1867 / 231 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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In Fällen, in welchen die Verpflichteten ihre aus dem Ablösungs- geschäfte entspringenden Verbindlichkeiten vor der Errichtung des Re- zesses vollständig erfüllt haben, kann die Aufnahme eines Rezesses unterbleiben und statt dessen von der Domainen-Verwaltungsbehörde cine einseitige Urkunde ausgefertigt werden, in welcher die betheiligten Personen und Grundstücke, das abgelöste Recht und der Betrag des Ablöfungskapitals ausgedrückt und über die vollständige Zahlung des leßten quittirt ist.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Jnsicgel.

Gegeben Schloß Mainau, den 28. September 1867.

(Tae! Si) IWitheim. Frhr. v. d. Heydt.

Gr. v. Bismarck-Scchönhausen. v. Selchow.

Roon. ‘Gr. v: Jhruplih. ' b; Mühler. Gr. zu Eulenburg.

V.

Verordnung über bürgerliche Eheschließung im Gebiete des ehe- maligen Königreichs Hannover. Vom 29. September 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen für das Gebiet des chemaligen Königreichs Hannover, nach Anhörung des Provinzial-Landtages, was folgt: :

F, 1. Ehen zwischen Personen, welche einer Religionsgesellschaft, deren Geistlicbe zur Trauung mit bürgerlicher Wirksamkeit ermächtigt find, nicht angehören, fönnen durch Eintragung in ein gerichtlich zu führendes Register geschlossen werden. Dasselbe findet statt, wenn auch nur eines der Brautleute einer solchen Religions-Gesellschaft angehört.

Daneben bleibt es wie bisher zulässig, solche Ehen in kirchlicher eForm unter Mitwirkung eines zur Trauung mit bürgerliher Wirk- famfkcit ermächtigten Geisilichen zu schließen.

F. 2. Die Führung der im §. 1 genannten Register liegt nach näherer Anweisung des Justizministers ‘den Amtsgerichten ob.

§. Z3. Nur der Amtsrichter, in dessen Bezirke einer der Brautleute den Wohnsiß hat, darf die Eintragung vornehmen.

Doch ist dur Einhaltung dieser Vorschrift die Gültigkeit der Eheschließung nicht bedingt.

§. 4. Der Eheschließung muß ein Aufgebot vorangehen. Dasselbe ist bei dem Amktsrichter des Orts, an welchem die Brautleute den Wobnsiß haben, und wenn dieselben in verschiedenen Amtsgerichts®- bezirken wohnen, bei jedem der beiden Amtsrichter in Antrag zu bringen und erst dann zu veranlassen, wenn der Amtsrichter sich die Ueberzeugung verschafft hat , daß die zur bürgerlichen Gültigkeit der Ehe geseßlich nothwendigen Erfordernisse vorhanden sind.

Das Aufgebot erfolgt durch eine an der Gerichtsstelle während 14 Tagen auszuhängende und mindestens 14 Tage vor der Ehe- schließung in einem öffentlichen Blatte nah Auswahl des Gerichts einzurückende Bekanntmachung.

§. 5. Zu der Eintragung in das Register ist erforderli: 1) der Nachweis des Aufgebots; 2) die persönliche Erklärung der Brautleute vor dem die Eintragung vornehmenden Amtsrichter, daß fie fortan als cbelih verbunden sich betrachten wollen.

§. 6. Die bürgerliche Gültigkeit der so geschlossenen Ehen beginnt mit dem Zeitpunkte der Eintragung der Ehe in das Register.

Ç 7. Ueber die Erklärung F. 5 Nummer 2 hat der Richter unter Zuziehung cincs verpflichteten Protokollführers ein Protokoll aufzu- nehmen, welchem die eingereihten Bescheinigungen beizufügen sind. Auf Grund dieses Protokolls hat er, den Nachweis des Aufgebots (C. 5 Nr. 1) vorausgeseßt, den Heirathsfall sofort in das Register ein- zutragen und darüber cin Attest aus8zufertigen.

C. 8. Zur Beseitigung etwaiger Zweifel darüber, ob ein Theil einer Religionsgesellschaft, deren Geistlihe zur Trauung mit bürger- licher Wirksamkeit ermächtigt find, nicht angehört, genügt, daß derselbe dem Richter persönlich scinen Willen, solcher Religionsgesellschaft nicht (ferner) angehôren zu wolien, erklärt.

L. 9. Das für Evangelische geltende Eherecht gilt auch als Ehe- reccht für die ium §. 1 genannten Personen.

§. 10. Insoweit nicht durch die gegenwärtige Verordnung ab- weichende Bestimmungen getroffen sind, haben die Gerichte bei dem Aufgebote und der Führung des Registers diejenigen Vorschriften finngemäß zu befolgen, welcbe den Geistlichen der anerkannten Kirchen für das Aufgebot und die Führung der Kirchenbücher ertheilt sind.

8. 11. Für die den Gerichten dur dic gegenwärtige Verordnung überwiesenen Geschäfte sind Gebühren zu entrichten, Über deren Betrag der Justizminister nähere Vestimmung zu treffen hat.

‘. 12, Die Gültigkeit jüdischer Ehen is durch Trauung eines Land-Rabbiners oder des von cinem solchen dazu ernmächtigten Unter- Rabbiners bedingt.

Im Uebrigen wird in Betreff der Ehen der Juden dur die gegenwärtige Verordnung nichts geändert.

F. 13. Diese Verordnung tritt mit dem 30. d. M. in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen ‘Unterschrift und bei- gedruccktem Königlichen Jnsiegel.

Gegcben Schloß Mainau, den 29. September 1867.

(L. S.) Wilhelm. Gr. v. Bismarck-Schönhauscn.S Frhr. v. d. Heydt. v. Noon. Gr. v. Jtßenplis. v. Mühler. v. Selchow.

Gr. zu Eulenburg.

de: wüch Sdiés: an ps ma A n q. _Die zum 1. ober er. bevorstehende Eröffnung de Cirstriner Eisenbahn wird in Bezug auf Post-Einrichtungen di Ll

stehenden Veränderungen zur Folge haben. A. Es werd gchoben: 1) die Personen - Post zwischen Berlin, d

Wrießben a. O., über Alt-Landsberg und Strausberg; O e a U E L und Seelow), Lichtenow un Uncheberg; 3) die Personen-Posten i Wrießen und Manschnow resp. Sur dh e über gelten Zechin und Golzow; 4) die Stationen für alles Postfubrwe. zu Dahlwiß und Lichtenow. B. Neu cingerichtet werden i) eine Post-Expedition 11. Klasse auf der an der neuen Eifer bahnstrecke Me egMen Eisenbahnstation Neuenhagen; 2) eine Poß, Expedition 11. Klasse auf dem ebenfalls an der neuen Strecke h legenen Eisenbahnhofe bei Strausberg; 3) cine Station f alles Postfuhrwerk zu Strausberg Stadt; 4) eine täglige 4sißvige Personen-Postzwischen Alt-Landsberg undBerlin: aus Alt-Landsberg 6 Uhr früh, in Berlin 8,25 Uhr Vormittags aus Berlin 7,30 Uhr Abends, in Alt-Landsberg 9,55 Uhr Abends. i Entfernung beträgt 3; Meilen. Das Personengeld wird hei 30 Pit, &Greigepäcck mit 6 Sgr. pro Meile erhoben. Beichaisen werden in Ber: lin und Alt-Landsberg nach Bedürfniß gestellt. Die bisherigen Posthalte- stellen zu Lichtenberg, Marzahn, Hoenow und Seeberg werden beibehalten 9) eine tägliche 4sißige Personen-Post zwischen Straus. berg Stadt und Wrießen, aus Strausberg Stdt. 6 Uhr früh, in Wrießen 8/25 Uhr Vorm. zum Anschluß an den Eisenbahnzug na Neustadt-Ew. 9/20 Uhr Vorm, aus Wrießen 6,30 Uhr Abends; in Strausberg Sidt. 8,55 Uhr Abends zum Anschluß an den Personen: Posttransport nach Strausberg Bhf. resp. an den Personenzug nah Eydtkuhnen 10,34 Uhr Abends. Die Entfernung beträgt 34 Meilen Das Personengeld wird bei 30 Pfd. Freigepäck mit 6 Sgr. pro Meile erhoben. Beichaisen werden in Strausberg Stadt und Wrieben nah Bedürfniß gestellt. Die bisherigen Posthaltestellen in Prögel, Herzhorn und Schulzendorf werden beibchalten. 6) Fünf tägliche Gs\ißige Personen - Posttransporte zwishen Strausberg Stadi und Strausberg Bhf. aus Strausberg Stadt 5,40 früh, 9,5 Vorm, 4/35 Nu, 6/30 Abds. und 940Abds. in Strausberg Bhf. 30 Min. später gen Anschlusse an die betreffenden Eisenbahnzüge von Strausberz Bhf. 6/40 früh, 10,20 Vorm., 5,40 Nachm., 7,40 Abds. und 10,535 Abds. nach gau, dr betreffenden Züge, in Strausberg Stadt 30 Minuten später. Die Entfernung beträgt & Meilen. Das Per- sonengeld wird bei 30 Pfd. Frei-Gepäk mit 6 Sgr. pro Meile er: hoben. Beichaisen werden zu diesen Transporten nicht gestellt, /) Eine täglich zweimalige 4sißige Personen-Postzwischen GolzowBhf. und Wrießen über Golzow Ort, Zechin und Letschin, erste Post aus Golzow Bhf. 12,15 früh nah Durchgang des QJuges von Berlin 11/55 Abds., durch Letschin 2,50 3 Uhr früh in Wrießven 5 Uhr früh zum Anschlusse an den Zug nach Neustadt-Ebw, 6/15 früh, aus Wrießen 11,30 Vorm., durch Letschin 1,30 1,40 Nachm, in Golzow Bhf. 3/45 Nchm. zum Anschluß an den ZugnachBerlin 4,11 Nchm, zweite Post, aus Golzow Bhf. 11 Uhr Vorm. nach Durchgang dez Zuges aus Berlin 10,54 Vorm., durch Letschin 1,20—1,30 Nachm, in Wrießen 3/30 Nachm. aus Wriezen 7 Uhr Abends, durch Letschin I—910 Abds, in Golzow Bhf. 11,35 Abds. zum Anschluß an dmn Zug nadh Eydtkuhnen 11,55 Uhr Abds. Die Entsernung beträgt 44 Meilen. Das Personengeld wird bei 30 Pfd. Frei-Gepä mit 6 Sgr. pro Meile erhoben. Beichaisen werden aufden betreffenden Stationen nat Bedürfniß gestellt. Die bisherigen Posthaltestellen zwischen Golzow und Wrießen zu Fricdrich8aue, Gorgast , Wollup, Voßberg, Wil helinsaue, Gr. Barním, Alt-Lewin und Eichwerder bleiben unverän dert; 8) eine täglihe Botenpost zwischen Neuenhagen und Alt-Landsberg: aus Neuenhagen 10,30 Vorm. nah Durchgang der Eisenbahnzüge nach Eydtkuhnen 9,37 Vorm. und nach Berlin 10,22 Uhr Vorm., in Alt-Landsberg 11,40 Uhr Vorm:., -aus Alt: Landsberg 4 Uhr Nachm. , in Neuenhagen 5,10 Uhr Nachm. zum Ar- {luß an den Zug nah Berlin 5,37 Uhr Nahm. Mit dieser Post werden nur Zeitungen und Briefpost-Gegenstände befördert. 9) Eine täglihe Boten-Post zwischen Dahlwiß und Neuenhagen: aus Dahlwiß 5 Uhr früh, in Neuenhagen 6,10 Uhr früh zum Ar- {luß an den Zug nach Berlin 6,42 Uhr früh, aus Neuenhagen 7,10 Ubr früh nah Durchgang desselben Zuges, in Dahlwiß 8,20 Uhr Vorm. Mit dieser Botenpost findet eine unbeschränkte Beförderung von Brick und Fahrpostsendungen statt; 10) cine tägliche Botenpok zwischen Lichtenow und Strausberg Bhf.: aus Lichtenow 4 Uhr früh, in Strausberg Bhf. 5,55 früh zum “Anschluß an den Zug nach Berlin 6,24 früh, aus Strausberg Bb. 7 Uhr früh nach Durchgang desselben Zuges, in Lichtenow 8,55 Vorm. Mit dieser Boten - Post findet ebenfalls eine unbeschränkte Be- förderung von Brief- und Fahrpost- Sendungen statt. C. Den nachstehend veränderten Gang erhalten: 1) Die Per sonen-Post von Rüdersdorf nah Erkner: aus Rüder® dorf 5,30 Uhr früh, in Erkner 6,45 Uhr früh zum Anschluß an den Zug nach Berlin 7,14 Uhr früh. 2) Die erste Per- sonen-Post von Beeskow nah Fürstenwalde Bahnho!: aus Beeskow 3,10 Uhr früh, durch Pfaffendorf 4,20—4,/30 früh, durd Fürstenwalde Stadt 5,40—5,50 früh, in Fürstenwalde Bhf. 6 Uhr früh En Anschluß an den Zug nah Berlin 6,34 früh. 3) Die erst Personenpost von Storkow nach Fürstenwalde: aus Storkow 4 Uhr früh, durch Fürstenwalde Stadt 5,30—5,40 früh, in Fürsten- walde Bhf. 5,50 früh zum Anschluß an den Zug nach Berlin 6,34 früh. Potsdam, den 28. September 1867.

Der Ober-Post- Direktor Balde.

¡ 2) die über Dahl

31D Reichôtags- Angelegenheiten. 4

Berlin, 30. September. Nachdem in der Sißung des Reichstags des Norddeutschen Bundes vom 28. Sep- tember der Abgeordnete Forkel die Nothwendigkeit der Errich- tung cines statistischen Bureau's für den Norddeut- chen Bund hervorgehoben hatte, gab der Bundeskanzler Graf yon Bismarckck nachstehende Erklärung ab: Ap

Jch fasse diese Erklärung in die Bitte , aus der Thatsache, daß sich für die Zwecke der Statistik in dem diesjährigen Bud- et nichts ausgeworfen findet , nicht den Schluß zu ziehen , daß dies etwa auf cinem prinzipiellen Ausschluß der Sache fur die Zukunft beruhe. Der Herr Vorredner hat keinen Anirag ge- tellt; ich glaube auch nicht, daß wir uns in dem diesjährigen Budget damit befassen können, es wird dies meines Erachtens ‘ine der Fragen sein , die in der nächsten Sißung des Bundes- rathes und in der nächsten, voraussichtlih vor dem 1. Juli er- folgenden Sihung dieses Reichstages uns wird beschäftigen können.

Hinsichtlich des von dem Abgeordneten Freiherrn v on Ha gke in Bezug auf die Benußung der Archive gestellten Antrags bemerkte der Bundeskanzler Graf von Bismar:

Das Bundeskanzleramt wird auch von diesem Wunsche Act nehmen und in demselben eme dankenswerthe Anregung finden, den Gegensiand im Schooße des Bundesraths zur Sprache zu bringen, eine Anregung, deren Gewicht allerdings erheblich verstärkt werden wird, wenn der Reichstag sich den Wunsch des Herren Antragstellers ancignet. Was den gegen- wärtigen Quftand der Archive, wemgstens in Preußen betrifft, so fann ih leider nur die Klage des Vorredners aus eigener Erfahrung bestätigen: die Archive besinden sich, troß der aus- gezeichneten Arbeitskräfte, dle darauf verwandt werden, nicht überall in dem gewünschten Zustande, wegen der Dürstigfkeit der Mittel, die dafür zur Disposition stehen. Wenn der Re1chs- tag diesem Zweige der Verwaltung zu Hülfe zu kommen in Zukunft in der Lage ist, 0 fann 1ch dies au als Chef der preußischen Archive in der That nur dankend anerkennen.

Die Debatte über Kapitel 4 des Bundeshaushaltsetats Bundeskonsulate) E der E des Bundeskanzler-

r üdck mit folgenden Worten ein.

e G Einleitungsbemerkungen zu’ dem Etat für die Bundes-Konsulate gestatten Sie mir wohl zu beginnen mit der Anführung einer Wahrnehmung, die mir in den legten Tagen wiederholt entgegengetreten ist; nämlich, daß dieser Etat in ziemlich weiten Kreisen eine Enttäuschung hervorgerufen hal.

Nachdem Frankreich zuerst und nach seinem Bor- bilde, mit vielen Hesitationen England und später auch Italien dazu Übergegangen sind, mit einem allerdings sehr großen Kostenaufwande ein Ney vollständig, organisirter besoldeter Konsulate über den größern Theil der civilisirten A uncivilisirten Erde auszudehnen, nachdem in Deutschland selbst von verschiedenen Seiten her und seit längerer Zeit der N lebhaft Vertretung gefunden hat, daß der deut)che ae da an Ausdehnung und Wichtigkeit ebenbürtig dem Handel der vorhin genannten Völker zur Seite steht, etne gleichmäßig grage nisirte vollständige Vertretung finden möge / nach allen A Vorgängen sage ih, hat es vielfach unangenehm überra) bt, einen so magern Etat der Bundeskonsulate zu sinden, wle er hier vorliegt. DiejeEnttäuschungist zum Theil berechtigt, zum Theilnicht berechtigt. Sie würde berechtigt sein, wenn 1n dem Etat, wie er hier vorliegt, der Ausdruck zu finden wäre cincs abge um und fertigen Organismus. Wäre dies der Fall, so würde die- ser Etat allerdings mit Recht erheblichen Ängrissen ausgeseßt sein; dies ist nicht gerechtfertigt, wenn 11 Erwägung gezogen wird, welche Materialien nothwendig sind, um über eine um- fassende oder auch nur um über eine einleitende Organisation der Bundes-Konsulate einen wirklich begründeten Entschluß zu fassen und dafür einen reifen Etat aufzustellen. Man kann bei dieser Frage keineswegs sich darauf beschränken, etwa blos

dem Vorgange anderer Nationen zu folgen , S gehört dazu eine eingehende Erörkerung der concreten Verhältnisse

und zwar konkreter Verhältnisse, die sich erst egt ganz neu ge bildet haben. Würde es sich allein gehandelt 409M, U Q Organisation preußischer Konsulate, so würde in Un Ene gemachten Erfahrungen ein einigermaßen ausreichende® a a vielleicht vorgelegen haben; da es sich aber hier rede A é nicht preußische Konsulate zu organisiren, jondern E E, für den ganzen Bund, so gehören zu elner erschöpfenden Be-

antwortung der hier vorliegenden ¿Fragen thatsächtlce Gest- stellungen, die in der kurzen Zeit zwischen dem Abschlusse des Verfassungs8werks und der Un s e ¿Me N unmöglich vorgenommen werden konnten. ( eiß hie

e, h in einem bestimmten Plaß die Wirk-

wohl, 1n welchem Maße ie Le samkeit des Ea Konsuls durch die A O n G traut gewesenen Interessen des preußischen Handels n ex preußischen Unterthanen in Anspruch genommen Sia K P weiß eben so» gut in den übrigen verbündeten Skaaten, 11

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welchem Maße die Kräfte ihre Konsuln für ihre Angehörigen in Anspruch genommen werden; aber es handelt fich dabei um Größen, die dur einfache Addition nicht ihren Ausdruck finden fönnen. Es fommt daher, wenn man zu der Aufstellung des Organisationêplans für die Konsulate üÜbergchen will, darauf an, nunmehr durch die vorhandenen Organe feststellen zu lassen den Geschäftsumfang und die Bedeutung der Interessen, die in jedem einzelnen Play obwalten, und die die größere oder geringere Dringlichkeit der Errichtung eines besoldeten Konsulats an solchem Plate motiviren könnea. Daher kommt es, daß der Etat, so wie er vorliegt, sih darauf beschränft hat, von den besichenden besoldeten preußischen Konfulaten nicht sämmtliche, sondern nur einen Theil zu Übernehmen und im Uebrigen nur die Anknüpfung für eine künftige Organisation in einem Dis- positionsfonds zu finden. Diese Organisation selbst wird dem Reichstage aus einer anderen Veranlassung Gelegenheit zu einer Erörterung geben. Jch bin bereits gestern in der Lage gewesen, mitzutheilen, daß dem Bundesrathe der Entwurf cines Ge)ezes Über die Organisation der Bundeskonsulate und über die Rechte und Pflichten der Bundeskonsuln vorliegt. Jb möchte daran aber eine Bemerkung knüpfen, die dazu dienen mag, auch in Bezug auf dieses Gesch Erwartungen, die etwa davon gehegt werden möchten, zu enttäuschen. Es ist nicht die Aufgabe dieses Gesetzes , cinen Organisationsplan vorzulegen , t)ondern nur, wenn ich so sagen soll, die Grundlinien für eine künftige Orga- nisation. Es i} die Absicht dieses Geseßes und ich glaube das bei dem jeßigen Stadium seiner Vorbereitung im Bundes- rath ohne Judiscretion sagen zu können auszusprechen, daß für das Erste wenigstens ein sogenanntes gemischtes System bestehen soll, daß man also cinmal Berufskonsuln und andererseits Wahlkonsuln beibehalten will, es ist die Absicht dieses Geseßes, für die Berufs-Konsule einen bestimmten BVil- dung8gang vorzuschreiben und auf diese Weise Wünschen ent- gegen zu kommen, die nach dieser Richtung hin auch vielfach geäußert worden sind. Einen wirklichen Organisationsplan in dem Sinne, daß Auskunft gegeben wird, in welhem Maße, 1m Verlaufe welcher Zeit es'die Absicht ist, die unbesoldeten, die Wabhl-Konsulate in Berufs-Konsulate zu verwandeln, cin folcher Organisationsplan wird überhaupt ersi Gegenstand der Be- rathung in der nächsten Session des Reichstages ein fönnen. Bis dahin werden die Vorstudien gemacht werden können und gemacht werden , die nöthig sind um einen solchen Plan aufzustellen und bis dahin wird es möglich sein, auch die Summen zu übersehen, die für die Ausführung cines solhen Planes in Anspruch zu nehmen find, und sich darüber klar zu machen, inwieweit es zulässig Uk, rasher mit der Ausführung des Planes vorzugehen, oder in wieweit die Verhältnisse es bedingen, lang})amer zu ver- fahren. Was den hier vorliegenden Etat betrifft, so beschränkt er sich, wie ih schon die Ehre hatte zu bemerken, darauf, einen Theil der bestehenden besoldeten preußischen Konjulate als Bun- deskonsulate zu bezeichnen. Es is , wie gesagt, nur eim Theil bier in den Etat übernommen. Bei denjenigen Konsulaten, die auf dem preußischen Etat geblieben sind, ist der Gesichts- punkt leitend gewesen, die Konsulate, die aus zum Theil

äußern Rücksichten mit einem diplomatischen Charakter verschen sind, vorläufig auf den Bundesetat noch niht zu Übernehmen. E8 gehört dagin vor Allem das

General-Konsulat in China. Der Agent, welcher in China diese Functionen wahrnimmt, ist in der That und in Wirklichkeit eben ein General - Konsul, er muß abcr, um eine gedeihliche Wirksamkeit in China zu haben, nach den einmal hergebrachten Begriffen in China , den Charakter cines Gesandten haben. Aus ähnlichen Gründen is den beiden General- Konfulaten in Südamerika, dem für die La Plata-Staaten und dem in Chile, der diplomatische Charakter beigelegt. Dieser wesentlich äußere Grund hat es’veranlaßt, daß diese Konsulate zur Zeit auf den Bun- desetatnochnicht übernommen find. Es wirdeine natürliche Kon)e- quenz des von mir in Aussicht gestellten OrganisationSplanes jen die Frage zur Entscheidung zu bringen, ob aufden nächsten Etat, d. h. aufden für das J. 1869, diese Konsulate zu übernehmen sein wurden.

Was zweitens den Dispositionsfonds betrifft, der n dem vorliegenden Etat für die Errichtung neuer Konsulate aus geworfen ist, so habe ich zunächst zu erläutern, daß es bei Aus- bringung dieses Fonds durchaus nicht n der Absicht gelegen hat, definitive Dispositionen aus den in Anspruch genommenen Mitteln zu treffen, mit anderen Worten, etatsmäßige Stellen daraus zu fkreiren. Es ist dabei die Absicht eine dreifache ge- wesen: einmal liegt es auf der Hand, daß für einzelne von den in den Etat aufgenommenen Konsulaten, wenn fie zu Bunde®- Konsulaten gemacht werden, eine Geschäftsvermehrung eintreten wird, die es unvermeidlich macht, ihnen Hülfskräfte beizugeben, auch nicht durch Errichtung etatsmäßiger Stellen, jondern auf? andere Weise. Sodann soll dieser Fonds zugleich ein Mittel gewähren, um ein System versuchdwel)e einzuführen, das, wenn

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