerhalb des einzelnen Standes erfolgt in diesem Falle nah einfacher Stimmen- mehrheit.
g. 15. Findet ein ganzer Stand Fs durch einen Beschluß des Landtages in seinem Jnteresse verleßt, so steht es ihm frei, mittelst Einreichung eines Separatvotums Unsere Entscheidung anzurufen. Dieses Votum muß noch vor dem Schlusse des Landtages bei dem
Oberpräsidenten eingereiht werden. Bis nach ergangener Entscheidung bleibt die Ausführung des Landtagsbeschlusses ausgeseßt.
F. 16. Gegenstände, welche das ausschließliche Jnteresse eines Standes betreffen, können durch Mitglieder dieses Standes ohne JZu- ziehung der übrigen Stände verhandelt werden.
F. 17. Die Genehmigung der Staatsregierung is erforderlich zu Pie Beschlüssen des Landtages, durch welche: 1) Ausgaben und cistungen für den Verband ohne bestehende Verpflichtung neu über- nommen werden ; L der Beitragsfuß für Bir ngung der Lasten des Verbandes aufgestellt, oder der bestchende abgeändert wird; 3) Ver- äußerungen vom Grund- oder Kapitalbestande des provinzialständischen Vermögens, soweit leßterer nicht etwa nur aus ersparten Einkünften der leßten fünf Jahre herrührt, vorgenommen werden.
__§. 18. Die Genehmigung wird ertheilt: 1) durch Uns in den Fällen des §. t Nr. 1, wenn der Verband zu aale verpflichtet werden soll, welche a) über die nächsten zwei Jahre hinaus dauern, b) Zwecke betreffen, bei denen nur ein Theil des Verbandes interessirt ist, c) nur von cinem Theile des Verbandes aufzubringen sind; 2) in den übrigen Fällen von dem betreffenden Ressortminister.
F. 19. Für die unter Aufsfiht des Oberpräsidenten zu führende [laufende Verwaltung des ständischen Serre, 10d pes atislle Anstalten können die Provinzialstände, soweit die Geschäfte solches fordern, die geeigneten Personen wählen.
§. 20. Der Geschäftsgang auf dem Provinzial-Landtage wird im Näheren dur die Geschäftsordnung geregelt. Die leßtere is von dem Landtage unter Bestätigung des Ober-Präsidenten ca iellen, j
. 21. Die gewählten Mitglieder des Provinzial-Landtages erhal- ten Diäten und Reisekosten. ‘Der Betrag derselben, fowie die n und Weise der Aufbringung ist. durch Beschluß des Provinzial-Land- tages mit Genehmigung des Oberpräsidenken zu bestimmen.
g. 22. Unser Minister des Junern ist mit der Ausführung dieser
Ipenpliþ. Graf zur Lippe. v. Selchow. Graf zu Eulenbu
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffe ___ Atbeiíten. entli
_Der beim Bau der Heppens - Oldenburger Eisenb | E Se tona be D
er ernannt und demselben - die Kreisbaumei Pleß verliehen worden, lieg /
Das 81. Stück der Geseßz-Sammlung, welches ; gegeben L, qu ält unter E treff 0, O deute r. ie Verordnung, betreffend die provin ialständis Verfassung im Gebiete des vormaligen Königrei s : Vom 22. August 1867. : n “ Berlin, den 24. August 1867. Debits-Comtoir dex Geseÿy-Sammlung.
Justiz - Ministerium,
Der Rechtsanwalt und Notar Tiltman n zu Medebj ist Meder Sees an das Kreisgericht zu. Lippstadt, nj - Anweisung seines Wohnsißes in Gesecke, verseßt worden.
—
_Verlin, 24, August. Se. Majestät der König haben All, gnädigst gexuht, den nachbenannten Offizieren 2c. r Erlaubs zur Anlegung der ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwr es Komthur«-Kreuzes: des Königlich Portugiesisdg Thurm- und: Shwert-Ordens: dem General -Major von Frankenberg - Ludwigs, dorff, Kommandanten von. Fránkfurt a. M. ; desCommandeur-Kreuzes des Königlich Shwedish bai Óbétiento C Ren e ersten von Gottber ef des General IX,. Armee-Corps ; j 07 Wes | N des Johanniter-Maltheser-Ordens: _dem Seconde-Lieutenant Grafen von Talleyrank Périgord vom 2. Garde-Ulanen-Regiment, und des Ritter-Kreuzes zweiter Klasse des Herzogli Sachsen-Ernestinishen Hausordens: : dem Jntendantur-Assessor Fritze beim I1V, Armee-Corps,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruh:
Kommission für den Bau der Heppens - Oldenburger Eisen bahn, Baurath Mellin zu Oldenburg, und Vin H eit nach Oldenburg beurlaubten Eisenbahn-Betriebs-Direkta uresch aus Hannover zur Anlegung des von dé Großherzogs von Oldenburg Königliche B beit ihnen ver liechenen Ehren - Ritterkreuzes erster Klasse vom Haus- und Verdienst-Orden des Are Peter Friedrich Ludwig, sowi: dem Ober - Bahnhofs - Jn)pektor der Thüringischen Eisenbatn Gesellschaft Wepler zu Eisenach zur Anlegung des von dd Großherzogs von Sachsen Königliche Hoheit ibm verlichenet Ritterkreuzes zweiter Klasse des Haus - Ordens vom weist Falken Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Personal - Veränderungen.
Offiziere, Portepee: Fähnriche 2c.
A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. _Den 13. August. Hoffbauer, Hauptm. von e 8 Ari Brig., unter Belassung in seinem Kommando zur Dienstleistung bein Generalstabe, in die 1. Art. Brig. verseßt. Bei der Landwehr.
Den 16. August. Zur Uebernahme der Geschäfte als Lank wehr - Bezirks - Commandeure in den norddeutschen Bundesstaat ind: Frhr. v. Herbberg, Oberst-Lieutenant a. D., zulept im diet randenb. Jnf. Regt. Nr. 20, nach Altenburg, Löwenberger vo1 Schönholß, Major zur Dispos. und Bezirks-Commandeur des it Bats, (Stralsund) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, nah Gera, v0! Griesheim, Major vom 4. Rhein. Inf Regt. Nr. 30, nach Di mold, Brüggemann, Major vom 3. E Inf. Regt. Nr. A
{hen Infanterie - Regiment 58, na amburg, v. Roëéll Oberst - Lieutenant vom 4. Pomm. Inf. Rent Nr, 21 nach Lübe Biber, Ob. Lt. zur Disp. u. Bezirks-Commdr. ckes 3. Bats. (Gra denz) 3. Ojtpr. Landw. Regts. Nr. 4, nach Weimar, v. Studnih Major a. D., zuleßt Hauptm. und Comp. Chef im 5. Brandenb
Verordnung bcauftragt.
Inf. Regt. Nr. 48, nah Eisenah, v. Schrader, Ob. Lt. z. Dis.
| Polizei-Präsidenten von Berlin, v. Wurmb, Buttrag halten.
dem Vorsißgenden und technischen Mitgliede der Königliche
nah Bremen, v. Glas Map Major a. D., zuleßt im 3. Post Fi r.
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“Bâti i o L f E Beate, igatsfi, Major vom 2. Pos. Jnf. Regts. ¡Ol szewsfki, Oberst-Lieutenant ur | ur des Landwehr-Bataillböns Major vom 5. Rheinischen Juf. Regt. B | m l aron v. Albedyhl[l, Ob. Lt. a. D.7 zulezt Major im 2, Pos. Jnf. Regt. Nr. 19, Keller, meister v. -d. Lund . Lt. z. Disp: und Bezirks-Commandeur des 2. Bats. (Torgau) 2. Thür. Landw. Regts. Nr. 32, beide nah dem Großherzogthum ldénburg kommandirt v. François/ Ob. Lt. z. Disp. und Bezirks-Commandeur des Landw. Bats. Geestemünde, zum 3.-Bat. (Graudenz) 3. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 4 Krupp, Oberst z. Disp., früher Ob. Lt. im ehemal, furhess. Krieg8ministerium, zum 1. Bat. (Erfurt) 1. Thür. Landw. Regts. Nr. 31, v. Zepelin/ Major aggr. dein Gren. Regt. König edr. Wilh. 1V. (1. Pomm.) Nr. 2, unter Entbindung von seinem ommando zur Diensil. bei der S Cl des Milit.-Erzichungs- und Bildungswesens , zum 2. Bat. (Stralsund) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, v. Kalinowski, Major a. D., zuleßt im 2. Brandb. Gren. Regmt. Nr. 12 (Prinz Karl von Pr.) qum 2. Bat. (Torgau) 9, Thür. Landw. Regts. Nr. 32, v. Kornaßk auptm. u. Comp. Chef im 1. Rhein. Inf. Regt. Nr. 25, unter Beförderung zum Major mit Aggregirung bei dem Regt.,- zum Landw. Bat. Apenrade, sämmt- lih Behufs Ue ernahme der Bezirks - Commandeur - Geschäfte fom-
t. mandir Militair - Justiz - Beamte.
Durch Verfügung des General-Auditoriats.
Den 15. August. Baron v. Roberts, Justizräth, Gouverne- ments-Auditeur zu Luxemburgy als Garnison-Auditeur an das Kom- mandantur-Gericht zu Leipzig, Kahlert, Garnison-Auditeur zu Leipzig, in gleicher FUniaae an das Kommandantur-Gericht zu Neisse vom 1. Oktober d. J. ab verseßt.
Bezirks-Commdr. des" B 31, nad Gothaz v. L rge Nr. 19 nach W api j a. p. Disposition und _Begzirks-Con Apenrade, V. Restorff
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 23. August. Seine Majestät der König empfingen in Babelsberg im Laufe des Vormittags den General der N fanterie von Werder , nahmen mehrere militairishe Meldungen entgegen, und ließen Sich durch den
Um 24 Uhr war kleines Diner, welchem der Gesandte Graf Usedom, der Präsident der Ober-Rehnungs-Kammer v. Vötticher, der Regierungs - Vice-Präsident v. Kampß, Oberst v. Krosigk und Oberstlieutenant v. Kleist zugezogen waren. Nach dem Diner begaben Sich Se. Majestät mit dem 5 Uhr-Zuge nach Berlin, wohnten der Vorstellung des Ballets Sardanapal bei und O mit dem Zuge um 105 Uhr Abends nach Babels- berg zurü.
— 24. August. Der Auss{huß des Bundesraths für Joll- und Steuerwesen a sich heute Mittag versammelt, um über die Vorlage, betreffend den Vertrag wegen der Fortdauer des Joll- und Handels-Vereins, zu berathen. |
Kiel, 20. August. S. M. Brigg »Rover« is gestern, von Danzig kommend, hier cgeläusen und vor Anker ge- gangen. S. M. Schiffe »Gazelle« und »Niobe« werden 1n
iesen Tagen hier erwartet.
Baden. Karlsruhe, 21. August. Der »Schw. Merk.« berichtet: Die Budgetarbeiten sind in den Ministerien be- endigt und der Hauptfinanzetat bereits festgestellt. roß der hohen Anforderungen wird ein Defizit umgangen; allein eine Steuererhöhung is} unerläßlih. Die Grund- und Häusersteuer, wie auch Gewerbesteuer ist dem Vernehmen nah auf 25 Kr. für das 100 Fl. Steuerkapital (also um 6, beziehung8weise 6 Ke) erhöht) festgestellt, die Kapitalsteuer auf 8 Kr. (bisher v Kr.).
— %22. August. (Karlsr. Ztg.) Heute haben sich Jhre
Königlichen Hoheiten der Großherzog, die Großherzogin Prinzessin Victoria und Prinz Ludwig Wilhelm nah Schlo Mainau zu längerem Aufenthalt begeben. Se. Königliche Hoheit der Großherzog kehrt indessen |chon in wenigen Tagen hierher zurück und bleibt bis nah Eröffnung des Landtags in der Residenz. Der Erbgroßherzog ist heute gleichzeitig mit seinen hohen Eltern von Baden abgereist und N sih mit Professor Wagner über Paris nah dem Seebad Trouville, wo er ungefähr drei Wochen verweilen wird.
* Bayern. München, 23. August, Abends. (W. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin der Franzosen sind ohne Aufenthalt hier durch{gereist und im Auftrage des Königs auf dem Bahnhofe vom Fürsten Hohenlohe begrüßt worden.
Desterreich. Aus Salzburg, 22. August, meldet das »Dr. J.« vom Asten telegraphish: Reichskanzler von Beust kehrt morgen nah Gastein zurück. Von dort begiebt sich der- selbe am 1. September nah Reichenberg (in Bohne um fich seinen Wählern vorzustellen, und geht sodann am 3. September nach Dresden, wo er sich in Familien-Angelegenheiten einige
Tage aufhalten wird.
Großbritannien und Jrland. London, 22. August.
Aus Edinburgh wird telegraphisch die Ankunft Jhrer Majestät e L 2 nigin in Kelso gemeldet, wo ihr ein festlicher Empfang ereitet war.
Der Herzog von Northumberland is im Alter
von 89 Jahren auf seinem Landsißze Alnwick Castle in North- umberland verschieden. Der Verstorbene gehörte von dem Jahre 1804 bis 1807 dem Ministerium als Lord des Schaß- amtes an und trat dann in die Kommission für die indischen Angelegenheiten.
Numánien. Bukarest, 22. August. (Wien. Ztg.) Der
Minister-Präsident Crezoulesko ist aus dem Kabinet ausge- treten. Die Ministerkrisis dauert fort. Es ist noch nicht definitiv festgeseßt, wer mit der Bildung eines neuen Kabinets beauf- zes werden wird. Sir Moses Montefiore is hier ange- ommen. F
Nußland und Polen. St. Petersburg, 23. August.
(W. T. B.) Auf Kaiserlichen Befehl haben in den nordwest- lichen Gouvernements dié Kriegsgerichte, außer bei Bergehen
egen die öffentliche Ruhe, ihre Thätigkeit einzustellen. — Aus ivadia wird gemeldet, daß der Kaiser am 21. d. Fuad-
Pascha empfangen habe, welcher ein Handschreiben des Sultans überreichte. i L
War scha u, 21. August. _(Östs.-Ztg.) Durch Kaiserlichen
Ukas an den regicrenden Senat vom 1. d. M. sind die zur Regierungs-Commission des Jnnern des Königreichs Polen ge- hörigen Abtheilungen für die Medizinal- und Bauangelegenheiten aufgehoben und diese Verwaltungszweige der Gubernial-Regie- rungen unmittelbar unter die Leitung des Ministeriums des Innern in Petersburg gestellt worden, so daß in Bezug auf dieselben die Gubernial-Regierungen des Königsreichs denen des Kaiserreichs vollkommen gleih stehen. Demselben Ukas zufolge is bereits die Anordnung getroffen, daß am 1. (13.) Januar k. J. die gane Regierungs - Kommission des Innern des Königreichs
olen aufgelöst und die Gubernial-Regierungen auch in Bezug auf alle Übrigen Verwaltungs8zweige direkt dem Ministerium in Petersburg untergeordnet werden. — Durch einen andern Kaiserlichen Ukas an den regierenden Senat vom 3. d. M. ist das hiesige, unter der Protection der Kaiserin stehende Alexandra-Maria-Jnstitut zur Erziehung der Töchter gebildeter Stände. von dem. Warschauer Lehrbezirk abgetrennt und unmittelbar unter die Verwaltung der 1V. Abtheilung der Kaiserlichen Kanzlei gestellt worden. — Seit einigen Tagen werden hier au dem Ujazdower Has scitens des Militairs regelmäßige Schießübungen mit Hinter adungs-Gewehren abge- halten , die sehr günstige Resultate liefern. Rußland hat ch für ein amerikanisches Hinterladungs-System entschieden und in Amerika sehr umfangreiche Bestellungen dieser Waffe gemacht, 68 bereits mehrere bedeutende Licferungen eingetrof- en sind.
Amerika. Aus den mit der leßten Post unter dem Datum 9. August eingetroffenen Nachrichten geht hervor, daß der leßte, verhältnißmäßig sehr günstige Ausweis Über die Schuld der Vereinigten Staaten mehr in zufälligen Ursachen als in einer allgemeinen guten Lage der Dinge ihren Grund hat. Eine halboffizielle Mittheilung aus dem Finanz-Ministerium sagt: »Die frühe einlaufenden Einnahmen an Einkommensteuer, die in bedeutenden Beträgen eingehen, werden dem Ausweise gegen- wärtig ein günstigeres Aussehen verleihen, als der Brief des
inanzministers an die Kaufleute von Boston erwarten ließ.
ndessen werden diese bedeutenden Summen nur dieses Jahr ausnahmsweise früh eingezahlt, so daß demnächst in diesen Ein- nahmen ein Ausfall zu erwarten ist, wodurch das Schluß- Resultat Ende November so ziemlih dasselbe sein wird, wie der Finanzminister vorhergesagt. «
Telegraphische Depeschen aus dem Wolff’ schen Telegraphen-Büreau.
Wien, Sonnabend, 24. August. Die »Debattee erfährt als authentisch, daß die montenegrinische Regierung in Cettinje eine Verschwörung, welche die Entthronung des Fürsten und die Vereinigung Montenegro's mit Serbien beabfichtigte, ent- deckt hat. Die Verschwörung is , wie dasselbe Blatt hinzufügt, völlig unterdrückt.
London, Sonnabend , 24. August , Morgens. Nah Be- rihten aus New-Orleans herrschte daselbst sowie in Galveston das gelbe Fieber epidemisch.
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