1867 / 230 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Kammerherr von Freny hat den Dienst übernommen.

Majestäten in Baden Jhren Besuch ab.

Der Ausschuß des N ord deut \chen Bundesrathes Amt

für Eisenbahnen, Post und Telegraphen versammelt sich

zur Berathung des Gescß-Entwurfs über das Post-Taxwesen. Die“: heutige (10) Plenar - Sißung des Reichstages

9134

i rren en L __ Ihre | Bevollmächtigte und Stations - Controleure Durchlaucht die Fürstin von Liegniy stattete den Königlichen

und

Yeute Ange

wohl

des Norddeutschen Bundes wurde um 10% Uhr Morgens | und

durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet.

Rath Delbrück, der General-Major v. Podbielski, Wirkl. Geh. v. Pommer-Esche, Ministerial-Direktor Günther, General-

Direktor von Philips8born , Oberst von Hartmann , Staats- Minister Freiherr von Friesen, Ministerial-Direktor Dr. Weinlig, Oberst von Brandenstein, Geh. Legations - Rath Hofmann, Minister von Krosigk, Staats-Rath Buchholt, Geh. Legations- Rath von Liebe, Regierungs-Nath Þ)r, Sintenis und die Se-

natoren Dr, Curtius, Gildemeister und Dr. Kirchenpauer.

Wie der Präsident mittheilte sind in die Kommission zur Vorberathung des Geseß-Entwurfs, betreffend die Verpflichtung | ganz v. Gräve- v. d. Golß, v. Sänger, | werde

zum Krieg®dienfte, gewählt worden:

: die Abgg. niß (Grünberg), Weber (Stade), Frh

| ident Am Tische der Bundes - Kommissarien waren außer dem Bundes- Kanzler an- wesend: der Präsident des Bundes-Kanzler-Amtes, Wirkl.

Beamten werden in Zukunft von dem Bundes -

Berwaltungsstellen ter übrigen Bundesstaaten

beißen.

eer, D in Ausübung dieser Function , von dem Bundes ressortiren. anzl

DasBundeskanzleramt hat ferner die Aufgabe, die leg

» v4 (a (4 : ? Slati legenheiten des Bundes in lebendiger Wechsel Ait mit den preußischen Ministerien, als mit den C 1

zu bearbeiten. VOTZUbereif

Es wird ihm ferner, je na der weiteren Entwi Verhältnisse, ein mehr oder weniger erheblicher Theil d

der hq

Geh. | del8politischen Angelegenheiten zufallen. In bestimmterer Q

Rath | läßt

Duncker, Devens, v. Thadden, Twesten, v. Savigny, Frhr. | Seite v. Münchhausen, Nebelthau, rhr. v. Moltke, Staven- | lun hagen (Halle), Frhr. v. Hoverbeck, Graf zu Stolberg, Frhr. | blicke

v. Dörnberg, v. Benningsen, Graf Kleist, Wachler, Müller

Den BVorsiß in der Kommission führt der Abg. Stavenhagen (Halle), der im Vorsiß durch den Abg. von Savigny vertreten wird; ferner sind zu Mitgliedern der V. Kommission, welche mit der Vorberathung des Geseß-Entwurfs, betreffend die Nationalität der Kauffahrteischiffe 2c., betraut ist, gewählt die Ab-

(Stettin).

gründ

berath

geordneten von Oerßen, Meier (Bremen), Graf Hompesch, Lesse, | Antra

Hosius, Stavenhagen, von Karstedt, von Thünen, von Denzin, Dr. Plessing, Freiherr von Hüllessem, Roß, Kayser, Harkort ; den Vorsiß in dieser Kommission führt der Abgeordnete Meier (Bremen), der im Vorsiß durch den Abgeordneten von Denzin

vertreten wird.

Die nächste Mittheilung des Präsidenten betrafUrlaubsgesuche, worauf in die Tagesordnung »BVorberathung im Plenum über den Etat des Norddeutschen Bundes, Spezialdebatte« eingetreten Und die Diskussion zunächst Über das Kapitel 1. »Bundeskanzler- Amt« eröffnet wurde. Das Wort erhielt zuerst der Präfident

des Bundeskanzler-Amfkes. Derselbe leitete die Berathung ersten Kapitels folgendermaßen ein:

»Die Behörde, welche diesen Titel bildet, ist eine neue, und cs wird deshalb erforderlich sein, in einigen allgemeinen Um- rissen den Wirkungskreis zu bezeichnen, der ihr zugetheilt Sie soll in sich zusammenfassen diejenigen Zweige der Ver- waltung, welche durch die Bundes - Verfassung dem Bundes- Präsidium überwiesen sind. Dahin gehört zuerst, wie der Herr

Herrn

zur Vorberathung zu überweisen ,

Ausgaben-Etats auszuseßzen«.

thuung.

sih nach dieser Seite hin der Rahmen nicht ziehen.

Post- | liegt Überhaupt in der Natur der Sache, daß ù G Institut für nieht 2A e a ia mit d ausiragl 1, welche nur in ihren all emeinen i abgegränzt ist, daß für die Wirksamkeit cinc N Behörde ein ganz bestimmter Rahmen nah allen Seite sih noch nicht ziehen läßt.

Es is deshalb der Etat, der Jhnen hier vorgelegt ist, in

die Ausdehnung der Functionen einer der Wahrnehmung einer Thätigkeit be:

Olchen N hin

eminentem Sinne nur ein allgemeiner Voranschlag,

wie weit einerseits die Fonds, die hier vorgesehen sind, wirkl

n verwendet werden, in wie weit sie auf der anderen ausreichen werden, das wird lediglich von der Entwit abhängen, die in ihren Einzelnheiten sich in diesem Augen- noch gar nicht übersehen läßt. Dies habe ich zur allg

meinen Einleitung der Diskussion bemerken wollen « Nach dieser

) ede sprach zuersi der Abg, Waldeck und be: ete seinen Antrag: »Kapitel 1. und 11 einer Konmission g eventualiter die Vor:

ung im Plenum bis zum Schluß der Diskussion des i i Der Abg. Duncker brachte dey

g ein: »die Vorberathung im Plenum über Kapitel 1,

und 11, bis zum Schluß der Vorberathung des Aus8sgaben-Etats auszuseßen«; der Abg. Löwe den eventuellen Antrag : »Kapitel I. und 11, ciner Kommission zur Vorberathung zu Überweisen«, __ Das Haus erklärte \ich damit einverstanden, ungeachtet dieser Anträge in der Debatte fortzufahren. neten Waldeck replizirte nah der Rede des Abg. Lasker der Bundeskanzler, Graf v. Bismarck-Schönhausen :

Jch kann mich in allem Wesentlichen den Deductionen des

Dem Abgeord:

Vorredners anschließen und konstatire dies mit Genug- Es kann nicht meine Aufgabe scin, im Anschluß an

des | die Rede des vorleßten Herrn Redners hier zurückzugreifen auf

Über ,

die Diskussion des verfassunggebenden Reichstags, auf die Frage, ob die Dinge so, wie sie eingerichtet sind, gerade das Beste ] getroffen haben. Es genügt, daß diese Oragen damals einst: ist. | weilen entschieden sind: wir müssen uns nah dem richten,

was bisher in der Verfassung steht.

Dem Antrage gegen-

der vorher gestellt worden ist, die Diskussion

über das Bundeskanzleramt auszuseßen, resp. die Frag:

Bundeskanzler gestern schon erwähnt hat, dic Postverwaltung | an einen Auss{huß zurückzuweisen, dem gegenüber flann

und Telegraphenverwaltung. Diese beiden Verwaltungen wer- den in Zukunft, wenn ich mi so ausdrücken soll, Abtheilun-

gen des Bundeskanzleramtes bilden. Hier auf dem Etat

Bundeskanzleramtes erscheinen sie nit, sie erscheinen, und zwar als Centralverwaltung, in den besonderen Etats der Post und des Telegraphenwescns, sie werden aber in eine organische Ver- bindung mit dem Bundeskanzleramte gebracht werden, und ih hatte fie hier zu erwähnen, um den Wirkungskreis dieser Be- bôörde von vorn herein zu bezeihnen. Es wird sodann dieser Behörde zufallen die Konsulats-Verwaltung, soweit sie sich auf die Bundeskonsulate bezieht, also je nachdem, den Bestimmun-

gen der Berfassung entsprechend, die Landeskonsulate in BundeSkonsulate übergeführt werden.

In diesem Maße wird denn auch die Konsulats-Verwaltung, wle sie bisher bei dem preußischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten geführt worden ist, auf das Bundeskanzleramt Ubergehen, d. h. eben in dem Maße, als die preußischen Kon-

des | nicht?

ich nur die andere Frage aufstellen : ist das Bundeskanzleramt Überhaupt eine nöthige Institution für den Geschäftsbetrieb oder

Darauf scheint es mir hier allein anzukommen , nit

darauf, ob die Verfassung in ihren Grundsäßen mit den Wün- schen der Herren übereinstimmt, die gegen dieselbe gestimmt haben.

Wenn ich auf die Nothwendigkeit des Bundeskanzleramtes komme, so erkläre ich , daß mir jede Fortseßung des Geschäfts- betriebes unmöglich würde , wenn nicht das Bundeskanzleram! mit einer Auswahl reicher und ausgezeichneter Arbeitskräfte dotirt wäre. Esistder unentbehrlihste Maschinentheil, um die ganze Maschine, wie sie augenblicklich konstruirt ist, in Gang zu halten.

die Wenn der erste Herr Redner darüber einen näheren Nah-

Fragen

suln, wie die Konsuln der übrigen Bundesstaaten in Bundes- Redner

fonsuln verwandelt werden.

Der Behörde wird ferner diejenige Function zufallen, : oll- und Steuer-Ver- Es ist das lediglich eine auf-

welche der Bund in Bezug auf die waltung auszuüben hat.

Berechn

beitsfrá

sehende, und ih betone dieses Wort im Hinblick auf | kraft

cinige Bemerkungen, die in der gestrigen allgemeinen Debatte | der

verbündcten

weis verlangt, so beziehe ih mich auf das, was der leyte Herr Borredner sagte: daß wir noch nicht in der Lage sind, in allen diesen

die Punkte so genau über das I zu seßen, wie fie vielleicht in

zwei oder drei Jahren von selbst auch dem ersten Herrn Redner ins Augespringen werden ; solche Dinge werden eben, wie der leßte Herr

richtig bemerkt hat, nicht von Hause nach theoretischer ung geschaffen, sondern fie werden und wachsen. Aber

auch in seiner von mir gerühmten Ausstattung würde das Bundeskanzleramt schon jeßt den Anforderungen an seine Ar-

ste nicht genügen können, wenn nicht die Arbeits- der preußischen Ministerien und der Ministerien Regierungen , soweit sie im Bunde®-

gerade über diesen Punkt gefallen sind. Die eigentliche Ver- | rathe zur Wirksamkeit kommt, dabei zu Hülfe gezogen

waltung der Zölle und Steuern ist durch die Bundes - Ver-

werden.

fassung bei den einzelnen Landes - Verwaltungen geblieben. eigener Eine eigentliche Verwaltung der Zölle und Steuern steht dem | samen

Bunde nicht zu; das, was dem Bunde und dem Präsiditm

zusteht, ist die Aufsicht. Diese Aufsicht wird ausgeübt durch

in der DOIEEns selbst bezeihneten Organe, durch aufsehende ei

Beamte, die in

dic | haben;

Sie Alle werden aus den Zeitungen und auch aus näherer Prüfung der Dinge die Eon O bedeult- und fleißigen Leistungen der Mitglieder des Bunded-

rathes ih kann das -ohne Selbstruhm sagen erkannt

ihnen vorhergegangen sind ähnliche Arbeiten in den

/ entsprehenden Fachministerien d i taaten, bet n Sprachgebrauch des Zollvereins Vereins- fair G Facministerien der verbündeten S /

ih natürlicherweise meinerseits hier lokal nur 1

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| dringend wünschen8werh zu erklären, die Vorlage indeß der-

i it dem preußischen Fachministerium jherer Bere ieh une: daß ein Widerstreben gegen die fanden 4 unbekannter Organe zuglei) gestütt ist von einer willi (ichen und berechtigten Neugier, näher zu wissen, wi O Sachen eigentlich gemacht werden.

(

9 glaube, auf diese Frage einiges Licht wenigstens zu |

hnen sage, daß ih als Kanzler keine irgend- ejn Bell widhtige Sache in din Ura N tuge, je P, mit meinen preußischen Herren Kollegen dar- qn mi vorge 10 haben. Ebenso seße ih voraus,

eei t oraut 4 Rad T Aa im Bundesrathe, so weit sie

0) - Minister sind, ihrerseits ihr Votum nicht (bst E uben Le cbradblen Sachen nicht Stellung neh- ß fie feine Anträge einbringen werden, über welche ihren zu Hause die Verantwortlichkeit tragenden einig sind. J habe schon in den Diskussionen des olle Ek gebenden -Reichstags erwähnt , es werde die Aufgabe i deskanzlers sein, mit seinen preußischen Kollegen Fühlung H ‘diese Fühlung wird dadurch genommen und bewahrt, day E Sreußen keine Vorlage in den Bundesrath einbringe und l r e ilidbe und durchshlagende Erklärung abgebe, ohne id vorher des Einverständnisses der Übrigen preußischen Kolle- W rsihert zu haben. Jede preußische Vorlage, die in den E dedrath gebracht werden soll, erscheint vorher auf dem nilichen Vortragsregister des preußischen Staatsministeriums G ird dort diskutirt, gerade als ob sie in den preußischen h eingebracht werden sollte, und der Unterschied ist äußer- f alles der, daß, wenn beispielsweise der Ministerpräsident it u Votum eincs seiner Kollegen in Bezug auf eine rein il gische Sache kein Einverständniß erlangen könnte, er ge. tb t sein würde, Sr. Majestät dem Könige zu sagen: ml l 1 ollegen kann ich gemeinschaftlich das Geschäft nicht fort- n Einer muß ausscheiden. Jn den Bundesangelegenheiten in ist der Bundeskanzler und Ministerpräsident in M instigeren Stellung, daß er, auch wenn seine Kollegen a inverstanden wären, immer formell berechtigt bleiben wür 4 it den Anträgen im Bundesrathe dennoch a er E her dann die Verlegenheit gewärtigen, daß seine Ko a Anitiative bei Sr. Majestät dem Könige ergreifen und dc

| j ir als Kol- i en: diesen Bundeskanzler können wir a I M Psigenden nicht weiter brauchen, wir R y ihm nicht weitergehen. nth würde M ee tiAo8 TORIO L ine Wei ulirt werden, um dem neuen | | e Eystenx von Verantwortlichkeit zu entsprechen. Diese Ber- intwortlichkeit hat, ih gebe das zu, einen Januskopf , aber di beiden Seiten hin vollständig die-

auch das eine dem U GA S Le Von Smidt zu * Erfurt als Militair-Vorsißenden und dem

wesichter sind nach (lben, wenn

nd das andere dem Reichstage gezeigt

ir schei “denkbar, daß ebenso gut, wie die hir {eint es sehr wohl O 4 2 E aden dne actfade t, fie sehr i n eine zweifache sein

st fie sehr wohl in Bundessachen A M le Bun ' agene und zweitens dem preußischen Land- A dae Whsischen gegenüber die von D E Ressort-Minister getragene. Beide müssen eben einig E au venn die Maschine functioniren soll. So wie sie S a ig lben, so wird der cine oder der andere aus seiner Stellung

uszuscheiden das Bedürfniß haben. Jh glaube deshalb, daß

Verantwortung in rein

inmal dem MReich8tage gegenüber

ker Herr Vorredner vollkommen Recht hatte, wenn er sagte aj die Verantwortung für alle

beser Stelle zu bemerken erlaubte),

Miemand verantwortlich wäre.

| 1 on gegen Die Abgeordneten Lasker, Plank, Tuwesten sprachen g le ¡estellten Anträge und die Abgeordneten von Kirchmann, er,

er erklärte der Bundes8- den Bundeskanzler auch

ir die Kriegs - und Marine - Verwaltung des is p Mete wie dem Bunde gegenüber für veran 0

unter, Löwe für die Anträge. 4 Dem Abgeordneten Duncker gegenüb

ianzler, Graf von Bismarck, daß er

he,

Der Abg. Bern

ange die jehige Bundes-Verfassung bestehe. hmens, Monumenta Germaniae von Perß, d

t Angelegenheit dem Bundesrathe vorzulegen. immung über die Anträge der Abg, Duncker un 1 Ven dieselben nicht die Majorität. (Schluß des Blattes.)

ung de

L E S 5 » | Si Hannover, 26. September, In der heutigen Entwurfs

*tovinzial-Landtags fam die Berathung des

Y onfig ‘ner Verordnung, betreffend die Ablösung der dem Domain nfis8ku

io Q Lf s z l _— listehenden Reallasten, zur Debatte. Dice Kommission E Pesth, 26. September.

bor, den Erlaß der Verordnung vor dem 1. Oktober d. J.

8, was in dem Staatsleben

/ | L i É - j Ét

bleibt, wie fie früher war. Es giebt keine Handlung, für die

i V E des Unter-

abu pra NO I L Tue dén S i R, itwilliakfeit ausdrückte

tath aus, worauf der Bundeskanzler die Bereitwilligkeit a der Ab:

d Löwe fan-

Ï 3 ichtete die Ablösung estalt zu ándern, daß der Verpflichte ' | ius eit Kapital zu bewirken habe, welches (statt der regierungs8seitig vorgeschlagenen zwanzigfachen) nur in E | achtzehnfachen Betrage des Jahres8werthes der abzustellenden Rechte besteht. Gegen die Mühlen soll das Provocationsrecht nicht "in Anwendung gebracht werden. Zugleich wird die Regierung gebeten, baldthunlichst ein Gesey zu erlassen, dur welches unter den Bedingungen der vorliegenden Verordnung allen Berech- tigten und Verpflichteten das Provocationsrecht übertragen, und gleichzeitig durch Anwendung des preußischen Geseßes vom 2. März 1850 über die Errichtung von Rentenbanken auf die Provinz Hannover den Berechtigten die Entschädigung in Ren- tenbriefen- mit dem zwanzigfachen Betrage des ermittelten IJahreswerthes der abzustellenden Leistung ficher gestellt werde. Die Kommissionsganträge werden, sodann der ganze Geseß- wurf gegen drei Stimmen angenommen. ie M Sie Polsibectaevarioa empfiehlt der Ausschuß in Bezug auf Eheschließungen von Dissidenten die Einführung e Formen, hat aber in Bezug auf Führung der Geburts- un Sterbe-Register eine Aenderung der bisherigen Bestimmungen nicht für nothwendig erachtet. Die Kommissions-Anträge wer- den angenommen. Es folgt die Berathung des von der Q mission verfaßten Entwurfes einer Verordnung über bürgerliche Eheschließung. Die §§. 1—3, welche bestimmen , daß Dissiden- tenchen durch Eintragung in ein gerichtlich (vom E zu führendes Register gültig geschlossen werden können, wide en ohne Debatte angenommen. Ebenso nach einiger Berhand g der Y. 4, wonach das der Eheschließung vorhergehende Bie ot bei dem betreffenden Amtsrichter zu beantragen is, und durch Anschlag an die Gerichtsstelle und Einrücken in das Provin- ialblati geschehen soll. H E Bieenineal S September. (Oldb. Ztg.) Gestern fand die Prüfung der Militairpflichtigen statt, welche die Zulassung als einjährige Freiwillige nachgesucht hatten; es hatten sich E lich 120 angemeldet, von denen nur 3 als unbefähigt zurüct-

E aid Rudolstadt, 26. September. Nach

i inisterial - Bekanntmachung ist das Fürstenthum dem

Beeirke des Königlich preußischen 1V. Armee - Corps, innerhalb desselben demjenigen der Königlich preußischen 16. Jnfanterie- Brigade und innerhalb des lehteren dem Bezirke des M Bataillons Gera zugetheilt worden und wird in 3 Land- wehr - Compagnie - Bezirke eingetheilt: Kreis Nudolstadt, Königsee und Frankenhausen. Die für das Fürstenthum nieder- eseßte Departements-Ersazungs-Kommission besteht aus N

ich preußischen General-Major und Brigade-Commandeur

Fürstlichen Regierungs - Rathe Leo in Rudolstadt als Civil- N oelieenden. Da in diesem Jahre noch keine SAUICTPREN stattgefunden, so wird im nächsten Monat nicht blos e Musterung und Loosung der Militairpflichtigen aus dem Ge- burtsjahre 1846, sondern auch aus dem Jahre 1547 ea Bayern. München, 25. September. Se. Majestät der König wird am nächsten Montag nach Hohenschwangau sich begeben, um dort das Namensfest des Prinzen S Fa- milienkreise zu begehen, er nach Schloß Berg zurück ehren Oltoberfest hieher kommen. : E Der Sie wird über die Vermählung i | Sr Majestät des Königs »aus sicherer Quelle« mitgetheilt, daß Se. Majestät im Benehmen mit allerhöchstseiner Braut hiefür die leßte Woche des Novembers ausersehen habe.

Hesterreich. Wien, 26. September. Die »Wien. Ztg. « veröffentlicht heute amtlich den Bertrag vom 13. Juni E e treffend das Ausscheiden des Kaiserthums Oesterreich Un j e Fürstenthums Liechtenstein aus dem deutschen Münzver N vom 24. Januar 1857. Diesem in fünf Artikeln bestehenden Vertrage sind zwei Separat-Artikel beigefügt, welche lauten: Ï

»Art. 1. Die vertragenden Regierungen werden den M a Fe von anderen Vereins-Staaten außer den Vereinsthalern un S thalern bis zum Schlusse des Jahres 1867 nach L UEN DE Vertrages vom 24. Januar 1857 geprägten groben Silbermünzen @ N h am angeführten Orte), so weit solcher gegenwärtig im Tes Qr unbehindert is, bis zum Ablaufe des Jahres 1870 nicht A GRIEN es sei denn, daß sie dur die Aenderung ihres Münzsystems 0 en : E Maßnahmen der betreffenden Regierungen in Bezug G Tes E verhältnisse dazu veranlaßt werden. Art. Il. Im Fal S S T ganges zu einem anderen Münzsystem übernehmen die gs gel as Regierungen hinsichtlich S Q U Liefen Bin E ep E ofe: [elben Verpflichtungen, welche sie für diesen Fall im Art. 3 des n Lee Dom beutigen age hinsichtlich der Vereinsthaler und | Doppe er Übernommen haben« f 8 “E 7 September. Der fällige cloyddampser : Mi- nerva« is mit der ostindishen Ueberlandpost aus Alexandrien

hier eingetroffen.

8 Ein Allerhöchstes Handschreiben

4724 ®

C on e ita E E E tf E E E E I S I A

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