1931 / 303 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Dec 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Berleburg. [84036] Das Vergleihsverfahren über das Vermögen des Elektroinstallateurs Ewald Belz in Erndtebrück ist nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. Bexleburg, den 21. Dezember 1931. Amtsgericht.

Berlin, [84037]

Das Vergleihsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Carl Schäfer, i. Fa. F Schäfer (Kolonialwarenhandlung), Berlin 0 34, Frankfurter Allee 8, ist am 16. Dezember 1931 nah rechtskräftiger Bestätigung des Vergleihs aufgehoben worden.

Geschäftsstelle. des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abt. 83. Berlin-Charlottenburg. [84038] Das Vergleihsverfahren zur Abwen- duna des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Bernhard Cohn, Allein- inhabers der Firma Bernhard Cohn & Co. in Berlin-Charlottenburg, Wei- marer Straße 19 (Agentur- und Kom- missionsgeschäft in Getreide und Futter- mitteln), ist nach Annahme und Be- stätigung des Zwangsvergleihs durch Besbluß vom 16, Dezember 1931 auf-

gehoben. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts

Berlin-Schöneberg. [84039] Das Veragleichsverfahren - über das Vermögen der Firma Waren-Kredit- haus „Joni“ Josef Nissenfeld, Berlin- Stegliß, Albrechtstraße 12, ist nach Be- stätigung des Vergleichs aufgehoben. 9 V. N. 53: 34. Berlin-Schöneberg, 22. Dezbr. 1931. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [84041]

Braunsechweig. Das Vergleichsverfahren über das

Vermögen dex Firma Ernst Rudoph

G. m. b, H. Elektro - Großhandlung,

hier, Mönestraße 11 a, wird nah Be-

stätigung dés Vergleichs aufgehoben. Brauns@weig, den 22. Dezember 1931,

Das Amtsgericht. 4.

"E Braunschweig. [84040] Der Beschluß vom 12. d. M. wegen der Eröffrtg des Vergleichs8verfahrens über das Vermögen des Kaufmanns Alfred Tenzer zu Braunschweig ist dahin berichtigt, daß es statt „Firma J.N. Apel“ [heißen muß „offene Han- dvelsgesellschaft J. N. Apel“. Braunschweig, den 23. Dezbr. 1931. Die Geschäftsstelle 5 des Amtsgerichts Braunschweig.

Breslau, [84042] Das Vergleichsverfahren über das

Vérmögen des Kaufmanns Friy Maerckter

in Breslau, Albrechtstraße 21, ist nah

Bestätigung des angenommenen Ver-

gleichs durch Beschluß von heute auf-

gehoben worden. (42 V. N. 67/31.) Breslau, den 18, Dezember 1931.

Amtsgericht.

Bublitz. Befanntmachung. [84043] Das Vergleihsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Emil Radel in Bubliß i. Pomm. ist nach rechts- kräftiger Bestätigung des in dem Ver- gleihstérmin am 12. Dezember 1931 angenommenen Vergleihs heute auf- achoben worden. Amtsgericht Bubliß, 12. Dezember 1931. Darkehmen. [84044] Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des. Konkurses über das Vermögen des Kaufmans Erich Honskamp in Dar- kehmen is] aufgehoben, da ein Vergleich geschlossen und bestätigt ist. Darkehmen, den 2. Dezember 1931. Das Amtsgericht.

Eisleben, [84046] Jn dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Paul Calle- garo, Fnhabers der Firma Paul Calle- garo in Helbra, ist der in dem Ver- gleichstermin vom 19, Dezember 1931 angenommene Vergleih bestätigt und das Verfahren infolae der Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. : Eisleben, den 19. Dezember 1931. Das Amtsgericht.

Fischhausen, [84047] Das Vergleihsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen des Restaurateurs Rudolf Szymanski in Rauschen ist nach Bestätigung des ange- nommenen 2Zwangsvergleihs durch “Be- {luß vom 22. 12. 1931 aufgehoben. Amtsgericht Fischhausen.

Flensburg. [84048] Das Veraleihsverfahren zur Abwen-

dung des Konkurses über das Vermögen

des JFuweliers Ernst Timmermann in

Flénsbura, Holm 7 (Inh. eines Ju-

welierae\ckaäfts), ist aufgehoben, da ein

Veraglèih geschlossen und bestätigt ist. Flenësbura, den 18. Dezember 1931.

Das Amtsgericht. Abt. VII.

Frankenthal, Pfalz. [84049]

Das Amtsgericht Frankenthal hat durch Beschluß vom 23. Dezember 1931 das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Carl August Richter, Fnhabers einer Elektrogroßhandlung in Frankenthal, nach Bestätigung dés Vergleichs auf- gehoben. i

: geho

Dritte Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 302 vom 29, Dezember 1931. S.

Frankfurt, Main. [84050]

Bej@lui in dem Vergleihsverfahren über das Vermögen des Fräuleins Fanny Hinke, Frankfurt a. , Dehnhard- straße 17: 1. Der in dem Vergleihs- termin vom 16. Dezember 1931 änge- nommene Vergleich wird hierdurh be- tätigt. 2. Jnfolge der Bestätigung des Vergleihs wird das Verfahren auf- gehoben.

Frankfurt a. M., 21. Dezember 1931. Amtsgericht. Abt. 44. Gera. [84051] Das Verdckleihsverfahren über das Vermögen der Firma Friedrih Kemniß in Gera, Wagenbauartikelhandlung, ist nah Bestätigung des Zwangswvergleihs

aufgehoben worden. Gera, den 21. Dezember 1931. Das Thüringishe Amtsgericht,

[84052] Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Huao Voigts- berger, G. m. b..H., Gera in Gera, Bau- waren- und Brennstoffgroßhandlung, ist nah Bestätigung des Zivangsver- gleihs aufgehoben worden.

Gera, den 23, Dezember 1931. Das Thüringishe Amtsgericht.

Gilgenburg. Beschluß. [84053] Jn dem „Vergleihsverfahren zur Ab-

wendung des Konkurses über das Ver-

mögen des Kaufmanns Karl Saborosch

in Marwalde wird, nahdem der am

18. Dezember 1931 zustande gekommene

Vergleich bestätigt ist, aufgehoben. Gilgenburg, den 23. Dezember 1931.

Das Amt3gericht.

Gera, Das

Grenzhausen, [84054]

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen: 1. der offenen Handelsgesell- shaft in Firma Peter Fus in Rans- bah, 2. deren persönlih haftende Ge- sellschafter: a) Frau Josef Fuchs, b) Pv Fuchs, beide in Hundsdorf, ist nach Bestätigung des Zwangsver- gleihs aufgehoben.

Grenzhausen, den 21. Dezember 1931.

Amtsgericht Höhr-Grenzhausen.

s [84056] Vermögen des

Hamburg. ac über Ps ba empnermeisters Fohann Friedrich Schellhorn, Bergedorf Karolinenstr. 1, eröffnete gerihtliche Vergleihs8verfahren ist nach gerichtlicher Bestätigung des Nes am 19. Dezember 1931 auf- ben worden. Das Amtsgericht in Hamburg.

Hamburg, [84056]

Das über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Carl Kohl- meyer, Geschäftslokal: Hamburg, Gras- keller 4, Geschäftszweig: Kleinhandel mit Porzellan, Glas, Küchengerät und Eisenwaren, eröffnete gerihtlihe Ver- gleihsverfahren is nah gerichtlicher Be- stätigung des Vergleichs am 19. Dezem- ber 1931 aufgehoben worden.

Das Amtsgericht in Hamburg.

Haanburg, [84057]

Das über das Vermögen des Kauf- manns Carl Ludwig Thomas, wohn- haft: Hamburg, Osterbrook 101, allei- nigen Fnhabers der Firma: Carl Lud- wig Thomas, Geschäftslokal: Hamburg, Eiffestraße 420, Geschäftszweig: Ver- tretungen und Handel mit Lastautomo- bilen- und Autozubehörteilen, eröffnete gerihtlihe Vergleihsverfahren ist nah gerichtliher Bestätigung des Vergleichs am 19, Dezember 1931 aufgehoben worden.

Das Amtsgericht in Hamburg.

Hamburg. [84058]

Das über das Vermögen des Maurer- meisters Wilhelm Heinrich August Ro- bert Wedemeyer, wohnhaft: Hamburg- Langenhorn, Reckamp 42, alleinigen «Fnhabers der Firma: August Wede- meyer, Geschäftslokal: Hamburg, Alter Steinweg 73, Geschäftszweig: Bauaus- führungen, eröffnete gerihtlihe Ver- gleihsverfahren ist nach gerichtlicher Be- stätigung des Vergleihs am 19. De- zember 1931 aufgehoben worden,

Das Amtsgericht in Hamburg.

Hohenstein-Ernstthal. [84059]

Das gerichtlihe Vergleihsverfahren, das zur N ung Zes Konkurses über das Vermögen der Ladengeschäfts- inhaberin Doris Dieß in Hohenstein- Ernstthal, Altmarky 22 (Geschäftszweig: Kleinhandel mit Handarbeiten und Zu- behör), eröffnet worden ist, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichs- termin vom 14. Dezember 1931 ange- nommenen Vergleihs durch Beschluß vom 14. Dezember 1931 aufgehoben worden.

Hohenstein-Ernstthal, 17. Dezbr. 1931.

Das Amtsgericht.

Jena, : [84060] Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Mitteldeutsche Baugesellschaft m. b. H. in Jena ist aufgehoben worden, nachdem der vorgelegte Vergleich be- stätigt worden ist.

JFena, den 23. Dezember 1931.

Geschäftsstelle des Thür. Amtsgerichts. 9 c,

K aiserslautern, [84061] Das Amtsgeriht Kaiserslautern hat das Vergleichsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses über das Ver-

Geschäftsstelle dées Amtsgerichts.

mögen der Frau Elisabetha Simmeth, geb. Roemer, - Witwe des Kaufmanns

| K assel,

Adolf Simmeth in Kaiserslautern, Pariser Straße Nr. 71, alleinige Fn- haberin der handelsgerihtlich p tragenen Firma „Ad. Simmeth, Ge- mishtwarengeshäft, mit dem Siß zu Kaiserslautern, Pariser Straße Nr. 71“, nah Bestätigung des von den Gläu- bigern im Vergleihstermin vom 19. De- zember 1931 angenommenen Vergleichs mit Beschluß vom gleihen Tage auf- gehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[84062] Vergleichsverfahren.

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Kasseler Garnfabrik Obst- felder u. Diebschold in Kassel, Orleans- straße 3, ist infolge Bestätigung des Vergleichs aufgehoben.

Kassel, den 23. Dezember 1931,

Amtsgericht. Abt. 7.

K assel. [84063] Vergleichsverfahren.

Das Vergleihsverfahren über das Vermögen der Ww. M. Törnex, Jn- haberin der Firma osef Kayser in Kassel, Obere Königstraße 483, ist in- folge Bestätigung des Vergleihs auf- gehoben.

Kassel, den 23. Dezember 1931.

Amtsgericht. Abt. 7.

Kolberg. [84064]

Das Vergleihsverfahren über das Vermögen des Schuhmachermeisters Arthux Dabrunz in Kolberg ist heute nah Bestätigung des Vergleihs auf- gehoben. Amtsgericht Kolberg, 23, De- zember 1931,

Kolberg. [84065] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaffechauspächters Kurt Obig in Kolberg ist heute nas Be- tätigung des Vergleihs aufgehoben. [mtsgericht Kolberg, 23. Dezbr, 1931.

Küstrin, [84066] Das Vergleihsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Eri in Görig (Oder) ist nah rechtskräftiger Bestätigung des Vergleihs aufgehoben. üstrin, den 16. Dezember 1931. Amtsgericht.

Leipzig. [84067] Das am 16. November 1931 een nete Vergleichsverfahren zwecks - wendung des Konkurses über das Ver- mögen des Kaufmanns Wilhelm Alfred Heuer in Leipgig C 1, Thoma- fuostraße 9, Alleininhabers einer üll-, Spißten-, Se und Kurz- warengroßhandlung unter der handels- gerihtlih eingetragenen Fitma „F. W. Mundtckelt“ in ipzig, Gottsched- traße 25, ist infolge der Bestätigung es im Vergleichstermin. vom 18, De- zember 19831 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage auf- gehoben worden. Amtsgericht Leipzig, 23. Dezbr. 19831.

Lichtenfels, ) 84068] Das Amtsgericht Lichtenfels hat das Vergleichsverfahren zur Abwen- por, M A M ineriba Er s e Ros gen d ahnen ers Loren; in LiGtenfels nach Bestätigung des alts genommenen Vergleihs mit Beschluß vom 21. Dezember 1931 aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerihts Lichtenfels.

Liebstadt, Ostpr. [84069] Das Vergleihsver ahren zux Ab- wendung des Konkurjes über das Ver- tigen §- Kaufmanns Paul Gruhn- wald in Liebstadt, Ostpr.,- wivd quis t Lens nachdem der Vergleich geriht- ih bestätigt ist. Amtsgericht Liebstadt, Ostpr., 21. 12. 3.

[84072] Marienberg, Westerwald, Das Der R über das Vermögen - des Kaufmanns Wilhelm Neeb in Marienberg, Le R a ist nach Bestätigung des am 21. 12. 31 an- genommenen Vergleichs aufgehoben worden. V. N. 1/31. Marienberg, Westerwald, 22, 12. 1931. Das Amtsgericht.

München, [84071] Befkfanutmachung.

Das 4 bex Reifen „über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Wegmann, Jnhabers der Firma rich Wegmann, Spezialhaus für küchen-, Konditorei- u. Kaffeehaus8ein- cihtungen in München, Wohnung Blücherstr. 2, Geschäftsräume Schiller- straße 3/9, S. B., ist am 22. Dezember 1931 nach Betätigung des Vergleichs aufgehoben worden.

___ Ambtsgericht München,

Geschäftsstelle des Vergleichsgerichts.

Neuwied. [84073] Das Vergleihsverfahren über 0348 Vermögen der Firma Peter Moskopf GmbH. in Neuwied wird nah Be- stätigung des Vergleichsvorshlages auf- gehoben. Neuwied, den 19. Dezember 1931. Amtsgericht.

Niebüll, [84074]

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Christiansen in Niebüll ist nah Be- stätigung ‘des Vergleihs vom 12. De- zember 1931 aufgehoben.

Niebüll, den 14. Dezember 1931. Das Amt3gericht,

Seller | 9

/ Scheibenberg.

Fustus |

Norden. [84075]

Beschluß in dem Vergleichsverfæhren über das Vermögen des Kaufmanns Otto Fickendey, Schäftestepperei und Lederhandlung in Norden: 1. Der in dem Vergleichstermin am 14. Dezember 1931 angenommene Vergleich wivd hierdurh bestätigt. 2. Jnfolge der Be- satigung des Vergleichs wird das Ver- ahren aufgehoben.

orden, den 16, Dezember 191. Das Amtsgericht.

Norden. [84076]

Beschluß in dem Vergleihsverfahren über das Vermögen der Frau Marie Luttmann, geborene Focken, JFnhaberin einer Papier- und Schreïibwarenhand- lung in Novderney: 1, Der in dem Ver- gleihstermin am 12, Dezember 1931 angenommene Bens wird urs bestätigt. 2. Jnfolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren auf- gehoben.

Norden, den 16. Dezember 1931.

Das Amtsgericht.

Ohrdruf, [84077]

Das Vergleihsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses über das Ver- mögen der Fa.- Traugott Hörchner in Ohrdruf wurde Zuri Beschluß des unterzeichneten ;,Gerihts vom 18. De- zember 1931 aufgehoben, da der Ver- gleih angenommen und bestätigt worden ist.

Ohrdruf, den 28. Dezember 1931.

Thitrtngisches Amtsgericht. 3,

Oldenburg, Oldenburg. [84078] Jn dem Ver (eiGMerseqren über das Vermögen des Schnei e eEE Wilhelm Meyèx in Oldenburg, Wed- digenstraße 41:* 1. Der in dem Ver- gleihstermin vom 18, Dezember 11931 angenommene Vergleich wird hievdurch bestätigt. 2. Jnfolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren auf- ehoben. V. N. 31/31. Oldenburg, den 18. Dezember 1931. Amtsgericht, Abt, VIL.

Oranienburg. [84079]

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Verlages für Kultur und Wissenschaft G. m. b. H. Berlin- Frohnäait ist nah Bestätigung des Ver- evn vom L. Dezember 1931 auf- gehoben,

Oranienburg, den 23. Dezember 1931. Das Amtsgericht.

¡ [84081] Das Vergleihsverfahren über das Vermögen des WMaschinenschlosser- meisters Friy Stelljes in Lamstedt f pr eri ¡tigung des. Vergleichs aus- ehoben. mtsgeriht Osten, 21, Dezember 1931.

Prim, [84082] Das Vergleihsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Peter Petri in Prüm ist ngch Bestätigung des Ver- gleihs am 19. Dezember 1931 auf- gehoben worden. f Amtsgericht Prüm:

Osten

Rastenbuüurg, Ostpr. [84083] Das T e E zur Ab- wendung- des Konkuvrjes über das Ver- mögen des Hotelpächters Conrad Ehr- lihmann in Korschen ist durch Beschluß vom 418, Dezember 1931 aufgehoben wovden, da der Vergleih angenommen und bestätigt worden ist. Amts3geriht Rastenburg, 19. 12. 1931.

Remscheid, [84086] Beschluß in dem A über das Vermögen der Firma offene Handelsgesellschaft Carl Aug, Zimmer- mann in Remscheid, Kölner Str. 75: 1. Dex in dem Vergleichstermin vom 18. Dezember 1931 angenommene Ver- leich wird hierdurch bestätigt. 2. Jn- Toloe der Bestätigung des Vergleichs wivd das Verfahren aufgehoben, Remscheid, den 23, Dezember 1981. Das Amtsgericht.

Rottweil. __[84087] Das Venrgleichsverfahren über das Vermögen der“ Firma Maier & Co., Elektrospulenfabrik in Schwenningen a. N., Alleininhaber Christian Maier und dessen Ehefrau Martha geb. Schlenker daselbst, wurde me A gung des angenommenen Vergleichs

aufgehoben. ottweil a. N., den 18. Dezbr. 1931.

W.“ Amtsgericht.

chtlihe Vergleich lien, erihflihe Vergleichsversahren, Abivendun, des Konkurses über

Das das zur das Vermögen des Friy Martin Fritsche, Jnhabers eines Schnittwaren- und Konfektionsgeshäfts in Scheiben- berg, eröffnet worden ist, B zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichs- termin vom 22. Dezember 1931 ange- nommenen Vergleihs durch acta vom 22, Dezember 1931 aufgehoben worden. (VV 3/31.)

Stheibenberg, den 23. Dezember 1931.

i Das Amtsgericht. Schleiz. [84089]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung dés Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Heinrih Fichtelmann in Schleiz wird aufgehoben, nahdem im . Vergleichstermin vom 22. 182, 1981

2

der Vergleichsvorschla und der Vergleich sd t ogmnet Sl den 24, Dezember 1931, K üringishes Amtsgericht

Selb. Ve igung. n dem Bergletchtdersähres una & Purucker und Gustav Purucker fi let e L ee au A R am R i rn am b n c vorm. 9,30 Ühr, statt. mar Bn Selb, 23. Dezember 1931, j mtsgeriht.

—__————

V Bagluß

in dem Verglei über Us Vermögen des Friy Petri in Neunkirchen: 1. Der ; dem Vergleihstermin vom 15, E zember 1931 angE ene Verglei wird hierdurch bestätigt, 2. Jufolge m Bestätigung des Vergleiths wird de Verfahren aufgehoben.

Siegen, den 15. Dezember 1931, Amtsgericht.

Stallupönen, Beschluß. [ Das Verglei dverfabren a Vermögen des Kaufmanns Otto Hut, eurenter in Stallupönen ist nah Yy agung des Vergleichs vom 21, J, zember 1931 aufgehoben. Stallupönen, den 22. Dezember 1931 Das Amtsgericht. /

Thiersheim., [84093]

Das Amtsgericht Wr hat mit Beschluß vom 30. 11. 1931 das Ver glei sve eren über das Vermözen des Cafébejivers Christof Küspert in Brand bei Marktredwiy zufolge by stätigten Vergleichs wieder aufgehoben, Geschäftsstelle des Amtsger. Thiersheim,

Thiersheim, [84094 Das Aurtsgerichtt Thiersheim hat mit Beschluß vom 18. 12. 1931 das Ver EO E EN über das Vermögu des Schuhmachermeisters Adolf Weigelt in Arzberg gzufolgte bestätigten Ver Geidi wieder au gehaben, schäftsstelle des Amtsger. Thiersheim,

Ulm, Donau. [8409] Das Vergleihsverfahren zur Äbwew dung des Konkurses über das Vermögen dexr Pauline Klett, Fnhaberin der irma Karl Klett, Bonbons- und Leb- ! R in Ulm, Münsterplaß 2, ist nah Bestätigung des angenommenét ergleihs durch Beschluß vom 22. D- zember 1931 aufgehoben worden. Amtsgericht Ulm, Donau.

Verden, Aller. [84096

Das Verglei Pes über da Vermögen des Mühlenbesißers Alba Petersen in Halsmühlen, Kr. Verden, ist' aufgehobeñ, "nächdem “der im- Ver gleihstermin vom 22. Dezember 19 angenommene Vergleich E ret kräftigen Beschluß vom gleichen Tagt bestätigt ist.

Verden, den 23. Dezember 1931.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Wandsbek, [84097] Das Vergleichsverfahren zur Abwe dung des Konkurses über das Vermöge! des Kaufmanns Constant Sala, Wand bek, AMGSUNL, 9, all. Int: d. Fi Constant Sala, Zuckerwaren abrik Geschäftsbetrieb: Wandsbek, Dietrih traße 7/9 ist am 21. 12. 1931 na ergleihsbestäti df aufgehoben.

__ [84091 sverfag aufm

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wandsbek.

Weiler, Allgäu, [8408] Bekanntmachung. Das Vergleihsverfahren über d& Vermögen der Firma A. Gruber, offent Sande gese Gar, Strohhutfabrik in ¿cheidegg im Allgäu, wurde nah L rihtliher Bestätigung des zustand ge ommenen Vergleihs mit Beschluß 8s Amtz3gerichts eilex - Lindenbetg vom 11. Dezember 1981 aufgehoben, Weiler im Allgäu, 23. Dezember 181. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Winnweiler.

(8409) Bekanntmachung.

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns und F eurs Karl Herrmann I1. in Sipptt® eld ist am 23. Dezember 1931 n

stätigung des Vergleichs aufgehobet worden.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Winnweiler.

8. Verschiedenes.

(83305) Bekanntmachung. ; Infolge der plößlich eingetretenen Eb gefahr sind wir gezwungen, den regel mäßigen Schiffahrtsbetrieb auf G unterer Verfrahhtungsbedingungen § !! O zem 21. s vi 1931 als g ossen zu ertlären. / BERInes Dresden/Prag, 21.De¡tl er 1931, : Neue Norddeutsche und Vereinig! Elbejchiffahrts A.-G. Cechojlowakische Elbe-Schiffahrts A.-G. Neue Deutich-Böhmijche Elbeschiffahrts A.-G. „Elbe“ Dampfichiffahrts A.-S Schiffseigner-Genossenschaft f s Binnenschiffahrtsbetrieb e. G. m is Behncke & Mewes, Dampfschi!

Neederei und Befrachtungsgeschüf

Deutscher Reichsanzeiger

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Juhalt des amtlichen Teiles,

Deutsches Reich. ennungen 2c. 2 y 2 E Í jumtmacung, Dre end die Neufassung der Richtlinien für 7 Tevisenbewirlshaftung, Vom, 29, Dezember 1931. imimachung Uber den Londoner (Goldpreis. anntmachung der amtlichen Großhandelsindexziffer vom 9, Dezember 1931. E anntmachung, betreffend gebundene Preise für Autotreibstoffe. gführungs- und Ueberleitungsbestimmungen über das fkassen- irztlihe Dienstverhältnis. Vom 830. Dezember 1931. ordnung zur Aenderung der Verordnung über ‘die Abgabe on Waren aus den Proviantlagern des Zollaus\chlusses Emden vom 27. Juni 1931. Vom 23. Dezember 1931. eige, betreffend die Ausgabe der Nummer 85 des RNeich3- gejegblatts, Teil I.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat den Konsul Dr. Spe iser m Generalkozsul des Reichs in Säo Paulo (Brasilien) nannt. :

Bekanntmachung.

Fie gil Grund von § 17 Abs. 1 der Verordung über

Devisenbewictschaftung vom 1. August 1931 erlassenen ¡htlinien für die Devisenbewirtschaftung (vgl. Deutscher cihsanzeiger Nr. 197) werden, ergänzt durch die seit der cten Ergänzung vom 2. Oktober 1931 (Deutscher Reichs- eiger Nr. 230) den teilten Anweisungen, nachstehend in neuer Fassung Inntgemacht. :

Berlin, den 29. Dezember 1931, Der Reichswirtschaftsminister, Warmbold.

Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung *). L 'AbschGnitt: Allgemeine Richtlinien.

Allgemeine Grundsäße.

1. Zweck der Verordnung über die Devisenbewirtshastumn tbisenverordnung) und ihrer Durchführungsverordnungen ist den ungeregelten Abfluß von Devisen aus der deutschen Wirt- haft zu verhüten und die vorhandenen und anfallenden Devijen vdémäßig zu bewirts e Da die Verordnung der deutschen hltéwirt[haft dienen soll, ist sie bei aller gebotenen Entschieden- it in der Bekämpfung. gemeinschädlicher Maßnahmen in der lélegung und der tehnishen Anwendung so zu handhaben, daß

if die volkswirtschaftlih gerechtfertigten Bedürfnisse Rücksicht

ommen wird, soweit sie bei der gegenwärtigen Lage irgend be- |

tiedigt werden fönnen.

Bei der Anwendung der Verordnung ist zu beachten, daß die '

tdisenbewirtshaftung niht nur den Verkehr in ausländischen erten, sondern auch den Verkehr in Werten deutscher Währung t den im Ausland oder im Saargebiet ansässigen Perjonen um- jt 6 der Devisenverordnung; § 2 der Ersten und F 1 der lebenten Durhführungsverordnung). f

2. Die Beschränkungen und Verbote der Devisenverordnung lten auch für die F L gen von Personen, die im Aus- ind oder im ESaargebiet ihren Wohnsiß oder gewöhnlichen Uufenthalt, Siy oder Ort der Leitung haben (Ausländer, Saar- ider). Der Kreis der im Jnland (mit Ausnahme des Saar- tbiets) ansässigen Personen (Fnländer), für welche die Beschrän- igen und Verbote der Devisenverordnung gelten, bestimmt 9 ; 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung der Ver- Mung des Reichspräsidenten ingêverpflihtungen Luder dem Ausland, vom 27. Juli 1931 I6Bl. 1 S. 409) ür die Reichsbank und die Deutsche Gold- Bontbank gelten die Beschränkungen und Verbote der Divisen- ‘ordnung nicht 1 Abs. 1 der Devisenverordnung). _9. Grundsäßlih ist, vorbehaltlich der besonderen Vorschriften * Il. und 111. Abschnitts, eine Genehmigung nah der Vevisen- ordnung und den Durchführungsverordnungen nur zu erteilen, un der Zweck, für den die Genehmigung beantragt wird, als ltêwirtschaftlih gerechifertigt nachgewiesen wird. E Ï

4. Eine nah der Devisenverordnung und den Durchführungs- ordnungen erteilte: Genehmigung wird unwirksam, wenn der Verwendungszweck, für den die Genehmigung erteilt worden ist, prällt, bevor von der Genehmigung Gebrauch gemacht P den ist. ; s , 5. Die Devisenverordnung findet keine Anwendung auf solche Prderungen ins aro ung Vie auf ausländische Währung piten, bei denen aber nah dem übereinstimmenden Willen dêr ‘teiligten die Zahlung nicht in ausländischen Zahlungsmitteln

b, 2) Sachliche Aendétungén gegenüber den - Richtlinien v; * August und der Ersten Ergänzung v, 2. Oktober sind im Druck

Torgehoben.

Stellen für Devisenbewirtschaftung

be-

über die Anmeldung von Zah»,

zu leisten ist (Valuta effektiv), sondern die ausländishe Währung nur als Rechnungseinheit für die Feststellung der Höhe der in ? inländischen Zahlungsmitteln zu leistenden Zahlungen verwendet wird. (Vgl. § 8 Ab]. 2 Say 1 der Devisenverordnung.)

Stillhaltung. Stillhalteabkommen.

__ 6, Die Stellen für Devisenbewirtschaftung sind nicht zuständig für die Entscheidung über Rechtshandlungen, die zur Erfüllung von Verbindlichkeiten aus dem am 17, September 1931 in Kraft getretenen Baseler Stillhalteabklommen (Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers vom 18, September 1931 RGBl.1 S. 509 —) dienen 1 Abs. 2 der Devisenverordnung in der Fassung des Artikel 1 der Verordnung vom 17. November 1931

iGBl, 1 S. 679 cit Dies gilt nicht nur, soweit es sich um die völlige oder teilweise Tilgung solcher Verbindlichkeiten handelt, sondern auh für jede Bewegung innerhalb der von der Still- haltung betroffenen Konten und sür die Uebertragung von solchen Konten i M Konten. Es gilt ferner für Verbindlichkeiten, die na dem Stillhalteabkommen bei Fälligkeit zu erfüllen sind (vgl. S. 10 des deutschen Textes des Abkommens). Anfragen oder- An- rae die sich auf Verbindlichkeiten beziehen, die Gegenstand des Stillhalteabkommens sind, sind an das Reichsbankdirektorium in Berlin abzugeben.

Kurzfristige Kredite,

7. Eine nach der Devisenverordnung und den Durchführungs- verordnungen erforderliche Genehmigung ist (vorbehaltlich der Be- stimmung in Nr. 9 Abs. 2) zu versagen, wenn sie nachgesucht wird zum Zwecke der völligen oder teilweisen Tilgung kurzfristiger Kredite in inländischer oder ausländischer Währung, die vor dem 16. Zuli 1931 von einem Ausländer oder Saarländer eingeräumt wurden und nicht Gegenstand des Stillhalteabkommens sind, es sei denn, daß gleichzeitig eine Erneuerung (Prolongation) des Kredits für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten vom Jukraft- treten der Devisenverordnung erfolgt oder dur verbindliche Zu- sage gesichert wird. Kurzfristige Kre ite sind solche, bei denen keine längere Laufzeit als ein Jahr vereinbart is. i

Die Genehmigung kann erteilt wérden für Kredite, die aus dem Warenverkehr entstanden -und- niht dur Vermittlung einer ausländischen Bank eingeräumt worden sind (Warenkredite).

Jn Fällen, in denen die Versa anger Genehmigung eine unbillige Härte bedeuten würde, ist die Entscheidung des Reichs- wirtschaftsministers einzuholen.

Bankguthaben,

8. Die Genehmigung zu einer Verfügung über eiu vor dem

16, Juli 1931 entstaudenes Guthabeu eines Ausländers oder

Saarländers in inläudischer oder ausländischer Währung bei einer

inländischen Bank, das uicht Gegenstaud des Stislhalteabkomnuens ist, ist zu versagen, es sei denn

a) daß es sich um die Forderungen von Privatpersonen handelt,

die nicht aus dem geschäftlichen Verkehr entstanden sind,

und der Antragsteller den Betrag nachweislich zu seinem Lebensunterhalt E zue Befriedigung dringender versön- i dürfnisse braucht, Í

Uder Ela Zahlungen im Fuland

þ) daß das Guthaben zur Leistung von für Forderungen aus dem Warenverkehr der antragstellen- den Firma bestimmt tar, die Verfügung zum Zweckck der Leistung solcher Zahlungen im JFuland beantragt wird und der Autragsteller nachweislich nicht in der Lage ist, in

anderer Weise Zahlung zu leisten. i; : c) daß das Guthaben zu langfristiger Kapitalanlage im Ju- land (z. B. Gewährung von Krediten an JFuländer, Aus- leihung von- Hypotheken auf inländischen- Grundstücken, Aukauf inländischen Grundbesißes oder inländischer Wert- papiere) verwendet werden soll und der Kontoinhaber sih verpflichtet, etwaige Rükflüsse aus der Anlage wieder auf das Sperrkonto zu bringen. ;

un sonstigen Fällen, in denen die Versagung der Veo nehmigung eine unbillige Härte bedeuten würde, ist die Ent-

scheidung des Reichswirtschastsministers einzuholen, Langfristige Kredite. is i; 9. Eine nach der Devisenverorduung und den Durchsührungs- verordnungen erforderlihe Genehmigung zum Zwette L Rück- zahlung von langfristigen . Krediten (Darlehen, Hypotheken) und andzren langfristigen Anlagen (z. B. Beteiligungen) in in- und ausländisher Währung, die vor dem 16. Juli 1931 von einem Ausländer oder Saarländer gegeben worden sind, darf (vorbehalt- lich der Bestimmung in Abschn. I1T -Nr. 23. Buchstabe a, betreffend die regelmäßige Tilgung). nur erteilt werden, wenn der Gläubiger bereit ist, die Zahlüng in Reichsmark auf ein bei einer Devisenbank ‘geführtes Konto, über das nur mit schriftlicher Genehmigung der Stelle für ¿D-visenbewirtschaftung verfügt werden kann (Sperr- fonto), an ‘Erfüllungs tatt anzunehmen. Die Genehmigung zur Verfügung über das Sperrkonto ist zu erteilen, wenn die Voraus- sezungen von Nr. 8 Buchstäbe e erfüllt sind. Langfristige Anlagen sind solche, bei denen eine längere Laufzeit als ein Jahr ver-

GRIEEE, Beliliauiung des Abs, 1 gilt, au für kurzfristige Hypo-

thekarkredite. t : i: ¿

ie Genehmigung zur Rückzahlung zu freier Verfügung de úntididats L teilt werden für Cn Nhelen, He L bereits vor Jukrafttreten der Dvisenv?rordnung die Küntd dung aer tragsmäßig erfolgt oder die Fälligkeit eingetreten ist, “n e nicht für Hypotheken, bei denen die Kündigung nach Maßga e de Aufwertuügs[chlußgeseßes vom 18, Juli 1930 erfolgt ist. Ls

Die Genehmigung zur Rüczahlung zu freier Bersügung de Gläubigers kann ferner erteilt werden,

t Rücksicht auf die per'önlichen Verhältuisse des ( | | rér ‘dés N daes eine ‘unbillïge Härte ‘bedeuten würde. x Beträgen von mehr' als' 20 690 Reichsmark ist die Entscheidung des

l’ Reichswirtschaftsministers einzuholen,

__ 10. Die Umlegung eines bei einer ausländischeu Bank ges führten Guthabens zu einer anderen Bank in demselben oder einem anderen Lande ist ohne Genehmigung zulässig, soweit sie nicht mittelbar oder unmittelbar dazu führt, daß bei Zchuldverx- hältnissen der in Nx. 6 genannten Art eine vor dem 1. August 1931 entstandene, bei anderen Schuldverhältnissen (Nx. 8) eine vor dem 16, Fuli 1931 entstandene Schuld abgedeckt wird, z. B. dadurch, daß ein ausländischer Gläubiger mit seiner Forderung aufrechnet. Zuständigkeit, ___ 11. Abweichend von § 17 Abs, 2 der Devisenverordnung ist lor Anträge eines Ausländers, die sich auf ein bei einer inländis hen Bank geführtes Konto beziehen oder die ein von der Reichs- bank ermähtigtes Kreditinstitut 2 Abs. 3 Say 1 der Devisen» verordnung, Devisenbank) für einen ausländishen Kunden stellt, die Stelle für Devisenbewirtschaftung zuständig, in deren Bezirk die Devisenbank oder ihre Bwelantelclaisung thren Siy hat. 12. Für Anträge, die ein Gläubiger auf Erteilung der zur Leistung des Schuldners erforderlihen Genehmigung stellt T der Siebenten Durchführungsverordnung), ist die Stelle für De- visenbewirtshaftung zuständig, in deren Bezirk der Schuldner seinen Wohnsiß, gewöhnlichen Aufenthalt, Siy oder Ort der Leitung hat, Dem Schuldner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag zu geben, 13. Für die Erteilung von Genehmigungen, die sich auf deu Verkehr mit dem. Saargebiet beziehen, ist die Stelle für Devisen- R Köln auch in den Fällen der Nr. 12 auss{ließlih zuständig.

Die Anträge sind bei dem Sonderbeauftragten des Prâäsi- denten des Landesfinanzamts Köln als Stelle für Devisenbewirt- haftung, Saarbrücken 1, Neumarkt 26, einzureichen.

14. Allgemeine Genehmigungen zum Verkehr mit Devisen gemäß dem Il. Abschnitt Nx. 3, 10, 11, 14, 21 und 22 diejer Richtlinien sind für Zweigniederlassungen, die selbständig Ge- schäfte abschließen und im Handelsregister eingetragen sind, în der Regel von der jür diese zuständige Stelle für Devisenbewirt- E zu erteilen. Wenn die zuständige Stelle für Devisen- bewirtshaftung einer Hauptniederlassung eine solche allgemeine Genehmigung zugleich für den Geschäftsbereih einer oder mehrerer ihrer Zweigniederlassungen erteilt, so ist dies in dem Ge- nehmigungsbescheid ausdrüclih auszusprechen. A

Wird einer Zweigniederlassung durch die na Abs. 1 Zay 1 zuständige Stelle für Devisenbewirtshaftung eine allgemeine Ge- nehmigung erteilt, so hat diese Stelle die für die Hauptnieder- lassung zuständige Stelle für Devisenbewirtshaftung hiervon zu unterrichten; wird einer Hauptniedsrlassung eine allgemeine Ge- nehmigung durh die nah Abs, 1 Saß 2 zuständige Stelle füc Devifenbewirtschaftung erteilt, so hat dieje die fUr die Ziveig- ; niederlassung zuständigen | Stellen für Devisenbetwirtschäftung hiervon zu unterrichten. : E, E E

15. Zweigniederlassungen etner ausländishen Firma 1m ZUu- land, die einen selbständigen Geschäftsbetrieb unterhalten, gelten auch“ im Verhältnis zu ihrer Hauptniederlassung als im Junland ansässige Personen; Zweigniederlassungen einer inländischen

irma im Ausland, die einen selbständigen Geschäftsbetrieb unter- Piiten, gelten auch im Verhältnis zu ihrer Hauptniederlassung als im Ausland ansässige Personen. É

16. Wenn nach § 17 Abs. 2 der Devisenverordnung mehrere Stellen für Devisenbewirtschaftung zuständig wären, die Ent- scheidung aber nur einheitlih erfolgen fann, jo ist diejenige Stelle fir Devisenbewirtschaftung zuständig, bei der zuerst ein Antrag eingereiht wurde.

11. Abschnitt.

Richtlinien für die Auslegung und Anwendung einzelner Vorschriften. Zu § 3 Devisenverordnung.

1, Eine Genehmigung gemäß § 3 der Devisenverordnung ist niht erforderlih zu Verfügungen eines Ausländers oder Saar- sänders über sein Guthaben in ausländisher Währung, soweit es bei den in Abschnitt 1 Nr. 6 genannten Schuldverhältnissen nach dem 31. Juli 1931, bei anderen Schuldverhältnissen (Abschnitt : Nr. 8) nah dem 15. Juli 1931 im Jnland entstanden ist (neues Konto). L

S Que Genehmigung gemäß §§ 3, 7 der Devisenverordnung ist B erforderlih zur vertragsmaßigen_ Rückzahlung eines cinem Jnländer von einem Ausländer oder Saarländer nah den in Nr. 1 genannten Zeitpunkten in ausländischer Währung ein- eräumten Kredits. Die Genehmigung zu einer der Rechtshand- ungen des § 2 Abs. 2, §§ 3, 6, Nr. 2, 7 der Devisenverordnung, 8& 2. der Ersten Durchführungsverordnung ist zu erteilen, wenn sie nachgesucht wird,. um die vertragsmäßige Ruückzahlung von Kre- diten der in Saß 1 genannten Art zu ermöglichen. E

3, Eine Genehmigung gemäß § 3 der Devisenverordnung ijt nicht exforderlich zur Diskontierung von Tratten gegen Export- ware durch Banken, die sich shon bisher mit dem Ankauf solcher Tratten befaßt haben. s

4. Die Vebernahme von Bürgschafts- und L tungen in - ausländischer Währung stellt keine Verfügung 1m Sinne von § 3 der Devisenverordnung dar. Die zur Erfüllung solcher - Verpflichtungen erforderliche Genehmigung kann ber its " bei der Uebernahme der Garantie oder Bürgschaft verbindlich in

i erden. L R E bib, 2 Abs. 2, §8 3, 7 der Tevisen-

Eine Vene eea gemäß F zur Erfüllung Bürgschaft§-

verordnung ist nicht erforderlid rfüllung von und Pu ierbflié kunden in ausländischer Währung dur

und Garantieverpflich-

w-nn die Verweigerung: Gläubigers Bei:

eine Dévisenbank aus Bürgschaften und Garantien zugunsten ihrer inländischen Kunden, wenn die Devisenbank bereits bisher derartige Verpflichtungen zu übernehmen pflegte und das garan- tierté Geschäft die nah der Devifenverordnung erforderliche Ge- nehmigung erhalten hat. N S L

) 5 Eine Saichiuigung gemäß § 3 der Devisenverordnung ist | nicht erforderlich?