3590 vorliegenden Geseßentwurfe nicht zu empfehlen ist, Und diese Gründe wer- j in der At des somit erweiterten Zollvereins. Gegen dag 3991 E
den au durch den Wunsch möglichster Gleichförmigkeit mit den in Süd- | dieses Abschnitts wurde der franzs En Las - deutsGland geltenden Vorschriften nicht enikräftet. Sollte eine jedenfallszu | der zu einer Reform des bisherigen Tarifs führte. der U dir, lied daber nue der Aubrvey: die Institutionen | wühlten Abgeordneten der Süddeutschen Staaten. - Die Wahlen führen, den vielleicht theilweise ‘os bestehenden abw eia für Vie n relane S D EN n bildete dann der lebte der y t J en Bundes bezüglich der Zolle ‘und * Sindelssachen De aviaece Mata ps due E T Deut des 7 Zoll: arbeitsuhenden Reisenden auch dort zu beseitigen, {o würde doch das | verträge, der Vertra d 16. Mai "t aiais allgemeinen Einigung t an esammten, thatsählich noch bestehenden Zollverein auszudeh- | Parlaments findet aber nicht ivie die des Reichstags alljährlich, “son. vorläufige Fortbestehen dieser Ausnahme in den süddeutschen Staaten Ungeachtet der ollverein {hon in seinen früheren Peri ay theils do E R NIAN T au, U MEDe PeGtel, ul tr. 4° pen QEs BE L uen r verg raa den Sram E E En Anerkenntniß der allgemeinen Regel sehr. wohl On Mas ott berge gf pr audgg a für Deuts nei de ee in se qr Moe Maia Eut ris E ran Act g T UT Rataie, des init Art 15 dee Der §. 3 enthält den Vorbehalt, auf dessen kaum zu bestreitende | mehr auf dem politischen Be ean ves: Gründe, die iese Betrachtungen waren I mes und klar, daß bei der ern- | Verfassung des orddeutschen Bundes). Die Unterscheidung des Zoll- ótdivénbigteit: oben- hingewiesen wurds. 8 ist freilih die Frage | rüchaltend ein, und s hat einer groß / Ged hemmend und iw Absicht, den Zollverein in seinem früheren Umfange fortzuseßen, | Parlaments von dem Reichstage des R orddeutschen Bundes is dann angeregt worden, ob eine solche Bestimmung überhaupt in ein Gesey | durft, die verschiedenen Krisen, die der Zollverct uld und Sketigkeit j, M rung der Frage von der Modalität des Anschlusses der Süd- | (vergl. Art. 9 §. 9 des Vertrages mit Art. 27 der Berfassung des über das Paßwesen gehöre und nicht vielmehr den verschiedenen Ge- | überwinden, Man r Saatptg h J pra E A Lur gem t hat, ü de Sei Staaten eine ernste Schwierigkeiten machte. Schon am Norddeutschen Bundes) dadurch festgehalten, daß das : ollparlament seßen über die Befugnisse der Polizeibehörden zu überlassen sei; allein | Geschichte des Zollvereins leiht, daß jed nem Rückblicke auf d, Mi d J. kam nach kurzer Verhandlung zwischen Preußen, Bayern, | eine eigene Geschäftsordnung für si feststellt und Präsidenten, Vice-
wenn auch allerdings die jeßt Mate Verpflichtung des Reisen- | durch cine Krisis erkauft werden p L vab Lee et mate, Hücttemberg ati L Pn pt Ce ‘e Sali / G Pre vage Oger id / esentlichsten run 4d e nschlusse eststellte : er ie Vereins-Beamten endlich, durch welche die Oberaufsicht
den, einen Paß oder sonstige Reisepapiere bei sih zu führen, gänzlich | ein neues Stadium niemals „gang ins \ Ph can als sanft und \{merzlos erfolgte. Die Sg," Mde D gabe des Vertrages vom 16. Mai | seitens des Prásidii geübt wird (Art. 36 der Verfassung des Nord-
verschieden ist von der Verpflichtung desselben, bei entstandenem Zwei- | rigkeiten, welche die Erneuerun j wie ein sollte nach Ma g des Zollvereins in den Jahren 1851 e V rtgesebt und die Gemeinschaft auf die Besteuerung des | deutschen Bundes , Art. 20 des Vertrages vom 8. Juli und Nr. 15
fel über seine Person Auskunft zu geben und Ausweis zu liefern, \o bis 1853 nach dem so erwünschten Beitri S §60 er V ch erscheint es do zweckmäßig, dem immerhin möglichen Mißverständ- | winden hatte, die Seri ‘die in Folce des en u übe M 74lzes und des Tabaks erstreckt werden, die Präzipuen sollten hin- | des Schlußprotokolls) entsprechen den bisherigen Vereinsbevollmäch- nisse vorzubeugen, als ob durch die bundesgeseßliche O der | vertrags der Erneuerung in den Jahren 1864 und Gen andels cegsallen und der erneuerte Zollverein sollte Organe erhalten, welche | tigten und Controleuren. Sie werden indeß nicht von den- einzelnen
voran | bezeichneten Weise den in der Verfassung des orddeutschen | Staaten [ sondern vom Präsidium ernannt, und zwar nah Anhörung
C BEILNNL Ung De altdtre VALL e Gn, teen sind in zu frischer Erinnerung, als daß auf das Einzelne einzu E benen entsprachen. des Aus\chus}ses des Bundesrathes. Daß nach ausdrücklicher Bestim- N blugprotofolls nicht blos preubische Beamte , sondern
7 nad dem Worte »Relsep piere binzugef des Paßvertrages von | wäre. Ss erwiesen si jedesmal poli tische Con iderationen uet unde L teren Verhandlungen nahmen einen ebenso raschen Ver- | mung des Die zur Feststellung des neuen Vertrages auf Grundlage der | auch Beamte anderer Staaten zu diesen Functionen zu bestimmen
S eT iva ays É L EOA. LUE dle Le E ae Einwirkungen als entschieden einflußreih, die Staaten fark Die wei ( s « die oben erwahnten Ybander er ih nur qu i / nden / successive wieder zusammen, und das leßte und entscheidende qu, ton vom 4. Juni berufene Konferenz begann ihre Arbeiten | sind, {eint im Grunde derten zu sein. Die Kosten dieser evollmächtigten trägt künftig der Verein.
¿Uspreher wal: as fe im ganzen ‘Bun edgebiet bellen fellen, rwer ervünihte, I Le Se die für alle Staaten sehr uy s: Juni und {on am 8. Juli wurde der Vertrag wischen dem | Vereins-Controleure und sie von der zuständigen Behörde eines Bundesstaates ausgestellt sind. Der Uebelstand lag darin, daß der QLollverei E Forddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden un Hessen, die - Der Fortschritt, welcher mit dieser Organisation gemacht wird, Zu §. 6 is hervorzuheben, daß die Bestimmung des §. 7 des | laufenden Verträgen beruhte und daß in Fol L auf Periodis ah. Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins betreffend, unterzeichnet. ist augenscheinlich. Bisher galt im Zollverein das Prinzip des freien Vertrages von 1865, wonach von den Behörden eines Vereinsstaates hältnisse seinen organischen Einrid tunaen die f ep olifischen Ver Für die nähere Prüfung dieses Vertrages wird 1) die Art seines Vertrages. Jede neue Maßregel in Geseßgebung oder Verwaltu auch Nichtangehörigen desselben eine Reiselegitimation ausgestellt wer- d blolsenes Ganzes nicht entbébra F gen die Festigkeit fehlte, die cin rmellen Abschlusses, 2) sein materieller Jnhalt, und zwar a) die ver- | sebte eine Einigung im Korrespondenzwcge oder auf den Gert: den kann, durch die Vorschrift des Entwurfes nicht berührt wird. Sicherheit und Dauer haben soll ann, wenn es, den Charakiet da abredete neue Organisation des Zollvereins, und die daraus folgende | Konferenzen voraus. Nur da, wo eine Entscheidung \{lechthin ge- Zu §. 7 braucht kaum bemerkt zu werden, daß die, wie oben er- Der jeßt gemachte Uebergang in ein neues Stadium i Modification der Verfassung des Norddeutschen Bundes, b) sein übriger funden werden mußte, wenn nicht eine unmittelbare Stockung die wähnt, beabsichtigten Verhandlungen mit den Südstaaten, sich nament- | Uebereinstimmung mit der ob deut L Colum ifi nun in nbalt und die dadur herbeigeführte Aenderung an den Abreden | Folge sein sollte, also bei Differenzen über die Ausführung der Grund- lih auch auf die Feststellung des Paßformulars zu bezichen haben | ebenfalls nicht die Folge rubia N eimn Feen rfahrunz der früheren Verträge ins Auge zu fassen sein. verträge und der Übrigen Ucbereinkünfte und gemeinschaftlichen Ge- werden. j : einer Krisis: auch hier stcht die Größe U Ss wicelung, sonden 1) Was die formelle Seite des Vertrages betrifft, so is derselbe | sebe, so wie über die definitiven Abrechnungen, war eine Entscheidung - Im §. 9 wird der jedenfalls unerläßliche Vorbehalt, daß unter | der Erheblichkeit des Erfolges und des were der Krisis ui Dy bereinstimmung mit Art. 11 und 79 der Verfassung des Nord- | dur einen mit Stimmeneinhelligkeit gewählten Schiedsrichter mög- besonderen Umständen die Paßfreiheit ausnahmsweise und vorüber- | Verhältniß. g nd des gemachten Fortschrittes im Mi in Fen Bundes von Preußen in Vertretung des Norddeutschen Bun- | lih (Art. 5 und 34 des Vertrages vom 16. Mai 1865). gehend suspendirt werden könne, genügend präzisirt erscheinen, wenn Während des Krieges des vorigen Jahres haben di ini d Énerseits und den vier süddeutschen Staaten andererseits geschlossen. Daß man an dieser Organisation nichts ändern und bessern fonnte, man berücfsichtigt, daß derselbe u älle beschränkt wird, wo die | verträge thatsächlich fortbestanden al d e 20 e ein gungb e dem Ausdruck »vertragende Theile«, der in den einzelnen Ver- folgte aus dem Unanimitäts-Prinzip selbst. Man befand \ich damit Sicherheit des“ Bundes oder cines Bundesstaates oder die öffentliche | dann die Fortdauer des Jollverei In ven Friedens{lü}sen hatte um Fynn feln vorkommt, sind daher der Norddeutsche Bund und die | N einem viciösen Zirkel, in welchem selbst der Versuch einer mäßigen Son de fe bi aid Mei De Lena aller Ereignisse, | hängig gemacht, und eine LdSmonatlièe Kündigungöftist stipult M ddeutschen Staaten zu verstehen. Tien m0 t rem E T E elche sie bedroht werden könnte, wäre unthunlich. Während so der Zollverei i terzeichnet ist der Vertrag freilich auch von den Bevollmäch- eitern mußte. Im §. 10 wird das in den meisten Städten Preußens und Sach- | Preußen den Norddeutiden Bund. Die 4 | ebrnar L Pt igten der übrigen Norddeutschen Staaten, welche direkte Mitglieder des Daß \ih dieser pa ver Mutorität, also ei hes die ie Bo: l o.
sens bereits abgeschafftc, in anderen Städten des Bundes aber noch | den Regierunge ins ieses ist i i Verei inzipe n der 3 j "Dieses is indeß nur deshalb geschehen, weil die | Vereinbarungsprinzips am Norddeutschen Bunde betheiligten Staaten Mi Zollvereins waren ses ift ß halh gesmevete \chlußfäh igkeit des Vereins tritt, is jedenfalls ein wesentlicher, aber
bestehende Jnstitut der Aufenthaltskarten für das ganze Bundes- | festgestellte und a i i ie Ver- ; A 2 R R | m 16. 2 ¿24 f | vor dem 1. Juli, also dem Tage, an welchem die Ver l ( gebiet MLeE. Um möglichen Mißverständnissen E cihstags Anden as Berlins Dea R e B L una L N etbrnblthen Bands v8 Leben Tent, begonnen hatten, | auch ein füglich nicht länger zu entbehrender Vortheil. Der ollverein - E E zu machen, daß die Beibehaltung solcher | hält in ihrem sechsten Abschnitte eine ticfe und durchgreifende A V ind na der damaligen Sachlage also die Zuziehung jener Staaten ga in seinen früheren Perioden segensreich gewirkt und vielfach seine egitimations-Urkunden, welche nicht sowohl zum Aufenthalte an | rung in den Verhältnissen des Zollvereins, die indeß, mit dem bib nothwendig war. Es schien nicht angemessen, die Bevollmächtigten | Lebensfkraft und (während stei E ae O E d Has eigenden Wichtigkeit der von ihm vertrete-
einem Orte, als vielmehr zur Betreibung eines gewissen Erwerbes in | herigen Zustande in kei i iti : s 2 n d | “Juli aus den begonnenen Verhandlungen ausscheiden | daß bei der fortwährend htigfei 1 ta i per Weise besinilio gebroMel Pndern. ma (U En ob “ao L des Resultats der von ihnen | nen Interessen eine eigentliche Beschlußfähigkeit auf die Dauer doch
dewselben erforderlih sind, auch wenn sie in dem betreffenden Geseß | voller Entschi it di isati ; i shiedenheit die Organisation durgreifend gebessert und do i lassen, oder sle Vou der L A niht zu entbehren war. Im Grunde bringen die Staaten mit dem
(wie z. B. die Dienstkfarten in der Hamburgischen Dienstboten-Ordnung | neben den P 7 1 i i i i De V | ( szuschließen. Die rechtliche Lage : i von 1865) als »Aufenthaltskarten« bezeichnet sind, durch die obige Be- | vereins of T ur Anknüpfung für Herstellung des ganzen 3b My N Sage ist du h die Fassung des Ei s [ inzips ci Sive» » na des Eingangs des Vertrages und die Aufopfern des Vertragsprinzips cin ‘geringeres Opfer von ihrer Souve ie geaen O N Ae A ì Ratification des Vertrages | rainctät, als Manche glauben mögen. Schon bisher war ihre Souve-
stimmung des Geseß-Entwurfes nicht ausgeschlossen ist Der i | : i p : orddeutsche L Ei ict, \cine Mit: M s Schlußprotokolls: daß die inctal a l l l ( j ge, Def Parte Bertag vom A, het 186 fn male cine | gliede schen din Meiser aner fd df Gn tes mutfta | fn feageatiden gund ma dh dsl Prost d afoin | R en fer geme Bie: nar fie nats Matz pur, d ; ; : ; s usges)prochen nhalts der Zolleini 8- ige j : ; be, vollständi ahrt. i ïe gebunden, der eigene Wille war für neue Maßrege!n d ist, E E i nor ende Geseb nicht berührt. t a Dingugiebling neues, Gebieie and Setne A Iiacee Stein f / D Vebee Aa Ciaieriellen Inhalt des Vertrages und zunächst | liberum veto der übrigen gehemmt und die Souverainetät konnte sich qi: Nat dem Arni 2 bex Bundebverfsung best die Wirtsgn. | welt, das Zolle und Steuernween. fl 5er unter die Cane || 3 fe de drabridie gee irt (a ur Ÿ 1d und 20 bes | dun Minna, des ganzen Berhäline Jeeed Mo ntart de ; ; ; C in- | der Organe des Bundes. D llverein ist i des zu bemerken: Die Bestimmungen in Art. 7, 8 9 19 und 20 ded | durh KUndigung | ) geltend A
fangstermin bestimmt ist, 14 i / Der Zollverein is im Norddeutschen Bunde zu veme| y 7 j : i Ñ c
g st st 14 Tage nach der Publication. Da viel- | danach bleibende Jnstitution und bcruht auf Geseß und V F Lertrages stimmen im Allgemeinen mit der Convention vom 4. Juni Dann aber liegt ein entschiedener P T U Ms:
leicht wegen der einen oder der andern durch das Paßgeseb vorgeschrie- fassung : seine Entwickelung und seine Organisation is aber durch Be d. T. und den bezüglichen Vorschriften der Verfassung des Nord- | Dauer und Stabilität, welche dem Zo
benen Aenderung in einzelnen Staaten noch Vorbereitungen zu treffen | eiti des mitten i e i 2 : n ; 5 : ‘ - U G ait M 1OTU , bung Über die gemeinschaft- | deutshen Bunde ist die Zolleinigung verfassungsmäßige gung des Unanimitätsprinzips und die Einrichtung von Organe deutschen Bundes überein. Dic Geseßge B P Ea ifraid des. D ateins und bleïbende Tustitutisn: beruht die Verbindung mit dem S li.
Lob, auch das neue Paßformular festzustellen ist und eine vorgängige | di ioritá ; li ; ird dur ci erhandlung mit den Süddeutschen St s g ie nach Majorität entscheiden, sicher gestellt. ihen Angelegenheiten wird dur einen Bund y : , fab L ; Mrbltatta che S aaten in der Absicht liegt, fo Damit war denn allerdings die Auflösung des bisherigen und ein Zollparlament geübt. Das Präsidium 1m Bundesrathe | den zu cinem eriveiterten E eo N R O Edarudtee
schien es angemessen, in dem Geseß einen ctwas späteren Anfangs- ; ; ; i bung desselben den Zoll- | Vertrage, so hat doch der termin zu bestimmen. fangs- | Vereins mit den nit zum Bunde gehörigen Staaten ausgespro a, Maire ‘Absdlusse von! E ADaS ang D r: der Dauer haben müssen und deren Thätigkeit den Verein so tief mit
P R chen. Eine Erneuerung auf unveränderten Grundlagen | : y E ; q‘ l ‘eini ie fü i : ; tritt i : Hi i j lußprotokolls der von | dem wirthschaftlichen und politischen Leben des deutschen Volkes ver- für O Ld EBEN dder dn Beltant ga uus un wichti sen Abschritie "seine Verfassungs, be tine nas tines He d Slb mälepas M nie wal S O V ecmähige Zusaß S T E O äßt cine Auflösung des Vereins durch Kündi- Z A I De 2 E i ief, ni l hi : e i i  i Schweiz und Oesterreich die | gun werlich denken i, v O E T Ee Son N L E Deo, Verbesserung A be E I Me aufgeben font inyefzeken Mini pie rc gpres 1a S Gandliingen zu (lichen find, i ‘Gétáde hierin liegt die hohe Bedeutung des Vertrages vom 8. Juli, die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins betreffend en so wenig war aber eine Wiederanknüpfung auf neue Grund- hz : Je E ; das Práä- i / Meise lebenskräftige Zukunft des Zoll- ; ‘ lagen ausgeschlossen — so wenig im Norden als im Süden war man daß aber der Mangel einer Uebereinstimmung mit denselben das Prâ- | der eine neue in ganz anderer Weise leben räftige Zukunft des Z __In der Geschichte des Zollvereins bildet- der am 8. Juli e. unter- gesonnen, die Wohlthaten der Zolleinigung von ganz Deutschland sdium nicht weiter am Abschluß hindert. Bezüglich der Zollverwal- | vereins begründet. Der Zollverein hat fortan eine wirkliche Ver- eichnete und jeßt dem Bundesrathe vorgelegte Vertrag zwischen dem | aufzugeben. Freilih war die Vexbindug des verfassun smäßig al uny welche den einzelnen Staaten bleibt, soweit sie ihnen zustand, | fassung, und wenn diese Verfassung dem Süden gegenüber auch auf orddeutschen Bunde einerseits und Bayern, Württemberg, Baden | Zolleinheit konstituirten Norddeutschen Bundes zu inem Zollverein: F ¿°t das Präsidium ein Oberaufsichtsrecht und sorgt für die Einhal- | kündbarem Vertrage beruht, so hängt doch die Dauer einer Verfassung und Hessen andererseits den bemerkenswerthesten Abschnitt: der Zoll- | mit Staaten, die außerhalb seiner Verfassun fanden eine scheinbar M (g des geseblihen Verfahrens durch Verein8beamte bei den Haupt- | nicht von der Möglichkeit ihrer Aufkündigung , sondern. von threr verein erhält damit zum ersten Male eine feste Organisation, | shwierige und nicht ohne eine immerhin künstliche Rermittelung amtern und Direktiv-Behörden. Mid j Nothwendigkeit und der Stärke der Wurzeln ab, die sie im wirklichen und es ist jeßt mit Sicherheit vorauszusehen, daß er in Zukunft eine | lösende Aufgabe. Darin aber, daß si solche Vermittelung ras und Der Bundesrath des Zollvereins besteht aus gen Wertes | "Dee Serte. 3 Nerbältniß 3 nä icisi bleibende Jnstitution für das gesammte in ihm vereinigte Deutschland | leiht gefunden hat, liegt der Beweis einerseits für die Lebenskraft und tern der Mitglieder des Norddeutschen Bundes und der süddeutschen Es erübrigt indeß noch / das Verhäliniß etwas näher zu präcisi- sein wird. i : Nothwendigkeit des Zollvereins , und andererseits für die patriotisd Staaten; er enthält also thatsächlich den Bundesrath des Norddeut- | ren, in welchem die neuen Gan Einrichtungen des Zollvereins A bneien b Si e g der Zollverein durchlaufen hat, be- | Gesinnung der betheiligten Regierungen j walde das im allgemeinet t N MEOeA sofern er als r "S Sollvereine T l den Bestimmungen der Verfassung des Norddeutschen Bundes der Hauptsache nah nur eine Erweiterung seines iets, ) i and i ch Vertreter der vier süddeutschen Staaten im Ganze [ - | stehen. Ge : / j ' us der Einigung Preußens und beider Hessen entst L lnsotidivie Leben fahieanerelle Liegende rasch erkannten ‘und ohne Anstand ind nen erweitert wird, N für A een 6 Stimmen, für Württemberg Es leuchtet sofort ein, daß die Organe des Zollvereins mit denen er sich wesentlich zuerst im Jahre 1834 dur den Zutritt von Bayern Eben s#o unzulässi wie die Erneu des Yollvereins auf den 4 Stimmen, für Baden 3 und für Hessen 2 Stimmen hinzukommen. | des Norddeutschen Bundes - ungeachtet der Gleichheit der Benennun- und Wüttemberg, denen dann Sachsen, Thüringen und Baden folgten. | alten Grundlagen zwischen allen cin (l L SL en, war aber di! ür Bayern sind, abweichend von der in Art. 6 der Verfassung des | gen, der Vorschriften über Kompetenz und Wirksamkeit und selbs der Das Gebiet des Zollvereins enthielt am Ende des Jahres 1834 Combination, nah welcher der Nordde t h Bund [8 Ganzes mi! orddeutschen Bundes gegebenen Regel, 6 Stimmen zugelassen y weil theilweisen Identität der Personen doch nicht {lechthin identisch sind. 235 Millionen Einwohner. Später folgten Nassau, Hessen-Homburg, | den Südstaaten einfach die alten Verträ M fert in dem Berhält es billig erschien, dem auf solche Vermehrung der Stimmenzahl gee Präsidium, Bundesrath, Parlament und Auffichtsbeamte sind nicht Franffurt und fleinere braunshweigishe und hannoversche Gebiets- | nisse zu diesen Staaten es ledigli b i den orga isatorischen Besti richteten Wunsche Bayerns zu entsprechen. Der Vorsiß und die Lei- | die gleichnamigen Justitutionen des Norddeutschen Bundes. _ theile, so daß das Gebiet des Zollvereins 26 Millionen Einwohner | mungen dieser Verträge elassen und die N erungen der Verfassun ung der Geschäfte stcht dem dazu A Vertreter Preußens zu Gleichwohl if die Verschiedenheit keine absolute, wenigstens nicht enthielt. Die folgende Periode inaugurirt alsdann der Vertrag über | des Norddeutschen Bundes als sein 1e num behandelt hätte. Dw Art & §. 10 vergl. mit Art. 15 der Verfassung des Norddeutschen | nach beiden Seiten hin. Das Verhältniß ist ein anderes für die Süd- die Erneuerung des Zollvereins vom 8. Mai 1841, auf den noch in | mit wäre nichts erreicht als cine Verüin erung der Zahl der Mitgliede M Hundes) die Kompetenz des Bundesrathes ist in Art & §. 12 ganz | deutschen Staaten, ein anderes für den Norddeutschen Bund. demselben Jade ber Anshuf des Herzostbums Béaunswaig folgte | bes Vereine, das in Ann des Kordeecttgtn Windes best: d | ace fn M A nrt, B N geit er die Wal der | etwa. ejgslia der Zolle und, der Steuern von Mübemzudr, Sal riode waren die Grenzen des Zollvereins, inson i imi : ; x i eben. hend geregelt. Eben \o is die Vorschrift 1 etwa bezüglich de e und Steuern v ; , Sa im Norden, s{chlecht arrondirt; es war also ein wesentlicher Fortschritt, Auete Comblltationen aher {ir bin Besantn eren deen h Rot Ausschüsse der Verfassung des Norddeutschen R E uns Tabak P E Arrios “Mad Se Des Ada Le Lie S im Jahrs 1 der Bali de Sicuervrcin, (ran nb | deuten Bundes ‘duta us verpiedene Organe eé ori F Si acn Diens fit Fenn terr fr Lte | Binde mh. den vie sddri sn Staaten s Pr D e 1 die Ufer der Nordsce ausdehnen ließ. Der Ver- | Zollvercins geschaffen wären, hätt i oßen Vervielfälll aaten befinden, welche nicht Theilnehmer am Zollverein 1nd) ertlar U hen S Zolls trag vom 4. April 1853 bezeichnet den i i g 1 hatten zu einer zu groß. ‘cenden M ih dar fs S E Wi Bunde angehören | verein neue Organe auf vertrag8mäßigem Wege geschaffen. Dic \üd- p zeich Anfang cines neuen Abschnitts | gung des ganzen Apparates, und abgesehen von einer tief greife" Wund lin BintORUe dee Kertrébina E E deutschen Staaten stehen mit dem Norddeutschen Bunde nur durch den Das Zollparlament besteht aus den Mitgliedern des Reichs- | Vertrag als Mitkontrahenten im Zusammenhange: die neuen Organe 4545 ®