1909 / 61 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

kann, ist geeignet, ihm für Jahre das Geschäft zu schädigen. Jch kann Sie daher nur bitten, die unndôtigen kautshukartigen Begriffe aus dem Paragraphen zu streihen. Einen guten Wein wird niemand reden, der es mit sih und seinem Weine gut meint. Jh bin au nicht etwa dafür, daß unnötig viel gezuckert werde. Jch will nur er- mözlichen, daß durch einen Zusay bis } Zucker in s{hlechten Jahr- gängen dem natürlihen Mangel an Zuder abgeholfen werden darf. 91s den S 6 betrifft, so möchte ih darauf hinweisen, daß ich noch beute von einer großen Weinfirma einen Brief bekommen habe, daß fie nah dem neuen Geseß nur Wein von großen bekannten Namen werde beziehen fönnen, niht die guten, aber bisher niht unter eigenem Namen verkauften Weine der Nahe-Winzer; diese trefflichen Meine würden also vielfach unverkäuflih sein. Es kann doch nicht

weck des Gesetzes sein, den reellen Winzerstand und die Händler zu chädigen. Daher möchte ih um eine Bestätigung dafür bitten, daß der Begriff „nahe gelezene Gemarkung oder Laze“ nicht zu eng aus- gelegt werde.

Geheimer Regierungsrat Freiherr von Stein: Die Regterung muß sih gegen die weitergehenden Anträge erklären mit Ausnahme des Antrags Pauli, infofern er redaktioneller Natur is. Schon dec Abg. David hat die Zweckbestimmung im Absay 1 des § 3 als einen Fallstrick bezeihnet, in den reelle Leute fallen könnten, weil er viel zu unbestimmt sei. Jn gleihem Sinne hat sih der Nbg. Paasche geäußert. In dieser Hinsicht ist die Regierung auf Grund ihrer Erfahrungen anderer Meinung. Es wäre ein Sritum, anzunehmen, daß das bestehende Geseg eine solche Besiimmung nit enthielte. Eine solhe Zweckvestimmung ist durh- aus notwendig. Dex Begriff „guter Jahrgang“ ist durchaus geläufig. Der Winzer kann \ich daran halten in bezug auf den Zuckerzusaß, den er seinem Wein geber will. Wenn nur die räumliche Begrenzung der Zuckerung stehen bleibt, so seßt sih der Winzer noch viel mehr der Gefahr aus, bestraft zu werden. Ich kann Sie daher nur bitten, den Antrag Paasche abzulehnen. Der Abg. Thaler will den zweiten Saß des ersten S des §8 3 in bezug auf die Menge des Zuckerzusatzes streihen. Die Beseitigung dieser Vorschrift halte ih für bedenklich und bitte um deren Ablehnung. Dagegen bitte ih Sie aus den Gründen, die neulich {hon der Staatssekretär dar- geleat hat, den Antrag Hormann anzunehmen, der als Endtermin der Zuckerung, entsprehend der Regierungtvorlage, den 31. Januar fest- seyt. Das Risiko, das man mit dem 31. Dezember läuft, ist ganz unübersehbar.

Abg. Preiß (Els.): Ih halte die Zwebestimmung in § 3, die der Antrag Paashe f\treihen will, geradezu für ein un- bedingtes Erfordernis des Gesetzes. Die Absicht dieser Be- stimmung ist es ja gerade, daß nicht eine Vermehrung, fondern eine Verbesserung des Naturproduktes herbeigeführt wird. Der gezuckerte Wein foll nach unserer Ansicht ein rationell verbefserter Wein sein, und ein solches Produkt darf niht ohne jede Rücksicht auf das Naturprodukt hergestellt werden, sonst führi die Zuckerung nur zu einer ganz willkürlihen, rein mehanischen Vermehrung, zur all- gemeinen Fabrikation eines charafterlosen Reihswasserweines. Das wäre aber weder dem Inland noch dem Ausland gegenüber ¡u rechtfertigen. Hiernach ist es unbedingt notwendig, den Antrag Paasche abzulehnen. Hinsichtlich der räumlihen Zudckerungtgrenze ist s{chon die Kom- mission über die Vorlage der Regierung hinausgegangen. Zur Necht- fertigung cines noch höôheren Zuckerwasserzusaßes wird darauf bingewiesen, daß in gewissen Weinbaugegenden des Deutschen Neiches ein Zusay von 25 9/9 üblich wäre. Diese Gegenden bâätten einen Anspruch auf die Beibehaltung der jeßigen Gewohn- beit. Eine Sonderbestimmung für bestimmte Bezirke ist aber nickt mögli, sondern ein Seseßh muß sich auf das gejamte deutshe Weinbaugebiet beziehen. Wenn wir davon absehen, im Interesse der kleinen Weinbaugebiete einen Antrag auf Herab- feßzung der von der Kommission beschlossenen Zuckerungsgrenze zu fiellen, so geschieht es nur, weil wir das Kompromiß nicht gefährden wollen. Wir halten aber troßdem eine Herabseßung des Zuckerwasser- zusazes für geboten. Auh den Antrag Hormann, den 31. Januar als Endtermin für die Zuckerung festzuseßen, müssen wir ablehnen. Die Kommission hat mit großer Mehrheit nah langen Verhandlungen Ach für den 31. Dezember entschieden, und auch der deutsche Weinbauverein hat sih in überwältigender Mehrheit für diesen Termin ausgesprochen. Die Interessen der kletnen Winzer soll“ man nicht besser vertreten wollen, als diese selbst es tun, und sie haben seit langen Jahren auf Versammlungen im ganzen Deutschen Neihe den 31. Dezember ver- langt. Luxemburg hat nicht das geringste Interesse daran, ob wir den einen oder den anderen Termin festseßzen. Wir können mit aller Bestimmtheit darauf rechnen, daß Luxemburg wegen dieser speziellen Frage keinerlei Schchwierigkeiten machen wird. Die Auffaffung der verbündeten Regierungen, daß der § 6b aus NRüdsihten auf das Ausland unannehmbar sei, ist rechtlich unhaltbar. Das Recht des Auslandes wird in keiner Weise argetastet. Es handelt sih um reia interne Angelegenheiten der deutshen Gesey- gebung, auf die das Ausland rehtlich niht den geringsten Einfluß geltend zu machen befugt ist. Ich sehe niht ein, daß, wenn un- bedingt Rechte aufgegeben werden müssen, gerade der |chwergeprüfte deutshe Weinbau das Opfer bringen soll, - mittels dessen andere Zweige des deutshen Erwerbslebens Vorteile erhalten. Mit dem ersten Saß des Antrages Roeren-Erzberger können wir uns ein- ve! standen erflärer Ich halte es für rihiig, wenn für die Be- zeihnung von Verschniit nicht bloß der die Art beftimmende Anteil, sondern auch die überwiegende Menge für maßgebend erklärt wird. Diese Bestimmung wird namentlih dann von großem Werte für uns sein, wenn der § 6b betreffend den Verschaitt von inländishem MWeifiwein mit ausländishem Wein wirklih aufgegeben werden müßte. Den zweiten Sag des Antrages Noeren-Erzberger müssen wir eigentli ¡urückdweisen, denn er enthäli eine Abshwähung der Kommisfions- beshlü}se. Wenn jedoch das Ecfordernis der überwiegenden Menge in das Geseg aufgenommen wicd, dann könnten wir uns auch mit dem zweiten Satz tes Antrages schließlih einverstanden erklären.

Abg. Lehmann-Wiesbaden (Soz.): Der § 3 enthält Be- ftimmungen, mit denen der Richter absolut nichts anzufangen weiß. Mit dieser Zweckbestimmung ist gar nicht auszukommea. Der 31. De- zember ist als Endtermin für die Zuckerung deswegen festgesetzt, da- mit die Leute nicht so viel Zeit haben, sie vorzunehmen. Die Kon})equenz dec Stellungnahme der Regierung wäre, daß man die Zuckerung über- haupt von der Genehmigung abhängig machte. Die Erfahrungen mit Oesterrei sind darüber allerdings sehr {Glecht, und die Ye-

ierung weiß, daß eine Mehrheit dafür im Reichôtage nicht zu find wäre. Wie follten auch die entscheidenden Behörden ein Urteil darüber haben? Wenn man glaubt, daß sich bei den Gz eine Praxis herausbilden würde, so find wir im Gegenteil b rung, daß eine Rechtsunsicherheit entstehen wird, und » sollte man die Zweckbestimmurg lieber ganz beseitigen. S 5 Absatz 2 soll sich jeder Weinkäufer vergewissern, ob der von efaufte Wein gezuckert is. Will man diese Bestimmung , fo wird das Gese in einem großen Teil wirkungslos ge- Benn nur einmal gezuckert werden darf, wie die Kommission so muß dech jeder Besitzer eines Stückes Wein

Bein gezuckert ist. Die zeitlihe Beschränkung der

/ nach meiner Meinung nicht zur Prinzipienfrage

n. Die Buchkontrolle, die vorgeschrieben ist, geht von

16 daß der Weinfäl|iher dumm genug tft,

lien oder große Zudlkermengen beziebt, dies alles ie Bücher zu schreiben, Vor Schwindel kann tudführung niht hüten. Der Shwindler wird diese ben und die Rechnung, sobald die Sendung an- nic in den Ofen stecken. Den größten Wert

rf die räumlihe Begrenzung. Jn der Kommission

A für bie Derauflegung auf 20 °/o noch einmal eine gefur.ten, wenn die Mosel niht immer wieder darauf hin- gr bâtte, fie káme weniger nit aus. Eine weitere Er- Lobung fanrn unter feinen Umständen ftatthaben;, 20 9% find über- 908, elne weitere Grhöhung würde den Wein talsählich niht mehr vervefsern, iondern nur vermehren Sroße Weinbaugebiete, so der ganze Rheingau, ¡vckFera überhaupt niht, obwohl das dortige Gerwächs

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an sich keineswegs besonders süß is. Daß die Deklaratio1 des Ver- \{chnitts von Notweißwein gegen den italienischen Handelsvertrag ver- stoßen sollte, \heint mir nicht begründet, es müßte ‘denn sein, daß den Italienern seinerzeit ganz bestimmte Ver)prewungen gemacht worden wären, den Verschnitt als deutschen Wein zu verkaufen. Ich kann nicht glauben, daß solche bestimmten Versprechungen unserer- seits gemacht worden sind. Ich fürchte im Gegensatz dazu, daß die Blinte nah hinten losgeht, daß das Publikum sehr gern diese Weine als italicnishe und spanishe nehmen wird; die Mode spielt da auch sehr mit, und eine folhe Wendung könnte gerade dem deutschen Winzer zum Nachteil gereißen. Lagebezeihnungen follen nur genannt werden dürfen, wenn die Weine ungezuckert find; das könnte für manche Weinbaubezirke Schwierigkeiten ergeben.

Abg. Schüler (Zentr.): Die jeßige Vorlage ist ein Kompromiß zwischen den Puristen und den anderen Interessenten des Weinbaues, der Weinproduktion und des Wetnhandels , wobei wir Puristen mehr als die Hâlste des Weges entgegengekommen sind. Durch die endlich gewonnene Kellerkontrolle durch das ganze Neih wird es hoffentlih den Panschern und Schmierern unmöglich gemacht werden, durch die Maschen des Geseßes hindurhzushlüpfen. § 3 und 8 6 haben eine Fassung erhalten, auf die sich alle Teile vereinigen können. Ueber die noch entgegenstehenden Schwierig- keiten kommt man ohne die Deklaration der Zuckerung nicht hinweg. Nicht die geringen und kleinen Weine, gerade die Qua- litätsweine stehen vielfah vor dem Ruin. Sehr erfreulih ist die Anzeigepflicht der Zuckerung, ebenso die in § 3 aufgenommene Zweck- bestimmung für die Zuckerung. Mit den Ausführungen des Abg. Paasche kann ich absolut nicht einverstanden sein, er würde dem ge- zuckerten Wein geradezu ein Privileg zu Ungunsten des reinen Naturprodukts gewähren. Ebenso unannehmbar wie dieser An- trag Paasche ist der andere, den Zuckerwasserzusay noch zu steigern. Die Zuckerung gibt dem gezuckerten Wein ohnedi-s8 etnen Vorsprung, den der Naturwein gar niht einholen kann. Was uns der Abg. Freiherr von Heyl vorgerehnet hat, kann mi auch nicht Überzeugen, denn das Zuckerwafser kostet doch nihts. Die Frist für die Zudkerung bis zum 31. Dezember ist {hon fehr reihlich be- messen. Nicht im Interesse des kleinen Winzers, sondern lediglich im Interesse des Weinhandels wird die Verlängerung der Frist bis Ende Januar aefordert. Daß das bisherige Gesey absolut un- genügend ist, läßt sh an Tausenden von Beispielen beweisen, au was die Frage der Bezeichnungen anbetrifft ; es werben auf diesem Gebtete die unglaublihsten Manipulattonen gemacht, ohne daß das Gesey eine Handhabe böte, diese Betrüger zu fassen. Ich kann daher die Regierung nur dringend bitten, den Kommisfions- beschlüssen ihre Zustimmung zu geben. Dasselbe gilt von den Be- \{lüssen der Kommission zu §§ 6, 6a und 6b. Der Kollege Hormann hat entrüstet von den Weinhändlern den Vorwurf der Panscherei ab- gewiesen und gemeint, die Panscherei würde sich bei Weinbauern und Meinhändlern wohl die Wage halten. Ja, weiß denn der Abg. Hormann niht, welche unglaublihe Vermehrung des Weinquantums durch die Manipulationen des unreellen Weinhandels Jahr für Jahr erzeugt wird? Gegen feine Verallgemeinerung muß ich mich ganz entschieden verwahren. Die Anträge Hormann sind mir sehr bedenklih, sie be- zwecken eine Abshrwoächung der Kommissionsvorshläge; ih kann diese Anträge nur zur Ablehnung empfehlen. Wir verlangen auch die shärfere Kontrolle und eine Erhöhung des Zollsatzes der uns eine immer füblbarere Konkurrenz machenden ausländishen Tafeltrauben. Hätten wir eine ausreihende Kellerkontrolle gehabt, so wären alle diese Mißstände nicht hervorgetreten. Wir fordern eine gleihmäßige Kontrolle aller Interessenten vom Winzer bis zum Händler und Wirt. Es muß möglichst {arf zugegriffen werden, in s{chweren Fällen mit Gefängnisftrafe; dann wird hoffentlich Ruhe im Wein- baubetriebe eintreten. Möge dies die leßte Rede fein, die ich im Interesse des Weinbaues halten muß.

Abg. Freiherr von Wolff-Metternich (Zentr.): Ih werde für den ersten Teil des Antrages Paasche (Streichung der Zweckbestimmung) stimmen, für den zweiten (} Zuckerzusaßz) aber niht. Dem Antrag Hormann wegen der Zeitbestimmung 31. Januar stimme ih zu, damit dem Winzer hinlänglih Zeit bleibt, die Zuckerung vorzunehmen, und damit wir eber mit Luxemburg zu den früheren Handelsbeziehungen gelangen. In bezug auf F 6 halte ich in zweiter Lesung an dem Kommissionsbesluß fest. Der Gesetßentwurf, wie er aus der Kom- mission hervorgegangen ift, befriedigt mich nur zum Teil, weil viele Wünsche der Mosel nicht in Erfüllung gegangen sind. Troßdem werde ih für denselben stimmen, weil manch: Verbesserungen darin ent halten sind. Dem Kompromiß entsprechend, werde ih keine Anträge stellen, das schließt nicht aus, daß ih von anderer Seite gestellten Berbesserungsanträgen zustimme ; dies gilt besonders bezüglih des An- trages Noeren-Erzberger, wetl dadur die BVerschnittfrage befser geregelt wird und ih einen wirksamen Schuß in demselben gegen die Ueber- flutung der Auslandsweine erblicke.

Abz. Freiberr Heyl zu Herrnsheim (nl.): Wir der Mosel ein gewisses Entgegenkommen bewiesen dadurch, daß wir die sogenannte lex Brauneberger angenommen haben, wodur derjenigen Weinbergslagen, die mehr als eine Gemarkung durziehen, auch dann, roenn sie gezuckert find, die Weirbergslage gewährt wird. Man hat diefe Bestimmung getroffer, damit an der Mosel j

bestimmte Ge- markungen in der Lage sind, ihre Produkte als Brauneberger vez kaufen zu kônnen. Nachdem

wir dieses Zugeftändnis gemacht haben, hätte ich gehofft, daß die Kollegen RNoeren und Erz- berger nicht die Menge für den Berstil) wieder herangezogen bäiten. Wenn Sie den Antrag dieser Herren annehmen, würden Sie den Verstih in Nheinbhefsen, im Rheingau und in der Pfalz total unmöglih mahen. Die ausländischen franzöfishen Weißweine werden troden gezudert, abec nur in geringem Maße, fie kommen aber als ungezuckerte Weine über die

Grenze und werden im Verstich als Nüdesheimer oder Bodenheimer, Oppenheimer mit unseren edelsten Namen verkauft. In dea Handelsverträgea 1st von

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Melßwocin- verschnitten gar keine Rede, sondern es handelt sich nur um NRotwein- vershnitte. Die ausländishen Weine haben einen gewissen Zoll zu bezahlen, sie kommen frei in den Verkehr, können auch verschnitten werden. Dagegen ist nichts einzuwenden, fie dürfen fich aber nicht brüsten mit unseren edlen hbistorishen Namen. Ich muß Sie also dringend bitten, troß der Bedenken der verbündeten Negterungen diefe wichtize volfswirtshaftlihe Frage im Interesse der Winzer zu ent- scheiden. Den Antrag Roeren-Grzberger muß ih Sie aber bitten abzulehnen.

Abg. Wieland (d. Volksp.): Die Veritändigaung war in der Kommission bei den widersprehenden Interessen der einzelnen Weinlagen usw. sehr s{chwer. Mit dem Resultat der Berhandlungen können Weinbauer und -händler einigermaßen - zufrieden fein; die Havptsahe ist daß Klarheit auf diejem Gebiete geschaffen worden ist. Ein Vorzug ist au, daß die Zucckerung nunmehr geseßlich festgelegt ist und daß alle anderen Zutaten verboten snd. In chlechten Jahren ift der Zuckerzusay in vielen Wein- gebieten notwendig, namentlich an dec Mosel. Daß die Wein- verfälschung unter sehr strenge Strafe gestellt werten soll, halte ih für rihtig. Die Konsumenten sollen für ihr gutes Eeld auch einen guten Wein erhalten und die reellen Weinhändler dur eine ausgiebige Kont1olle geschüzt werden. Für den Antrag Paasche betreffs des Zuckerzusaßes kann ich mich aber nicht erklären, auch nicht für den Antrag meines Fraktionskollegen Hormann, der im § 6 Abs. 2 die Worte: „die mehr als einer Gemarkung an- agchôren“ ftreihezn will. Hinsichtlich der jeßigen Begrenzung der Zuckerung würde ich dem 31. Dezember den Vorzug geben. Ueber den Defklaration?zwang der fremden Weine haben die VBerireter der Regierungen ihre {weren Bedenken geäußert. Im allgemeinen nehmen do die Fremden bei ihren lanckwirtshaftlihen und Jndustrie- ¡ôllen auf fremde Staaten sehr wenig Rücksicht. Ih will aber nicht verkennen, daß hier vielleiht Hindernisse vorliegen, Im großea und ganzen ist das Kompromiß ein gangbarer Weg. Was die NResolultonen betrifft, \o können wir dem Verbot des Berschnitts von Weißwein und Rotwein zum Zwecke der Herstellung von Rotwein im nteresse unserer einheimishen Weinproduzenten niht zustimmen. Im

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übrigen bitte ih Sie: lassen Sie dem Kommissionsentwurf einiger, maßen Gerechtigkeit widerfahren.

Abg. Dr. Thaler (Zentr.): Jh möchte Ihnen meinen Antrag zur Annahme empfehlen. Würde der Antrag Paasche angenommen werdey so wüide allerdings mein Antrag hinfällig werden; ih Fuer aber

niht, daß es dazu kommen wird. Dem Zufaß von Zuckerwasse würde freier Spielraum gegeben werden, wenn nit die estimmung im Geseß vorhanden wäre, daß ein Zusaß von Zucker nur insoweit zulässig ist, als es notwendig ist, um das Crzeugnis auf die Stufe jy bringen, wie dies in guten Jahrgängen in der betreffenden Lage ohne folhen Züsaßz erreiht wird. Eine vernünftige Handhabung des Ge, seßes wird etroaige Härten {hon beseitigen; Grundsay muß aber sein daß der Zulkerzusaß nur ein Notbehelf sein- darf. Jch lege aud einen Hauptwert auf gute Ausführungsvorschriften. Die Vollzugs organe mögen streng und gerecht, aber auch wirklich gerecht, ihre Amtes walten, die einzelnen Verhältnisse beachten, abe nicht s{chablonenhaft verfahren, im Interesse der Pflege der Neellität im Handel und der Pflege der Gesundheit. Meine Wähler bestehen zum Teil aus Winzern, zum Teil aus Händlern, fie fin aber darin einig, daß als Endtermin der Zuckerung der 31. Dezember gewählt wird. zweite Saß dieses Paragraphen : „Gestattet bleibt jedo, die Namen

einzelner Gemarkungen oder Wetnbergdslagen, die mehr als eine

Gemarkung angehören, zu benußen, um gleihartige und glei

wertige Erzeugnisse benahbarter oder nahegelegener Gemarkungen

oder Lagen zu bezeichnen“ auch für Verschnitt gelte.

Abg. Brógoire (Els.): Im großen und ganzen können wir sagen, daß der Geseßentwurf, wie er aus den Kommissionsverhand. lungen hervorgegangen ist, eine Verbesserung bedeutet, wenn aug nicht alle Wünsche der Winzer und Weinhändler erfüllt sind, Mas den § 6 b anbetrifft, so kann das Ausland es uns nicht übel: nehmen, wenn wir unsere Produkte {Gützen. Die Einfuhr aus- ländishen Weines wird durch den Paragraphen nicht verhindert.

Die Diskussion wird geschlossen.

Persönlich verwahrt sih der :

Abg. Hormann (fr. Volksp.) gegen den Vorwurf des Abg, Schüler, daß er den Weinbau im allgemeinen der Weinpanscherei be, {huldigt habe.

Jn der Abstimmung wird der Antrag Paasche (Zwet: | bestimmung) zu § 3 abgelehnt. Dagegen stimmen auch die meisten Nationalliberalen; ebenso fällt der Antrag Thaler gegen etwa 5 Stimmen des Zentrums unter großer Heiterkeit, Fur den Antrag Paasche bezüglich des Zuckerzusaßes stimmen nur der Antragsteller und der Abg. Hormann. Ebenso wird auch der Antrag Hormann bezüglich der zeitlihen Begrenzung auf den 31. Januar mit großer Mehrheit abgelehnt und §3 in der Kommissionsfassung angenommen.

Die 88 4, 5 und 6 werden ebenfalls unter Ablehnung der Anträge Hormann unverändert angenommen.

Zu 8 6a liegt der mitgeteilte Antrag Roeren - Erjp VeLader Vor;

„Ein Verschnitt aus Erzeugnissen verschiedener Herkunft darf nur dann nah einem der Anteile benannt werden, wenn diefer in der Gesamtmenge überwiegt und die Art bestimmt. Die Angabe einer Weinbergslage ist dabei, von dem Falle des § 6 Absay 1 Say 2 abgesehen, nur dann zulässig, wenn der aus der betreffende Lage stammende Anteil ungezuckert ist.“

Abo. Vogt-Hall (wirts{. Vag.) erklärt sh für diesen Antrag während der

Abg. David (Soz.) ihn bekämpft, weil er zu dec: Schildbürger trei führen könnte, daß wohl ein Rüdcsheimer Wein bei einen MWasserzusay als Nüdesheimer bezeihnet werden könnte, bei einen Zusay von Wein aber nicht

Abg. Er zbergaer (Zentr.): Dieser Artrag ift deshalb entstanden, weil die Regierung zum ersten Say des § 6b thr „Unannehmbar“ aub gesprochen hat. Wir müssen damit rechnen, daß dies in dritt Lesung aufreht erhalten bleibt. Wir wollen den Verschnittroein weit retten, wie es unter den bestehenden Verhältnissen möglich if Das Beispiel des Abg. Dr. David mag in der Theorie richtig sein ; aber u

der Praxis wird niemand einen besseren Wein in einen \{chlechterai

gießen. Eine etwa nötige redaktionelle Verbesserung unseres Antrage

der im übrigen das Richtige trifft, können wir in dritter Lesung voi

nehmen.

Abga. Freiherr von mich diesen Worten an. liegt in dem Sch

Abg. Dr. Da 501.': Es gründung det Weil die Negierung vielleiht zum § 6b ihr N ausspricht, f r zum § 6a einen Unsinn beschiießen. Der Fal} den ih rannte, iht theoretisch fkonstruiea:t, sondern er kommt t der Praxis hundert- und tausfendmal vor.

S Ga wird unter | berger in der Kommissionsfassung angenommen.

Zum S 6 þ bittet der

Wallen bor!

Wolff-Metternih (Zentr.): Ih cli Der

egen den au6ländiswen Wein. ;

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Schwerpunkt des Abänderungsanirag!|

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Abg bg. rube des Hauses gegen wärtigen Amts in der lehten Stßung. V deutshe Gesinnung gezeigt. Ausdruck als unparlamentarisch.)

Bogt-Hall (wiri\ch. Bgg.): \ die Ausführungen des Staatssekretärs des Ab

er Bundesrat habe zu wen

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Abg. Dr. Becker-Cölu (Zentr.): biitet ebenfalls, es unter allen 15

ständen bei der Deklarationépfliht zu belassen; das , Unannehmbar“ t g brauche man nit trazish zu nehmen.

Staatssekretär des Jnnern Dr. von Bethmann H ollwe/

Der Herr Vorredner hat soeben gesagt, er nehme das „(v annehmbar“, das ich namens der verbündeten Regterungen a gesproŸen hätte, nicht tragisch. Ich bin nicht gewohnt, ein ernfid Wort, wie das Wort „unannehmbar“, in sherzendem Sinne zu # brauen (sehr gut! links); sondern, wean ich genötigt bin, es ju F brauen, halte ih daran fest. (Brayo! links.)

Abg. Erzberger (Zentr.): behält sih vor, für die dritte Lesung eint Antrag einzubringen, der dem „Unannehmbar* der Negierung Rehn trägt und anderseits auch den Wünschen der Mehrheit des Hauses

Zum § 17 (Buchkontrolle) spricht der :

Abg. Weytel (nl.) den Wunsch aus, daß die Buchführung mf list einfach gestaltet werte im Interesse der kleineren faufmáänriit niht gebildeten Weinbauern i

Zum § 31 wird ein Antrag Hormann-Müller-Y lohn, der den zweiten Absay dieses Paragraphen: „Der Verke)! mit Getränken, die bei der Verkündung dieses Geseyes nas weislih bereits hergestellt waren, ist jedoch nach den bisherigd Bestimmungen zu beurteilen“, dahin ändern will, daß es hei soll: „beim ZJnkrasttreten dteses Gesehes“ abgelehnt.

Die weiteren Paragraphen finden im übrigen nah des Kommissionsvorshlägen Annahme, ebenso die von der K# mission vorgeschlagenen Nes olutionen.

„Die yerbünbeten Regierungen zu ersuchen

1) bei Aufstellung der Grundsäße für den Vollzug des neu Welingesetzes zur besseren Kontrolle bestimmte Œinfuhrstation! für Weine, Trauben und Traubenmalshe zu benennen und Norlage amtlicher Bescheinigungen über Herkunft und Neinht dex Weine zu verlangen“,

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Was den § 6 betrifft, so möchte ih bittea, daß de; Y

war eine sehr unzulänglihe B

Ablehnung dcs Antrages Noeren-C/

__Advg. W (Zentr.): dringend an dem Beschluß der Kor mission festzuhalten. E

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(Der Präsident Graf von Stol bers

2) a. „bei neuabzuschließerden Hzn trägen sowie bei Ab- lauf der jegt bestehenden Har delsverträge die Veraünstt für ausländishe Rotweine ) aiht mehr zu gewähren ; baldtunlihst den Entwurf welches den Verschnitt von Zwecke der Herstellung dieses Weines yerbieter. Die eingegangenen Petitionen werden d Beschlüsse für erledigt erklärt. Es folgt die zweite Beratung Novell wegen Beseitigung ? oppelbesteuerung vom 13. Mai 1870 auf Grund der Beschlüsse der 36. Kommission. Die Kommisston hat die Vorlage n1 i Punkten geändert und s{lägt f : „Deo Herrn Reichskanzler Regierungen dahin zu wirken, daf fommunale Besteuerung in meh aebeade Doppelbesteuerung tunli seitigen.“

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gehalten eine gebundene Marfchro Savigny \ch{ließlich fel! Srmittsungen mit i verfehlt sein Damit schließt die 1 8 2 lieat ein Antrag des Abg. Heydweiller (nl.) vo He Stadt Nassau in die Ortsk / Der An nag mird, Vizepcättdent Dr \ch fesistellt, von memandem unterstüßt und fommt daher zur Beratung Abg. Kir f ch î Zentr }: V8 it dod Î j hender B Irgang, daß; nachdem bei der ¡weiten Lesung durch ein Kompromiß sämtlicher Parteten das Ortsflafsenyerzeichnis vorden ift, Fut einm solder Antrag noch )nnen Bei der Nevifioo, die dis April 19 auch die- Fnígen Vororte zu berücksihtigen, Nähe

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von Großstädten liegen, die nicht &ngemeindet worden sind oder nicht eingemetuodet weiden jollen.

Abg. Dr. Schroeder- Cassel (al.): Unser Kollege Heydweiller ist beute nit anwesend; er hätte ja sonst veranlaßt werden können, den Antrag zurückzuziehen. Za der Kritik des Abg. Kirsh lag aber wohl

è Veranlassung vor. M

j Adg. Kir] (Zentr.): Der Antrag isl doh zur dritten Beratung gelteut Darauf wird §2 unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen, ebenso der Reît der Vorlage und shließlich mit großer Mehrheit der Gesezentwurf un ganzen.

Das Haus geht zur dritten Beratung des Geseßz- entwurfs, betreffend die Abänderung des Einkommen- steuergeseßes und des Ergänzungs|steuergesepzes, über.

Jn der Generaldiskussion bemerkt

Adg. vom Rath (nl.): Ih komme heute kurz auf die Angriffe des Abg. von Hennigs zurück. Er erklärte, meinen Artikel nicht ernst nehmen zu können, und gründete seine ganze Kritik auf diesen Artikel. Wenn er im Namen einer großen Partei gegen mich fo polemisiert, so kann ih scine Behauptung nicht für ernst nehmen, daß er mi nicht ernst nehme. Den Vorwurf der Vöberflächlichkeit muß ih ihm Eine solche Kritik, wie er fie übte, kann nur jemand n Artikel nur oberflähhlih gelesen hat.

: nn (Soz.): Die Wirtschaftspolitik im Reiche hat ng der Beamtenbesoldungen nôtig gemacht ; gerade deshalb

‘asten dafür ger-cht vexrteilt werden, Jm Reiche ist man

dran, wieder die schwächeren Schultern zu belasten. Unsere | ordnet sih immer dem Willen der konservativen Partei Betrachtet man die Besteuerung im Reiche und in Preußen onnt, sondern, wie es ang t 01, Im Zusammenhange, so r Sintommensteuer wiederum tonlervativer Redner, Herr ing der Steuer- und Wirt-

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fnapp zugehe. Was gen Cinkommen sagen ? 10. Die Versammlung ‘ommen ihre Unduldsam-

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dazu id noGmals bervorheben, it weniger 0 Iso no§ nicht X} 9% der auf, die die Herren zu be- venn Herr Heima mit Net Bermôgen nach der Statistik, die en, fo meine ich, ift das an ch lung. Die Entwicklung würte als eirseitig und freuli er Zunahme n Vermögen nicht Hand holt nahgewiesen, daß in ins die Zabl der kleinen Vermögen wächst, )0 und 3900 # ständig im Steigen be- ¡wishen 900 und 3000 4 versteuerten Millionen und 1908 ein Einkommen von 6469 Millionen (hört! hört !), etne durchaus erfreuliche Ent- lung! Also die Eatwicklung unserer Einkommensteuerstatiftik allerdings eine Zunahme der großen Vermögen, was ein natur- unserer ganzen wirts{haftlihen Entwidcklung ift, in fehr erfreulihes Auffteigen immer neuer Kreise - Klassen, die fo gestellt sind, daß ße et fönnen. ber richt das Wort genommen, weil die Ausführungen in der Beziehung elw3s neues, wie ich glaube, er nicht auf einen Artikel Bezug genommen jor einiger Zeit erschienen ist. Jh glaube, er hat die Be- die ich in die „Berliner Korrespondenz“ tinzwischen habe lassen, noch nit gelesen; dadur würde ein Teil der Ausführungen, wle ich glauz® widerlegt sein. In diesem Artikel war behauptet, daß in Preußen sch nicht weniger als 66 Milliarden Vermögen der Ergänzungssteuer entzôgeo, und daß zum Teil die Veranlagungöskommissa:e, nämlich die Yandräte, an dieser mangelhaften Heranziehung des Vermögens mit

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der

ißer Ausfluß

einrücken

Sqhuld trügen. Meine Herren, ih hake es für meine Pflicht eradhtet, dies klar zu stellen und die Herren Landräte gegen den Vorwurf, der da gegen sie erhoben wurde, zu \{chüyen. (Bravo! rets.)

: Zunächst was die Klarstellung betrifft, meine Herren, fo ist in dem Artikel übersehen, daß durchaus niht alles, was als National- vermögen erscheint, auch als Vermögen im Sinne unserer Vermögeas- bezichungsweise Ergänzungssteuer erscheint. (Sehr richtig! rets.) Es ift dabei eine ganze Anzahl von Momenten nicht berüdsihtigt, also z. B. daß ein Teil unseres Vermözens im Auslande liegt, vor allem aber, daß sehr viel im Hau?gerät angelegt ist, das bekanntlih zur Ergänzungssteuer nit veranlagt wird wir \ckätzen das nah unserer Ermittelung auf niht weniger als 20 Milliarden Mark Hausgerät und Möbel —, dann aber vor allem, daß und das ist das mehr oder minder Entscheidende der ganze über unsere Monarchie verteilte Besiß, der im einzelnen Fall 6000 # niht erreicht, bekanntlih nit ¿ur Er- gänzungssteuer herangezogen wird. (Sehr richtig! rechts3.) Das maht nach unseren Ermittlungen wieder 30 Milliarden Mark, sodaß von diesem angeblihen Fehlbetrage von 66 Milliarden Mark etwa 50 Milliarden allein auf diesem. Wege sich erklären, und die Behauptung, daß 66 Milliarden bei uns niht herangezogen würden, eine starke Einshränkung erfährt. (Sehr rihiig! rech!8.) Ih habe nie verhehlt, und ih muß sagen, ih tue es auch jeßt niht, daß wir sowohl hinfihtlich der Ermittlung des Einkommens wie des Ver- mözens durchaus noŸ nicht bis zu dem leßten Grade der Vollendung gekommen find, und ich sage auch jeßt noch, daß in Stadt und Laud vicle Leute lange nit daz zahlen, was sie zahlen müßten. (Sehr richtig!) Das ist unzweifelhaft. Aber den Vorwurf muß ih zurück- weisen, erstensmal, daß Nichtverftcuerungen in dem Umfange statt- finden, wie es nah dem Artikel der Fall zu sein \{chien, und vor allem, meine Herren, daß irgendwie die ftaailih beteiligten Beamten, insbesondere die Landräte, an einem folchen Verfahren die Mitshuld trügen. Unsere Veranlagungs8b-hörden geben sich redliche Mühe, alles heranzuziehen, was herangejogen werden kann, und bisher sind mir immer die gegenteiligen Klagen zu Ohren gekommen. (Heiterkeit.) Aber, daß wir plößlich allzu milde bei der Veranlagung wären, das ist mir nicht bekannt geworden. Ih habe in dem Artikel der „Berliner Korrespondenz“ ausdrücklich darauf hingewiesen, in welhem Maße Beanstandungen erfolgen und wie diese zu einem höheren Steuerergebaifse führen. Es ist dort nahgewiesen, daß in den legten zehn Jahren, von 1899 bis 1908, von den in Stadt unb Land abgegebenen Steuererklärungen niht weniger als rund 1 400 000 seitens der Verarlagungsbehörden berihtigt worden sind. Das infolge der Berichtigungen mehr veranlagte Einkommen hat zusammen Milliarden, die veranlagte Mehrsteuer nahezu 83 Millionen Mark Ich könnte hinzufügen die Anzahl der Prozesse, die an-

gestrengt worden sind. Auch deren Zahl ist eine erhebliche. C darf ich von allen Beamten, die in der Steuerver- waltung tätig sind, insbesondere auch von den Landräten, den Vorwurf nehmen, als ob sie irgendwie nah dieser Richtung hin nit ihre Pflicht getan hätten, und der Artikel klang in der Tat fo aus, als ob ein Teil diesec Beamten und insbesondere die Landräte es in dieser F t gebreden ließen. Deshalb habe ih es ¿ine Beamtzn, insbesondere die Landräte (Lebhafter Beifall

tedenfalls

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le verandert ( } die uns zu Haltung veranlaßte. Nachdem in

6 Í : Nachsteuer verzihtet war, haben enkommen gezeigt; als aber die ryativen Partei mit ihrem Vorschlage, be- 1908, wieder hervortraten, da glaubten wir,

G in Entgegenkommen nicht mehr gegeben seien.

geringen Œinkommen muß mit Pfennigen gerechnet

tch es als Uekertreibung bezeihnen, wenn man

des Mittelstandes und des Arbeiterstandes spricht, ommen von 1200 46 mit 65 «4 im Vierteljahr mebr Gerade weil das Nationalvermögen tin bobem treten wir für die Nachlaßsteuer oder für eine Ver-

Darum sollte auch die Sozialdemokratie dem

wenigstens niht prinzipiell entgegentreten. Ueber sich ja streiten; über die Einzelheiten haben si alle Parteien Vorbehalte gemaht. Für eine Nachlaßfteuer treten wir in erster Linie ein, în zweiter Linie erst für eine Vermögens- steuer. Wir haben gerade bei diefem Steuerlompromiß den von uns stets vertretenen Grundgedanken durhgeseßt, daß das Reich wobl in der Lage sei, eine direkte Steuer vorzuschreiben, und diese Steuer soll, in welcher Form auch immer, den wohlhabenden Teil der Be- vôlkerung treffen.

Abg. Hirsh-Berlin (Soz.): Ih muß es zurückweisen, d Anträge auf Erhöhung von Beamtenbesoldungen stellen, ohne u die Deckung zu kümmern. Es handelt sh gar niht um die Fr jemand bei 1200 4 Einkommen nicht 66 4 Steuern mebr zahlen

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n und süddeutshen Genoffen.

Abg, Dr. Friedberg (nl.): Nad m Abg. Hirsch können wir uns nit genug tun darin, die kleinen Leute zu belasten. Wenn er die kleinen bier geforderten Beiträge \ch s unerschwingli ansieht j es tann mit den vie öheren Beiträgen

Der Aba. ximann \cheint die spannen zu wollen, daß ine V

find. Unter solchen verfehlten Steuersystemen sind

zusammengebrochen. Auch im sozialdemokratischen

würde man Kapital ansammeln müssen in Hinsicht auf en Generationen. Darin liegt ja ein \{werfter Einwurf Sozialdemokratie, daß es \chwierig scin wird, die Be- ner darauf gerihteten Enthaltsamkeit zu erziehen.

G8 fommt ns jeßt darauf an, daß das richtige Verhältnis in der Belaftung der einzelnen Bevölkerungsklafsen gewahrt wird. Wir haben diesem Gesichttpunkte auch überall Rechnung getrage Wem der Abg. Hirsch sich diese Dinge in anderea Ländern ansehen würde, z Bi

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