1867 / 221 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3900

[e Euttnarp 0 Sun a. as Domainengut zu Marjoß, im Kreise Schlüchtern, 377 Hanauer Morgen Grundfläché, mit Wohn - und Wirthschafts bäuden enthal- tend, soll von Petritag 1868 an anderweit auf 18 Jahre verpachtet werden, wozu öffentliher Termin auf

Freitag/ den 11. Oktober d. Fi B orn Ea gs 10 Uhr, in das Regieruug8lokal zu Cassel bestimmt wird. Die Pachtbedin- S liegen im Secretariat der unterzeichneten Behörde und bei der

enterei Steinau zur Einsicht offen. Cassel, am 12. September 1867. Königliche Ober -Finanzkammer.

: Königsgrube. _Es wird hiermit zur öffentkichen Kenntniß gebrgdh daß die Kohlen- Ln auf der fisfkalischen Königsgrube vom 29. September d. J. ab is auf Weiteres für 1. Centner

Stückkohlen .….......…........- = 3 Sgr. 6 Pf. Würfelkohlen. = 3 Sgr. 3 Pf. MUBTODIEN op oes es = 2 Sgr. ; MIUNTODLE pa qmro ees = 1 Sgr. Pf.

betragen werden. Z3ckZ Centner entsprechen etwa 1 Tonne preuß. önigs8hütte, den 28. August 1867, Königliche Berginspection.

(P : der füv die DoeciB iee ard ie Lieferung der für die Oberschlesishe und Stargard - Posener Eisenbahn pro 1868 erforderlichen Betriebs-Materialien und zwar: a) für die Oberschlesische Eisenbahn: 3,200 Ctr. Brennöl (raff. Rüböl), 970 Etr. Schmieröl Nr. 1, 1,025 Ctr. rohes Rüböl, 510 Gros Cylinderdochte (Hohldochte) ros Cylinderdochte (Hohldochte), 19,500 Ellen Banddodchte, 520 R Fadendodhte, 270 Stück Lampenglocken, 17,000 Stück Glascylinder) 130 Bd. Stearin-Zimmerlichte, 1,150 Pf s Talglichte, 38,000 Stück Strauchbesen, 1/500 Ctr. Sanne 220 Pfd. Sodaseife,/ é 220 Pfd. weiße harte Talgseife 220 Ctr. weiche Seife (grüne Seife), 2,600 Stück Jsolatoren, 130 Ctr. Werg, 1,920 D Bindfaden, 1,400 S d. Plombirschnur, 45 Ctr. Plomben (Bleifiegel), 95 Ctr. Petroleum, 500 Ellen Paleinwand, 500 Stück Bindestränge, 65 Ctr. Kupfervitriol, 3,300 Stück Zinkcylinder, 700 Stück Kupferelemente, 7/000 Fuß Uhrgewichts\schnur, 25 Stück Zugsignalleinen, 15 Ctr. Bittersalz, 8,000 Stúck Papierscheiben, : 3 Ctr. verzinkter {wacher eiserner Leitungsdrathy 1,25 /1!

art, 4 Ctr. verzinkter schwacher eiserner Bindedraht, 0,90/! stark, 30 Pfd. mit Baumwolle üÜbersponnener Kupferdrath; b) für die Stargard - Posener Eisenbahn: 350 Ctr. Brennöl, 250 Ctr. Schmieröl Nr. 1, 150 Ctr. rohes Rüböl, 700 Ctr. Puglappen, 1 Ctr. Kupfervitriol, sollen im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf

Mittwoch, den 25. September cr, Vormittags 11 Uhr, und zwar für die unter a. bezeichneten Materialien in unserem Central- Büreau auf hiesigem Bahnhofe und für die unter- b, bezeichneten Ma- terialien im Büreau der Königlichen Betriebs-Jnspection der Stargard- Posener Eisenbahn zu Stargard. i. Pomm. anberaumt.

Bis zu dem genannten Termine müssen die Offerten frankirt - Und versiegelt mit der Aufschrift:

Submission zur Lieferung von Betriebs-Materialien für die Oberschlesische Eisenbahn an die unterzeichnete Königliche Direc- tion, für die Stargard-Posener Eisenbahn an die Königliche Betriebs- Inspection Mde leßteren Bahn zu Stargard i. Pomm. ae sein.

In dem Termine werden die cingegangenen Offerten in Gegen- wart der etwa persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden.

Die Submissions - Bedingungen liegen in den obenbezeichneten Büreaus, so- wie in den Central-Büreaus der Königlichen Directionen der Niederschlesisch-Märkischen und Ostbahn in Berlin, resp. Bromberg, zur Einsicht aus und können daselbst Abschriften dieser Bedingungen in Empfang genommen werden.

Breslau, den 7. September 1867.

Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn.

Vexloosung, Amortisation, nze ‘von fentli en P pieinmg V. s w,

der nach 8 des Privilegiums von è er nah §. 8 des Privilegiums vom 6. Nove ges ebenen, am 14. v. Mts. stattgchabten Ausloosung find so Voi m Umlauf befindliche Königsberger Hafenbau-Obl gationen ge: zu 500 Thlr. dic Nr. 13. 45. 80. 114 und 120. 8eaogen; zu 100 Thlr. die Nr. E E L e A 441. 464. 470 4 G 52. . 714. A bié Sturà dai R N 721. 769, 76 ie Tnhaber dieser Nummeru werden aufgeford tung und Einlieforung dieser Königsberger R, Obligat nebst den dazu gehörigen Talons den Nennwerth der Obligatio vom 2. Januar 1868 ab, von unserer Hauptkasse in Empfang zu las, Zu leich werden die unbekannten Jnhaber der Königsberger Ga bau-Obligationen Nr. 635 und Nr. 718. über je 100 Thlr v, nah E Bekanntmachungen vom: 5, September 1864 und 190 September 1866 ausgeloost und beziehungsweise vom 2. Januar 186: und vom 2. Januar 1867 ab, nicht mehr verzinst verden, bierdur H aufgefordert, den Nennwerth derselben gegen Quitty und Einlieferung der Obligationen nebst den- dazu gehörigen Talo | baldigst bei unserer Hauptkasse in Empfang zu nehmen. g: Y önigsberg, den 6, September 1867. Königliche Regierung. Abtheilung: des Innern.

4proz. Nassauishes Staats-Anlehen von Fl. 2,0 Bei der stattgehabten fünften Verloosung der Partialbieg0d,

des unter Vermittlung des Bankhauses der Herren M. A. von Rot,

ild & Söhne zu Frankfurt a. M. negoziirten, früher f S EN Sts; Aniand vén Pl. 20000 D

. Ju ind nachstehende Partial-Obligationen " Rückzahlbar am 1. anugar 1868S den Worden

Litt. A. a Fl. 100. Nr. 267. 275. . 947, 769, TT8,

» B. » » 200. » 263. 270. 472. 547. 790, 905. 945.

» C. » y 300. » 64, 211. 332. 471.

» D. » » 500. » 43. 135. 401. 402. 523. 682. 885, 918 957. 1497. 1781. 1885. 2072, "20

» E. » » 1000. » 44. 332.

L am 1. d [i 1868:

» A. a Fl. 100. Nr. 308. 337. 406. 625. 697. 999.

» B. » » 200. » . 123. 142. 330.- 336. 892. 970.

» C. » » 300. » 40. 479. :

» D. » » 500. » 490. 591. 623. 667. 741. 743, 824, 81 1029. 1158. 1224. 1671. 1745. :

E. » » 1000. » 9. 81. 186

»

Die Jnuhaber dieser Partial-Obligationen werden hiervon mit de Bemerken benachrichtigt, daß sie die Kapital-Beträge, deren Verzinsun von den bezeihneten Rückzahlungs-Terminen an aufhört, sowohl he dem genannten Bankhause, als auch bei der Königlichen Staatsfassw Direction dahier oder bei den O Rezgepturen gegen Rüdgabe der Partial-Obligationen und der dazu gehörenden, nit verfallenen Zins-Coupons nebs Talon erheben können.

Aus früheren Verloosungen stehen folgende Partial-Obligationen

zurü. ! / Rüdczahlbar am 1. Januar 1866: Litt. A, Nr. 565. M Aa L Ea am 1. Juli 1866: » A. Nr. 307. 553. 891. » B. Nr. 329, 660. » D. Nr. 1059. Wiesbaden, den 5. September 1867. Königliches Finanz - Kollegium.

[A Bekanntmachung. | ie Sablung der Zinsen für die Prioritäts-Obligationen Litt. E. und F. der Oberschlesishen Eisenbahn auf die am 1. Oktober laufd, Jahres fälligen Coupons erfolgt gegen bgabe der leßteren, welden ein nah Gattung, Stückzahl mit Bezeichnung des Geldbetrages pro Stü, und der nah der Stückzahl sih ergebenden Summe geordnet Verzeichniß beizufügen ist, ; vom 1. Oktober d. J. ab tägli d in Breslau bei unserer Hauptkasse während der vormittäglichen Amtsstunden, : außerdem in der Zeit vom 1. bis 15. Oktober d. J. in Berlin bei der Kasse der Disconto-Gesellschaft; in Leipzig bei dem Bankhause O & Comp:, in Stettin bei dem Bankhause S. Abel jun., während der Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, aub \{ließlich der Sonn- und Festtage.

Schriftwechsel und Geldsendungen nach auswärts finden dab

nicht statt. Breslau, den 10. September 1867. Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn.

3345] tettiner Maschinenbau-Actien-Gesellschaft » Bulcakl

Die dritte Serie der Dividendenscheine zu unseren Actien w"

gegen Einreichung der Talons vom 1. Oktober d. J. ab ausg“

händigt. D

j Ein Verzeichniß der Nummern nah ihrer Reihenfolge ist eins reichen und geschieht die Ausgabe am 1., 2. und 3, Oftobel d im Comtoir des Herrn J. F, Bräun lich hier, Frauenstraße Nr. und von da ab nur in unserm Comtoir zu Bredow.

Stettin , den 30. August 1867. Der Verwaltungsrath. Rahm. Meßtßenthin, Schhneppe.

Maskow im

Alle Host - A des In - unv Bowaans A L L

Preußischen Staats-Anzeigers : Jäger -- Strafßie Nr. 10. (zwischen d. Friedrichs- u. Kanonierftr.)

Anzeiger.

é 221.

Berlin , 18. September.

Se. Majestät der König haben Sich gestern Abend nah Frankfurt a. M. begeben.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober - Amtmann a. D. von Harling

Berlin, Mittwoch, den 18. September; Abends

1867.

[V. Kreisvertretung. §. 8. Jeder Kreis bildet einen fkreisständi- {en Verband. :

Dieser Verband hat die Rechte einer Corporation, deren Organ die Kreisstände sind.

F. 9. Die Kreisstände versammeln sich auf Kreistagen. Jhre Der e ei gegenwärtige Verordnung bestimmt. ) . 10. ann für je zu Lüchow | und nach Anhörung des Provinziallandtages unter Unserer Geneh-

en Kreis durch Beschluß der Kreisstände

den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, dem katholischen Ober- | migung ein Kreisstatut errichtet werden.

arrer, Landdechanten Vassen zu Düren den Rothen Adler-

Dasselbe hat den Zwecf, diejenigen, die Kreisverfassung betreffenden

B vierter Klasse, dem Großherzoglich Badischen Obersten | Gegenstände näher zu ordnen, in Bezug auf deren Regelung in dieser

Grafen von

j -Meininagai Verordnung ausdrücklih auf das Kreisstatut verwiesen ist. Sponeck, dem Herzogli Sachsen-Meiningischen Außerdem fönnen f O roronCiLen Über besondere, in den eigen-

Staatörath Gisecke, dem Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädti- | gümlichen Verhältnissen des Kreises begründete Einrichtungen getroffen en Geheimen Regierungsrath von Bamberg und Jen iris Derartige E dürfen fedoch in Seiten Falle aus- Fürstlich Reußischen Staat rath Dr. von Beulwiß zu Gera | drücklichen Bestimmungen der Geseße zuwiderlaufen.

dn Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, dem evan elischen

F. 11. Die Kreisstände sind berufen: 1) die Kreiscorporation zu

équllchrer und Küster Kayser zu Halle a. S. den Adler der | vertreten und die Kreis - Kommunalangelegenheiten unter Leitung des

vierten Klasse des Königlichen H

ausordens von Hohenzollern, | Kreishauptmanns zu verwalten; 2) die Verwaltung des Kreishaupt-

sowie dem Förster Schoepe zu Georgenwerk im Kreise Oppeln | manns in denjenigen Fällen zu unterstüßen, in welchen die Gesehe

und dem evangelishen Schullehrer und. Küster - Müller zu

r

so wie

F

Siméon den Charakter als Rechnungs-Rath; und} Va Polizel-Secretair Stolzenberg zu Posen den Cha-

em / , | after als Kanzlei-Rath zu verleihen.

reise Naugard das Allgemeine Ehrenzeichen ; nft Dem “Geheimen Kalkulator im Justiz - Ministerium Ver

§. 12. li

der

ihnen cine Theilnahme oder Mitwirkung dabei zuweisen; 3) über die-

igen Gegenstände zu berathen, oder Beschluß zu fassen, welche ihnen

noch zu diesem Behufe durch Geseße oder Verordnungen ; oder

urch Übercinstimmen E e der S Ao aubda en und der ungen der selbscsiän ge

Innerhalb der im §. 11 bestimmten Grenzen steht ihnen unter der Mitwirkung und E der Staatsbehörden nament- ; 1) die Verwaltung der |

niß, Ausgaben daraus zu beschließen; 2

n Stände des Kreises ausdrücklich über-

em Kreise zugehörigen Fonds mit j die Kerwaltun der

Lerordnung, betreffend die Amts - und Kreisverfassung in der | dem Kreise zugehörigen Anftalten; 3) das Recht , ju gemeinnüßigen

rovinz Hannover. oe 12. September 1867.

Zwecken, bei welchen ein Jnteressc des Kreises obwaltet, od wehr eines Nothstandes , die Kreiseingesessenen mit Beiträgen zu be- lasten; 4) die Wahl und Bestellung der für die Verwaltung der Kreis-

tet, oder zur Ab-

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Kommunal-Angelegenheiten etwa ee besonderen Beamten.

verordnen, auf den Antrag Unseres Staatsministeriums, für den Um- fang der Provinz Hannover, was folgt:

1. Aemter. §. 1. Die Eintheilung der Provinz Hannover in Ubtiac en bestimmt i

Amtsbezirke bleibt bestehen. i g. 2. A Amtsbezirks steht ein von Uns ernannter

Amishauptmann, welcher. die Verwaltung im Em Sette soweit

n Bezichung auf die Mitw treisv tung haben fie namentlich Staatsprästationen, welche kreisweise auf- ind, und deren Aufbringung durch Geseh nicht bercits näher ¡ zu repartiren, und die zur Theilnahme an der Verwal- tung geseßlich erforderlihen Kommissionen zu wählen. Ee

Insbesondere sind sie befugt, die Aufbringung der durch die Mili-

itwirkung an der Kreisverwal-

dieselbe niht anderen Behörden überwiesen ist, nach den Bestinunungen tair Verfassung bedingten Lasten des Kreises durch Geldbeiträge oder her revidirten Amtsordnung vom 10. Mai 1859 (Hannoversche Geseß- e e Oersal be ließen, und die Kreiseingesessenen zu diesem Zwecke

Samml. S. 484) zu führen hat. 4 F. 3. Dem ) Satainani fönnen durch den Minister des

Imern Hülfs beamte beigeordnet werden.

mit

bgaben zu belasten. g. 14. Die Kreisversammlung wird gebildet : 1) aus den in den Amtdversammlungen des Kreises zu Virilstimmen berechtigten Grund-

11 Ämtsvertretung. §, 4. Die dur das Gese von S pril über die Amtsvertretung vom 28. April 1859. [Han- 69 (Hannoversche Geses - Samml. S. 429) angeordneten: AuBger desern E Samml, I. Abth. S. 423.]); 2 aus Abgeordneten der

ietungen bleiben bestehen. I Kreis e g. fes Für weitere Berwaltungöuwere werden durch c

isammenlegung von Amtsbezirken und ständigen Städten leise ebildet.

neten 37 Kreise bestehen. Wir behalten Uns vor) nach Umständen

Städte; 3) aus Abgeordneten der Landgemeinden. i F. 15. Befinden sich in den Feldmarken der im Kreise belegenen, en Amtsversammlungen nicht vertretenen Städte größere

jedoch in d üter: lch)e nah den Grundsäßen des Geseßes über die Amtsver-

en.

gleichem Maße auf den Kreistagen stimmberechti

; ; ie i = üter; we Es sollen in der Provinz Hannover die z" Den AGage finde: Pn Virilstimmen führen würden, so sind die Eigenthümer in d

h tnderungen in der Abgrenzung dieser Kreise zu treffen. Vor An-

dnung einer solchen Aenderung sollen die betreffenden Kreistage und s

uh Befinden der Provinzial-Landtag gutachtlih gehört werden.

Bis dahin, daß das Bedürfniß hervortritt, an die Spiße er der Gu

_§. 6. ines Kreises einen besonderen Beamten zu stellen , dessen Ernennung in solchem, Falle Bie Uns vorbehalten, hat der Line des. Tnnern

ahrnchmung der den ganzen Kreis umsfa}}e! ( beau tragen. Während der Sit des Auftrages führt dieser Beamte

‘n Titel Kreishauptmann.

t.

Dasselbe gilt von denjenigen Gütern und den in den Bremen- en Marschen, welche zu mindestens 120 Thlr: jährlicher Grund- euer, nach Abzug der Wasserbau-Kostenvergütung y beschrieben sind. Durch das Kreisstatut kann der dic St

ter auf den Nee Res A FECRR Eee Lg 8 des Kreises mit | Gesehes über die Amtsvertretung, YŸ. r. 1 und §. 15 diejer jn Waserer BEARUgUng, cinen Anttiähaupmann Se Geschäfte zu e v anderweit festgeseßt werden. ; : F. 17. Das Stimmrecht der Grundbesizer (§. 14 Nr. 1) muß jn

erson ausgeübt werden. 2 P D erfolgt die Vertretung der ir Kreise belegenen Domanial-

immberechtigung Ver-

die M 7. Ueberall, wo in den in der Provinz Hanuoee! p Een! güter durch einen von der ip eng Behörde aus ihren Beamten

ilitair- und die Steuerverfassung betreffenden Geseßen, Verord- gd t dee Vidtee ar handen und JTnstructionen der Landrath genannt wird, tritt der Kreis M Q L TON B g

lpimann an dessen Stelle.

nit ausdrücklih etwas Anderes bestimmen,

tathes aus; @451

ten. Ein Gleiches gilt von den Klo

; t fünftige nd Verordnungen | fugniß zur Bevollmächtigung steht in derselben Weise den Standes- An eriebtigeire, und. solveit tünfge Gelede im Bereiche der | herren für ihre Besißungen zu. M Ob und in welcher Weise eine Vertretung des Gutsbefißers durch

Vrovinz Hannover der Amtshauptmann die Functionen des Land- ane n E Fer die Verwaltung des

ßerer Se S lotergs u RGLeen

utcs Üher-