1909 / 64 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

gewitterten Knochen der Dinofaurier. Freilih besißen die obenauf- liegenden verwitterten Knochen wenig wissenshaftlihen Wert.

ganze, zusammengehörige Skelette zu finden. Die Deutsche Ostafrika- Linie hat der Expedition und ihrer Ausbeute auf ihren Dampfern die halbe Fra§Ÿt erlassen.

Im Keplerbund, Ortsgruppe Berlin, sprach am 10. März

der Professor Hamann- Stegliy über die Abstammung des Menschen nah den neuesten Untersuchungen. Der Vor- tragende entwarf ein Bil» der Wandlungen, die unsere Kenntnisse über die Herkunft des Menschen in den leßten Zten erfahren haben. Er betonte, daß das Hypothetishe aller Anschauungen der einzelnen Forscher seinen Grund finde in dem geringen Material an Skelettfunden des vorgeshihtlihen Menschen. So ist der Hypothese Tür und Tor geöffnet. Im Anschluß an Darwin herrschte am Ende des vorigen Jahrhunderts die Hypothese von der direkten Affenabstammung. Wie man die- einzelnen Tierstämme vonein- ander herleitet und innerhalb derselben die einzelnen Familien auseinander ableitet, so verfuhr man auch mit dem Menschen, der konsequenterweise Affenvorfahren zugesprohen erhtelt. Seinen prägnantesten Ausdruck fand diese Anschauung in den Werken von Huxley und Wiedersheim, deren Standpunkt nur vereinzelt bekämpft wurde, so von Virchow und Ranke. Eine Bestätigung \chienen die Anfichten von der Affenabstammung durch die Auffindung des sogenannten Pithecanthropus erectus auf Java zu finden. Heute scheidet aber dieses angeblihe Zwischenglied vollständig aus der Ahnenreihe des Menschen aus, wie auf Grund der anatomishen Betrachtung von Koll- mann, Adloff, Klaatsh u. a. nahgewiesen worden is. Weiter wissen wir aber durch Volz u. A., daß die geologishen Schichten, in denen der Pithecanthropus gefunden wurde, dem mittleren Diluvium ange- bôren, also einer Zeit, in der der Urmensch bereits gelebt hat. Eine Abstammung des einen vom anderen is also ausgeschlossen. Nah einer Besprechung der übrigen Skelett- und Schädelfunde schilderte der Vortragende die Versuche, mittels der Blutreaktionsuntersuchungen von Friedenthal, Nutall und Uhlenhuth die Verwandtschaftsverhält- nisse zwishen Affen und Mersch festzustellen. Er {loß \sich in der Würdigung dieser Untersuhungen an Adloff und Bumüller an, die diesen Ergebnissen nur einen geringen Wert zuerkennen, da sie in keirer Weise die Beziehungen des Menschen zu den Menschen- afen geklärt haben und überdies eine verschiedene Deutung zulassen. Den zweiten Teil des Vortrags nohm die Schilderung der Ergebnisse ein, zu denen Kollmann, Ranke, Adloff, Hubreht, Klaatsh, Schoeten- sack, Kohlbrugge u. a. gekommen sind. Alle diese Forscher leugnen die Affenabstammung des Menschen, indem sie die Trennung der beiten Stämme weiter zurückverlegen, als es bisher ges{chah. Ausführlih wurden die einzelnen Hypothesen, so die von Kollmann, geschildert, der auf die Aehnlichkeit des jugendlihen Affenschädels mit dem findlien Menschenshädel hinwies, und die Uebereinslimmungen zwischen dem Schädel der Anthropoiden mit den Neandertalrassen und den rezenten Menschen als auf Konvergenz beruhend erklärte, worin ihm Klaatsh folgte. Nach der Ansicht dieses Forschers stammt der Mensch aus einer niederen Wirbeltiergruppe der paläozoishen Zeit, die an ihren Extremitäten fünf Finger an Hand urd Fuß besaß. Von dieser Gruppe geben uns die Abdrücke im Karbon, Perm und Trias Kenntnis. Aus dkeser Gruppe haben fi die verschiedenen Säugetier- gruppen mit den mannigfaltigsten Umbildungen an ihren Exrtremitäten abgespaltet ; ein Rest ist die Stammgruppe, aus der der Ur- mensch hervorging, ausgezeihnet vor allem dur höhere Hirnent- wicklung. Die Affen stellen einen Seitenzwelg dar und werden aus der Vorfahrenkette des Menschen ausgeschieden. Sie haben eine ein- seitige Ausbildung erfahren und find gesunkene, reduzierte Wesen, was bewiesen wird dur die einseitige Umbildung des Eebisses mit seinen Konsequenzen für Schädelbau und Körperhaltung, mit seinen rie}igen Kaumuskeln und Eckzähnen, die im Kampf ums Dascin als Verteidigungêmittel entstanden find, während der Mensh während langer Zeiträume nit in einem sollen Kampfzustand gelebt haben muß. Nachdem die Untersuchungen Adloffs über das Gebiß des Menschen als Bestätigung der Klaatshshen Hypothesen angeführt wurden, {loß eine Schilderung des neuen Fundes von Schoetenfack den Vortrag. Der Vortragende betonte am Schlusse, daß alle Ausführungen der Anthropologen notwendigerweise einseitig seien, da sie immer nur die lörperlihen Eigenschaften des Menschen in Betracht ztehen, die psychischen aber beiseite gelassen haben. Erft die Vereinigung beider Betrahtungsweisen werde uns dereinst ein rihtiges Bild von der Her- kunft des Menschen geben können.

Verkehrsanstalten.

Die Königliche Eisenbahndirektion in Breslau teilt mit, daß die Erste K. K. Priv. Oesterreihishe Donau - Dampf- \chiffahrtgesellschaft beute den Verkehr nah allen Schiffs- stationen aufgenommen hat. Wegen Güterstauung in Bosna- Brod i} die Aufnahme von in gedeckten Wagen zu verladenden Göütersendungen in Wagenladungen, ausgenommen Militärgüter, für die bosnisch-herzegowinishe Staatsbahn, bis auf weiteres eingestellt.

Es gilt die in der Tiefe vollständig erhaltenen Knochen und hoffentlich As

Theater und Musik,

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Mittwoch, Otto Nicolais komishe Oper .Die lustigen Weiber von Windsor“, mit Herrn Schwegler vom Königlichen Theater in Wiesbaden als Gast in _ der Rolle des Falstaf gegeben. Fräulein Fiebiger, vom Héerzoglihen Hostheater in Dessau, singt für das erkrankte Fräulein Dietrih die Rolle der Anna Reih, Herr Dahn an Stelle des mit ärztlihem Attest beurlaubten Herrn Krasa den Dr. E In den übrigen Hauptrollen sind die Damen Hempel, Rothauser, die Herren Hoffmann, Mödlinger, Sommer und Lieban beshäftigt. Der Kapellmeister von Strauß dirigiert.

Im Königlihen Schauspielhause wird morgen das englische Lustspiel von W. S. Maugham „Mrs. Dot* in der be- kannten Besetzung wiederholt. Herr Vollmer spielt zum ersten Male nah seinem Erholungsurlaub wieder den James Blenkinsop.

Für die bevorstehende Aufführung von Goethes „Faust“, die Anfang nächster Woche im Deutschen Theater stattfinden wird, [iegt die dekorative Inszenierung in den Händen von Professor Alfred Roller aus Wien.

Im Neuen Schauspielhause wird morgen, Mittwoch, Goethes „Faust“ (I. Teil) zum 75. Male wiederholt. Den Faust gibt Hans Siebert, den Mephistopheles Max Grube. Das Gretchen wird, wie in allen bisherigen Aufführungen, von Charlotte Maren dargestellt.

In der am Donnerstag im Berliner Theater statlfiadenden Erstaufführung von Lothar Schmidts dreiaktigem Lustspiel „Nur ein Traum“ werden die Hauptrollen von den Herren Ernst Dumdcke, Albert Heine, Karl Meinhard, Hermann Pichha und den Damen Julia Serda und Josephine Sorger dargestellt.

__ Das Friedrtich Wilhelmstädtishe Schauspielhaus be- reitet eine Aufführung von „Othello“ von Shakespeare in der Ueber- seßung von Schlegel und Tieck vor. Die Dekorationen dazu sind von Leo Impekoven entworfen und werden von der Firma Obronski, Impekoven u. Co. ausgeführt.

In der St. Marienkirche veranstaltet der Königlihe Musik- direktor Bernhard Jrrgang morgen, Mittwoh, Abends 74 Uhr, ein Konzert unter Mitwirkung von Fräulein Hanna Bostroem (Sopran), Fräulein Julia Michaels (Alt), Herrn A. N. Harjzen- Müller (Baß) und Herrn Heinz Beyer (Cello). Das Programm enthält lediglich auf die Passionszeit bezüglihe Kompositionen von Bach. Der Eintritt ist frei. Programme mit Text kosten 10 y.

(Der Konzertbericht befindet sh in der Dritten Beilage.)

Mannigfaltiges. Berlin, 16. März 1909.

Im Ministerium der geistliGen 2c. Angelegenheiten fand unter dem Voisiß des Kabinettsrats Dr. von Behr-Pinnow eine Sitzung des ständigen Ausschusses der Deutschen Vereinigung für Säuglings\ch u statt, in der festgeseßt wurde, daß die erste Haupt - versammlu ng der Vereinigung und gleichzeitig der erste deutshe Kon - pres für Säuglingsschutß am 19. Juni 1909 in Dresden tagen oll. Sodann wurde eine Kommission zur Vorbereitung der Verhand- lung8gegenstände für den internationalen Kongreß für Säuglings- fürsorge eingeseßt, der im Jahre 1911 in Berlin stattfindet. Die Vorstand9wahlen ergaben als Vorsitzende die Herren: Kabinettsrat Dr. von Behr - Pinnow, Geheimer Obermedizinalrat Dr. Dietrich und Geheimer Kommerztenrat Lingner - Dresden; als Geschäftsführer : Professor Dr. Keller, Direktor des Kaiserin Auguste Victoria, Hauses ; als Shayßmeister : Verlagsbuchhändler Stilke.

__ Der Vaterländishe Frauenverein Charlottenburg hat in der Berliner Straße 137 ein Vereinshaus errihtet, das am 1. April d. I. seiner Bestimmung übergeben werden soll. Außer den zahlreichen Wohlfahrtseinrihtungen des Vereins, die in diesem Hause Aufnahme finden werden, wie Säuglingsfürsorge, Lungenkranken- fürforge, Bolkskühe, Milchkühe, Krankenkühe, Sch{hwestern- heim, Kripphe usw. wird hier auch eine Krankenpflege- anstalt mit etwa 50 Betten geschaffen werden. Der Verein will damit einem in leyter Zeit lebhaft erörterten Bedürfnis nah einem Krankenhause entgegenkommen, das ganz besonders zur Auf- nahme von Angehörigen des Mittelstandes bestimmt ist. Die über- weisenden Aerzte werden das Necht haben, in dieser Privatklinik ihre Patienten felbst zu behandeln. Der Preis soll je nah Lage des Zimmers einen Tagessaß von 6 bis höchstens 10 46 nicht übersteigen. An dem morgen, Abends 8 Uhr, im Moizartsaale stattfindenden 6. Vortragsabend des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller wid an Stelle des dur einen Unfall verhinderten Professors Ludwig Berahard Frau Gertrud Eysoldt vom Deutschen Theater aus klassishen und modernen Dichtungen vorlesen.

Das Parseval-Luft\chiff der Motorluftschiff-Studiengesell- {haft unternahm gestern von Bitterfeld aus zwei kürzere

Theater.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern- haus. 68. Abonnementsvorstellung. Die lustigen Weiber von Windsor. Oper in 4 Akten nach Shakespeares gleihnamigem Lustspiel von H. S. Mosenthal. Mußfik von Otto Nicolai. Musikalishe Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Negate: Herr Oberregisseur Droescher. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. (Falstaff: Herr Schwegler vom Ksöniglichen Hoftheater in Wies- baden als Gast.) Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 73. Abonnementsvorstellung. Mrs. Dot. Lustspiel in drei Akten von W. Somerset Maugham. Deutsch von B. Pogson. Regie: Herr Negifseur Keßler. Anfang 7X Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 69. Abonnementsvor- stellung. (Gewöhnliche Preise.) Dienst- und Frei- pläge find aufgehoben. Siegfried. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 74. Abonnement#vorstellung. Uriel Acofta. Trauerspiel in 5 Aufzügen bon Karl Bubßkow. Anfang 74 Uhr.

Neues Operntheater. Freitag: Gasispiel des Kaiserlich Nussishen St. Michaels - Theaters aus St. Petersburg: L'’Evontail. Sonntag, Abends 74 Uhr: 160. Billettreservesaß. ODienst- und Freipläßze sind aufgehoben. Wie die Ulteu sungen. Lustspiel in vier Aufzügen von Karl Niemann.

unsere Leut. Donnerstag: Traum.

Mittwoch hochzeit.

und

Der Köuig. Freitag, Abends

Mittwoch,

Freitag, Messina.

Dentsches Theater. Mittwoh: Die Räuber. Anfang 7| Uhr. Donnerstag: Revolution in KNrähwinkel. Kammerspiele.

¿ Aa oN! Der Graf von Gleichen. r. Donnerstag: Der Arzt am Scheidewege.

Karolinger. von Wildenbruch.

Freitag, Abends Anfang

| Berliner Theater, Mittwoh: Einer von |

Zum tau Qs (4 Uhr.

M Li reitag: Einer von unsere Leut. Komisch - phantastische Sonnabend : Nur eiu Traum.

Hebbeltheater. (Königgräger Straße 57/58.)

Neues Schauspielhaus. Mitiwoch, Abends 74 Uhr: Fauft, L. Teil.

Donnerstag: UAlt-Deidelberg.

Freitag: Zum ersten Male: Pech-Schulze. Posse mit Gesang von H. Salingrs.

Sonnabend: Pech-Schulze.

Lessingtheater. Mittwoh, Abends 8 Uhr: Donnerstag, Abends 8 Uhr: Griselda.

Schillertheater. ©. (Wallnertheater.) Abends 8 Uhr: Schwank in 3 Akten von Brandon Thomas. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Ein VBolksfeind. Abends 8 Uhr:

Charlottenburg. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Trauerspiel in 5 Akten von Ernst

Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die Karolinger.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer

Garten. Kantstraße 12.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der tapfere Soldat.

jeder Beziehung befriedigend verliefen. Die Fahrten haben zur eit

M ae t S E S Mi es en. e fanden beide unter der Führung des Oberleutr,

Stelling und des Ingenteurs Kiefer stait. N RanA

Die Mitgliederliste des Deutshen Schillerbundez die soeben ausgegeben wird, umfaßt diesmal 64 Seiten, des Schillerbundes leben jeht: an 327 Orten des Deutschen Reichs und

Darmstadt, Dorsten i. W. Flensburg, Frankfurt a. M, Hamburg, Haubinda,

Dresden, Eisena, Elberfeld, Erfurt Grimma, Hagen i. W,, Halle a. S. Holzminden, Husum, Jena, Langensaljq' Leipzig, Mainz, Plauen t. V, Posen, Nostock, S neide, mühl, Stade, Stettin, Uetersen, Weimar, Wiesbaden, Wolfen, büttel, Antwerpen, Brüssel, St. Petersburg, Der jeßt eben, falls ershienene ,Weimar-Führer“ des Deutschen Schiller, bundes umfaßt 32 Seiten und eine Karte. Die Einleitung bildet ein Aufsaß „Weimar und Jena“ aus Karl Lawprechtz » Deutscher Geschihte“, dann folgt eine gründliche und vollständige Schilderung der Weimarer Sehenswürdigkeiten mit genauen geshidts lihen- Angaben. Außer Weimar ist auch seine Umgebung, ferner von Thüringen E furt, Eisenach und Jena berücksihtigt. Ein sorgfältiges Perfsonenregister gestattet, die Stätten, die die zahlreichen Berühmt. heiten Weimars betreten haben, systematisch aufzusuchen. Ferner findet sich noch Auskunft üker Reise, Unterkunft und Verpflegung in Weimar; zum Schluß sind einige Stimmen über die Weimarer Nattonalfestspiele für die deutsche Jugend, die in diesem Jahre vom 6. bis 24. Jult zum ersten Male stattfinden, und auf dem Umschlag die Satzungen des Schillerbundes abgedruckt.

Breslau, 16. März. (W. T. B.) Infolge Schneefalles, der in der Nacht eintrat und heute vormittag noch andauert, ift der Straßenbahnbetrieb eingestellt worden.

Essen a. R, 15. März. (W. T. B.) Infolge einer tele, graphischen Benachrichtigung, daß in der Grube, Bliesenbach“ ein

werksgesellshaft und der Gesellshaft „Hibernia® ersucht, Benachrichtigung eingetroffen. es, die în großer Gefahr schwebende Zehe vor dem völligen Erfäufen zu retten Det Bergbauliche Verein ergänzt die Meldung über die Zehe „Bliesenbah" dabin, daß durch den auf „Bliesenbah* au?gebrohenen Brand die Be, dienungsmannschaft der Wasserhaltungswmaschinen infolge der Dämpfe zum Rückzuge gezwungen wurde. Durch das rechtzeitige Eintreffen der NRettungémannschaften gelang es, die Gase zu beseitigen, sodaß der Betrieb der Maschine wieder au*genommen werden konnte. Wenn

nah der Infolgedessen gelang

bätte N bleiben müfsen, wäre die Zehe infolge des Wafser- eindranges etroffen.

Hagen i. Westf., 16. März. (W. T. B.) Amtlih wird ge- meldet: Auf der Strecke Westhofen—Schwerte entgleiste gestern nachmittag 6 Uhr 40 Minuten in dem Güterzug 6846 3 Wagen, wodur beide Hauptgleise auf die Dauer von bezw. 3¿ Stunden gesperrt wurden und mehrere Personen- und Schnell¡üge erhebliche Verspätungen erbielten. Personen wurden niht ver- leßt. Der Sahschhaden is nit erheblich. Die Ursache der Ents- Ea une noch nicht aufgeklärt werden. Die Untersuhung ist eingeleitet.

Friedrihshafen, 16. März. (W. T. B.) Heute vormittag 9 Uhr erfolgte auf dem Gelände der Luftshiffbaugefellschaft die erste Landung des Neihsluft\chiffes auf festem Boden in Gegenwart des JInspekteurs der Verkehrêtruppen, Generalleu!nants Freiherrn von Lyncker und des Majors Groß. Bei der Landung, die sich im übrigen durhavs glatt vollzog, wurde das hintere linke Höhenfteuer in eine Baumkrone verwickelt und leiht bes{chädigt. Nah Entfernung des beshädigten Höhensteuers stieg das Luftschiff um 10 Uhr 20 Mei- nuten wieder auf und lantete um 11} Uhr glücklih bei Manzell bei der chwimmenden Halle.

Zürich, 16. März. (W. T. B.) Der Wiener Expreßzug ist heute vormittag in der Nähe von Wädenswil am Zürih-See entgleist. Sämtliche Aerzte der benahbarten Ortschaften wurden nach der Unglüdsftätte gerufen. Von Zürich i ein Hilfszug ab- gegangen. Nach einer Meldung sollen zwei, nach etner anderen vier Personen getdötet sein.

(Fortsezung des Amtlichen und Nichtamtlihen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)

Uebungófahrten, die, „W. T. B.* zufolge, beide glatt und in

\chule :

taþfere Soldat.

ersten Male: Nur ein

Mittwoch und folgende Tage: um Ameslie.

folgende Tage: Revolutions-

Carmen.

bis Sonnabend: Jm Flubsessel.

Mittrooh

2 v und folgende Tage: euu?

8 Uhr: Der König.

Charleys Taute. | getwitter.

Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander.) Käümmere Dich

Komische Oper. Mittwoh, Abends 8 Uhr:

Donnerstag, Abends 8 Ubr: Lazuli. Freitag, Abends 8 Uhr: Tieflaud. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Zaza.

Lusispielhaus. (Friedri{ftraße 236.) Mittwoch

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Shönfeld.)

Wo wohnt sie Schwank mit Gesang und Tanz in drei Akten von I. Kren und Okonkowsky. Gesangstexte von Alfr. Shönfeld, Musik y. Viktor Hollaender.

Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedrichstraße.) Mittwoch bis Sonnabend: Liebes-

Sonnabend, Nahhmittags 3 Uhr: Berliner Opern- | wirklih boxende Känguruh. Um 9X Uhr: Der Freischütz. Abends 8 Uhr: Der N ha Todt

Golgo, dex Seeräuber und Mädchenhäudler.

E e O Familiennachrichten. Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major Lebrecht von Blücher (Berlin- Wilmersdorf). Hrn. von Thümen (Kochsdorf bei Tshôpeln, O.-L.). Hrn. Hauptmann Hengstenberg (E-furt). Eine Tochter: Hrn. RegierungÒ- und Forstrat Kordvahr (Hildesheim). Hrn. Nudolf Baron von Vieting- hoff-Scheel (Jena). Hrn. Hauptmann Walter Bronsat von Shellendorff (Rudolstadt), Hrn. Karl Frhrn. von Müffling sonst Weiß genannt

(Dillenburg).

Gestorben: Hr. Oberst a. D. Gustav Cardinal von Widdern (Frankfurt a. O.). Hr. Haupt- mann Burghard von Boetticher (Lüderißbuht). Hr. Hauptmann Kaxl von Hänisch (Deuts Eylau). Hr. Generalkonsul Martin Burchardt (Berlin). 9§r. Justizrat "Dr. Simon Hirsekorn (Berlin). 9r. Amtsgerihtsrat a. D. Wilhelm Lyon (Wiesbaden). Hr. Amtsrat Gustav Bayer (Charlottenburg). Hr. Leutnant Harry von Webern (Breslau). Fr. Marte von Kummer, aeb. bcn Kummer (Trier). Fr. Martha von de Vos, geb. von Frish (Jizehoe).

Die Braut vou Konzerte,

Liederabend von Gita Lénárt.

Galapremiere. Truppe.

Debut:

8 Uhr: Rechts herum. N f ¿ûnd Nur kurze

Zeit:

Tage: Ettero Tiberio, eiserneu Muskeln.

Paet, treffliche vierbeinige

Baal Bechstein. Mittwoh, Abends 74 Uhr:

Zirkus Schumann. Mittwoh, Abends 74 Uhr: S Personen Therou-

Chriftitch Georges Milan. Nur noch einige der Mann mit den der unüber- Künstler.

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Hetidrih) in Berlin.

Druck der Norddeutshen Buchdruckeret und Verlags- Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32, s

Elf Beilagen

(eins{ließlich Börsen-Beilage), sowie die Juhaltêaugabe zu Nr. 6 des öffeut- lichen Anzeigers (einschließlich der unter Nr. ©® veröffentlihten Bekanntmachungen), Dees Kommanditgesellschaften auf Aktien und iengesellschaften, für die Woche vom

S, bis 13. März 1909.

Obre novitch

Das

des Auslands, Ortsgruppen gibt es 36: Apolda, Braunschweig, Caffe], 8

stehend bekannt gemacht.

Grubenbrand ausgebrochen sei, wurden durch Vermittelung des N Bergbauvereins Rettungsmann]schaften der Gelsenkirhener Berg E sofort Hilfe zu leisten. Diese sind sogleich abgegangen und kurze Zeit E

der Betrieb der Wafserhaltungsmaschinen noch eine Stunde länger

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.

d B L L

Amlliches. |

Deutsches Neih, 773 Bekanntmachung des Textes des Wechselstempel- geseßes. „a D

Vom 10. März 1909. Fi “8

Grund des Artikel 2 des Geseßes vom 4. März Aenderung des Gesehes, betreffend die Wechsel- wird der Text des Wechselstempelgeseßes nach-

Auf 1909 wegen stempelsteuer,

Berlin, den 10. März 1909. Der Reichskanzler. Jn Vertretung: Sydow.

Wechselstempelgeseßyÿ. Vom 4. März 1909.

& 1.

Gezogene und eigene Wechsel unterliegen dem Wechselstempel.

Von der Stempelabgabe befreit bleiben:

1) die vom Ausland auf das Ausland gezogenen und die im Ausland ausgestellten eigenen Wechsel, wenn sie nur im Auslande

ar find; ahlea B vom Inland auf das Ausland gezogenen, nur im Ausland, und zwar auf Sicht oder spätestens innerhalb zehn Tagen nach dem Tage der Ausftellung zahlbaren Wechsel, sofern fie vom Aussteller unmittelbar in das Ausland S werden.

Die Stempelabgabe beträgt: von einer Summe von 200 Und wentger. -. « «0,10 #, Aber 200 D Q. « + «( 2 E O O 4 800 „O 2+ 0,50 und von jedem ferneren 1000 4 der Summe 0,90 4 mehr, der-

gestalt, daß jedes angefangene Tausend für voll gerehnet wird.

gn ver S hmende U Die zum Zwecke der Berechnung der Abgabe vorzunehmende Um- rechnung Ves 2 einer anderen als der Reichswährung ausgedrüten Summen erfolgt, soweit der Bundesrat nicht für gewisse Währungen allgemein ¡u Grunde zu legende Mittelwerte fest)eßt und bekannt macht, nah Maßgabe des laufenden Kurses.

8 4. : Abgabe sind der Reichskafse sämtliche |

ür 7 ti i Für die Entrichtung der Inlarde teil-

ersonen, welche an dem Umlaufe des Wechsels im is adl haben, als Gesam!shuldner verhaftet.

8 5,

Als Teilnehmer an dem Umlauf eines Wechsels wird hinsichtlich der Steuerpflichtigkeit angesehen: der Aussteller, jeder Unterzeichner oder Mitunterzeihner eines Akzepts, eines Indcssaments oder einer anderen Wechselerklärung, und jeder, der für etgene oder fremde Nechnung den Wesel erwirbt, veräußert, verpfändet oder als Sicherheit annimmt, zur Zahlung p:äsentiert, Zahlung darauf empfängt oder leistet, oder mangels Zahlung Protest erheben läßt, obne Unterschied, ob der Name oder die Firma auf den Wechsel geseht wird oder nicht.

8 6. ie Gntrihtung der Stempelabgabe muß erfolgen, ehe ein in- vid, E von dem Aussteller, ein ausländischer Wechsel von dem ersten inländishen Inhaber (Z 5) aus den Händen gegeben wird.

Sl

Dem Aussteller eines inländishen Wechsels und dem ersten inländishen Inhaber eines ausländischen Wechsels ifl gestattet, den mit einem i: ländischen Indossamente noch nicht versehenen Wechsel vor Entrihtung der Stempelabgabe ledigli zum Zwelke der An- nahme zu versenden und zur Annahme zu präsentieren. Der Akzeptant eines unversteuerten Wechsels ist verpflichtet, vor der RNRückzabe oder lier anderweiten Aushändigung des Wechsels die Versteuerung des-

bewirken.

Men tue jeroch ein nicht zum Umlauf im Inlande bestimmtes Exemplar eines in mehreren Exemplaren ausgefertigten Wechsels zur Einholung des Akzepts benußt, so bleibt der Akzeptant von der Ver- pflihtung zur Versteuerung befreit, wenn die Rückseite des akzeptierten Cxemp!ars vor der Rückgabe dergestalt durhkreuzt wird, daß dadur die weitere Benuzung desfelben ug Indossieren ausze\chlofsen wird.

Wird derselbe Wesel in mehreren, im Kontext als Prima, Sekunda, Tertia usw. bezeichneten Exemplaren ausgefertigt, so |st unter diesen dasjenige zu versteuern, welches zum Umlaufe be-

stimmt ist.

& 9.

ußerdem unterliegt der Versteuerung jedes Exeniplar, auf welches eine be melärung E mit Ausnahme des Akiep!s und der Not- adressen geseßt ist, die niht auf einem nah Vorschrift dieses Ge- seßes versteuerten Exemplare sh befindet. Die Versteuerung muß C ehe das betreffende Exemplar von dem Aussteller der die Stempelpflichtigkeit begründenden Wechselerklärung, oder, wenn leßtere im Auslande abzegeben i, von dem ersten inländishen Inhaber aus d n gegeben wird. E A S versieudrten Wechselduplikat ohne Auslieferung eines versteuerten Exemplars desfelben Wechsels bezahlt oder mangels Zahlung prote\tiect werden, y ist die Versteuerung detselben zu be-

witken, che die Zahlung oder Protestaufnahme statifindet. Der Beweis des Vorhandenseins eines versteuerten Wechsel- duplikats oder des Ginwands, daß die auf ein unversteuertes Exemplar eseyte Wechselerklärung auf einem versieuerten Duplikat abgegeben ei, oder daß bei Bezahlung eines unversteuerten Duplikats auch ein versteuertes Gxemplar ausgeliefert sei, lieat demjenigen ob, welcher wegen unterlassener Versteuerung eines Wechjelexemplars in An-

\spruch genommen wird.

8 10. stimmungen im § 9 finden gleichmäßig auf Wechsel- aier E Lrvenduno welhe mit einem Orizinalindossament oder mit einer anderen urschriftlichen We-chselerklärung versehen sind. Jede solhe Abschrift wird hinsihilih der Besteuerung einem Duplikate

desselben Wechsels gleihgeachtet.

t die in den §88 6 bis 10 vorgeschriebene Versteuerung eines Wels, M a rébuvlikais oder etner Wechselabschrift unter- lassen, so ist der nächste, und, solange die Versteuerung nicht bewirkt ist, aud, jeder fernere inländishe Inhaber verpflichtet, den Wechsel zu versteuern, ehe er denselben auf der Vorder- oder Rückseite unterzeichnet, veräußert, verpfändet, zur Zahlung präsentiert, Zahlung darauf empfängt oder leistet, eine Quittung darauf seyt, mangels Zahlung

wahrer gegen Vorlegung eines nit versteuerten Exemplars oder einer nit versteuertcn Abschrift desselben Wechsels unversteuert vur aus- geliefert werden, wenn dieses unversteuerte versteuerte Abschrift zuvor auf der Rückseite dergestalt durchkreuzt ift, daß dadur die Benußung zum Indossieren ausgeschlossen wird. Ist dies nicht der Fall, so haftet der Verwahrer, der das mit dem An-

Berlin, Dienstag, den 16. März

8 12. Ein zur Annahme vesandtes Wechselexewplar darf vom Ver-

Exemplar oder diese un-

nahmevermerke versehene Exemplar unversteuert ausliefert, für die Stempelabgabe und verfällt, wenn sie nicht rehtzeitig entrichtet wird, in die im § 17 bestimmte Sa L

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Stempelabgabe wird erfüllt: | 1) durch Ausstellung des Wechsels auf einem mit dem erforder- lien AIRENUNpA versehenen Vordruck, oder

2) durch Verwendung der erforderlichen We@hselstempelmarke auf dem Wechsel, wenn hierbei die von dem Bundesrat erlassenen und bekannt gemahten Vorschriften über die Art und Weise der Ver-

wendung beobachtet worden sind. ú

Stempelmarken, welhe nicht in der vorgeschriebenen Weise ver- wendet worden {ind, werden als richt verwendet angesehen.

S 15. Der Anspru auf Entrichtung des Wechselstempels verjährt in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schlusse des Jahres, in wel@em der Wechsel fällig geworden ist. z Die Verjährung wird unterbrohen dur jede von der zuständigen Behörde zur Geltendmahung des Anspruchs gegen den Zahlungs- pflichtigen gerihtete Handlung. Wird die Verjährung unterbrochen, so beginnt eine neue Verjährung niht vor dem Schlusse des Jahres, in welhem die Unterbrechung stattgefunden hat. j Die Unterbrechung der Verjährung wirkt nur gegen denjenigen, gegen welchen die Unterbrehungshandlung gerihtet worden ist. Ist auf Grund des § 17 gegen eine der dort bezeichneten Perfonen ein Strafverfahren wegen Hinterziehung eingeleitet, so verjährt der Anspruch auf Entrichtung des Wechselstempels gegenüber dieser Person nicht früher als die Sirasverstgnn

In Beziehung auf die Verpflichtung zur Entrichtung des Wechsels stempels ist der Rehtèweg zulä|sig. Die Vorschriften des & 70 des Reichsfiempelgesezes vom 3. Juni 1906 finden Anwendung.

17% Die - Nichterfüllung der Verpflihtung zur Entritung der Stempelabgabe wird mit einer Geldstrafe bestraft, welche dem fünfitg- fachen Betrage der hinteriogenen Abgabe gleichkommt. / Diese Strafe ist besonders und ganz zu entrihten von jedem, welcher der nah den 88 4 bis 12 ihm obliegenden Verpflichtung zur Entrichtung der Stempelabgabe nicht rehtzeitig genügt hat, ingleihen von inländisGen Maklern und Unterhändlern, wele wissentlich un- versteuerte Wechsel verhandelt i

Der Akzeptant eines gezogenen und der Auésteller eines trockenen Wechsels können daraus, daß der Wechsel zur Zeit der Annahme- erklärung beziehungsweise der Aushändigung mangelhaft gewesen sei, keinen Cinwand gegen die geseßlihen Folgen der Nichtverfteuerung desselben entnehmen.

& 19. Ergibt in den Fällen der §8 17, 18 aus ten Umständen, daß eine Stng der Stempelabgabe nicht hat verübt werden können oder nicht beabsihtigt worden ist, so tritt eine Ordnungsstrafe bis zu

einhundertfünfzig Mark ein. d

Die auf Grund dieses Geseyes zu verhängenden Strafen sind bei offenen Handelsgesellshaften, Kommanditgesellshaften und Kommandit- gesellschaften auf Aktien gegen die zur Vertretung der Gesellschaft be- rechtigten Gesellshafter, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegen die Geschäftéfübrer, bet Genofienschaften, Aktiengesellschaften und sonstigen rehtsfähigen Vereinen gegen die Vorstandsmitglieder nur im einmaligen Betrage, jedoch unter Haftba1keit jedes einzelnen als Gesamtschuldner feslzuseßen. Ebenso ist in anderen Fällen zu verfahren, in denen mehrere Personen gemeinschaftlich oder als Ver- treter desselben Teilnehmers am Umlaufe des Wechsels beteiligt sind.

Die Vorschrift des Abs. 1 Sayÿ 1 findet entsprechende Anwendung im Verhältnisse des Vollmachtgebers zu dem Bevollmächtigten, welcher innerhalb der thm zustehenden Vertretuogsmacht im Namen des Voll- machtgebers eine der in den &8 6 bis 12 bezeihneten Handlungen vornimmt, bevor der Verpflichtung zur Entrichtung des Stempels

genügt ift.

& 21. ie Umwandelung einer nicht beizutreibenden Geldstrafe in eine Frelbeitostrafe findet nit statt. Auch ist, wenn der Verurteilte ein Deutscher ist, die Zwangsversteigerung eines Grundftücks ohne seine

Zustimmung nicht zuläsfig. 8 92.

Die Strafverfolgung von Hinterziehungen des Weselstempels 17) verjährt in fünf Jahren, von anderen Zuwiderhandlungen

; in einem Jahre. s "Die Vei] ay: beginnt mit dem Schlufse des Jahres, in welchem

l fällig geworden ist. M Eatedebie Veriäbrung unterbroh:n, so beginnt eine neue Ver- Mitung niht vor dem Schlusse des Jahres, in welchem die Unter-

rechung stattgefunden hat. 93,

insi@tlich des Verwaltungèestrasverfahrcns, der Strafmilderung und e ies der Strafe im Gnadenwege sowie hinsichtlih der Strafvollstreckung kommen die Vorschriften zur Anwendung, nah welchen sch das Verfahren wegen Vergehen gegen die Zollgesee -— in den von der gemeinschaftlihen Zollgrenze autges{lofsenen Bezirken aber das Verfahren wegen Vergehen gegen die Stempelgeseße

A den 88 17, 19 vorgeshriebenen Geldsirafen fallen dem

Fiskus desjenigen Staates zu, von dessen Behörden die Strafentschei- dung erlafjen ift.

24.

n den einzelnen Bundesstaaten mit der Beaufsichtigung des Giridiadie douteanliai Behörden und Beamten haben die thnen obliegenden Verpfl chtungen mit glelhen Befugnissen, wie sie ihnen hinsichtlih der nach den Landesgeseßen zu entrihtenden Stempelabgaben zustehen, au hinsichtlich des Ede ONERTES wahrzunehmen.

Außer den Steuerbebörden haben alle diejenigen Staats- oder Rott Ies und Beamten, denen etne rihterlihe oder Polizei- ewalt anvertraut ift, sowie die Notare, die Postbeamten und andere Bente, welhe Wechselproteste autfertigen, die Verpflichtung, die Besteuerung der bei ibnen vorkommenden Wechsel und Anweifungen von Amts wegen zu prüfen und die zu threr Kenntnis kommenden Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesch bei der nach § 23 zuständigen

1909.

stempel die protestierte Urkunde versehen oder daß fie mit einem Wechselstempel nit versehen ist. Â

& 26, Die Vorschriften dieses Gesetzes finden entsprehende Anwendung : 1) auf Verpflichtungsscheine über die Zahlung von Geld, sofern sie dur Jndofsament übertragen werden können, | 2) auf Anweisungen über die Zahlung von Geld, sofern sie durch íIndofsament übertragen werden können odex auf den Inhaber lauten oder fofern die Zahlung an jeden Inhaber bewirkt werden kann. Es macht keinen Unterschied, ob die im Abs. 1 bezeichneten Urkunden in Form von Briefen oder in anderer Form ausgestellt werden. Befreit von der Stempelabgabe sind Schecks mit der im § 29 Abs. 2 des Scheckgesetzes vorgesehenen Ausnahme sowie die statt der Barzahlung dienenden auf Sicht zahlbaren Playanweijungen, die nicht Schecks sind. Eine auf die Urkunde gesezte Annahmeerklärung mat den Scheck oder die Playanweisung steuerpflihtig, sofern der Annahme- erklärung rechtliche Wirkung zukommt. Die Versteuerung muß ers folgen, ebe der Akzeptant den Scheck oder die Playanweisung aus den Händen gibt. : In welchen Fällen Anweisungen, die an einem Nachbarorte des Ausstellung#orts zahlbar sind, den On gleich zu ahten sind, bestimmt der Bundesrat nah Maßgabe der drtlichen Ver-

hâältnifse. 8 27.

Urkunden, welche nah diesem Geseye stempelpflihtig sind oder auf welche die in diesem Geseße vorgesehenen Stempelbefreiungen An- wendung finden, sind in den einzelnen Bundesstaaten keiner Abgabe

unterworfen. Auch von den auf derartige Uikunden geseßten Uebertragungs-

vermerken, Quittungen und sonstigen auf die Leistungen aus diesen Papieren bezüglihen Vermerken dürfen landef geseßliche Abgaben nicht erhoben werden. Auf Proteste findet diese Vorschrift keine An-

wendung. os

§ Der Ertrag des Wetselstempels fließt in die NReichskafse. Jedem Bundesftaate wird von der jährlichen Einnahme, welche in seînem Gebiet aus dem Verkaufe von Stempelmarken oder ge- stempelten Vordrucken erzielt wird, der Beirag von zwei vom Hundert

aus der Reichskafse gewährt.

29. Die zur Ausführung dieses Bills nôtigen Bestimmungen werden

vom Bundesrat getroffen. : Der Bundesrat erläßt insbesondere die Anordnungen wegen der

Anfertigung und des Vertriebs der nah Maßgabe dieses Gesetzes zu verwendenden Stempelmarken und gestempelten Vordrucke sowie die Vorschriften über die Art der Verwendung der Marken. Er stellt die Bedingungen fest, unter welchen für verdorbene Marken und Vor-

drucke Grstattung zulässig ist.

Dieses Gese tritt mit dem 1. April 1909 in Kraft.

Auf die vor diesem Tage ausgestellten inländischen oder von dem ersten inländishen Inhaber aus den Händen gegebenen ausländischen Wechsel finden die Vorschriften des § 15 mit der Maßgabe Anwen- dung, daß die Verjährungsfrist von dem Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes an gerehnet wird, falls die Wechsel vor diesem Zeit-

fte fällig waren. a8 M das Gebiet der Insel Helgoland wird der Zeitpunkt des

Inkrafttretens des Gesetzes durch Kaiserlihe Verordnung unter Zus stimmung des Bundesrats feftgeseßt.

Beschluß des Bundesrats, betreffend die Deutshe Holz-Gesellschaft für O stafrifa.

Vom 17. Dezember 1908.

Der Bundesrat hat in seiner Sißung vom 17. Dezember v. J, beschlossen, der Deutschen Holz-Gesellschaft für Ostafrika auf Grund ihrer nachstehenden vom Reichskanzler genchmigten Saßungen die Rechtsfähigkeit in Gemäßheit des 8 11 des Schußgebietsgesezes zu verleihen.

Satzungen der Deutschen Holz-Gesellschaft für Oftafrika. 1. Allgemeine T LRL

S L Name und Siy der Gesellschaft. Unter dem Namen s „Deutsche Holz-Gesellshaft für Ostafrika“ wird auf Grund des Schußzgebie!8geseßes Reich8gesegblatt 1900, S. 813) eine Kolonitalgesellshaft ereiGjel, die ibren Sit in Berlin hat.

Gegenstand des Unternehmens.

Die Gesells(aft hat ¡um Gegenstand des Unternehmens die Ge- winnung und Verwertung von Nutholz in Deutsch. Ostafrika, ins- besondere Ost-Usambara und die Nußbarmachung der dur Abholzung gewonnenen Landflächen. Sie darf Eisenbahnen und Sägewerke erwerben, bauen und betreiben, überhaupt alles tun, was ihr zur Er- reihung des Gesellshastszwecke 8 geeignet erscheint.

weit in den Saßungen n cht ein anderes bestimmt ist, finden auf Tie Gesellschaft die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Vereine Anwendung.

& 4, ie Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlaffungen innerhalb des Deuben Pes und des deutsch-ostafrikanischen Schuggebletes zu

begründen und zu betreiben.

Dauer des nternehmens. Die Dauer der Gesellshaft ist unbeshränkt.

11. Grundkapital, Haftbarkeit, Mitgliedschaft und allgemeine Ver weltng dgrund nys,

ld Gr nndfapit Atxgt 925 000 Mark Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 9: tark neun» hundert fünfundzwanzigtausend Mark und ist eingeteilt in Anteile zu 1060 Mark. le Auf die Anteile ift bei Errichtung der Gesellshaft eine Anzahlung von 25 9/6 zu leisten, Vollzahlung ist gestattet. Ueber die Höhe und Termin der späteren Teilleistungen hat der

tsrat Bestimmung zu treffen. Ga E E lag erfolgen auf Aufforderung des Vorstandes an die

n bezeihnete Stelle. E Durch Beschluß des Aufsichtsrats kann innerhalb einer Frist von 5 Jabren nah der Gründung der Gesellschaft das Grundkapital dur Bareinzahlungen bis auf den Betrag von 2 000000 Mark zw Millionen Mark erhöht werden. Weitere Erhöhungen kann dis

rotest ben läßt oder den Wechsel aus den Händen gibt. Auf die A O a nftanta verwirkten Strafen hat die Gntrichtung der

Abgabe dur einen späteren Inhaber keinen Einfluß,

Behörde zur Anzeige zu bringen. e Wechselordnung zurückzubehaltenden Abschrift Ln, L T Ae D mit welhem Wechsel-

| des Protestes i ausdrücklih zu bemerken,

Hauptyersammlung beschließen.