1867 / 223 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3608

Eine Belastung der Salzkonsumenten wird daher in dem Steuer- saße von 2 Thlr. nicht erblit werden können. Ein niedrigerer Saß war aber aus überwiegenden finanziellen Grünè/n nicht zu wählen. Bei dem crheblihen Ausfall, welchen Preußen und mehrere andere Zollvercinsstaaten durch die Herabseßung der Einnahme vom Salze, wel che aus der Besteuerung gegen das Monopol folgt, erleiden wer- den, war der Saß von 2 Thlr. vor der Hand das Minimum, bis auf welches hinabgegangen werden konnte.

In Art. 3 ist die Gemeinschaftlichkeit der Abgabe verabredet. Die weiteren diesen Punkt betreffenden Bestimmungen finden sich in dem am 8. Juli d. J. zwischen dem Norddeutschen Bunde und den süd- deutschen Staaten wegen der Fortseßung des Zollvereins geschlossenen Vertrage, auf welchen hier verwiesen werden darf.

Die von der Brutto - Einnahme abzuzichenden Verwaltungskosten hat man in demselben Artikel in Uebereinstimmung mit Art. 38 der Verfassung des Norddeutschen Bundes auf diejenigen beschränkt, welche zur Besoldung der auf den Salzwerken zur Erhebung und Kontro- lirung der Abgabe angestellten Beamten erforderlich sind. Die außer- dem erwachsenden Kosten werden dur die nach Art 6 für steuerfreies Salz zu erhebenden Kontrolgebühren wenigstens annähernd gedeckt werden. Insoweit die Sicherung und Erhebung der Abgaben von fremdem S Kosten verursacht, werden solche nach den unter den Staaten des Norddeutschen Bundes für die Zölle bestehenden Grund- säßen (Art. 38 der Verfassung) behandelt.

Der Art. 5 der Uebereinkunft betrifft die zu gewährenden Steuer- befreiungen. Jm Wesentlichen wird danach nur das zum menschlichen Genuß und zu Genußmitteln bestimmte Speisesalz von der vollen Abgabe getroffen. Von der Befreiung des zu gewerblichen Zwecken gebrauchten Salzes von der Abgabe ist das Da ausgenommen, welches zu Tabaksfabrikaten , Mineralwässern und Bädern verwendet wird. Was die Tabaksfabrikate betrifft, so schien es, abgesehen von dem ge- ringen Bedarf an Salz zu deren Herstellung, nicht angemessen, diesen zu einer höheren Besteuerung geeigneten Fabrikaten eine neue Be- qünstigung zu gewähren. Mineralwässer sind wegen der Gering- fügigkeit des dazu verwendeten Salzquantums, wegen der Schwierig- keit der Kontrolirung und . des erheblichen Gewinnes, der mit ihrer Fabrication verbunden is, ausgenommen. Die zum Theil durch ähnliche Gründe veranlaßte Ausnahme für Bäder wird dadurch ge- mildert, daß die Verabfolgung von abgabenfreiem Salz auf privative Rechnung geschehen kann. Das zu Eiskellern verwendete Salz ist dagegen aus Sanitätsrücksichten von der Befreiung nicht ausge- nommen: eine Befreiung, die auch den Konditoren zu Gute kommen wird, da sich eine Unterscheidung zwischen dem in den Eiskellern und dem zur Bereitung eßbaren Eises verwendeten Salze nicht fest- halten läßt.

Daß in dem Falle sub A. 3. die Menge des verbrauchten Salzes unter stehender steuerlicher Kontrolle nachgewiesen werden muß, Und andernfalls die Desreung nur auf privative Rechnung erfolgt, daß ferner in den Fällen B. 3. und C. die Befreiung ganz oder theilweise ebenfalls nur auf privative Rechnung gewährt wird, beruht auf Wünschen der süddeutschen Staaten, welche bei der Ausfuhr von ge- salzenem Fleisch und gesalzener Butter, sowie beim "Konsum von Heringen gar nicht oder weniger betheiligt sind.

Die Kontrollegebühr (Art. 6.) darf nicht von dem zur Natron- Sulphat- und Sodafabrication gebrauchten Salze erhoben werden; eine Beschränkung, die in Preußen auch auf Glasfabriken auêgedehnt ist, da diese das Salz schon bisher für die Productionskosten bezogen.

Was nun den Jnhalt des Gesehentwurfs betrifft, so hat zu- nächst in §. 2 der vbersten Finanzbehörde überlassen werden müssen, Stoffe, aus welchen Salz ausgeschieden zu werden pflegt, sofern kein Mißbrauch zu besorgen steht, von der Abgabe freizulassen, da es un- möglich ist, die Merkmale, die für die Abgabensfreiheit in Betracht kommen fönnen, im Voraus genau zu bestimmen. Es handelt sich dabei um die in Bergwerken vorkommenden sog. Abraumsalze, deren Gehalt an Chlornatrium sehr verschieden is, um Düngesalze und um Salzsoole, deren abgabenfreie Verabfolgung zu Bädern statthaft ist.

_ Bezüglich der Einrichtung und Einfriedigung von Salzwerken, so wie der Verpflichtung der Salzwerksbesiber , Abfertigungs- und Woh- nungsräume zu gewähren, ist im §. 4 am Schlusse und im Y. 7 unter Nr. 8 und 9 zwischen bestehenden und neuen Salzwerken unterschieden. Bei leßteren oll die Einrichtung und Einfriedigung den Anforderungen der Kontrole vollständig entsprechen , bei bestehenden Salzwerken da- gegen der Besißer nur die Hälfte der Einsriedigungskosten tragen, was nicht unbillig 1, da für den Besißer eine bessere Umfriedigung eben- falls ihren Werth hat. Ferner sollen die Besißer neuer Werke Ab- fertigungs - und Wohnungsräume für die Beamten hergeben, wobei ihnen nach dem Ermessen der Verwaltung die etwa stattfindenden Miethsabzüge, welche die Beamten erleiden, zu Gute kommen können, während die Besißer bestehender Werke volle Entschädigung erhalten.

Die Bestimmung im Y§. 5 beruht ‘auf ‘der Erwägung, daß bei Werken, welche nicht mindestens 12,000 Centner Salz bereiten, sofern solche überhaupt vorkommen sollten, die Controle- und Ueberwachungs- E mit dem Ertrage der Steuer in keinem Verhältnisse stehen

rden.

2 S0IE Bestimmungen im §. 7 entsprechen im Allgemeinen den schon bisher unter der Herrschaft des Salzmonopols bestandenen Verpflich- tungen der Salzwerksbesißer. Durch die Fassung des Eingangs des È 7 ist übrigens dafür gesorgt, daß diese Verpflichtungen durch die in

. 6 erwähnte Anweisung insoweit erlassen werden können, als dieses nach der Oertlichkeit zulässig erscheint, oder als es für Staatssalzwerke der Stellung landesherrlicher Verwaltungen entspricht.

Qu §. 10. des Geseßes war in Betracht zu ziehen, daß zahlreiche Salzwerke jeder Einfriedigung entbehren und mit solcher auch nicht zu versehen sind, daß abcr der Salzsicdeprozeß nur în unverschlossenen Räumen erfolgen kann, daß mithin, da eine stehende steuerliche Con-

trole überaus kostbar werden würde, zur Verhütun E und Diebstählen eine ambulante Controle 4 der Umgebun nut nicht eingefriedigten Werke zur Aushülfe dienen muß. 9 sol ir i O S A Fg. Vent sind wesentlich dem Jg trafgeseße entnommen und folgen nothwendig aus de1 ; N in §§. K : A

eber die formelle Lage der Angelegenheit i bemerken, daß die Uebereinkunft am 8. Mai A ie 2 omg krafttreten der Verfassung des norddeutschen Bundes, geschlossen. J va idi Zeitpunkte von allen dabei' betheiligten Staaten rat zirt ist.

Der bei dem Abschlusse der Uebereinkunft gleichfalls j Geseßentwurf hätte nun in den L Ländern. bié vam 1. Julie durch Einigung mit den einzelnen Landesvertretungen und Publicgti in den einzelnen Staaten zum gemeingültigen Geseß erhoben werd können. Es is dieses indeß nicht geschehen. n Preußen hatte si Landtag in D 4 und 8 des {hon zu Anfang des Jahres a ihm vereinbarten und unterm 9. August e. publizirten Geseg welches sonach mit dem unter den Zollvereinsstaaten vereinbarten F seße nicht gleichlautend ist und das Detail der nöthigen gemeinsam L nicht enthält, die Genehmigung eines wichtigen Thei dieser noch zu treffenden Bestimmungen otb bälten.

Das auf der späteren Konferenz unter den Zollvereinsstaaten i Entwurfe vereinbarte Gesch hatte daher unterm 9. August d. J. n N publizirt A welcher jebt, um als Ge u gelten und Gültigkeit zu behalten, noch der nachträgli bir U O ; R M: Aa

n andern Staaten hatte das entworfene Geseb in der Zeit 8. Mai bis 1. Juli d. J. ebenfalls das nôthige legislative 2 der Vereinbarung mit den Landesvertretungen nicht durchgema Diese Staaten befinden \sich in einer ähnlichen Lage wie Preuße Es bedarf daher jeßt, nachdem die einzelnen Landesvertretungen einer Mitwirkung bei dieser verfassungsmäßig dem Bunde angehörig Angelegenheit niht mehr kompetent sind, ganz unzweifelhaft ein Thâtigwerdens der Bundesgeseßgebung, um die Ausführung der Uebs einkunft vom 8. Mai er. zum 1. Januar 1868 möglich zu machen,

Von der Erlassung geseßliher Bestimmungen für einzel Staaten des Norddeutshen Bundes oder von der Ergänzu der Mitwirkung der Landesvertretungen einzelner Staaten dur die legislativen Organe des Bundes wird nun aber aus na liegenden Gründen Abstand zu nehmen sein. Es empfiehlt sich vi mehr als der Ee Weg zur Regelung der ganzen Angelegenhe daß das zu erlassende Geseß als Geseß des Norddeutschen Bundes f diejenigen Gebietstheile und Staaten desselben, welche dem Zollverei angehören, erlassen wird.

__ Das Gesey wird nach den obigen Ausführungen seinem mat riellen Jnhalte nach zu keinen Bedenken Anlaß geben. Zu bemerk bleibt aber noch, daß dasselbe von sämmtlichen Zollvereinsstaaten il Entwurfe vereinbart ist und daß sih dieselben verbindlich gema haben, es nur mit wenigen, durch die besonderen Einrichtungen ti zelner Staaten gebotenen Modificationen, sowie vorbehaltlich lande üblicher Geschäftsformen und Bezeichnung der Behörden zu verkünde _ Diese kleinen mehr äußerlichen und die Bezeichnungen der Y hörden, sowie die Hinweisung auf die Zoll-Strafgesebgebung betreffe den Modificationen sind in dem vorliegenden Entwurf vorgenomme der sich in seiner Fassung für eine gleichmäßige Anwendung in del Gebiete des norddeutschen Bundes eignen wird.

Aus dem Bemerkten folgt dann, daß allerdings weitere Aend rungen an dem Entwurfe nicht würden vorgenommen werden nen; es is dieses nach den für die Zukunft geltenden Bestimmungs das leßte Mal, daß die unveränderte Annahme eines im Z0 A Geltung kommenden Geseßes in Anspruch genommen w

Der Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen glaubte hiernach dl Bundesrathe nur empfehlen zu können, dem hHhierneben vorgelegt Entwurfe eines Gesehes über die Abgabe von Salz seine Zustimmu ertheilen und dem Präsidium dessen Vorlage an den Reichstag a! heimstellen zu wollen.

erlin, den 10. September 1867. Der Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen. v. Pommer-Esche, v. Thümmel. v. Liebe. *

Das »Preußische Handelsgurchiv« (Nr. 388 vom 20. Septembt hat folgenden Inhalt: Gesehgebung: Vollziehung" einiger Best mungen des Handelsvertrages und Zollkartels zwischen Oesterreich 1 Jtalien vom 23. April 1867 Eingang®Labgabe von starken Getr0 ken in verschiedenen Provinzen Rußlands. Statistik: Frankrci Ein- und Ausfuhrhandel in den Jahren 1866, 1865 und 1864. - Jahresbericht des preußischen Konsulats zu Ostende_für 1866. M resbericht des preußischen Konsulats zu Bangkok (Siam) für 1860. Jahresbericht des preußischen Konsulats zu Kapstadt für 1860. Handelsbericht aus Peru für 1866. Jahresbericht des preußisd! Konsulats zu Buenos-Ayres für 1865 Und 1866. M ittheilul gen: Berlin. Memel. Tilsit. Magdeburg. Altona. Alexand?!

Kunst- und wissenschaftliche Nachrichten.

Frankfurt a. M, 18. September. Bis heute Morgen al zu der heute beginnenden 41. Versammlung deutscher Nati forscher und Aerzte 446 Theilnehmer aus allen Theilen Deut lands angemeldet, Auch aus New-York und aus Cairo hat 0 ein Theilnehmer eingefunden, Unter den bereits anwesenden Y

[iedern waren die Proseltoren Pettenk aum aus Göttingen, isenlohr au Besaneb aus Erlangen 2c. zu bemerken

3609

ofer und Liebig aus München, s Karlsruhe, Gerlach, Gorup-

ip A E -

Statistische Nachrichten.

(Der Handel Riga's insbesondere mit Preußen) Riga's Haupt-Ausfuhrwaaren sind Flachs und Hanf. An F

urden im Jahre 1866 2,4361 Centner seewärts ausgeführt; der Stadt Riga aus dem Ae 14e Pud oder 476/57

ßischen taaten wurden ausgeführt und

ührt namentlich Mineralwasser, ge, Farben, gemahlene Kreide, Thonerde, Dachpappe/,

Währen

Sensen und Maschinen. wurden

den Rigaer Hafen verließen,

: der Bewegung des Schiffsverkehrs im Hafen von Riga betheiligte 74 Î lagge mit 306 Schiffen.

7 Schiffe unter der \ch e8wig-holsteinshen Flagge, und 36 unter

sich die preußische

noverscher Flagge fahrend den anno err Bildungsmittel

B.« unter Anderem Fol endes mit: von 261,150 Quadratmeilen 4,625,699

eine einzige höhere Bildungsanstalt für die männliche

lere Lehranstalten dieser Kategorie sind

16 mit R Doe D as de P i auf ix die männliche Jugend (geistliche un militairische) belauft ich au Ed ÿ Non Lehranstalten für das weibliche Ge-

20 mit 2464 Lernenden. on L chlecht giebt es daselbst drei vöhere

f ) : l |

ieser Institute fehlen jedoch die Nachrichten) und 17 untere mit 893 dieser Institute Vltsschulen für Kinder beider Geschlechter sind 560 mit 11,693 Schülern und 485 Schüle- 39 Lehranstalten mit 4360 männlichen, weiblichen Zöglingen und 560 Anstalten für beide Ge- \{chlechter mit 12,178 Lernenden; im Ganzen 619 Lehranstalten mit 17692 Lernenden, darnnter 1539 Mädchen. O

Schülerinnen. Bo (darunter zwei Privatschulen) riunen. Es giebt demnach

20 mit 1054

Gewerbe- und Handels-Nachrichten. (Fr. J.)

Mannheim, 18. September._ die Sißungen der Centralkommission

welche im P ed Ai E N ht aus folgenden Mitgliedern: fUr Dade l i R Ministerial-Rath v. Weber, für Frankreich Konsul

Dieß, für Bayern

Goe ür Hessen Provinzial-Direktor Geh. R Preußen E as-Peäsident Graf Villers, für Niederlande Gencral- Dem Vernehmen nach handelt es fich bei der Session um Erledigung der gewöhnlichen Angelegen-

konsul Jonkheer Testa. bevorstehenden heiten: Rechnungsablagen, Strombauten , sachen 2c. Die i / einer Kommission ad hoc überwiesen, hier zusammentreten wird. Wien, 19. September.

Budget,

ist auf 212 Mill. Fr.

LKandwirthschaftlich

Herbst-Ausstellung des Gartenbau-Vereins fürdie et e Audstellang von Pflanzen, Gemüse, Obst Ana-

nas rthfchaftlichen Produkten und Jagdgeräthen findet in dem Ae 4 Gartenbau-Vereins für die Ober-Lausiß

Ober-La usi.

« Ausstellungs-Gebäude des auf dem Neumarkte in Görliß statt,

h ittags 11 Uhr, und dauert bis einschließlich Don- L E A N Das Arrangement und

nerstag, den 26. September d. F.

gegennahme der Ausstellungs-Gegenstände wai inb Sperling Übernommen. Sendungen per P

, duressiren. M bahn sind an den ersteren zu f A Entwickelung und Zeitigung

Bacharach, 19. September. der Trauben is} bedeutend vorgeschritt reits geschlossen worden. Dieselben weiter den Rhein hinauf.

Eisenbahn -

{Die Eisenbahnen Spa

erscheinende »Lloyd de Espanas« giebt in seiner

nachstehende Uebersicht Über die in S trieb begriffenen Eisenbahnen. von Madrid nah Sarago lang is. 2) Die Linie von 243 Kilometer und 599 Meter Albacete nah Cartagena/ Meter Länge. 4) Die Linie von die Nordlinie. Dieselbe hat bis Ju länge von 637 Kilom. und 615 M. de Banos nah Santander, von und 235 M. —— 6) Die Nordwestlinie bis Astorga auf einer Strecke von trieb ist.

365 Kilom. und 780 M. Länge. 8)

nah Ba daj 03, von 340 Kil. und 832

an Hanf, welcher wie der Flachs nnern Rußlands zugeführt wird, Zoll - Centner.

14,667 Zoll-Centner Hanf. Aus Preußen wurden nach Riga ein-

Sibirien hat auf cinem Areal

eststelung des Jahresberichts, Urthei erathungen über die

(Fr. J.) bahn-Anleihe is in Paris abgeschlossen. der Emissionspreis

und Telegraphen - Nachrichten.

Sie werden gebildet durch: 1) die Linie {aj welche 340 Kilometer und 673 Meter

Manzanares nach

7) Die Linie von Saragossa nach Barcelona von

[achs

21 Pud oder 791,739 Zoll -

Nach den preu- : 2571 Zoll - Centner Flachs

Apothekerwaaren, Ce-

d 1865 nur 2171 Handelsschiffe deren in 1866 2354 expedirt.

Außerdem haben

Hafen von Riga besucht. Sibiriens theilt der »Sib.

Einwohner; es besißt aber nicht Jugend. Mitt- drei mit 575 Schülern, untere Spezialanstalten

mit 151 Zöglingen (von einem

Morgen beginnen hier für die Rheinschifffahrt, Die Kommission be- Geh. Referendar Dr.

Rath Schmitt, für

gegenseitige Fem Über

e in P - neue Rheinschifffahrtsakte sind welche vor Ablauf dieses Jahres

Die ungarische Eisen- Die nominale Summe auf 220 für 300 festgeseßt.

e Nachrichten.

beginnt Sonntag, den 22. Sep-

die Ent- haben die N Dam- ost oder Eisen-

en; so daß unsere Weinberge be- günstigen Nachrichten haben wir

niens.) Der zu Barcelona

panien vorhandenen und in Be-

Cordova; von Länge. 3) Die Linie v

%46 Kilometer und 369 Madrid nah Jrun_oder französischen Grenze eink Total- 5)

Von

5) Die Linie von der Venta einer Totallänge von 229 Kilom. ¡ welche bis jeßt von Valencia 174 Kilom. und 362 M. in Be-

Die Linie von Ciudad-Real

Nummer vom 17. August

von Tudela nah Bilbao, von 249 Kil. und 57 M. Gesammtlänge. 10) Die Linie vonBarcelona nach Santa Coloma, von 75 Kil. und 297 M. Gesammtlänge.{— 11) Die Linie von Tarragona nah Barcelona von 101 Kilom. und 777 M. Ausdehnung. 12) Die Linie von Lerida nah Reus und Tarragona, von einer Total- länge von 100 Kilom. und 791 M. Länge, von der erst die eine Hälfte in Betrieb ist 13) Die Linie von Cordova nach Malaga, von 192 Kilom. und 370 M. Länge. 14) Die Linie von Madrid nah Alicante, von 454 Kilom. und M. Länge. 15) Die Linie von Almanso nah dem Grao hat eine Länge von 137 Kilom. und 299 M. -—— 16) Die Linie von Medina nach Zamora hat eine Länge von 89 Kilom. und 847 M. 17) Die Linie von Cordova nah Sevilla hat eine Länge von 130 Kilom. und 16 M. 18) Die Linie von Sevilla nah Cadix hat eine Länge von 174 Kilom. und 742 M. 19) Die Linie von Castillejo nach Toledo, von 26 Kilom. und 220 M. Länge. 20) Die Linie von Alcazar nah Ciudad-Real, von 114 Kilom. und 286 M. Länge. 21) Die Linie von Valencia nah Tarragona, von 227 Kilom. und 678.M. Länge. 22) Die Linie von Campillos nah Granada, von 68 Kilom. und 300 M. Länge. 23) Die Linie von Sama nach Gijon/, von 38 Kilom. und 542 M. Länge.

An Eisenbahnen waren in Spanien vom Jahre 1861 bis 1866

im Betrieb : Durcchschnittsertrag Realen 81,804 74,034 71,126 79,710 66,188 64,991

Kilometer 2119 2527 3154 3782 4424 4909

im Jahre 1861 1862 1863 1864 1865 1866

Telegraphische Witterungsberiehte.

S j Allgemeine Himmels- ansicht.

Beohachtungsz.

St. Mg Ort.

Wind.

Abweich. v. Mittel

ptember.

+0,3,W., s. schw. -2,4\SW., schwach. jheiter. -A,7\Windstille. heiter, neblig. -2,9|80., s. schwach. heiter. -2,7\0., mässig. heiter. -1,8|SW., schwach. jheiter. —2,2|N0., mässig. bewölkt. —-2,5|0NO0., schwach. jheiter. -2,4|NO0., schwach. fjheiter. -3,4|80., schwach. fjheiter. —-1,7|80., mässig. heiter. -0,4|W., s. schw. heiter.

+1 s|0., schw. trübe. +1,9|80., s. schwach. |Nebel trübe. 0., sechw. heiter.

NNO0,, schwacb. ¡Nebel.

SW,, s, schwach.'st. bewölkt. NW., mässig. bedecki.

Asemel..... heiter.

Königsberg |:

Putbus l:

6

7

6

i

6

»

» |Posen «c 3: I Ratibor. « « «l » |Breslan : «3: » |Torgau «3: » [Münster « |: I

Þ Fr 7

»

»

»

»

»

»

»

»

»

»

»

»

»

6,5 9.0 11.6 6,6

6,8 6,0

Flensburg - |

Brüssel. «3: Haparanda. 33: Helsingfors

Petersburg. |: heiter.

heiter.

i cid

W., mässig.

SW., mässig.

Moskau ... Stockholm . |3: Skudesnäs . |: Gröningen . |3: Helder Hernösand.|336 Christians. . 13:

WSW., schwach.|bewölkt. N., schwach. bedeckt. N0., s. schwach. |schön. N/NO0., s. schw. |schön. W. halb heiter. WNW,, lebhaft.

8,3 8,2 18 10,9 6,7

1,4

41-4 T H 1 141404 14

(4141410 1E S4

Abge Schauspiele.

eptember. Im Opernhause. (150ste in Egypten. Musikalisches Drama in Alexander Duval. Musif von Méhul. Joseph: Hr. Niemann.

Sonnabend, 21. Vorstellung). Joseph 3 Abtheilungen nach Benjamin: Frl. Grün.

Mittel-Pre1)e. L S

Im Schauspielhause. (158fte Abonnements - Vorstellung). Narziß. Trauerspiel in 5 Ukten von A. E. Brachvogel.

Mittel-Preise. : '

Sonntag , 22. September. Im Opernhause. 151. Vor- stellung. Der Maurer. Oper in 3 Akten. Musik von Auber. Hierauf: Das \chlecht bewachte Mädchen. Pantomimisch- fomisches Ballet .in 2 Abtheilungen und 4 Bildern , nah d’Auberval für die Königliche Bühne bearbeitet von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Gast: Frl. Judith David aus Paris: Lisette. Anfang 6 Uhr.

tittel-Preise. Bielha 159. Abonnements-Vorstellung. Das

Im Schauspielhause. : | ellu Räthen von Heilbronn. Historisches Ritterschauspiel in 5 Auf- zügen von H. von Kleist, für die Bühne eingerichtet von

D. Vaude.

M. Gesammtlänge. 9) Die Linie

Mittel-Preise.