1867 / 213 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3440

Wird: eine gütliche Vereinbarung nicht erreicht , wird: sofort der förmliche Konkurs erkannt und es- gelten . auf desen all dic nicht angemeldeten Forderungen als von der Konkursmasse -ausgeschlosseu.

Lehe, den 4. September 1867. es Königliches Amtsgericht. Abtheilung.I.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen e. 3436] Berge tao un R |

Zum: öffentlichen“ Verkauf ciner Partie alter Akten ist* cin Términ auf den 12. September c, Nachmittags 35 Uhr, vor dem Kammergerichts- Secretair, Kanzleirath. Gibson, im Kammergericht, Lindenstraße Nt. 15, anberaumt, zu welchem Kauflustige eingeladen werden.

‘Berlin, den 55 September 1867.

Königliches Kammergericht.

[3433]] Bekanntmachung.

Î g ¿4 Seitens des unterzcihneten - Artillerie - Depots kommen“ am 25. September c. ; S ao N: in ‘Tafeln 2c.j r. Bleiascht;/ 59 ‘Ctr. 74 B Gußeisen in ‘unbrauchbarer Eisenmunition/ 4 Ctr. 75 Pfd. sonstiges. Gußeisen, 50 Ctr. 84 Pfd. Stchmicdccisen in Aen! 95 Ctr.-37 Pfd. Schmiedeeisen “in Beschlägen;,- 23 Pfd. » in Gewchrläufen; 5 Ctr. 40 Fe: Schmelzeisen (Nägel, Schraubenmuttern 2c.) im Wegé des Súbnmissions-Verfahrens“ zum Verkauf. : Reflektanten wollen ihre versiegelten Offerten (pro Centner“ spezi- fizirt) mit-der Aufschrift: gina »Submis) V me Tbe Ankáäuf von Eisene jätcstens ‘bis zum 25. September“c., Morgens89 Uhr} porty- rei einsenden, an welchem Tage die Eröffnung der Offerten im- dies- eitigen Büreau erfolgt und demnächst“ ein mündliches* Aufgebot

stattfindet. | Der Meistbietende bleibt unter Vorbehalt“ des Zuschlages 6 Wochen

an sein Gebot gebunden. Z

Nachgebote werdèn nicht berücksichtigt.

Jülich; dén 6. September 1867.

Königliches Artillerie-Depot. [3429] Bekanntmachun q- s betreffend die Lieferung von Steinkohlen. F

Die Lieferung des- bei der unterzeichneten Telegraphen-Directión eintretenden Bedarfs. an- oberschlesischer Würfelsteintohle für die Zeit vom 15. September 1867 bis dahin 1868 soll im Wege.-der öffentlichen Submission: an den-Mindestfordernden- vergeben verden. Dad Do Bedarf wird sich auf. :circa-2700..Centuer oder 800. Tonnen eclaufen.'

Der Preis - incl. Transport- und - aller- Nebenkosten - bis: in die Kohlenaufbewahrungsräume im Königlichen Telegraphen-Dienstgebäude, ist sowohl -für den einzelnen Centner, wie für die-cinzelne Tonne an-

zugeben, io : : Gere sind in unserer Registratur

Die näheren Bedingungen i im Telegraphen-Dienstgebäude,y anzösishe- Straße Nr. 33c, aus-

clegt und fönnen- an den Wochentagen von.9 Uhr-Vormittags- bis 3 Uhr Nachmittags -cingesehen. werden. , ç Licferungslustige werden: aufgefordert , - ihre Offerten. -mit- der Bezeichnung: _ ( , } t Subnuission- auf Lieferung, von. Steinkohlen. für die :König- liche Telegraphen-Direction pro 1867/68, 2 ; versehen und ‘gehörig: versiegelt bis zum-12. September c., Vor- mittags-12 Uhr, an uns. frankirt einzureichen, an welchem Termine die cingegangenen Submissionen «in Gegenwart. der etwa-.erschienenen Unterncehmungslustigen eröffnet werden jollen , Hierbei: wird bemerkt, daß Offerten, - welche / später eingehen oder welche: den: gestellten Bedingungen nicht vollständig, entsprechen, unbe-

rüdcksichtigt bleiben. L rh Die Auswahl unter den Submittenten wird : vorbchalten . und

bleiben dieselben 14-Tage an -ihre Offerten gebunden

Berlin, -den 6. September 1867. Königliche Telegraphen-Direction.

[3416] Subm is# i on. M És wird beabsichtigt, die Lieferung: einer met‘állograph ischen Da fe mittlérer Größe- mit? allem Zubehör "im: Wege: der Submis- ton zu vergeben-

Reflektanten werden rh pit auúfgefordert/-ihve-Offérten/ mit: Zeich- nung und Beschreibung verschen' unter dér Aufschrift: »Suübmission auf Licferung ciner“ metallographischen

bis zum 30: September-er an die unterzeichnete Stelle cinzusenden.

Dresden, den 4. September 1867. Königliche Preußische ‘Ober-Telégraphen-Jnspection.

[3308 ; |

r-diehiesige Kialiehe Artillerie-Werkstatt soll die: ieferung des Leders

0 1868’ durch: Submission verdu

4: September ery Vormittags 9-Uhr, cin Term

werden können. i

Die Angebote sind \riftlich und perpege bis zum Beginn des Termins unter Aufschrift »Submission auf Leder«- portofrei: an uns

einzuscnden.

Presse«- versiegelt und portofrei

en werden und ist hierzu am n in unserem

Bürcau anberaumt, woselbst auch die Bedingungen täglich. eingesehen

N e Druckund die Uu bee 16e Tia Gérichlé 6

er Druck un cferung der- für die ‘des } ments des unterzeichneten Appellations-Gerichts- nöthigen Forbaó in bürgerlichen - Rechtsstreitigkeiten ist im; Submissionswege-, zu- V by Geeignete Bewerber wollen bis zum- 20. Sept ember d, 54 hre Ancrbictungen mit der Bezeichnung; »Anerbietung zur, Lieferun: gedruckter Formularc« portofrei. an das: Geschäftsbureau 1. des unten! enannten Gerichts übersenden: Ebendaselbst können in den Arbeits, unden die Formulare zur Ansicht ‘vorgelegt und die weiteren Bedin, f en von dem Bureau-V mündlich mitgetheilt werden, uf ie Offerten wird nach ‘Ablauf dér* obigen rist nur dann c \chrid ‘erfolgen; wenn- das Anerbieten überhaup ‘zur -Berüsichtigun

clangt.

G Wiesbaden, den 4. September 1867. L

Königliches Appecllätions-Gericht. Hergenhahn:

(8392). Neues Wasserhebewerkt zu- Breslau.

Die terung von róôt. Meilen gußéisérner Waäfsferleitungs Es (5 die Stadt Breslau soll im Wege- der Subinission vi geben werden. Die ‘Submissions +Bédingungen: und Detail - Zeichnungen fin unscrem Büreau , Elisabethstraße Nt. 8, 2 Treppen! hochj q éitijse resp. werden dieselben auf! \hriftliches Nachsuchen auswärtigen Unte, nehmern zugesandt werden“ “- -

Versiegelte Offerten mit' A ele nuas »Submission auf Wasserleitungsröhren« sind spätestens .am 18. Oktober: er, bei uns einzureichen. - ati Breslauÿz den. 27,; August 1867. Ai n

Die Stadt-Bau-Deputati on.

[3410 | |

Nöniglice Nieder schtiesich{ch-Märkische Eisenbahn,

Es do die Lieferung von | N 12’ Stü gekup Ne SRERIRE T Lofkömotiven __ nebst dazu gchörigen-Tendern und Resérve-S tüttz

im Wege ‘der Submission vergeben werden:

Termin'/h ist auf Î h Mittwoch, den 25. September d. J, Vormittags8?11 Uht im Bürcau des ‘Unterzeichneten zu Frankfurta: O. anberaumt, bis jy welchem die Offerten Fankirt und versiegelt mit der Aufschrift: F CUEM (Lon auf ‘Lieferung von Personenzug fomottiven«- : eingereicht scin müssen. P R - __ Die Submissions Derigunger und Zeichnungen“ liegen in da Wochentagen-im vorbezeihhneten Büreau - so“ wie im CEéntral-Bürcäu der Königlichen Direction der Bähn- zu erli Zur Einsicht aus} und können daselbst“ auch Abschriften; \0 wte-Kopicen- der Zeichnungen -geget Erstattung, der Kosten in Et Men Ses. Frankfurt ‘a. d. O.y den 4: September 1867. __ Der Ober-Masfchinenmeister : der“ Königlich Niederschlesisch-Märkischen Eisenbähn: : In S rund.

N S Ee E Í S R De o E Bekanntm achun g. Für den Betrieb“ der hannoverschen Staatsbahnen is die Ansaþ fung folgender Materialien erfte NO avo ; . . Kupfer. 1) -pps 310-Centner Feuerbüchsplatten. 2 30 Centner große, Platten, und zwar: 1 Stück 9! 69 lang, 48! breit, 5/1 stark —- 10: Céntner. 1 do. 10! 2 G A D P 1 do. 13/6». 3 » M » 11 » ] 3) 24 Centner gewöhnliche Bleche in Tafeln, 10/ lang, 40! brei ee d Centner, '/zs!! stark; 5 Centner; 2/, ¿!! stark, 14 Cenina 54: stark; ; ; 4) 160 Pfd: Kupferdraht, und zwar: Hd 4 15 Pfd. 2/44: st., 45 Pfd. 2/ 5!! st.1 100. Pfd. ?/;g!! stark; 5) 8. Centner U erroure in Stücken, 8‘. lang, 241/- äußeren Durh messer Hf e. fen. süd us ie- angegebenen Maaßen. sind--englische. 2000. Stück- Cofkckörbe. IL - 5: Centner-Leim: : IVe 5; Centner Guumiarabicum. V. 100 Pfd. wollenes Dochtgarn. i VI. 100: Pfd: baunuvollenes .Dochtgarn.; | | VIL 6900- Ellen. baumwollene Dochte -in- 12, verschiedenen Din ionen, von 711. bis 18/0 sen Nummer um- 1. Linie ind

Il,

reite. steigend, platt- geme|sen. Maaße hannovcrish. Offerten auf. diese: Materialien find biszum 1:7. Septembt!| Morgens 10 Uhr, an Königliche Eiscnbahu-Material-Komniss portofrei einzusenden. ie. Offerten, welche- versiegelt und mit der Aufschrift »S mission auf: Kupfer 2c. verschen sein müssen, werden. zur; angegebeW Zeit enne und öffentlich verlesen. e 1 / 10 ie genaucren Bedingungen -werden- auf portofreie Anfrage ? «unterzeichncter- Kommission mitgetheilt: nover, den 3. September 1867.

Neisse, den 27. August 1867. / Direction der Artillerie - Worktatt.

Königlich, Pr: Eiscnbahn«Material-Kommission. v. Sehblen. i

4 ein e»)

Das Abonnement deträgl 4 Thlr. für das Vierteljahr.

L

Pee E H en e für Berkin die Expedition des ial Preußischen Staats-Anzeigers : Fäger- Straße Nr. O. -

(zwischen d. Friedrihs- u. Kanonierfstr.)

Berlin, Montag, den 9. September, Abends

e 213.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Geheimen Post- und vortragenden Rath beim Genec- ral-Post-Amte ,. Stephan, zum Geheimen Ober- Post -Rath;

so wie

von Tschirschniß und Der. Hasenbalg zu Hannover zu Oivisions-Auditeuren zu ernennen.

Die Eröffnung des auf den 10. September einberufenen Reichstages findet an diesem Tage um 1 Uhr Nachmittags im Weißen Saale des Königlichen Schlosses statt.

Zuvor wird ein Gotte®Sdienst, für die evangelischen Mit- glieder in der Schloß-Kapelle um 114 Uhr, für die katholischen A in der St. Hedwigs-Kirche um 12 Uhr, abgehalten werden.

Die weiteren Mittheilungen über die Eröffnungs- Sißung werden in dem Büreau des Reichstages, Leipziger Straße Nr. 3, am-9. d, Mts., in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends, und. am 10. d.-Mts., in den Morgenstunden von

8 bis 10 L offen liegen. In diejem Büreau werden auch dice Legitimationskarten

für die Eröffnungs-Sißung ausgegeben.

Verordnung, betreffend das Nechnungswesen in den neu erwor- benen Landesthcilen. Vom 31. August 1867.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen für den Umfang der dur die Geseße vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der Monarchie vereinigten Landestheile, auf den Antrag Unseres Staatsministeriums, was folgt:

F. 1. Die Prüfung und Dechargirung der Rechnungen über die Staatsverwaltung bis zum Schlusse des Jahres 1866, soweit dieselbe nicht durch die bisher zuständigen Behörden bis zur Ausführung der gegenwär- tigen Verordnung noch stattfindet, erfolgt, mit der im F. 5 bestimmten Maß- gabe: für das Gebiet des ehemaligen Königreichs Hannover durch cine Kom- mission, welche ihren Siß in der Stadt Hannover hat; für das Gebiet des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen und die chemals bayerischen Landestheile durch cine Kommission, welche ihren Siß in Kassel hat; für das Gebiet der Herzogthümer Schleswig und Holstein durch eine Kommission, welche ihren Siß in Kiel hat, für das Gebiet des che- maligen Herzogthums Nassau, der Landgrafschaft Hessen - Homburg Und die vormals Großherzoglich hessischen Landesthecile-durch cine Kom- mission, welche ihren Siß in Wiesbaden hat.

_§. 2, Jede Kommission (F. 1) besteht wenigstens aus drei Mit- liedern. Dieselben werden vom Finanzminister ernannt. Eines der Mitglieder führt den Vorsip.

Jeder Kommission wird das erforderliche Personal an Revisions-, Büreau- und Unterbeamten zugcordnet. j

. 3, Die Kommissionen führen die Bezeichnung: »Königliche Rehnungskommission« ; sie haben die Stellung von Staatsbchörden und sind dem Finanzminister untergeordnet. i

F. 4. Für das Verfahren bei Prüfung und Dechargirung der im p 1 bezeihneten Rechnungen kommen die in den verschiedenen Lan- deoiheilen geltenden Bestimmungen mit den Maßgaben zur Anwen- Ung, welche \sich aus der Einscßung der im §. 1 bestimmten Kom- missionen ergeben. = Vern 2 Für die Hauptrehnungen und die Rehnungen über die verwaltung der Staatsschulden wird die Decharge auf Grund der Minis Kommissionen zu bewirkenden Vorprüfung dur den Finanz-

rtheilt. 6. Die Prüfung und Dechargirung der Rechnungen über Ge- » Bezirfks-, Kirchen-, Pfarr-, Schul- und Stiftungsfonds, wo he nah Maßgabe der bestchenden Bestimmungen durch Staats-

Die vormals hannoverschen Ober- und Garnison-Auditeure

Behörden zu bewirken ist , erfolgt fortan durch die Bezirks-Regi gen. Dieselben treten in dieser Bezi ie Sh isher iuständigen Behörden ; \ | ezichung an die Stelle der bisher , (. Für das Gebiet des chemaligen Königreichs Hannover i auf das Jahr vom 1. Juli 1865.bis' 30. Juni 1866 rp T ia etat in analoger Iu auh für das Halbjahr vom 1. Juli bis 31, Dezember 1866 der Rechnungslegung zum Grunde zu legen. 9. 8. Mit dem Zeitpunkte, wo die im §. 1 bestimmten Kom- missionen in Thätigkeit treten, werden die in einzelnen Landestheilen ilen ie vas Ua R aufgehoben. , Urkundlih unter Unserer cigenhändi i beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. E E E Gegeben Schloß Babelsberg, den 31. August 1867.

(L. 8.) Wilhelm.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Frhr. v. d. Heydt. Gr. v. Jhenpliß. Gr. zur Lippe. j Gr. zu E N bura.

Verordnung, betreffend. die Ausdehnung der Zuständigkeit der Ober- gerichte im Gebiete des vormaligen Königreichs Hannober auf die „Erledigung verschiedener nit prozessualischer Rechtsangelegenheiten. z Vom 4. September 1867. n VR A

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen für das Gebiet des vormaligen Königreihs Hannover, auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums was folgt:

§. 1. Den Obergerichten steht außer den ihnen sonst übertragenen Geschäften zu und gehört zu den Obliegenheiten der kleinen Senate: I. Bezüglich derjenigen Gebiete, in denen das Gemeine Recht gilt : 1) die Ertheilung von Großjährigfkeitserklärungen ; 2) die Dispensation von dem Verbote der Veräußerung unbeweglicher Güter der unter Vormundschaft oder Kuratel befindlichen Personen aus Gründen der Nüßlichkeit; sowie die ODispensation von dem Verbote der Veräußerung der zum Sondergute der Hausfinder (pe- culium - adventitium) gehörigen Gegenstände; 3) die Bestäti- gung der Annahme nicht in wväterliher. Gewalt stehender Personen an Kindes®statt (Arrogation). - Unsere Genehmigung ist jedo in denjenigen Fällen erforderlich, in denen dieses für das Gebict des Allgemeinen Landrechts vorgeschrieben i. Il Bezüglich der- jenigen Gebiete, in denen. das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten Geltung hat: 1) -die Ertheilung der Großjährigfkeitserflärun-

en, 2) die Genehmigung zu subhastationsfreien Veräußerungen un- eweglicher Güter der Pflegebefohlenen.

___ Der Genchmigung einer böheren Behörde bedarf es bezüglich dér in diesem Paragraphen aufgeführten Angelegenheiten nit Eereiee:

§. 2. Zuständig zu den vorerwähnten Verfügungen ist dasjenige Obergericht, in dessen Bezirke die betreffende Vormundschaft oder Ku- ratel anhängig -ist, oder, falls eine solche nicht besteht, der Minder- jährige bezichungsweise das Hausfind oder der Arrogirende sein juri- stisches Domizil besißk. :

__§. 3. Gegen die Entscheidung des Obergerichts steht den Bethei- ligten das Rechtsmittel der Beschwerde an das vorgeseßte Gericht zu.

Auf die Beschwerden, welche bezüglih der in dieser Verordnung erwähnten Rechtsangelegenheiten erhoben werden, finden die Vorschrif- ten des Theil Ul. Titel 4, insbesondere des §. 458 der hannoverschen bürgerlichen Prozcß-Ordnung vom 8. November 1850 Anwendung.

F. 4. Die Obergerichte haben dafür Sorge zu tragen, daß für Instruction und Entscheidung der im §. 1 erwähnten Angelegenheiten die Gebühren in Gemäßheit des hannoverschen Gescßes vom 17. Juni 1862, die Gebührentaxe in Verwaltungssachen betreffend, insbesondere der §§. 8. 10 ffff. erhoben werden. T d

. 5, Alle entgegenstehenden Bestimmungen , insbesondere die des d 28 des hannoverschen Gerichtsverfassungsgescßcs vom 8. November 850 werden aufgehoben. i / “Urkundlich unter Unserer Pn Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Schloß Babelsberg, den 4. September 1867. (L. S8) Wilhelm.

Gr. v. Bis8marck-Schönhausen. Frhr. v. d. perG. Gr. v. Jhenpliß. Gr. zur Lippe. Gr. zu Eulenburg.

436