1867 / 226 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3672 gabe des Gesepes die Zahl der in das stehende in di einzustellenden Rekruten. Der Gesammtbedarf an Rekruten #c Marine nächst durch den Bundesausshuß für das Landheer und die Fest U E n E des Bundesaus\chusses für Lu S / e einzelnen Bunde iltni Bevöferung vertheilt. staaten nah dem Verhältniß ei Feststellung der Bevölkerung der einze S fommen nur die in deren Gebiete si aufhaltenven Ausländee R aber auch die Angehörigen anderer Bundesstaaten in Abrechnun B __§. 10. Um îm Allgemeinen wissenschaftliche und gewerbliche A bildung so wenig wie möglich durch die allgemeine Wehrpfli (n stören, ist es jedem jungen Manne überlassen, hon nach vollent f 17. Lebensjahre, wenn er dic nöthige moralische und körperliche a lification Wu freiwillig in den Militairdienst einzutreten. ug _§. 11, Junge Leute von Bildung, welche sich während i Dienstzeit selbst bekleiden, ausrüsten und verpflegen, und Welte gewonnenen Kenntnisse in dem vorschriftsmäßi en Umfange dar el j haben, werden {hon nach einer einjährigen Dienstzeit im stebond | Heere vom Tage des Diensteintritts an gerechnet zur Rese N beurlaubt. Sie können nah Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Leistun, gen zu Offizierstellen der Reserve und Landwehr vorgeschlagen Werdén, N F. 12. Die Offiziere der Reserve können nah Bedürfniß alljähr: ich zu vier- bis achtwöchentlichen Uebungen herangezogen werden. Die Offiziere der Landwehr sind zu Uebungen bei Linientruppen- theilen allein Behufs Darlegung ihrer Qualification zur Weiterbeför. A im Uebrigen aber nur zu den gewöhnlichen Uebungen der A B P Kriege können auch die Offiziere der 2 b Ö T Y andi iverden. derlichen F: bei Truppen des stehenden Heeres ver- __§. 13. Für die Marine gelten die nachfolgenden beson stimmungen: 1) Zur Kriegsflotte, welche qleich dem Abende Gd beständig bereit ist, gehören: a) die aktive Marine, d. h. die im aktiven Dienste befindlihen Seeleute; Maschinisten un Heizer , sowie - die Schiffshandwerker und Scesoldaten ¡ b) die von der aktiven Marine beurlaubten Seeleute, Maschinisten, Heizer, Sciffs- handwerker und Seesoldaten bis zum. vollendeten siebenten Dienstjahre. 2) Die aktive Marine wird zusammengeseßt aus: a) Seeleuten von Beruf, d. h. aus solchen Freiwilligen oder Ausge- hobenen, welche bei ihrem Eintritt in das dienstpflichtige Alter mn- destens Ein Jahr auf Norddeutschen Handelsschiffen gedient oder die Seefischerei ebenso lange gewerb8mäßig betrieben haben; b) aus frei- willig eingelretenem oder ausgchobenem Maschinen- und Schiffshand- werks-Personal ¡ c) aus Freiwilligen oder Ausgehobenen für die Marine- Truppen (See-Bataillon und See-Artillerie). 3) Die Dienstzeit in der aftiven Marine kann für Seeleute von Beruf und für das Ma- schinez-Personal in Berücksichtigung ihrer technischen Vorbildung und nach Maßgabe ihrer Ausbildung für den Dienst auf der Kricgsflotte bis auf eine einjährige aktive Dienstzeit verkürzt werden. 4) Junge Seeleute von Beruf und Maschinisten , welche beim Eintritt in das dienstpflichtige Alter die Qualification zum cinjährigen Freiwilligen er- langt, oder welche das Steuermanns-Examen abgelegt haben, genügen e Verpflichtung für die aktive Marine durch einjährigen freiwilligen ienst/ ohne zur Selbstbekleidung und Selbstverpflegung verpflichtet zu sein. Nach Maßgabe ihrer Qualification sollen dieselben zu Unier- offizieren, Deckoffizieren oder Offizieren der Reserve resp. der Seawehr vorgeschlagen; beziehungsweise ernannt werden. Die Sce-Offiziere der Reserve und Seewehr können nach Maßgabe des Bedürfnisses zu den Uebungen der aktiven Marine herangezogen werden. 59) S: leute, welche auf einem Norddeutschen Handels\chiffe nach vorschrifts: mäßiger Anmusterung thatsächliÞch in Dienst getreten sind, sollen in Griedenszeiten für die Dauer der bei der Anmusterung eingegan- genen Verpflichtungen von allen Militairdienstpflichten befreit werden haben jedoch eintretenden Falls die leßteren nah ihrer Entlassung von dem Handelsschiffe , bevor sie sich aufs Neue anmustern lassen , nadträglih u erfüllen. Ebenso sollen Set leute während der Zeit des Besuches einer Norddeutschen Na- vigationsschule oder Schiffsbauschule im Frieden zum Dienst in der Glotte nicht herangezogen werden. 6) Bei ausbrechendem Kriege is oe den dienstpflichtigen Ersaßmannschaften, den Beurlaubten und : eserven der Flotte, nöthigenfalls auch die Seewehr zum Dienst einzu- berufen. 7) Die Sceewehr besteht: a) aus den von der Marine -Re-

Neichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 24. September. Der Geseßentwurf, betre

i i G : / end die Verpflichtung zum Kriegsdienste, welcher dem U tage Vorge egt worden, hat folgenden Wortlaut :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu- stimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: at, L A A ai at i Mae kann sih in Aus-

g diese t ni ertreten lassen. Au Wiedevililit. find. nur: sgenommen von der

a) die Mitglieder regierender Häuser, b) die Mitglieder der mediatisir- ten, vormals reichs8ständischen und derjenigen Häuser, welchen die Be- freiung von der Wehrpflicht durch Verträge zugesichert ist oder auf Grund besonderer Rechtstitel zusteht, c) die Mitglieder derjenigen Mennoniten- und Quäker - Familien, welche durch bestehende Gefseße oder Privilegien, mit der Verpflichtung zu anderweiten Gegenleistun- gen, von der Wehrpflicht befreit sind.

i Denjenigen Bundesstaaten, in welchen solche Geseße und Privi- legien zur Zeit nicht bestehen, bleibt die geseßliche Regelung der Kriegs- dienstpflicht der Mennoniten und Quäker nah Maßgabe derjenigen Bestimmungen vorbehalten, welche in Preußen durch die Kabinets®- Ordre vom 16. Mai 1830 (Preuß. Ges. Samml. von 1830. S. 82) getroffen sind.

Diejenigen Wehrpflichtigen, welche zwar nicht zum Waffenudienst, jedoch zu sonstigen militairischen Dienstleistungen fähig sind, können zu L Meta me ¿s Ae ie bewaffnete Macht besteht aus dem f i l dem Landsturm 1t besteh m Heere, der Marine ¿A as Heer wird eingetheilt in: 1 i iti H geth ) das stehende Heer, 2) die

Die Marine in: 1) die Flotte, 2) die Seewehr. i

Der Landsturm besteht aus allen Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 42. Lebensjahre, welche weder dem Heere, noch der T e :

_§. 4. Das stehende Heer und die Flotte ind beständig zum Krieg®dienste bereit. Beide sind die Blidrsihulen der S Mas: tion C das B §. 5. Die Landwehr und die Seewehr sind zur Unterstü : stehenden Heeres und der Flotte bestimmt, id Oa

Die Landwehr-Jnfanterie wird in besonders formirten Landwchr- Truppenkörpern zur Vertheidigung des Vaterlandes als Reserve für das stehende Heer verwandt.

Die Mannschaften des jüngsten Jahrganges der Landwehr - Jn- fanterie können jedoch erforderlichen Falls auch in Ersaß-Truppentheile Ra agt f

ie Mannschaften der Landwchr - Kavallerie werden im Krieg®8- falle nah Mapgabe des Bedarfs in besondere Truppenkörper orimirt

Dice Landwehr-Mannschaften der übrigen Waffen werden bei cin- tretender Kriegsgefahr nach Maßgabe des Bedarfs zu den Fahnen des stebenden Heeres, die Seewehr-Mannschaften zur Flotte einberufen.

D S Die Verpflichtung zum Dienst im stehenden Heere, be- ziehungEweise in der Flotte, beginnt mit dem 1. Januar und zwar in der Regel desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet und daucrt 7 Jahre.

Während dieser sieben Jahre sind die Mannschaften die ersten drei Jahre zum ununterbrochenen aktiven Dienst verpflichtet.

Dirie aktive Dienstzeit wird nach dem wirkli erfolgten Dienstantritt mit der Maßgabe berechnet, daß diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 2. Oktober bis 31. März eingestellt werden, als am vocher- gehenden 1. Oktober cingestellt gelten. | Muß in Folge ausgebrochenen Krieges eine Rekruten - Einstellung D E! E: Due Hh A September ee rotrden,

ten die während dieses Zet raums eingestellten Mannscha am R O eun 1. Di U tes uE A e

Die Entlassung eingeschiffter Mannschaften der Marine kann j erst nah der Rükehr in Häfen des Bundes erfolgen. act

Während des Restes der 7jährigen Dienstzeit find die Mannschaf- ten zur Reserve beurlaubt, insoweit nicht die jährlichen Uebungen notb wendige Verstärkungen oder Mobilmachungen des Heeres ‘be- dle pungoweile Ausrüstungen der Flotte, die Einberufung zum Dienst

ern. A : serve zur Seewehr entlassenen Y : | "Pte Kcieui #9 mdr der Dager E Mee oes or Dn t Le Br Ves "L U de r j en Vve \tet. Diese Uebungen sollen | bis zum vollendeten ein und dreißigsten Lebensjal, 3) Für dic vor die Dauer von je acht Wochen nicht überschreiten, chend unter 7 þ bezeichnete hing B "8

Ler Vi Dl ) i | n Die i ¿i Verpflichtung zum Dienst in der Landwehr und in der Uebungen an B ov E L ede

Le jr Be süntiheiger Duuef s 10 Artillerie, statt, und wird jeder dieser Verpflichteten in der Regel zwei- Di RIE E itt in die Land- und Scewehr erfolgt nach abgeleisteter | mal zu diesen Uebungen herangezogen. j

(nton im stehenden Heere, beziehungsweise in der Flotte. F. 14. Die in diesem Geseß erlassenen Bestimmungen über dit ili s Ren der Landwehr und der Seewehr sind, sofern sie | Dauer der Dienstverpflichtung für das stehende Heer, resp. die Flotte

j Fi f tERE I I a ti j und für die Land-, resp. Sceroehr, gelten nur für den Frieden Jm H El Mannilhalten dey Landwehr In e L lia Taage,:| alle Rothellungen des Heeres und der Marine, eson E erun

der La er Re( al a 14T alle veilungen des Heeres und der Mari reit sie einberufen

zu Uebungen in besonderen Compagnicen oder Bataillonen einberu M | sind vo wach, R JOIREE) E: der S isrs Und des Trains üb der O Shügen der Arilleis | h 'Abianges if e att ditt I I R ( : d des 2rair en zwar in demselben Umfange, wie F. 15. Die beurlaubten es : d / das der In anterie! FRLA n Anschlusse an die betreffenden Linien- | rine (Neserve, t Oed Mpweaictts Ura Ah run Aw and der i igt E E E anduvcehr-Kavallerie wird im Frieden zu Uebun- | den zur Go der militairischen Kontrole erforderlichen Anord-

) erufen. L nungen unterworfen.

C. 8. Die Einberufung der Reserve, Landwehr und Seewehr zu ITm Uebrigen gelten i i | ( ufun / L U L gelten für diese i è C det Ren be e p A Me alls erora 28 2 N: Qua Hen dieselben in p Wabl ibres E R s E errn. D e fomm: folgt die Einbe- | Auslande, in der Ausübung ihres Gewerbes, rücksichtli ihrer Ver“ pu [Boe H a D tEr: werben b) wenn Theile tes Bun- agung s oe A sonstigen Lürgerlidhen Verhältnisse D hei

gebie Í ) i B Reisen, Beschränkungen nicht unterw i

F. 9. Der Bundesfeldherr bestimmt für jedes Jahr nach Maß- Reserve-, land- s E Tore Manzfibaften darf in der

der

4 T AT a 4D 3673 welcher sie nicht zum aktiven Dienst einberufen ind, die Er- i eh Auswanderung nicht verweigert werden. s (au 16. Der Landsturm tritt nur auf Befehl des Bundesfeldherrn | sammen; wenn ein feindlicher Einfall Thkile des Bundesgebiets be- | ht oder überzicht. S 04 | N 17. Jeder Norddeutsche wird in demjenigen Bundesstaate zur ner Militairpflicht herangezagen; in welchem er zur Zeit | in das militairpflichtige Alter seinen Wohnsiß hat, oder | n welchen er vor erfolgter endgültiger Entscheidung über seine aftive |

n nyflicht verzieht. Dies S einvilligen (§8. 10 und 11) steht die Wahl des Truppen-

« |

2 bei welchem sie ihrer aftiven Dienstpflicht genügen wollen, |

behalb des Bundes fri. e enügt ein Militairpflichtiger in Folge der vorstehenden Bestim- mungen seiner Dienstpflicht nicht bei einem Truppentheile des Bundes- nates, welchem er angehört, so leistet er gleichwohl den in leßterem

S

Bildern und zeigte dabei eine mehr hervortretende Vorliebe für Thier- | malerei. Na da

eine Reihe von

Vereinigung Mailands mit J Am 19. August 1859 des Königs eine großartige Straße zu della Scala bis zum monumentalen Domplaß ollte. Es wurde ein Konkurs für ie Pläne Mengoni's sowohl für den

Ankäufe für das gro

| vom das Werk vollendet, welches eben so den Interessen der Kunst und

Schönheit , als

ndseer , Rosa Bonheur und andern Meistern hat er lättern gestochen. : —. Bekanntlich war der Beschluß gefaßt, zum Andenken an die talien ein Monument zu errichten. unter dem Namen welche vom Theater fortgeführt werden für Architekten ausgeschrieben, wobei Domplaß als für die erhielten. Tm März 1865 waren die nöthigen artige Projekt Mengoni vollendet, und es wurde Grundstein gelegt. Jn kaum drei Jahren ward

beschloß der Gemeinderath, bauen;

traße den Vorran

¿nig selbst der

der Gesundheit und des Verkehrs gerecht geworden ist.

porgeshriebenen Fahneneid und trägt an der Kopfbedeckung, neben der | gFofarde seines Truppentheils , die Landeskokarde.

Reserve- und Landwehrmannschaften treten beim Verziehen von ¡nem Staate in den andern zur Reserve, beziehungsweise Landwehr

des leßteren Über. / j 15 | 18, Die Bestimmungen über die allmählige Herabseßung der

Dienstverpflichtung in denjenigen Bundesstaaten, in denen bisher eine | V längere als die in diesem Geseße vorgeschriebene aktive oder Gesammt- dienstzeit im Heere und in der Landwehr geseblih war, werden dur |

den undesfeldherrn erlassen.

19. Die zur Ausführung dieses Geseßes erforderlichen Bestim- h | } Î d y Verordnungen erlassen. s Thaler erhöht. Die Grundstücke waren mit Hypotheken zum Gesammt-

betrage von 263,438,360 Thlr. belastet. in Berlin belief sich auf 13,000, welche mit 262,454,150 Thlr. Feuersgefahr versichert waren. 12,600 Häuser , es sind also im Laufe men. Die Zahl der Wohnungen belief sich

mungen werden durch besondere Urkundlich 2c.

_— Das 115. - Stück des »Verordnungsblattes« für Schleswig- Holstein publizirt eine Bekanntmachung der Königlichen Regierung für Schleswig, vel | zur Vornahme der nöthigen Vorarbeiten und technischen Untersuchun- gen, insbesondere auch der Nivellirarbeiten für die Anlage eines Dam- mes zwischen der Insel Romoe und dem Festlande, wie auch einer | v Eisenbahn von dem Hafen auf Romoe nah einem Punkte der nord- | li chleswigschen Bahn erhalten hat. 16te Stü 1 nungsblatte8« brin t eine Bekanntmachung, die Legitimation des Sach- verkehrs im Grenz ezirk von Schleswig-Holstein betreffend.

Oie Nr. 38 der »Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahnver- waltungen« vom2l1. September 1867 hat folgenden Inhalt: Ueber Wagen- Verschluß. München-Simbach-Braunau-Neumarkt. Miitheilungen. Pereinsgebiet. Eisenbahn - Geseßgebung. Bestätigungs - Urkunde, be- treffend den 1. Nachtrag zu dem Statut der Aachen-Mastrichter Eisen- bahn-Gesell\schaft. Projekte und Bau: Bahnprojekte an der Ober- weser und Werra. Preußische Eisenbahnprojekte, Vorarbeiten. Schle8-

wigsche Eisenbahn-Bauten. Bayern, Vorlage, betr. Eisenbahn- und | d Telegraphenneyß. Böhmische Nordbahn, Stand der Bauarbeiten. Sie- | g benbürger Eisenbahn Generalversammlung Betrieb; Preußische

Ostbahn,

Berlin-Küstriner und e: Neufahrwasser Eisenbahn cr- öffnet. Pfälzische Ludwigsbahn, Kohle1

1zweigbahn nach der Kohlen- halde der ärarialischen Grube St. A eröffnet Die Tarifsäße der fleinen österreichischen Eisenbahnen. adische Staatsbahnen, transporte und Juli-Einnahmen. i ; Stationen. Preußen, die Feldeisenbahn-Abtheilungen. - Personal- nachrichten. Aus[and: Holland, neue Eiscnbahnbrücke über die Maas bei Roermond. Russische Eisenbahnen. Technisches: Die neuen Bremsen der Niederschlesisch-Märkischen Bahn. Felssprengung. Telegraphenwesen : Main-Weserbahn.

Gegeben 2c.

Kunst- und wissenschaftliche Nachrichten.

Seit dem 23. August, liest man im »Schaffhauser Tage- blatt «, werden wieder Nachgrabungen auf dem allemannischen Todten- felde in Schleitheim im Kanton Schaffhausen gemacht. Der Zweck der gegenwärtigen Arbeiten besteht nicht sowohl im Aufdecken | vieler Gräber, als vielmehr im Ermitteln der Gr ße des Leichenfeldes. | fs O zu dem Ende in östlicher und nördlicher Richtung 3 Fuß lefe Schurfen gezogen, ; | auf diese Weise, dis, jeßt weitere 25 Gräber entdeckt. Das Mauer- werk derselben ist in der Regel sehr gut erhalten, bedectt aber fand fich feines mehr, da sie zu nahe auf der Oberfläche lagen. Der Zustand der Skelette ist verschieden ; einige sind nicht mehr vollständig vor- | handen, andere aus der normalen Lage Perise Die Mitgaben sind so ziemlich die gleichen: Messer, Gürtelschlösser von Bronce, Thon- | perlen, Schnallen u. \. w., Holz- und Aschenspuren fanden sich eben- falls. Ein auffallender Fund war ein Skelett mit Schwert, das drei Fuß tief lag und, ohne cine Spur Grabmauern zu haben/ dennoch | unversehrt war. Beim Verfolgen der Grabspuren thalwärts gegen das Dorf fanden si als neue Mitgaben auf einem Skelett Wursfspieß und Streitaxt, auf einem anderen Streitaxt, {chöôn gearbeitete Schnal- len sammt Feuerstein. Die Größe des Leichenfeldes aber ist bis jeßt noch nicht ermittelt.

London, 21. September. Henry V2 Kupferstecher, der den Titel führte Historical Engraver to the Queen | (historischer Kupferstecher der Königin), hat das Zeitliche gesegnet.

en eigenthümlichen Titel verdankte der Künstler mehreren Hof. | arbeiten, Portraits der Königin und des Prinzen Albert, Stih nach dem Hochzeitsbilde 2c. die er in srüheren Jahren, | als er \sich zuerst durch Portraits einen Namen erworben j aus- | geführt. Später arbeitete er größtentheils nach größeren historischen

Thomas Ryall, ein |

Grunde liegen, h( Berlin im - vorigen Jahre 21,750,142 l 1 sämmtlicher bebauten und unbebauten Grundstücke ist auf 355/655/,34

nach welcher Graf A. von Baudissin die Ermächtigung | wovon 7901 nicht vermiethet waren.

Versicherung hat {ich die im vorigen Jahre auf 4 j verhältniß der verschiedenen Berufsklassen in

Das 116te Stück des »Verord- | th 3 i und Fabrikanten, 902 Gärtner und Landwirthe, 7700

Beamte, 46,501 Gewerbtreibende und 12,749 Handeltreibende.

Tahre L führten Artike Brannt1vein und verarbeitet und Nickel, Droguerien, Guano/,

Spißen, Wollenwaaren, [leinenen

Schienenhölzer, Schwefel, Kartoffeln. den aus Preußen eingeführt: Bauholz 1192 Kbkmtr. (15,934 Thlr.) Schienenhölzer 42 Kbkmtr.

Getreide- | (5 i Bremen-Oldenburg-Heppens, neuc 1567 Thir.) Kleider

ren 120 Kil. (290 Thlr.) Summa für 37,197 Thlr.

Schwerin : fonen. 1810—1819 34 Personen; bis 1829 23 D es fommen aufs his 1839 40 Per

1849 36 Personen, es 53 a cs tommen

Per

Monarchie mit Ausnahme von Ungarn und Siebenbürgen befinden sih über 800 Maulbeerbaumschulen, welche jährlich 5 Millionen Pflan- der Boden auch mit der Sonde untersucht und | zen abgeben können. \ 1

E wird auf circa 9 Millionen Stück geschäßt. an Cocons beträgt in Folge der d | circa 4 Millionen Pfund, wonach sich

Cocons 1 ) Zeiden) | | 266,000 Pfd. Seide herausstellt, wobei die Floretseide und

| Brianzer,

| Comité: welches alljährlich ' " die Seidenzüchter Süd-Tirols mit echtem Samen versieht.

| der Production von 2 E Verschiffung gelangt , beträgt un- 410UU)

Statistische Nachrichten.

Berlin, 24, September. Nach den Materialien, welche dem erwaltungsbericht des hiesigen Magistrats für das Jahr 1866 zu

hat der Miethsertrag sämmtlicher Wohnungen 1in Thlr. betragen. Der Wert

1865 um 34,7841 11

aler berechnet und hat sich gegen das Jahr sämmtlicher Häuser gegen Jahre 1865 zählte Berlin eines Jahres 360 hinzugekom- im Jahre 1866 auf 147/753, Mit Einschluß der Mobilien- gesammte Feuerversicherungssumme in Berlin 5,811,090 Thlr. belaufen. Das Zahlen- der Bevölkerung Ber- endes gewesen : 697 Aerzte und Apo-

etehrte und Künstler, 12,144 Kaufleute Rentiers , 8431

Die Zahl Tm

ns is im vorigen Jahre fol eker, 2538 Geistliche, Lehrer,

(Verkehr Preußens mit dem Hafen von Ostende im Die in Ostende während des Jahres 1866 cinge- bestehen hauptsächlich in: Waffen , Butter , Holz, Spirituosen, Wein, Bier, Essig, Kakao, Kautschuk, roh Steinkohlen, Pferde, Tauwerk, Baumwolle; Kupfer Epicerien, Stahl, Eisen, Hanf, Citronen, Getreide, Olein Kleidern, Oel, olle, Hefe, Maschinen, Borsten, Kurzwaaren , Erze, Kunstgegenstän- en, Silber und Gold in Barren, Fellen, Austern, Hummern, Herin- en; Fisch, Büchern, Pech, Seife, Rohsalz, Tabak, Thee, Ändigo, Cochenille, | 1 seidenen Waaren, Cigarren,

Die nachstchenden Artikel wur- Butter 11,987 Kil. (7033 Thlr.)

lachs, Piassava; Käse,

lr.); Wein 2085 Gall. 4512 Thlr.), Droguerieen 5881 Kil. (528 Thlr.) Kurzwaaren (1542 Thlr. )e

ü cher 1023 Kil. (819 A Tabak 532 Kil. (437 Thlr.) Cigar- ) anufakturwaaren (3986 Thlr.) in

49 Th

Von 10 zu 10 Fra berechnet, sind ermordet in Melenburg- 1790 —1799 12 Personen, es kommen auf's Jahr 2,2 Per- 98 Personen, es kommen aufs Jahr 1,8 Personen. es kommen aufs Jahr 3,4 Personen. 1820 Jahr 2,3 Perjonen. e3 fommen aufs Jahr 4 Personen. 1840 bis fommen aufs Jahr 3,6 Personen - 1850—1859 aufs Jahr 5,3 Personen. 1860—1866 48 es kommen aufs Jahr 4,8 Personen. i Seidenzucht.) Jn der ¿österreichischen

1800—1809

oncn),

oneny/ : (D esterreis

Der Bestand der tragbaren Maulbcerbäume Das jährliche Ergebniß Raupenseuche gegenwärtig nur noch

bei der Annahme, daß 15 Bie Seidenproduction von ungefähr die übrigen Von dieser Production entfallen auf

Pfd. Seide geben ; ein:

Abfälle nicht eingerechnet sind.

den italienischen Theil Süd-Tirols allein 9 & und auf die anderen | südlichen Länder : das deutsche Süd-Tirol, Görz, P et Triest und Dalmatien /z/ vonn auf die nördlichen Länder kaum

Görz, Militairgrenze, Jstrien,

1/0. Die Seidenraupenracen ind zum größten Theile: Japaneser;, Mailänder. Jn Süd-Tirol kommen allgemein nur Japa- neser in Verwendung und in Trient besteht ein Seidensamenbeschaffung®- einen Reisenden nach Japan sendet und

Der Export der Morea 1866, d. h. dasjenige, was von

000 Dr, Vallonea ca. 800,000 Dr. Tabak ca. 100,000 Drachm., Ocl Kotkons ca. 2,400,000 Dr. Gelb- Branntwein 2c, ca. 400,000 Dr.

efähr: Korinthen ca. 1

S eigen ca. 800,000 Drachm., 1,500,000 Dr., Seide und Baumwolle, Wolle,

ca. holz,

“in Summa ca. 18,000,000 Dr., denen die Getreide-Einfuhr allein | mit ca. 10,000,000 Drachm. gegenübersteht.