1888 / 297 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Nov 1888 18:00:01 GMT) scan diff

bis . , ten .... mit .… Mark. zu Müblbausen i. Th. Mühlhausen i. Tb., den .. (Trockenstempel.) Der Magiítrat. (Unterschriften.) Dieser Zinsschein ist ungülti defsen Geldbetrag erhoben wird. L Anmerkung. Die Dirigenten und der beiden oder Facsimile-Stempeln mit der eigcnbärdigen versehen werden. 0 o S Provinz Sathsen. Regierungsbezirk Erfur Anweisung s zum Anleibeschein der Stadt Müblhausen i. Th. IV. Ausgabe, Butstabe . . . Nr. . . . über . . . Mark.

Der Inhaber dieser Anweisung ewpfängt gegen deren Rükgake zu i Zinsscheinen für die

dem obigen Anleibescein die . . fünf Jahre 18 . . bis 18. hausen i. Tb., sofern niht rechtzeitig von dem werden Inhaber des Anleibes@eins dagegen wtrd. Mühlhausen i. Th., den . . ten

(Trockenftempel. ) Der Magistrat. (Unterschriften)

Namenrsunterschriften

. te Reibe von

Anmerkung. Die Dirigenten und der beiden oder Facsimileftempelnu gedruckt werden;

mit der eigenhändigen Namenëunters(rift sehen werden.

des Magistrats

Die Anweisung ist zum UntersGiede auf der ganzen Blattbreite den beiden leßten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern

unter

in nahstehender Art abzudruden :

._. ter Zinsschein. | ._. ter Zins\{ein.

Anweisung.

Pfennige bei der Stadt-Hauptkasse

[ltig, wenn nit innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Falligkeit

Namenëunterschriften, des Magistrats- Magisftrats-Mitglieder können mit Lettern gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein Namensunterschrift eines Kontrolbeamten

als folchen sih aus- Widerspru erboben

Magisftratsmitglieder können mit Lettern doch muß jede Anweisung eines Kontrolbeamten ver-

schien niht zweckmäßig.

mäßigem und \chränken können, eber vermindern Dagegen ift bei den vorgenommen bezügli der den früheren Etats ausgeworfene

den fortdauernden Ausgaben in

Aufbau des Etats im Uebrigen

Einnahmen auf den Etat Kontingente zusteht.

Schlu Au Militär-Kontingente bei dem verfabren.

tung des Reich8heeres ift nicht, tung des Reichsheeres)

Nichtamllißes.

Preußen. Berlin, 23. November. Der dem Reichs- tage vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reihshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1889/90, hat folgenden Wortlaut :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. : verordnen im Namen des Reibs, nah erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt : & 1. Der diesem Geseß als Anlage beigefügte Reichshaushalts:Etat für das Etatsjaht 1889/90 wird, wie folgt, festgestellt : in Ausgabe G auf 949 103 987 4, nämli auf 806 425 49% 4 an fortdauernden, auf 58554 615 Æ an einmaligen Ausgaben des ordent- lichen Etats3, und auf 84123 882 an einmaligen Ausgaben des außer-

ordentlichen Etats, und

in Einnahme auf 949 193 987 A

8 2.

Der diesem Geseß als weitere Anlage beigefügte Besoldungs- Etat für das Reihsbank-Direktorium für die Zeit vom 1. April 1889 bis 31, März 1890 wird r V aas 374 M festgestellt.

Der Reickskanzler wird ermächtigt, ftärkung des ordentlichen Betriebsfonds Bedarf, jedo& nicht über den Betrag von hinaus, Schaßanweisungen Me.

zur vorübergehenden Ver- der Reihs-Hauptkafse nach einhundert Millionen Mark

Die Bestimmung des Zinssatzes dieser Scagtanweisungen, deren Ausfertigung der preußis&en Hauptverwaltung der Staatsschulden übertragen wird, und der Dauer der Umlaufszeit, welche den 30, Sep- tember 1890 nicht überschreiten darf, wird dem Reichskanzler über- lassen. Innerbalb dieses Zeitraums kann, nah Anordnung des Reichs- kfanzlers, der Betrag der Schaßanweisungen wiederktolt, jedoch nur t eckung der in Verkehr geseßten Stwatzanweisungen ausgegeben werden.

8. 5.

Die zur Verzinsung und Einlösung der Swagzanweisungen er- forderlichen Beträge müssen der Reichösshulden-Verwaltung aus den ies Einkünften des Reichs zur Verfallzeit zur Verfügung ge- ellt werden,

i 8. 6. L e Auégabe der Schaßanweisungen ist dur die Reichskaffe zu ewirken.

__ Die Zinsen der Scaßzanweisungen, sofern leßtere verzinslich aus- gefertigt ind, verjähren binnen vier Jahren, die verschriebenen Kapital - eträge binnen dreißig Jahren nach Eintritt des in jeder Schatz- anweisung auszudrüdckenden Fälligkeitstermins.

Eine beigefügte Denkschrift lautet:

Das vorliegende Gefeß weiht nah Form und Inkbalt von dem zuleßt ergangenen gleichartigen Gese vom 26. März 1888 (Reichs- Geseßbkl. S. 83) darin ab, daß im §. 1 die einmaligen Ausgaben niht in einer Summe, sondérn ZEE für den ordentlihen Etat und für den außerordentlihen Etat festgestellt werden. Es bängt dies mit der e A VPE des Etats zusammen.

Bei Berathung des Reichsbaushalts-Etats für 1888/89 hatte der Reichstag in der Sizung vom 23. Februar 1588 (Stenographische Berichte S. 1094/1095) besch{lofsen:

den Herrn Reichskanzler zu ersuchen,

bei der Vorlage des Reichshaushalts-Etats für 1889/90 eine Vereinfachung und größere Uebersihtlihkeit insoweit in Aus- sicht zu nehmen, daß getrennt von den übrigen Einnahmen und Ausgaben in einem außerordentlichen Etat dasjenige in Ausgabe und Einnabme ersceint, wofür nit aus laufenden Einnahmen, sondern dur Anleibebeträge oder aus besonderen Fonds und Verpflichtungen die Dedckung8mittel zur Verfügung

E werden. Ä Weise F

„Beser Anregung ist in der Weise Folge gegeben, daß in dem vorliegenden Etats-Entwurf die einmaligen Ausgaben in Nt Haupt- theile zerlegt sind, von welchen der erste Theil als „Ordentlicer Etat“ die in den ordentlichen Einnahmen Deckung findenden Aus- aben und der zweite Theil als Außerordentliher Etat“ die auf be- ondere Deckungsmittel verwiesenen Ausgaben umfaßt, und daß bei den Einnahmen ein Abschnitt „Außerordentliche Deckungsmittel“ ein- E ist, welcher die zur Bestreitung einmaliger Ausgaben be- timmten besonderen Mittel enthält und in der Endsumme mit dem E An E P e prbecordentliche Etat ift

L „nnaÿme, wie in der Ausgabe als selbständiger in \i

abshließender Bestandtheil des Gesamat-Elatg | estaltet E

Zur Herbeifübrung- einer etatsmäßige Verbältniß, Etatsfonds Bestände des

ededen sih gegenseitig“, das SN von einem Jahre in das onds ift übertragbar“ durhwe Die im vorigen Etat ads titel zur V

azuentrihtenden Wittwen- liegenden Etat überall da in nit mehr vorkommen werden. Die mit den Beträge des vorigen Etats sind sprechend auf die bei den Kapitels 44 unter Kapitel Kapitel

des Kapitels 3

g 4d

zur Erscheinung kommen. Bei der Verwaltung Etat zum Ansatz gebracht : 1) an fortdauernden Ausgaben, bis einshließliß 44, bei

jahr mehr . gegen das Vorjahr mebr .

1) an fortdauernden Ausgaben: für Preußen 2c. mehr Sachsen mehr . Württemberg mehr .

für Bayern antheilmäßig ) an einmaligen Ausgaben : für Preußen 2c mehr

Sachsen mehr. - Wöürttemberg mehr .

für Bayern antheilmäßig Erträgnissen,

Aus\{luß von bei Kapitel 9 ein Mehr von

zusammen ein Mebr von .

gegen das Vorjahr mehr . bei den Einnahmen gegen das Vorjahr mehr .

zum Nachweis gelangen, woraus ih

trieb8verwalt bahnen), G E veranschlagt auf .

jahres zurück um

und auf die einmaligen Ausgaben weniger. . .,Z Sis

eine der Absicht der Resolution entsprechende üb tli O rung der Ausgaben und Einnahmen erzielt sein L iere Gruppi

*

wie vorstehend überbaupt weniger Die fortdauernden Ausgaben

als erböben und

dung zwischen fortdauernden und einmaligen Ausgaben ._ bei der Stadt-Hauptkafse zu Mühl- | nit dur{geführt war. Diese Unstimmigkeit hat i trähtigung der bündnißvertrag3mäßigen Rechte beseitigen lafsen, daß die in bisheriger unter Kapitel 44 vor der Linie angese gezogen ist, welcher Bayern als Quote

errebnung der auf Grund des Gese 1838, betreffend den Erlaß der Wittwen- roe der Reihs-Civilverwaltung 2 na

neuen Kapitel vertheilt, so daß fortdauernden Au8gaben der vorjährige Ansaß des

Í [ 5 der einmaligen Auggaben, / bei den einmaligen Auegaben die vorjährigen Ansäge unter Kapitel

E o 1 und bei den Einnabmen die vorjährigen Ansäte der Kapitel 20, 21, 22 und 23 unter Absch{nitt X11 (Kapitel 22 bis 24), die vorjährigen gn des Kapitels es unter Kapitel N

des Reichsheeres sind für den ordentlichen

E von 366 905 174 #, gegen das Vor- r

2) an einmaligen Ausgaken, ‘unter Kapitel ; 5, ‘bei einem Gesammtbedürfniß von 18 490012 M,

„überhaupt gegen das Vorjahr mehr . . Für die einzelnen Militärverwaltungen sind angeseßt:

gegen das Vorjahr, wie oben, mebr .

gegen das Vorjahr, wie oben, mehr. . 7 ie Einnahmen der Verwaltung des Reichsheeres an eigenen

welche einestheils (Kapitel 9) den Bundesftaaten mit Bayern, anderentheils (Kapitel 9 a) der Gesammtheit aller Bundes\taaten zu Gute kommen,

bei Kapitel 9 a ein Mehr von .

Das Gesammtergebniß der Ansäßze des ordentlichen Etats ber Verwaltung des Reichsheeres läßt \ih daß bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben

gegen das Vorjahr eine Mehrforderung ergiebt von 11 796 827 « Die gesammten fortdauernden und einmaligen Ausgaben aller Ver- waltungszweige, mit Ausnahme der fortdauernden Autgaben der Be- und Telegraphie, Reichsdruckerei, Eisen-

und bleiben binter der Gesammtausgabe des Vor-

kommen auf die fortdauernden Ausgaben ‘mehr

276 822 087 M und die einmaligen Ausgaben des

Die fortdauernden Ausgaben in ähnlicher Weise zu zerlegen, er- Die Ausgaben, deren Aussond außerordentlichen Etat in Frage fko hierbei in erster Linie in Betracht Invalidenfonds, sind, zum Tzeil dauerndem Charakter.

Trennung si nit auf- den Etat der

durchweg zu Grunde

Der außerordentliche Etat der einmaligen Ausgaben für die Verwal- l ch8! wie früber, als ein besonderer, alle Kon- tingente umfassender Spezial-Etat der Anlage V (Etat für die Verwal- beigefügt, sondern es sind die Ausgaben dieses Etats, soweit die Verfügung über dieselben den einzelnen Kontingents- Verwaltungen zusteht, in die Spezial- maligen Ausgaben des ordentlichen Uebrigen aber nur im Haupt-Etat

zum Ansatz gebracht.

gleihmäßigen Ausdrudsweise ist das wonach innerhalb des Kreises bestimmter einen zur Begleihung von Mehrbedürfnifsen des anderen verwendet werden können, durch die Worte:

Ansäzen des neuen Etats in Vergleich zu stellenden

der Neueintbeilung des Etats ent- 44 und 74 der fortdauernden und

3 und 10, 11

» 12, o 12, e 183,

o 14, e 15,

unter Kapitel 14 einem Gesammt-

9 081 195 A

i, 4 209 953 , . . 13 291 148 A

6 988 668 46

802 728

239 297 ,

8 030 693 A

. 1050502 , .. 9081195 M

2401 556 A e e P20: See 151 000 , 3 779 696 M 430 257 , 4 209 953 M

mehr

mehr

Vorjahr 552 351 M 941 979

1494 321 A

ergeben gegen das

iernah dabin zusammenfafssen, . . . 13291 148 A 1494321 ,

. 949 103 987 M4

. 276 822 087 A 32 290 366 M

309 112453 ,

onderung zu einem mmen könnte, insbesondere die zu ziehenden Ausgaben des Reichs- wenigstens, von durhaus regel- Auch würde eine. derartige , fortdauernden Ausgaben be- sondern auf die Einnahmen „erftreden müssen. Die Einfügung solcher weiteren Untersheidungen in die bergebrachte einfacbe Gliederung des Etats würde die angestrebte Uebersichtlihkeit s@on aus diesem Grunde, ab- geseben von den für die Beibehaltung der seit lange gewohnten Form ohnehin sprehendez Erwägungen, sich widerrathen. i: fortdauernden Ausgaben eine Aenderung formellen Behandlung der unter Kapitel 44 t. | (Haupt-Etat, S. 8) etatisirten bayerischen Militärquote. Die bier in Summe war nit aus\{ließlich nah Kapitel 14 bis 43 und 74, sondern zum Theil au& nach einmaligen Ausgaben der Heeres-Kontingente Preußens 2c., Sachsens und Württembergs bemessen, so daß die dem liegende Schci- an dieser Stelle ch ohne Beein- ayerns dadur Art berechnete baveris{e Quote ßt und hiervon der Betrag ab- der zu Laîften der ordentliben gebraten einmaligen Ausgaben der anderen Der letztere Betrag ift, Bayern zu berehnende Theil von den aus der A - | einmaligen Ausgaben der anderen Kontingente, ders angeseßt und erscheint nunmebr seiner Nat lummen, wie im Etatsgesetße,

gleihwie der für rleibe zu deckenden im Haupt-Etat beson- ur entsprechend in den unter den einmaligen Ausgaben. insihtlih der baverishen Quote von den Ausgaben der anderen allgemeinen Pensioxéfonds ift analog

Etats derselben hinter den ein- Etats mit aufgenommen, im

die Fonds Berkbäitniß der Uebertragbarkeit eines andere dagegen durch die Worte: „der bezcihnet worden. beibebaltenen besonderen Einnahme- ßes vom 5. März und Waisengeldbeiträge von 2c. (Reihs-Geseßbl. S. 65), und Waisengeldbeiträge find im vor- Wegfall gebraht, wo solche Beiträge

Matrikularbeiträge und das

nämli

lidenfonds von

* den Beträge von

bedarf von 25 366 489 46 317 089 005 M ab.

stellung:

Es sind angeseßt:

der Auégaben des Reihs - Jnva-

und der aus den Einnahmen an Zöllen, Tabacksteuer, Brannt- weinsteuer und Stempelabgaben in Gemäßheit der geseßlichen Bestimmungen an die einzelnen Bundesftaaten zu überweisen-

E : mit zusammen mit einem Gesammtbedarf von. 557 365 262 #6, bezw. einem Mehr-

i: betheiligt. *) der eirmaligen Ausgaben fchließt dagegen mit einem Gesammt- bedarf von 84123882 bezw.

ordertli#en Etats sind hierbei (nach Ausscheidung der die Höbe der

Es des Reichshaushalts

niht beeinflufsenden durchlauferden Posten,

für 1888/89 für 1889/90. . 263594144 261748436

. 266 355 000 , 281440000 292 714414 M 307 611 813 4)

Der außerordentlihe Etat

cinem Minderbedarf von

P erstgedate Mehrbedarf des ordentlien Haushalts von 25 366 489 4 ergiebt sich im Einzelnen aus folgender Zusammen-

fortdauernd mehr | weniger « l

einmalig mehr | weniger M h

1) für den Rei&skanzler __ und die Reichskanzlei 2) für das Auswärtige Amt 3) für das Reichsamt des S

4) für die Verwaltung des _ Reichsbeeres . :

5) für die Marineverwal- O.

6) für die Reihs-Justiz- _ verwaltung . . , 7) für das Reichs-Schaßtzamt 8) für die Reihsschuld . 9) für den Rechnungshof . 10) für den Allgemeinen Pensionsfonds . 11) für die Post- und Tele- gravbenverwaltung . 12) für die Reichsdruckerei 13) für den Fehlbetrag des Haushalts des Etats-

jahres 1887/88 . .

9 081 195)

6 880 500)

2 257 134!

? |

| 379 510 | 398 ns 308 418 682561

4209 953} 2796 m A

¿0 000;

1387 97

91 990 41 36

909

j | N î |

/

292 948 719 000

| i

A 539 238]

Sind mehr

1) die SEersieter ; 2) die Salzsteuer

4) die Brausteuer .

6) der Spielkartenstempel . 7) die Wechselstempelsteuer . 8) die statistishe Gebühr .

verwaltun 10} der Ueb

15) die Ferie en des estungs8terrains .

Titel 3

zushuß

-

für das Etatsjahr gelan A welche zur Deckung von

fonds* dienen. Die von

Ausgaben von .

_ Von den na dem leihe zu deckenden Beträgen von

Gegenstand eines

Reichsheeres, der Marine und

geseßes das Nähere ergeben.

Der Etat weist an 806 425 490 M auf, 32 290 Etat, und zwar:

IL Reichstag 383 520 46

147 360 Æ (+ 5400 4). IV

286 709 966

XI. X1TI. Rechnungshof 555 048 4 validenfonds 26 174 843 A a. im ordentlichen

(+ 328 000 4). III. 682 561 Me). IV.

bedarf von 762 663 885

also auf 31 564 642 M erböôßt.

also wie oben überhaupt mehr . . Anderer seits sind kei den gewebnlicen

3) die Branntweinsteuer (Maiscbottich- und Branntweinmaterialfteuer) ,

9) diefür diese Steuern aufkommenden Aversen

9) der Uebershuß der Poft- und Telegrapben-

g : S chuß der Reichedruckerei. . 11) der Ueberschuß der Eisenbahnverwaltung 12) die Einnabmen aus dem Bankwesen . . 13) die verschiedenen Verwaltungs-Einnahmen 14) die Zinsen aus belegten Reich3geldern Einnahmen aus der Veräußerung von ehemaligen Stettiner

E Sind mebr ._. Diesem Méehrbetrage treten binzu die unter des Ginnahme - Kapitels 18 (vergl. den Etat über den Reichs - Invalidenfonds Seite 22/23) als nachträglicher Kapital- 1887/88 vor- ! 4 in leßterem Etats- jabre über den Etat hinaus zunächst zu Lasten der gewöhnlichen Reichsmittel geleisteten Aus- gaben des Etatsabshnitts „Reich8-Jnvaliden-

Ï feblen biernaG E welch(e bci den Matrikularbeiträgen in Zugang gebracht sind. Etats - Entwurf durch

jenigen, zu deren Beschaffung im W Ermähhtigung nos ni@t ertbeilt ist, in herkömmliher

betrage von 62 003 342 4, worüber die Erläut

enfionsfonds 34 510 836 M (+4 2257 134 4).

(— 184 571 4). dauernden Ausgaben 806 425 490 4 (+ 32 290 366

er an einmaligen Ausgaben: tat. II. Reih8amt des

oft- und Telegraphenverwaltung 5 988 860 (+ 292 948 4). IVa. Raben 719 000 A (+ 719 000.4). V. Ver-

M bezw. ein Mehrbed während sih die Summe der M faree

M | 7976552 M

E 25 366 489 A Einnabmen verans(lagt: böber niedriger um um

M E . . 17 520 000 1 280 000

» 2398000 1470 000

36 000 32 000 1 008 419 66 120 1 108 700

1545 460

17 389 937

152 893 23 508892 6

Vatiitnt

a gewöbnlihen Einnahmen ergeben mithin gegen das Vorjahr einen Mehrbetrag

Zur Deckung des Mehrbedarfs bei den

23 601 381 6

25 266489 T 765 108 4,

Aufnahme einer An- zusammen 78503 342 Æ bilden die- ege des Kredits eine esetliche eise den

besonders zur Vorlage kommenden Anlei es, Es sind dies weitere Raten für die außerordentli ira

en Bedürfnisse des nen im Gesammt-

der Reichseisen erungen zu Titel 1

und 2 des Einnahme - Kapitels 23 und die Begründung des Anleihe-

fortdauernden Ausgaben 366 M mehr als der laufende

TIT. Reichskanzler und Reichskanzkei

- Auswärtiges Amt 8518854 4 (+ 379 510 46). V. Reichsamt des Innern 838

Verwaltung des Reich8heeres 366 905 174 4 (+ 9 081 195

VII. Marineverwaltung 34 512 781 „« (— 1 387 970 A). VIIL. Reichs- Justizverwaltung 1 851596 (— 91990 4). IX. # (+ 15043640 «). X. Reichs\chuld 37 483 500 4

3 172 Æ (+ 308418 ).

Reih8-S t Reihs-Gisenbebbant (+ 6880 5009 4). Summe "der Toct- M).

(— 900 4)

uêwärtiges Amt 604 000 46 Innern 398 189 4

*) Rechnet man die fortdauernd s verwaltungen hinzu, so ergiebt si O bei en Ausgaben der Betrieb3-

den Ausgaben ein Gesammt- von 33 329 750 4,

ehr:Einnahmen um 7 963 261 é,

Davon aþ:

“T1. Verwaltung des Reichsheeres.

waltung des Reihsbeeres. A. Ausgaben, von denen Bayern eine Quote É R Preußen 2c. 11 892 799 (+ 1 911 020 M). b. Sawsen- 2158640 Æ (+ 1227140 A). ec. Württemberg 396156 M (+1519090 A). Summa A 14447595 M (+ 3289160 4). B. Ausgaben, von denen Bayern eine Quote nicht erbält. Preußen 2c. Zu Garnisonbauten x. in Elsaf-Lotkringen 1 033 414 (— 840236 46). Zuschuß des außerordentli®en Etats 139399 4 (— 205 772 M), bieiben Titel 83 bis 90 894 015 4, (— 634 464 „46). Für Bauten, zu denen die Verkaufserlôöfe für disponible Grundstücke zur Verwreadung kommen (Artikel 1V Absat 1 des Geseges vom 30. Mai 1873) 8294009 Æ# (+ 894 000 4). Zur Erweiterung von Feftungsthoren und Tborbrücken im Intereffe des Verkebrs, deren Kosten dem Reih2-Festungsbaufonds ni&@t zur Last fallen (Artikel 1V Absay 2 des Gesehes vom 830. Mai 1873) 364500 A (+ 364500 M). Summe B 2152515 M (+ 490 536 4). C. Quote a1 Bavern von den Auétgaben unter A 1 889 902 Æ (+ 430257 A6) Summe V 18 490 012 # (4+ 4209953 6). VI. Marineverwaltung 14 480 170 (+ 4973 670 M), davon ab: ushuß des außerordentlichen Etats 5418 090 M (+ 2177 136 4), Sie Summe VI 9062 170 Æ (+ 2796 474 #6). VII. Reithe- Jusftizverwaltung 459 000 A (+ 50 000 46). VIII. Reihs-Schatamt 145 9090 Æ (— 276500 Æ). IX. Feblbetrag des Hautbhalts des Etatéjahres 1887/88, vorbebaltlich der Berichtigung in Folge der Re- vision der Rehnungen 22 696 484 4 (+ 539 238 4). b. Außer- ordentliber Ctat. I. Reichsamt des Snnern 14 500 000 (—2 30000046). 11. Poft- undTelegraphenverwaltung —(—9245020,4). A. Ade von E Bayern eine Quote erbält. Aus Anlaß der Heercsverstärkung. a. Preußen 2c. 59 095 M (— 616 000 M), b. Sadfen 320 000 M (— 195 000 6), c. Württemberg 357 000 (+ 70000 M) = 736 000 Æ (— 741 000 4). Magazinverwaltungêwesen (Preußen 2c.) 394 090 4 (+ 217 300 c). Summe A 1130000 M (— 247912 545 4). B. Ausgaben, von denen Bayern eine Quote nit erhält. Preußen x. Zu Garnifontauten . in Elsaß - Lothringen I 544 000 A (+ 710300 4), Zuschuß zu den gleicartigen Ausgaben im ordentli®en Etat 139399 M (— 205 772 M). u Festung3anlagen und Etnebnungs8arbeiten, deren Koften dem Reihs- estungsbaujonds nicht zur Last fallen, 31 500 000 (+ 649 570 #6). ur Erweiterung bezw. Neuerwerbung von Artillerie-Scießpläßen 1 0009 090 Æ (+ 1000 000 A). Zu Kasernenbauten 3754166 M (+215 281 M). Summe Preußen 2c. 37 237 565 4 (— 755 621 4). Zu Erftattungen auf aus Landeëmitteln aufgewendete Kafernenbau- 2. Koften 179 009 #4 (— 13 000.4). Für die Vervollständigung des deutschen Eisenbabnnetes im Interesse der Landesvertheidigung 12 400 000 M (— 26 748 000 A). Summe B 50516 565 4 (— 27 516 621 #6). C. Quote an Bayern von den Ausgaben unter A 147 817 A (— 32429 654 &). Summe III 51794382 M (— 307 858 820 46). IV. Marineverwaltung 2 053 600 4 (— 1 215281 4). Zushuß zu den einmaligen Au2gaben im ordentliwven Etat 5 418 099 (+ 2177196 A), Summe IV 7471600 M _(+ 961 915 4). V. Reichs - Shaßamt 7 000000 4 VI. Eisenbahnverwaltung 3357900 M (+ 1355 990 M). Wiederholung : S

a. Ordentlicher Etat 58 554 615 Æ (+ 7976 552 M),

b. Außerordentliher Etat 84 123 882 4 (— 317 089 005 M), Summa der einmaligen Ausgaben 142 678 497 4 (— 309 112 453 A6), Summa der fortdauernden Ausgaben 506425 499.46 (— 32299 386 M), Gefsammtausgabe 949 103 987 #6 (— 276 822 087 4).

Diesen Ausgaben stehen folgende Einnahmen gegenüber :

I. Zölle und Verbrau@ssteuern. Aus dem Zollcebiet.

a. Einnahmen, an welcher sämmtliwe Vundesftaaten Tbeil nebmen: Zölle 270 800 000 (+ 25 246 000 #). Takadckfsteuer 10 023 000 „46 (+ 759 000 M). Zuckersteuer: ag. aterialsteuer 9 000 000 M (— 18 234 000,46), Verbrauchsabgabe 42 390 000 M (+ 35 754 000 M). Salzsteuer 40 312 0004 (+1 280 000,46). Branntweinsteuer : a. Maisch- bottih- und Branutweinmaterial steuer 24 700 000.4 (+ 2 358 000 A6), b. Verbrauhsabgabe und Zuschlag zu derselben 110 632 000 „4 (— 5 398 000 4). b. Einnahmen, an wel@en Bayern, Württem- berg, Baden und Elsaß - Lothringen keinen Tbeil haben: Brausteuer und Uebergang8abgabe von Bier 20195090 (+ 1470000 4). Von den außerbalb der ZoUgrenze liegen- den Bundesgebieten. Aversa für Zölle und erbrauésteuern, an welchen sämmtlihe Bundesfiaaten Theil nehmen: a. Zölle und Tabackfteuer 24 000 A (—s 788 000 M), b. Zudersteuer, Salz» fteuer, Maischbotti&- und Branntweinmaterialsteuer 10330 (—2 168 030 46), an welchen Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lotbringen keinen Theil haben : Brausteuer 80 „6 (—553 170 .). Summa I 528086410 A (+34725 800 Æ). Il. Reis» stempelabgaben. Spielkartenftempel, abzüglich der den BVundes- fiaaten nah §. 23 des Geseges vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten zu vergütenden fünf Prozent 1 102 950 6 (+ 36 100 4). Davon ab: Koîten der Kontrole und sonstige dem Reih unmittelbar erwasende Verwaltungskoften 950 46 (—+ 100 4). Bleiben (Titel 1) 1102 000 # (+ 36 000 6). Wehselstempel- fteuer ¡6646000 „4 (— 16 000 46). Davon ab: a. gemäß §. 27 des Gescßes über die Wechfelstempelsteuer vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 132 920 #, b. die dem Reich erwasenden Grbebungs- und Verwaltungskosten 187080 A Zusammen 320000 (— 2000 4). Bleiben S 2) L aus Tes e n s pte Stempelabgabe für Wertbpapiere, Kaufgeschäfte 2c. und Lo - [oose, usammen (Titel 3) 19961000 # (+ 266 000 5). Statistishle Gebühr. Zusammen (Titel 4) 586 000 „M (+ 32000 #6). Summe II. 27975000 Æ (+ 320 000 6). ITIL. Pofít- und Telegraphenverwaltung. Einnahme 201292290 A (+ 8186500 4). Fortdauernde Ausgabe : A. Centralverwaltung 2075 650 A (+ 46195 46). B. Betriebs8- verwaltung 170 052 223 4 (+ 7 131 886 46). Summa der Ausgaben 172127873 M (+ 7178081 4). Die Einnahmen betragen 201292290 # (+8 186 500 4). Mithin ift Uebers{(uß (Summe 111) 29 164417 Æ (+4 1008419 4). IV. Reich8druckerei. Einnahme 4422000 (+ 197 000 4). Fortdauernde Ausgabe 3 271 850 M (+ 130880 „«). Mithin ift Ueberschuß (Summe 1V) 1 150 150 4 (+ 66120,46). V.Eisenbabnverwaltung. Einnahme 49101 000 46 (+ 1 763 009 «) Fortdauernde Ausgabe: A. Centralverwaltung 81 900 6 (—-700 „&), B. Betriebsverwaltung 29817 000 #6 (+ 655 000 H), Summe der Ausgaben 29898 900 4 (+4 654300 4), die Einnahmen betragen 49 101 000 A (+ 1 763 009 Æ), mithin ift Vebershuß (Summe V) 19202 100 # (+ 1108 700 #4). VI. Bankwesen. Antbeil des Reis an dem Reingewinn der Reichsbank (§8. 24 des BVankgeseßes vom 14. März 1875) 1 690 000 A (— 20000 M). Steuer von den durch entspreWenden Baarvorrath nicht gedeckten Banknoten nach §. 9 des Bankgesetes 25 000 A (— 6500 A), Summe VI 1715 000 A (— 26 500 M). VII. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen. Reichstag 554 # Reichskanzler und Reichskanzlei 1368 „6 Auéêwärtiges Amt 652975 M (+ 11845 M4). Reibsamt des Innern 1858437 4 (4+ 65 806 4). Einnahmen der Militärverwaltung für Rechnung der Bundesstaaten mit Auss{luß von Bayern: Preußen 2c. 3 395 678 (+ 592351 M), Sahscn 194932 „k, Württem- berg 117 547 A (— 40000 Æ). Einnahmen der Militärverwaltung für Rechnung der Gesammtheit aller Bundesstaaten: Preußen 2c. 1117860 Æ (+ 941970 4), Sadsen —, Württemberg —, Marineverwaltung 378 350 H (— 35 300 #). Reichs-Justizverwal- tung 435283 M (+ 3559 #4). Reihs-Schatamt 989 039 (+ 4370 4). Reiths-Eiscnbahnamt 4514 % (+ 411 4). “Re- nungshof 429 #4 (+ 349 A) Allgemeiner Pensionsfonds 10 776 4A Verwaltung des Reihs-Invalidenfonds 99 4 (+ 39 ) Beson- derer Beitrag von T Sn zu den Ausgaben für das Reichs- S mt 3150 4, für den Rechnungshof 42013 4, zusammen 45 163 A Summe VII 9 202 995 M (+ 1545 460 A) VIII. Aus- dem Reihs-Invalidenfonds 26267332 # (— 92082 4). IX. Zinsen aus belegten Reihsgeldern. Vom Reicbstags- ebäudefonds 636 000 4 (— 34 000 t) Summa IX. 636 000 M4 4 307 009 4) X. Aus der Veräußerung von Parzellen

des ebemaligenStettiner Festungsterrains. Auf Grund des Artikels V des Gesehes vom 30. Mai 1873 für Rebxung der Bundes- ftaaten mit Avs\{luß von Elsaß-Lothringen 440134 46 (+ 152 893 46). XI. Matrikularbeiträge 221140567 Æ (+ 1765108 Æ). XII. Außerordentliche Deckungsmittel. Aus _dem Reichstagsgebäudefonds. Zu den Ausgaben behufs Errihtung des Reichtagsgebäudes 590000 Æ (— 309 000 M) Ars der Anleibe. Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesammtbeit aller Bundeéftaaten 73 570 176 M (— 308 146 826 46). Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Bundeéftaaten mit Auëf{lus von Bayern 4933166 (4+ 1202281 6). Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Vundeëftaaten mit Ausschluß von Bayern und Württemberg (— 9248 000 4). Sonstige außerordertliche Deckungsmittel. Präzipualbeitrag Preußens zu den Ausgaben für den Nord-Osssee-Kanal in Gemäßheit des Geseßes vom 16. März 1886 4 509 000 #4 (— 700000 4), Rück- erstattungen auf die aus dem Reichs-Festungtbaufonds geleisteten Vorshütßte 514 540 A (+ 514 540 A), aus der von der Stadt Köln zu zablenden se{chsten Kaufgelderrate für die ehemaligen &Festungs- grundstüce daselbst 106000 „« (+ 106 099 4). Summa XITI 84 123 882 M (— 317 089 005 M) balanzirt mit der einmaligen Au?egabe des auferordentliden Etats. Summa der gesammten Ein- nabme 949 103 987 « (— 276 822 087 Æ) balanzirt mit der Aus- gabe. An eisernen Beständen sind vorhanden : 1) bei der Reih8- Hauptkañse 14 000009 46, 2) bei der Legationsfasse 750 000 Æ, 2 bei der Verwaltung des Reichéheeres 22 005 789 M, 4) bei der Reihs-Post- und Telegraphenverwaltung 9 250 000 Æ, 5) bei der Reichédruckerei 409 000 , zusammen 42 405 789 „6

Der dem Reichstage vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwede der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichs-Eisenbahnen, hat folgenden Wortlaut :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutsher Kaiser, König von Preufen 2c. L - verordnen im Namen des Reis, na erfolgter Zustimmung des Buntesraths und des Reichstages, was folgt: 8.1.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, die außerordentlihen Geld- mittel, welhe is dem Reichshaushbalts-Etat für das Etats3jahr 1889/99 zur Bestreitung einmaliger Ausgaben ter Verwaltungen des Reichsbeeres, der Varine und der Reichseisenbabnen mit 62003 342 M vorgefeben find, bis zur Höbe dieses Betrages im Wege des Kredits flüssig zu maben und zu diesem Zweck in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener Summe erforderli sein wird, eine verzins- lie, raw den Bestimmungen des Geseßes vom 19. Juni 1868 (Bundes-Gesetßzbl. S. 339) zu verwaltende Anleibe aufzune{men und Stbaganweisungen auszugeben.

Die Bestimmungen in den §F. 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. Januar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleibe für Zwedcke der Marine- und Telegrapben-Verwaltung (Reih2-Gesepbl. S. 18), finden auf die nach dem gegenwärtigen Geseße aufzunehmende Anleibe und auszugebenden Shatzanweisvngen mit der Maßgabte Anwendung, daß Zinsscheine au für cinen längeren Zeitraum als vier Jahre auê- gegeben werden dürfen. s

Begründung. ;

Der vorliegende Gesetzentwurf {ließt si den gleichartigen, mit Bezug auf den Reichshaushalts-Etat vorgelegten früberen Entwürfen insofern an, als er die geseßliche Grundlage für die Aufnahme der- jenigen Anleibemittel zu schaffen bestimmt ift, welche in dem Reichs- bauthalt8-Etat für 1889/90 im Kapitel 23 der Einnahme eingestellt und zur Bestreitung der in den Erläuterungen zu den Titeln dieses Kapitels bejeihneten Ausgaben bestimmt sind.

Dort sind vorgesehen:

E is worunter zur Beschaffung der Beiträge des Reichs zu den Kosten des Zollanshlusses Hamburgs und Bremens 4 000 000 beziehungsweise 3 000 000 Æ, sowie zu den Ausgaben für den Nord-Osftsee-Kanal 9 500 000 , zusammen . S welche in den vorliegenden Entwurf niht aufzu- nehmen waren, weil die Ermächtigung zu deren Be- schaffung im Wege des Kredits bereits dur die Gesetze vom 16. Februar 1882 (Reichs-Gesetzbl. S. 39), vom 31. März 1885 (Reichs-Geseßbl. S. 79) und vom 16. März 1886 (Reihs-Geseßbl. S. 58) ertheilt worden ift,

bei Titel 2

73 570 176 4,

57 070 176 A 4 933 166 , 62 003 342

bleiben im Ganzen

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Kontrole des Reihshaushalts und des Landes- haushalts von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1888/89, lautet :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen x. : verordnen im Namen des Reis, nah erfolgter Zustimmung des Bundesëraths und des Reichstages, was folgt:

Die Kontrole des gesammten Reichshansbalts sowie de3 Lande®- baushalts von Elsaß-Lotbringen für das Etatsjabr 1888/89 wird von der Preußischen Ober-Recnungskammer unter der Benennung „Rech- nungsbof des Deutshen Reichs“ nah Maßgabe der im Gesez vom 11. Februar 1875 (Reihs-Geseyblatt Seite 61), betreffend die Kon- trole des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Jahr 1874, enthaltenen Vorschriften gefübrt. :

Ebenso hat die Preußische Ober-Recbnungskammer in E auf die Rechnungen der Reichsbank für das Jahr 1888 die gemäß F. 29 des Bankgeseßes vom 14. März 1875 (Reihs-Geseßblatt Seite 177) dem Recnungsbhof des Deutshen Reis obliegenden Geschäfte wabr- zunehmen. [

Die Vorlage in Betreff der Besteuerung des

uckers lautet: s Berlin, den 22. November 1888.

Im §. 3 Absay 2 des Gefeßes vom 9. Juli 1887, die Be- steuerung des Zuders betreffend, ift die Befreiung der Abläufe der inländishen Rübenzucker- Fabrikation (Syrup, Melasse) von der Ver- brauchéabgabe für Zucker auêgesprocen, zugleich jedoch der Bundes- rath ermächtigt worden, sole Atläufe, welhe nah ihrer ursprüng- lihen oder durch weitere Bearbeitung erlangten Beschaffenheit zur Verwendurg für feinere Genußzwecke geeignet sind, mit der vollen Verbrauch8abgabe von 12 Æ für 100 kg oder einer ermäßigten Ver- brau8abgabe zu belegen. Dementsprehend bat der Bundestath am 7. Juni d. J, beschlossen, daß Abläufe der Zuckerfabrikation (Syrup, Melasse), deren Quotient, d. h. deren prozentualer Zuckergehalt in der Trockensubstanz, 70 oder mehr beträgt, vom 1. August d. J. ab der Verbrauh8abgabe von 12 4 für 100 ke unterliegen sollen. _

Dem R lbötage beehrt sich der Unterzeichnete hiervon in Gemäß- heit der S in §. A Absay 3 des vorgedahten Zuckersteuer-

eseßes Viittheilung zu machen. vis vi Der Reichskanzler. In Vertretung : Freiherr von Malßtahn.

Veröffentlichungen des KaiserlitLen Gefsondbeit8- amts. Nr. 47. Inhalt: Personal-NaŸrit. Gesundbeits- stazd. Volkéfrankbeiten in der Berichtêwohe. Cholera in Oft- indien. Bewegung der Bevölkerung in Braunshweig 1881—1885. Sterbefälle in deuts@en Stödtien ven 40 009 und mebr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. Desgl. in deutihen Stadt- und Landbezirken. Witterung. Zeitweilige Maßregeln 2c. Thier- seuWen in Großbritannien, 24. Juni bis 1. September. Desgl. in Frankrei, 2. Vierteljahr. Deëgl. in der Schweiz, Mai und Juni. Stweinepest in Dänemark. Desgl. in Schwedea. VeterinärpolizeiliGe Maßregeln. Medizinal - Gesegebung 2c. (Mecklenberg-St{bwerin.) Erbebungen ür Perlsu&t® unter dem Rindvieh. (FrarkreiH.) Ausdehnung des ViebseuLengeseßzes auf Rauschbrand, Tuberkulose, Rotblauf 2. (Peru.) Allgemeines Sanitäts-Reglement. (Sch&luß.) Kehkiprehung. (Reiczgericht.) Zusaß von vershimmelten Backwaaren zu Teig. Kongrefie, Verhands tungen von gesetzgebenden Körperschaften, Veriinen 2. XXFV. Plenar» versammlung des Landeskulturratbs in Sa&secn. Vermiibtes. (Preußen. Berlin.) Gebeimmittel.

Literarische Neuigkeiten und periodishe Sghriften.

Deutshe Medizinal - Zeitung. (Verlag von Eugen Srofser in Berlin.) Nr. 91. Inhalt: Deichler, Ueber den Urfprunz des dibpbteritiï®en Giftes. Lewin, Anhalonium Lewin. Feoftistow, Wirkung der Schlangengifte. Küwmeil, Laparotomie bei Baubfelltuberkulose. Fraipont, Laparotomiz bei Darmvers{@luß. Fiscder, Melonofarkom des Penis. Carpenter, Divulsion des Sphinkter ani, Heincke, Unterbindung der Vena anonyma sinistra. Demutb, Untcrbindung der Vena femoralis communis. Kölliker, Venenkicinme. Fabrenbach, Resektion bei Handgelenktuberkulose. E Bratfcrè, Difiraktion bei Hüftgelenkerkrankung. Hirt, Patbologie und Tk-rzvie der Nervenkrankbeiten. Ireland, Herrs{hermaWt und Geisteëtrankheit. Fränfel, Scädelafymmetrie. Coën, _Hôör- stummheit. Himmelfarb, Nebenbornschwangershaît. Jaffé- Iaggard-Güntber, Erbreen der Sémwangeren. Verl. mediz, Ges sells@.: Nosenbeim, Carcinom und Atropbie des Magens. Aus den Nerztekarmmecn : Sitzung der Aerztekammer der Provinz Brandenkurg am 17. November 1388. Collectanea medica : Askariden in Galle und Leber ; Abscez des Mittelobr8 ; Langes Tragen eines Seidens tampox8, Prakt. Notizen: Andeer, Resorcin bei Seckcankzeit ; JIameson, Taxis der Hernie; S@{@utz der Instrumente; Garretson, Oelinjeftion bei Strifturen. Vermis(tes. S

Preußiscves Verwaltungs - Blatt, Wostenschrift für Verwaltung und Verwaltungêre{tépflege in Preußen, berausgegeben von Dr. jur. Binfecl. (Carl Hevmann's Verlag in Berlin W.) JIabrg. X. Nr. 6. Inhalt: Perfonalna&ribten. Geldstrafe unter 1 c und Haftftrafe unter 1 Tag. GefangenenreinigungE» pfliht der Polizeibehörden. Pferdemeßgereibetrieb. zeilbalten von Waaren mittelst Autspielung. Verbreitung namenloser Druck- schriften. Lichentransportwesen. Aichung automatiscer Waagen. Erri&tung und Betrieb der zur Anfertigung von Cigarren be- stimmten Anlagen. Kreistagsabgeordnetcn-Wahl im Wablver- bande der größeren Gruntbesiger in der Provinz Hannover. Stadtverordneten - Wablen „von denselben Wablibezirken“ 2c. Kommunalbesteuerung der Poftgebülfen. Kommunalbesteuerung der Versicherungs - Aktiengesellschaft: die an Versicherte gezahlten Dividenden; das im Auslande erzielte Einkommen. Straßen- anlegungs-Beitragëyflidt der anliegenden Eigenthümer“. Strei= tige Gemeirde- und Gutsbezirksgrenzen. MRechtsansvruch des Ge- sammtarmenverbandes auf theilweisen Ersaß der verlegten Kosten der nach Ausscheidung einzelner Theile als Ortsarmenvezrbände gemeinsam gebliebenen Armenlast. Ansiedelung8genehmigungs-Versagung. Polizeilihes Einschreiten gegen den Hauseigentbhümer zur Erczwirgung der Unterla}sung polizeiwidriger Handlungen Seitens Dritter, ins- besondere seiner Miether. Krankenversicherung der Arbeiter; die zwischen verscbiedenen Ortskrankenkafsen über die Zugebörigkeit ein- zelner Betriebe entstebenden Differenzen. Bürgerfteigs-Höber- legung; Entschädigungspflibt der Stadt. Strafbarkeit ungebüßr» lier Aeußerungen in Eingaben an öfentli&e Behörden. Stellen- vakanzen. S i S E

Zeitschrift für vergleihende Rehtswissenshaft. Herausgegeben von Dr. Franz Bernböft, o. ö. Profeffor an der Uni- versität Nostock, Dr. Georg Cobn, Honor. Profejfsor an der Universität Heidelberg, und Dr. J. Kobler, o. ö. Profeffor an der Universität Berlin. (Stuttgart, Verlag von Ferdinand Enke.) Bd. VIII. Heft 11. Inhalt: Zur Ge‘chihte des europâisben Familienrech:s. Von Franz Bernböft. Auch ein Land des römischen Rechts. Von Prof. Dr. I. Kobler. Ueber das vorislamitishe Ret der Araber. Von Prof. Dr. I. Kobler. Indisde Gewohnheitsrehte. Von Prof. Dr. J. Kobler. Rechtsvergleichende Skizzen. Von Prof. Dr. I. Kobler. Ebescheidung im Auslande. Von Ober-Landeëgerichts- Rath Neubauer in Berlin. Literarische Anzeign. 2

Die Arbesiter-Versorgung. Centralorgan für die Staats8- und Gemeindeverwaltungsbehörden, Vorstände der Krankenkassen und Berufsgenofsenshaften. (Herausgegeben von I. Schmiy zu Berlin W. Berlag von Siemenroth u. Worms zu Berlin SW., Wilbelmitr. 129.) Nr. 33. Inhalt: Unterliegen die von Bebörden beshäftiaten Hand- werker der Krankenversiwerungépfliht ? Mitgetheilt von Hrn. Magistrats- Assessor Mugdan in Berlin. Mittheilungen über die Leipziger Ortifranfenkasse. Mitgetbeilt von Hrn. Rathssekretär Ublmann, Bevollmächtigter der Oriskrankenkafse in Leipzig. Die Auzführung des badischen Landesgeseßes, betreffend die Krankenversicherung der land- und forstwirthschaftliven Arbeiter. II. Entscheidungen zum Kranken- versicherungsgeseß: 125. Die Krankenkasse bat aus §. 50 K.-V.-G. einen Erfaßanspruch gegen den Arbeitgeber auch für den Fall, daß die Auflösung des Arbeitsverbältnifses bei dem Vorhandensein der übrigen die Versicherungspflicht bedingenden Voraussetzungen bereits vor, bezw. mit Ablauf der Anmeldefrift erfolgt, die Anmeldung aus diesem Grunde unterlafsen und am Tage na der Entlaffung die Erkrankung eingetreten ist, 126. Die Bestimmungen des §. 85 K.V.-G. gelten nur für die ia der Uebergang8zeit vorzunehmende Abänderung der Statuten. Nach vollzogener Aenderung können früher bestandene, na dem K.-V.-G. aber Unzulässige Leistungen niht wieder eingeführt werden. Entscheidungen zum Unfallversicherungsgeseß. e

Für die Schreibstube. (Schmidt, Berlin C., Neue Friedrià;- straße 39,) 5. Jahrgang. Nr. 3. Inhalt: Zwang zur Kranken- versicherung. Verband deutsher Bureaubeamten. (Swluß.) L rena der Rückstände wiederkehrender Nugßurgen oder

eistungen zum Werth eines solhen Rechts, wenn sie zugleih mit dem Anspruch auf die künftigen Bezüge zur Klage geftellt sind. (Forts.) Vermischtes. Verecinsnachrihten. Büchertisch. V Die gefiederte Welt. Zeitschrift für Vogelliebhaber, -Zücter und -Händler, herausgegeben von Dr. Karl Ruß (Magdebur Creußtz'\che KVerlagsbubbandlung , _R. & M. Kretshmann). Nr. 47. Inhalt: Der Zaunkönig. Bilder aus der beimischen Vogelwelt. V. Ornithologishe Mittheilungen aus Thüringen. Wie fangen wir es an, um in der Nahzuht mehr gute Sänger und weniger Ausschuß heranzubilden ? Aus Haus, Hof, Feld und Wald. Mancherlei. Aus den Vereinen. Briefliche Mittheilungen. Anfragen und Auskunft. Briefwehfel._ l : j

Isis. Zeitschrift für alle ane esZafthat Liebbabereien, herausgegeben von Dr. Karl Ruß (Magdeburg, Creußz'she Ver- lagsbubhandlung, R. & M. Kretshmann). Nr. 47. Inbalt: Thierkunde: Allerlei Haus- und Hofgenofsen aus der heimischen Thier- welt. Die Makropoden-Zucht im Zimmer. Pflanzenkunde: Die verschiedenen Verfabren der Pflanzenvermehrung. Anleitungen: Ueber Tbermoregulatoren und deren Anwendung für beizbare Aquarien und Terrarien. Meine Aqguarien, Terra-Aqguarien, Terrarien und ihre Bewohner. Nachrihten aus den Naturanstalten. Vereine

und Auëftellungen. Mau(kerlei. Anfragen und Auskunft. Bücher- und Schriftenshau. Briefwehsel.