1867 / 231 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Krei8verfassung

Nr. 6867! die Verordnung, betrefsend die K asu h Vom 26. Sep-

im Gebiete des Regierung8bezirk® Wiesbaden. tember 1867 ; unter s at :

Nr. 6868 die Verordnung, betreffend die Einrichtung einer kfommunalständischen Verfassung im Regierungsbezirk Wies- baden, mit Ausscbluß des Stadtkreises Frankfurt a. M. Vom 26. September 1867; unter A

Nr. 6869 die Verordnung, betreffend das Zeitungs - Cau- tion8wesen in den durch das Gesez vom 20. September 1866 und die beiden Geseze vom 24. Dezember 1866 mit der Mon- archie vereinigten Landestheilen, mit Ausnahme des vormaligen Oberamtsbezirks Meisenheim und der Enklave Kauls8dorf. Vom 26. September 1867; unter L

Nr. 6870 die Verordnung, betreffend cine Ergänzung der Verordnung vom 29. März 1867 über den Betrieb stehend.r Gewerbe im vormaligen Königreich Hannover. Bom 26. Sep-

tember 1867; unter 687" Aufhebung der auf

Nr. 6871 die Verordnung, betreffend die Í ul den Großherzoglich hessischen Verordnungen vom 19. März 1853 berubenden Hundesteuer und Abgabe von Nachtigallen als

Staat8abgaben und die Forterhebung derselben als Gemeinde- |

24. Dezember 1866 der | ç ; 24. Dezember 1866 der | F elegraphen versammelt si heute zur Berathung des Gese

den durch das Gese vom

abgaben in ember ] Monar@ie einverleibten vormals Großherzoglich

preußischen

hessischen Gebiet8theilen, mit Auss{luß der Landgrafschaft He)en- |

Homburg. Vom 26. September 1867; unter _ N

Nr. 6872 den Allerböcbsten Erlaß vom 17. September 1867, betreffend die Aufhebung der Schifffahrts-Abgabe in den Herzog- tbümern Holstein und ScbleSwwig; unter e l Nr. 6873 den Allerhöchsten Erlaß vom 22. September 1867,

betreffend die Verpflichtung der Stadtgemeinden in den neu er- worbenen Landestbeilen zur Beseßung der besoldeten städti)wen von | t | richtung cines statistischen Büreaus bei der Berathung des dies- jährigen Budgets nicht wohl zur Erledigung kommen könne, Verordnung , betreffend die Errichtung eines ' | folgenden Antrag:

Unterbedientenstellen mit versorgung8berechtigten Militair-Jn-

validen; unker Nr. 6874. die ng, betreffend 1

evangeliscb- lutherischen Konsistoriums 1n Kiel.

tember 1867 ; unter Nr. 6879 die

Vom 24. Sep-

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Reallasten, welche dem Domainenfiskus im vormaligen König- |

Vom 28. September L8G 7 Uner é »Z

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reich Hannover zusteben. Bon i Nr. 6876 den Allerhôchtten Erlaß vom 1867, betreffend die Entbindung der Betbeiligten , welche

Erfüllung dieser Verpflichtung unter Erlaß der damit verbun- |

denen Förmlichkeiten und Kosten ; unter

Nr. 6877 das Privilegium wegen Ausgabe auf den Jn- baber tautender Obligationen der Stadt ‘Cöln im Betrage von 800,000 Thalern. Vom 14. August 1567; unter

Nr. 6878 den Allerböchsten Erlaß vom 25. September 1867, betreffend die Grundsäßve, nach welchen bei der Vermögens-Aus- einandersezung der Stadtgemeinde Frankfurt a. M. mit dem am

werden foll; unter

Nr. 6879 den Allerböchsten Erlaß vom 25. September 1867,

betreffend die Revenüen des kurbessischen Hausschabes ; unter

Nr. 6880 die Verordnung über bürgerliche Eheschließung im Gebiete des ehemaligen Königreichs Hannover. Vom 29. Scp- tember 1867 ; und unter

Nr. 6881 das Privilegium wegen Ausgabe auf den Jn- baber lautender Obligationen der Stadt Stettin im Betrage von 500,000 Thalern. Vom 17. August 1867.

Berlin, den 30. September 1867.

Debits-Comtoir der Gesez-Sammlung.

ustiz- Ministerium.

m Apenrade is} zugleich zum |

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Appellationsgerichts zu Kiel, mit in Avenrade, ernannt worden.

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Anweisung fe

alt Paulsen zu Meldorf ist

tement des Appellationsgerichts zu Kiel, mit TBohnfites in Meldorf, ernannt worden.

Der Rechtsanwalt Kochen zu Wandsbeck ist zum Notar

im TDevartement des Appellationsgerichts zu Kiel, mit Anwei-

TSchnsites in Wandsbeck, ernannt worden.

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téanwalt bei dem Kreisgericht in Kiel

prengel belegenen Amtsgerichten , mit Î Segeberg, ernannt worden.

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Augelegenheiten. Der ordentliche Lehrer Dr. Friedrih Bachmann an der Königlichen Realschule in Berlin ist zum Oberlehrer an . der Elisabethschule daselbst befördert worden.

Angekom men: Se. Excellenz der Staats - Minister, Graf zur Lippe, aus Küpper.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats- und Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, nach Schlesien. 8

und Justiz-

Bekanntmachung. s Die Telegraphen-Station zu Heringsdorf wird ultimo dieses Mo- nats geschlossen. M Stettin, den 28. September 1867. Königliche Ober-Telegraphen-Jnspection,

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 30. September. Der Ausschuß des Norddeutschen Bundesrathes für Eisenbahnen, Post und

Entwurfes, betreffend das Post-Taxwesen. Im Verlauf der (10.) Reichstag8-Sißung am 28. d. M

| wurde nach der Verwerfung der Anträge von Duncker und

Verordnung , betreffend die Ablösung der |

Scptember | aus | Veranlassung der durch die Vereinigung des Königreichs Han- | nover mit der preußischen Monarcbie erfolgten Veränderung | des LebnSberrn die Lebn8erneuerung nachzusuchen haben, von ;

Staate in Betreff der Kriegsleistungen und Lasten verfahren z Dafur E L E S n 1 General - Staatsfasse in den Etat aufgenommen sei.

zuglei zum |

| Löwe die Spezialdebatte zu Kap. I. und 1. (Bundes-Kanzler-

| Amt, Bundesrath und Bundes-Ausschüsse) eröffnet. Bemerkungen des Abg. von Bockum-Dolffs zu Tit. 1 Nr. 2

Nach

und des Abg. Forkel zu Tit. 1 Nr. 3, worauf der Bundes- Kanzler Graf von BiKmark erwiederte, daß die Frage der Er-

begründete der Abg. Freiherr von Hagke zu Tit. 1 Nr. 6 den

Der Reichstag wolle beschließen: den Bundeskanzler zu ersuchen, dafür Sorge tragen zu wollen, daß die archivarischen Schäße der Norddeutschen Staaten, dieses wissenschaftliche Gemeingut der deutschen Nation, derselben zu- gängiger als seither dadurch gemacht werden, daß die Auf- nahme vollständiger Urkunden-. und Attonverzeichni]e der öf- fentlichen Archive der zum Norddcutshen Bunde gehörigen Staaten, so wie die Verviclfältigung und die Veröffentlichung dieser Verzeichnisse durch den Dru erfolge. Zu diesem Be- hufe würde jährlich eine entsprehende Summe auf den Etat des Bundeskanzler-Amtes zu bringen sein. e Der Abg. Frhr. zur Rabenau empfahl das germanische Museum zu Nürnberg der Berücksichtigung des Bundeskanzler- Amtes. Nach einer Bemerkung des Bundeskanzlers über den Antrag des Abg. Frhrn. v. Hagke wurde derselbe vom Hause angenommen. Auf eine Frage des Abg. Planck zu Tit. I, Nr. 12 bemerkte der Bundeskommissar, Ministerial-Rath Günther, daß von der Errichtung einer besonderen Bundeskafsse vorläufig abgesehen, und dafür nur die Stelle eines Buchhalters bei der : N Î Sämmlt- liche Positionen des Kap. 1. (Bundes - Kanzleramt) wurden genehmigt. Kap. 1. (Bundesrath und Bundes - Ausschüsse) gab zu feinen Bemerkungen Anlaß, da die Kosten desselben aus dem im ersten Kapitel au8geseßten Fonds mitbestritten werden. Eben so wurden die Positionen des Kap. 111. (Reichstag) ge nehmigt. Zu Kap. IV. (Bundes-Konsulate) lag folgender Antrag von Kanngießer und Genossen vor: Der Reichstag wolle beschließen: den Bundeskfanzler aufzufordern :

a) mit dem Bundeshaushalt-Etat für 1869 einen Organisæ tionSplan für das gesammte Konsulatswesen dem Reichstage vorzulegen ;

b) die i dem preußischen Etat für die auswärtigen Ange legenheiten für 1867 aufgeführten Konsulate in den ine} schen und südamerifanischen Häfen als Bundeskonsulaie auf den Bundeshaushalt-Etat für 1869 zu bringen.

Die unter Titel 2, Kapitel 4 verlangten 25,000 Thlr. für yam?

liche Ausgaben der Konsulate« als Pauschquantum für dics

Jahr zwar zu bewilligen, dabei aber die Erwartung auszw sprechen, daß in dem -Bundeshaushalts-Etat für 1869 die 0 diesem Titel zusammengefaßten Ausgaben in demselben Um? fange: wie dies bisher im preußischen Staatshaushalt-Etat ge _\chchen, nach Titeln und Positionen s\pezialisirt werden. i: Nach einer einleitenden Rede des Präsidenten des Bunde Kanzler - Amts, Wirklichen Geheimen Rathes Delbrück, un? nah den Auslassungen der Abgg. Kanngießer , Dr. Schleiden, Meier, dem der Präsident des Bundeskanzler-Amts antwortet, betheiligten sich noch die Abgg. Müller, Dr. Michaelis, Dr, Löwe an der Debatte, worauf dieselbe geschlossen und sämm? liche Titel des Kapitel 1V,, und zwar Tit, 1 mit dem Antragé von Kanngießer und Genossen, genehmigt wurden, Schluß der Zißung 3 Uhr.

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Die heutige (11.) Plenar - Sißung des Reichstages

des Norddeutschen Bundes wurde um 107 Uhr Morgens durch den Präsidenten Dr, Simson etöffnet, Bundes- Kommissarien waren außer dem Bundes- Kanzler an- wescnd: der Präsident des Bundes-Kanzler-Amtes, Wirkl. Geh. Rath Delbrü, Contre-Admiral Jachmann, Wirkl. Geh. Rath

Am Tische der |

y. Pommer-Esche, Ministerial-Direktor Günther, General-Post- Direktor von Philipsborn , Admiralitäts-Rath Jacobs, Gch. Regierungs-Rath Graf zu Eulenburg, Capitain-Lieutenant von

Schleiniÿ , Staats-Mininer von Friesen, Geh. Rath D1. Weinlig, Geh. Finanz-Rath von Thümmel, Geh. Legations-Rath Hof- mann, General-Major von Bilgner, Staats - Rath Buchholt, Geh. Legations-Rath von Liebe und die Senatoren Dr, Cur- tius, Gildemeister und Kirchenpauer.

Nach der Mittheilung des Präsidenten über die Zusammen- schung des Büreaus und der Verlesung der Namen der neu eingetretenen Mitglieder und der Urlaubsgesuche erfolgte die Notification, daß die Antworten des General - Post - Direktors von Philipsborn auf die Fragen der von Forckenbcck und Ge- nossen und Yr, Wiggers und Genossen über den Post - und Telegraphen - Etat an das Präsidium des Reichstages gelangt und zum Druck gegeben seien.

Alsdann trat das Haus in den ersien Gegenstand der Tagesordnung: »Plenar-Berathung über den Geseh-Entwurf betreffend die Erhebung einer Abgabe von Salz.« Zu dem- selben sind folgende Anträge eingebracht worden:

1) von Aßmann und Gekossett

Der Reichstag wolle nah Annahme des Gesehes, betreffend dic Er-

hebung einer Abgabe von Salz, beschließen: den Bundeskanzler aufzufordern, auf cine schung der Salzsteuer Bedacht zu nehmen.

2) von Seydew1y (Rothenburg) und Genossen : j

Der Reichstag wolle nah Annahme des Geseßes, betreffend die Erhebung ciner Abgabe von Salz, beschließen: :

den Bundes - Kanzler aufzufordern, auf möglichst schleunige Herabschung der Transportpreise für das Salz auf den Eisen- bahnen in Gemäßheit des Art. 45 Nr. 2 der Bundes-Verfassung, so wie auf eine allmälige Herabseßung der Salzsteuer Bedacht zu nehmen. |

3) von Hoverbeckck:

: “e O L abg en Anfang des Y. 2 zu fassen:

"9. Das e inländischen Verbrauche bestimmte Salz

unterliegt bis längstens zum 31. Dezember 1877 einer

Abgabe von 2c. (weiter wie die Verlage). .

4) von Dr. Reinke: Der Reichstag wolle beschließen, dem Gesehentwurf folgende Fafjung zu geben:

allmälige Herab-

K. 1. Das ausschli efliche Recht des Staats, den Handel |

mit Salz zu betreiben, so weit solches zur Zeit besteht, wird aufgehoben. : §. 2. Das zum inländischen Verbrauch bestimmte Salz, gleichviel ob es im Inlande gewonnen, oder aus andetn als den zum Zollverein gehörenden Ländern einge]uhrt wird, unterliegt keinerlei Abgaben. ] d Ç. 3. Für den Transport von Salz wird der Ein-Pfennig- Tarif eingeführt. L §. 4. Der Steuerausfall im Betrage von 7,856,700 Thlx. wird bis zur Einführung eines Einkommen-Steuer-Ge]cbes [ur den Norddeutschen Bund durch Matrikular-Beiiräge gedecckt. Der Referent Grumbrecht empfahl die Ann Gesezentwurfs, worauf der Bundeskomnmujjar Geheimer

.

v, Liebe folgendermaßen sich auslicß:

Rath

Annahme des | þlos auf einen bestimmten Zeitraum bewilligt werde, sondern

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Ich habe zunächst den Ausdru des Bedauerns auszusprechen, |

daß Für den vorliegenden Gescy - Entwurf die Annahme in Anspruch genommen werden muß, auch aus dem Vortrage des Herrn Referenten ergiebt,

Die unveränderte Annahme des Gefeßes mit den süddeutschen Staaten geschlossen ist und mcht abgeandert werden fann. Aber auch die innere Zweckmäßigkeit des Ge)eßges spricht dafür, daß der Reichstag fur diesmal davon abstehen ann, Modificationen in der Fassung des Geseges vorztinehmen. Daß das Monopol abgeschafft werden mußte, steht 1n der össeunl- liden Meinung ziemlich fest. Das Monopol war 1m Grunde doeh nur ein Bêsteuerungsmodus, und alle Eimvendungen, welche gegen das Monopol erhoben worden sind, richteten s{ im Grunde gegen die Salzbesteuerung felbst. Der Staat hatte durch das Monopol die mercantile Seite der Sache und die Verpflichtung übernommen, dle verschiedenen zandestheile mit Salz zu versorgen und zwar zu gleichen Preisen. Dies sind Functionen, welche seit der Aufschließung der reicheren Salzwerke und dem Vorhandensein umfangreiherer

Uansportmittel der Privatindustrie und dem Handel über- |

lassen werden können. j

Hierzu kommt der wichtige Grund, daß die Salzsteuer eine \emeinschaftliche werden sollte, und als gemeinschaftlicbe in der. vorm des Monopols nicht erhoben werden konnte, weder im Nord

unverandertc | wie sich dics | l i eigenthüumlicbe Lage. ijt deshalb

nothwendig, weil das Gesey auf einem Vertrage beruht, welcher

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91 deutschen Bunde, n o chim gesamnitcn Zollvereine, Man ist dahin qe- fommen, das Monopol C PaN und stattdessen die Salz besteue- rung einzuführen. Das Salzsteuergeseß, wie es jeßt projektirt ist,

| wird einer weiteren Erläuterung in den Einzelheiten nicht be-

dürfen. Es finden sich darin Vorschriften über die Erhebung der Steuer und deren Controle, welche über das Nothwendige nicht hinausgehen, und Befreiungen, welche in liberaler Weise den praktischen Bedürfnissen entsprehen. Weiter wüßte ih dem ausführlichen Vortrage des Herrn Referenten nichts hinzuzu- fügen ‘und möchte der hohen Versammlung den Antrag der Kommission bestens empfohlen haben. i

__ Nachdem darauf die Generaldebatte eröffnet war, sprachen die Abg. Freiherr von Hoverbeck, Försterling, von Kirchmann, lr, Löwe, Þr, Waldeck, r. Bökel, Schulze, Wiggers, Francke für den Antrag des Freiherrn von Hoverbeck, die Abg. Aß. mann, Þ»\, Michaelis, Þe. Weber, von Forckenbeck, Lasker, von Hennig gegen den Antrag.

Dem Freiherrn von Hoverbeck replizirte der Bundes-Kom- missariuus Wurkliche Geheime Rath von Pommer Esche:

Die Worte des Herrn Vorredners bezogen sich wesentlich auf das von ihm und anderen Herren Mitgliedern des Reichs- tages eingebrachte Amendement zu §Y. 2 des Gescßentwurfs über die Salzabgabe. Jch glaube, das Amendement ist durchaus un- geeignet zur Annahme, und ih möchte dringend empfehlen, es mt anzunehmen. Wird das Amendement angenommen, so fallt danut der Geseßentwurf, und es wird damit zugleich die Ausführung der ganzen Maßregel, die Bescitigung des Mono- pols in Bezug auf den Salzhandel und die Einführung einer Salzabgabe, 1n Frage gestellt und die Ausführung gehemmt. Ih muß zunächst kurz an den Gang der Angelegenheit er- innern. Das preußishe Abgeordnetenhaus hat im Anfange d. J. dem preußischen Ministerium die Ermächtigung ertheilt, unter Beseitigung des Salzmonopols eine Salzabgabe von 2 Thlr. für den Centner einzuführen. Jn Folge dieser Er- mächtigung hat die preußishe Regierung ihre sämmtlichen Zollverbündeten aufgefordert , Abgeordnete nach Berlin zu schicken. Ju Berlin sind die Abgeordneten zusammengetre- ten und haben am 8. Mai d. J. die dem Reichs- tage mitgetheilte Uebereinkunft abgeschlossen. Qu der Uebereinkunft bildet ein Zubehör der Entwurf eines Gesetzes, derselbe Entwourf , der jezt als Geseßesvorschlag dem Reichstag vorliegt. Unter den Zollvereins Staaten ist biernach in Folge der Ermächtigung, welche das preußische Abgeordneten- haus dem preußi\chen Ministerium ertheilt hatte, festgeseßt, daß cine Abgabe von 2 Thlrn. erhoben werden solle. Wenn nun das Amendement, das vorliegt, angenommen wird, wenn der Reichstag beschließt, die Salzabgabe nicht ohne Bestimmung cines terminus ad quem, sondern nur mit Bestimmung eines folhen terminus anzunehmen, heißt das eine wesentliche Veränderung der Vereinbarung, welche zwischen sämmtlichen Zollvereins - Staaten abgeschlossen und welche auch berücsichtigt ist in dem vorliegenden Geseßz- Entwurfe. Es ist zugleich hierin eine Abweichung enthalten von einem Grundsaße, der von jeher im Zollverein bestanden hat und auch in Preußen und in den anderen Jollvereins- Staaten besteht, nämli davon, daß eine indirekte Abgabe nicht

ohne Fristbestimmung eintrete.

Wenn nun der vorliegende Abänderung8antrag angenommen wird, wenn dadurch dic Vereinbarung, die getroffen, das Gesek, wel- ches vereinbart is , verworfen wird , so käme der preußische Landtag und die preußische Staats - Regierung in eine gan ) Der preußische Landtag wünscht, daß das Monopol beseitigt würde, ermächtigt die preußische Regierung eine Abgabe von 2 Thlrn. ohne Fristbestimmung einzuführen, die preußische Regierung bestimmt ihre Zollverbündeten dazu, ibr bei- zutreten, dur den vorliegenden Geseßentwurf wird sie beantragt und nun wird vom Reicbstage diese Bestimmung, die Festsezung der Salzabgabe ohne eine Zeitfrist verworfen. Im Reichstage ist das preußische Volk auch vertreten und der Reichstag tritt h¿ernach dennoch mit der preußischen Nation, mit dem preußi- schen Abgeordnetenhause in Widerspruch.

Was für einen Eindruck würde ferner die Maßregel wobl bei unsern Jollverbündeten im Süden machen? Dort is die Lage der Sache, der Hergang der Angelegenheit ebensowobl be- kannt, als bei uns; sie würden nicht wobl begreifen können, wie man jeßt zu der Ablehnung kommt, jeßt, drei Monate vor dem Zeitpunkt, wo der Vertrag vom 8. Mai d. J. der dem Reichstag vorliegt , Kraft treten soll, nämlih dem Ll. Januar 18683. Mit diesem YWeitpunkt werden der Norddeutsche Bund und die vier süddeutschen Staaten im” Yollparlament und im Bunde®Lratbe des ZJoll- vereins sich verein.gen. Dann sind die Organe beisammen, welche darüber zu befinden und zu beschließen haben, ob die

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