1867 / 226 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Absender eines rekommandirten Briefes nach Jtalien kann ver- langen, daß ihm das vom Empfänger vollzogene R ecepisse zu- gestellt werde; für solche Beschaffung des Recepisse ist vom Ahb- sender ein weiterer Betrag von 2 Sgr. bzw. 6 Kr. zu ent- richten.

G Sendungen mit Waarenproben und Mustern können gegen ein ermäßigtes Gesammtporto von 5 Sgr. bzw. 2 Kr. für je 24 Loth incl. versandt werden, sofern dieselben an sich keinen Kaufwerth haben, unter Band geicgt oder anderweit dergestalt verpackt sind, daß über den Jnhalt kein Zweifel obwalten kann. Den Waarenproben und Mustern darf kein Brief beigefügt werden, hingegen dürfen dieselben die Fabrik- und Handel8zeichen, sowie Nummern und Preise tragen. Waarenproben und Mustersendungen müssen, wenn das ermäßigte Porto darauf Anwendung finden soll, frankirt werden, thunlichst unter Ver- wendung von Posifreimarken. Dergleichen Sendungen können bis zum Einzel-Gewicht von 15 Loth mit der Briefpost expedirt werden ; der Beifügung von Jnhalts - Declarationen bedarf cs nicht.

2 Jeitungen,Preis-Courante,Circulare, Kataloge, gedruckte Anzeigen und sonstige gedruckte, lithographirte oder metallographirte Gegenstände, brochirte oder gebundene Bücher und Korrekturbogen nebst den dazu gehörigen Manuscripten unterliegen bei der Versendung unter Kreuz- oder Streifband einem Gesammt-Porto von z Sgr. bezw. 2 Kr. für je 25 Loth incl. Die derartigen Sendungen unter Band müssen vom Absender frankirt werden, thunlichst unter Verwendung von Freimarken.

Die vorstehend bezeichneten Portosäße für die Korrespon- denz nah und aus dem Königreich Jtalien bei der Beförderung via Oesterreich sind erheblich billiger, als bei der Beförderung durch die Schweiz oder durch Frankreich. |

Da nach den gegenwärtigen Verbindungen der größte Theil der Korrespondenz nah dem Königreich Jtalien auf dem Wege durch Oesterreich schneller oder eben so schnell befördert werden kann, als durch die Schweiz oder durch Frankreich, so gilt als Regel, daß die Briefe nah dem Königreich Jtalien via Oesterreich spedirt werden, cs sci denn , daß der Absender auf der Adresse das Verlangen der Beförderung des Briefes via Schweiz oder via Frankreich ausgedrückt hat. i

Wegen der im Transit durch das Königreich Jtalien zu befördernden Korrespondenz z. B. nach und aus dem Kirchen- staat tritt vorläufig eine Aenderung nicht ein.

Berlin, den 23. September 1867.

General-Post-Amt. von Philips8born.

Das 98. Stück der Geseßz-Sammlung , welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 6841. Die Verordnung , betreffend die exekutivische Beitreibung der direkten und indirekten Steuern und anderer öffentlicher Abgaben und Gefälle, Kosten u. \. w. seitens der Verwaltungsbehörden in den durch die Geseße vom 20. Sep- tember und 24. Dezember 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigten neuen Landestheilen. Vom 22. September 1867.

Berlin, den 24. September 1867.

Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Das 99. Stück der Geseßz-Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 6842 die Verordnung, betreffend die Errichtung cines evangelischen Konsistoriums in Wiesbaden. Vom 22. Septem- ber 1867 ; unter ___ Nr. 6843 die Verordnung, betreffend die Errichtung von Provinzial-Schulkollegien und Medizinal-Kollegien für die neu erworbenen Landestheile. Vom 22. September 1867; unter

Nr. 6843 a. die Verordnung, betreffend die Auflösung des Hauses der Abgeordneten. Vom 22. September 1867; unter

Nr. 6844 die Verordnung, betreffend die Einführung des Regulativs über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken vom 9. März 1839, und des dasselbe abändernden

esches vom 16. Mai 1853, in die neu erworbenen Landestheile.

Vom 22, September 1867; unter “Nr. 6845 den Allerhöchsten Erlaß vom 9. September 1867, betreffend die Ermäßigung der Abgabe, welche für das Befahren des Bromberger Kanals zu erheben ist; und unter

Nr. 6846 den Allerhöchsten Erlaß vom 9. September 1867, betreffend die Ermäßigung der Abgabe, welche für das Befahren der Wasserstraßen zwischen der Oder und Elbe zu erheben ist.

Berlin, den 25. September 1867.

Debits-Comtoir der Gesez-Sammlung.

Justiz - Ministerium. Der Landgerichts - Referendarius Stapper in Düsseldorf ist auf Grund der bestandenen dritten Prüfung zum Advokaten

im Bezirke des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Cz ernannt worden. i ln WMinisteriunt der geistlichen, Unterrichts - Medizinal- Augelegenheiten. a Bekanntmachung. vin N E E E A Fi E die T vom 1. o ober d. J. bis ult. März k. I. au gr. 8 Pf. fe "und Berlin, den 21. September 1867. ! festgeseht Der Minister der geistlichen , Unterrichts- und Medizinal: Angelegenheiten. In Vertretung: Lehnert.

Die Jmmatriculation für das bevorstehende Winter-S,. mester beginnt am 5. Oktober d. Js. und findet big auf Weiteres wöchentlich zweimal, Dienstags und Sonnabends um 12 Uhr, im Senats-Saale statt.

Behufs derselben haben

1) die Studirenden, welche von einer anderen Universität kommen, ein vollständiges Abgang§s-Zeugniß von jeder der adi besuchten Universitäten nebst dem Schul: zeugnisse,

2) diejenigen , welche die Universitäts -Studien erst be- ginnen, insofern sie Jnländer sind, ein vorschrifts. mäßiges Schulzeugniß, und falls sie Ausländer sind, ausreichende Legitimations-Papiere

vorzulegen. /

_In Betreff derjenigen Jnländer, welche, ohne das vorschrifts. mäßige Zeugniß der Reife zu besigen, die Universität zu besuchen wünschen, wird auf den besonderen Erlaß des Königlichen Uni versitäts-Kuratoriums vom heutigen Tage Bezug genommen,

« Berlin, den 21. September 1867.

Die Immuatriculations - Kommission. Lehnert.

Diejenigen jungen Leute, welche gar keiner Maturitäts- Prüfung sih untkerzogen haben, beim Besuche einer inländischen Universität auch nur beabsichtigen, eine allgemeine Bildung für die höheren Lebens8kreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfacy sich zu geben, ohne daß fie si für den eigentlichen gelehrten Staats- oder Kirchendiensti bestimmen, können auf Grund des §. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 auf hiesiger Universität immatrikulirt werden.

__ Gesuche solcher jungen Leute um Jmmatriculation an hiesiger Universität müssen \chri ftlich an das unterzeichnete Kuratorium gerichtet werden, und haben die Bitksteller ihrem Gesuche ein Zeugniß über ihre sittllihe Führung, sowie ein solches über die erworbene wissenschaftliche Ausbildung beizu: legen. Die Jmmatriculation erfolgt übrigens nur auf dic nächsten drei Semester und wird diese Beschränkung bei der Imnmatriculation sowohl auf der Matrikel als auch auf der Erkennungskarte und dem Anmeldungs8buche vermerkt. Gesuche um Verlängerung der Matrikel sind vor Ablauf des dritten Semesters bei dem unterzeichneten Kuratorio schriftlich unter Ueberreichung der Matrikel, des Anmeldungsbuches und der Erkennungskarte anzubringen.

Berlin, den 21. September 1867. Königliches Universitäts-Kuratorium. In Vertretung: Lehnert.

Finanz - Minifterium. :

Der Regierungs-Civil-Supernumerarius Scarupke ift

als Geheimer expedirender Secretair und Kalkulator bei den

Finanz-Ministerium, Abtheilung für das Etats- und Kassel wesen, angestellt worden.

t

Angekommen: Se. Excellenz der General der Jnfanterlt und Chef des Generalstabes der Armee, Frhr. von Moltke, aus Schlesien.

Der General-Major und Commandeur der 16. Jnfanterlt Brigade, von Schmidt, von Erfurt. Der Unter-Slaats-Secretair Sulzer von Wiesbaden.

E

Verlin , 24. September. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren und Beamk1 die Erlaubniß zur Anlegung der von des Sultans Majestä! ihnen verlichenen Orden zu ertheilen und zwar:

des Osmanie-Ordens erster Klasse: : dem General der Jnfanterie Herwarth von Bitten feld, kommandirenden General des 8. Armee-Corps; des Medschidje-Ordens erster Klasse: :

Allerhöchstihrem General - Adjutanten, General der Kw

vallerie, Prinzen Woldemar zu Schleswig - Holste

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Sonderb urg-Augustenburg, Gouverneur von Mainz, dem General - Lieutenant von Prondzynski, Gouverneur von Coblenz und Ehrenbreitstein, Allerhöchstihrem General-Adjutan- ten General - Lieutenant von Boyen, Commandeur der 71, Division, dem General-Lieutenant von Uechtriß, Inspec- teur der 4. Artillerie-Jnspection, Allerhöchstihrem General-Adju- anten, General-Major von Tresckow/ : des Medschidje-Ordens. zweiter Klasse:1z

dem General -Major von Stückradt, Commandeur der 9 JTnfanterie-Brigade, dem General-Major von Rozynski- Manger , Commandeur der 8. Artillerie-Brigade, dem Ober- sen von Schlotheim, Chef des General-Stabes 8. Armee- Corps, Allerhöchstihrem Flügel-Adjutanten, dem Obersten von Strubberg- Commandeur des 4. Garde-Grenadier-Regiments

2 in .

nig ‘des Osmanie-Ordens dritter Klasse:

dem Obersten von SchkopÞ, Commandeur des 6. Rhei- nischen Infanterie-Regiments Nr. 68, dem Obersten von Lilien- thal, Commandeur des Rheinischen Feld-Artillerie-Regiments. Rr. 8 dem Obersten von Ditfurth, zweiten Kommandanten von Coblenz und Ehrenbreitstein, Allerhöchstihren Flügel-Adju- tanten, nämlich: dem Oberst-Lieutenant Freiherrn von Lo, Commandeur des Königs-Husaren- Regiments (1. Rheinischen) Nr. 7, dem Oberst - Lieutenant von Albedyll, dem Major von Lucadou und dem Major Grafen von Lehndorff, jowie Allerhöchstihrem Leibarzt , dem General - Arzt Dr. von

Lauer; | ; h 8 Medschidje-Ordens dritter Klasse:

dem Major von Ehrenberg vom 3. Rheinischen Jn- fanterie-Regiment Nr. 29, dem Major Camphausen, Com- mandeur des Rheinischen Jäger-Bataillons Nr. 8 dem Major Borkenhagen , Artillerie-Offizier vom Plaß in Coblenz, dem Major Schulz, Commandeur des Rheinischen Pionier - Ba- taillons Nr. 8, dem Major von der Marwiß, Commandeur des Rheinischen Train-Bataillons Nr. 8 dem Major v. Ziehl- berg vom Generalstabe der 21. Division , dem Major von helden-Sarnowski, persönlichen Adjutanten des Prinzen Carl von Preußen, Königliche Hoheit, dem Major von Zgli- nißky von der 3. Artillerie-Brigade, Adjutanten des Chefs der

rtillerie; j / ‘des Osmanie-Ordens vierter Klasse: :

dem Hauptmann v. Trotha vom 4. Garde-Grenadier- Regiment Königin, dem Rittmeister v. Schadow-Goden- hausen vom Kömgs-Husaren-Regiment (1. Rheinischen) Nr. 7, fommandirt als Adjutant beim General-Kommando des 8. Ar- mee-Corp8, dem Premier-Lieutenant Müller vom 2. Rheini- {hen Jnfanterie-Regiment Nr. 28;

des Medschidje-Ordens vierter Klasse:

dem Premier-Lieutenant v. Graeveniß, vom Dragoner- Regiment Nr. 16, kommandirt als Adjutant bei der 21. Divi- sion, dem Premier-Lieutenant Ba yl vom 6. Rheinischen Jn- fanterie-Regiment Nr. 68, dem Premier-Lieutenant von Göt, vom 4. Garde-Grenadier-Regiment Königin, dem Seconde- Kieutenant von Barton, genannt von Stedmann, von demselben Regiment , dem Seconde-Lieutenant von Scha um-

burg von demselben Regiment, dem Geheimen Hofrath Ko h

von Allerhöchst Ihrem Geheimen Militair-Kabinet ; u BrobsGidtc-Otdens fünfter Klasse: dem Geheimen expedirenden Secretair Koch von Aller-

höchst Jhrem Geheimen Militair-Kabinet.

Bekanntmachung. In Arcona auf Rügen werden vom 1. Oktober er. ab auch Privat-Depeschen angenommen und per Telegraph befördert. Stettin, den 21. Sertember 1867. Der Ober - Telegraphen -Jnspektor.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 24. September. Gestern fand eine Sißung da Ausschusses des Norddeutschen Bundesrathes für Rechnungswesen statt, in welcher ein Antrag Sachsens wegen Annahme von Staatspapiergeld und Banknoten bei der Bundeskasse und den Kassen der Bundesverkehrsanstalten, zur Verathung kam. —- Der Aus\huß des Norddeutschen Bundesrathes für Justizwesen versammelt sih heute zur Feststellung des Be- rihts über den Antrag auf Ernennung etner Kommission zur Ausarbeitung einer gemeinsamen S Pro aU

_— Der Geseß-Entwurf, betreffend die erpflichtung zum Kriegsdienste , welcher dem Reichstage vorgelegt worden ist , be- ndet sich in der ersten Beilage abgedruckt. Das ebenfalls eute vorgelegte Geseß, betreffend die Nationalität der Kauf-

\ahrteischiffe und- ihre Befugniß zur Führung der Landedflagge,

werden wir morgen bringen.

Die heutige (7.) Plenarsizung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 114 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Am Tische der Bundes- Kommissarien waren außer dem PUN Sn Grafen von Bismarck anwesend: der Präsident des Bundeskanzler- Amtes Delbrück, Contre-Admiral Jachmann, General-Steuer-Direktor von Pommer- Esche, Wirkl. Geh. Ober-Finanz-Rath Günther, General - Major von Podbielski , Staatsminister von Fricsen Ministerial - Direktor Weinlig, Geheimer Finanz - Rat von Thümmel , Oberst von Brandenstein, Staatsrath von Müller, Kammerherr Drost von Oerßen, Staatsrath Buch- hol, Geheimer Legations-Rath von Liebe, Regierungs-Rath Dr, Sintenis, die Senatoren Gildemeister , Kirchenpauer und Curtius. Nach einer Reihe geschäftlicher Mittheilungen, Verlesung von Urlaubsgesuchen, Verlesung von mehreren Schreiben des Bundeskanzlers und einer Geseßesvorlage, betref- fend den Jollvereins-Vertrag, deren Berathung im Plenum vom Präsidenten vorgeschlagen und vom Hauje angeiommen wird, trat das Haus in die Tagesordnung, betrefsend den Antrag auf eine Adresse an Se. Majestät, von Miquél und Genossen und den Adreßentwurf von Stolberg - Wernigerode und Ge- nossen. Zunächst wurde die General-Debatte darüber eröffnet, ob und welche Adresse anzunehmen sei. Von den Abgeord- neten, die sich zum Worte gemeldet hatten, erhielt jeßt zuerst dasselbe der Referent Abgeordnete Plan, der die Berechtigung

um Erlasse einer Adresse in dem Verhältnisse des Norddeut- A Bundes zu Süddeutschland nachzuweisen suchte. Ein näherer Anschluß des Südens Deutschlands an den Norden fei thatsächlih nothwendig, und es stche demselben auch in recht- licher Beziehung nichts entgegen. | _

Es sprachen alsdann gegen Erlaß einer Adresse und für ein- fache Tagesordnung die Abgg. Ziegler und Schaffrath, Günther (Sachsen) gegen den Erlaß und für motivirte Tagesordnung ; für den Erlaß einer Adresse Dr. Aegidi, Dr. Braun und Graf Stolberg-Wernigerode, als Correferent. Hierauf wurde die Ge- neraldebatte geschlossen. Bei der Abstimmung stimmte nur die Minderheit für Uebergang zur Tages8ordnung.

Bei der nun über den eingebrachten Adreß-Entwurf eröffneten Spezialdebatte sprach Abg. Kantak gegen den ersten Paragraphen indem er den früher auf dem ersten Reichstage von den Polen gegen den Norddeutschen Bund eingelegten Protest wiederholte ; ebenso sprach Abg. Bebel gegen den Adrei-Enfourf, worauf der Bundes- kanzler das Wort nahm. (Schluß des Blattes.)

Danzig, 23. September. (Westpr. Ztg.) Die unter Kommando des Capitain-Lieutenant Przewisinski hier zur Re- paratur eingetroffene Königliche Dampfjacht »Grille« wurde am Sonnabend außer Dienst gestellt.

Hannover, 23. September. Eine Bekanntmachung des Ober-Präsidenten der Provinz Hannover vom 21. d. M,., betreffend die Civil-Administration, lautet, wie folgt:

»Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 17. d. M., betreffend die Uebernahme der Verwaltung und in Anschluß an die Bekanntmachung des Königlich reußischen General-Gouvernements zu Hannover, betreffend die Civil-Administration des ehemaligen König- reihs Hannover vom 24. Oktober 1866, bringe ich folgende Bestim- mungen zur öffentlichen Kenntniß: Art. 1. Die Central-Stelle der dem Ober-Präsidenten übertragenen Civilverwaltung der Provinz Han- nover führt fortan dieBezeichnung: »Civil-Administration vonHannover.« Art. 1]. ie bei dem General-Gouvernement errichteten 3 Departe- ments der Finanzen, des Jnnern und des Kultus sollen unter Beibe- haltung ihres bisherigen Wirkungskreises nah Jnhalt der Bekannt- machung vom 24. Oktober v. J. fortbestehen mit der Maßgabe, daß diese Behörden nunmehr die Bezeichnung »Civil - Administration von Hannover, Abtheilung des Jnnern , des Kultus, der Finanzen« erhal- ten. Art. 11. Die Abtheilung des Departements des Ännern für Berufungen bleibt mit der Bezeichnung »Königliche Civil-Administra- tion von Hannover, Abtheilung des Jnnern, für Berufungen« bis auf Weiteres ebenfalls fortbestehen.« E :

In der heutigen Sißung des Provinzial-Landtags waren bereits sechzig und einige Mitglieder R, Bür- germeister Miquel stellte zwei hinlänglich unterstüßte Anträge, den einen dahin , daß die bereits eingeleiteten Vorarbeiten zur Regelung der bäuerlichen Rechtsverhältnisse bald zu Ende ge- führt und Vorlagen darüber an den Landtag gemacht werden mögen; den zweiten dahin, daß an Stelle des §. 21 des han- noverschen Jagdgeseßes von 1859 der §. 14 des preußischen Iagdpolizeigeseßes von 1850 geseßt und die danach t erhebende Gebühr von 1 Thlr. für Jagdscheine den betreffenden Gemeinde- 2c.

Kassen Rem cen werden m

ôge.

Das Schreiben über die Einführung von Civilstandsafkten

ür Dissidenten in der Provinz Hannover wurde nach längerer orberathung auf Antrag des Bürgermeisters Miquel an eine Kommission von 6 Mitgliedern zur Vorprüfung verwiesen. Ebenso wurde der Entwurf zur Verordnung wegen der Ab- lösung der Reallasten, welche dem Domainen-Fiskus im vor- maligen Königreich Hannover zustehen, auf Antrag des Bürger-

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