1909 / 60 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

handelt. Anderseits wird man berücksichtigen müssen, daß die Ver- pochtung der Jagden dur die Steuer etwas ershwert wird. Das wird dadur vermieden, daß auch hier diejenigen Jagdpachtverträge, welche 300 #6 nicht übersteigen, steuerfrei bleiben. Eine gewisse Härte liegt darin, daß die Jagdpachtverträge, die bereits abgeschlossen sind, bom 1. April an zur Steuer herangezogen werden. Mancher Pächter bätte vielleiht die Jagd niht oder unter anderen Bedingungen gepachtet, wenn er von der Steuer Kenntnis bekommen hätte. Es müssen hier Milderungen eintreten. Die Erhöhung des Zessionsstempels ist so gering, daß sie von den Interessenten wohl getragen werden kann. Die Bedenken gegen die bohen Jagdscheingebühren {find wohl über- trieben. Jh glaube für meine Person nicht, daß ein Nükgang der Jagd eintreten wird, und den Kreisen erheblihe Einnahmen entzogen werden. Von größerer Bedeutung is der Stempel auf Aktienge]ellshaften. Gs ift zu erwägen, ob nit durch die Höhe des Stempels die Tätig- leit der Aktiengesellshaften unterbunden wird, Wenn wir daher der Erhöhung des Stempels zustimmen, so tun wir das nur mit Rücksicht auf die Finanzlage, weil wir aus der Zusammenstellung der Erträge ersehen haben, daß gerade dieser Stempel beinahe die Hâlfte des zu deckenden Steuerbedarfs ausmaht. Ich möchte aber zur Erwägung anheim geben, ob in dem Falle der Auseinander- setzung über das industrielle Vermögen beim Erbgange, wo im Inter- esse der Erhaltung des Familienbesißzes eine Gesellshaft m. b. H. errihtet wird, niht Erleichterungen eintreten könnten. Es ift auch die Frage E worden, ob man bei der Schäßung der finanziellen Ergebnisse dieser Vorlage nicht zu pessimistish ge- urteilt hat. Ich lasse diese Frage auf sch beruhen, möchte aber mein Bedauern darüber aussprechen, daß man in dieser Vorlage nicht den Fideikommißstempel erhöht hat. Bedauern muß ih au, daß der Fideikommißstempel so häufig erlassen wird. Pari passu mit der Erhöhung dieses Stempels müßte der Stempel auf Familien- stiftungen erhöht werden. Führte man diese Gedanken aus, fo können an anderen Stellen des Geseßes Härten gemildert werden. Jch hoffe, daß diese Gesichtspunkte gründlih erwogen werden, und {ließe mich dem Wun\che an, daß die Vorlage einer Kommission von 21 Mit- gliedern überwiesen wird.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich habe alle Veranlassung, den drei Herren Vorrednern, die gesprohen haben, Dank zu sagen für die wohls- wollende Aufnahme, die die Vorlage gefunden hat, und bin durchaus damit einverstanden, daß wir die Einzelheiten der Vorlage in der Kommission besprehen und dort den etwa gestellten Abänderungs- anträgen die gebührende Beachtung s{enken. Jh glaube, im jetzigen Moment kann ich mich auf einige wenige wesentliße Punkte be- \chränken. Zunächst muß ich mit dem Herrn Abg. von Kries an- erkennen, daß ich die Schäßung des Ergebnisses der Vorlage {on für hoh halte, nameniliG hinsihtlich des Ergebnisses des Alktien- stempels. Den Vorwurf, als ob wir etwa stille Reserven haben, ist bei der gegenwärtigen Vorlage durhaus auszgeräumt, und ich bin dankbar für die Erklärung, die Herr von Kries und Herr Fleuster abgaben dahingehend, daß, wenn an der einen Position etwas ab- brôdckelt, wir suchen müssen, bei der anderen dafür Ersaß zu \{chaffen.

Was die einzelnen Bedenken betrifft, so richten sh die vom Mertreter der konservativen Partei gegen die Höhe der Stempel auf Jagdscheine, indem er der Befürhtung Ausdruck gab, daß dadur die Einnahmen der Kreise eine Verminderung erfahren könnten. Ih vermag diese Befürhtung nach den früheren Erfahrungen nicht zu teilen. Wir haben damals die Jagdscheine von 3 auf 15 4, erhöht also um 5039/6, während jeßt nur eine Erhöhung von 15.auf 225 M, also um 5099/6 exfolgen soll, und troßdem damals eine Erhöhung um 500 9/9 erfolgte, ift nur ganz kurze Zeit ein Rückgang eingetreien und die Zahk der Jagdscheine hat sich niht nur auf der alten Höhe er- halten, sondern’ diese noch überstiegen. Also ich glaube, aus dieser verhältnismäßig geringen Erhöhung der Jagdscheingebühr wird kein wahrer Jäger Veranlassung nehmen, fich keinen Jagdschein zu 1ösen, fondern wird rubig die 509/59 bezahlen, um seiner Jagdpassion nach- gehen zu können.

Herr Fleuster hat nun sein gutes Herz dokumentiert für den Vater mit vier Söhnen, der spazieren geht und feinen Söhnen bei der Gelegenheit erlaubt, einige Vögel zu \chießen. Ich glaube, es wäre den Vögeln wie den befser , wenn Ke bei dem Spaziergang nicht \chöfsen. (Große Heiterkeit.) Wenn fie aber troßdem schießen, kann der Vater für die vier Söhne ganz ruhig die Jagdscheingebühr bezahlen. (Sehr rihtig!)) Er hat also eine Art lex Papia Poppaea auf dem Gebiet des Jagdscheins einführen wollen. (Heiterkeit.) Gr hat das Kinderprivileg auf das Gebiet des Jagdscheins ausdehnen wollen, indem er vorshlug, eine besondere Jagdscheingebühr für Familien einzuführen. Das {eint mir ein- bischen abwegiger Weg, den er angedeutet hat. Ich möchte davor warnen, diesen Weg zu betreten.

Der Herr Abg. von Kries hat auf der anderen Seite vor- geschlagen, die Jagdscheine zu differenzieren: Jagdscheine auszustellen für die allgemeine Ausübung des Jagdrehts, gleichviel wo, und Jagd- scheine auszustellen nur für Ausübung des Jagdrehts innerhalb der einzelnen Gemeinden. Meine Herren, wir werden die Sache natürlich

Söhnen

1. Untersuhungssachen. 2. Aufgebote, Verlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

prüfen. Einstweilen {einen mir gegen eine sole Differenzierung ernstlihe Bedenken vorzuliegen ; wir würden dann dret vershiedene Jagd- scheine haben: Tagesjagdsheiné, Jagdscheine innerhalb der einzelnen Gemeinden und allgemeine Jagdscheine an sich \{chon eine un- erwünschte Differenzierung. Vor allem würde aber eine Besserstellung der Jagdscheine innerhalb der einzelnen Gemeinden leiht dahin führen fönnen, den von uns allseitig gewünshten Jagd- und Wild- {uß zu beeinträhtigen. Wir haben im Gese die Bestimmung getroffen, daß nur innerhalb ges{lossener Gebiete von 300 Morgen ein einzelner die Jagd ausüben darf, um zu verhüten, daß nicht alle Welt auf die Jagd geht und der Wildstand auf diese Weise ges{ädigt wird. Nun wird die Bestimmung aber, wenigstens soweit meine Kenntnis der Dinge reicht, in der Tat vtlelfach dadur umgangen, daß der cine die Jagd pachtet, und alle übrigen laufen mit und {ießen auch. Wenn man da die Jagdscheine noch verbilligen würde, fo be- fürte ih einstweilen, daß dadur diese Entwicklung nur noch zu- nehmen wird, und die Jagd noch s{chwerer beeinträchtigt wird, roie es gegenwärtig der Fall ist. Doch sind das Dinge, meine Herren, die in der Kommission eingehend zu prüfen find. Troß des lebhaften Inter- esses, das der Abg. Fleufter vorher für die jagdscheinlustigen Väter mit vier Söhnen geäußert hat, waçce ich do zu bezweifeln, ob er alter Jäger ist; denn rwoenn er das wäre, würde er, glaube ih, nicht die Behauptung aufgestellt haben, daß die Stempel auf die Jagdpachten von dem Verpächter, also vielfah von den Gemeinden zu iragen find. Er hat hier ausgesprochen : jeder, der eine Jagd pachtet, geht auf den Termin, mat fich innerlih {lüsfg, welhe Summe er dafür aufwenden wird, und gibi nicht mehr als die Summe, die er sch vorgeseßt Hat (Heiterkeit), sodaß der etwaige Stempel von dem Verpäkter zu tragen ist. Meine Herren, wer die Jagdpassion und die JIagtliebhaber kennt, wird mir, glaube ich, zugeben, daß diese Deduktion nit richtig ist. (Sehr rihtig! links.) Sie brauchen bloß die enorme Steigerung der Jagd- patßten in der Nähe von Berlin, in der ganzen Provinz Branden- burg, im ganzen Westen der Monarhhie sih anzusehen, um zu dem Schluß zu kommen, daß kein Jagdliebhaber deëwegen eine Jagd auf- gibt, weil 10% Stempel darauf liegen. Er wird die 1009/6 sicher tragen und fie nicht auf den Verpächter abwälzen. In der Be- ziehung, glaube ih, braußen wir uns keiner Besorgnis hinzugeben, und ih muß sagen: die Steigerung der Jagdpzchten in unserem ganzen Vaterlande, namentlich aber in der Nähe der Großstädte, stellt einen folhen Luxus dar, daß, wenn wir hier Bedarf nah mehr Mitteln haben, wir in der Tat an dieser Stelle einseßen müssen. (Sehr 1uichtig! links.)

Herr „Abg. Dr. Friedberg hat in seinen Kusführungen, die zu meiner Freude durdaus wohlwcllend gegenüber der Vorlage lauteten, noH einige besondere Punkte angeshnitten. Gr hat die Befürchtung nicht ganz urterdrüdt, daß ber Stempel, den wir vorschlagen, die Errichtung von Aktiengesellshaften unterbinden könnte. Meine Herren, diese Be- fürchtung teile i nicht. Tatsächlih haben die Aktiengesellschaften bei uns in Preußen so gut wie gar keinen Stemp!:l bei der Errichtung geiragen. Der Stempel war an sich minimal: 1,50 vom Hundert und, wie Herr Abg. von Kries {hon ausgeführt hatte, wurde er noch auf den Einbringungsstempel angerehnet, sodaß also für die Errichtung der AktiengesellsGhaften in Preußen anders steht es mit dem Stempel im Reiche nahezu nihts zu entrichten war. Ste finden auf Seite 16 der Bedarfsberenung angegeben, daß bisher aus der Errichtung von Aktiengesellshaften ganze 99 000 46 im Jahre erzielt worden find, während wir künftig 7 Millionen Mark erzielen wollen. (Heiterkeit.) Geroöhnlih wird bei der Grrihtung von Aktiengefell- \{chaften, namentlich von allen denen, die Brundstücke einbringen, ein so glänzendes Geschäft gemacht, daß sie sehr wohl den Stempel tragen können. (Sehr ritig !)

Dann kam Herr Dr. Friedberg auf die Frage des Fideikommif- stempels. Meine Herren, ich glaube nit, daß es gut getan gewesen wäre, hier diese Frage zu erledigen, sondern diese Erledigung gehört in das in der Ausarbeitung begriffene große Gesez über die Fidet- kommifse an sich, und ich glaube ferner nicht, daß es richtig wäre, den Fideikommißstempel ohne UntersHeidung zwischen großen, mittleren und kleinen Fideikommissen zu erheben. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, man wirft bei dieser Gelegenheit, wie überhaupt oft, die Besitzer von Latifundien und Fideiklormamissen zusammen, obwohl das vollkommen getrennte Begriffe sind. (Sehr richtig!) Die Latifundten mag man mit einem höheren Stempel heranziehen, aber bei den mittleren und kleineren Fideiklommifsen würde ich das doch für be- denklih erahten. Denn die Errichtung f\olcher Fideilommifse kleinen und mittleren Umfangs immer innerhalb der agrarpolitisch zulässigen Grenzen bildet vielfah die einzige Möglichkeit, ein Gut

* durhaus wohlwollend gegenüber.

in der Familie zu erhalten (sehr rihtia! bei den Freikonservativen),

und das, glaube ih, muß doch von allen Seiten als wlins{hénswez

bezeihnet werden. Vor allem aber ist im Augenblick zwischen Justi, |

ministerium und landwirtschaftlihem Ministerlum die ganze Fideh

Tommißgesezgebung in der Regelung begriffen; ein Entwurf ist meine Wissens {on au?gearkbeitet, und hier wird auch die Stelle sein, si Den Fidei [f kommißstempel in die jeßige Vorlage einzubeztehen, würde ih nit [f

über bie Frage des Fideikommißstempels zu verständigen.

geboten erachten.

Ih möchte mich also dahin rekapitulicren, daß ih dankbar biy .

für die Aufnahme, die die Vorlage hier gefunden hat, und daß j

bereit bin, über die einzelnen Abänderungêevorschläge, die hier gema

find, mi mit den Herren in der Kommission zu verständigen. J hoffe, daß diese Verständigung bald erzielt werden wird. (Bravo!)

Abg. Lüdicke (freikons.): Au meine Partei steht der Vorlag Die dira necoessitas, den Mehr bedarf an Steuern zu decken, hat uns gezwungen, die Aktiengesel| schaften stärker heranzuziehen. Wir glauben aber mit dem Abg. Fried berg, daß der Gedanke der Erwägung bedarf, ob man nicht di Familiengesellshaften mehr \{chonen kann. Gerade in den Gesell haften m. b. H. verkörpert sih vielfah das Kapital einer Famil Die Erden sind manchmal nicht in der Lage, das Kapita] das sie in das Geschäft bineingesteckt haben, zusammey zuhalten, um die Fortseßung des Geschäfts zu ermöglichen, wen sie nicht eine Gesellschaft m. b. H. bilden. Der Mietsstempel sol künftig mehr den Charakter eines Vertraasftempels traaen. M politishen Freunde find jedoch willens, über dieses Bedenken hinwe; zugehen. Bedenklih ift aber do, daß hier eine fast zehnfache E; hôhung des Mietsstempels eintreten soll. Es wird zu erwägen seh ob hier ni@t Erleichterungen Plaß gretfen können. Was die Jaz pachten betrifft, so sind meine politisGen Freunde durchaus bert die Jagdverträge erheblih heranzuziehen, soweit der Luxus betro werden foll, aber es erscheint uns doch nicht unbedenklich, ob 1 durch die 10 %ige Besteuerung der Pachtverträge die Verpäh nämli die Gemeinden, geschädigt werden. Es wird zu erwägen ob nicht die 10 °%ige Besteuerung erst bei einem höheren Betrage treten kann. Für biejenigen, bie bereits Jagdpahtverträge abzeschlo baben, sollten Uebergangsbeflimmungen geschaffen werden, damit si chon vom 1. April 1909 an zu dem Stempel von 109/06 herangezogen m

Es erscheint uns au ri§tig, bei Grundstücks8geschäften einen St nit bloß bei Kaufangeboten, sondern auch bei Vollmachten zuerlegen, durch welche das aus\f@ließklihe Recht des Kaufes auf Grundstück zugestanden wird. Die Erhöhung des Testamentsstemyi von 1,90 F auf 3 M halten wir im Interesse des eigenhändig M schriebenen Testaments für bedenklich, auh hiec wäre ein StaffeltF angebraht. Als eine Wohltat erkenne ih es an, daß der Auflassung

tempel zurüderstattet werden soll, wenn cin Verkauf rückgängig wit

—- Wir sind bereit, in der Kommission am Zustandekommen di Gesetzes mitzuarbeiten, damit auf jeden Kall die notwendi| 16 Millionen herauskommen. 7

Abg. Traeger (fr. Vollsp.) will es der Kommission vorbehalt# die Einzelheiten des SVesezes zu erörtern. Etne Erhöhung Stempels bei Mietsverträgen follte abfolut nicht zugelassen werd

Abg. Heimann (Sozj.): Wir sind mit den Grundlagen di Vorlage nit einverstanden; eiaigen Positionen stimmen wir je) zu, so der Erhöhung des Jagdscheinstempels und der stärkeren fassung des Grundstück3verkehrs. Wir begrüßen es au, wen: Umgehungen des Grundftücksstempels verhind-crt werden, wofür { in Berlin ein wahres System herausgebildet hat, indem die Gru tüdcksverkäufer sich zu Gesellschaften m. b. H. zusammens\hließ Hingegen haben wir die \{chwersten Bedenken gegen die 2 doppelung des Lustbarkeitsstempels, weil {hon in den Ke munen befondere Lustba:keitssteuern bestehen, und die Kommunen bi leiht auch ihrerseits die Steuer noch mehr erhöhen. Besond-re Bederl

haben wir gegen die Erböhung des Stempels für Pacht- und Mi verträge. Die jeßige Grenze von 300 #4, bis zu welcher solche Y träge |tempelfrei bleiben, sollte auf 400 4 hinaufgefetzt werden, di in den größeren Städten find wirklihe Wohnungen unter 300 überhaupt niht mehr zu haben. Wer foziales Gewissen besißt, ki die kleineren Wohnungen niht noch mehr versteuern. Für die V nungen von 400 bis 600 4 sollte der bi8herige Stempel von bestehen bleiben. Im Gegensaß zu dieser groben Nücksichtslosig bei der Erhöhung des Mietsvertragsstempels in den Städten steht zarte Rücksichtnahme bei den Pachtverträgen in der Landrotrtschaft keine Erhöhung erfahren sollen. Eine Erhöhung des Fideikomxn stempels ist notwendig, aber die Negierung scheint sie nicht zu wol

Abg. Wolff - Lissa (fr. Vgg.): Wir billigen es, daß

Mittel, die erforderlih find, vornehmlich geno:nnmen werden aus dem Immobiltarstempel und dem Stempel für Aktiengesell\ch:M und Gesellschaften m. b. H. Wir werden aber ernst die Fragt prüfen haben, ob nicht die mündlihen Verträge freibleiben müß Bei den Mietsverträgen müßte untershieden werden zwishen V nungen und Geschäftslokalen ; wenn die Geschäftslokale dem Miets\tempel unterworfen werden, so wird das nur eine Begünlslti der Warenhäuser bedeuten, die eigene Häuser baben. Erfreulid daß für die Zimmerverraieter und Hoteliers die Belästigung d den Miets\stempel unterbleibt.

Darauf wird die Debatte geschlosen.

Auf Antrag des Abg. Dr. Porsch (Zentr.) wird dic M lage an eine Kommission von 28 Mitgliedern verwiesen. |i

Schluß 4 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag, 11!

(Dritte Lesung der Geseße über das Kommunalsteuerpri und den Wohnungsgeldzushuß; zweite Lesung der GebühF ordnung für die Medizinalbeamten.) :

Kommanditgesellshaften auf Aktien und Aktiengesel||}

3: Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5, Verlosung 2c. von Wertpapieren.

Preis für den Raum einer 4gespaltenen Petitzeile 30 K. [4

ana

a

1) Untersuhungssachen.

[103620] Verfügung.

In der Untersuhungssade gegen den Reservisten Franz Osgart aus dem Landwehrbezirk Graudenz, geboren am 4. 11. 1883 zu Mareese, Kreis Marien- werder, wegen Versäumnis der Herbstkontrollversamm- lung 1908 vnd Beharrens im Ungehorsam, wird der unterm 3. Februar 1909 erlassene Steckbrief auf- gehoben.

Graudenz, den 9, März 1909.

Gericht des Bezirkskommandos Graudenz. M, d, Wee: Kallweit, Hauptmann z. D. und Bezirksoffizier.

{103621] Verfügung.

Ja der Untersuhungssache gegen den Wehrmann Friedrich Klaunkowski vom Landwehrbezirk Graudenz, geboren 21. 4. 1876 zu Karolina, Kreis Schwetz, wegen Beharrens im Ungehorsam auf einen wieder- holt erhaltenen Befehl in Dienstsahen, wird der unterm 16. März 1908 erlassene Steckhrief auf- gehoben,

Braudenz, ten 9. März 1909.

Gericht des Bezirkékommandos Graudenz. I. A. d. B.-K.: Kallweit, Hauptmann z. D. und Bejzirksoffizier.

[103622] Verfüguug.

Der hinter dem als zeitig dienstunbrauhbar zur Disposition der Ersatbehörden entlassenen Musketier Friedrich Paul Sägliug wegen Fahnenflucht unterm 14. 1. 09 erlassene Steckbrief ist erledigt. Die gegen

ihn am 39. 1, 1909 verfügte Fahnenfluhtserklärung

wird aufgehoben. . r S. Dane s. Se tan g. 8, 1909. Gericht der 8. Division.

[103629] Fahueufluchtserkläruug.

In der Untersuhungssahe gegen den Rekruten Ottmar Hauder in Kontr. des K. Bez. - Kdos. Kempten wegen Fahnenfluht, wird auf Grund der 88 69 ff, des Militärstrafgeseßbuhs sowte der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldiate Hander, geboren am 17. Juli 1886 tin Bühl, B.-A. Günzburg a. D,, hierdurh für fahnenflüchtig erklärt.

Augsburg, 8. Mär4 1909.

K. B. Gericht der 2, Division.

[103623]

In der Untersuhungtsahe gegen den Musketier äFohann Leygraaff der 5, Kompagnie 5. West- fälishen Infanterieregiments Nr. 53, wegen Fahnen- fluht, wird auf Grund der 88 69 ff. des Militär-

strafgeseßbuhs sowie der §8 356, 360 der Militär-

2c. von Rechtsanwälten.

Bankausroeife.

| Öffentlicher Anzeiger. | (2 | - 0. j

strafgerihtésordnung der Beschuldigte hierdurch für fabnenflühtig erklärt. Düsseldorf, den 9. März 1909, Königliches Gericht der 14. Division.

[103625] Fahnenfluchtëerkiärung.

In der Untersuhungsfsache gegen den von der 7. Komp. I.-R. 91 zur Disposition der Grsay- behörden entlassenen Musketier Johannes Friedrich Neimers aus dem Landwoehrbezirk T Oldenburg i. Gr.,, wegen Fahnenfluht, wird auf Grund der S8 69 ff, des Vtilitärstrafgeseßvuhs sowte der §§ 356, 360 der Militärstrafgerihtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt,

Hauuover, den 8. März 1909.

Gericht der 19. Division.

[1036286] Beschluß.

In der Untersuhungssache wider:

1) den Musketier Karl Rehm, geboren am 16. Juli 1887 zu Gofsau, Kanton St. Gallen (Schweiz), heimatsberechtigt in Konstanz (Baden), von der 10. Kompagnie ÎInfanterieregiments Nr. 112,

2) den Musketier der Reserve Ludwig Leouhardt, geboren am 19. November 1884 zu Bockenheim, Krets Frankfurt a. M. (P- eußen), aus dem Land- wehrbezirk 1 Mülhausen t, Gl},

3) den Grenadier der Reserve Theodor Clor, geboren am 25. Dezember 1881 zu Dammerkirch,

Verschiedene Bekanntmachungen.

KSis Altkirch (Els\.-Lothr.), aus dem Landwehr I Mülhausen i. Gl\,,

4) den Musketier der Reserve Alfons Nachbt geboren am 2. August 1833 zu Mülhausen, Mülhausen (Els.-Lothr.), aus dem Landwehtß [ Mülhausen i. Els,

5) den Musketier der Reserve Gustav Auer, boren am 31. Dezember 1884 zu Mülhausen, Mülhausen (Els.-Lothr.), aus dem Landwehrbt| Mülhausen i. Els.,

6) den Grfaßreservisten Georg Strofser, (2 am 16. August 1882 zu Mülhausen, Kreis 2 hausen (Els.-Lothr.), aus dem Landwehrbezirk 1 haufen i. Glf\.,

7) den Rekcuten Eugen Spinner, gebore! 6. September 1887 zu Colmar, Kreis Colmar Lothr.), aus dem Landwehrbezirk 1 Mülhausen!

8) den Rekruten Franz Klemm, gebor", 31. Fanuar 1887 zu Hirsingen, Kreis Altkird ( Lothr.), aus dem Landwehrbezirk 1 Mülhausen |

9) den Rekruten Emil Loehle, gebote", 25, September 1886 zu Mülhausen, Kreis 7 haufen (Els.-Lothr.), aus dem Landwehrbezirk 1 hausen |. Glf., :

10) den Rekruten Ludwig Weiss, gebor", 95, Dezember 1887 zu St. Ludwig, Kreis hausen (Els.-Lothr.), aus dem Landwehrbezirk ! hausen i, Elf,

11) den Rekruten Ludwig Dreyfufi, geboren am 20. März 1886 zu Hegenheim, Kreis Mülhausen A -Lothr.), aus dem Landwehrbezirk T Mülhausen

. Elf, wei V

12) den Rekruten Karl Vix, geboren am 28. Ok- tober 1887 zu Holzhausen, Amt Offenburg (Baden), aus dem Landwehrbezirk T Mülhausen i. Els,

13) den Rekruten Alfred VockŒ, geboren am 4. August 1887 zu Hagenbah, Kceis Altkirch (Els.- Lothr.), aus dem Landwehrbezirk I Mülhausen i. Els.,

14) den Rekruten Heincich Dreyfuß, geboren am 8. Januar 1887 zu NRegisheim, Kreis Gebweiler P aus dem Landroehrbezirk 1 Mülhausen

15) den Rekruten Otto Gafanesth, geboren am 27. März 1887 zu Olten (Schweiz), heimatsberetigt in Bollweiler, Kreis Gebweiler (El\.-Lothr.), aus dem Lantwehrbezi:k T Mülhausen i. Elf.,

16) den Rekruten Karl Heller, geboren am 7. Dezember 1886 zu Gebweiler, Kreis Gebweiler (Er aus dem Landwehrbezirk 1T Mülhausen

17) den Wehrmann Joseph Sollinger, geboren am 9. März 1878 zu Gebweiler, Kreis Gebweiler or). aus dem Landwoehrbezirk TT Mülhausen

18) den Rekruten Heinrih Werome, acboren am 20. März 1888 zu Thann, Kreis Thann (Els.-Lothr.), aus dem Landwehrbezirk TT Mülhausen i. Els.,

19) den Rekruten Sustav Schuwer, geboren am 12. Februar 1888 zu Thann, Kceis Thann (Elf.- Lothr.), aus dem Landwehrbezirk 11 Mülhausen i. Elf,

20) den Rekruten Maximilian Wehrlen, geboren am 14. August 1887 zu Zillisheim, Kreis Mülhausen a 7D aus dem Landwehrbezi:k TT Mülhausen i B

21) den Rekruten Aithur Stein, geboren am 25. Juli 1886 zu Gebweiler, Kreis Gebweiler (Els.- Lothr. ), aus dem Landwehrbezirk T1 Mülhausen i. Elf.,

22) den Rekruten Heinrih Berard, geboren am 17. Mai 1888 zu Gebweiler, Kreis Gebweiler (Els.- Lothr. ), aus dem Landwehrbezir? 11 Mülhausen i. Elf,

23) den Rekruten Heinri Haeffiinger, geboren am 13. April 1888 zu Sennheim, Kreis Thann “d VODUO aus dem Landwehrbezirk TT Mülhausen

24) den Mufketter Heinrih Reuner, geboren am 26, Mai 1887 ¡u Karthaus Îitingen, Kanton Thur- gau (Shweiz), heimatsbere@tiat in Shwandorf, Amt Stockach (Baden), von der 8. Kompagnie Infanterie- regiments Nr. 112,

25) den Musketier Hugo Rues, geboren am 19. Mai 1888 zu Eichen, Amt Saulgau (Württents berg), von der 10. Kompagnte Infarterteregiments Nr. 112,

26) den Musketier Arthur Weiß, geboren am 13. März 1887 zu Fröatngen, Kreis Altkirch (Eis.- Lothr.), von der 4. Kompagnte Jnfanterteregiments Nr. 142,

27) den Dragorer Emil Glüdler, geboren am 4. Junt 1888 zu Thalwil (Schwetz), heimatabere@tigt in Neidingen, Amt Meßkirch (Baden), von der 3. Gékadron Dragonerregiments Nr. 22,

28) den Dragoner Albert Haug, geboren am 13. März 1886 zu Dießzenhofen (Schwetz), heimats- berechtigt in Heimstetten, Amt Meßkirch (Baden), von der 4. Eskadron Dragonerregiments Nr. 22,

29) den Dragçoner Karl Schlott, geboren am 17. Januar 1886 zu Basel (S{wetz), heimats- berech!iat in Hausen, Amt Freiburg (Baden), von der 5. Eskadron Dragonerregiments Nr. 22,

30) den Nekruten Karl Demarck, geboren am 11. Januar 1887 zu Dornach, Kreis Mülhausen A Ot aus dem Landwehrbezi:k T Mülhausen t. G,

31) den Musketier Karl Schiller, geboren am 21. Februar 1886 zu Heidenheim, Oberamt Heiden- heim (Württemberg), von der 9. Kompagnie Jn- fanterieregiments Nr. 112,

wegen Fahnenfluht, werden auf Grund der 88 69 ff. des Vilitärstrafgest buchs sorole der §8 356, 360 derx Militärstrafgerihts8ordnurg die Beschuldigten hier- durch für fabnenflüchtig erklärt. Das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen des Musketiers Karl Schiller der 9. Kompagnie Infanterieregiments Nr. 112 wird mit Beschlag belegt.

Freiburg, den 9. Mätz 1909,

Köntglichezs Gericht der 29, Division. {103697]

K. Württ, Staatsanwaltschaft Tübingen.

In der Strafsache gegen

1) Karl Ecnst Ade, geb. am 22. September 1886 in Birkenfeld, O.-A. Neuenbürg,

2) Jultus Paul Barthol, geb. am 28. Juni 1886 in Reutlingen,

3) Karl Friedrich Blaich, geb. am 26. Dezember 1886 in Neuenbürg,

4) Christian Bühler, geb. am 11. Dezember 1886 in Mindersbach, O.-A. Nagold,

5) Karl August Eekle, Kaufmann, geb. am 3. Ok- tober 1886 in Mühlhausen, O.-A. Cannstatt,

6) Johannes Haug, geb, am 8, September 1886 in Wurmlingen, O.-A. Rottenburg,

7) Johann Georg Hiller. geb. am 28, Junt 1887 in Bempflingen, O.-A. Urach,

8) Gottlieb Friedri§ Hurlebaus, geb. am 29. September 1885 in Dettingen, O.-A. Urach,

9) Gotthilf Jakob Lehr, geb. am 1. Januar 1887 in Neuhausen, O.-A. Urach,

Q Johann Georg Lehr, geb. am 26. März 1886 in Wiesen in der Schwetz, zul. wohnh. Meßtingen, O.-A. Urach,

11) Karl Georg Maier, geb. am 8. Dezember 1887 in Rottenburg,

12) Johann Baptist Mayer, geb. am 23. No- vember 1886 in Nagold,

13) Johann Georg Reiff, geb. am 21. Januar 1886 in Riederih, O.-A. Urach,

14) Gotthilf Rümmelin, geb, am 17. August 1886 in Neuhausen, O.-A. Urach,

15) Konrad Ruf, Schlosser, geb. am 22. Mai 1886 in Dettingen, O.-A. Rottenburg,

16) Karl Gottlob Star ger, geb. am 10. August 1886 in Dettingen“a. E., O-A. Urach,

17) Christian Albert Steinbach, Kaufmann, geb. am 5. Dezember 1887 in Oberohrn, O.-A. Oehringen, zul. wohnh. in Calw,

18) Christian Vöhringer, geb. am 15. März 1886 in Seeburg. O.- A. Urach,

19) Johann David Weiblen, geb. am 18. No- vember 1887 in Neuhausen, O.-A. Urach,

20) Karl Friedrih Emil Geppert, geb. am 20. Oktober 1886 in Nordrac, Amts Offenburg, zul. wohnh. in Reutlingen,

wegen Verletzung der Wehrpflicht, isi durch Beschluß der K. Strafkammer dahier vom 23. Februar 1909 gemäß § 326 St.-P.O. das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen der Angeklagten je bis zum Betrage von 600 46 mit Beschlag belegt worden. Den 5. Märi 1909. Staatsanwalt Schtele.

[103624] Beschluß.

Die Fahnenfluhlerkläcung vom 8. Dezember 1908 gegen den Musketiec Wilbelm Nikolaus Spaugen- berg der 3, Komp. 5. Wesilf. Infanterieregiments Nr. 53 wird nah Ergreifung des Beschuldigten auf- gehoben.

Düsseldorf, den 9. März 1909,

Königliches Gericht der 14. Division.

[103628]

In der Untersuhungssache gegen den Infanteristen Ferdinand Partmaun der 1./2. Inf... Negts., wegen Fahnenflucht, wird die Beslagnahmever|ügung vom 26. Februar 1909 nach Aufgreifung und Einlieferung des Beschuldigten in Untersuhungshaft gemäß § 362 M -St.-GB..D, aufgehoben.

München, den 6. März 1909.

Gericht der K. Bayr. 1. Division.

[103627] E

Die in Nr. 58 des Neichsanzeigers vom 7. März |

1908 erlassene Fahnenfluchtserklärung wider den Musketier Gäbel vom JInfaaterieregiment Nr. 138 wird aufgehoben. Straßburg, den 6, März 1909, Sericht der 30. Division,

[102941] K, W. Staats8auwalishaft Tübingen.

Die gegen den Karl Wilhelm Fischer von Nayensburg wegen Verleßung der Wehrpflicht am 28. Dezbr. 1899 verhängte Vermögensbeshlagnahme wurde durch Beshluß der Strafkammer des K. Landgerichts Tübingen vom 23. Febr. d. J. auf- gehoben.

Den 5. Märi 1909.

[1036896] K. ÆW., Staats8aguwaltschaft Tübingen.

Die gegen den Johann Michxel Schroth von Gb- bausen, O.-A. Nagold, wegen Verletzung der Wehr- pfliht am 26. April 1898 yerhängte Vermögens- beschlagnahme wurde durch Beschluß der Straf- kammer des K. Landgerichts Tübir gen vom 2. d. M. ausgehoLcen.

Den 6. März 1909.

Staatsanwalt S iele.

O Lt S E

2) Ausgebote, Verlust- u. Fund- sachen, Zustellungen u. dergl.

{103572} Zwangsverfteigerung.

[95767] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 112 Blait Nr. 2598 zuc Zeit der Eintragung des Versteigerun overmerls auf den Namen des Kaufmanns Nikola Tarapanoff in Berlin eingetragene Gruneftück am 20. Avril 1909, Vormittags L Uhr, durch das unterzeihnete Geriht an der Gerichtsftelle —, Brunnenpylaß, linker Flügel, L. Sto, Zimmer Nr. 32, versteigert werden. Das Grundfiück, Vorderewohnbaus mit Hof und Quer- wohngebäude mit Vorflügel rechts, liegt in Berlin, Moarstraße 130, Ecke Hennigtdorferstraße. Es besteht aus der Parzelle , Kartenblatt 22 Flähenabschnitt 1706/54 und ist 7 a 81 qm greß. Gs ift ta der Grunbdsteuermutterrolle des Semeindebezirks Berlin Stadt unter Artikel 18715 und in der Gebäude- steuerroVe unter Nr. 24192 eingetragen und mit 11740 chem Nußtzungswert veranlagt. Der Bersteigerungsvermerk ist am 3. Februar 1909 in das Grundbuch eingetragen.

Berlin, den 11. Februar 1909, Königliches Amtsgericht Berlin-Wedding. Abteilung 7.

[93479] Aufgebot.

Es is das Aufgebot folgender Schuldyerschrei- bun „en zum Zwecke der Kroftloserklärung beantragt worden :

I. der Schuldverschreibung der 37 (früher 4) pro- zentigen Tonfolidierten preußischen Staatsanleihe von 1876/79, Lit. F Nr. 6543 über 200 4, beantragt von dem Vorstande der Innungs-Krankenkasse der Tifchlerinnung in Berlin, Rungeslraße 22,

IT. der S(huldyerschreibung der 34 (früher 4) pro- zentigen fonfölidterten preußischen Staat8anleihe von 1876/79, Lit. E Nr. 10326 über 300 6, beantragt von Frau Elise Heyden in Berlin, Nathenower- straße 48,

[i]. der Schuldverscreibung der 3F prozentigen Tonfolidierten preußis®en Staatsanleihe von 1887/88, Lit. E Nr. 100812 über 300 46, beantragt von der perwi'weten Ida Löcher, geborenen Hellwig, in Côoln-Bayenthal, Bonnerstraße 309, (F R

IV. der Schuldverschreibungen der 3F (früher 4) prozentigen konsolidierten preußis{en Staatsanleiben a. von 1876/79 Lit. C Nr. 13671, 58645, 81933 über je 1000 4, b. von 1884 Lit. C Nr. 472436 über 1009 #6, c. von 1894 Lit. F Nr. 386643, 387081 über je 200 4, beantragt von der Witiwe Pauline Hennig, geborenen Fischer, zu Berlin, Paul- straße 20,

V. der Schuldverschreibungen der 3F (fcüher 4) prozentigen kosfolidierten preußishen Staatsanleihen von 1876/79, Lit. B Nr. 45338 über 2000 4, und Lit. E Nr. 72147 über 300 4, beantraat von Frau Helene Grimm, geborenen Zoberbier, in Wolmirstedt,

VI. der SÖBuldverschreibung der 34 (früher 4) prozentigen konfoltdiertea preußishen Staatsanleihe von 1876/79, Lit. C Nr. 55358 über 1000 4, be-

antragt von dem Königlihß Preußischen Justizfiskus, { vertreten durch den Oberstaatsanwalt des Königlichen | Kammergerichts in Berlin.

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert,

Im Wege der Zwangsvoll\streckung foll das in | testens in dem auf den 9. Oktober 1909.

Berlin, Kopenhagenerstraße 65, belegene, im Grund-

buhe vom S@önhausertorbezixk Band 35 Nr. 1046 zur Zeit dex Eintragung des Bersteigerungs-

pvermerks auf den Namen der Frau Margarethe Traeder, geborenen Haase, zu Nixdorf eingetragene Grundstü, besteßend aus Vorderwobngebäude mit 1. linken Seitenflügel, Doppelquergebäude, 2 linken j Seitenflügel und 2 Höfen (der 2. Hof ist teilweise unterkellert), am 14, Mai 1909, Vorutittags 10 Uhr, dur das un! -rzeihnete Bericht an der Gerichtsstelle —, Neue Friedrihstraße 12/15, Zimraer |

Vormittags AUA Uhr, vor dem unterzeihneten

Ñ L E E Â E Dlalit Gericht, Neue Friedrichstraße 13/14, Ill. Stockwerk,

| Zimmer 106/108, anberaumten Aufgebotstermine ihre j Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er- | folgen wird.

i Verliu, den 28. Januar 1909.

j Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 84, t [103580] / Aufgebot.

Der prakt. Ärzt Dr. Oppenheim in Petershagen:

Nr.113—115, [Tl(drittes Stockwerk), versteigert werden, j (Weser) hat è as Aufgebot zweier ihm angeblich ent- Das Grundstück Kartenblatt 27 Parzelle 472/26 | wendeter Schuldverschreibungen der Stadtgemeinde

if nach Artikel 22 324 der Grundsteuermutterrolle j Naumburg a. S. vom 21. Juli 1900, 4. Ausgabe, 8 a 65 qm groß und nah Nr. 40 132 der Gebäude- | Prov. Sahsen, Buchstabe A Reg.-Bez. Merseburg

steuerrolle bei cinem jährlichen Nußungswert von 14 700 M mit 576 #4 Iahresbetrag zur Gebäudesteuer i\t das Grundftück Der Versteigerungsvermer? ist am | S- November 1909, Vormittags 11 Uhr,

veranlagt. Zur Grundsteuer

niht veranlagt.

Nr. 242 und 440 über je 2000 #4 beantragt. Der Inhaber der bezeihneten Schuldverschreibungen wird | ufgefordert, seine Nechte spätestens in dem auf den

17. Februar 1909 in das Grundbu eingetragen, | vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 43, an-

85 K. 179. 08. i Berlin, den 4. März 1909. Knigliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 85.

[103571] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zroangsvollstrekung soll das in

Lichtenberg, Scharnweberstr. 52, Eke Weichselftr. 8, [93484] belegene, im Grundbuhe von Lichtenberg (Berlin) | Der

j beraumten

{ der Urkunde erfolgen wird. ik -, | Naumburg a. S., den 6. März 1909.

Aufgebotstermiue anzumelden und die Urkunde vor¡ulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung

2

Königliches Amtsgericht.

E Aufgebot. _ : Schlossermeister Dtto Schulz in Samter,

Band 18 Blatt Nr. 469 zur Zeit der Gintragung | vertreten durch den Nechtsanwalt Salinger in Posen,

des Bersteigerungsvermerks auf den Namen des Bauunternehmers Hermann Hoppe in Borhagen- Rummelsburg eingetragene Grundstück, Eckwohnhaus mit feinem Seiterflügel und Hofraum, in einem neuen Termin, am 17. Mai 1909, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeihnete Gericht, Neue Friedrichstraße 13/15, Zimmer Nr. 113/115, im IIT. Stockwerk, versteigert werden. Das 9 a 2 qm große Grundslück Parzelle 5177/118 2c. des Karten- blatts 2 der Gemarkung Lichtenberg hat in der Grundsteuermutterrolle die Artikelnummer 1902, in der Gebäudesteuerrolle die Nummer 1313 und ift bei einem jährlihen Nuzungswert von 16 300 #4 zur Gebäudesteuer mit 648 F veranlagt. Der Ver- steigerungsvermerk ist am 17. Oktober 1908 in das Grundbuch eingetraaen. 87. K. 176. 08.

Verliu, den 4. März 1909.

Köntgliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 87. [95769] ZwanugEversfsteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbue von Berlin (Wedding) Band 87 Blatt 2086 (früher von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 53 Blatt Nr. 2503) zur Zeit der Eintragung des Vers \steigerung8vermerks auf den Namen des Kaufmanns Max Seelmeyer in Charlottenburg eingetragene Grunbstüdk am 15, April 1909, Vormittags 11 Uhr, durch das unterzeihnete Gericht an der Gerichtsstelle —, Brunnenplayz, linker Flügel, I Treppe, Zimmer Nr. 32, versteigert werden. Das Grundstück Vorderwohnhaus mit abgesondertem Abtritt und Hof, Seitenwohnhaus links mit Quer- gebäude liegt in der Gema1kung Berlin, Gericht- straße 41. Es besteht aus der Parzelle Karten- blatt 22 Flächenabschnitt 968/86 und ist 4 a 96 qm groß. Es ist in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebeztrks Berlin Stadt unter Artikel 8756 und in der Gebäudesteuerrolle unter Nr. 19 993 etn- getragen und mit 5700 4 jährlichßem Nußzunaswert veranlagt. Der Versteigerungsvermerk ist am 29. Ja- nuar 1909 in das Grundbuch eingetragen.

Verlin, den 11. Februar 1909.

Königliches Amtsgeriht Berlin-Wedding. Abt 7.

hat das Aufgebot folgender angeblih verbrannter Wertpapiere:

I. 8X 0/2 Provinzfalanlethesheine der Provinz Posen über 1) 46 5000 Lit. A Nr. 2408, Il. Aus- gabe 1898, auf Grund Privileg. v. 5. 10. 1898,

|2) 46 2000 Lit. B Nr. 5250, I1. Ausgabe 1898,

|

auf Grund Privileg. v. 5. 10. 1898, 3) A 500 Lit. D. Nr. 9652, II. Ausgabe 1898, auf Grund Privileg. v, 5. 10. 1898, 4) 46 1000 Lit. C Nr. 1981, IT. Auggabe 1888, auf Grund Privileg. v. 11, 7. 1888, 5) #6 1000 Lit. C Nr. 2889, I. Ausgabe 1892, auf Grund Privileg. v. 30. 10. 1892;

IL. 34% Pfandbriefs der Posener Landschaft über 900 „4 Serie X[V Nr. 24176, ausgegeben 1898,

beantragt. Der Juhaber der Urkunden wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 16, September 1909, Vormittags Ukl Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer Nr, 39, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Posen, den 3. Februar 1909,

Königliches Amtsgericht. [82831] Aufgebot.

Der Korrespondent Hans Bunzel in Duisburg- Ruhrort, Hafenstraße 43, vertreten durch Rechts- anwalt Dr. Friedrih in Duisburg-Ruhrort, hat das Aufgebot der Aktie Nr. 58211 über 1200 6 der Aktien - KommanditgesellsWaft Barmer Bankverein Hinoberg, Fischer & Co. in Barmen beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den UZ3. Juli 1909, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 15, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird,

Varzzeu, den 29. Dezember 1908.

Königliches Amt3geridt. Abt. 11.

Aufgebot.

[103174 L Die itwe A. de Leef in Amsterdam hat das

Aufgebot zum Zw:-ck der Kraftloserklärung der Aktien Nr. 236 237 358 450 632 633 und 695 der

Aktienbrauerei Homburg v. d. H. vormals A. Messer- schmitt in Homburz y. d. H. beantragt. Der In- haber dieser Aktien wird bei Vermeidung threr Kraftloserklärung aufgefordert, spätestens in dem hiermit auf den 4. Oftober 1909, Vormittags 9 Uhr, in dem hiesigen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 12, bestimmten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Aktien vorzulegen. Homburg v. d. Höhe, den 1. März 1909. Königliches Amtsgericht.

[103570}

Die diesseits unterm 25. April 1996 erlassene Bekanntmachung, betreffend in Verlust geratenen Gothaer , 34 9/0 Prämtenpfandbrief IT. Serie 5460 Ne. 109 §0 1/309 mit Coupons per 2./1. 06 und ff., hat ihre Erledigung gefunden.

Samburg, «den 9. März 1909,

Die Polizeibehörde. Abteilung IT (Kriminalpolizei).

In der Unterabteilung 5 der heutigen Nummer d, Bl. (Verlosung 2c. von Wertpapieren) befindet fich eine Bekanntmachung der Direktion dor Rjäsan - Uralsk, Eiseubahu- Geselischaft zu SÉE Petersburg, betr. Verlosung von 49% Rjäsau Koslow Eilseubahuobligationen, an deren Shluß Wertpapiere als verfallen und wertlos verzeichnet find. Rd ; R [103578] Aufgebot.

Der Gutsbesißer Franz Theodor Koch in Nahna, vertreten durch den Rechtsanwalt Baehrecke in Lügen, hat das Aufgebot ¿um Zwecke der Aus- schließung des Eigentümers des im Grundbuche von Caja Band Ill Blatt 112 W. A. auf den Namen des Johann August KoH zu Rahna eingetragenen Grundstücks gemäß § 927 Bürgerlichen Geseßbuhs beantragt. Der genannte etngetragene Eigentümer wird aufgefordert, spätestens in dem auf den S2. Juli 1909, Vormittags 97 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufs- gebotstermine seine Rechte anzumelden, widrigenfalls seine Ausschließung erfolgen wird.

Lüteu, den 2. März 1909.

Königliches Amtsgericht. [103576] Aufgebot.

Der prakt. Arzt Dr. med. Edmund Hirsch in Gera, als Generalbevollmächtigter des Kaufmanns Adolf Wolff in Gera, vertreten dur Rechtsanwalt Justiz- rat Haller in Gera, hat das Aufgebot der beiden Hypotbekenbriefe über die für den Kaufmann Adolf Wolff in Gera auf dem dem Bauunternehmer Eduard Louis Burkhardt in Zwögen gehörigen Grundstücke Blatt 421 des Grundbuchs von Gera am 14. Juni 1901 in der I[L. Abteilung eingetragenen Hypotheken über je 2000 #4 Darleben mit Zinsen zu 4, ev. 5 9%, beantragt. Die JInhaber der Urkunden werden auf- gefordert, spätestens in dem auf Sounabend, den 20. November 1909, Vormittags UA Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Geritsgebäude, hochparterre, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebot3- termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird,

Gera, den 15. Februar 1909.

Das Fürstliche Amtsgericht,

Abteilung 2 für Zivilprozeßsachen. (Unterschrift.) [103178] Aufgebot.

Der Korbwarenfabrikant Otto Faust zu Klein- \chmalkalden hat das Aufgebot des verloren gegangenen Hypothekenbriefs vom 3. September 1897 über die in dem Grundbu@e von Weißenfels Band 27 Blatt 53 in Abteilung 111 unter Nr. 7 für a. die verehelihte Sattlermeister Anna Riedrich, geborene Kind, zu Weißenfels, b. die ledige Luise Kind daselbst eingetragene Hypothek von je 2400 4, insgesamt 4800 46 Vatererbe und rückständiges Kaufgeld, ver- zinslih zu 449% seit dem 1. Juli 1897 in Viertel- jahrsraten und fällig nah vierteljährliher Kündigung, abgetreten an den Antragsteller laut Abtretungs- vrkunde vom 6. Dezember 1905 beantragt. Diese Hypothek ist nah Scch{luß des GrundbusFblatts Weißenfels Band 27 Blatt 53 übertragen nach Weißzenfels Band 52 Blatt 18 und steht dort in Abteilung IIl unter Nr. 2 eingetragen. Der In- haber der Urkunde wird aufgefordert, pätestens in dem auf den 6. Juli 1909, Voemittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Weißenfels, den 26. Februar 1909.

Königliches Amtsgericht.

[103585]? Aufgebot.

Der Wirt Bartholomäus Kornacki in Gorzyce hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Gläubiger der auf dem GrundbuWblatt des ihm ge- börtaen Grundstücks Rudkt Bl. Nr. 21 in Abt. [Ill unter Nr. 1 2 eingetragenen Posten folgenden Wortlauts: Zu 1: 100 Taler nebft 5 9% in Quartals- raten am 1. April, 1. Juli, 1. Oktoder und 2. Jas nuar jedes Jahres zahlbaren Zinsen und den Ein- tragungs- und Löschungskoften, Darlehnsforderung der Mitglieder des Sparkzfsenvereins zu Miloslaw aus der Obligation vom 10. Februar 1845. Ein- getragen auf dem Grundstück Rudki Nr. 1 ox decreto vom 2. März 1845 und bet der Abschreibung unverändert hierher übertragen zufolge Verfügung vom 16. August 1871. Zu 2: 50 Taler nebst 5 9% in Quartalsraten vom 1. Januar 1847 ab zahlbaren Zinsen, Darlehnsforderung der Mitglieder des Spar- kafsenvereins zu Miloslaw aus der Obligation vom 14, Januar 1847. Eingetragen auf dem Srundstück Nudki Nr. 1 ex decreto bom 27, Februar 1847 und bei der Abschreibung unverändert bierber über- tragen zufolge Verfügung vom 16. August 1871, gemäß § 1170 B. G.-B. beantragt. Die Släubiger oderihreRechtsnachfolger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den S. Juzi 1909, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, an raumten Aufgebotstermine ihre Rehte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Rechten erfolgen wird.

Wreschen, den 4. März 1909.

Königliches Amtsgericht.

[103579] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt van Randenborgh in Oden- kirden als Vertreter des Peter Leonhard Adolfs und Wilbelm Adolfs in Hochneukirch, hat beantragt, den vers{olenen Schneidergesellen Cornelius Adolfs, geboren am 7. April 1856 în Neukirchen, zuleht wohnhaft in M.-Sladbac, für tot zu erklären. bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich [pâle- stens in dem auf den T. Dezembex 1909, mittags 11 Uhx, vor dem unterzeichneten Gericht,

und

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