1931 / 259 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Nov 1931 18:00:01 GMT) scan diff

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RNeichs- und aa L Nr. 259 vom 5. November 1931. S. 2

den Wert der eigentlihen Ware in Jrrtum verseßt. Mit dem Zugabewesen G die Unklarheit über den Wert der Hauptware und der Nebenleistungen unvermeidlich verbunden. i

Das geltende Recht hat sih für die Bekämpfung der mit dem Zugabesystem zusammenhängenden Mißbräuche nicht als aus- reichend erwiesen. Jn dieser Hinsicht ist in dem Gutachten des

Reichswirtshaftsrats zutreffend dargelegt, daß die Vorschriften }

des § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und die &8 823, 826 B. G.-B. cine genügend sichere Handhabe nicht bieten. Die Rechtsprehung hat auf dieser Grundlage darüber, ob und inwieweit die Gewährung von Zugaben gegen die guten Sitten verstößt, ausreichend feste Ergebnisse niht zu zeitigen vermocht; Rechtssicherheit ist aber sowohl für die Gewerbetreibenden wie für das kaufende Publikum das erste Gebot. Das gilt gleicher- weise für die Bewertung der gegen unrichtige und betrügerische Reklame gerichteten Vorschriften der §8 3 und 4 des Weittbewerb- geseßes, joweit die Bekämpfung unlauterer Zugaben in Frage teht. P Se Ftoca auf die ungemeinen Schwierigkeiten hingewiesen, die sih für die Feststellung des vom Reichsgericht für die Lauter- eit von Zugaben aufgestellten Merkmals (,Verkauf der eigent- lihen Ware zu einem Preise, der fsich innerhalb der Grenzen hält, in denen Waren von gleicher Art und Güte von Geschäften ähnlihen Ranges am gleihen Plaß zur selben Zeit verkauft zu werden pflegen“) regelmäßig ergeben. Die Preisbemessung ist eine dent einzelnen Gewerbetreibenden zu überlassende Frage der Kalkulation, die sich nah den besonderen Bedingungen, unter denen jeder Geschäftsbetrieb arbeitet, vershieden gestalten wird. Ein Eindringen in alle Einzelheiten der Preisberehnung beim zu- gabegewährenden Händler und seinen Konkurrenten wird deshalb in den seltensten Fällen durchführbar sein.

Um den geschilderten Mißständen zu begegnen, sind klare Bestimmungen erforderlich, die den Gerichten bestimmte, nachprüf- bare Vorausseßungen an die Hand geben. Mit .dem Gutachten des. Reichswirtshaftsrats wird davon auszugehen sein, daß Vor- aussezung für die Zulassung von Zugaben zu sein hat, daß die Konsumenten über den wirklichen Wert der Zugabe niht im Unklaren gehalten werden. Es muß eine feste Berechnung für sie möglih sein, welher Teil des ihnen abverlangten Preijes auf die eigentlihe Ware und welcher Teil auf die Nebenleistungen entfällt. Nur dadurch wird die Zugabenreklame durhsihtig gemacht und die Gefahr einer Täuschung der Kundschaft beseitigt. Von dieser Erwägung geht der Entwurf aus, indem er grundsäß- lih Zugaben verbietet und die im Juteresse des Verkehrs vor- zusehenden Ausnahmen auf die Fälle beschränkt, in denen die gebotene Klarheit für das Publikum gewährleistet bleibt, é

Jm einzelnen is folgendes zu bemerken:

L 1 Abs. 1 enthält das grundsäßlihe Verbot der Zugabe. Das Verbot ist auf die im Einzelhandel gegebenen Zugaben beschränkt, da die Einwendungen gegen das Zugabewesen sih fast aus\scliezlich auf die im Einzelhandel dem kaufenden Publikum gegebenen Zugaben beziehen. Die Fälle, in denen Zu- gaben vom Produzenten an den Groß- und Einzelhändler oder vom Großhändler an den Einzelhändler gegeben werden, treten an wirtschaftliher Bedeutung zurück. N A

Das Verbot .der Zugabe beshränkt sich niht nur auf die Fälle des Verkaufs einer Ware. Die beim Zugabewesen hervor- getretenen Mißbräuche können ebenso in Geschäftsbetrieben ein- treten, die bestimmte Leistungen für ihre Kunden gewe T Ao vornehmen (wie 4. B. Färbe- und Reinigungsanstalten). Es macht ferner keinen Unterschied aus, ob die Zugabe selbst in einer Ware oder in einer Leistung besteht; Leistungszugaben, wie z. B. Photoschecks, wirken sich wirtschaftlih ebenso aus wie die Waren- zugabe. Um Umgehungen des Verbots vorzubeugen, ist im Abs. 1 ausdrüdlich s ehoben, daß als Zugabe auch solche Zuwen- dungen anzusehen sind, für die zwar ein Entgelt verlangt wird, jedoch nux in so geringer Höhe, daß dies offenbar bloß zum Schein geschieht. L L i j

Das Verbot des Abs. 1 beshränkt sich niht auf das Angebot oder die Ankündigung von Zugaben, wie dies das österreichische Gesecß vom 20. Fuli 1929 (Bundesgeseßblatt Seite 899) tut. Wenn auch der Zugabe mit dem Ankündigungsverbot ein großer Teil ihrer werbenden Kraft genommen wird, erscheint dies doch zur Unterdrückung der Mißstände allein nicht ausreihend, Neben der Ankündigung und dem Angebot ist vor allem die Gewährung der Zugabe selbst zu verbieten.

8 1 Ab st. 2 matt von dem generellen Verbot die Ausnahmen, die erforderlih sind, um dem Handel die Bewegungsfreiheit zu lassen, deren er bedarf und die ohne Gefahr für das kaufende Publikum eingeräumt bleiben. O :

So sind unter a solhe Gegenstände freigelassen, die unter dem Schlagwort der Kundenbelohnung zusammengefaßt werden fönnen. Reklamegegenstände geringen Wertes, auf denen auf- fällig und ele iGar eine Reklameinschrift angebracht ist, wie die Hergabe von Fähnhen und Luftballons mit Firmen- aufdruck, Taschenkalendern mit gleicher Reklameaufschrist usw., spielen wirtshaftlih keine Rolle und beunruhigen den lauteren Gescäftsverkehr niht. Dasselbe gilt von den einen selbständigen Verkehrswert nicht darstellenden Kleinigkeiten, die beim Waren- verkauf zumeist Kindern gegeben werden, wie eine Schreibseder beim Einkauf von Schulheften, einzelne Zuckterwerkstückchen und dergl.

Die zu þ und c aufgeführten Ausnahmen betreffen den Barx- und den Mengenrabatt. Beide Formen des Rabatts wh ohne weiteres den Wert der Zuwendung erkennen und shließen daher eine Täushung über das Maß der gebotenen Begünstigung und damit eine Ver|chleierung des Preises aus.

Wenn unter d handelsüblihes Zubehör zur Ware und Handelsübliche Nebenleistungen gestattet werden, so wird dadur einer bestehenden unbedenklihen Gepflogenheit im geschäftlichen Verkehr Rechnung getragen. Eine dem üblichen entsprechende Verpackung der Ware, eine Nebenleistung wie die unentgeltliche Zusendung der Ware und dergleichen sind nicht zu beanstanden; hre Zulassung gibt zu Mißbräuchen keinen A i

Die Ausnahme unter e, die Zugaben zulassen will, wenn dem Käufer das Recht eingeräumt wird, statt der Zugabe einen bestimmten baren Geldbetrag zu verlangen, ist die praktisch wih- tigste. Reichswirtschaftsrats.

bei der Etnräumung eines Anspruchs auf einen baren Geldbetrag jede Unklarheit in der Preisberehnung für den Käufer shwindet. Dem Verkäufer soll es überlassen bleiben, den Barbetrag ziffern- mäßig zu bestimmen, es steht deshalb in seinem Ermessen, ob er bei Festseßung des Betrages von dem ihm selbst erwahsenen Er- stehungspreis des Zugabeartikels ausgehen will odex von der Summe, die der Käufer im gewöhnlihen Geschäftsverkehr für den Erwerb des Zugabegegenstandes zahlen müßte. Der Verkäufer wird abzuwägen haben, was für ihn vorteilhafter erscheint, ob er es vorzieht, eine verhältnismäßig niedrige Schäßung der Zugabe im baren Geld vornehmen und damit den Wert des Zugabe- artikels in den Augen des Käufers gering Been zu lassen oder ob er mit einex höheren Schäßung die Zugabe als wertvoller hinstellen will, sich aber damit der Verpflichtung ausseßt, ge- gebenenfalls auch größere Barbeträge auf Verlangen des Käufers e zu müssen Um die nötige Sicherung des kaufenden

ublikums herbeizuführen, ist es nötig, daß beim Angebot oder

der Ankündigung einer Zugabe auf die Wahlbefugnis und auf |

L gs Betracht kommenden Geldbeträge ausdrücklih hingewiesen wird, er-

Dea ibe aufgenommen worden. Erfahrungsgemäß

eilen Zeitungen, ganz besonders die Fachzeitungen, den- Beziehern

Häufig kostenlos Auskünfte und Ratshlöge; in manchen Fällen ist

| funfterteilung ohne Rücksicht auf die

Mit gutem Grund wird in dem Gutachten des Reichs- |

| Frreführung bedeuten würde.

Die Ausnahme entspricht dem gutachtlihen Vorschlag des | Wie bereits hervorgehoben, ist für die | Zulassung dieser Ausnahme der Gesichtspunkt maßgebend, daß |

Die Ausnahme zu k ist in erster Linie mit Rücksicht auf das | die Arbeiter- und

diese Auskunfterteilung geradezu die Vovaussetung für die Anke nahme und Aufrechterhaltung des Bezugs. ie Ausnahme ist indessen niht auf den Fall des eitungSgewerbes beshränkt, sondern allgemein gefaßt, da es im i häufig begegnet, daß die Verkäufer von Gebrauchsgegenständen den Kaufern eine nähere untengeltlihe Nnterweitnng über den Gebrauch des Gegen- standes zusichern. Mögen solhe Unterweisungen auch zumeist handelsüblih sein (zu vgl. er unter d), so soll die Vor- ¡hrift unter f doch zweifelsfrei feststellen, daß alle Fälle der Aus- Frage ihrer Handelsüblih- feit von dem Zugabenverbot ausgenommen ind. G S

Die Ausnahme unter g betrifft Versicherungsgeschäfte, die von Zeitungs- und Zeitschriftenunternehmungen zugunsten der Be- zieher der Zeitungen oder Zeitschriften abgeschlossen werden, und arp va Hi 7 damit eine Gepslogenheit im Zeitungsgewerbe. die zu wirtshastlihen Schäden bisher nicht geführt hat. Vorausseßung ist dabei, daß es sich um geseßlih zulässige Versicherungen handelt, insbesondere also um solhe, die vom Reichsaufsictsamt für Pri- vatversicherung oder der sonst zuständigen Stelle genehmigt worden sind.

Der Abs. 3 entspriht den Vorschlägen des Reichswirt- schaftsrats, die besonderes Gewicht darauf legen, daß unter allen Umständen bei dem Publikum der Eindruck vermieden werden

, als sei die Zugabe ein Geschenk, da dies in jedem Fall eine te dem Verkäufer durch die Zu- gabe entstehenden Unkosten werden in jedem Falle in die Preis=- falkulation der Ware mit eingeschlossen; die gabe stellt also niemals eine unentgeltliche Zuwendung dar. r die in einer roßen Zahl von Fällen hervorgetrztenen Mißbräuche der An- ündigung von Geschenken, Gratiszugaben und dergl. darf kein Raum bleiben.

Weiterhin is in Abs. 3 verboten, die Zugabe von dem Er- gebnis einer Verlosung oder einem anderen Zufall abhängig zu machen. Dabei ist hauptsählich an solhe Fälle gedacht, in denen dem Käufer z. B. versprochen wird, daß in jedem 5. Paket eine Zugabe enthalten sei oder daß bei einem Einkauf über einen be- stimmten Betrag hinaus durch Ziehung eines Loses ein Gewinn erlangt werden könne u. dergl. Fn Fällen Ber Art wird es oft niht möglich sein, das Vorliegen einer nah § 286 des Straf= geseßbuchs strafbaren Lotterie oder Ausspielung festzustellen, da es an der Vorausseßung des Einsaßes auf Seiten des Käufers [u wird. Vielfah wird schon unter Heranziehung des § 1 es Wettbewerbsgeseßes gegen Geschäftspraktiken dieser Art als mit den anständigen kaufmännischen Gepslo enheiten nicht verein- bar, eingeshritten werden können. Zur Erhöhung der Rechts- sicherheit ist aber ausdrücklih festgestellt, daß Zugaben, . die der- art vom Zufall abhängig sind, zu den dur das vorliegende Gesetz verbotenen gehören.

§ 2 regelt die bürgerlihrechtlihen Folgen einer Ueber- tretung der Vorschriften des § 1. Bei einer bloß objektiven Zu- widerhandlung, bei der dem Gewerbetreibenden weder Vorsaß noch E zur Last fällt, ist auf jeden Fall ein Ange anspruch begründet. Wie bei den entsprehenden Tatbeständen im Sr egen den unlauteren Wettbewerb ist der Unterlassungs- anspruch den Wettbewerbern gegeben, die Waren gleicher oder ver- wandter Art herstellen oder vertreiben (zu vergl. § 13 des Wett- Ee Eee) mit der Besonderheit jedoch, daß hierbei auch Waren erü{sichtigt werden, die von den Zuwiderhandelnden als Zugabeartikel gegeben werden. Denn es ist von Wichtigkeit, daß au die dur die Gewährung von Zugabeartikeln bena teiligten Spezialgeschäste, die lion Artikel als Hauptware vertreiben, si ori diese E Len tigungen wehren können. Die übrigen Vor-

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riften 1m § 2 entsprechen der im §8 13 des Wettbewerbsgesehßzes Ür lbnlide Fâlle bestehenden Regelung. iti

_§83 steht, um dem Zugabeverbot den nötigen Nachdruck zu geben, eine Strafdrohung vor, die si s nach Lage der Dinge auf Geldstrafe beshränken kann. Auch soll die Strafverfolgung nur n ntrag prag

nimmt, um möglichst s{chnell zu einer Beruhigung des

durch die Suggbeumihbrüude gestörten Geschä tSlebong s ge- langen, einen verhältnismäßig naheliegenden Termin für das Zukrasttreten des Geseßes in Aussicht, der andererseits für die beteiligten Gewerbetreibenden ausreihen wird, um sih auf die neue Rechtslage umzustellen. Die im Anschluß daran gegebenen GELZaR F La IGflen ollen den Sen der zugabe- gewährenden Firmen und des Publikums in bezug auf die Ab- wicklung laufender Zugabegeschäfte Rechnung tragen.

Der Königlich britische Botschafter Sir Horace Rumbold hat Berlin verlassen. Während seiner Abnfenbei führt BVot- shaftsrat Newton die Geschäfte der Botschaft.

_ Der cubanische Gesandte de Aguero y Bethancourt ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung bet Gesandt- schaft wieder übernommen.

In Abänderung der Bekanntmachung der Handelsvers- tretung der USSR in Deutschland R Januar 1931 (Reichsanzeiger Nr. 2), 24. März 1931 (Reichsanzeiger Nr. 70) und S Mai 1931 (Reichsanzeiger Nr. 101) wird folgendes bekannt-

A 1b und B Ib Hermann B i tker wird ichen;

an seine Stelle tritt: O:

A Ib und B Ib Moissej Gurewit\ch.

Preußisher Landtag. 258. Sigßung vom 4. November 1931, 12,15 Uhr. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Landtag hat heute außerhalb seines ursprünglichen Tagungsplanes eine Plenarsizung M eGenfälrne, Ln tva halb der Frist der Geschäftsordnung über den deutsch- nationalen Mißtrauensantrag gegen Land- wirtschaftsminister Steiger abstimmen zu können. A der Tagesordnung stehen vorher noch mehrere Ausschußberichte und kleine Vorlagen.

Bei Sitzungsbeginn wendet hn Abg. Hillger-Spiegel-

berg (D. Nat.) gegen Ausführungen, die in einer früheren Sizung der Abg. Meyer-Herms orf (Chr. Soz. Vd.) F en ihn getan habe. Der Abg, Meyer hätte ausgeführt, den Deuts - nationalen sei es mit ihrem Mißtrauensantrag gegen den Land- wirtschaftsminister Steiger nicht ernst. R der Abg. Hillger- Spiegelberg in vertrautem Kreise gesagt: Wir können Gott nicht gea anen, et Brüning am Ruder geblieben ist, sonst ginge es r E dreckig! Der Abg. Liner betont, diese Be- (Stri des Abg. Meyer sei von Anfang bis zu Ende unwahr. (Stürmisches hört, hört! bei den Deutschnationalen.)

Abg. Kasper (Komm.) wendet sich dann gegen das vom Jnnenminister erlassene Verbot aller Umzüge und Vetx- sammlungen unter freiem Himmel, das eine weitere unerhötte Beeinträchtigung der legalen politishen Betätigung der revolutionären Arbeiterschaft und ihrer Organisationen bedeute. Durch die dadur versuchte Behinderung des wehrhaften Kampfes

egen den immer blutiger wütenden faschistishen Terror (in 12 agen seien 8 Arbeiter von den Nazis ermordet) solle offensihtlih der erstrebten faschistishen Militärdiktatur der s ebnet und | e Ebe noch mehr als bisher au in ihrem orga pee gegen Lohn- und Gehaltsraub durch Einsa polizeiliher Gewalt indert werden. Dieses Verbot richte si

in seiner Auswirkung in erster Linie gegen die Kommunz Partei und alle übrigen revolutionären Klassenorganisatig», Arbeiterschaft, die vielfa, besonders in ländlihen Gebizi, feige des faschistishen Terrors auf die Saalbesitzer gez, eien, ihre M anen unter freiem Himmel abzu, (Der Redner erhält einen Ordnungsruf, weil er davon ? daß „Minister Severing Arm in Arm uit dem Hyp Groener“ die Werktätigen unterdrücken wolle.) Abg. Kaëp langt, daß über den Antrag seiner Fraktion, in dessen Begrüy A die vorstehend erwähnten Säße finden und der die sg, ufhebung des Verbots der Umzüge und Versammlungey freiem Himmel fordert, sofort entshieden werde. 2

Die sofortige Verhandlung dieses Antrages seit Widerspruch aus dem Hause. (Pfuirufe bei .den Kon

Am Widerspruch scheitert auch die vom Abg. Sh y, (Komm.) verlangte sofortige Erledigung eines foy nistischen Antrages auf Aufhebu n9 des vom Regiery Pen in Erfurt erlassenen Redeverbots ge

en Abg. Duddins (Komm.).

Abg. Bor ck (D. Nat.) verlangt, daß der Landtag läufig nicht über die Schließung der Berlij Chirurgischhen Universitätsklinik in der 3 straße entscheide, bis Geheimrat Bier die Möglichkeit seine Ansicht zu dieser Schließung weiterhin an maßgehez Stellen zu entwickeln. Mit großer Mehrheit wird diesem trag zugestimmt und die Schließung der Chirurgj Universitätsklinik in der Ziegelstraße von der heutigen T:F ordnung abgeseßt. i

___ Ohne Aussprache nimmt das Haus Anträge des Uy richtsaus\chusses an, die die Regierung ersuchen, die 2 verwaltungen anzuweisen, ausgedehnte und fkostspi Schulreisen zu verbieten und grundsäßlih nur sol gestatten, die nicht länger als drei Tage dauern. :

Angenommen wird auch ein deutsch-volksparteil Antrag, wonach die Regierung dafür sorgen soll, daß bei Y führung von Aufklärungsfilmen vor Schüle Filme als Schulfilme den Schülern nur gezeigt wat dürfen, wenn durch sorgfältige Prüfung festgestellt ist, daß Vorführung nicht die Gefahr in sich trage, das gesund-sitt Empfinden der Fugend zu verleten.

_ Darauf werden die. Ausführungsverordnungen S zur Bekämpfung der GeschleWh krankheiten durch Kenntnisnahme für erledigt erf Das Haus stimmt sodann den Anträgen des Bevölker politishen Ausschusses zu, in denen die Regierung es wird, die Ser L an durch Bestimmungen ergänzen, die die Behandlung zwangsüb! wiesener renitenter Geschlechtsfkran! regeln. Die Frage der Hilfsbedürftigkeit von Geschle franken, deren Behandlungskosten ganz oder zum Teil 1 fallen können, soll dahin neu gevegelt werden, daß als hi bedürftig gelten Geschlehtskranke, soweit sie ohne Gefährd ihres oder ihrer Unterhaltsberechtigten notwendigen Lebe bedarfs die Kosten einer Behandlung an Geschlechtskranl niht tragen können. Hilfsbedürftig sollen auch solche en sein, die die ihnen auf Grund einer Verficherung tehende ärztlihe Behandlung einer Gekchlechtskrankheit

in Anspruch nehmen können, weil sie ihnen wirtscafll

Nachteile bringen könnte.

_Die Anträge verschiedener Fraktionen über Finanznot der Gemeinden und Gemein! verbände werden ohne Aussprache dem Hauptausss überwiesen. |

Es folgt die Beratung des Berichts des Untersuchun ausschusses über die Personalpolitik im Preuj shen Statistishen Landesamt.

Abg. Dr. Heidenreich (D. Vp.) berichtet übr die | fangreihen Verhandlungen des Untersuchungsaussc“usses legt die mit Mehrheitsbeschluß angenommenen Schlußs-ststellun vor, die davon sprechen, daß seit April 1928 mehrere Fälle | artei- und gewerk\chaftspolitisher Behandlung bei der tellung, dem Abbau und der Weiterbeschäftigung von Angestel im Statistischen Landesamt vorgekommen seien, Dem Angest:l Posner wird nachgesagt, daß er eine wissentlih falsche dienst! Meldung an den Präsidenten des Landesamts anläßlih Nachforshung nah dem Verfasser von Zeitungsartikeln abgeg habe. Für die Arbeiten des Angestellten Posner sei Regieru direktor Dr. Cassau verantwortlih. Fn einer Entschließung ucht der Ausshuß die Regierung, zu veranlassen, daß der Ÿ onalbearbeiter in Zukunft mit den Sachdezernenten ohne G haltung unverantivortlicher Personen zusammenarbeite und | in den Etat für 1932 Regierungsdirektorenstellen für Statistishe Landesamt niht mehr aufgenommen werden, Neueinstellungen sollen in erster Linie diejenigen berücksi werden, die nach dem ager ebnis aus partei- R A olitishen Gründen entlassen wurden. Dienstl

ateile sollen aus der Arbeit des Untersuhungsausschusses Angestellten oder Beamten nit entstehen. Der Berichtersta! fügt hinzu, daß weitergehende Anträge, die er im Ausschuß q die Sozialdemokraten Dr. Cassau und den auf Privatdicl vertrag angestellten Posner gestellt habe, keine ehrheit funden hätten. Posner könne man als moralish nit ganz | wandfrei und als bösen Geist des Amtes bezeihnen. (Zut bei den Sozialdemokraten. Unruhe bei der Deutschen Va as Die Feststellungen, die dem Plenum zux Ann empfohlen würden, stammten nicht von ihm, dem Berihtersta dessen Entwürfe ja abgelehnt seien, sondern von Vertretern Regierungsparteien. (Hört, hört! rets.) Die Schugtresolu! ür die als Zeugen vor dem Ausshuß gehörten Beamten [ngestellten sei leider notwendig gewesen, weil s{hon Fälle ! lägen, in denen diese Zeugen dienstlihe Benachteiligungen bemerken glaubten. (Hört, hört! rechts.)

Abg. Eber sb a ch (D. Nat.) beantragt hierauf uter weis auf die sehr shwah beseßte Regierungsbank die Her {erung des Junen- und des Finanzministers zur Bera ieses Gegenstandes.

Abg. Wilke (Soz.) widerspricht Ee Antrag, da U Gs die ganze Angelegenheit ledigliq aus pa! politishen Gründen groß aufgezogen hätten.

Die Herbeirufung der Minister wird gegen die Stim der Rechtsparteien abgelehnt.

A der hierauf eröffneten Aussprache betont bg. Ebers8backch (D. Nat.), das Preußishe Statist Landesamt habe sih wissenschaftlichen Weltruf erworben. An Spitbe dieses Amtes stehe in Präsident Dr. Lee ein Mann Tradition des monarchischen Staates, der die ho Bedeutung Amtes gefördert habe. Präsident Saenger habe es nit f können, daß eine Behörde, die do nur der Wirtschaft und ! Staate dienen soll, nah dem Eintritt des Dr. Cassau gewerk\0 lihen und parteipolitishen Fnteressen nußbar gema wu Präsident Saenger sei seiner ganzen Persönlichkeit na

energish genug gewesen, um solhen Bestrebungen der Nach kril

eit entgegentreten zu können. Das ganze “dunkle Kapitel in eshihte der preußishen Staatsverwaltung, das sih bei Un suhung der Personalpolitik im Statistishen Landesamt offen!

M Redner, wenn der Berichterstatter erklärt, daß

Neichs- und Staat3anzeiger Nr. 259 vom 5. November 1931. S. 3

ben mit ein Teil de2-gaïzen neuen Shstems déi Nach-

Früher, im alien Regime, habe man niht nach der olitishen Einstellung der Staatsbediensteten gefragt. (Wider- pru bei den Sozia g m og A Dr. Cassau stamme niht- aus der Beamtenlaufbahn, sondern sei als Außenseiter und Partei- bucmann dur den Minister GrzesinÆi als Regierungsdirektor in das Statistische Landesamt berufen worden, offenbar, um Personalbeschwerden des sozialdemokratishen Hentralverbandes nachzugehen. (Hört, hört! reckchts.) Als Hilfsarbeiter habe der neue Personalreserent Cassau sich Herrn Posner und das Dienst- mädhen Fräulein Rose mitgebraht. (Lachen und Hört, bört! bei den Deutshnationalen.) Mit dem Eintritt dieser Leute habe sih im Statistishen Landesamt eine wüste Schnüffelei eingestellt. Der Redner schildert weiter ausführlich den Verlauf der in öffentlichen Situngen geleisteten Untersuhungsarbeit und spriht von Ver- suhen des Abg. Heilmann (Soz.) und des Fnnenministers Grzesinski, den Präsidenten Saenger zu beeinflussen und von dem Angebot an Saenger, sich im Alter von 62 Fahren freiwillig pen- sionieren zu lassen, wofür man Saenger eventuell bis zum 8 Lebensjahre seine vollen Bezüge hätte weiterzahlen wollen. (Lebhaftes Hört, hört! rechts.) Herr Posner, dessen Wirken be- sonders zu beanstanden sei, sei inzwishen befördert und ins Oberpräsidium - berufen worden, während seine Stelle im

be, sei riegszeit.

| Statistischen Landesamt ein anderer Sozialdemokrat einnehme.

«Erneutes Hört, hört! rets.) Da der Auss{uß beslossen habe, die Regierungédirektorenstellen im Statistishen Landesamt zu streichen, werde Cassau zwar von dort vershwinden, aber wahr- \cheinlich bei dem herrschenden System sehr bald wieder als höherer Beamter, belohnt für seine parteipolitischen Dienste, wieder er- \heinen. Die Untersu&ung der Vorgänge im Statistischen Landesamt hätte ein ekelerregendes Bild neuzeitlicher Personal- politik enthüllt. (Lebhafte Zustimmung rets.) Die Deutsch- nationalen verlangten sofortige Entlassung Dr. Cassaus, zumal troß der Ergebnisse des Untersuhungsausshusses eine Besserung im Amt bisher niht eingetreten sei. (Sehr wahr! rets.)

Abg. Leinert (Soz.) hebt hervor, daß der Untersuhungs- ansshuß lediglih die Aufgabe hatte, Tatsachen festzustellen. Die vom AussuE vorgelegten organisatorischen S hätten von ihm gar nicht beschlossen werden dürfen. Der Berichterstatter Dr. Heidenreich habe eine Unterlassungssünde begangen, weil er nur seine parteipolitishe Auffassung der Dinge vorgetragen, aber vershwiegen habe, wie die Sozialdemokraten sih im Ausschuß ver- halten hätten. Die Sozialdemokraten hätten z. B. beantragt, fest- zustellen, daß die Untersuhung und auch die Aussage des deutsh- nationalen Präsidenten Saenger ergeben haben, daß bei den Ein- stellungen oder Entlassungen des Statistishen Landesamts der leßten Jahre politishe Gründe e mitgewirkt haben. Diese Auffassung vertrete die S. P. D. auch jeßt gegenüber dem Antrag des Untersuhungsausshusses. Die Vorwürfe gegen das Sta- tistishe Landesamt, die die Rechtsparteien erheben, richteten si tatsäahlich gegen den verantwortlichen Brax nten des Amtes, den deutshnationalen Herrn von Saenger. Die Behauptung, daß in früherer Zeit politishe Gründe bei Einstellungen niht maß- gebend gelun s sei falsch. Der Berichterstatter müsse wissen, daß im alten Regime deshalb keine Sozialdemokraten eingestellt worden seien, weil man sie bezeichnete als eine Rotte von Menschen, die niht wert sei, den Namen Deutsche zu tragen. Dieser reaktionäre Geist set 1m Statistishen Landesamt fonser- viert worden. Als nun ein Sozialdemokrat als Direktor in das Amt übernommen worden sei, bätten die Vertreter des reaktio- nären Geistes Aae dagegen begangen, daß man ihr reaktio- nâres Heiligtum zerstören wolle. Es ist unwahr, so sagt der t p _D alle Referenten gesagt hätten, früher seien bei den Einstellungen und Entlassungen politishe Gründe nicht maßgebend gewesen. Das Gegenteil ist rihtig. Der T aiteas und die Referenten haben erklärt, a8 bei den leßten Entlassungen keinerlei politishe Gründe mitgejpielt haben. Der Angestellte Posner, den der Abg. Ebersbach so angegriffen hat, ist vom Präsidenten des Amtes als ein ausgezeichneter An- estellter geschildert worden. Seine Uebernahme ins Oberpräsi- ium erfolgte, weil sein S! auf das Oberpräsidium ver- wiesen worden ist. Auch im Oberpräsidium gilt Posner heute als einer der fähigsten Angestellten. Das hindert die Rechts- parteien aber nicht an seiner Verfolgung. Wir lehnen die An- träge des Ausschusses ab. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Die Weiterberatung wird dann unterbrochen zur Vor- nahme der namentlichen Abstimmung über den deutschnatio- nalen Mißtrauensantrag gegen Landwirt- \haftsminister Dr. Steiger.

Der Antrag. wird mit 228 Stimmen der Regierungs- parteien gegen 179 Stimmen abgelehnt. Für das Mißtrauen stimmten auch die Deutsche Volkspartei, die Wirtschaftspartei, das Landvolk und die Deutsch-Hannoveraner. Der Christlich- Soziale Volksdienst beteiligte sih nicht an der Abstimmung. 2E beiden Volksrechtler Titamleit gegen den Mißtrauens=- antrag.

Jn der fortgeseßten Aussprache über den Bericht des Untersuchungsausschusses zur Personalpolitik im Preußischen Statistischen Landesamt erklärt

Abg. Schamer (Ztr.), das Ziel der Untersuchung, die Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung im Statistischen ‘Lan- desamt, sei nicht erreiht worden; im Gegenteïl sei die Erörterung der im Ausshuß besprochenen ragen im Amt lebhafter denn je. Man könne si jedenfalls des Eindrucks nicht erwehren, daß seit der Ankunft der Herren Dr. las und Posner die Klagen über olitishe Tendenzen und Beeinflussung im Amte. laut geworden ind. Der Redner bringt erneut den Wunsh zum Ausdruck, daß en Angen des Amtes aus ihrer Aussage im Ausschuß kein Nathteil erwachsen möge.

Abg. Heidenvreich (DVP.) wendet sih gegen den Vorwurf des Abg. Leinert (Soz.), daß er als Berichterstatter nicht objektiv berichtet Habe. Seine Ausführungen seien genau dieselben ge- wesen wie im Ausschuß. Diese habe der Abg. Riedel, also ein ür Leinert unverdähhtiger Zeuge, als absolut sahlich bezeichnet.

ie Ergebnisse des bee Wai usshusses sind eine einzige Ver- urteilung gerade der sozialdemokratishen Personalpolitik im Statistishen Landesamt gewesen. Wiederholt ist der Minister des Jnnern gewarnt worden. Wenn diese rnungen nicht beob- ahtet wovden sind, so blieb nihts weiter übrig, als einen Unter- suhungsausshuß einzuseßen. Es ist festgestellt worden, daß die Mitteilungen des Jnnenministers aw den Abg. Heß über Be- g ungen von rechtsgerihteten Personen bei Anstellungen im ‘tatistishen Landesamt unriti Oden sind. E Seve- ring, der au jeßt noch keinen Anlaß zum MPpiuges chen Ein- shreiten gegen den Direktor ana findet, jo te sid die Mühe geben, den Aktenband des Untersuhungsaus|schusses sih genauer anzusehen. Die Regierungsparteien haben anerkannt, daß die feft estellten Mißstände ausgeräumt wevden müssen. An diesen ißständen aber wird sich mchts ändern, solange n im Amt bleibt, (Sehr richtig! rechts.) Die kostspieligen rozese, die Preußen vor dem Arbeitsgeri t, fallen Cassau zur Last. Daß es bisher niht möglih gewesen gee soll, wie der Minister behauptet, Cassau in eine andere Stelle zu bringen, wie versprochen worden ist, ist niht glaubhaft. Nad der Antwort des Ministers V eine Kleine Rusrage soll au für die fristlose Entlassung des Angestellten Posner gee feine Veranlassung sein. Die Mehrheit des Unte UQungraut usses hat festge]tellt, daß Posner als Ängestellter seine enes einfah belogen hat, rt, hört! rechts.) Posner hat auch in gewerkschaftlichen Funktionärversammlungen über seine Vorgeseßten sich in Aus- drücken geäußert, die einfah nit wiederzugeben sind. (Hört, hört!) Wo befindet lid Herr Posner jeßt? Der Regierungsvcrtireter hatte uns im Aus\{uß mitgeteilt daß die Versezung Posners

t verloren

Jebvt hört man, daß war. haben, Mir find Mitteilungen zugegangen, aus einem Geheimfonds des \

JFnnenministerium bezahlt worden ist. teilungen? Wenn

osner do

Geschieht das etwa jeßt auch wieder? gegen. daß ein solher Angestellter noch Staatsdienst verschwunden ist. Neuerdin im Statistishen Landesamt anscheinend Erörterungen Anlaß gibt. Dutende von arbeitern mußten entlassen werden. Stat

gezogen worden. Darüber wird mitgeteil

hört warum die lige keit kein See i auch über diesen

Abg. Kasper (Komm.) erklärt,

vorübergegangen.

auch jeßt nicht troß der Feststellungen des eintreten. ie Sozialdemokratie werde

in das Berliner Polizeipräsidium mt fistande gekommen sei. : x l im Polizei“ rästdium angestellt Die Behörde soll die Bezahlunz der Srelle aber abgelehnt

inistertaldirektors Klausener vom

ß Posner jevt im Oberpräsidium angestellt ist, so weiß man ja, wie seinerzeit nah Vakanzen für ih

wurde, um ihn zum Landrat oder zum Regierungsrat zu machen. Wir verwahren uns da-

jeßt erfolgten Wiedereinstellung zurückzugreifen. ist ein gewisser Dr. Dietrich, der niemals im Statistishen Landesamt war, heran-

Empfehlung des sozialdemokratischen Staatssekretärs im Land-

wirtshaftsministerium, Dr. Krüger, angestellt worden is. (Hört,

: vechts.) Wenn dies stimmen sollte, würde man klar sehen,

ren abgebauten Hilfsarbeiter an deren Fähig-

ist, niht berücksihtigt worden sind. Wir wünschen

1 i all Aufklärung, und hoffen, daß der Landtag die Beschlüsse des Untersuhungsausshusses annimmt.

Untersuchungsausschusses hätten nichts weiter zutage als einen efelhasten Sireit um die Futterkrippenpolitik der Sozial- demokraten und der bürgerlih-fa\chistishen Fronti, von den Sozialdemokraten bis zu den sei sih aber einig, wenn es sich um die Entfernung von kommu- nistishen Angestellten und Beamten handele. Falle bekannt, in denen Beamte disziplinarisch bestraft worden seien, nux weil sie kleine Geldbeträge für kommunistische Samm- lungen gestiftet oder einst mit dex kommunistishen Bewegung sympathisiert hätten, Jm Statistishen Landesamt habe die Sozialch demokratie ihre Postenschieberei aber zu dumm getrieben, An diesem faschistishen Nest sei die sogenannte Revolution spurlos Das Ministerium habe Kenntnis derx Dinge nicht eingegriffen. Eine Aenderung werde

allen Umständen decken und s{hüßen, Die Kommunisten würden sih bei der Abstimmung dexr Stimme enthalten.

daß die Stelle Posners Stimmen diese Mit-

n gesucht

immer nicht aus dem as ist wieder ein Fall vorgekommen, der zu wissenschaftlichen Hilfs- t nun auf sie bei einer

t, daß er auf besondere

die Feststellungen des gefördert ront. Die ganze ationalsozialisten,

Es seien ‘ogar

trop jahrelanger

Untersuhung8ausshusses ihre Guünstlinge unter

belassen.

Abg. Gro ssk e (Wirtsh. P.) erklärt

Die

: Das Ergebnis der Aus-

s{ußverhandlungen kann als Schulbeispiel dafür gelten, wie es in staatlihen Verwaltungen nicht aussehen darf. bezüglichen Ausführungen des Berichterstatters stimme ih voll- inhaltlich zu. Trob der festgestellten ungeheuren Mängel in der Tätigkeit des Regierungsdirektors Dr. Cassau totums Posner hat die Staatsregierung diese Leute in ihrem Amt e Das ist um so mehr zu bedauern, als die Amts- führung Dr. Cassaus au nah den Feststellungen des Ausschusses in personeller und sahlicher Beziehung noch fortgeseßt zu Bean- standungen Anlaß gibt. Anträgen und den Entschließungen restlos zustimmeu.

Den diess

und seines Fak-

irtshaftspartei wird daher den

Abg. Stendel (D. Vp.) wendet sich gegen die von den

Sozialdemokraten vorgetragene Ansicht, daß parteipolitische Ein- flüsse in der Personalpolitik des Preußischen Landesamts nit be- standen hätten. Er könne demgegenüber sagen, daß die Unters suhung des Ausschusses seine schlimmsten Besürchtungen übers troffen habe. Vor allem stehe fest, daß die beiden Personen, die durch das Vertrauen des damaligen FFnnenministers Grzesinskt in das Landesamt hineingefkommen seien, nämlich Cassau und Posner, für ihre Posten völlig ungeeignet seien. i 1 erwarteten vom Minister des Fnnern, daß an die Stelle Cassaus ein anderer Personalreferent trete.

Seine Freunde

Abg. Riedel (D. Staatsp.) wirfi den Deutjschnation1lewm

und der Deutschen Volkspartei vor, die Vorgänge im Statistishen Landesamt parteiagitatorish ausgenußt zu haben, Es komme scßt vor allem darauf an, dafür zu sorgen, daß sich das Landesamt wieder seiner sahlichen Arbeit widmen könne.

Die Feststellungen des Ausschusses werden, teilweise unter

Stimmenthaltung des Zentrums, gegen Sozialdemokraten und größtenteils auch gegen Kommunisten, angenomnten bis auf den Teil der Entschließung, der die Regierung ersucht, im den Haushaltsplan für 1932 Regierungsdirektorenstellen für das Preußische Statistische Landesamt nicht mehr auszu- nehmen. Hiermit soll sich der Hauptauss{chuß noch einmal be \chäftigen.

Das Haus vertagt sich auf Dienstag, den 24. November,

Schluß 16 Uhr.

12 Uhr: Berichte der Untersuchungsausschüsse wegen des Volksbegehrens gegen den Young-Plan und wegen dex Finanzgeschäfte der Preußenkasse.

Statistik und Volkswirtschaft.

für 1000 kg in Reichsmark.

Getreidepreise an deutschen Börsen und Fruchtmärkten in der Woge vom 26. bis 3l, Oktober 1931

Marktorte

Handelsbedingung

*) Notie- rungen für Brot- q getreide

am

Noggen Weizen

kg |

kg je 11 | RM je k1 | RM

f Sommer-

Gerste Hafer Winter- Futter-+7

Aachen Bamberg Berlin j Sre E

Lieferung im Monat E (frei Berlin)

Braunschweig Breslau « «

Chemniß I Dortmund

Dresden » 9 Duisburg Emden « 4 Erfurt « à

anan a. M.

era . .“ . Gleiwiß , «

B a, S. amburg » o * Hannover

Karlsruhe : Kassel. « »

An A §0: D et.

Großhandelsverkaufspr.

ab Station «

von mindestens 15 6

frachtfrei Gleiwiß . « netto, frei Halle bei Abnah rar amburg . - rei Fahrzeug Hamburg, ab danuouers@e Station ab Bremen, unverzollt !)

0:4 9+ Q

Kassel ohne Sal « «

sberg i. Pr. Krefeld aa B Leipzig . . .

Liegniß « » » Merdeburg Ï Mainz . Mannheim

München q

Nürnberg Plauen «

Stettin . Siuttgart Worms Würzburg

Frachtlage Köln . .. loco Königsber

prompt frachtfrei Leipzig

ab Uegniß netto, ab

loco Mainz Großhandelseinkfspr. ab Verladestation .

bahnfrei Worms

fränk. Verladestation

frei Aachen in Ladungen von mindestens 10 & Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station ab märkishe Station . «e ooo.

z ab braunschweigische Station frachtfrei Breslau in Waggonladungen v. n ' Fradhtlage Chemnig in Ladungen von 10—15 &

mund in Ladungen von 19 waggonfrei sächs.Versandst. b. Bez. v. mind. 10t frei Waggon Duisburg « - . . - - ab thüringische Vollbahnstation bei Abnahme

rachtlage Frankfurt a. M. ohne Sack G N ect che Verladestation « «+ « - «

waggonweise Frachtlage Karléruhe ohne Sack Großhandelspreise waggonfrei ab Station

ab holt. Station bei waggonweise

ab iiébperbeinist he Station N :

zirks bei Abnahme von Waggonladungen . netto, waggonfrei Mannheim ohne Sa&X. Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab

südbayerishe Verladestation « « .- « Großhandelspreise waggonfrei ab vogtländ. waggonfrei Stettin ohne Sa . . « « Großbandelspr. waggonw. abwürttbg. Station

Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab

29, 27. 26.—31.,

. n

, e 1546 Dort-

waggonfrei

me v. ‘mindestens 15 b

unverzollt) Í

E. S ss e.

6.0 S s .“ . «C . .

Bezug

Be-

nordbayer. Station

26, L 30.

27. 31.

74/74,5 73/76 75/76 78/79 70/71

226,3 223,0 219,2 221,8 6) 205,3 7) 232,3 234,3 243,8 218,0 290,3 224,3 210,3 295,5

232,5 12) 220,5

216,0

207,0 229,3 208,5 218,0 219,0 229,0

990,0 248,8 2)

221,0 217,0 932,5 9) 225,1 225,0 9) 216,0 207,0 212,0

218,5 228,8 242,5 222,7 237,5 9) 221,5

209,5 224,5 211/5 936,3 31) 232,5

211,3 203,0 191,7

72/72,5 67/72 72/73

200,8 200,8 207,3 199,0 207,0 203,0

212,0 11)

213,8 19 206,0

205,0

76,5 74,5 78 72 75

75 76

73

74 74 76 74,5 79 75/76

75/76,9

216,5 215,0 199,0 212,5 201,8

201,0 222,5 2)

210,0 187,0 218/8 9) 195,5 215,0 8) 209,0

194,0 200,0 9175 9181 9015 199,5

203,5 195,2

215,0 210.0

76/77 T5

71/72

8/13 | 72/73

160,09) 150,0 146,3

160,3 159,0 167,4 154;0 146,8

159,5

)| 162,099 158,0 | 175,07) 135,5

145,0 166,3 150,0 145,0 154,0 156,6

155,0 171,3 152,5 1400 2) 153,8 29 138,2 151,3 Y 156,0 137,0 153,0 160,0 178,1 142,5 142,0

139,0 146,8

155,0

182,515)

_—— —I—I D | o —-

162,5 18) 184,8 86,74 19) 184,0 87,04 19) 168,8421)

172,9 175,0 180,0 29)

les o Smet

C 009 09

H

0 Go 00

1

177,5 184,0 180,0 164,8 177,5* 175,02) 179,042)

185,0 166,07

164,0F 165,07

168,0 2) 145,0 171,0 8) 157,542) 173/1480) 154,0 5) 149,0 #)

157,9 166,4 5)

1165,07 175,042)| 163/8 +

73/748)| 222,9

71/723)| 214,5

Preise für ausländishes Getreide, cif Hamburg 2).

175,54 | 167,2 4) | 142,5

e.

Noggen

Weizen

Gerste Hafer

Western I1

Manitoba (Kanada)

(Ver. Staaten) | £22 Plata 1

IL ITI IV

(Ver. Staaten)

Rosafé | Barusso_| (Argentinien)

rdwinter IT U

Donau | La Plata

Plata (russ)

117,9

*) Wo mehrere Angaben vorla _der Einfuhr gegen Bezugsschein 50 gewährt. ) ö) Futter- roggen 217,0, 73 kg L teetie verschiedener uttergerste verschiedener verschiedener Herkunft, verzollt 200,0. 165,0, 2) Mittlere; gute 185,0.

erfunft. 29)

Berlin, den 4. November 1931.

110,4

y Sai für G G ne und FIndustriegerste. ommerweizen.

ie hl. 9) Westfälischer. erfunft, verzollt 205,0.

ausländische zollbegünstigte. ?) W ürttembergischer.

en, je Tonne.

Süddeutscher.

2) Norddeut!cher 181,3. *) Futter- un

Y e, °) Auch für Futter, und I Ried; Pfälzer 185,0, ®) Áb 31. 10.

sind aus diesen Durchschnitte Die Bezugsscheine werden (im Verschiffungshafen) im laufenden M 7) Futterweizen. *®) 5 p A i ing aen

eehafer; pommershe! t us 2) Geringere (Sortier-) Gerste. 2) Weißer. Le N Ouatitäs

|

1 Zoll 180

gebildet worden.

d) Feinst

8) Gute. einste. 14) Dfitfriesisher 175,0. {er 180,0. 8)

d Industriegerste 171,0.

bnabme einer entsprech e E 8) Nheinitcher. n 10) Mittlere !!) 15) Sächsische, ! Auch für Industriegerste.

29) Industriegerste 173,8.

185 | -

RNM. Ermäßigter Zoll bei enden Menge Kartoffelflocken 4) Sndustriegerste. fischer; Sands ) Ausländischs 19) Ausländi)ché 23) Ausländische Futtergerste

80) Jnländishe und

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr, Play er