1931 / 303 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Dec 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 303 vom 30. Dezember 1931; S. 4

[84706]

Bamag-Meguin Aktiengesellschaft. Bekanntmachung

über die Einlösung der Stücke der

5 %igen Anleihe der Meguin A.G. vom August 1921.

Wir rufen hiermit die noch im Um- lauf befindlihen Stücke der oben be- gn Anleihe zur Einlösung ab

. Januar 1932 auf. i

Die Teilshuldvershreibungen sind bogenlos. Die Pa sind be- reits gelegentlich der- Aufwertung ein- gezogen worden. Auf die ‘einzelnen Stücke à RM 5,— werden, soweit sie nicht gemäß Artikel 39 der Durhfüh- rungsverordnung zum Aufwertungs- geseß zum Zwecke der fortlaufenden Verzinsung bei uns hinterlegt worden sind, die seit dem 1. Januar 1925 auf- gelaufenen Zinsen, und zwar für 1925 mit 2 %, für 1926 und 1927 mit je 3 % und für :1928—1931 mit je 5 % zuzug- lih Zinseszinsen gemäß Artikel 39 der erwähnten D.V.O. zusammen mit dem Kapitalbetrag ausbezahlt. Diese Zinsen nebst Zinseszinsen belaufen sih für jede Teilshuldverschreibung à RM 5,— auf RM 1,70.

Die Einlösung findet vom 2. Januar 1932 ab statt

1. bei dem Bankhause Delbrück

Schicklèr & Co. in Berlin,

9. bei dem Bankhause Lazard Speyer-

Ellissen K..a. K. .in Betxlin und Frankfurt a, M., . bez unseren Gesellschaftskassen in Berlin, Buybach i. Hessen, Dessau und Köln-Bayenthal,

Die Einlösung erfolgt gegen Abliefe- rung der Mäntel zu den Teilshuldver- schreibungen in Begleitung eines doppelt ausgefertigten arithmetishen Nummern- verzeihnisses bei den oben angegebenen Zahlstellen.

Die Verzinsung der Teilshuldver- schreibungen hört mit dem 31, Dezem- ber 1931 auf.

Berlin, im Dezember 1931. E H Bamag-Meguin Aktingesellschaft. Der Vorstand. C C E A C

[84717]. [M Tuchfabrik Aachen vorm. Süsfkind

& Stéritau, Actiengesellschaft.

Vilanz am 30. September 1931.

RM ‘\Ñ 290 000|—

: Vermögen. Grundstück . Gebäude . . « 260 000,— Abschreibung Maschinen .… « 240 000,— Zugang « è -5100,— 245 100,— Abschreibung 45 100,— j Schuldner Vorauszahlungen auf zu liefernde Kammgarne . Kasse 2 891,63 Postscheckrechnung 2 800,64 Reichsbankgiro . 5630,88 Sched8 . . . . 7294,20 Wechsel « « - Vorräte « «e ck

255 000

Verbindlichkeiten. Aftienkapital . Rüdcklage - « »- « « Dellredere ¿ p e. 6/08 Gläubiger Gewinnvortrag 1929/30

27 585,35

0. A

JFahresgewinn

1930/31 . . 78 031,35 105 616

2 320 642 /|: Gewinn- und Verlustrechnung

Soll. RM Abschreibüng auf Gebäude 5 000 Abichreibung a. Maschinen 45 100 Handlungsunkosten « «- « 267 253 Provisionen 6 109 499 Un. e 0 176 826 Versicherungen « - 29 541 Reingewinn « e 105 616

738 838

Haben. Geivinnvortrag 1929/30 . Rohgewinn

27 585

711 25277 738 838/12

Vorstehende Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung haben wir geprüft und mit den ordnungsmäßig geführten Büchern der Gesellschaft in Uebereinstimmung ge- funden.

Köln, den 3. Dezember 1931, Treuhand-Vereinigung Aktiengesellschaft.

Dietes. Þppa. Lüchau.

Die Auszahlung der von der General- - versammlung vom 28. Dezember 1931 festgeseßten Dividende von 5% oder RM 50,— je Aktie im Nennwert von RM 1000,— bzw. RM 5,— je Aktie im Nennwert von RM 100,— abzüglich 10%, Kapitalertragssteuer erfolgt ab

4. Januar 1932

an der Kasse der Gesellschaft, bei der Dresdner Bank in Aachen, Aachen, der Darmstädter und Nationalbank, Filiale Aachen, Aachen, oder bei folgenden Banken in Berlin: ;

Dresdner Bank,

Darmstädter und- Nationalbank.

Zur Einlösung gelangt dèr dritte Gewinn- anteilsein.

Aathen, den 28. Dezember 1931. Tuchfabrik Aachen vorm. Süskind --& Sternau Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. Mariantschik. Schiller.

nebst Verlust- und Gewinnrechnung der Gebr. Schmiy A.-G., Merken, mit dén von mir geprüften Büchern bescheinige ich hiermit. *

| [84370]. : e :

Althann Holz- Aftiengesellschaft in Mittelwalde (Schlej.).

Vilanz per 31. Dezember 1931.

52 30 81

1 790 191 452 174 458

alla . o.

Vorräte

Debitoren

Bank- und Postscheckgut- Ge «a6 C20

Wechsel

Mobilien

72 158/47 Öa 36 905/78 +. 8 406

485 172/48 20 000

Ulticnlabiltal . « » - 5 Ordentlicher Reservefonds Spezialreservefonds . « « Kreditoren

Gewinnvortrag 119017,89 Gewinn 1930 . 918,49

10 38

#719].

Kassakonio . VBankkonten Debitoren und Wechsel Effektenkonto « « « « « Warenkonten . « « « «. Jnventarkonto « . « -

Pajsiva. Aktienkapital . . « Kreditorenkonto . « Rückstellung « «.+

Vermögensbvilanz per 30. April 1931.

Aftiva. RM

per 30. April 1931.

[5 2 073/09 7TTT|85

1 174 155/02 1 275—

|

1 936 328/75 17 313/31

3 138 923/02

j

| 200 000/— 2 729 974/89 208 948/13

3 138 92302 Gewinn- und Verlustrechnung

[84372].

Feuervach. Bilanz auf 30. Juni 1931.

| Gebr. Binder A.-G. in Stuttgart-

Aktiva. RM Jmmobilien 117 561 Maschinen, Mobilien und

Geräte Waren Vie e 4 po 6 06 Banken E Kasse, Postscheck, Wechse Aufwertungsauzgleichskto, Verlust

3 890 39 419 33 078

4 352

564 16 000 8 454

01

70 D 0. M M. M

90 96 34

26 Liquidationskonto

223 322

Passiva. Aktienkapitalkonto . « « « Kreditoren . - - c - o

100 000¡— 25 370

48

Gewinn- und Verlustrechnung.

67 595 4 804

12 36

Met » 46 e

Steuern «v5

Abschreibung auf:

Mobilien

Kunden- und Wechsèlforde- rungen è e s «

Zinsen .

Gewinn

2 802|— 1 968/28 3747/47 918/49 81 835/72 81 835|72

81 83572

Vorstehende Vilanz und Gewinn- und

Verlustrechnung is in der ordentlichen

Generalversammlung am 28, November

1931 genehmigt worden.

Mittelwalde, im. Dezember 1931. Der Vorstand.

G5 E S I C

[84715]. :

Gebr. Schmit A.2G., Merken. Bilanz per 30. Juni 1931.

/ Aktiva. RM Grundstücke 49 909 Gebäude:-Stand 1. 7. 1930 444 200,— Zugang . 655,15 741 855,15 Abschreibung 16 855,15 Maschinenanlage: Stand 1.7.1930 1205 600,— Zugang - 81 178,52

T1286 778,52 | Abschr. „122 778,52

Gleis- u. Transportanlage : Stand 1.7.30 29100,— Abgang - - 228,— 28 872, Abschreibung 1272,— Wagénpark: Stand 1. 7.30 15 000,— 11 §38 26 338,— 3 278,50 33 059,50 Abschreibung 8 839,50 Brünnen- und Kühlwasser- anlage . . 833 000,— Abschreibung . 83 000,— Utensilien: Stand 1.7: 30 9 800,— Zugang « - 18 910,60

28 710,60

Abschreibung 8 210,60 Wasserkraft . . L n A Postscheck . Wechsel . ¿4 Bankguthaben Debitoren . . Abschreibung Vorräte: : a) Halb- und Fertigsabri-

fate . . . 202 492,78 b) Rohstoffe . 94 345,55 c) Betriebs-

material 96 106,74 Transitorisches Konto T. Avalkonto RM 85 000,—

Holzkonto M 0 02 S A

428 000

Zugang - «

Abgang « 5

20 500

1

2 384 12 572 1188 152

406 531

392 945 38 336

2 593 340

G Passiva. Aktienkapital Reservefonds . . « Abzeple . «65 Bankkredite - - « Kreditoren . © «+ Rückstellungen . Transitorisches Konto TL . Avalkonto RM 85 000,—

600 000 5 000

29 207 1.727 500 190 591 10 606

30 434

Vortrag

[82978].

Generalunkosten «- + « Abschreibungen . + « «

Gewinn und Einnahmen . Reservefonds . .

Hamburg, Helsingbo Galoscher Afktiengesellshaft

Henry Dunker.

Soll. RM

549 527 146 666

537 41 650 45 763 10 000|—

Akzepte Fs Hypotheken und Darlehen Mietekonto . Réservefonds . « « « « «

39 89 92

Haben. aus 1929/30 .

696 194

335 685 858 10 000

223 322/20 Gewinn- und Verlustrechnung.

Soll. Generalunkosten . «

den 2. Mai 1931. rgs Gummifabriks

„Tre Torn“. Der VorstanD. J. Farchy.

696 194

Bilanz per 31. Dezember 1939.

Abschreibungen, « «

Haben. Vortrag: « « | Bruttogewinn « % « «o. - Verlust o.) L M0 40

Stuttgart-Feuerbah, 18 Der Vorstand, Emil Binder.

Vorräte

Kasse und Wechsel Debitoren u. Wertpapiere

Anlagewwerte

Passiva. Aktienkapital . Kreditoren . « - Gewinn .

Aktiva. RM

piere | 404 134 679 282 239 231

24 974

N 66 35 50 30

[84409]. E Bürohaus PeNarae Akt.-Ges, Bilanz per 31. Dezember 1930.

Besi. RM |5,

1/347 622

81

Grundstückskonto . « « «- « 39 950177

2! E 5A H D 1 481

600 000

54 27

Debitoren. « - « «e o e 3 704/44 : 43 655/21

Verbindiichkeiten.

Aktienkapital . ¿ « . « « « 140 000

1 347 622

81 Gewinn- und Verlustrechnung. _

Hypothekenkonto . . . . « « } 2305 Gewinn- und Verlustkonto:

Gewinn 1930 . . 1387,71

An Unkosten

Per

[84718].

Gewinn -

Warenkonto . . « e

Wienands, Casteel & Gie

Soll.

216 760 1 481

218 241

04/0 De

RM [2 27 64

. -

Verlustvortraÿ

aus 1929 . 37,92 | 1 349

43 655 Gewinn- und Verlustkonto

Haben. 218 241

64

per 31. Dezember 1930. | RM |5

Ausgaben.

218 241

Der Vorstand. Eduard Giesen.

Dr. Wittho ff.

Andreas Reul sen. A,-G.,

Kirchenlami

64 fen A.-(8.

Hinterlegt zu Reg.-Nr. 1907 für 1931.

Bilanz für deu 31. Oktober 1931.

2 499

954 5 895 1 387

10 738

Grundstücksaufwand Unkosten « «« «- Steuern L 4 atio Gewinn 1930, «

87 60 96 T1 14

Einnahmen. Grundstüsertrag « «- « « «10 738/14 In der Generalversammlung vom 18, Dezember 1931 wurde der Aufsichtsrat wie folgt neu gewählt: Herr Liquidator

Gebäude

Schulden

Grundstücke

Maschinen und Werkzeuge Seer e E S üroeinrichtung Elektrische Lichtanlage Kantineneinrihtung - Glei8anlage Ausbeuterecht Bruchbetriebe Kassenbestand . Postscheckguthaben Wechselbestand . + : | Bankguthaben . Außenstände . Warenvorräte

Passiva. Aktienkapital . . Geseßliche Reserve Rücklagen . « « «

Reingewinn:

Vortrag 1929/30 . .

Reingewinn

Aftiva. RM

1 120 000 78 045

04" 0E E T S e.

. 882

3 358 126

18 295 281 546 76 929

G S. E Q Q ck [S "d: E M T E. Q

. . . W2S . . *

Edmund Lix, E Herr Liquidator

Camille Breitwieser, Mulhouse, Herr Kaufmann Curt Schlaeger, Berlin. Berlin, den 18. Dezember 1931.

Der Aufsichtsrat. Curt Schlaeger. Der Vorstand. Karl Gut.

[84373].

L. & E. Sabor Kommanditgesell- schaft auf Aktien, Erfurt.

Bilanz zum 31. Mai 1931.

Aktiva. RM Grundstücke und Gebäude j 126 000 Maschinen . . « «.- 1 Fabrik- und Kontoreinrich- tung

Fuhrwerk

2

579 191

aISEal Sal I I

Matrizen

Kasse . 1 843

150 000

20 000 111 285 226 619

47 024,87

24 261,99 71 286

579 191

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. November 1930 bis 31. Dftober 1931.

31

86 17

2 593 340

Gewinn- und Verlustrechnung per 30. Juni 1931.

Soll. RM Betriebsunkosten u. Löhne | 1 158 503 Handlungsunkosten . . 589 752 Abschreibungen: - j Anlagen . . 155 955,77 Debitoren . 7637,11

H 23

163 592 1911 848

Haben. Fabrikationskonto . Pachtkonto .

1911 348 500|—

1911 848|84 Merken, den 30. Juni 1931.

Die Uebereinstimmung obiger Bilanz

Merken, 8. Dezember 1931.

Stkeuern Unkosten

Sonstige

V

ppa. Cónrads. ppa. Heeger.

Dr.jur. Br, Schulz, vereid. Blicherrévisor.

Abschreibungen « « e. - »

Reingewinn:

Vortrag 1929/30

Reingewinn

H Gewinnvortrag 1929/30 . Fabrikationsertrag

Der VorstanD.

Vorstehende Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung haben wir erstellt. Wir bestätigen deren Uebereinstimmung mit den Büchern der Gesellschaft. Nürnberg, den 12. Dézember 1931, ayerishe Treuhand-

Soll, RM 50 782 24 883

478 013

41 D Q F: E

47 024,87

24 261,99 71 286

624 966

47 024 566 208 11733

aben.

Einnahmen

D

86 49 87

40 22

624 966 Adolf Reul,

Attieugesellscchaft. Keinpter.

49

Bank / ;

S ° 49 558 Sonstige Forderungen

189 719 6 456 45.100 30 517

449 199

[e] A

Wechsel . Wertpapiere « Waren x

[S1] |

Passiva.

Kapitalkonto E. Sabor Grundkapital . .. Ordentliche Rüdcklage «- « Außerordentliche Rücklage Grunderwerbsteuerrüdcklage Allgem. Steuerrüdcklage « “Delkrederekonto . « « « « Hypothek .. Verpflichtungen - « - + Gewinnvortrag: « 8 669,98 Gewinn « « . + 2912,31

100 000 200 000 20 000 30 000 9 000 15 000 10 000 30 744 22 872

G T)

L1 582 n 449 199 Gewinn- und Verlustrechnung.

Soll. RM [F Allgemeine Unkosten « « | 97 164/87 Steteorn «a os 26 754/94 Dubiose und Kursverluste 18 208/26 Abschreibungen « « - . - 17 207/55 Gewinn «. « «e ooo 11 582/29

170 917/91

œIS

Haben.

Gewinnvortrag « Waren Zinsen

8 669 153 858

8 389 176 917 Erfurt, den 23. Dezember 193L

98 44 49 91

os 60 0.4 00S 9 A9

20

em |

[846Ÿ8 Aktien-G

J; Séhlesische Fueerventenbauk A aft in Liquidatz Breslau. IEEE

Bilanz per 8. Oktober 1931

Vermögensbestäude.

| Bankguthaben è | Verlust . -

Verpflichtungen.

91 | Aftienkapital aus\{|. d. eigenen

Ed

; Noch einzulösende Schles. 6% | Zudckerrentenbriese . . . . | Noch einzulösende Zinsscheine | von Zudckerrentenbriefen . . Verschiedene Gläubiger . .-.

8. Oftober-

RM Â 39 301

__ 58751 8884

S

13 650/21

| 193 08 _ 9 7 618 4 39 88851

Liquidati onseinnahmen- und -ausgabenre twa per

Ausgaben. lich Steuern

j Einnahmen. 5 E | Verjährte Zinsscheine « « Veri « ¿4 « ..

Handlungsunkosten ‘einschließ-

D D D S

iz Schlußrechnung : per 22. Dezember 1931.

—_—

RM | t | 3 37948

33798

- | 270849 «8

öl 3

Aktièënkapital

Verlust —+ Zinseinnahmen .

ausschüttungsfonds. . «

Ausschüttung von 100%

RM 1 600,— Aktien . «

Laut Bilanz vom 8. Oktober 1931 ausgewies. Vermögen 18 400,— -+- Liquidationsfkto. 13 650,21 : 587,51

—- Unkosten, Steuern und Rest-

Am 1. Dezember 1931 erfolgte

Aktie auf 20 000, RM Aktienkapital abzügl. der im eigenen Besiß befindlichen

RM |5

31 462,79

je

- 118 400 18 400/—

| Un

| [84385].

| Allgemeine Gas- und Elektricitäts

i Aktiva. j Wertpapiere und Beteili- gungen: - o - e . « « | Anlagen . « «« «. . : Verrechnungskonten mit Tochtergesell chaften ¿E Sonstige Schuldner . . Forderung aus Kapital- erhöhung .- «.«—.+ Kassenbestand, Bank- und Postscheckguthaben

Gesellschaft, Bremen. Bilanz am 30. Juni 1931.

ea

RM

4484 7471| 682 0600

2 563 828/01 2 1496

1952 100 61 454174

9 746 3407

Passiva. Aktienkapital . . . « «- Vorzugsaktienkapital « Reservefonds . . . « . « 414% Anleihe von 1900. 415% Anleihe von 1909, Verrechnungskonten mit

Tochtergesellschaîten . - Sonstige Gläubiger . « « Rückstellung für Steuern Delkredere « . . - .. Anlageerhaltung Anlageabschreibung « « - Nicht eingelöste Dividende Uebers{chuß . « « . + +

8 000 000 5 000 481 000 12 150 18 000

426 976 207 770 10 000 120 000 137 000 173 000 9 686 145 757

A L L

Gewinn- und Verlustrechnuung vo 1. Januar 1931 bis 30. Juni

Sl#æ#=1 11 1 SS

9 746 340

S t Yb:

E i

Soll.

Unkosten, Steuern, - Ab- schreibungen u. Rücklagen Ueberschuß . « «

Haben. Gewinnvortrag « - » « « Bruttoerträgnis . « o - »

RM 1

145 7578

| R 241 659 ame E

95 0 01

l -—

14 6648

ab 30. Dezember 1931

resp. Nr. 4 mit

RM 4,—

der Deutschen Bank und sellschaft in Berlin und

Essen, Märkische Str. 38. Aus dem Aufsichtsrat sind die Herren Kurt Meyer,

rich von Stein, Köln, M. Vogelstein, Berlin. Bremen, Verlin, 24.

Der. persönl. haftende Gesellschafter: : - Eduard Sabor,. tee

——

Darmstädter und Nationalbank in Berlin und bei der Kasse der it Westfälisches Elektrizitätswerk A.-G.

226 99416 241 6509/0!

Die Auszahlung der Dividende erfol! auf das Reil mark 3 000 000,— betragende alte Aktie! fapital mit 4% gegen Einlieferung Dividendenscheins für das Jahr

1931

RM 0,80 für die Aktie über RM A" für die Aktie über RM 107 abzüglih 10% Kapitalertragsteuer bei 7 Commerz- und Privat-Bank A.-G-

Berlin, Bremen und Frankfurt a. 7"

Disconto- a

K. a. Rheinis

ausge

Berlin, * i, Schoyer, Berlin, Carl Westphal, Leipi, neugewählt die Herren Font! Dr.

r.

Theod

Dezember 193k - Der Vorstand.

+

[V I

(r. 303.

Erste Beilage

Verlin, Mittwoch, den 30. Dezember

Deutschen ReichZanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Amtliches.

Deutsches Reich, (Fortsezung aus dem Hauptblatt.)

Bekanntmachung.

auf Grund der Vierten Verordnung des Reichspräsi- jen zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und Zhuyze des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 zul. I S. 699) Erster Teil I. Kapitel § 5 Abs. 1 be- lige ih für gebundene Preise 1 Abs. 2) von Auto- stoffen (Benzin, Benzol, Gemische) eine Ausnahme von Vorschriften der §S 1 und 2 dahin, daß die örtlichen tellenpreise bis zum 1. Fanuar 1932 in den Zonen VII, il, VITI a, IX und den Ausnahmepläßen dieser Zonen mindestens 2,5 Reichspfennige je Liter, in allen übrigen bieten unt mindestens 2 Reichspfennige je Liter gegen- : dem Stande vom 30. Funi 1931 zu senken sind, jedoch | der Maßgabe, daß in den Orten, in denen am 10. De- yber 1931 dem Verbraucher bei Entnahme aus der Zapf- : auf den offiziellen Zapfstellenpreis Nachlässe mit oder 12 Beschränkung auf eine bestimmte Absaymenge gewährt den, der örtliche Zapfstellenpreis bis zum 1. Januar 1932 den vollen Betrag des jeweils gewährten höchsten Nach- 6 je Liter gegenüber dem Stand am 10. Dezember 1931 églih gesenkt werden muß. :

Berlin, den 29. Dezember 1931. Der Reichswirtschaftsminister. F, A.: Heinge.

AFi

Ausführungs- und Ueberleitungs- bestimmungen jer das fassenärztlihe Dienstverhältnuis, Vom 30. Dezember 1931.

Auf Grund der Vierten Verordnung des Reichspräsi- ien zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum uz des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931, infter Teil Kapitel 1 Abschnitt 1 §10 (RGBl. I S. 699) timme ih an Stelle des Reichsausschusses für Aerzte und anfenkassen das Folgende:

Erster Teil. Vertragsordnung.

Kapitel 1. Kassenarztvertrag.

j 8 1.

(1) Ueber die ärztlihe Versorgung der Kassenmitglieder und it Angehörigen (kassenärztlihe Versorgung) sließen die hißenverbände der Aerzte und Sranktenfassen oder ihre bezirk- hen Unterverbände Mantelverträge.

(2) Das Muster dazu vereinbaren die Spißenverbände der zie und Krankenkassen. Dex Mantelvertrag darf von dem \uster nur insoweit abweichen, als das Muster niht entgegen- [ht und die Vertragsordnung es vorschreibt oder zuläßt,

8 2.

(1) Der Mantelvertrag bestimmt die Bezirke, füx die das ttregister geführt wird, und die Verteilungsbezirke, die im ttregisterbezirk gebildet werden. Dabei ist auf die Natur des lirthaftsgebietes, die Verkehrsverbindungen, den Tätigkeits- reih der Aerzte und Se anen und, soweit mögli®, auf 1 staatlichen Verwaltunfgsbezirk Rücksiht zu nehmen.

(2) vf die örtlihe Gliederung eines Spißenverbandes der aukenkajsen nur für einen Teil des Arztregisterbezirks zuständig, ist-sie insoweit an dem Mantelvertrag zu beteiligen.

Die ärztlihe Versorgung von Versicherten, die außerhalb ¿ Arztregisterbezirks wohnen oder beschäftigt sind, wird von den pizenverbänden der Aerzte und Krankenkassen geregelt.

84. i: (l) Zux Ausführung und Ergänzung der Mantelverträge ließen die Krankenkassen (Kassenverbände, Kassenvereinigungen)

nd die beteiligten kassenärztlihen Vereinigungen lnt veidg e.

lnmittelbaren Bestandteil der Gesamtverträge bilden die Be- mungen, die der Mantelvertrag für allgemein E exklärt.

(2) Fnnerhalb des Arztregisterbezirks sollen Arztsive für stimmte Gebiete, insbesondere für Landbezirke, Vororte und \dlungen, durch den Gesamtvertrag bestimmt werden.

L 85. /

Erstreckt sich der Bereich einer Krankenkasse über mehrere Réieos irke, so können für den Gesamtvertrag an die Stelle t fassenärztlihen Vereinigung die Spitenverbände der Aerzte Spitenverbände

ten, Parteien des Mantelvertrags sind die Nb Spivenverbände.

it Aerzte und die auf der Kassenseite beteiligten

g 6. S

(1) Die kassenärztliche Vereinigung umfaßt die Kassenärzte hres Bezirks; die Mitgliedschaft beginnt späte]tens mit der Zu- mg, fie endet frühestens mit ihr. :

(2) Vorstand der kassenärztlichen Vereinigung ist der Vorstand 6 örtlihen wirtschaftlihen Verbandes der erzte. Der Vor- \and führt die Geschäfte. Durch die E fann O Verden, daß neben dem Vorstand für gewisje Geschäfte besondere

treter zu bestellen sind.

7.

(1) Durch die Zulassung erwirbt der Arzt das Recht auf bschluß eines Einzeldienstvertrages. | E

(2) Für das Zustandekommen des Einzelvertrages ist die hriftliche Erklärung des Arztes, daß er dem Gesamtvertra und inen Durhführungsbestimmungen beitritt und die endgülti en ütsheidun en der nach der Vertragsordnung zuständigen Stellen 1% verbindlih anerkennt, erforderlih und genügend.

8. Ó - (1) Der Gesamtvertrag ist a das Gesamtvertragsregister eil- jtragen. Der Mantelvertrag bestimmt die Stelle, bei der dieses ‘gister geführt wird. Der Anmeldung ist der Vertrag in der forderlichen Zahl von Ausfertigungen beizufügen. | (2) Der Manielvertrag ist in das Mante vertragsregister ein- ragen. Die Spißenverbände der Aerzte und Krankenkassen timmen die Stelle, bei der dieses Register eee wird. Der nmeldung ist der Vertrag in der erforderlichen Zahl von Aus- tigungen beizufügen. & 9. L E (1) Kommt eine Vereinbarung über das Muster für den hnelvertra nicht zustande so bestimmt der Reichsausshuß für “lzie und Kranken assen das Muster. j 1 Kommt ein Mantelvertrag nicht zustande, #0 bestimmt Reichsschiedsamt den Jnhalt des Mantelvertrags. S

s 3) Kommt ein Bezdmitoartcas nit zustande,

j o bestimmt hiedsamt den Jnhalt des Gesamtvertrags. S | ¿ (9 Die Bestimmungen in den Absäyen 1 bis 3 finden auh R. E, NER auf r E oder anderen Seite eine itglied einer ‘tei i Ver-

handlungen nicht beteiligt. I E A

Kapitel 2.

Kassenärztliche Leistungen. 8 10.

(l) Der Gesamtvertrag regelt Art und ssen- irztlien Leistungen g reg Umfang der kassen

2) Aerztlihe Sachleistungen, die nah ihrer Art beim Fn- pa nige dieser Vertragsordnung in eigenen Einrichtungen ‘der Kassen (Kassenverbände) oder in Einrichtungen von Nichtkassen- âarzten oder von nicht frei praftizierenden Aerzten bewirkt wurden, unterliegen dem Ge}jamtvertrage nur dann, wenn die Kasse (Kassenverband) zustimmt. Für die Benußung dieser Ein- richtungen gelten die gleihen Vorausseßungen E Bedingungen

wie für die Erlangung entsprechender von Kassenä 7 wirkender Leistungen. g entspre on Kassenärzten zu be S 11.

(1) Unberührt bleiben die Verträge, welche die Krankenkassen mit Krankenhäusern, Polikliniken und sonstigen Einrichtungen über Untersuchungen für Zwecke der Krankheitserkennung oder über Gewährung von Sach eisvrngen schließen.

_(2) Der Gesamtvertxag joll Bestimmungen zum Schuß von Universitätspolikliniken gegen ungerechtfertigte Beeinträchtigung ihres bisherigen Anteils an der ärztlihen Versorgung der Ver- sicherten enthalten; die medizinishe Fakultät ist vorher zu hören.

8 12. A Die Se und ihre Angehörigen haben die freie Wahl P den Kassenärzten. Die Bedandlitig in der Wobnun des Kranken kann der Kassenarzt ablehnen, wenn die Wohnung außerhalb seines Tätigkeitsbereihs liegt.

_(2) Zur Ac letenG in seiner Wohnung kann der Kranke wischen den Kassenärzten wählen, deren Arztsißz nicht mehr als

km von seiner Wohnung entfernt ist. Fs die Entfernung pen seiner Wohnung und der des nächsten Arztes größer, so ann der Kranke nur diesén Arzt oder einen Arzt in Anspruch nehmen, der niht mehr als 2 km von dem ihm nächstwohnenden Arzte entfernt ne Wenn der Versicherte die Mehrkosten über- nimmt, steht un ie Wahl des Kassenarztes frei.

(3) Dex Gesamtvertrag kann Abweichendes bestimmen.

8 13.

(1) Der Kassenarzt ist ens tet, die Kranken ausreichend und zweckmäßig zu behandeln. Die Behandlung darf das E des Notwendigen nicht überschreiten. Der Arzt hat eine Behandlung, die niht oder nicht mehr notwendig ist, abzulehnen, die Heil: E insbejondere die Arznei, Heil- und Stärkungsmittel nah Art und Umfang Ea E u verordnen und auch sonst bei Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen die Kasse vor Ausgaben insoweit zu bewahren, als die Natur seinèr Dienst- leistung es zuläßt. Die Bescheinigung über die Arbeitsunfähig- keit un pv Dauer ist unter avifenvatter Würdigung der maß: gebenden Verhältnisse auszustellen.

(2) Der Arzt, der die nah den Umständen erforderlihe Sorg- |

falt außer aht läßt, hat der Kasse den daraus entstehenden Schaden zu erseßen. ti

_(3) Diese dem Kassenarzt obliegenden Verpflichtungen können

nicht im voraus durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden.

8 14.

(1) Bei der Verordnung von Arznei und Heilmitteln sind

die Richtlinien zu beachten, die der Deiadaudihus für Aerzte und

Krankenkassen über die wirtschaftlihe Verordnung festgeseßt hat.

(2) Der Gesamtvertrag hat den Regelbetrag, den ein wirt- | U 2 Verbrauch von Arzneien und Heilmitteln im Durch- | er fann dabei nah Gruppen von |

[nitt erfordert, festzuseßen; Aerzten unterscheiden.

(3) Der Regelbetrag kann aus wichtigen Gründen, ins- besondere wegen anderer Preise oder Anwendung neuer Heil- methoden geändert werden.

(4) Der Mantelvertrag set Richtlinien für die Ermittlung des Regelbetrags fest; er kann au den Regelbetrag selbst be- stimmen.

S 15.

Jm Sinne des § 14 gelten die Heilmittel nach § 182 der Reichs8versicherungsordnung jedoch mit Ausnahme von Brillen, Bandagen und sonstigen orthopädischen Behelfen, von Kranken-

pflegeartikeln und großen Heilmitteln —, ferner Stärkungsmittel |

und Bäder.

8 16. : (1) Bei der Verordnung von Heilmitteln, die nicht unter § 15 |

fallen, hat der Kassenarzt die Notwendigkeit der Verordnung und die Zweckmäßigkeit des Heilmittels nah Eignung würdigung sorgfältig L

(2) Die Richtlinien des Reichsausschusses für Aerzte und Krankenkassen über die Verordnung solcher Heilmittel sind zu beachten.

(3)_ ) der Kasse ausgeführt werden.

8 17, / : Bei der Anwendung PDIR I Ber Heilmethoden sind die dafür festgeseßten Richtlinien des Reichsausschusses für Aerzte und Krankenkassen zu beachten. ; d 18.

Aerztlihe Sachleistungen, die aus | ) werden zen a u vorheriger Genehmigung der enen lichen Vereinigung bewirkt werden. Andere Sahleistungen be- dürfen der vorherigen Genehmigung der Krankenkasse.

8 19. Es

1) Bei der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit eines ver- ierten Kranken ift von Hem Be unde bei der ärztlichen Unter- Abit auszugehen. Ueber die vbeitsunfähigkeit ist eine kurze Angen zu machen; dabei sind wichtigere Heilmaßnahmen zu

rmerken. . A

L 9) Uebersteigt bei einer Kasse die Zahl der Arbeitsunfähigen den durchschnittlihen Bestand um mehr als 10 vH, so bedarf die Bescheinigung des Kassenarztes über die Arbeitsunfähigfkeit der Beltatigung dur den Vertrauensarzt oder dur Aerzte, die hier-

besonders bestellt sind.

3) Die besonders zu bestellenden Aerzte werd Jer Dap im Benehmen E fallenen Fe niiilgigis ausgewählt. i ihrer Gutachten tragt 01 6 A / M Ae. Lurientit iche Bestand an V-beitsunfähigen wird

für teben Monat im Gesamtvertrage festgeseßt. Rei

(5) Jm übrigen gelten für die eurteilun; der Arbeits- unfähigkeit die Bestimmungen des Reichs8ausschusses für Aerzte und Krankenkassen.

fe an Richtli ien des festgeseßten Richtlim i r beahten. Der Kassenarzt : Sit d ‘Krantenhauspfl in der Verordnung schriftlich zu be-

e ü ll nur verordnet werden, ivenn gründen. Krankenhau pflege so E O Os es sich um Operationen ndelt, die im Ss Ratk ms

dem Kopfpauschale vergütet

für te werden von der Kasse

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ausgeführt werden oder wenn wegen der

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_— 1981

wegen der besonderen Umstände die notwendige und ausreichende Behandlung nur in einem Krankenhaus erfolgen fann,

_(2) Führt die Behandlung im Krankenhaus ein Kasjenarzt aus, so hat er darauf zu achten, daß die Krankenhauspflege nicht länger als notwendig dauert.

§ 21.

(1) Der Krankheitsbefund ist der Kasse auf Verlangen mit- zuteilen.

__(2) Nimmt der Kassenarzt an oder behauptet der Kranke, daß die Krankheit eine Berufskrankheit im Sinne der Unfall- versicherung oder die Folge eines wenn auch längere Beit zurüdliegenden Betriebsunfalles, eines sonstigen Unfalles oder einer Dienstbeshädigung im Sinne des Reichsversorgungs- gesetzes ist, so hat der Kassenarzt dies in allen Fällen der Kranken- fasse unverzüglich mitzuteilen.

S E ‘Nimmt der Kassenarzt wahr, daß eine von ihm beßhaudelte Person Krankheit vortäusht oder Arbeitsunfähigkeit zu Unrecht behauptet oder die Vorschriften der Krankenverordnung nicht be- folgt, so hat er dies der Krankenkasse unverzüglih mitzuteilen. 8 23.

(1) Uebershreiten die Kosten der von einem Kajssenarzt ver- ordneten Arznei und Heilmittel den Regelbetrag 14) um mehr als den im Gesamtvertrag zu bestimmenden Hundertsaß, so hat der Kassenarzt den Mehrbetrag zu erstatten. Sein Anteil an der Gesamtvergütung wird um den Mehrbetrag gekürzt. Die kassen- ärztliche Vereinigung liefert den abgezogenen Betrag an die Krankenkasse ab. :

f Halt die fkassenärztlihe Vereinigung die Kürzung für

unbillig, insbesondere wegen der geringen Zahl von Behand- lungsfallen bei dem Kassenarzte, so fällt die Ersabpflicht weg. __ (3) Die Krankenkassen haben auf ihre Kosten die Uebersichten über die Verordnungskosten vierteljährlih anzufertigen und mit allen Unterlagen für die kassenärztlihe Vereinigung bereit- zuhalten.

(4) Genügt eine Kasse der Verpflichtung, die Verordnungs- kosten nahzuprüfen nicht, so kann der auf der Kassenseite anm Mantelvertrag beteiligte Spivenverband die Nachprüfung auf Kosten seiner Mitgliedskasse durchführen.

8 24.

Als Behandlungsfall ist jeder innerhalb eines Kalender- vierteljahres von einem Arzt behandelte Kranke zu betrachten. Dies gilt auch dann, wenn jih aus der zuerst behandelten Krank- heit eine andere entwickelt, oder wenn während der Behandlung eine andere hinzutritt, oder wenn der Erkrankte innerhalb cines gleichen Kalendervierteljahres eine Zeitlang einer ärztlichen Be- Baubiitna niht bedurfte und später wieder an derselben oder an einer anderen Krankheit von demseben Arzt behandelt wird. Eine ärztliche Behandlung, die von einem Vierteljahr in ein anderes übergeht, wird im neuen Vierteljahr als neuer Behand- lungsfall bewertet.

Kapitel 3.

Vergütung. (1) Für die ärzilihen Leistungen gewährt die Krankenkasse eine Sema E deren Höhe sih nah dem Kopfspauschale

und der durhshnittlihen Mitgliederzahl bestimmt. / (2) Auf Verlangen der Kaffe tverdert dèe- vorr thr-bezeihnetete

| Leistungen, die bisher von Kassenärzten

und Preis- *

Die Verovdnung darf erst nah vorheriger Genehmigung |

90. # e î

‘01 : Krankenhauspflege sind die dafür Verordnung von ) n fe o Merzie Und | hat die Notwendig- !

ärztlihen Sachleistungen nicht in die Gesamtvergütung ein-

bezogen. Der Anteil an den einzelnen Arten der ärztlihen Sach-

f ausgeführt wurden, darf

| dadur nicht vermindert werden. Die Anteile werden im Ge- samtvertrage festgeseßt.

8 26: i

(1) Das Kopfpauschale wird für jede Kasse besouders be-

rechnet und im Gesamtvertrage festgeseßt. N

(2) Der Berechnung des Kopfpauschales

| ivird | gelegt

zugrunde a) die Ausgabe, die für einen bestimmten Zeitabschnitt ener Kasse für kajjcuaärztlihe Leistungen einschließlich fassenärztliher Behandlung in Krankenhäusern und Kliniken 28), für fassenärztliche Sahleistungen und Wegegebühren sowie für ärztliche Leistungen von niht- zugelassenen Aerzten in dringenden Fällen und für fassenarztlihe Behandlung von Kranken außerhalb des Kassenbezirks entstanden i, S die für denselben Zeitabschnitt im Rechnungsab}chluß festgestellte durchshnittlihe Mitgliederzahl. l (3) Der nah Abs. 2 ermittelte Grundbetrag fur das Kopf- pauschale wird um cinen Betrag gekürzt, der die besonderen Umjtände bei der Kasse und die allgemeinen wirtschaftlichen | Notwendigkeiten angemessen berüdsictigt. Jm übrigen richtet sih das Kopfpauschale nah der jeweiligen Höhe des Grundlohns. S 27. : A Für die Gesamtvergütung wird das auf ein Vierteljahr ent- fallende Kopfpauschale mit der durhschnittlichen Mitgliederzahl ' Jeden Kalendervierteljahrs vervielfacht.

Þ)

8 28. e | Als kasseuärztlihe Behandlung in Krankenhäusern uud Kliniken gilt die Lirztliche Behandlung uts Kassenärzte, wenn die Kasse neben dem Pflegesat die arztlihe Behandlung dem ebandelnden Arzte vergütet. Die i ärztlichen Leistungen Als Saghleistungen gelten die folgenden ärztlichen Veitunge i | Röntgen- ns adiumbehandlungen, Liht-, Wärme-, Strahlen- und jonstige elektro-physikalishe Behandlungen, orthopädische und mediko-mechanische Behandlungen, Massagen, Leistung von Bädern und Jnhalationen, ferner Rentgenm en und Elektro- fardiogramm einshließlich der, ärztlichen eistungen sowie Laboratoriumsuntersuhungen einshliezlich Farblösungen und Reagenzien. E d Auskünfte, deren die Kasse Aerztliche Bescheinigungen und Auskünfte, deren E | zur E O diee Aufgaben bedarf, hat der Kassenarzt ohne besondere Vergütung zu erteilen. 8 31. O 1) Sollen äxztlihe Leistungen aus dem Kopfpauschale ver- iet Ee die C i eßung nicht berüdcksichtigt worden sind, so wird das Kopf ausdale entsprechend erhöht. L (2) Wixd von der Aenderung in den Kassenleistungen es Umfang der ärztlichen Leistungen betroffen, insbeson ere E ge Verkürzung oder Verlängerung der Dauer der Rauen ege, Erhöhung oder Ermäßigung des Zuschusses zu den Arznei M en in der Familienhilfe, h ist das Kopfpauschale unter Eee Berücksichtigung des veränderten Umfanges der ärztlichen Leistungen neu festzuseen. is Jn dem Gesamtvertrag ist die Gesamtvergütung uach

Besuchen, Sonderleistungen), angemessen aufzuteilen. O

ärzts- | lichen Leistungen (Beratungen, Za- leistungen und Wegegebühren

D

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j gütung, die der Kasse für die ärztlichen a, e Gesamtverteag vorg entrichtet die Kasse

istungen nach dem t pat e enârztliche Vereinigung, mit der fie den Gesamtvertrag