1909 / 62 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Tiemann fn Leipzig, die Erust Ludwig-Prefse des Großherzogs von A in Darmstadt, die Kleukens leitet. Dem Alzidenzdi uke widmen

Künstler und Drucker: Nigg in Magdeburg, die Reichtdruckerei, die Steglizer Werkstatt, Brücker in Friedenau, Lucian Bernhard, Emil Orlik und andere. Allmählich entsteht eine Kultur des Buches, und wenn erst au die billigen Bücher und die kleineren Drucksachen ausnahmslos eine künftlerisGe Ausstattung erfahren, dann dürfen wir hoffen, die Aufgabe der Zeit gelöst zu haben. Dazu müssen allerdings alle beitragen, die Erzeuger und die Auftraggeber und diejenigen, die Bücher gebrauchen und kaufen.

Theater und Musik.

Trianontheater.

_ „Das Liebesgewitter* nennt sich ein Shwank von L6on Xanroff (deutsch von Benno Jacobson), der gestern im Trianon- theater zum ersten Male gegeben wurde. Es ift das übliche Ver- wechslungs- und Verwirrungs|piel, das dur irgend eine unwah1s{hein- Tie Nea herbetgeführt wird. Die Unterlage für die Situationskomik wird hier dadurch geschaffen, daß für den natürlichen Sohn von Pruderce, der Schwester des Professors Brisolette, si gleih zwei Väter finden, von denen keiner weihen will, bis ein Zufall den wahren Sachverhalt aufdeckt. Die Komplikationen der Handlung sind unerzählbar, {on um deswillen, weil der Verfasser wenig wählerisch dabei zu Werke ging. Von der oft gerühmten gallishen Grazie ist in diesem recht plump auf Nerven- und Sinnenkitel berechneten Mah- werk so gut wie nihts zu bemerken. Schade, daß das Trianontheater immer häufiger auf folche Abwege gerät. Die Darstellung war, wie immer, gut. Mit humorvollen Zügen ftattete Herr Junkermann einen pfisfizen Diener aus, der sich für den Vater seines Herrn ausgibt ; au Fräulein Zademack als Prudence, Herr Treptow als zerstreuter und verliebter Professor, Herr Laurence als rechtskundiger Berater aller Beteiligten, Fräulein Bötticher, Herr Klein u. a. füllten alle ihre Plätze beftens aus und fanden lebhaften Beifall.

Im Dien Opernhause findet morgen eine Wieder- bolung von „Madama Butte:fly“ statt. Frau CGaston singt die Titelrolle, Herr Maclennan den Linkerton, Fräulein Rothauser die Suzuki, Herr Bronsgee| den Sharpleß, Herr Philipp den Goro, Herr Kirchhoff den Yamadori, Fräulein Parbs die Kate. Dirigent ist der Kapellmeister Dr. Besl. Am Montag wird „Die Walküre“, mit den Damen Plaichinger, Denera, E den Herren Kraus und Bischoff in den Hauptrollen, gegeben. Den Hunding singt Herr Schwegler vom Hoftheater in Wiesbaden als Gast. Dirigent ift der Generalmusikdirekteor Dr. Muck. (Anfang 7 Uhr.)

Im Königlichen Schauspielhause findet morgen anstatt der zuerst angekündigten Vorstellung „Mrs. Dot* eine Aufführung des historishen Schauspiels „Colberg“ von E Heyse in der be- kannten Besetzung |tatt. Am Montag geht Gerhart Hauptmanns

Versunkene Glocke*, mit den Herren Sommerstorff, Kraußneck, Vollmer, Zeitler, Eggeling, Vallentin und den Damen Somary, bon Arnauld und Buye in den Hauptrollen, in Szene. Das Märchen- drama wird dann erst wieder am Mittwoch, dea 24, März, wiederholt.

Im Neuen Königlihen Operntheater wird morgen „Undine" gegeben. Die Damen Ekeblad, Herzog, von Scheele-Müller, die Herren Sommer, Hoffmann, Knüpfer, Lieban, Mözlinger, Grün find in den Hauptrollen beshäftigt. Jm Ballett des 2. Aufzuges tanzt Fräulein Del! Era. Dirigent ist der Kapellmeister von Strauß. Am nächsten Sonntag wird das Lustspiel von Karl Niemann „Wie die Alten sungen" wiederholt. Der Billeltverkauf hierzu findet von morgen, Sonntag, ab tägliÞ Vormittags an der Tageskasse des Köntiglihen Schauspielhauses statt.

Der Sptelplan des Deutschen Theaters bringt am nächsten Sonnabend die Erstaufführung von „Faust“. Die erste Wieder- holung findet am Sonntag, den 21. d. M. statt. Mittwoch werden „Die Räuber" gegeben. An allen übrigen Tagen nächster Woe, also

morgen fowie am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, den 19., wird „Revolution in Krähwirkel“ aufgeführt. Der Spielplan der Kammersptiele weist Aufführungen von Shaws „Der Arzt am Scheideweg“ morgen sowie am Dienstag und ¡Pon g auf. - „Der Graf von Gleichen“ i für Montag, Mittwoh und nächsten Sonntag angeseßt. Am Freitag wird „Elektra“ und am Sonnabend „Frühlings Erwachen" gegeben.

Im Neuen Schauspielhause wird morgen, sowie am Diens- tag und Donnerstag „Alt- Heidelberg“, Montag „Der Diamant“ und „Der zerbrochene Krug“, Mittwoh „Faust* aufgeführt. Am Freitag geht zum ersten Male die Gesangsposse „Peh-Schulze“ von H. Salingrsó in Sjzene, deren erste Wiederholungen am Sonnabend und Sonntag ftattfinden. \

Das Lessingtheater hat für nähste Woche folgenden Spiel- plan aufgeflellt: Morgen abend, Dienstag, Donnerstag und nächsten

Sonntagabend: „Griselda®; Montag (Ibsenzyklus): „Die Stüten der esellschaft"; Mittwoch, Freitag und Sonnabend: „Der König“. Als Nachhmittagsvorstellung is für morgen „H-edda Gabler“, für nächstfolgenden Sonntag „Rosenmontag“ angeseßt.

Kalishs Poffe „Einer von unsere Leut", die es bisher auf mehr als 60 Vorkftellungen gebracht hat, bleibt au weiterhin, und zwar bis einshließlih Mittwoch auf dem Spielplan des Berliner Theaters. Am Donnerstag findet die Uraufführung von Lothar Schmidts dretaktigem Lustspiel „Nur ein Traum“ statt, das am Sonnabend wiederholt wird. Morgen nahmittag geht Langmanns Arbeiterdrama „Bartel Turaser", am kommenden Sonntagnahmittag Grillparzers dramatishes Märchen „Der Traum ein Leben“ in Sjene.

Im Schillertheater O. (Wallnertheater) wird morgen und nächften Sonntag, Nachmittags, „Gin Volksfeind*, morgen abend „Das Erbe“ gegeben. Montag und Dienstag geht „Rechts herum !“, Mittwoch, Sonnabend" und nächsten Sonntagabend „Charleys Tante“, in Szene; Donnerstag wird „Ein Volksfeind", Freitag „Die Braut von Messina“ wiederholt.

Das Schillertheater Charlottenburg bringt morgen und nähften Sonntag, Nahmittags, „Julius Caesar“, morgen abend sowie Freitag „Rechts herum!“ Montag, Mittwoch, Donnerstag, Sonnabend und nächsten Sonntagabend werden „Die Karolinger“ gegeben. Am Dienss- tag wird „Komtesse Guckerl“, amSonnabendnahmittag , Maria Stuart“ Q TOR Sillertheater Charlottenburg findet morgen,

ittags 12 Uhr, das letzte diesjährige Sonntagskonzert statt. Im Berlinischen Rathause wird morgen ein „Edvard Grieg- Abend", im Schillersaal, Charlottenburg, ein „Chamisso-Abend“ veranstaltet. Im Neuen Theater wird am morgigen und nächsien Sonntag, am Dienstag, Donnerstag und Sonnsbend Georges Thurners drei aktiges Lustspiel „Die Laterne" aufgeführt, am Montag, Mittwoch und Frettas „Die fremde Frau“, Schauspiel von Alexandre Bifson.

m Lustspielhause wird auch in der kommenden Woche das Lustspiel „Jm Klubsessel*“ von Karl Noeßler und Ludwig Heller allabendlih wiederholt. Für morgen nachmittag ist „Die glücklichste la nächsten Sonntagnahmittag „Seine kleine Freundin“ angesetzt.

Im Friedrich Wilhelmstädtishen Shauspielhause wird morgen „Der Pfarrer von Kirchfeld“, Montag wird „Kean“ auf- geführt. Die nächsten Wiederholungen des vieraktigen Dramas „Schlagende Wetter“ von Maximilian Böttcher finden am Dienstag und Donnerstag statt. „Husarenfieber“ gebt am Mittwoch und nächsten Sonntagabend in Sjzene. Am Freitag findet die Erstauf[ührung des dreiakiigen Shwanks „Der (obe Komet" von Karl Laufs und Wil- helm Jacobi statt, der am Sonnabend wiederholt wird. Für morgen

und nächsten Sonntagnachmittag ist das Drama „Schlagende Wetter“ angeseßt. /

Im Thaliatheater beherrsht der Shwank „Wo wohnt sie

denn?" auch in nähster Woche den Abendsptelplan. Am Dienstag, den 16. d. M., findet die bereits angekündigte Wohltätigkeits- vorstellung für die Altmark statt. um 7 Uhr, da sich um 10 Uhr ein „Bunter Teil“ anschließt. Für

Diese Vorstellung keginnt

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern- haus. 65. Abonnementsvorstellung. Dienst- und Frei- | 7 Nh plätze sind aufgehoben. Madama Butterfly. Japa- nishe Tragödie in 3 Akten. Nah I. L. Long und D. Belasco von L. Jllicz und G. Giacosa, deuts von A. Brügaemann. Musik von Giacomo Puccini. Musikalishe Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Bes[. Negie: Herr Oberregisseur Droesher. Anfang 7F Uhr.

Schauspielhaus. 70. Abonnementsvorstellung. Dienst- und Freipläße find aufgehoben. Anstatt der

r.

8 Uhr.

Mittwoch: Die Näuber. Donnerstag: Revolutiou in Krähwinkel. Freitag : Revolution in Krähwinkel. Sonnabend: Zum ersten Male: Faust. Anfang

Kammerspiele. Sonntag: Der Arzt am Scheidewege. Anfang

Montag: Der Graf vou Gleichen. Dienstag: Der Arzt am Scheidewege. Mittwoh: Der Graf von Gleichen. S Donnerstag: Der Arzt am Scheidewege.

morgen nahmittag ist „Narciß“" angesetzt.

Mannigfaltiges. Berlin, 13. März 1909.

Im wissenschaftlihen Theater der „Urania“ (Tauben- straße) wird in nächster Woche der neue, mit zahlreichen farbigen Bildern aus dem Erdbebengebiet ausgestattete Vortrag „Auf den Trümmern Messinas*“ allabendlih wiederholt. Am Mittwoch und Sonnabend finden Nahmittags Wiederholungen des Vortrags „Ueber den Brenner nah Venedig* zu kleinen Preisen statt. Im Hörsaal spricht am Dienstag der Dr. H. Potonié über „Die Entstehung der Kohle und der brennbaren Gesteine überhaupt“, am Mittwoch Dr. W. Berndt „Ueber biologish besonders interessante Gebiete des NELIUNes uud des Meeres“, am Donnerstag der Professor

r. Rathgen über „Zinn, Blei, Silber“, am Freitag der Konstruktions- ingenieur A. Keßner über „Die Walzwerksindustrie" und am Sonn- abend Dr. P. Schwahn über den Vesuvausbruh 1906. Außerdem spriht am Freitag Dr. Shwahn im großen Hörsaal der Stern- warte in der JInvalidenstraße über „Die Sonne und die Planeten“.

Auf dem „Jupiter“, der jeßt allabendlichß mit dem großen Fern- rohr den Besuchern der Treptower Sternwarte E ift in der Aequatortialzone eine besonders starke Tätigkeit aufgetreten, sodaß diese sich stark helileuhtend von den benachbarten dunklen Wolkerstreifen abhebt. Morgen, Sonntag, spriht der Direktor Dr. F. S. Artenhold, Nachmittags 5 Uhr, über „Die Bewohnbarkeit der Welten“, Abends 7 Uhr über das Thema: „Eine Reise dur die S Ren eon und Feuerherde der Erde, mit besonderer Berücksichtigung der siztlianishen Katastrophen.“ Die Vorträge sind gemeinverständlih und mit vielen Lichtbildern ausgestattet. Für den am Montag statt- findenden Vortrag sind die Karten vergriffen.

Düsseldorf, 13. März. (W. T. B.) Amtlih wird gemeldet: Heute morgen gegen 4 Uhr stieß ein von Rath kommender Güterzug auf dem hiesigen Hauptbahnhofe auf einen in demselben Gleise haltenden Güterzug, wobei dreizehn Wagen entgleisten und zum Teil stark beschädigt wurden. Ein Bremser und ein Zugführer erlitten Verleßungen. Der Personenverkehr ist nit gestört, nur

die Gütergleise nah Derendorf und nach Gerresheim sind zum Teil gesperrt.

Madrid, 12. März. (W. T. B) Wie die Blätter aus NReinosa (Provinz Santander) melden, hat in dem Kohlenberg- werk Barruelo tine Explosion \chlagender Wetter statt- gefuuden; bis Mitternaht waren 4 Tote und 11 Verlette gezählt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Mexiko, 12. März. (W. T. B.) Drei Kanonen- boote von Nicaragua griffen das Kanonenboot „Presidente“, das El Salvador gehört, am leßten Dienstag an. Das Führerschiff der Nicaraguaner wurde bei dem ersten Schuß gefehtsunfähig und mußte umkehren. Wie indessen verlautet, wurde es wieder instand geseßt Und nahm die Verfolgung des „Presidente“ wieder auf. Es kam zu einem neuen Zusammenstoß, dessen Ergebnis unbekannt ist.

(Fortseßung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)

Garten. Kantstraße 12.)

Abends 8 Uhr :

tabpfere Eoldat.

Montag, Abends 8 Uhr: Die Karolinger. Dienstag, Abends 8 Uhr: Komtesse Guckerl.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Sonntag, 34 Uhr (balbe Preise): Ein Walzertraum. Der tapfere Soldat. Sonnabend, Nahmittags 3 Uhr : Berliner Opern- s{ule: Der Freishüg. Abends 8 Uhr: Der genie Chöre, unter Mitwirkung des Lichten-

E aw ep t E: m m ee

Montag. Abends 74 Uhr: Philharmonischer Chor. Dirigent: Siegfried Ochs. 3. Konzert.

Singakademie. Montag, Abends 8 Uhr:

Volksliederabeud zur Feier des 50. Geburtstages des Bolksliedes Aus der Jugeudzeit von Rob. Radecke (komp. 28. Märi 1859), veranstaltet von W. Hastunas Knabenchor u. Gertrud Mauksh

Nachmittags

erger Mäanergesaugvereins.

ursprünglih angekündigten Vorstellung „Mrs. Dot“: Colberg. Historishes Schauspiel in fünf Aufzügen von Paul Heyse. Regie: Herr Regisseur Patry Anfang 74 Uhr.

Neues Operntheater. Sonntag, Nachmittags 2{ Uhr: Auf Allerhöchsten Befehl : Siebeute Vor- ftellung für die Berliner Arbeiterschaft: Minua vou Barnhelm. Die Billette werden durch die Zentralstelle für Volkswohlfahrt nur an Arbeirervereine, Fabriken usw. abgegeben. Ein Verkauf an einzelne Personen findet nit statt. Abends 7} Uhr: 158. Billettreservesay. Dienst- und Ra find aufgehoben. Undine. Romantische

auberoper in vier Akten von Albert Lorking. Text nah Fouqués Erzählung frei bearbeitet. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Negie: Herr Ben eur Braunschweig. Ballett: Herr Ballett- meister Graeb. Anfang 7# Uhr.

Montaa, Opernhaus. 66. Abonnementsyorstellung. Dienst- und Freipläße sind aufgehoben. Die Walküre in drei Akten von Richard Wagrer. Musifalische Leitung: Herr Generalmusikloirektor Dr. Muck. Regte: Herr Regisseur Dahn. Hunding: Bete Schwegler vom Königlichen Hoftheater in

iesbaden als Gaft. Anfang 7 Uhr.

Schau'pielhaus. ‘71. Abonnementsvorstellung. Die povfauntene Glocke. Ein deutsches Märhendrama in fünf Akten von Gerhart Hauptmann. Regte: Herr Eggeling. Anfang 7} Uhr.

Opernhaus: Dienstag: Elektra. Anfang 8 Uhr. Mittwoch: Die luftigeu Weiber von Wivdsor. Donnerstag: Siegfried. Anfang 7 Uhr. Freitag: Fidelio. Sonnabend: Die Zauber- fAlöte. Sonntag: Elektra. Anfang 8 Uhr.

StHhauspielh1us. Diexstag: Der Schlagbaum. Mittwoh: Mrs. Dot. Donnerstag: Uriel Acosta. Freitag: Colberg. Sonnabend: Maria Stuart. Anfang 7 Uhr. Sonrtag: Nachm. 2F Uhr: Die Rabenfteiuerin. Abends 7k Uhr: Hamlet,

Neues Op-ratheater. Montag: Verein für Vo!ks- unterhaltung: Maria Magdalene. Anfang 8 Uhr. Freitag: Gasispiel des Kaiserlich Nussishen St. Midhaels, Theaters aus St. Petersburg: L’Even- tail. Sonntag: Wie die Alten sungen.

Deutsches Theater. Sonntag : Revolution in Krähwinkel. Anfang 7} Uhr. Montag: Revolution in Krähtvinkel.

Freitag: Elektra. Sonnabend: Frühlings Erwaczen.

Berliner Theater. Sonntag, Nahmittags 3 Uhr: Bartel Turaser. Abends 8 Uhr: Einer von unsere Leut.

Montag bis Mittwoch: Einer vou unsere

Leut.

Donnerstag: Zum ersten Male: Traum. Arfang 7{ Uhr.

revag: Einer vou unsere Leut.

onnabend : Nur ein Traum.

Nur ein

Hebbeltheater. (Königgräßer Straße 57/58.) Sonntag: Nevolutions8hockch{zeit. Montag und folgende Tage:

hochzeit.

Nevolutiou®s-

Neues Schauspielhaus. Sonntag, Abends 74 Uhr: Alt-§eidelberg.

Montag: Der Diamant und Der zerbrocheue Krug. Anfang 8 Uhr.

Dienstag: Alt-Heidelberg.

Mittwoch: Fauft, U. Teil.

PDonnersêtag: Alt- deidelberg.

Freitag: Zum ersten Male: Pech-Schulze. Posse mit Gesang von H. Salingrs,

Sonnabend: Pech-Schulze.

Cessingtheater. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Sedda Gabler. Abends 8 Uhr: Griselda. Montag, Abends 8 Uhr: Ibsen - Zyklus. Zweite Vorstellung: Die Stützen der Gesellschaft. Dienstag, Abends 8 Uhr: Griselda.

Schillertheater. ©. (Wallnertheater.)

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Ein Volksfeind. Schauspiel in fünf Aufzügen von Henrik Ibsen. Deutsh von Wilhelm Lange. Abends 8 Uhr: Das Erbe. Schauspiel in vier Aufzügen von Feri Philippi.

ontag, Abends 8 Uhr: Rechts herum. Dienstag, Abends 8 Uhr: Rechts herum.

Charlotteuburg. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Julius Caesar. Trauerspiel in 5 Aufzügen von

Dienstag: Revolution in Krähwinkel.

Residenztheater. (Direktion : Richard Alexander.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Prinzgemahl. Abends 8 Uhr: Kümmere Dich um Amelie. Schwank in 3 Akten (4 Bildern) von Georges Fevdeau.

Montag und folgende Tage: Kümmere Dich um Amelie.

Komische Oper. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Hoffmanus Erzählungen. Abends 8 Uhr:

aza.

Montag, Abends 8 Uhr : Tiefland. Dienstag, Abends 8 Uhr: Tosea. Miitwoh, Abends 8 Ubr: Carmen. Donnerêtag, Abends 8 U*r: Lazuli. Freitag, Abends 8 Uhr: Tieflaud. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Zaza.

LCustspielhaus. (Friedrihstraße 236.) Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Die glücklichfte Zeit. Abends 8 Uhr: Jm Klubsefsel. N Es gs

Montag bis Sonnabend: Jur Klubsesel.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Shönfeld.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Narcife. Abends 8 Uhr: Wo wohut sie deun?

Montag und folgende Tage: Wo wohnt fie deuu? Schwank mit Gesang und Tanz in drei Akten von J. Kren und Okonkoweky. Gesangsterte von Alfr. Schönfeld, Musik y. Viktor Hollaender.

Dierstog, Aberds 7 Uhr: Wohltätigkeits- vorstellung für die Uebershwemmteu in der UAlimark unter Mitwirkung erster Künstler.

Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedrichstraße.) Sonntag Nachmittags 3 Uhr: Die Liebe wacht. Abends: Liebesgewitter. Montag bis Sonnabend: Liebesgewitter.

Konzerte.

Philharmonie. Sonntag, Mittags 12 Uhr:

Philharmouischer Chor. Dirigent: Prof. Sieg- fried Ochs. Oeffentliche Hauptprobe zum 2. Konzert. Mitw.: Julia Culp, Auna Kaempfert, Eva Lesimann, Emmi Leisner, G. A. Walter, Putnam Griêwold, Prof.

W. Shakespeare. Abends 8 Uhr: Rechts herum.

Dr. M. Seiffert, B. Jrrgang. Königl. Musik-

Saal Bechstein. Sonntag, Abends 8 Uhr:

Von kleinen und großen Kindern. NRezitationen aus deutshen Dichtungen. Willy Grunwald, Mitglied des Lessingtheaters.

Montag, Abends 8 Uhr: Robert Maitlaud.

Liederabeud von Blüithner-Baal. Sonntag, Abends 74 Uhr:

Populäres Kouzert des Vlüthnuer-Orchesters. Dirigent: Ferdiuaud Neifter.

Zirkus Schumann. Sonntag, 34 u. 74 Uhr:

2 Brillaute Vorftellungeu. Namittag hat jeder Giwachsene 1 Kind unter 10 Jahren frei, weitere Kinder halbe Preise. Jn beiden Vorstelungen un- gekürzt: Molo, dex Seeräuber. Paet, vier- beiziger Bicycle-Champion. Amerikanische Lynchjuftiz, Fred Rithlow. 8 spanische Mautliiere, vorgeführt von H. Bono. Clown Armaudos drcssierte Tiere u. einzig boxeudes Käugeruh. Tiberio hebt einen Elefanten.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Ellinor von Dirke mit Hrn. Re- gierungsafsessor Ludwig Grafen von Bothmer (Oppeln).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Landrichter Dr. jur. Ernst von Simson (Düsseldorf). Hrn. von Wangelin (Guhlau, Kr. Guhrau). Eine Tochter: Hrn. Landrat Grafen Clairon d'Haufson- ville (Landeberg a. W.). Hrn. Rittmeister eor Wilbelm Grafen von Wartensleben Frankfurt a. O.).

Gestorben: Hr. Oberamtmann Nobert Grund-

mann (Lenka). Hr. Kommerzienrat Fedor Höber (Kattowitz). s

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Heidrih) in Berli

Dcuck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlag Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Zehn Beilagen

direktor, das Philharmonuische Orchester.

(eins{chließlich Börsen-Beilage),

Entwurf eines Gesetzes,

abgaben.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.

E 0 . i na | verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung | PrenfisWen Landeägefeüe vom 1

des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Artikel I. _ Im Artikel 54 der Retchêverfassung wird der Abs. 3 Say 2 gestrichen. : gel Ee Abs. 4 erhält felgende Fassung: i / Fn allen Häfen und auf allen natürlihen Wasserstraßen dürfen Ahgaden nur für solche Werke, Einrihtungen oder sonstige Anstalten erhoben werden, welhe den Verkehr wesentli erleidtern. Diese Ab- gaben sowie die Abgaben, welhe auf künstligzen Wasserstraßen er- hoben werden, dürfen bei E Anstalten oder Wasserstraßen die tellung und Unterhaltung aag Der Bemessung der Abgaben, mit Ausnahme der Abgaben für die dem örtlihen Verkehre dienenden Arstalten, können im Be- reiche der Binnenschiffahrt die Gren für ein Siromgebiet oder traßenreß zu Grunde gelegt werden. S Smurde insoweit Anwendung, als dieselbe auf \{chiffbaren Masscrstraßen betrieben wird. dr Ik Werden auf einer gemeinsamen natürlihen Wasserstraße von arts Bundesstaaten Abgaben für den durchgehenden Verkehr

erhoben darf dies nur auf Grund cines einheitlihen Tarifs | 2 j aa | | ist die sahlihe Regelung für alle drei Gruppen von Häfen die gleiche. | Zu einer abweichenden Rehtsbildung für See- und Binnenhäfen oder | für See- und Binnenschiffe in den Seehäfen wäre ein wirtshaftliher

escheben. E 6 gelhene Ermangelung einer Verständigung der Staaten

Tarif entscheidet der Bundesrat.

über den

erforderlichen Kosten niht über- !

Auf die Flößerei finden |

8 2. SwWließen sich mehrere Bundesstaaten zu einem Zweckverbande ;

zusammen, um auf gemeinsamen natürlichen Wasserstraßen oder inner- halb eines gemeinsamen Stromgebtetes auf gemeinsame Rehnung Abs

aaben für den durchgehenden Verkehr zu erheben, so gelten für einen |! phen Verb gy | übrigens nicht nur alternativ,

solchen Verband die Vorschriften E S 3 bis 9.

Die Abgaben sind innerhalb des Verbandes auf Grund eines einheitlichen Tarifs zu erheben. l Nusnahmen können durch den Bundesrat zugelassen werden. 84

Hie Einnahmen aus den Abgaben sind nuc zur Deckang der |

Kosten für Herstellung und Unterhaltung von Werken, Einrichtungen | odec sonstigen Anstalten, welhe den durhgehenden Verkehr im Gebiete | des Verbandes wesentlih erleichtern, zu verwenden und unter die ; Staaten nah dem Maßstabe derjenigen Aufwendungen zu verteilen, |

welde ein jeder mit Zustimmung des Verbandes für das gemeinsame Wafserstraßennez im Schiffahrtsinterefse gemacht hat. )

Die an dem gemeinsamen Wasserstraßennetze beteiligten Staaten

der Zweckoerbände mitzuwirken,

Die Ufergemeinden können durch die Landeszentralbehörden zur Mitwirkung bei der a 0 gegen ein die Grhebungsfkosten deckende tgelt verpflihtei werden.

E Abgaben s nach den für staatliche Verwaltungsgebühren maßgebenden Bestimmsengen beizutreiben. E L

Zur Enirichtung der Abgaben find der Schiffseigner, der Schiffer und nah Maßzabe seines Ladungsanteils der Absender als Gesamt- s{chuldner ver pflichtet.

ry

8 7

| läuft tatsählich auf die f / | Binnengewäfsern hinaus, da sie eine maßgebende Bestimmung der Red | Grenzlinie beider vorausseßt.

d verpfli , bei der Erhebung von Schiffahrtsabgaben für Rechnung j j Cn e aran s N i bindung mit der Beseitigung des leßten

Erfte Beilage 2 zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 13. März

hier keiner weiteren Grörterung, wenn die Vorlage im Bundesrate

j __ | mit der im Artikel 78 der Reichsverfafsung bezeichneten Mehrheit betres end die Erhebung von Schiffahrts-

angenommen wird. j: /

Der die neue Fassung d:s Artikel 64 enthaltende Artikel 1 der Geseßvorlage bezweck: die Ausräumung sämtlicher Streitfragen, welche an den bisherigen Wortlaut sih geknüpft haben und die Ausfüllung aller Lücken, die in der alten Faffung sich darzubieten s{heinen. Der Rechtsinhalt der Verfassung foll in seiner ganzen Ausdehnung, nicht nur aus dem Gesichtspunkte seines etwaigen Widerspruchs mit dem April 1905, hier klargestellt werden. Dagegen enthalten die Artikel IT bis V der Vorlage nicht Ver-

| fassungsrecht, sondern gewöhnlihes Reichsreht. Sie bezwecken, die

Abgabenerhebung auf gemeinsamen Wasserstraßen gemäß Artikel 4 Nr. 9 der Reichsverfassung in einer für die nationalen Verkehrs- interessen unbedenklichen und insbesondere für die künftige Entwicklung des deutschen Waser a E ea Weise zu regeln. u Artikel T. e neue Fassung unterscheidet sich von der früheren in folgenden unlten :

P 1) Die Häfen sind jeyt an zwei vershiedenen Stellen behandelt; die Seehäfen im leßten Satze des dritten, die Binnenhäfen an natür- lihen Wasserstraßen im ersten Satze des vierten Absatzes; sie gehören nah allgemeiner Annahme zu den dort genannten „besonderen An- stalten“. Die Binnenhäfen an künstlihen Wasserstraßen sind in der jeßigen Fafsung überhaupt nicht berückfihtigt, jedenfalls nicht ausdrücklich erwähnt. Es liegt hier eine Lücke im Wortlaute vor, die durch die neue Fassung ergänzt werden foll. Daß der Geseßgeber im Jahre

| 1867 den gleiwen Nechtszustand für Binnenhäfen an natürlihen und i künstlichen Wasserstraßen schaffen wollte, kann unbedenklih angenommen

werden. Ein innerer Grund zu threr vershiedenartigen Behandlung ift nihti vorhanden. | Nach der Absicht des Entwunfs, der auch die Praxis entspricht,

Anlaß um so weniger gegeben, als fast alle Seehäfen zuglei Binnenhäfen sind. Der Hinweis auf die Möglichkeit, in Seehäfen die Abgaben von den Schiffen oder von der Ladung zu erheben, hätte für Binnen-

{ hâfen die gleihe Bedeutung, erscheint aber sachlich nit erforderli,

weil andere Erhebungsmaßstäbe als die beiden genannten welche sondern auch kombiniert verwendet

werden nicht vorkommen, Die Zusammenziehung der Vorschriften

j in der neuen Fassung bezweckt die Vereinfahung und die Ausschließung ¡ von Zweifeln.

3) Dem Entwurfe liegt die Auffassung zu Grunde, daß hinsicht-

| [ih der Zulässigkeit von Shhiffahrtsabgaben, mit der im dritten Satze

des Artikel L vorgesehenen Ausnahme, der gleihe Rechtszustand für See- und Binnenschiffahrt bestehen und weder die Untersheidung zwischen See- und Binnenwasserstraßen, noch diejenige zwishen See- und Binnenfahrzeugen von rechtlicher Bedeutung sein foll. Eine dritte Unterscheidung nah den im Etnzelfal in See oder nur auf Binnengewässern ausgeführten Schiffsreisen ortlie Trennung von See- und

‘Mit den aus der alten Fassung über- nommenen Worten „Auf allen natürlihen Wassersiraßen“ in Ver- aßzes im dritten Absaze des

| Artikel 54 wiro die AUlgemeingültigkeit der nachfolgenden, die Erhebung

x Verwaltung der Zweckverbände ist den Schiffahrts- | ¡rg E | der Abgabenerhebung in Betracht kommen.

beteiligten eine Mitwirkung einzuräumen. : 8&8

Je iner gemeinsamen natürlichGen Wasserstraße oder an j den j eder an einer gemeinsamen natürli / ten, e : chi 1 T ; | hergestellten Bauten an natürlichen Wasserstraßen und Häfen auch

einem gemeinsamen Stromgebiete beteiligte Staat hat dos Necht,

j ren Staaten für diese Wasserstraße oder dieses Strome | 5 : vil : x ; GIER NES E R j über die Be- | Strom-, Schiffahrts- und Hafenpoliz:i, das Lotsenwesen, der Cisbrech-

des Beitritts keine Einigung erzielt, so entscheidet dec |

gebiet gebildeten Zweckverbande beizutreten. Wird

dingungen Bundesrat. 89

Tritt ein nach § 8 zum Beitritte berechtigter Siaat dem Zweck- verbande nicht bei, so kann er, sofern dies zur Verwirklihung der | Zwecke des Berbandes erforderli ist, von dem Bundesrate verpflichtet | werden, dem Zweckverbande beizutreten und Stromverbesserungen zu j verpflichteten ! D | auch auf sogenannten regulierten Flüfsen,

dulden oder nach seiner Wahl vorzunehmen. Dem Staate dürfen hierdurch Ausgaben niht erwachsen. Artikel 111. Zur Deckung der vor dem Junkrafttreten dieses natürliche Wasserstraßen verwendeten Kcsten dücfen Schiffahrtsabgaben nicht erhoben werden.

Diese Vorschrift findet auf die Kosten von Stromverbesserungen, welhe am 1. April 1905 noch nicht vollendet gewesen sind, keine An-

wendung. Artikel 1V.

i; It I den auf bestehende ; Die Vorschriften der Artikel 11 und 111 finden auf besteh | Eigenschaftsworts ist lebhaft gestritten worden. Nach einer viel ver-

Schhiffahrtsabgaben keine Anwendung. Artikel V.

Landesrechilihe Vorschriften, einschließlich der zwishen Bundes- staaten bestehenden Vertragsrechte, welhe der Erhebung von Shiff- } Zrilid { örtliche

fahrtsabgaben entgegen\tehen, treten außer Kraft.

Urkundlih unter Unserer Mde R gebenden Verkehrs dienen, zu den besonderen Anstalten. Es wäre

| hiernach die Zulässigkeit der Schiffahrtêabgaben als Entgelt für staat-

und beigedrucktem Kaiserlichen Znstiegel.

W Gegeben

Begründ ung zum Entwurf eines Gesehes, beireffend die Erhebung von Schhiffahrtsabgaben.

Das preußishe Gesetz, betreffend die Herstellung und den Ausbau yon Ba pre ing April 1905 bestimmt, daß „auf den im Interesse der Schiffahrt regulierten Flüfsen“ Stiffahrtsabgaben iu erheben sind. Es sind Zweifel darüber entstanden, ob diese Be- stimmung mit den Vorschriften der Nee Lang über die Grhebung von Schiffahrtsabgaben vereinbar sei. Insbesondere wurde von vielen Seiten die jenem Landeëgeseße zu- grunde liegende Annahme, daß auch Stromregulterungsbauten „besondere Anstalten* im Sinne des Artikel 54 Ab}, 4 der Reichs- verfassung seten, bestritten. Um diese Zweifel zu beseitigen und eine ais smäßig unánfehtbare Grundlage für ihr weiteres Vorgehen u \chaffen, Nei gesetzes beantragt, welches die Versafsung in ihren streitigen Besiettale klarstellen, gleichzeitig aber au durch neue Rechts- vorshriften eine dem Interesse des Verkehrs entsprechende Grhebung und Verwendung der Schiffahrtsabaaben gewährleislen soll.

Ueber die Frage, ob die neue Fassung des Artikel 54 eine Aus- legung oder teilweise auch eine Aenderung der Verfassung darstellt, und wie weit etwa das eine oder das andere der Fall ift, bedarf es

von Schiffahrtsabgaben betreffenden Rehtsregeln aus8gedrüdt.

Die Praxis hat \tets auf diesem Standpunkte gestanden; ins- besondere ist in Preußen, Hamburg und Bremen ber Artikel 54 Abs. 4 von jeher au auf Seewasserstraßen angewandt worden.

3) Die Begriffe „Werke® und „Einrichtungen" sind dem aus der alten Fassung beibehaltenen allgemeinen Begriffe der Anstalt als Unterarten oder einzelne Ersheinungsformen an die Seite gestellt worden. Hiermit soll den über den Umfang des Anfstaltsbegriffs in der Literatur hervorgetretenen Zweifeln begegnet und insbesondere fTlargestellt werden, daß auch unkörperliche Anstalten als Substrate

Tatsächlich sind in der Praxis, und zwar sowohl in Preußen als auch in anderen Bundesstaaten, außer den im Schiffahrtsinteresse und Leistungen, insbesondere die

zablreihe andere Einrichtungen

dienst, die Beseitigung von Wrack3, Baumstämmen oder sonstigen

| Schiffahrtshindernissen und die Fahrwafserbezeihnung als Anstalten j behandelt worden, deren Kosten aus Schiffahrtsabgaben gedeckt werden

können. E i L

Bei den eigentliGen Wasserbauten hat die Praxis niht immer ¡wischen der Kanalisierung natürliher Wasserflraßen durch Wehre und Schleusen und anderen technishen Methoden zur Verbesserung der Schiffahrtsverhältrisse unterschieden. Jn einer Neihe von Fällen sind f deren Schiffbarkeit durh

| Buhnen und Parallelwerke, Baggerungen oder andere Maßnahmen

dieses Gesetzes auf '

gesteigert worden ist, Befahrungsabgaben erhoben worden; anderseits

| haben diese Abgaben auf kanalisierten Flüssen niht nux zur Deckung | des Aufwandes für Wehre und Schleusen, sondern au zur Kosten-

deckung für alle anderen {hiffahrtsförderlichen Anstalten und Einrich- tungen Berwendung gefunden. L l Nach dem bisherigen Wortlaute müssen diejenigen Anstalten,

| deren Kosten durch Schiffahrt2abgaben aufgebraht werden sollen, die

Gigenschaft. des „besonderen“ haben. Ueber die Bedeutung dieses

| breiteten Ansicht scll es dörtlih abgesonderte Anstalten bezeihnen, im

hat die Preußishe Staatsregierung den Glaß eines |

natürlihen Schiffahrtswegs. Die Vertreter dieser Meinung rechnen nicht nur Häfen und sonstige Sciffahrtsanstalten, sondern auch Schleusen, obwobl in kanalisierten Flüssen ledigli den Zwecken des durch-

Gegensaße zur Fahrrinne des diefe

lihe Aufwendungen zur Verbesserung etner natürlichen Wasserstraße t abhängig, ob pla e die andere technische Methode des Sirombaues gewählt worden ist. Nah einer anderen Ansicht wären unter „besonderen* Anstalten nicht die örtlich abgesonderten, sondern die einen _ besonders hohen Kosten- auswand erfordernden und der Schiffahrt besonders große Vorteile bringenden zu verstehen. An die ere Auslegung lehnt die neue Fassung des Artikel 54 \sich an, indem fie diejenigen Anstalten als abgabefähig anerkennt, „welche den Verkehr wesentlich erleihtern“, gleichviel welcher technischen Kategorie sie angehören, und ob sie an oder

{ in der natürlichen Wasserstraße liegen und zu Bestandteilen des Fluß- | betts geworden oder von ihm getrennt und entfernt sind. Zu derartigen

Urterscheidungen ift ein fahliher Grund nit vorhanden ; es kommt nur d baß der Zweckl einer wesentlihen Förderung der Shiffff- fahrtsinteressen erreiht wird. Hiernah können insbesondere auch die Kosten der Staubecken, welhe zur Erhöhung der Niedrigwasserstände in \{iffbaren Flüssen dienen, aus Schiffahrtsabgaben aufgebracht werden, obwohl diese Becken zuweilen weit entfernt von den Wasser- straßen lieaen.

Die Beschränkung der Abgabenerhebung auf den Fall der wesent- lichen Verkehrserleihterung rech!fertigt sih dadur, daß nur beträcht- liche Verbesserungen an den natürlihen Wasserstraßen eine solche Er- mäßigung der Beförderungösselbstkosten zur Folge haben können, wie

1902,

sie als Gegenleistung für Schiffahrtsabgaben vorausgeseßt werden muß; denn die legteren müfsen so bemessen sein, daß fie den Borteil jener Verbesserungen nicht aufzehren. Auch wird nur ein beträchiliher Verkehrsvorteil und eine entspreWende Höhe des aus Schiffahrtsabgaben zu erwartenden Ertrags die Einrichtung des Erhebungsdienstes und den damit verbundenen Kostenaufwand gerechtfertigt ersheinen lassen. Die hiernach in der neuen Gesehzes- fassung gezogene Schranke entspriht der Praxis; fie findet ferner einen Vorgang in dem zwishen den deutshen Eibuferstaaten im Jahre 1897 vereinbarten Entrouxf eines neuen Elbschiffahrts- vertrags, in welhem die Erhebuñg bon Sthiffahrtsabgaben vorgesehen war für diejenigen Elbftrecken, „auf welGen durch Kanalisierung oder dur Korrektion8werke im oder am offenen Strome eine wesentliche Vertiefung der Schiffahrtsstraße herbeigeführt ist“.

Die Gleichstellung der Häfen und sonstigen örtlihen Schiffahrts- anstalten mit den der Erleichterung des durchgehenden Verkehrs dienenden Fah1wasseranstalten erscheint sahlich begründet, weil die hier eltend gemachten allgemeinen Gesichtspunkte für die wirtschaftliche Möglichkeit der Abgabenerhebung auf beide Gruppen gleihmäßig anwendbar sind. Die meisten See- und Binnenhäfen bestehen ganz oder teilweise aus Abschnitten natürlicher Wasserstraßen. Daß die Erleichterung des Lösh- und Ladegeshäfts durch Uferbauten und Hebe- vorrihtungen, ebenso wie die Sicherung der Schiffe gegen Gefahren immer ne eniliche Ene mit \sich bringt, liegt in der Natur der Verhältnifse begründet.

Die hiermit erstrebte Klarstellung des Begriffs der abgabefähigen Schiffahrtsanstalt i in zweifaher Hinsicht von praktischer Wichtigkeit. Sie sichert die Forterhebung solcher Siffahrtsabgaben, welhe vom Standpunkt anderer Auslegung einer Anfehtung ausgeseßt sein könnten, und sie gewährleistet für die Zukunft die Möglichkeit der Kostendeckung durch Abgaben bei allen wesentlihen Verbesserungen der Schiffahrt auf natürlichen Wasser- straßen. Durch Anerkennung der Anwendbarkeit des Gebührenprinzips auf \{ch|ffahrtsförderlihe Wafsserbauten und Einrichtungen jeder Art wird die Bahn für die weitere Entwicklung des deutshen Wasser- straßennetes frei gemaht und sein künftiger Ausbau gefördert. Denn wenn die Möglichkeit der Finanzierung von Stromverbesserungen durch Schiffahrtsabgaben im wesentlihen auf den Fall der Kanalisierung beschränkt wäre, so würde für die ausgedehnten und vom WVerkehrsstandpunkt außerordrntlich wichhtizen Bestands teile des deutschen Wasserstraßenneßes, bei weldem die Anwendung der Kanalisierungsmethode unzweckmäßig oder unmöglich erscheint, nur die Kostendeckung aus Mitteln der Steuerzahler übrig bleiben. Diese sahlich unerwünshte Beschränkung in der Wahl der Finanzierungsgrundlagen soll durch die neue Gesetzesfafsung verhütet und ausges(chlofsen werden. Es brauchen also in Zukunft die auf Flußregulierungen im Shiffahrtsinteresse gerihteten Bestrebungen nicht mehr daran zu scheitern, daß beteiligte Staaten nicht willens oder nicht in der Lage sind, die Kosten solher Arbeiten den Steuerzahlern aufzuerlegen; es wird immer möglich sein, die Benugzer der Wasserstraße nah t des Vorteils, der ihnen durch Ermäßigung der Schiffahrts]elbstkosien erwächst, zur gänzlichen oder anteiligen Kostendeckung in Gebührenform heran- zuziehen. Dieses Verfahren ersheint nit nur bei kanalisierten, sondern bei allen, auf irgend eine Art und Weise verbesserten Wafserstraßen der Billigkeit entsprehend, und zwar um so mehr, als auch die auf Benußung von Staatseisenbahnen angewiesenen Verfrachter der Alls gemeinheit eine entsprehende Vergütung leisten, in einigen Ländern auch Ueberschüffe Ee allgemeine Staatëzwecke in Gestalt der tarifmäßigen

rachten aufbringen.

s ie Annahme, daß ohne die unbeshränkte Möglichkeit der Finanzierung von Strombauten aus Schiffahrtsabgaben die weitere Gnt- wicklung des deutschen Wasserstraßenneyzes zum Stillstand kommen würde, ist angesihts der schwierigen Finanzlage und der hohen Anspannung aller Steuerkräfte sowohl im Reiche, als auch in den meisten Bundes- staaten gewiß begründet. In bezug auf Preußen kann jedenfalls gesagt werden; daß es für die fernere Verbefferung seiner natürlichen Wasserstraßen abgesehen von etwaigen völkerrechtlichen Verpflihtungen folange keine Mittel aufwenden fann, bis die in dem Laudengeleye vom 1. April 1905 vorgesehene Verallgemeinerung des Gebührenprinzips erreiht is. Der Stillstand in der baulihen Entwicklung der preußishen Wasserstraßen würde aber in Anbetracht ihrer Ausdehnung und Belegenheit R ohne Rückwirkung auf die Verhältnifse anderer Bundesstaaten bleiben. s

Achnlihe Erwägungen, wie die hier angestellten, sind übrigens schon bei dem Erlafse des Reichsgeseßes vom 5. April 1886, welches Bremen zur Erhebung von Sthiffahrtsabgaben auf der fär den Sees verkehr verbesserten Unterweser ermächtigte, in Betracht gekommen. Es wird ih wesentlich um eine Verallgemeinerung der damals maß- gebenden verkehr8politishen Gesihtpunkte und geseßgeberishen Beweg- gründe handeln. : i

Es mag an dieser Stelle {hließlich noch darauf hingewiesen werden, daß in England troy der außerordentlihen Bedeutung seiner Schiffahrtsinterefsen der Staat grundsäglich keine Mittel für See- \ciffahrtswege, Binnenwasserstraßen und Verkehrshäfen aufgewendet hat. Alle diese Schiffahrtsanstalten werden aus den Ge- bühren, welhe die Benußer zu zahlen haben, unterhalten; nur insoweit werden Zuschüsse der beteiligten Korporationen und in geringem Maße auch des Staats geleistet, als die volle Kostendeckung durch Sthiffahrtsabgaben nit erreichbar ift. Auch in Frankreich sind Bestrebungen auf allgemeine Wiedereinführung der übrigens niemals ganz beseitigten Schiffahrtsabgaben im Gange. Für die wichtigste französishe Binnenwasserstraße, welhe Paris mit dem nördlichen Kohlenbezirk verbindet, ist bereits in dem Wasser- straßengesey vom 22. Dezember 1903 ein Abgabentarif vorgesehen.

4) Nah dem Wortlaute des Artikel 54 können Abgaben erhoben werden für Anstalten, „die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind“, nah der neucn Faffung nur für Anstalten, die tatsählich eine verkehrsförderlihe Wirkung haben.

Daß die hierauf gerihtete Absicht des Unternehmers einer Siffahrteanstalt überhaupt und in wesentliGem Umfang erreicht wird, ift an sih niht immer selbstverständlich.

Die neue Fassung entspricht der Praxis und der Billigkeit.

5) Während in dem bisherigen Rene die Schiffahrtsabgaben auf natürlihen Wasserstraßen als Gegenleistung für Benußungsakte be- zeichnet sind, ift diese Ausdrucksweise in die neue Fassung nicht über- nommen.

Der Begriff der Benußung hat zu mancherlei Zweifeln nud Meinungsverschiedenheiten Bs gegeben. Man hat vielfa eine individuelle und unmittelbare Beziehung zwishen dem Benußzer und der benußten Anstalt als wesentlihes Begriffsmerkmal angesehen. Von einer Seite wurde sogar den Wehren im kanalisierten Flusse die Gigen- haft abgabefähiger Schiffahrtsanstalten Ee abgesprohen, weil die den Fluß befahrenden Schiffe nicht die Wehre, sondern nur die neben ihnen liegenden Schleusett „benußten“, obwohl nicht leßtere, sondern erftere der Schiffahrt dur Beg eung der natürlihen Fahrtiefe Vorteil bringen, während die Schleusen lediglich die DurWhfahrung der Staustufen möglich machen. Von anderer Seite und namentli auch von- der Praxis ist dagegen die allgemeinere, ent- ferntere und fkollektive Beziehung zwishen Verkehrsverbefserung und Abgabenpfliht als ausreihend erahtet und jedes irgendwie

in die Erscheinung tretende, wenngleich nur mittelbare Vorteil- cleben aus e Bestehen einer Schiffahrtsanstalt oder einer Gruppe