1931 / 300 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Dec 1931 18:00:01 GMT) scan diff

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bungen ändern, soweit es infolge E durch Hingabe von Sch rshreibungen Artikel 13 Ab[, 3 gilt entsprechend. Artikel 25. Rechtsnachteile, die an eine unpünktlihe Zahlung geknüpft sind, treten nit ein, wenn bis zum 1. Fuli 1932 fällige Zins- und -Til gee injoas eines nit ‘auf grober rlassig- Fcit beruhenden Jrrtums über die Höhe der nah der Notverord- nung und den zu ihrer Durhführung oder Ergänzung erlassenen Verorduungen geschuldeten Beträge 9 vollständig gezahlt werden. Artikel 26.

Diese Verordnung tritt, soweit sie Vorschriften des § 4 der Notverordnuna durchgeführt oder ergänzt, mit Wirkung vom 1. Januar 1932 in Kraft.

. Berlin, den 23. Dezember 1931. t Der Reichswirtschaftsminister. Warmbold. Der Reichsminister der Justiz. Dr. Foëll.

erforderli

Zweite Verordnung über einmalige Bilanzierungs- erleihterungen.

Vom 23. Dezember 1931,

Auf Grund des Artikel 1 § 1 im Kapitel V des Vierten Teils der- Vierten Verordnung des Retchspräfidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum E des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 (RGBl. I S. 699/715) wird hiermit verordnet:

N Die Vorschriften der Ersten Verorduung über einmalige Bilanzierungserleihtérungen vom 15. Dezember 1931 (Reichs- gejevbl. T S. 759) gelten auch sür Zwischenbilanzen. & 2.

Soweit im Zusammenhang nrit der Aufstellung einer Fahresbilanz oder einer Zwischenbilanz die Verpflichtung be- ¡iteht, für den Fall einer Uebershuldung die Eröffnung des Kon- itrsverfahrens oder des gerichtlichen Vergleihsverfahrens zu boantragen, gilt das Entwertungskonto als Teil des Vermögens.

8.3,

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 19. Dezember 1931 in Kraft.

Berlin, den 23. Dezember 1931.

Der . Reichsminister der Fustiz. Dr. Foël.

Der Reichswirtschaftsminister. Warmbold.

Bekanntmachung

zu der dem Funternationalen Überein- fommen über den Eisenbahnfrahtverkehr beigefügten Liste.

__ Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen- und Schiffahrtslinien, auf die das Fnternationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ler Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 79 vom 4. April 1931), wird wie folgt geändert:

Jm Abschnitt. „Dänemark“ unter A werden mit Wirkung vom 26. Dezember 1931 folgende neue Ziffern etragen: 10. Ebeltost—Trustrup Eisenbahn (Direktion in [toft) 25. Odense—Bogense Eisenbahn (Direktion dec Nord-

geen teen A S. Die bisherigen Ziffern 23 1 24-—35 wver i 11—24 und 37 Seri, tz A O Berlin, den 18. Dezember 1931. Der Reichsverkehrsminister. J. A: Vogel.

——

I

Verordnung

außerordentlihe Mietkündigung zum 5. Fanuar 1932. ;

Vom 23. Dezember 1931.

Zur Durchführung und Ergänzung der Verordiung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 (RGBL. 1 S. 699), Zweiter Teil Kapitel 111, wird auf Grund von § 5 dieses Kapitels folgendes verordnet:

Artikel 1. 1. War dexr Mietzins für einzelne Abschnitte der Mietzei in verschiedener Höhe bestimmt, so muß si g vereinbarte Er mäßigung §2 Nr. 1 der Verordnung des Reichspräsidenten) auf mindestens vH des Betrages belaufen, der nah den zur Zeit der Bereinbarung geltenden Vertragsbestimmungen von dem Eintritt der Ermäßigung ab jeweils zu zahlen war.

2. Js im Laufe des Jahres 1931 mehrmals eine Ermäßigung vereinbart, so ist der Hunderisay von dem zur Zeit der ersten rang Ses Beirag zu berechnen.

3. Eine Ermaßigung im Sinne des.& 2. Nr. 1 liegt nicht vor, wenn fie lediglih mit Rücksicht auf § 49 a des Mieterschubgesetes vereinbart ist oder darauf beruht, daß dem Vermieter von Neubauräumen seit dem 1. Fanuar aus öffentlihen Mitteln

-Béihilfen ‘gewährt oder erhöht oder sonstige ünsti bewilltet worden sind. E ate ati azn

über die

Artikel 2,

Der Vornahme der im § 2 Nr. 2 der Verordnung des Reichs- präsidenten hezeihneten Arbeiten steht es gleih, wenn dexr Ber- mieter das Gebäude oder die Räume nach den Wünschen des Miêèters errichtet oder wenn erx die Räume odèr das Miet-

rundstück auf Wunsch des Mieters mit anßergewöhnlih kost- pieligen Einrichtungen versehen hat.

Artikel 3.

Hat der Mieter in dem Gebäude oder in den Räumen bauliche Veränderungen vorgenomnten oder das Gebäude oder die Räume mii besonderen Einrichtungen versehen, so hat ex im Falle der eren Austan Kündigung auf Verlangen des Vermieters den früheren Zustand wiederherzustellen.

Artikel 4.

Jm Falle der außerordentlihen Kündigung konn der Mieter Baukostenzushüsse, Baudarlehen, Mietvorauszahlungen und ähn- liche Leistungen, die dem Vermieter zur freien Verfügung. über- lassen sind, niht zurückfordern, soweit fie vertraglich auf den Mietzins ‘angerechnet werden sollen: Soweit eine Anrechnung nit vorgesehen ist, können solhe Beträge, falls kein bestimmter Rückzahlungstermin vereinbart ‘ist, ers für den Pet urüdck-

rsezung von Garaolfimgen

des Rei zember 1

Steinkohle,

Koks sind vom 1.

Kohlenwirtschastsjahrs 1931/32 und für das x

Ln e

m Einzelhändler im

des bi f Preises ab Zeche, x

einheit ve Vorlieferer und der Frachten unverkürzt weiterzugeben.

ab 1. Januar 1932 eintretende Erhöhung der Umsaßsteuer ist E von der vorbezeihneten Spanne in Abzu

E E Be dcksichti der Zuschläge (4. B. für Lief einheit un rüdcksihtigung der Zu 5. B. für Lieferun frei Stocktwerk, Biefernng in Ste Sôrben Kästen u. a) wid der Nachlässe (zum Beispiel Mengenrabatte, Skonti, für

vom Lager, für Lieferung frei vors Haus u. a.) zu be

Als gebunden elten solche

i Linge ünften Abschnitts der Verordnung des Reich8präsidenten zur Be- bu inanziell

inländi H eezioh Cat Oradk andes, durch Verpflichtungsscheine, durch die Annahme von L se r Ung IBeNnanngen u. ä.) verpflichtet haben.

brieflich, s entgegenstehende Eimer Q die die ni

Und an

Braun en Frebt

Preiszus@hlà ne farde s sei denn, daß diese nd reiszuschläge zu fordern, es se N, entspr den

Vorschriften dieser Bekanntmachung gesen nd, pre

hne Rücfsiht auf ]

Artikel 5.

1. Jm Sinne des F ordnung des Reichspräsidenten

Pammerzang mit der Uebern rwerb eines Handelsgeshäfts eingetreten 2 im Artike

worden

bewixkten Leistungen solche Leist im Abs, 1 R E leeten Rechtsvorgänger bewirkt worden sind. Artikel 6.

1. Dex Mieter kann eine bis zum 31. Dezember 1931 erklärte außerordentlihe Kündigung widerrufen, wenn der Vermieterx von ihm die Vornahme von Wiederherstellu

foudecy kann. Das ge e gilt, wenn der Mieter nah Artikel 4 Rückzahlüng von enzu chüssen oder ähnlichen Leistungen nit oder niht- shon bei endigung des Mietverhältnisses verlangen kann. ;

spätestens am 5. Januar- 1932 zugehen. Er hat keine. Wirkung, wenn das Gebäude oder die Räume in der Zeit zwischen der Kündigung und dem Widerruf anderweit vermietet worden sind. Artikel 7. Die Vorschriften über die au ordentlihe Kündigung finden auf Untermietverhältnisse Anwendung. : Artikel 8.

Die Vorschriften überdie außerordentliche Kündigung gelten nicht füc Gebäude odex Räume, die mit der Bestimmung ver- mietet worden sind, daß der Mieter verpflichtet ist, den Gebrau

auszuüben. Artikel 9.

1. Die Vorschrifien dieser Verordnung findeu auf Paht- verhältnisse und Ünterpachtverhältnisse . über gewerblihe Räume entsprehende Ne e:

2, S ein wirtschaft e Unternehmen verpachtet und E dem

ra

t

ächier hierbei auch der uch von Gebäuden odex Gebäude- eus hierbei a [e Negt ein chtvertrag über gewerbliche Räume im Sinne des § 3 der Verordnung des Reichspräsidenten nicht vor, wenn ie die Ueberlassung des Unternehmens als die Hauptleistung des Verpächters darstellt. Dies ist im Zweifel an-

nehmen, wenn dem Pächter die Befugnis erteilt ist, die Firma es Verpächters fortzuführen,

Artikel 10. Diese Verorduung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 23. Dezember 1981.

Der Reichsminister der Fustiz. Dr. Foël.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß §1 der Ver- ordnung vom 10. Oktober 1931 Wertberehnung von Hypotheken und son Ansprü chgn,

Ur La Ler igen die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGB|. 1 S. 569). oidover Goldpreis beträgt am 24. Dezember 1931 für eine Unze Feingold . « + + - « = 120 sh 2 d,

Eine Umrechnung | des L ónnte nit vorgenommen: werden, da ein Kurs für das englische

Pfund in Berlin nicht festgeseyt worden ift.

Berlin, den 24. Dezember 1931. O

Statiftishe Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Bekanntmachung über die Senkung dex gebundenen Preise des Kohleneinzelhandels.

Vom 16. Dezembec 1931.

Aus Grund des § 1 der Verordnung über die Besugnisse : fommissars für Preisüberwahung vom 8. De- 1 (RGBl. 1 S. 747) ordne ih folgendes an:

8g 1. ¿

ebundenen Verkaufspreise des Eingzelhandels für raunkohle, Preßkohle und aus Kohle t ellien Januar 182 ab für die restliche Dauer des enwirtschafts- ns 15 der Spanne zu senken, die lenwirtshastsjahr 1931/32 nach Ubzug ) Ums agsplas, ab Stape ay

: rahtgrundlage zuzüglich der bezahlten Bahn- u isssfracht von feinen jeweiligen Verkaufspreis je Waren- lieben ist. Außerdem 1st die Senkung der Porije: der

1, Die

932/33 um minde

zu bringen. ilt der Betrag,

. Als Verkaufspreis im Sinne des Abs. 1 ür die Waren-

r je nah Art des Geschäfts

1 len hat. Verkaufspreise inhaltung

zu deven x Beschlüsse der in § 1 des

ändler dur erträge ng er, wirtschaftlicher und sozialer Notstä vom Fult 1930 (RGBL. I ge 311, 328) bezel@meten Art für den n Geschäftsverkehr (insbesondere als Mitglied. eines

3, Dex Beschluß Uber die Sentung der Preise kann auch cnschristlih oder fernmündlih gefaßt werden; ent- nde etrag: oder Sahungsbestimmungen und Be-

Beschlußfassung von der Einhaltung be- es Einladungsfristen abhangig machen, gelten insoweit

4, Werden die Fueye nichi nah Abs. 1 gesenkt, so sind die

Verträge oder Beschlüsse (Abs. 2 Saß 2) nichtig.

§ 2.

Es i verboten einem anderen Empfehlungen (Ratschlä lige Auretndn dahin zu erteilen, "fir por M ohle und aus ley hergestellten Koks im lhandel bestimmte Preise, Preisspannen oder

: s 8. 4 Die obersten -Landesbehörden können für die

prjorder, werden, zu dem’ das eL Ee 0 | ie außérordentlihe Kändigung nah Gejey oder‘ Vertrag gekündigt

werden könnte odex ablaufen würde. Eine von dem Mieter

A. Hten di bis zum 31. schriften dieser

úli 1932 Ausnahmen vou den Vor-'

anntmachung zulassen, wenn dei ihrer Dur(h-

1 Abs. 1 Sah 2 und des § 2 der Ver- steht dem Mieter ein früherer Meieter glei, in dessen Vertrag der Mieter als Erbe oder îm e eines Vermögens oder den

ist. G p bezeichnete e iiitine des Mieters eht auch dann, wenn die Veränderungen von einem dex im Abs. 1 De eR Rechtsvorgänger des Mieters ‘vorgenommen

3. Sinne des Artikels 4 stehen den von dem Mieter ungen glei, die von einem der

iten (Artikel 3) F

9 Der Widerruf muß s{riftlich- ersolgen und dem Vermieter :

Londoner Goldpreifes ‘in Reichsma1k -

Zeit vom}

Sa A Neichs: und G IES Nr. 300: vom 24. Dezember 1931. T. 2

Ghethen über die der Vermiet iht frei en eee der Beendigung des Mietverhältnisses Frei persgen

s gg sehene, erhebl wirtschaftli Pefürchten sind, die auf andere Weise nicht deb oke können, und wenn die Fnteressen der Gesamtwirtschaft De Gemeinwohls dem nicht entg hen; die Ausnahmen Le ragt erteilt werden. Der Antrag auf Betwilsz en fön Ausnahme hat keine aufschiebende Wirfung. Aung j 8 4. __ Ohne Einwilligung der obersten Laudesbehörden dz, um V April 19. für Steinkohle, Branaloet rden dürfe, ür aus Kohle ots

1. Prei! erh

2. Preise Preiss} nen und Preiszushläge für Fntrofttreten Gläge, für die

Bekanntmachung nichtig ist, nicht in Verträgen

a S 5, Es wird unteïsagt, Handlungen vorzunehm e T U ‘wtrtschafiliche Ersol Ae . der gleiche wir tli rjolg ‘wie dur die j Bekanntmachung nichtigen Verträge oder Beschlüsse; griviet werden kann; | | M 2. die in ‘dieser Bekanntmachung: vorgeschriebenen y; sénkungen umgangen werden können. :

S 6.

mark bestraft. : Berlin, den 16. Dezember 1931. Der Reichskommissarc für Preisüberwachung. Dr. Goerdeler.

Bestellung eines Beauftragten des Reichs fkommiss für Preisüberwachung für das Gebiet des Lar) Bayern.

Jm Einverständnis mit der Bayerischen Staaisregj bestelle ich auf Grund der 4. Notverordnung des Reich denten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und Schutze des inneren Friedens, vom 8. Dezember 1931, erster Kapitel 11 § 5 Absay 2, den Jui enien des Ba Statistishen Landesamts, Dr. Zahn-München, Gebiet des Landes Bayern zu meinem Beauftragten uh E ihn, von den mir zustehenden Befugnissen Geb zu machen.

Berlin, den 22. Dezember 1931.

Der Reichskömmissar für Preisüberwachung. Dr. Goerdeler.

Bekanntmachung betreffend Neufestsezung der Kalipreise für das Jul

Auf Grund der 4. Verordnung des Reichspräsidenta Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schu] inneren riedens vom 8. Dezember 1931 betragen die Kall höchstpreise für das Jnland mit Wirkung vom 1. Januar 18)

Catnallit mit mindestens 9 vom Hunde1t und. weniger als ! 12 vom Hundert KzO in gemahlenem Zustand . « «(l Für Karnallit, der zu anderen als zu Düngezweden mit dem Verbot der Weiterverarbeitung aut andere L Lee wird, tritt ein Preisaufschlag von ein. Karnallitbadesalz (Stabasa) im Kleinhandel in Origi- nalpackungen des Deut)chen Kalisyndikats für eine 4 kg;-Packung ee ao o9 0/581 "” " gs, » A: 0-6 o Î und für einen Originalsack des Deutschen Kalisyndikats mit 50 ke Inhalt. . 0,400 Nohsalze mit 12 bis 15 vom Hundert KzO in gemahlenew Zustand « « - + 4. 0.0% S 0, # .. Ly Düngetalze mit 18 bis B vom Hundert Ks s ; «E Chlorkalium , 0 S Ï f É

y « über 60 s s Schwefelsaures Kali mit über 42 vom Hundert K,O l Schweselsaure Kalimagnesia. « « « « « « e + o 6

für 1 vom Hundert Kali (K,0) im Doppelzentner.

Für die Herstellung von doppelt gereinigtem und chemi\h!

Chlorkalium mit über 60 vom Hundert KsO tritt ein Aufl 18, RM für den Doppelzentner KzO, von doppelt gereinigt, chemisch reinem |chwefeliaurem Kali ein Aufschlag von 2260 tür den Doppelzentner Ks0 ein.

Berlin, den 23. Dezember 1931. :

Der Vorsitzende des Reichskalirats. Dr. Zirk ler.

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Bekanntmachung.

Vom 1. Januar 1932. ah gelten unter den im V anzeiger Nr. 77 vom L E 1930 und Nr. 75 vom 80.2 1931 befkanntgegebenen ingungen folgende Brennll! kaufspreise je Tonne ab Werk einschließlich Umsaßsteuer x.-Rheinisch-Westfälishes Kohlensyndikat. Fettkohlen: RM ördergrusfkohlen . örderfohlen . elierte Köhlen . . _Bestmelierte Kohlen

Stückkohlen L . . gew. Nuß L.

13,10 1421 15,60 16,1 18,54 18,54

w " IV .

T Kokskoßlen S : Gas- und Gasflamm

Gasflammförderkohlen Generatorkohlen . .. Gasfohlen;, Förderkohlèn

, Feinkohlen

00.0 0.0.9. 9 P ©.-G

= 0. 0.0 0 40.0 9 :0..6 D000 S z; Va S Q 0.0: D 0-00 PS_ G 0E D-20090. M V D009 0.0 §0.0 000 D ck_ D E 0-§S E Q-S R p

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Le, Preßk S hergestellien K Ohle y e -r--Îy „enfsprechend- gesenkt worden sind, , er Bekanntmachung eine Bj ie by stand, oder deren Bindung nah den Vorschrin 1 schlüssen der in § 1 bezeihneten Art gebunden were

Wer ‘den Vorschriften der §8 2 bis 5 vorsäßlihh oder j lässig zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 20009 9,4

L und 1III. mecklenburg-\chwerinshe Roggen

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 300 vom 24, Dezember 1931. S. 3

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. 0- tmelierte 50 9% * Behttoblen 45 gew. Nuß Le

Feinkoblen Magertfoten id rdergruskohlen

Fdterloblen 29 o o 35 % . Melierte.45% . « -

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In: Rheinisches Braunkohlensyndikat.

Hausbrandbriketts. . .. « . . RM 13,60 ab Werk mit Frachtgrundlage Liblar.

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Auf den vorstehenden Preis werden folgende Sonderrabatte

gewährt; ! April . e -RM 2,— Mai . 80 ui » 6 2,60 Juli .. Í L v 2,— August R L Km Ai 00S A e 1,— "A

Außerdem nach Jahres\{luß Sondervergütung von RM 2,50 pro Tonne auf die geringste Monattabnahme des Jahres.

Doofbriketts jeweils RM 1,80 höher.

Industriebriketts : : RM 10,73 für Jahrebab|ch1üsse bei gleihmäßiger Monatsabnahme.

Nohbraunko hle nicht über 25 9% des Brikettpreises ab Werk. }

Berlin, den 24. Dezember 1931.

Aktiengesellshaft Reichskohlenverband, : Keil. Löffler.

———

“BVekanntmachun-g. Einlösung der Shuldvershreibungen der Veißeriv-Talsperren-GenossensYaf! (Ges- nossenshaft mit Gas ter Beitrags=- pflicht) in Hainsberg.

: Vom 23. November 1909.

Auf Grund der- Bekanntmachung der Weißeriy-Tal-"

rene Benosensafe m. b. H. i. Liqu. vom 22. Fuli 1929 nd die gemäß § 51 Abs. 1 des As eßes vom 16, Juli 1925 auf 15 vH des Goldmarkbetrages aufgewerteten Schuldverschreibungen Ee Venoslenia vom 23. No- vember 1909 zum 1 ezember- gekündigt worden. Hierbei ist mit bekanntgegeben worden, daß der Preistaut Sachsen: die bis zum 1. Dezember- 1929 bei den E en nicht. vorgelegten VEU er E E zum L von 15 vH des nr : Goldrnarkbetrages zur eigenen Verzinsung un Tilgung: Mer sdvèrschreibu: find: b ; L: i ie uldverschreibungen sind bis auf einen geringen Vetrag getilgt worden und werden. von den Einlösungsstellen? noch bis auf weiteres eingelöst. B ¡ZA Dagegen werden biete Schuldverschreibungen nur noch:

bis zum Ablauf des Jahres 1931 verzinst. Neue Zinsschein-,

bvgen werden daher nicht ausgegeben. ; Dresden, am: 22. Dezember 1931. Sächsisches. Finanzministerium. J. A.: Dr. Wimmer.

—— T

Bekanntmachung.

wertanleihe von 1923. L A : i L / i S Jnfolge Feststellung des Aue für mär- lischen I auf 9,64 RM ür den Binasee ind zu zahlen für den am 2.° Januar 1932 fälligen Zinsschein der T, Roggenwertanleihe: Lit. A 1,20 RM, Lit, B 0,48 RM, Lit, C 0,24 RM, Lit, D 0,12 RM; der 11. Roggenwertanleihe: Lit. A 12,05 RM, Lit.-B 4,82 RM, Lit. C 241 RM, Lit. D 1,20 RM. e Schwerin, den 23. Dezembér 1931. i Mecklenburg-Schwerinsches Finanzministerium. Us : J. A.: Shwaar. R

Preußen.

Ministerium sür Wissenschast, Kunst und Volksbildung.

Weitere Ausführungsbestimmungen und Richtsäzße des Ministers für issen -

Gast, unst und DELLE I ENS und des

nanzministers vom 23. Dezember 1931 zu

ap, XI des Zweiten Teils der PreußbfGen Sparverordnung vom 12. September 1931 (U -IV 2680).

“Zu 1 B Abs. 1 und U Hiff:-5 dex Vorläufigen Ausführungs- bestimmungen, vom 30. September 1931: ;

1. „Durch die gemäß Kapitel X1 des eiten ¡Teils der Preußishen Sparverordnung vom 12. September .1931 erfolgten Kürzungen ist die durch Kapitel V1 § 8 fff. der [V. Verordnung des Relchspräsidenten zur Sicherung von, Wirtschaft und Finanzen und zum Schuße des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 vor- eshriebene Kürzung von 9 vH im allgemeirten abgegolten, us

e Kür pes auf Grund der Preußischen Sparverordnung 30 vH oder mehx betragen hat. Jst die Kürzung eine geringere gewesen, o soll die Kürzung nach der Vierten. Verordnung des Reichspräsi- enten nur insoweit vorgenommen werden, daß einschließlih der vorangégangenen Kürzungen. eine 30 prozentige Kürzung nicht übershrftten wird. Aus8nahmsweise kann von dieser weiteren Kürzung abgesehen werdén; die durch die drei Gehaltskürzungs- verordnungen des Reichspräsidenten“ vorgeschriebenen Kürzungen - müssen abér mindestens erreiht werden.

_ Ausnahmen von Say 1 bedürfen der Zustimmung des Fach- ministers und des Finanzministers.“

_2. Wenn mit De 1980 von Theatern und Orchestecrn Ver- träge nah dem 1. Auguit 1930 abgeschlossen sind, gilt als Stichtag im - Sinne von 1 B Abs. 1 und Il iff. 5 der Borläufigen Aus8- führungsbestimmungen vom 30.. September 1931 anstelle des 1. NAnE 1930 der Tag des Vertragsabschlusses. Es ist jedoch in dem Umfange von einer Kürzung abzusehen, ‘als der nah dem 1. August 1930 abgeschlossene Vertrag bereits mit Rücksicht auf die e E Wirtschafts- und Finanzverhältnisse niédrigere Bezüge vorsicht.

3. Wenn die auf das Jahr umgerechneten Monatsbezüge des darstellenden Personals durch eine nah dem 1. August 1930 ein- getretene Verkürzung dex Spielzeit herabgeseßt sind, so können bis 2A 50 vH des Betrages, um den die genannten Bezüge in Meier

eise gekürzt sind, auf die durch Kap. XI des Zweiten Teils der E hen Sparverordnung vom 12. September 1931 und die Vorläufigen Ausführungsbestimmungen vom 30. Septembér 1931 sowie die durch Kap. VI § 8 u. fff. dex 1V. Verordnung des Reichs- präsidenten vom 9. Dezember 1931 vorgeschriebenen Kürzungen

angerechnet werden: i

4. Bei Monatseinkommen von nicht mehr als 300 RM dürfen die nah 11 Ziff. 5 Abs. 2 der Vorläufigen , Ausführungs- bestimmungen vöm 830. September 1931 zulässigen Kürzungen 30 vH nicht übersteigen.

5. Die Vorschriften des. Kap. XT p. 2 im Zweiten Teile und im § 1 Abs. 2 Kap. 1 im Vierten Teile det Preußishen Spar- verordnung vom 12. September 1931 Ren selbständig neben- einander. Die leutgenannte Vorschrift gibt nsbesondere. allgemein die Möglichkeit, im Wege der, Kündigung einen Stellenabbau erbeizuführen. Zum Zwede der Entla, sung kann also au ei Theater- und Orchesterunternehmungen eine Kündigung von Angestellten erfolgen, und zwar, soweit tariflih oder geseßlih nicht andere Fristen maßgebend sind (vgl. Runderlaß des Ministers des

nnern vom 9. Oktober 1931 MBliV. S. 1014) mit halbmonat- licher Frist. Die gleihe Kündigungsmöglichkeit besteht formal auch zum Zwecke der. Herabsezung der Bezüge, jedoch sind die Ge-

(Kap. X1 Abs. 2 a. a. O.), die Bezüge der Beamten und auch der S rag für Theater- ‘und Orchesterunternehmungen ab 1. Oktober 1931 neu festzuseyen, ohne daß es hierzu einer Kündi- gung bedarf. Bexrlin,- den 23. Dezember 1931. Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Grimme. Der Vakanz: J. A.: Schniÿle x.

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Nichtamtliches.

Handel und Gewerbe.

Berlin, den, 24, Dezember 1931. Umrechnungskurs der Reichsbank für den Giro- verkehr nach. Rußland: 100 Rubel = 216,12 Reichsmark. _ Kurs- der--Reichsbank tür- die Abrehnung von

Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf British-Jndien: 100 Rupien = 7,50 Pfund Sterling- Niederländisch - Indien: Berliner Mittelkurs für tele- graphische Auszahlung Amsterdam -Rotterdam abzüglich

3/, vH Disagio, | Palästina (Palästina-Pfunde): Berliner Mittelkurs für ondon Pari,

telegraphische Auszahlung

ist jeiveils bei der Reichsbank zu erfragen Australien: Berliner Mittelkurs für telegraphishe Aus-

___ Sichtpapiere), - reti ait

Neuseeland: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus- zahlung London ábzüglih 10 vH Disagio {Kurs für Sichtpapiere). /

bindlich.

Nah dem Geschäftsbericht der Deutschen Werke, Kiel Aktiengesellschatt, über das Geschäftsjahr 1. Oftober 1930 bis 30. September 1931 stand dasjelbe im Zeichen dec allgemeinen Weltwirtschaftsdepression. In den leßten Monaten des Berichtejahrs besserte sich die Be\chäftigung infolge des Einseyens der. Winter- reparaturauiträge an den Schiffen der Reichèmarine und des Ein- ganges weiterer Aufträge. Handelsi{ifffsneubauaufträge waren im Hinblick auf die dur das Abgleiten der engli)\hen und damit au der |fandinaviichen Währung verminderte Konkurrenztähigkeit der deutschen Wertten nicht zu.étlangen. Zur Ablieférung gebracht wurden am 828. 1. 1931 an die Königl. Generaldirektion der Schwedischen Staatsbahnen in Slockholm die eisbrehende Güterfähre „Starke“, am 14. 4. 1931 an die Agtesidens Rederi A/8 in Arendal das Motortant\hifff „Va1daas* mit einer Tragfähigkeit von 11720 t d. w. und: am- 22. 5. 1931 an die Mörlanès Tankrederi A/S in-Arendal das Motortank\chiff ,„Fiordaas“ mit einer Tragfähiakeit von 11010

. d, w. Im Hahdels|chifferevataturgeshätt war der Umsaß im Um-

fange des Vorjahres nicht zu erreihen. Die Umsäße in Schiffshilfs- tnaichinen wieten gegenüber dem „Vorjahre eine Steigerung auf, . In

S *

Ebenso in Leichtmetallfabrikäten. Weniger befriedigend war der Abs

meinden darüber hiuaus -niht nux. berechtigt, sondern verpflichtet -

. Südafrikanische Union und Südwest-Afrika: Kurs e

zahlung London abzüglich 21 vH Disagio (Kurs für.

Kurse für Umsäße bis zu 1000,— RM ver-'

Verbrennungsmotoren könnt „dêr„vorjährigé Uma erreicht werdén.

sa von „Zahbnadgetrieben, Triebwagen und Triebwagenersaßteilen. Der Jahresabschluß weist nah Abichreibungen in Höhe von 792 964 NM einen Gewinn in Höhe von 64 600 RM aus, durch den der Verlustvortrag aus 1929/30 in Höhe von 353 361 NM auf 288 761 RM vermindert wird. :

Der Geschästsberiht der Engelbardt-Brauerei Aktiengefellschatt, Berlin, für 1930/31 teilt u. a. mit: Ob- wobl es gelang, au neue Kundschaft zu gewinnen, machte sid doch ein Abjat1ücsgang- au bei der Gejellchaft bemerkbar, der ‘zum Teil durch die im Frühling und im Sommer wochenlang ungünstige Witterung anhaltend mitver|chuldet wurde. Einschließlih eines Vor- trages aus 1929/30 in Höbe -von 207 422 RM wurden für Waren und aus ver)chiedenen Quellen - eingenommen: 20811 789 RM., Davon geben ab: Rohmaterialien, Betriebs- und Vertriebstosten 7424 899 R'M, Steuern und Abgaben einschl Reichsbiersteuer 6 026 569 RNM, Löhne und Gehälter 3 797 040 NM, Perional- und Arbeiterversicherung 253 765 RM, Abichreibungen 2043 551 NM. Von ten verbleibenden 1 265963 RM enttallen nah dem Vorschlage des Vorstands 960 000 N'M = 8 vH Dividende auf 12 000 000 NM. A1s Vortrag auf neue Nechuung bleiben 210 773 RM. '

Wagengestellung. für Kohle, Koks und Briketts am 23, Dézember- 1931: Ruhrrevier: Gestellt 15 143 Wagen.

Die Elektrovtkupternotierung der Vereinigung für deutsche EGlektrolytkupfernotiz stellte - {h laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 24. Dezember aut 70,00 Æ (am 23. Dezember auf 70,00 M) für 100 kg. Nächste Notierung am 28. Dezember 1931.

Berlin, 23. Dezember. Preisnotierungen fürNahrungs- mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel- handels für 100 Kilo trei Haus Berlin in Originalpackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der äIndustrie- und Handelskammer in Berlin. Preise in Reichsmark: Gerstengraupven, grob 34,00 bis 35,00 4 Gerstengraupen, mittel 35,00 bis 36,00 „6, Gerstengrütze 30,00 bis 31,00 4, Haferflocken 35 00-bis 36 00.4, Hatergrüte, gesottene 38,00 bis 40.00 4; Noggen- mehl 0— 70 9% 32,00 bis 33.00 #, Weizengrieß 41,00 bis 42,00 Æ, Hartgrieß 44 00 bis 45,00 Æ Weizenmehl 000 32,00 bis 40,00 Æ, Weizenauszugmehl in 100 kg&-Säcken br.-f.-n. 38,00 bis 43.0 Æ, Weizenauszugmeb]|, feinste Marken, alle Packungen 43,00 bis 53,00 4, Speijeerbjen, Viktoria, gelbe 34,00 bis 38,00, Speiseerbsen; ‘Viktoria Riefen, gelbe 38,00 bis 41,00 4, Bohnen, weiße, mittel 23,00 bis 24,00 4, Langbohnen, ausl. 30,00 bis 31,00 Æ, Unten, kleine, letzter Ernte 34.00 bis 38,00 4, Linsen, mittel. legter Ernte 38,00 bis 46,00 M, Unsen. große, leßter Ernte 46,00 bis 74,00 Æ, * Kartoffel mehl, juperior 32,00 bis 33,00 Æ, Bruchreis 20,00 bis 21,00 4, Rangoon - Reis, unglasiert 23.00 bis 24,00 4, Siam Patna-Reis, glasiert 37,00 bis 42,00 4, Jayva-Tafelreis, glasiert 48 00 bis 60,00 .Æ, Ningäpfel, amerikan. extra choîce 106,00 bis 112,00 „#- Amerik. Pflaumen 40/50 in Originalfkistenvackungen 60 00 ‘bis "62,00 A, Sultaninen Kiup Caraburnu # Kisten 112,00 bis 118,00 4, Korinthen doice, Amalias 92,00 bis 96,00 4, Mandeln, süße, tourante, in Ballen 220,00 bis 226,00 .4 Mandeln, bittere, courante, tin Ballen 230,00 bis 236,00 Æ, Zimt (Kafsia vera) ausgewogen 220,00 bis 230,00 M, Pfeffer, schwarz, Lampong, ausgewogen 200 00 bis 210,00 4, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 236-00 bis;/266,00 .4, Nohbkaffee Santos Superior bis Extra Prime 310,00 bis:340,09 #, Rohbkaffee, Zentralamerikaner aller Art 360,00 bis 490,004, Nöst- faffee, Santos Superior bis Extra Prime 400,00 bis 430,00 #, Nöstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 480,00 bis 640,00 16, Nöft- roggen, glafiert, in Säcken 35,00 bis 36,00 4, Röstgerste, glafiert, in Sädten 32,00 bis 34,00 4, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 45.00 bis 50,00 4, Kakao, stark entölt 164,00 bis 228,00 46, Kakao, leicht entölt 240,90 bis- 270,00 6, Tee, chinef. 700,00 bis 800,60" J, Tee, indilch 850,00 “bis 1100,00 4, Zuder, Melis 66 00 bis 67,00 M, Luder, Raffinade 67,50 bis 69,00 4, Zucker, Würtel 74,00 bis 30,00 6, Kunsthonig in } kg-Packungen 72.00 bis 74,00 #6, Zuder- firup, hell, in Eimern 80,00 bis 102,00 4, Speisesirup,: dunkel, in Eimern 70,00 bis 82,00 4, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 124 kg 72 00 bis 79,00 4, Pflaumenkonfiture in Eimern von 122 kg 88 00 his 92:00 4, Erdbeerkonfiture in Eimern von 12# kg 116,00 bis 128 00 , Pflaumenmus, in Eimern von 124 und 15 kg 70,00 bis 76,00 4, Steinjalz in Säcken 6,80 bis 8,00 4, Steinsalz in

ackungen 9,20 bis 13 00 4, Siedejalz in Säckten 10 80 bis —,— Æ,

iedesalz tn Packungen 13,00 bis 15,00 4, Bratenshmalz în Tierces 106,00 bis 110 00 4, Bratenschmalz in Kübeln 106,00 bis 110,00 M, Purelard in Tierces, nordamerik. 93,00 bis 95.00 #, Purxelard in Kisten, nordamerik. 94,00 bis 96,00 4, Berliner Roh1chma!1z 132,00 bis 136,00 #4, Corned Bee} 12/6 lbs. per Kiste 86,00 bis 87,00 M, Corned Beet 48/1 1bs. per Kiste 45,00 bis 47,00 4, Margarine, Handelsware, in Kübeln, 1 132,00 bis 138,00 #, T 114,00 bis 126,00 4, Margarine, Spezialware, in Kübeln, 1 156,00 bis 162,00 , O0 138,00 bis —,— M, Molfkereibutter Ia in Tonnen' 290,00 bis 258,00 4, Molkereibutter la gepackt 262,00 bis 270,00 M, Molkerei» butter Ila in Tonnen 236,00 bis 244,00 4, Molkereibutter lla ge- packt 248,00 bis 256,00 „&, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 254,00 bis 260,00 (, Auslandsbutter, dänijhe, gepackt 266,00 bis 272,00 4, Sped, inl., ger., 150,00 bis 170,00 4, AllgäuerStangen 20 9/9 86,00 bis 94,00 Æ, Tilsiter Käse, vollfett 146,00 bis 156,00 A, eter Gouda 40 % 116,00 bis 134,00 M, echter Edamer 40 9% 116,00 bis 134,00 (4, echter Emmenthaler, volfett 280,00 bis 316,00 &, Allgäuer Romatour 20 % 104/00 bis 116,00 4, ungez. Kondensmilh 48/16 per Kiste 20,00 bis 21,00 M, gezuck. Kondensmilh 48/14 per Kiste 28,00 bis 31,00 A, Sveisesôl, ausgewogen 60,00 bis 90,00 M.

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Sypeilefette. Bericht der Firma Gust. Schulße &. Sobn, Berlin, vom 23, Dezember 1931, Butter: In den legten Tagen war“ noh“ ein lebhaites Weibnachtégeschätt festzustellen; alle Qualitäten wa1en gut gefragt. Die Läger sind größtenteils geraumt; au die Kühlhauébéstände, die an \sich_nicht mehr groß waren, find stark in Anspru genommen worden. Die Berliner Notierung blieb unverändert. Dié Zufuhren deut)cher Butter waren ret klein ; es -“inukte daher in größeren Mengen Auslandsbutter zur Deckung des Bedarfs herangezogen - werden. Nah dem “Fest find umtangreiche Ankünfte deutsher Butter in Aussicht gestellt, Die Verkaufspieise des Großhandels sind heute (in 1-Zentner-Tounen pro 100 Ptund): Snlandsbuttet L. Qualität 125 bis 129 RNM, 11. Qualität 118 bis

122 R, Auslandsbutter, dänische 127 bis 130 NM, kleinere Packungen

entiprechender Aufihlag. Véargarine: Man hatte sich von den Margarineum|\ägen zu Weihnachten mehr veriprochen; die Nachfrage blieb in diesem Jahre hinter der des Vorjahres erheblich zurück. Bericht der Firma Gebr. Gaule, Berlin, vom 23. Dezember 1931. Schmalz: Der amerikanishe Schmalzmarkt verlief in tehr rubiger Mens bei etwas nadbgebenden Preisen. Angesichts der bevorstehenden

eiertage war die Konsumnachkrage 1chwach. Die heutigen Notierungen sind: Prima Western!hmalz 42,90 4, amerifani}ches Purelard 46,50 bis 47,50 4. Berliner Braten}hmali 50,00 4, deutshes Schweine- thmalz 58,00 Æ, Lietenshmalz 55 00 M.

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Notierungen für Spveisekartoffeln in Berlin. Die von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin eingeteßte Notierungékommission für Speitefar toffeln stellte am 23. Ve- zember 1931 folgende Speisekartoffely1eise fest: Gioßhandel8preîte frei Verkau!s\telle des Kleinbandels: Für, den Zentner bei Abgabe obne Ausweis bzw. - bei Abgabe an Eiwerbélote mit Ávèeweis (in Klawmetn- Kleinbandelspreije tür Abgabe an Et1rwerbélose mit Jus «wéi tür -den Zentner gelbflei1chige Speisefartoffeln“3 25 bzw. B 6) OÓdenwälder Blaue 3,1 0 bzw. 2,85 (3,14);-rote 2,79 bzw. 2, 86), weiße 2,55 bzw. 2,40 (2,64).

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