1909 / 59 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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\{ränken zu wiederholen, daß der Begriff nah Ansiht der Regierung nicht in kleialiher Weise einshränkend interpretiert werden foll.

Damit, meine Herren, komme ih zum § 6b. Der § 6b enthält in seinem ¡weiten Saße eine Bestimmung über den Rot-Weiß- Verschnitt, vor der ernftlich zu warnen die verbündeten Re- gierungen bereits Gelegenheit genommen haben. Jch beziehe mich hier auf die Ausführungen der Bundesratsyertreter in Ihrer Kommission und bitte Sie dringend, die weitgreifenden Bedenken und Schwierigkeiten, die auf diesem Gebtete liegen, und auf die der Herr Staatssekretär des Auswroärtigen Amts noch eingehen wird, einer ernsten Würdigung zu unterziehen. Der § 6 b enthält des weiteren in seinem ersten Satz eine Vor- schrift, welWe als unannehmbar \schon jeßt bezeihnet werden muß. Der § 6 a stellt die Regel auf, daß die Benußung des Ver- shnitiweins sich nach der überwiegenden Art seiner Bestandteile be- stimmt, oder wie es der Antrag NRoeren-Erzberger will, den ih für eine Verbefserung halte, daß er sh bestimmt na der überwiegenden Art und Menge der Bestandteile. Die Vorausseßung, daß die Ver- stihweine aus benachbarten oder nahe gelegenen Gemarken oder Lagen stammen müßten, besleht nit. § 6 b 3ßt nun diese in § 6a all- gemein gefaßte Regel um für alle Fälle, wo dem Verschnitt ein Be- standteil auswärtigen Weins beigemengt wird, und mag dtieser Be- ftandteil auch noch fo gering fein. Damit wird der ausländische Wein in eine Sonderstellung gebracht, es wird ihm ein „privilegium odiosum“ zuerkannt, und zwar nit etwa um des8willen, weil er besondere, von den Eigenschaften der deutschen Weine abweichende und die Art des Verschnitts harakterisierende Eigenschaften besitzt, sondern lediglih um de8willen, weil es ausländisher Wein ist. Diese Differen- zierung verträgt sh nit mit den Grundprinzipien unserer Handels- verträge, nit mit denjenigen Grundsätzen, die wir im Interesse unseres eigenen Warenaustauses von unseren internationalen Mitkontrahenten dauernd beobachtet ju sehen verlangen und verlangen müssen. Wenn Sie diese Differenzierung zum Geseß machten, so würden Sie damit eine Quelle unausgeseßter Streitigkeiten {afen und unsere ganze Handelspolitik in eine Richtung drängen, die für die deutshen Inter- esen, sowohl was die Produktion wie den Handel anlangt, nur Unheil bringen könnte. (Sehr richtig! links.)

Ich komme zum Schluß zu dem § 19. Die Vorschrift des Ent- wurfs, welhe SaGverständige im Hauptberuf, abgesehen von den cigentlihen Weinbaugegenden, nur für am Weinhandel in erheblihßem Umfange beteiligte Orte oder Beziuke anstellen wollte, ist, wie be- kannt, von ihrer Kommission dahin erweitert worden, daß Sa- verständige im Hauptberufe {für das ganze Reih angestellt werden sollen. Die Gründe, weshalb die verbündeten. Regierungen eine der, artige Negelung im Geseg niht vorgeshlagea haben, sind in den Motiven und nunmehr au in Ihrem Kommissionsberiht er- Iläutert worden. Ih bin noY heute dec Ansiht, daß die Vorlage der verbündeten Regierungen genügt Haben würde, um eine wirksame Ausführung des Gesezes zu sichern, und ih bedauere es, daß es nicht möglich war, die Kommission davon zu überzeugen. Ih will aber anerkennen, daß die Ver- ständigung, die in der Kommission übec die Ausführung dieser Vor- schrift erzielt worden ist, die \{chwersten Bedenken aus3ger äumt hat, und ih möchte der Anficht Ausdruck geben, daß die Bestimmung, wie sie nunmehr von Zhrer Kommission beschlossen worden ist, auch die Zustimmung der verbündeten Negierungen finden wird. (Bravo!) Wenn aber von den verbündeten Regierungen diese Bestimmung akz:ptiert wird, dann bedarf es, meine Herren, keiner Frist, innerhalb der die Sachverständigen bestellt sein sollen, sondern dann ift es selbstverständlich, daß die verbündeten Regierungen sich mit der Bestellung der Sach- verständigen fo beeilen werden, daß die Ausführung des Geseßes nah jeder Nichtung hin gesichert is. Ih werde mih aber meinerseits, wenn der Entwurf in der vorliegenden Form zum Geseh werden follte, an die verbündeten Negierungen mit dem Grsuchen wenden, ihre Maß- nahmen fo schleunig zu treffen, daß das Gesetz in volle Wirksamkeit tritt mit dem Termin, zu dem es in Kcaft treten soll.

Meine Herren, auf die weiteren Frazen, die jz ziemlich zahlrei auch von dem leßten Herrn Vorredner an mi gerichtet worden sind, wird einer meiner Kommissare im weiteren Verlauf der Debatte Anwort erteilen.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts von Schoen:

Meine Herren! Der Herr Staatssekretär des Innern hat {hon auf die Bedenken hingewiesen, welhe von seiten der verbündeten Ne- gierungen anläßlich der Kommissionsberatung geltend gemacht wurden, und welch2 Ihnen bekannt sind Bedenken, welhe fh gegen Bes stimmungen richten, die den Deklaration8zwang für den Rotweißwein- verschnitt einführen wollen. Ich kann hinzufügen, daß diese Bedenken auch heute ¡niht nur unvermindert, sondern in erhöhtem Maße fort- bestehen. Sie sind begründet in der Besorgnis, daß unsere handels- politishen Beziehungen mit gewissen Ländern des Auslandes erhebliche Einbuße erleiden könnten, wenn derartige Bestimmungen geseßliche Kraft erhielten. Unter den Ländern, welche an der Einfuhr von Ver-

abzushwähhen, sie in gewissem Maße fogar illusorisch zu machen.

was hier nach den auf Verschniitweine

Es ift zweifellos, der Kommission in

daß das, bezug

und {on zu ziemlich erregten Erörterungen Anlaß gegeben hat. Es ift sehr unerwünscht, daß das gerade in dem jeßigen Zeitpunkt ein- tritt, wo es wesentli darauf ankommt, darauf hinzuwirken, daß die Zollerhöhungen, welhe auf französischer Seite geplant wecden, eine für uns nicht zu ungünstige Gestalt gewinnen. (Sehr rihtig! links.)

Das dritte Land, welches in Betracht kommt, ist Spanien. Auch Spanien fühlt fch in ähnlicher Weise wie Frankreih beunruhigt durch die Maßregeln, die hier in Aussicht stehen. Spanien steht um fo mehr unter einem unangenchmen Eindruck, als es {hon in anderer Weise #ich von uns bena(teiligt glaubt, nämlich durch unseren Handelsvertrag mit Portugal, der Ihnen in Bäldé vorgelegt werden wird, und der für gewisse portugiesische Weine eine Art Markenshußz einführt. Es liegt zweifellos nicht in unserem Handelsinteresse, daß dieser unangenehme Eindruck in Spanien nun noch durch andere Maß- regeln vertieft wird.

Nach alledem, meine Herren, kann ih sagen, daß die verbündeten Regierungen die Annahme von Bestimmungen, wie sie im § 6 b zum Ausdruck gekommen sind, niht empfehlen köanen, vielmehr bitten, die Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen; fie glauben, daß das um so leiter der Fall sein könnte, als durch andere Be- stimmungen im Geseßze den nationalen S{hußbedürfnissen in aus- reihendem und weitgehendem Maße Rechnung getragen ift.

Abg. Dr. Blankenhorn (nl.): Die Kommission, in der ih die Chre hatte, den Vorsitz zu führen, hat nach langen Debatten, indem auf allen Seiten ein Schritt nahgegeben wurde, ein Kompromiß zu stande gebracht, das einstimmig angenommen worden ist, Das setzte eigentlih voraus, daß in der nachfolgenden Plienumberatung an diesen Beschlüssen nit viel geändert und über sie nicht mehr viel geredet werden würde. In freier Besprehung hatte sih auch die ganze Kom- mission geeinigt, im Plenum möglihst wenig zu diskutieren und mög- lichst keine Anträge zu stellen. Damit ift es nicht viel geworden ; wir haben son eingehende Diskussionen gehabt, und zahlreich sind die vor- liegenden Abänderungsanträge. Ih möchte Sie trozdem bitten, die Kommissionsanträge möglihst unverändert anzunehmen. Wir haben zur Verschnittfrage soeben die beiden Staatssekretäre gehört, die uns ein mehr oder minder verklausuliertes „Unannehmbar* zu § 6b erklärt haben. So sehr ich unseren Kommissionsvorschlag als8 einen Fortschritt ansehe, den ich mit Freuden begrüßt habe, fo halte ih anderseits das ganze Gefeß für so wichtig, daß ich es daran meiner- seits nicht \{eitern lassen werde. Was den ausländischen Verschnitt- wein betrifft, so ist die Einfuhr aus Jtalien wesentli zurück- gegangen; man kann dahingestellt sein lassen, ob Jtalien ein Einspruchs- recht hat, und wir sollten an der in bezug hierauf vorgeschlagenen Kommissionsfassung festhalten. Der zu § 3 eingebrahte Antrag Paasche will die Zweckbestimmung wieder beseitigen, die in der Kommission mit fehr großer Mehrheit angenommen worden it. Man hat sie als Kautshukbestimmung bezeihnet; mit Unrecht. Der Ausdruck „Beschaffenheit“ fteht \ckchon im geltenden Geseh und hat zu Weiterungen keine Veranlassung gegeben; auch was unter „guten Jahrgängen“ zu verstehen it, wird im Kommissionsberiht erschöpfend beantwortet. Ich bitte, an dem Kommissionsvorschlag festzuhalten. Der weitere Vorschlag Paasche will den zulässigen Zuckerzusaß, den die Vorlage auf 16F 9%, die, Kommission hon auf 25 %/ normiert, bis auf 334 9/0 erhöhen; das ist keine Verbefserung mehr, sondern nur noch eine Vermehrung. In den letzten Jahren ist es häufig vorgekommen, daß die italtenishen Tafeltrauben, die nur 4 4 Zoll tragen, bei uns zur Weinbereitung verwendet werden; da sollte verlangt werden, daß unter dieser Vorausseßung diese Trauben auch den höheren Zoll von 10 M tragen. Zahlen beweisen ; seit 1901 hat sih die Einfuhrmenge verdreifaht, es wurden 1907 nit weniger als 395 790 D.. Ztr. solcher Tafeltrauben eingeführt. Gezen den Antrag Noeren-Erzberzer hätte ih nichts einzuwenden. Die Anträge Hormann sind in der Kommission mit großer Mehrheit abgelehnt worden, bis auf den in der Vorlage enthaltenen Termin für die Zuckerung, der in erster Lesung mit 14 gegen 10, in der zweiten mit 13 gegen 8 Stimmen fiel. Das Gesetz ist ein Fortschritt, aber es bedarf noch dringend der Ergänzung durh ein Neich8gesey über die Nahrungsmittelkontrolle, das der Reichstag seit langen Jahren gefordert hat.

Abg. Stauffer (wirtsch Vazg.): Der Staatssekretär von Bethmann Hollweg hat den Antrag Hormann wegen des Termins für den Schluß dexr Zuckerung auch mit dem Hinweis auf die Winzer empfohlen, die dabei vielleicht besser fahren könnten. Aber die Weinpreise sind es doch nicht gewesen, die uns zu einem neuen Weingeseß veranlaßt haben, sondern die Verfälschungen. «Was die Tresterweine betcifft, so sind für diese {hon Lüden genug în dem neuen Geseh gelassen; aber in der „Vzr- besserung“ der Hefe können wir wirklich nicht locker lassen.

shnittweinen in erhebliGem Maße interessiert sind, und auf welhe wir | in mehr oder weniger hohem Grade Nücksiht zu nehmen haben, steht Italien an erster Stelle, weniger wegen der Quantität feiner ! Interessen, als wegen deren Qualität. Mit Italien sind wir, wie Jhnen bekannt, durch einen Tarifvertrag ver- bunden. In diesem Vertrage haben wic bei den legten Handelsvertragsverhandlungen den Zoll auf Verschnittroeine auf 15 M pro 100 kg vereinbart. Für diese Erleichterung, welhe wir der italienishen Einfuhr gewährt haben, haben wir aber von italienisher | Seite auf anderen Gebieten Konzessionen erhalten. Diesen Verhält- | nifsen würde xs nicht entsprechen, wenn wir jeßt Maßregeln träfen, | welche geeignet sind, die Einfuhr der Verschniltweine wesentli ju be- ! einträhtigen. Es fann kaum ein Zweifel obwalten, daß dies der Fall sein würde, wenn derartige Bestimmungen, die einen Deklarations- ¿wang einführen, in Kraft träten. Denn durch diesen Deklaratione- ! ¿wang würden eben in ten Augen des Publikums die Weine, wenn | sie als gemischt bezeihnet werben, als minderwertig gelten. Der Ver- brau würde selbstverständlich abnehmen und die Einfuhr darunter ! im wesentlichen Grade leiden. 8 mag nun dahingestellt bleiben, ob | Italien auf Grund des Wortlautes des Handelsvertrages ein | Ginspruchörecht gegen unser Vorgehen, wie es geplant ist, | in Anspruch nehmen kann; aber etwas isl nit weifel- baft: daß Jtalien aus dem ganzen Sange der Verhandlungen ' es agr reyflce, erge und tatsählih auch annimmt, daß von nderer Weise, also z. B. auf dem Wege der

{ kann; wer nichts davon versteht, soll die Hand davon lassen. | verträgen einen Grund nicht erkennen,

| die Bestimmung, daß nur Gemarkungen und Lagen genommen werden

| zwishen gezuckertem und ungezuckertem Wein, das italienishe Wein- | gesey ebensowenig.

j es auch für seine Parteifreunde diesem Antrag zugestimmt j at,

Wie unendlihe Mühe hat es gekostet, die Regierung so weit zu friegen, daß fle für die allgemeine Reichskontrolle zu haben war; wie viel Mühe wird es kosten, sie auch gegen die Weinfabrilation aus Hefe stark zu machen! Aber dadurch dürfen wir uns niht beirren lassen. Wer Wein verzuckern will, muß sich vor allem mit den Prinzipien vertraut gemaht haben, auf Grund deren man zuckern Den Antrag Paasche kann ih hiernach niht empfehlen. § 6b ift in seinem Kern eine Etikettenfrage; ih kann auch in den Handel€- L weshalb man aus Nücksiht auf Italien und Spanien seine beiden Bestimmungen fallen lassen müßte. Für die sämtlichen Etikcttenparagraphen if durchlaufend

dürfen, die einander nahe gelegen sind, sonst darf die Bezeihnung nah einer Lage nur statifinden, wenn es sh um ungezuckerten Wein handelt. Das Ausland unterscheidet aber zum großen Teil überhaupt nicht

j 1 Diese Tatsache könnte das Auswärtige Amt ein- fach der italienischen Regierung entgegenhalten. Das spanishe Wein- geseß kennt den Begriff „Naturweia* überhaupt niht. Genau so in Fumänien, wo der Zusaß von ktistallisiertem Zucker ebenfalls erlaubt ist. Wir können also nur empfehlen, alles daranzuseßen, um den ÿ 6h aufrecht zu erhalten; auf das Ausland und auf andere Leute haben wir nicht größere Rücksiht zu nehmen als auf den deutschen Weinbauer und den deutschen Weinhandel.

Abg. D. Naumann (fr. Vgg.): Der Antrag Paasche will 4 Zuckerzufay gestatten; man kann darin noch viel weiter gehen, und je mehr man das tut, um so mehr entfernt man sich vom Wein.

Ih habe mich gewundert, daß der Abg. Hormann nicht nur für sich,

Ih und viele meiner Freunde tehen auf dem entgegen-

inneren Gesezgebung, Maßregeln getroffen werden, welhe während der Vertragsdauer geeignet find, die Wirkung unserer Zugeständnisse

Als ein ferneres Land kommt bei der Einfuhr der Verschnitt- weine und bei den Maßregeln, welhe nach den Vorschlägen Ihrer Kommission in Aussicht stehen, Frankreih in Betracht. Mit Frank- reich stehen wir, wie Ihnen bekannt, niht in dem Verhältnis eines Tarifvertrages, sondern auf dem Fuße der Meistbegünstigung. Frank- rei ift also an dem, was wir Jtalien gewähren, mit interessiert und zieht daraus Nutzen und je nah den Umständen auch Nachteil. Jn Frankreich bat die von der Kommission beabsichtigte Einführung des

“Deklarationsz¡wangs bereits Beunruhigung hervorgerufen. (Hört, hört!) Vorschlägen beabsichtigt ist, in Frankreich einen fehr ungünstigen Eindruck gemacht hat

Reinheit des Weines und desto mehr wächst die Gefahr der Zuckerung. Ich möchte deshalb empfehlen, an dem Zuckerungsendtermin des 31. Dezember festzuhalten. Dieser Termin genügt auch für den kleinen Winzer, seine Weine vorteilhast an den Mann zu bringen. Die Kellerkontrolle würde vergeblich sein, wenn sie niht im ganzen Neich ausgeübt wird. Zugeben kann ich nicht, daß durch die Be- stimmung über den Rotwtißverschnitt das Ausland zurückgestellt wird. Ich finde, der Staatssekretär hat den vom Auslarde kommenden Menschen nicht dieselbe gute Behandlung zu teil werden lassen wie den ausländishen Weinen. Mit dem Abg. Blankenhorn bin ih allerdings der Meinung, daß man an diesem Punkte nicht das ganze Gesetz scheitern lassen sollte; aber zunähst würde ih vorschlagen, an dem Kommissionsbes{chluß festzuhalten. Traubenblut is dicker und besser als Wasser, daher müssen wir dafür sorgen, daß der Wein mögli} wenig durchwässe1t werde.

Abg. Gräfe (d. Rfp ): Es ist unverständlich, daß die Regierung feine Rücksicht auf den deutschen Notweinbau nehmen will. Der deutsche Rotweinbau würde dem Ruin entgegengehen, wenn nit der Deklarations- zwang für den ausländishen Wein Geseß würde. Dagegen find die Gründe, - die für die Hinausschiebung des Zuckerungsendtermins auf den 31. Januar angeführt worden sind, nicht von der Hand zu weisen. Die beste Wirkung von dem Geseß erhoffen wir von einer dur(hgreifenden Kontrolle durch Sachverständige über das ganze Reih und durch eine ausreiheade Buchkc ntrolle des Weincs vom Winzer bis zum Händler. Ausländische weiße Weine werden in großen Mengen bei uns eingeführt und mit deutschen weißen Weinen verschnitten. Dieser Verschnitt darf doch nicht als deutsher Wein verkauft werden, und ih kann niht begreifen, wie die Regterung ih gegen eine entsprehende Bestimmung mit Rücksicht auf das Ausland sträuben kann. Was wir durch die räumlihe Be- schränkung des Zuckerzusaßzes erreiht haben, würde durh den Foctfall des §8 6b wieder beseitigt werden.

Geheimer Regierungsrat Freiherr von Stein wendet fh gegen die Bedenken, die der Abg. Stauffer u. A. gegen die Beseitigung des S 6 b- geltend gemacht haben. Die ausländishen Weine würden differenziert werden, wenn § 6 b angenommen würde.

Hierauf wird Vertagung beschlossen.

Der Präsident {chlägt vor, gemäß einem Wunsche der Budget kommission morgen die Sißung ausfallen zu lassen und die zweite Lesung des Weingeseßes am Donnerstag zu Ende zu führzn. Nach früberer Vereinbarung sollen am Sonnabend und Montag die Sigßungen ausfallen; ob auch am Freitag, wird vom Verlauf der Beratung am Donnerêtag abhängen. :

Abg. Dr. Dahlem (Zentr.) wünscht, hon morgen mit der zweiten Lesund des Weingeseyßes fortzufahren. Ihm tritt d r Abg. Lede- bour (Soz) bei, der außerdem die Ansicht äußert, daß in der Budgetkommission überflüssig viel geredet werde. 1

Die Abgg. Erzberger (Zentr.), Bassermaun (nl.) und Fret- herr von Hertling (Zentr.) sprehen sch für den vom Präsidenten gemachten Vorschlag aus, den dann die große Mehrheit zum Beschluß erhebt.

Schluß 6&/, Uhr. Nächste Sißung Donnerstag, 2 Uhr. (Weingeseß, Geseß wegen Vermeidung der Doppelbesteuerung, RNechnungssachen.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 49. Sißung vom 9, März 1909, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Beratung des Geseßentwurfs zur Abänderung des Gesehes, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzushüssen für die unmittelbaren Staatsbeamten, vom 12. Mai 1873 auf Grund des Berichts der verstä:kten Budgetkommission.

Nach den endgültigen Beschlüssen der Kommission foll das geltende Gesez im wesentlihen folgendermaßen abgeändert werden:

(S 2.) Die Stellung der Orte in den verschiedenen im Tarif bezeichneten Ortsklassen bestimmt sich nach dem dem Geseßentwurf angefügten Ortsklassenverzeihnis. Die Zu- weisung außerpreußisher Orte, in denen preußishe Beamte ihren dienstlihen Wohnsiß haben, in eine Ortsklasse erfolgt dur die Minister. Die nächste Revision des Orts klassenverzeichnisses erfolgt mit Wirkung vom 1. April 1911 an. Jn der Zwischenzeit ist das Staatsministerium ermächtigt, bei hervortretendem Bedürfnis in besonderen Ausnahmefällen die Einreihung einzelner Orte oder Ortsteile in eine andere Ortsflasse anzuordnen.

Jn dem dem 8 1 beigefügten Tarife für die Wohnungs- geldzushüsse für die einzelnen Ortsklassen A—E und für die verschiedenen Rangklassen der Beamten werden die bisher ge zahlten Säße des Wohnungsgeldzushusses durchweg um 331/z Prozent erhöht. (Die von der Kommission ursprünglich beschlossene Kürzung der Säße des Tarifs für die unver heirateten Beamten um 1/z hat die Kommission bei der wieder holten Beratung fallen gelassen.)

Jn dem Ortsklassenverzeihnis hat die Kommission sämtliche Städte und Ortschaften, die nach der Regierungs vorlage deklassiert werden sollten, reklassiert, sodaß alle in ihrer bisherigen Orisflasse verbleiben. 7 Hierzu liegen rund 100 Anträge vor, welche die Herauf- seßung einzelner Orte in eine höhere Ortsklasse wünschen. Ein Antrag des Abg. Dr. von Savigny (Zentr.) will die Unterscheidung zwishen den verheirateten und den unver heirateten Beamten wiedereinführen und \{lägt vor, daß für die verheirateten Beamten nah der Geburt des dritten Kindes M R Wohnungsgeldzuschuß um 10 Prozent erhöht wird.

Nachdem der Referent der verstärkten Budgetkommission Abg. Dr. Schroeder: Cassel einen mündlichen Bericht über dic Kommissionsverhandlungen erstattet hat, der bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. auszugsweise wiedergegeben worden ist, erhält das Wort

Abg. Freiherr von Maltahn (kons.): Unter Zurückstellung aller Parteigegensäße ist von der Kommission etwas geschaffen worden, mit dem wir als Definitivum zwar nicht zufrieden sein können, das aber entschieden besser is, als ircend ein Majoritätsbeshluß hätte sein können. Das Referat des Berichterstatters hat erkennen lassen, wie fompliziert und verworren die ganze Materie ist, wie überaus \{wierig es war, ein Definitivum auf Grund einer festen Unter- lage zu hafen. Diese feste Unterlage war in der Vorlage nit vorhanden, und so haben wir uns einslweilen mit dem Er- reichten zufrieden zu geben. Der wunte Purkt des Ganzen ist das Verfahren der Ermittlung der Höhe des Wohnungsgelozuschusses, die einseitige Berücksichtigung des Maßstabes der Mieten ohne jede Rücksiht auf die sonstigen Teuerungkverhältnisse.

(S{hluß in der Zweiten Bellage.)

geseßten Standpunkt. Je mehr sstch der Wein von seknem Er-

zeugungsorte entfernt, um so s{chroieriger ift die Kontrolle über die

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staalsanzeiger.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

MWehnungen können im Often an sh billig sein, abzr ¿. B. die Kohlenpreise sind im Osten ganz andere als etwa in Berlin. Was nüht dem Beamten eine billige Wohnung, wenn er fie nit heizen kann? Immerhin müssen wir uns, wie gesagt, mit dem in der Kommission Erreichten begnügen, und wir können das um so mehr, als es sih ja nur ua ein Provisorium bis 1911 handeln soll. Dieses gibt uns die Möglichkeit, wenn inzwischen das Reich eine andere Regelung einfübrt, leßtere nahzuprüfen, wenn wir auch nicht daran gebunden find. Was dtie Ortsklafseneinteilung betcifft, so haben wir unserseits gemeint, daß die elte Tarifklasseneinteilung ebenfalls beizubehalten sei, bis an die Stelle des Proviforiums ein Defiznitivum treten kann. Die alte Einteilung ift immerhin nit fo \{chlecht, daß sie niht noch ein paar Jahre vorhalten könnte. Die neue Gin- teilung ncch d:r Vorlage hatte 121 Orte deklassieren wollen, durhweg Oc;te mit einem großen Beamtenheer. Auf diesem Gebiete ist der Besitzstand gewahrt worden. Eine Anzahl Orte ist dann auch von der Kommission heraufgeseßt worden, so Wiesbaden und 8- Vororte von Berlin. Gegen die Versetzung der letzteren in die Klasse A haben wir die größten Bedenken und baben auch in der Kommission, leider vergeblich, versuht, diesen Beschluß rückgängig zu machen. Fn der Kommission hatten meine Freunde einen Antrag gestellt, wonah für die verschiedenen Rangklafsen der Beamten in allen Ortsflafsen gleihmäßige Zuschüsse gegeben werden follen, sodaß jede Nangklasse überall im Lande denselben Wohnungsgeldzuschuß erhält wie in Berlin. Dadurch wurde eine Frage von großer Bedeutung angeregt, und ich bitte die Regierung, bei der Neuorganisation in zwei Jahren Ermittlungen anzustellen und sich darüber {lüssig zu machen, ob nicht übe:haupt mit dem Prinzip des Wohnungsgeld- ¡ushusses entsprehend den veränderten Verhältnissen gebrohen werden fann. Mindestens müßte die Spannung zwischen den einzelnen Wohnungsgeldzushüfsen nicht vergrößert, fsonde:n eher verringert werdea. Der Differenzierung zwishen den Junggesellen und den verbeirateten Beamten hat meine Partei von vornherein nicht s\ympathisch gegenüber gestanden. Die Differenzierung würde in ihren notwendigen Konsequenzen gar nit durchführbar sein, denn man müßte dann auch unterscheiden nach der Kinder zahl, weil das Wohnungsbedürfnis für kinderlose Ehepaare geringer ift, als für solche mit Kindern. Der Wohnungsgeldzushuß ist ein integrierender Bestandteil des Gehalts, wofür ih mich auf Laband und den Minifter Herrfurth berufen kann, und die Junggesellen tun ebensogut ihre Pflicht im Amte wie die verheirateten Beamten und können {hon deshalb nit differenziert werden. Viele Jung- gesellen erfüllen auch die s{ône moralishe Pflicht, mititellose An- gehörige zu unterhalten. Ich habe mich gefreut, daß auh von den verheirateten Beamten die Differenzierung der Junggesellen abgelehnt ift. Ob eine folhe Junggesellensteuer bei der Regelung 1911 eîin- zuführen is, mag dahingestellt sein, aber sie darf dann niht einseitig die Beomten treffen, fondern müßte überhaupt auf alle Jung- gesellen von cinem bestimmten Einkommen ab ausgedehnt werden. In der amerikanishen Legislatur if jeyt eire solhe Jung- gesellenfteuer vorgeshlagen worden. Die Stellung meiner Freunde is ‘in dieser Sache allerdings nicht einheitlich, es gibt auch in meiner Partei Freunde der Junggesellen- steuer, aber sie wollen die Frage auch erst später geregelt haben. Der von der Kommission beschlossene Zuschlag von 33F °/9 zu den bisherigen Wohnungsgeldzuschüfsen ift allerdings eine Verschlehterung gegen die Regierungsvorlage, aber wir mußten mit dem zur Vers fügung gestellten Betrag von 23 Millionen auskommen, denn wir müssen jür diese Ausgaben dauernd di- Deckung haben. Die Unter- beamten erhalten immerhin noch 1009/9 Verbesserung gegen den

Die

Berlin, Mittwoch, den 10. März

Abg. Brütt (freikons.): Meine Partei wird für die Kommissions- vorsläge timmen, wenn auch schweren Herzens, dam!t die Beam‘en endli wisszn, woran fe für jeßt und für die nächsten Jahre sind. Mit Genugtuung begrüßen wix, daß die indirekte Junggesellensteuer verschwunden ist. Wir hätten allerdings gewünscht, daß bei der Er- hôhuna des Wohnungsgeldzushusses nicht differenziert worden wäre nah Ortsklassen, sondern lediglich nah Beamtenklafsen, sodaß etn Amtsrichter auf dem Lande denseiben Wohnungsgeldzushuß bekäme wie ein Amtsrichter in Berlia. Ganz unverständlich füc den gesunden Mens\chenverstand ersheint mir die Differeniierung der Berliner Vor- orte Tempelhof, Treptow, Stegliß, Stralau, Plöôyensee, Groß- Lichterfelde, Grunewald, Zehlendorf, wenn sie auch auf formell rihtigem Wege? zustande gekommen it. Daß die Beamten die 50 9/6 Echöhung des Wohnungsgeldzushufses niht bekommen, triffi die Be- amten sehr schwer, welche bei der Besoldungsvorlage nicht bedacht sind. Es wäre zu erwägen gewesen, ob man nicht die von der Regierung {on in der Vorlage heraufgeseßten Orte in ihrer bisherigen Stellung bâtte lassen sollen, um die dadurch gewonnenen Mittel zur Auf- besserung gerade dieser Beamtenkategorien zu verwenden. Wir haben gegen die Grundlagen der bisherigen geseylihen Regelung chwere Be- denken. Es ist seitens der Kommission und seitens der Negterung anerkannt worden, daß der Wohnungsmietpreis nicht maßgebend ist für die gesamte Lebenthaltung, ebenso daß die einzelnen Momente, nach tenen die Teuerungéverhältnisse in den einzelnen Städten differenziert werden fönnten, niht zu faffen find. Troßdem ist man zum Wohnurgsmieipreis zurückgekehrt, obgleich es sih als eine teh- nishe Unmöglichkeit erwies, eine materiell rihtige Relation zwischen den einzelnen Städten biernach berzustellen. Deshalb halten wir es für wünschenswert, die MRegierung möhte erwägen, ob es niht ¡weckmäßig is, mit dem System des Wohrungsgeld- zus{usses überhaupt zu brehen oder wenigstens die Span- nungen zwishen den einzelnen Ortsklassen ganz erheblich zu reduzieren. Hiermit fönnten alle Orte außer denjenigen, deren Herunterscßung ausgeschlossen ist, wie z. B. Berlin, zufrieden sein. Altona, das bisher in der Ortsklasse Berlin war, ist nach der NRegierungévorlage in die Ortsklafse B gekommen, troy der Erklärung des Finanzministers, daß es nah den Ermittlungen des Reichsschaßz- amts eigentlich in die Klasse C hâtte kommen müssen. Die jeyige Differenzierung wird im Interesse der Gerechtigkeit und des Staates nit beibehalten werden können. Es würde au eine Konsequenz der Begründung des Wohnungsgeldzushußgesezes vom Jahre 1873 sein, | wenn die Regterung in Anbetracht der veränderten Verhältnisse an die Stelle des Wohnungsgeldzuschufses eine gleihmäßige Gehaltszulage treten lassen würde. Dies wäre eine Lösung, mit der alle Beamten sich sehr zufrieden erklären könnten. Das jetzige Wohnungëgeldzushußgeseß \chafft solhe Zulagen, die ungerecht sind und den Zielen der Gesey- | geburg widersprehen. Mit dem konservativen Redner bitte ich die | Regierung, eine Gesetzgebung in diesem Sinne zu erwägen.

Abg. G yßling (fr. Vollsp.): Es hat mit dem Kompromiß nicht | mehr erreiht werden können. Die unteren Beamten we durc das Kompromiß in keiner Weise benachteiligt. Ih hoffe, daß dîe Differenzierung der Junggesellen nunmehr für immer aus dem Spiele bleibt. 1 beantragten Tarif sprechen ja manche Gründe; es wäre rihtig, die

aber der in den einzelnen Orten niht, wie der Antrag annahm. Ortefkflasseneinteilung hat gewiß noch Mängel i nur ein Provisorium, und wir hoffen, daß în zwei Jahren eine bessere Finanzlage herrschen wird, die eine Verbesserung des Tarifs zulassen wird. Auf das Reih haben wir warten können; wir können noch gar nicht wiffsen,

Stand vor 1906, und auch die übrigen Beamten erhalten eine Ber- besserung. Wir hoffen, daß dieses Ergebnis, das ja nur ein Pro- visorium ift, die Beamten zufriedenftellen wird. Wir werden 1911 ein Definitivum herstellen, tas eine allscitig befriedigende Lösung der Frage bringen wird. 4

Abg. Shmedding- Münster (Zentr.): Tausende von Beamten warten sebnsüchtig auf die Verabschiedung dieses Gesetzes. Die jeyt vorgeshlagene Lösung wird allerdings niht alfeitige Zustimmung finden, weil eine große Anzahl der Beamten nah der feierlichen Ankündigung des Finanzministers im Oktober vorigen Fabres auf eine Erhöhung ihrer Wohnungsgeldzuschüsse um 50 9% gehofft hatte. Aus diesem Grunde wird ein kleinerer Teil meiner Freunde gegen diese Vorlage stimmen, die Mehrzahl aber dafür, weil die Vorlaze immerhin etne relative Verbesserung darstellt, und zu- nächst weil es möglich geworden ist, die deflassierten Vrke zu reklassieren. Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß wir das Geseh bereits zum 1. April in Kraft treten lassen können und niht auf die Verständigung mit dem Reich angewiesen find. Bei diefer Gelegenheit wöhte ih den Herrn Finanzminister um eine Erklärung bitten, ob die nunmehr endgültig für den 1. April 1911 in Auésiht aenommene Neuregelung des ganzen Wohnungsgeldzusbusses auch rechtzeitig für diesen Termin zu erwarten ist. Eine dritte Verbesserung gegen den bisherigen Zustand sehen wir darin, daß kein Unterschied mehr zwischen verheirateten und unverheirateten Beamten gemacht wird. Allerdings hoffen wir dabei, daß der Antrag, der ein Privilegium für finders- reie Familien darstellt, wenigstens später zur Geltung kommen wird. Jch habe die Ueberzeugung gewonnen, daß die Beamten draußen im Lande diese Verbesserungen auch anerkennen werden und es verstehen, daß die große Zahl meiner Freunde dem Gesebe zustimmt.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Der Herr Vorredner hat von mir eine Erklärung gewünscht über die Auslegung, die seitens der Staatsregierung dem Art. 1 des Gesetz- entwurfs gegeben wird, in welhem bestimmt wird, daß die nächste Revision des Ortsklassenverzeichnisses mit Wirkung vom 1. April 1911 an erfolgt. Ich halte es für meine selbstverständliche Pflicht, die Vorlage so rechtzeitig einzubringen, daß die betreffende Vorlage, wenn irgend mögli, mit dem 1. April 1911 in Kiaft treten kann. Aber die von der Kommission gewählte Faffung hat den Vorzug, daß, wenn wider Erwarten sich solhe Schwierigkeiten ergeben sollten wie im vorliegenden Falle, dann der alte Tarif nicht ohne weiteres am 1. April 1911 wegfällt und wir gar nicht in der Lage fein würden, den Beamten einen Wohnungsgeldzushuß zu zahlen, sondern daß dann der alte Tarif fortläuft, bis eine Verständigung erfolgt ift. Aber selbstoerfländlih muß es als Pflicht der Staatsregierung an- gesehen werden, die Vorarbeiten so schleunig zu treffen, daß der Landtag in der Lage is, wenn irgend möôglih, die anderweitige Regelung bis zum 1. April 1911 zu vollziehen. Ih hoffe, daß damit den Wünschen des Herrn Vorredners Genüge geschehen ist.

S ): Die Mitglieder der Kommission glauben letvit R O Ann ne duréaus Tadelloses geschaffen haben, sie haben aber für die Zwischenzeit einen gangbaren Weg gezeigt, der besser ist als irgend etwas, was b:8her von anderer Sette voraeshlagen worden ist. Ein Definttivum in diesem Augenblick zu schaffen, war

unmöglich. Der Antrag Sav!gny ist immerhin ein Fingerzeig, wie eventuell bei der endgültigen Regelung vorgegangen werden könnte.

| daß

die Beratungen im Reiche haben werden, und ob überhaupt dort die

Regelung zustande kommt; denn der Reihéschaßsekretär hat erklärt, |

die Besoldungsaufbesserung im Reiche niht zu denken sei wenn nicht die Finanzreform zustande komme. \äßliden Anschauungen, die wir in der ersten Lesung vertreten haben, find wir in keiner Weise zurückgekommen; wenn in zwei Fahren die Frage neu geregelt wird, ift es selbstverftändlih, daß wir in Ueber- einstimmung mit dem Reiche vorgehen müssen; denn es ist unmögli,

Der Tarif ollte dann nicht nah Rangklasstn, jondern nach Be- foldungsflassen abgeftuft werden, ebenso wäre es rihtig, nicht allein die Wobnungépreise, fondecn die gejamten Grundlage für die Ortsklasseneî ing zu machen. also jeßt der Kommissions8vorlage zu eine bessere Regelung. e i

Abg. Peltaso hn (fr. Vag.): Es ist mit Genugtuung zu be- grüßen, daß alle die vielen Schwierigkeiten in der Kommission über wunden worden sind und ein einhbeitliher Beschluß fommen ist. Zu bedauern ist ja, daß nur eine Erhöhung von 334 9/0 mögli gewesen ist. Der Streit drehte sich hauptsächlih um die

Orten in eine böbere Klasse ist erfolgt auf Kosten der Beamten in den anderen Octen, die nicht erhöht werden konnten. Das ift zu bedauern, aber das Kompromiß mußte eben angenommen werden, und das wurde dadur erleichtert, daß es sich nur um ein Provisorium handelt. Sobald das Reich eine definitive Regelung durhführt, wird Preußen allerdings mit einer neuen Regelung folgen und den Tarif entsprehend den Säßen im Reiche erhöhen müssen, wenn au nicht u verkennen ist, daß es für die Finanzverwaltung s{wierig ist, immer neuen Aufwendungen zuzustimmen. Das Kompromiß der Kommission hat wenigstens den Vorteil, daß die meisten Wünsche bezüglich der Orts- flassencinteilung erfüllt find und das Wettlaufen zwischen den einzelnen Orten beseitigt ist. Die Vorteile oder Nachteile der Junggesellensteuer brauen wir nicht mehr zu erörtern, wir können uns nur freuen, daß die Frage ecinmütig von der Kommission entschieden is. Eine Härte kann bei der Bemessung der Pension füc die Beamten ent- stehen, die eine Dienstwohnung haben, deren Wert für die Pension zu Grunde gelegt wird, während der Wohnungsgeldzushuß für die anderen Beamten erhöht ist. Die Regierung muß diese Härte zu vermeiden suchen. Troy mancher Bedenken müssen wir also dem Kommissions- beschluß zustimmen, und wir wünschen, daß in die Kreise der Beamten wieder Zufriedenheit einkehren möge. : 1 Abg. Ströôbel (Soz.): Wir werden heute für die Kommissions- beschlüfse stimmen, aber nicht, ohne unserem Bedauern Ausdruck zu geben, daß die weitergehenden Wünsche der Unterbeamten nicht erfüllt worden sind. Der Wohnungsgeldzushuß für diese Beamtenklasse, der ch von 480 4 in der Ortsklasse A bis 150 4 in Klasse E beläuft,

st viel zu gering. Darauf wird die Debatte geschlossen.

Die Vorlage wird unverändert nah den Kommissions- beshlüssen von allen Parteien mit Ausnahme einiger Zentrums- mitglieder angenommen; sämtliche Abänderungsanträge werden dur diesen Beschluß für erledigt erklärt, ebenso die zur Vorlage eingegangenen Petitionen. e

Jn dem fogenannten Mantelgeseß hatte die Kommission infolge der Deklassierung verschiedener Orte in der Ortsfklassen einteilung einen Zusaß gemacht, wona die Beamten, die da-

durch eine Verkürzung ihres Wohnungsgeldzushusses erfahren,

werden durch | | u. Gen. beantragen die vo

| fteuerprivilegs aller Personen, die das Für den von den Konservativen in der Kommission |

Syannung zwischen den Sägen der einfelnen Orte zu verringern, | ntrag ging zu weit; denn fo glei liegen die Verhältniffe | E Die jetzige | aber e ift ja | j ine j} handen. bessere Einteilung möglich ist, zumal dann vtelleiht wieder eine | der Saße | nit | welches Ergebnis |

Bon unseren grund- i / | für sie der bisherige Zustand ganz aufrechterhalten werden follte. Wir

im Reiche und in Preußen die Beamten vershieden zu behandeln. | ¡ trächtigen.

Lebensverhbältnifse zur | Wir stimmen | und erwarten von der Zukunft |

¡ustande ge- |

Ginteilung der Or tzklassen ; die Heraufsezung einer großen Reihe von |

diese Verkürzung nur insoweit erleiden sollten, als fie dur die Gehaltsaufbesserung einen Ausgleich dafür erhielten. Jnfolge der Reklassierung der betreffenden Orte ist diese Bestimmun

überflüssig geworden, und nah dem Kommissionsantrage fo

sie wieder aus dem Mantelgeseß gestrihen"werden.

Ahg. Q ueh!l (kons.) bemerkt, daß seine Freunde es lieb:r gesehen hätten, wenn die ausnahmsweise zugelassene Aenderung des Dcts- klafsentarifs nicht durch den Etat erfolgen könnte, sondern j-d-8mal durch Ge\eß geschehen müßte, weil zu befürhten set, daß sonft wieder in jedem Jahre unberehtigte und unerfüllbare Petitionen ein- gehen würden. A

Abg. Dr. Röchling (nl.) betont, daß seine Fraktion daran fest- ha’te, Beamtenbesoldungen auf keinen Fall aus Anleihen zu bestreiten.

Das Mantelgesez wird darauf nah den Vorschlägen der Kommission angenommen. _tr cid

Es folgt die zweite Beratung des Gesezgentwurfs, betreffend die Heranziehung der Beamten zur Gemeindeeinkommensteuer.

Die Regierungsvorlage wollte für die unmittelbaren und mittelbaren Staatsbeamten das bisherige Kommunalfteuer- privileg beseitigen und sie kommunalsteuerpflihtig machen, jedoch nur bis zum Betrage von 100 Proz. Zushlag zur Staatseinkommensteuer, und die Aufhebung des Privilegs sollte sich nur auf die Beamten erstrecken, welche nach der 31. März 1909 in das Amtsverhältnis eintreten. Für die zurzeit hon angestellten Beamten und für die Militärpersonen, Geistlichen, Elementarlehrer und unteren Kirchendiener sollte das Privileg aufrecht erhalten bleiben. R A

Die verstärkte Gemeindekommission hat die Steuergrenze bis auf 125 Proz. erhöht und das Privileg auch für die Geistlihen, Elementarlehrer und unteren Kirchendiener auf- gehoben. 22

Die Abgg. Dr. Heisig (Zenir.) u. Gen. beantragen die Wiederherstellung der Regierungsvorlage in bezug auf die Geistlichen, Elementarlehrer und unteren Kirchendiener.

Die Abgg. Ahrens-Klein-Flöthe (kons.) u. Gen. be- antragen, das Privileg für die Geistlichen aufrecht- zuerhalten und folgende Resolution zu fassen:

„die Regierung zu ersuhen, mit den zuständigen Kirhen- behörden sich darüber ins Benehmen zu schen, unter welche

Borauss: zungen die Befreiung der Geistlichen von der Gemeinde und demnächst einen entspreheaxden

steuer aufgehoben werden kann, Geseßentwurf vorzulegen“. ; Die Abgg. Wol ff- Lissa(fr. V g.), Reinba her (fr. Volksp.) Beseitigung des Kommunak-

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elbe bisher genießen, au

der schon jeßt im Amte befin auf 125 /5 Ï Abg. von der Sroeben (fon! Vorlage, daf vor einer rôsligzn niht die Rede seia könre, denn die ( Aufstellung dieses Privilegs geiprocen Nur für die Geistlichen wollen rechterhalten. Die Lebrer haben ja felbf in seiner bisherigen Form gewünsch{t, der Kommunalwähler genießen wollen l Jegen gehalten, daß es bedenklich wäre, die Lehrer in die fozialen Kämpfe bineinzubringen. Wir halten es aber für ganz zweckmäßig, wenn dîe Lehrer auch an den Kommunalwahlen teilnehmen und gewählt werden fönnen. Aber bezüglih der Geistlihen meinen wir, daß die große Mehrzahl der geringbesoldeten Geistlichen sih so s{lecht steht, daß

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stehen allerdings auf dem prinzipiellen Standpunkt, daß auh fie zu den Gemeindelasten herangezogen werden sollen, und wir haben des- balb unsere Resolution eingebraht, um zu ermitteln, unter welhen Noraussetzungen das möglich sein dürfte, ohne sie allzusehr zu bzein- Geheimer Oberregierungsrat Dr. Freund erläutert, daß Beamte bei Umzügen in Gemeinten mit höheren Steuern keine Beeinträchti- gungen erfahren follten. L Abg. Dr. Zeisig (Zentr.): Die erhöhte Heranziehung der Geifilichen und Lehrer zu den kommunalen Lasten war uns wenig sympatbish. Wir wollen die Regierungsvorlage wieder herstellen, damit ift alles gesagt. Der Antrag Ahrens, das Privileg nur für die Geistlichen aufrechtzuerhalten, ift insofern bedenklich, als cin wesentlicher Unter- schied in der Besteuerung der Geistlichen und Lehrer nit begründet ift. Wenn man das Privileg für die Lehrer beseitigt, muß man ibnen eine Entschädigung dafür geben, zumal es mit dem Wahlrecht für fe nichts ift E E Ministerialdirektor von Chappuis: In der Kommission dat da Regierung bereits auf die großen Bedenken hingewiefen, welde die weitere Ausdehnung der Steuerpfliht gegenüber der Reg vorlage bestehen, und ich bitte, die Regierungsvorlage bezüglich der lichen, Glementarlehrer und unteren Kirhendiener wieder berzuîtelüer zum ÎInkraftir:ten des Kommunalabgabengeseßes waren die Seiitii der Kommuralsteuer gänzlih frei; erft diefes Gesey bat für Steuerpflicht begründet; es wäre deshalb nicht angebracht, dieie Sitrurz- pflicht für sie jeßt noch weiter auszudehnen. Nach geri: tiber Œn8- scheidungen ist das Privileg der Geistlichen ein Privileg nicht der einzelnen Personen, sondern der Kirche ; gewiß kann der Griczgrhez das Privileg aufheben, aber es müßten wenigstens die BetrefterD-n darüber gehört werden. Bei der Frage der Pfarrerbefoldung t man niht von der Aufhebung des Privileas ausgegangen, deun Þte Regierung hatte sle ja nicht vorges{lagen. Für die Srifilichen und Lehrer würde die Aufhebung des Privilegs eme viel gröyere Harte sein als für die Beamten. Die Gemeinden selbst Tegen keinen großen Wert darauf. Wenn man den Geistlichen und Lehrern eine Steuer- pflicht auferlegt, wird man ibnen au nicht das WakreŸt vorenthalten können. Es würde aber niht erwünsht scin, wenn die Geiftlichen vershiedener Konfessionen in den Gemeindevertretungen säßen. Ih bitte also, die Regierungsvorlage wiederherzustellen. A Ministertaldirektor D. Swar kopff: Ich kann diese Aus- führungen nur bestätigen, aber i will doch wegen der Lehrer no einige Werte hinzufügen. Der Beschluß der Kommission ift bezügli der Lehrer außerordentlich bedenklih. Der Hauptgrund, das Steuer- privileg aufiubeben, ift der grwesen, daß die Lehrer es ja selber wünschten. Die Unterrichtsverwaltung ift gewiß gern bereit, jedem Wur. der Lehr-r so weit als möglich entgegenzukommen; höher als das Juter- esse dexr L-hrer steht ihr aber das Interesse der Volksschule selbft, und das scheint nit dafür zu \prehen, daß man den Lehrer in die wirt- \haftlihen und sozialen Kämpfe innerhalb der Gemeinde hinein zieht. Zu all den shwerwiegenden Fragen innerhalb der Gemetwnder soll der Lehrer nun Stellung nehmen und für fein eigenes wertiha*?- lihes Interesse eintreten Dadur geraten die Seberr: m Une r ungünstige Position. Im haden die Lebrer unmer Wie

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NDTINCN Lw C «C Forderung erhoben, daß sie für die Autdedang des Traun ar privilegs entschädigt werden müßten

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