1909 / 66 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

richtig!) Der Herr Abg. Häusler hat gemeint, Schuhzeug würde aus dem Waffenreparaturfonds beschafft. Kenne ih niht! Alle diese Fonds werden revidiert; es müßte aufgefallen sein, wenn solche miß- bräuhlihe Verwendung mehrfah stattgefunden hätte. Es könnte ih nur um einen einzelnen Fall handéln; ich würde dankbar sein, wenn der Herr Abg. Häusler mir einen solhen Fall nennt mir ift ein soler nicht bekannt. Er darf niht vorkommen, es würde ein schweres Vergehen fein! Er hat gesagt, es gebe keine Garantie, daß niht s{chwarze Kassen aus Ersparnissen gebildet würden. Wiederum ein s{chweres Vergehen, das ein Offizier begehen würde, „der derartige Dinge machen würde. Weiter: Geschirre und Kutschen würden aus dem Düngerfonds gekauft. Das ist verboten! Ich glaube, daß die Vorgeseßten durchaus darauf halten, daf: aus solchen Fonds derartige Beschaffungen nicht stattfinden.

Meine Herren, das sind alles {were Anklagen; ih meine, wenn man folhe Anklagen ausspricht, dann sollte man do au sagen: da und da ist es vorgekommen (lebhafte Zustimmung); aber man follte nicht einfah solche Anklagen in die Welt seßen, die doch für die Armee shwer beleidigend sind. (Sehr richtig !

rets.) Ich kann nur aufs ernsteste warnen vor derartigen Dingen,

Die Folge derartiger Qualifikationsberihte würde einfach die sein, daß neben den öffentlichen Qualifikationsberihten noch andere her- liefen. (Sehr richtig! rechts. Lebhafte Rufe: Hört, hört! links.) Das würde die Folge sein, meine Herren. (Hört, hört ! links.)

Der betreffende höhere Vorgeseßte würde sih ten Oberst heran- nehmen und einfa sagen: ja, Sie haben ihn ja sehr {ön quali- fiziert, aber wie is er denn eigentli ? (Große Heiterkeit rechts.) Ich würde das au niemand verdenken. die allein, wenn sie lesen würden, sie find als nervös bezeichnet, ja die Wände hercufgehen würden. Das würden höht unerquickliche Szenen werden. (Sehr richtig rechts.) Schon deshalb, um dem aus dem Wege zu gehen, wird der Mann sagen: gut, lafsen wir es dabei, ih werde den Vorgeseßten hon sagen, wie ex ist. Lassen wir das System, meine Herren, wie es ist. lie und gerechte Meinung wohlwollender Männer, die über ihre

Herren, da käme eine Unruhe in das Offizierkorps hinein, eine Disziplinlosigkeit \chließlih, die ganz übermäßig wäre. (Sehr richtig !

von denen ih hoffe, daß sie niemals eintreten. (Sehr gut! rets.)

Es gibt viele nervöse Leute, j

Es ift gegründet auf die ehr-

Meine Herren, anders ist es aber, wenn davon gesprochen wird, daßd Adel im Avancement bevorzugt würte. Das, melne Herren, ist nicht s,

der seit lançer Zeit an Stellen steht, entscheiden bat. Das kann ih Ihnen sagen: ih habe noch niemal

gefragt und hier die anwesenden Offiziere sind Zeugen, und w { ich etwas sagte, was niht wahr wäre, A

Sie sih, daß mi immer nur etner unterbriht, wenigstens verstehen (Große Heiterkeit), Stimmen kann ih niht antworten. j Nach diesen Grundsäßen habe ih mein Ich muß es aber auf das allerbestimmteste leugnen, daß auch bet d , Versezung in den Eeneralstab der Adel bevorzugt würde. Dag il | einfach unwahr. Jch bin selbst im Generalstab gewesen. Ih bi hier als Leutnant kommandiert und i

(Lachen links.) Ste können laher, foviel Sie wollen, dadur ]

M 7 1 ' wi b h Sache niht wahr. Sie können mit einem Manne eigentlich nit «A : wo er über diese Dinge mit i i

ih glaube, ih würde i E | Achtung siaken —, ih habe noch niemals gefragt: ist der Mann v 4 ist er unadelig? sondern: ift er tüchtig? (Zurufe links.) Meh E ; Herren, unterbrehen Sie mich doch nicht immer, oder bielleiht einige i dann kann ih ih aber auf ein Gemurmel yo, ç : 8

emislerium gebilde, M e rdemist Seiner Majestät dem Kaiser durchdas Reichsmilitärgesez aus- drücklih übertragen, die Vorschriften über die Handhabung der Disziplin zu erlassen. Völlig frei und unbeschränkt in der Ausübung dieser Rechte und

bin in den Generalstab verseßt Pflichten ift Seine Majestät natinlih niht; tenn er hat eirmal ge-

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Donnerstag, den 18. Mär

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

der Offiziere gestellt werden.

hältnisse der Offiziere muß er si bei seinen Vorschlägen einerseits nah den Truppenetats und nah den Bestimmungen, anderseits nach den Qualifikationsberihten rihten. Hinsichilih der Beachtung der Etats Fontrolliert sowohl das Kriegs ministerium als auch der Rechnungshof, binsichtlih der rihtigen Verwendung der Offiziere ergibt ih die

Kontrolle ganz von selbst durch di: Ansprüch?, welche an die L-istuagen D1s Militärkabinett würde überhaupt

Staatsanzeiger.

Ansichten auseinandersezt, und Seine Majestät über den Fall ent- scheidet und sagt: ih neige mich mehr diefer Auffassung zu oder jener. Ich bin nie in der Lage gewesen, solange ih hier im Kriegsministerium stehe, in große Differenzen mit einem dieser Herren zu gelangen. Sehr interessant if es nun, daß ih in einer Zeitung vor einiger Zeit gelesen habe, daß alle Direktiven und jede VFnitiative in der Heeres- verwaltung für die Organisation und so weiter und so weiter vom Militärkabinett ausginge. Nun, meine Herren, wenn das Kriegs-

wisse Dinge dur die Konventionen abgegeben, anderseits ist er ein- ch das Budgetreht des Reichstags. Zur Ausübung der ihm verliehenen Befugnisse, Pfl'hten und Rechte bedient Seine Majeftät ih verschiedener Organe, des Kriegsministeriums, des Chefs des Generalstabs der Armee, des Militärkabinetts und anderer. Es ift

gar nicht in der Lag: sein, auf die Dauer Offiziere, welche nit geeignet sind, in besonderen Stellungen zu verwenden, sie würden doch | nihts leisten, und es würde über sie berichtet werden, daß sie niht zu brauen wären, und dann wliden sie zurückgezogen werden. Ein solhes System der Willkür würde sich also gar niht halten lafsen.

ministerium eine so vertrottelte Behörde wäre (Heiterkeit), fo müßte man doch eigentlich sehr dankbar sein (Sehr rihtig! rechts. Heiter- keit) und müßte das Kabinett loben, daß do an irgend einer Stelle jemand wäre, der die Sahe vorwärts bringt, aber nein, es wird aufs allerbitterste getadelt. Nun, meine Herren, die Logik kann

i E A e O e N glaube L niht | worden. Wir haben niht danach gefragt: find tier Adelige oder find : ! rets. nere daran, meine Herren, hier Unadelige, sondern wt hab h welche Dinge vor einigen Jahren passiert sind in einem N / i é L N

tachbar- sind dankbar gewesen, daß man uns ausgesuht hatte. Ab i u lande, das ih nit weiter bezeihnen will, wo die Qualifikations- | dem alten Feldmarschall Moltke nit e daß er L un 1 n

rets.)

Meine Herren, die Herren Abg. Häusler und Muüller-Meiningen sind nun auch auf die Qualifikationsberichte zu sprehen gekommen und haben es beanstandet, daß diese Qualifikationsberihte geheim

geengt dur

Unterschied machte.

seien. Es scheint mir, daß gegen alles, was geheim ift, eine heilige Sweu vorliegt. (Lebhafte Rufe: Sehr ritig! in der Mitte und links.)

Meine Herren, ohne irgend welche vertrauliche Verhandlung von Dingen kommt man im praktischen Leben überhaupt gar nitt aus. (Sehr richtig ! rechts.) Die Budgetkommission verhandelt Dinge geheim, die Fraktionen halten geheime Sißungen. Es gibt do au zweifellos gewisse Sachen, die man gar nit durch Gesetze regeln kann, sondern bei denen und dazu gehören nach meiner Meinung pflihtmäßige Beurteilungen, Abgabe von Meinungen man appellieren muß an moralishe Faktoren, an das Gewissen, an die Pflichttreue, an das Wohlwollen, und ih glaube, daß das bei Auf- stellung unserer Qualifikationsberihte durhaus geschieht. Das sind unsere Vorschriften. (Abg. Ledeb our: Es sind do Menschen, die die Vorschriften auszuführen haben !) Natürlich sind es Menschen, die es auszuführen haben (Abg. Ledebour: Das ift nicht kontro[lierbar was die schreiben !), und zwar, Herr Abgeordneter, der Sie fo freund- lih waren, mih zu unterbrechen, sind das ehrliche, anständige und nah ihrem ganzen Charakter gefestigte Menschen. Andere stellen Qualifikationsberichte nit aus; junge Leute werden mit der Aufstellung von Mualifikationsberichten niht beauftragt, sondern nur Offiziere, denen Seine Majestät die Führung eines Offizierkorps anvertraut hat. Da hat man also doch wohl alle Garantie, daß diese Offiziere mit Aufbietung aller Kraft daran gehen, fo gereht wie irgend môg- lih zu urteilen. (Sehr richtig! reis.)

Nun sagt der Herr Abg. Häusler, daß es notwendig wäre wegen der menshlihen Schwächen, diese Qualifikationsberihte niht geheim zu halten. Ich möchte sragen, ob denn diejenigen, die qualifiziert werden, nicht auch dieselben mens{lichen Schwächen haben wie die- jenigen, die sie beurteilen! (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Es wird Ihnen auch \{chon vorgekommen sein, daß sebr eitle Leute lebhaft widersprehen, wenn man sie auf diese Eitelkeit hinweist. Fh habe s{on Leute gekannt, die haben \ich für Löwen gehalten, und sie waren doch nur (Zuruf: Hasen! Heiterkeit) sagen wir mal : Hammel! (Große Heiterkeit.)

Und, meine Herren, was steht eigentli in dem Qualifikations- beriht drin? Der Inhalt der OQualifikationsberihte ist das, was Vorgeseßter und Untergebener miteinander durchgemaht haben. Ih möchte glauben, jeder Untergebene weiß ungefähr, was der Vorgesette von ihm denkt. (Sehr gut! rechts.) Er sieht ihn bei seiner Beschäftigung fast täglih, er beobachtet ihn, er prüft ihn er kennt ihn meistenteils durchaus, er sagt ihm genau, was er an ibm auszuseßen hat, er lobt ihn, er tadelt ihn. Es kann eigentlih für leinen Untergebenen ein Zweifel sein, was an ihm ist, (Sehr richtig! rechts.) Er wird ja nun auch niemals nur von einem Manne beurteilt, sondern er wird von einer Reihe von Vorgesetzten beurteilt. Die Vorgesetzten reisen so viel, sagen die Herren. Sie reisen nit zum wenigsten, um die Offiziere kennen zu lernen und ih ein eigenes Urteil zu bilden. Wenn ein Untergebener fals beurteilt wird nach Ansicht eines höheren Vorgeseßten, so wird ohne weiteres entweder das Urteil ausgeglihen, oder es wird doch darauf aufmerksam ge- macht : dieses Urteil {eint mir nit ganz richtig zu sein, und es wird eingeshränkt. So durchläuft diese Qualifikation big zum kom- mandierenden General vier JInftanzen, von denen der betreffende Offizier beurteilt wird. Nun meine ih, da wird doch wohl ein ziemlih rihtiges Urteil zustande kommen.

Es ift bereits in unseren Vorschriften vorgesehen, daß der I der Qualifikationsberichte dem einzelnen unter besonderen «Meri mitgeteilt werden kann, und es ist ferner vorgeschrieben, daß ein Offizier, welcher seine Stelle nit mehr ausfüllt, Mitteilung davon erhält, damit er niht davon überrascht ift, wenn die Frage an ibn berantritt, etwa seinen Abschied zu nehmen oder in e'ne andere Stelle

verseßt zu werden. Jch meine, die vorhandenen Garantien sind doch ret bedeutend. Jch erinnere mih aus meiner frühesten Jugend daß mein Negimentskommandeur einen etwas loderen Leutnant fomten Ließ, ihm seinen Qualifikationsbericht vorlas und sagte: was sagen Sie nun? Das war ein Mann von Selbsterkenntnis, und er sagte: Herr Oberst, ih hatte gedaht, er wäre noch shlehter. (Große Heiterkeit.) Aber, meine Herren, solche Selbft- erkenntnis haben nur wenige. Und nun wird gefordert, der ke- treffende soll sich über einen solchen Qualifikationsberiht au be- shweren können. Da weiß ich nun wirklich nit, wie das gemact werden foll. Jst der höhere, über dem Negimentskommandeur stehende Vorgeseßte mit dem Qualifikationsbericht einverstanden, dann ist die Sache erledigt, dann kann aus der Beschwerde nichts werden : ist er niht damit einverstanden das habe ih schon gesagt ist die Sache wahrscheinli ausgeglichen. i Nun ift es doch ganz undenkbar, daß über die Qualifikations- berihte im Offizierkorps gesprohen werden könnte; das halte ih für gänilich unmögli. Wenn jedem Offizier sein Qualifikationsberiht offen gelegt würde, wenn überall in den Offizierkorps gesprohen würde: ih habe eine famose Qualifikation na, ich habe eine ein bißchen s{chlechtere ih habe

berihte niht von dem Vorgeseßten geschrieben wurden, sondern von ganz anderen Leuten (Zuruf von den Sozialdemokraten : Noch shlimmer !) wo der Offizier beurteilt wurde na seiner politishen oder religidsen Haltung. Dann kam ein neuer Viinister, und der entdeckte den Stein der Weisen und sagte: ih weiß jeßt, wie ih es machen werde; ih werde die Offiziere jeßt immer nah ihrer dienstlichen Qualifikatioa beurteilen und dana verseßen oder anstellen. Rd Herren, haben wir seit hundert Jahren gefunden.

Meine Herren, der Herr Abg. Müller (Meiningen) ist nun auh übergegangen auf ministeriums. Gewiß, meine Herren, man kann zugeben, es ift etwas

nicht Vertreter des Herrn Reichskanzlers, Untergebener ; ih bin nur in bezug auf den Etat an ihn gewiesen. Das steht aber im Zusammenhang mit unseren ganzen bundesstaat- lihen Verhältnissen, und ih glaube, daß daran auch wenig zu ändern ist, daß es auh nit vorteilhaft sein würde, daran zu ändern.

Gr hat nun aber gemeint, es wäre so sehr shlimm, daß ic in den Etatsachen gegenüber den kommandierenden Generalen, wenn sie sich mit dem Chef des Militärkabinetts geeinigt hätten, gar nihts mehr zu sagen hätte. Na, meine Herren, da bin ih nun doch anderer Meinung. (Heiterkeit rets.) Das Kriegsministerium ist die bödhfte Verwaltungsftelle in der preußishen Armee, und mir ist es auh noh nie vorgekommen, daß wegen einer Verwaltungsmaßregel, d!e ih ge-

Wenn er remonsftriert, kann er nicht remonstrieren an e des Militärkabinetts, Herr Abg. Müller, fondern e per n remonstrieren an Seine Majestät den Deutschen Kaiser und König von Preußen (Zuruf links), das i} nicht dasselbe, o bitte um Verzeihung! und dann wird Seine Majestät fragen : hôre mal wie ist das eigentli? wie liegt die Sache ? Das ist das einzige was vorkommen kann. Wenn der Herr Abg. Müller (Meiningen) das bedenklih findet, dann muß er überhaupt den König von Preußen als Kriegsherrn ausscheiden. (Sehr richtig! rets. i Gewiß, anders ift es niht mögli ! (Zurufe links.) Meine Herren, nun ist der Herr Abg. Müller (Meiningen) auf eine andere Seite gekommen und in der Tat auf eine ernste, das ift die Frage der Berücksichtigung des Adels in der Armee. Sit dec

in einer Zahl will ih lieber sagen —, wie wir es nicht gek

, i t haben, adelige Regimenter gebildet. : on gewisse Regimenter, die angefangen haben, seit längerer Zeit nur

daß sih die Kommandeure wohl gescheut haben werden, zu sagen: wir nehmen nur Adelige; denn dazu ist kein Regimentskommandeur in der Armee befugt. Sie werden aber genügend Zulauf gehabt haben, haben die Adligen genommen und haben die Un- | adeligen abgewiesen. Ich bin wie sih diese Saten jeßt geftaltet haben, in keiner Weise ein- ! verstanden. (Hört, hört! links.) JIch hoffe, meine Herren, daß | Abbilfe geshaffffen wird, denn nach meiner Ueberzeugung muß | Abhilfe geschaffen werden. (Sehr gut! links.) Ich stimme ganz

dem bei, daß es in keiner Weise ¿uläfsig ist, daß “es um ! Schaden der Armee ist, wenn “man es aufkommen läßt, von ! Regimentern erster und zweiter Klasse zu sprehen (Sehr gut! links)

und die adeligen Regimenter etwa als erster Klasse und die unadeligen als zweiter Klasse bezcihnen zu wollen. (Zurufe links.) | Meine Herren, unterbreten Sie mihch doch nit! Nachher i kommen Sie heran zum Reden! (Heiterkeit.) Ich halte das für einen großen Schaden für die Armee. Es hat \ich das allmählich entwickelt, und es ist sehr eigentümlih, daß das in unserer Zeit | geschieht oder geshehen ist. Denn ih habe Ranglisten von Regi- ! mentern gehabt, die jeßt nur aus adeligen Offi„ieren gebildet sind | und die doch im Jahre 1813, 1814, 1815, in den Jahren 1866 und 1870 bürgerlihe Offiziere vor dem Feinde verloren haben, Offiziere die den Ruhm dieser Regimenter begründet haben. Das follten ibre Kommandeure niht vergessen. (Bravo! links.) Das paßt au nicht für die allgemeine Wehrpflicht. (Sehr richtig! links.) Wer die Geschichte der preußishen Armee kennt, der kennt damit allerdings |

au die Geschichte des preußishen Adels. Der preußische Adel hat | Gut u: d Blut geopfert im Heeretdienste, und die Traditionen | des Heeres knüpfen nit allein an die Herrscher, an die Schlathten, sondern sie knüpfen au an die Geschlehter dieser Familien an, die | alles geopfert haben, die als Führer den preußischen Köntgen und dem | preußischen Lande Großes geleistet baben. (Bravo! rechts.) Es wäre hôhst unproktisch, diese Familien zu vernaclässigen, weil fe au / heute noch eine Quelle sind für einen guten und tüchtigen Offizters- ersaÿy. Aber ih bin au überzeugt, diese Familien selbst wollen es gar nit, daß dadurch etwa das bürgerlie Element ¡urückgedrängt wird, (Sehr wakr! rechts, Lachen links.) Meine Herren, wir find heute auf das bürgerlihe Glement angewiesen, und wir wollen niht vergessen, daß einige unserer größten Offiziere in der Armee

eine ganz shlechte (Bewegung rets) usw. usw., ih glaube, meine

bürgerlicher Abstammung gewesen find.

Diesen Stein der | ist die sogenannte zweite Abteilung, in der der Aufmarsh und die S ee Es ift für jeden | Offizier eine Ehie, dort hinz:.kommen. Diese Abteilung ist jegt dreh 2 mal hintereinander in den Häuden bürgerlicher General stabsoffi ziere

die staatsrechtlihe Stellung des Krciegs- j (Zuruf links.) Weil sie tüchtiger waren, aber nicht deshal,

sehr Wunderbares: ih vertrete hier nicht den Etat als preußischer | Kriegsminister, sondern als Bevollmächtigter zum Bundesrat, ih bin | ih bin nicht einmal sein |

troffen habe, irgend ein kommandierender General remonstriert hätte. |

Zuruf links). !

Tat haben sih bei uns in unserer Armee in einer ganzen Anzahl oder , G8 sind da gewisse Garnisonen, |

adelige Aspiranten aufzunehmen. (Hört, hört! links.) Ih denke mir, |

seine Berechtigung und

mit dieser Art und Weise, | die Verfassung dem

| hergestellt und erhalten wird.

Deshalb empfinde ih es als eine Beleidi | des Chefs des Generalstabs der Armee, wenn Herr i | Dr. Müller (Meiningen) sagt, :

; adeligen Offizieren beseßt werden. Dr: Müller (Metningen) das zurücknimmt. (Zurufe links.) Meine Herren, die wichtigste Abteilung im Großen General stah

| ganze Mobilmachung des Heeres bearbeitet wird. | gewesen.

| tüchtiger, weil sie bürgerlich waren! Davon ift keine Rede. eine merkwürdige Logik, die Ste baben. (Heiterkeit.)

j Das | î

! drei Abteilungshefs mit. Ste hießen: Bronsart von Schellendorff [,

| der nachherige Minister, von Verty au Minister, und von Brandenstein, | j Wenn wir heute mobil machten würden | in diefen Stellen mindestens zwet unadlige Offiziere sein, auch bier : | fehr tüchtig, aber wiederum nit tüchtig, weil fie bürzerlih find, (f Alfo ih bitte den Herrn Abg. Dr. Müller (Meiningen)

f ps leider zu früh vers‘orben.

| (Heiterkcit.) noch einmal, seine Nachrichten daraufhin noch einmal zu reytdicren,

| Wenn er sonst gut beraten is in dieser Richtung ist ec falsch |

beraten!

j § C ! , A, | Meine Herren, wir haben eine geringe Anzah?, vielleit augen,

| blickli gar keine mehr unter den kommandierenden Eeneralen, die | unadlig sind. Warum ? Weil eine Anzahl von ihnen in diesen boben | Stellungen geadelt sind, ebenso bei den Divisionskormamandeuren. Da

ist dem Herrn Gaedke vorgeworfen worden, daß er diese zum Adel |

| mitzählte. Er hat gesagt: ein Unsinn. Wie kann ic) die mitzählen,

| da Fönnte ih ja bis auf so und so viele Generalionen zurüdgeben!

| Meine Herren, das ist doch ganz falsch! Die Offiziere sind in diese | hohen Stellungen gekommen infolge ihrer Tüchtigkeit als bürgerlide

j Offiziere, und haben den Adel bekom'ne.i aus Snade, als einen Beweis

e Anez:kennung von Seiner Viajestät für ihre guten Leistungen,

4 on denen fann man doh nit sagen, daß sie diese Stellungen als

| «dlige erstiegen haben. (Sehr ricktig! rechts.)

Meine Herten, der Herr Abg. Müller (Meiningen) und der Herr Abg. Haeusler andere glaube ich au baben nim noch die Stellung des Militärkabinetts berührt. Ich mötte hierüber nur einige Worte sagen. Ih bin überzeugt, bet der vorge- faßten Meiaung, die Sie haben, werden Sie (rach links) ja ad vielfa lachen; aber das, was ih Ihnen sage, entspricht der Wei: klih-

| keit, wie die Sache in der Tat ist, und wie sie sich verkält. i

Meine Herrey, das Militärkabinett bat sich entwickelt mit der

unter der Leitung, unter dem Oberkommando der

Preußen. Wenn man die Stellung des Kabinetts,

seine Zuständigkeit verstehen will, muß

welhe Rechte und Pflichten dur ie König von Preußen bezw. dem Deutschen

Katser zuerkannt find. Der Artikel 46 der preußischen Ver-

fafsung lautet: Der König führt den Oberbefehl über das Heer und

der Artikel 47: Der König beseßt alle Stellen im Heere. Auf

Grund dieser Verfafsungsbest mmunzen hat Scine Majestät der König

Wilhelm L unterm 28. Januar 1861 die bekannte Allerhöchste

Kabinettsorder ergehen laffen, welche die ministeielle Gegenzeihnung

on militärischen Grlafsen, Orders und Befeblen regelt. Nach dieser

Allerböchsten Kabinettsorder soll zn Ernennungen und Verabschiedungen

von Offizieren sowie alle sonsti.en Armeebefehle, welche ‘bei Etat

nit alterieren, überhaupt nicht gegenrgezeichnet werden. Der König nimmt also Ernennungen usw. von Offi teren vor auf Grund der ihm zustehenden Kommandogewalt, auf Grund der er auch die Armee

| Armee, Könige von

man fsih vergegenwärtigen,

kommandiert, seine Willensmeinunz über Ausbildung, Erziehung des

Offizierkorps usw. kundgibt und überhaupt Armeebefehle erläßt, nicht als Afte der Regierungsgewalt, sondern als Oberbefehlshaber des Heeres,

| Die Allerhö@ßste Kabinettsorder vom 18 Sanuar 1861 gilt überall als

! rechtsgüstig, undes ist niht nur von namhaften RNechtslehrern, sondern auch

im Neichêtag anerkannt worden, daß sie Kommandosacen und Necierungs- akte in korcekter Weise geschieden habe. Die Neichoverfassurg hat dem

¡ Köntg von Preußen von seiner Befehlsgewalt über das preußische Heer

nihts genommen. Nach Art. 63 steht das Heer unter dem Befebl des Kaisers, welcher weiter die Pfl‘cht und das Necht hat, dafür Sorge gu tragen, d2ß innerhalb des deutschen Heeres alle Truppenteile voll- ¿âhlig und fkriegstühtig vorhanden find, und daß Einheit in der Orçaaisation und Formation, in Bewaffnung und Kommando, in der Ausbildung der Mannschaften fowie in der Qualifikation der Offizi re Zu diesem Behufe ist der Kaiser ermächtigt, sich jederzelt durch FInspektionen Le e S der einzelnen Kontingente zu überzeugen und die Abstellung der dabei vor- gefundenen Mängel anzuordnen. Auch ernennt der Kaiser als König von Preußen die Osfitere feines Kontingents, also des preußi/chen Heeres und der ihm durch Konventionen angeschlossenen Kontingente,

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

j daß die besten Abteilungen in [L Generalstab mit adeligen, die \{chle{chteren oder die s{wierigen u F A Ih hoffe, daß Herr Abg, [%

Meine Herren, der Feldmarschall Molike haite im Kriege 1870/71 |

ohne weiteres klar, taß einzelne dieser Befugnisse der Mitwirkung des Kiiegsministers sih sehr wohl entziehen können, indem sie Dinge be- treffen, die mit der Verwaltung in weiterem oder engerem Sinne oder mit dem Etat in keiner Weise kollidieren und sich darstellen als reine Akte der Kommandogetwoalt, also Dinge, die ledigli den Oberbefehl

betreffen, den Seine Majeftät allein führt. S Wie schon gesagt, ist es in Preußen allzeit üblih gewesen, daß

als eine Sache der unmittelbaren Kommandogewalt angesehen hat. Diese Art ist au bestehen geblieben nah Reorganisation der Armee im Jahre 1808. Bei Errichtung des Kriegsministeriums im Jahre 1809 wurde zwar das Organ für die Bearbeitung der persön- lihen Angelegenkeiten* unter das Kriege ministerium gestellt. Zur Be- urteilung des heutigen Verhältnisses ist das aber ohne Belang ; denn in der vorkonstitutionellen Zeit war der Minister nur dem absoluten Köntg verantworilich. Seit dem Jahre 1818 ist diese Abteilung im Hof- und Staatshandbuch (späteren Staatskalender) als Militärkabinett bezeihnet worden. Aus den Akten des Kriegsministeriums geht nicht | hervor, woher diese Bezeichnung stammt; auch ist ketne Allerhöchste Kabinettsorder vorhanden, welche sie feslsezt. Die Chefs der Abteilung für die persönli&en Angelegenheiten sind auch nicht zu Chefs des Militärkabinetts ernannt worden. Im Staatskalender für 1859 finden sich z. B. folgende Angaben : j

Geheimes Kabinett Seiner Majestät des Königs für die Militär-

angelegenheiten: Freiherr von Manteuffel, Generalmajor usw., Chef

der Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs-

ministerium. Dann roeiter : Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten steht unmittelbar unter dem Kriegsministerium —, vortrazende Räte: Freiherr von Manteuffel, Generalmajor usw., Abteilungschef. Ueber die dienstlichen Pflichten dieser Abteilung ist in einem Memoire über die Organisation und die Ressortverbältnisse des Königlich preußischen Kriegsministerluums vom Juli 1861 folgendes gesagt das wird für den Herrn Abg. Müller (Meiningen) be- sonders interessant sein : äFhre Bestimmung ist, die speziellen Personalangelegenheiten der Offiziere und Militärpersonen zu bearbeiten, insoweit die Ent- {eidung Seiner Majestät des Königs erforderlich ist. Der Chef der Abteiluna, welckder in der Regel General und Generaladjutant ist, hält Seiner Majestät gewöhnlich wöchentlich dreimal Vortrag. Er i} ur. mittelbarer Ratgeber des Königs, muß sich aber in Ansehung der allgemeinen Grundsäße und der zu verwendenden Geldmittel der Zustimmung des Kriegsministers ver-

acwifsern. Zu den regelmäßigen Geschäften der Abteilung gehört die Herbet-

führung der Allerhöchsten Befehle in bezug auf die Anstellung,

Beförderung, Versetzung, Kox. mandierung, Beurlaubung, Belohnung,

Bestrafung, Begnadigung und Verabschiedung der Offiziere und

Portepeefähnrihe und die Erteilung des Heiratskonsenses.

Ferner bearbeitet die Abteilung diejenigen Angelegenheiten und Privatsachen Seiner Majestät des Königs, womit Seine Majestät sie speziell betraut, z. B. die Zafertigung beim König eingegangener Berichte und Gesuche an den Kriegsminister zum Vortrag oder zur Entscheidung, die Zahlurg gewisser Unterstüßungen an WMilitär- personen und an Familien folher aus der Königlichen Schatulle, Aufstellung der Reisepläne Seiner Majestät, Anordnung von militärischen Feierlichkeiten u. dergl. mehr.

Die letzteren Arbeiten sind die eines Kabinetts und wird die Abteilung au „Milt1ärkabinett Seiner Majestät des Königs“

genannt. Meine Herren, aus diesen Vorschriften ift also ersichtlich, daß der Abteilung: f, obwohl er dem Kriegsminister untezstelt war, per- sönlichen Vortrag bei Seiner Majestät dem Könige halte und ih lediglih über allgemeine Armeegrundsäße und über G.ldausgaben mit dem Kriegsminister ins Einverr ehmen zu seßen hatte. Ich kann nitt (lauben und nit sagen, daß ih dieses Verhältnis

für ein ganz würdiges halte; denn der Kriegsminister hatte formell den Chef des Kabinetts unter sih, auf dem Papter, matertell hat er ihm nichts zu sagen. (Hört, hört! in der Mitte.) Ih muß fagen, daß die Trennung, die im Jahre 1883 eingetreten ist, nah meiner Meinung viel besser is. Nun wird das Militärkabinett in der Oeffentlichkeit vielfah als etwas im stillen Wirkendes, als etwas Mystisches, als etwas Bösartiges hingestellt. (Heite;keit rets.) Ih möchte fragen, m-ine Herren: was ist das Militärkabinett? An der Spitze steht ein General, der eine lange Ausbildung im General- slab und in der Truppenführung bekommen hat, an seiner Seite Offiziere, die zum großen Teil seit längerer Zeit \sich im Kriegs- ministerium bewährt haben. Ih möchte meinen, daß gerade diese Offiziere dur diese Auswahl nah threr Qualität die volle Gewähr bieten dürften, daß alle Arbeiten in völlig sahg/mäßer Weise erledigt werden, daß si: nah dem Gesey und nah den Bestimmungen ge- schehen. Der Chef des Militärkabinetts hat überhaupt gar nicht die

wissen, heutzutage nur durch den Generalstah oder durch das Kriegs-

ministerium erlangen. durh die Kriegsakademie, in die Kriegsakademie gelangen sie durch ein besonderes Examen, Examens die Einb.rufung erfolgt. der König die Anstellung der Offiziere, ihre Verseßung, Verwendung | akademtie läßt sich der Chef des Generalstabs zum Generalstab

Durcharbeitung

in besonderen Stellungen, und ihr Ausscheiden aus dem Dierst stets | kommankieren, und Aus[lese des Generalstabs zur Verschung in den Generalstab Seiner Majestät

dem Kaiser vor, und der Chef des Kabinetts ist gar nit in der Lage, Seiner Majestät andere Offiziere für den Generalstab vorzuschlagen,

er muß diese nehmen, er hat gar keine anderen. Die Verseyung in | das Kriegsministerium erfolgt durch U-berweisung von Qualifikations- berihten jedes Jahr an den Kriegsminister. \ih aus diesen Qualifi!ationsberihten diejenigen aus, die ihm am besten ersheinen, und macht fie dem Kabinett Seiner Majestät namhaft

und bekommt sie ausnahmslos zugewiesen. Chef des Kabinetts nicht mehr zu tun, als die Vorschläge vorzubereiten

und Seiner Majestät vorzulegen.

doch eine U-bertreiburg erscheint, wenn gesagt worden ist, daß das Wobl und Wehe von 25 000 Offizieren einfah in der Hand des Chefs des Militärkabinetts liege. überhaupt mit diesen Oifizieren gar niht zu befassen, ehe nit irgend ein Qualifikationsberiht vorliegt, oder ein Vorschlag des betreffenden

bis dahin hat er mit

Eine Bevorzugung im Avancement läßt sih, wie die Herren

Fn den Generalstab kommen die Offiziere

ledigliÞch na

wobei Die besten Offiziere der Kriegs-

d

gründliche

findet eine {lägt der

besten Offiziere

und dort

statt. Die Chef

Der Kriegsminister suht

Also auch hierbei hat der

Ich mötte bei diescr Gelegenheit darauf hinweisen, daß es mir

Der Chef des Militärkabinetts hat sich

Generalkommandos oder einer oberen Wazffenbehörde auf eine Ver- seßung oder eine Vorpatentierung oder eine Kommandierung eingeht ; allen Offizieren nicht das geringste zu tun. Nur alleidings bei der Beseßung der höheren Stellen muß der Chef des Militärkabinetts Seiner Majestät Vorschläze machen. Diese Vorschläge geschehen niht anders, als daß Seiner Majestät die Qualifikationsberichte über die Offiziere vorgelegt werden, und Seine Majestät sucht tie Offiziere aus und befiehlt, wohin fie verseßt werden sollen. Jrgendeiner muß doch einen derartigen Dienst tun. Ob das nun der Chef des Militärkabinetts ist oder ein anderer, ist total gleihgültig. Es kommt nur darauf an, daß Seine Majestät die Macht hat, durch Seinen Oberbefehl diese Versetzungen zu ver- fügen. Der Dienstbereih des Militärkabinetts umfaßt nah dem Gesagten auch die Bearbeitung der Ehrenge1ichtsfahen. Aber au hierbei find die bearbeitenden Offiziere an die Bestimmungen gebunden. So ist ¿è- B. das Militärkabinett überbaupt nicht in der Lage, eine efhrengerihtlihe Untersuhung anzuordnen oder in den Gang des

d Güte des | Wei , ü h von dem Gesichtspunkt aus gearbeitet,

wir müssen bestrebt sein, vorwärts zu bringen. Zu diesem Zwecke ist gerade er es gewesen, der mir gesagt hat, ich werde stets Offiziere aus dem Krieg8minisierium nehmen, weil diese den Geschäftsgang, die Bestimmungen, die Gesetze am besten kennen, weil sie wifsen, wohin fie wollen. habe ja {on angedeutet, es ist eine große Anzahl ehem minifterieller Offiziere im Militärkabinett. Militä:kabinett eine Aufforderung bekommen etwa, Seine Majestät der Kaiser haben gerubt, das und das zu befehlen, werden, das ist niemals vorgekommen. nit vorkommen, denn der Kriegsminister ist in der glüdlichen Lage,

ih eigentli nicht begreifen, irgendwo muß es do vorwärts

gehen. i : Militärkabinett nie und nimmer in mein Ressort in irgend einer

Nun muß ih aber aufs bestimmteste erklären, daß das

se eingegriffen hat. Ich habe mit dem Militärkabinett stets auch mit meinem Freunde, Grafen Hülsen, daß wir uns gesagt haben,

em verstorbenen gemeinsam zu arbeiten und das Heer

Wie gesagt, ih aliger friegS-

Ich habe niemals vom

das scll gematht Es kann au eigentlih gar

Seiner Majestät jede Woche einen persönlichen Vortrag ¡u halten, und in diesem persönlichen Vortrag kommen alle Dinge, die überhaupt die V:rwaltung umfassen, zum Vortrag, sämtliche Organisationsfragen, Bewaffnungs-, Bekleidungs-, Verwaltungéfragen, die großen Manöver, die Mobilmachung, die Landesbefestigung, all dieses trägt allein der Kriegsminister vor, ist allein dafür verantwortlich, und wenn aus besonderen Gründen es notwendig ift, etwa einen General» inspekteur oder den Chef. des Generalstabes binzuzuzieben, so erfolgt das. Sie ersehen daraus, es gebt in jeder Beziehung vollständig refsortmäßig, und gesezmäßig vor sh, von irgend einer Eingriff, einer Stellung des Chefs des Militärkabinetis, die über- ragend wäre, von der alles au2ginge, ift niht die Rede. Ih æötSte den Wunsch haben, daß es mir gelungen ift, einigermaßen diz Bes denken zu zerstreuen, welche die Herren in bezug auf das Militärkabinett baben. (Bravo! rechts.)

Ich möthte nur noch eines bemerken, die Forderu gestellt ist, das Militärkabinett muß unter d fönnte Seine Majestät ohne weiteres erfüll Du Kriegsminister haft jeßt Bearbeitung nehmen. Dann müßte ih das, niht in die Lage gefeßt, über diese persön vor dem Reichstage Rede und Antwort zu f li zu sein. (Lebhaftes Bravo! r

e 4 ¿ M, T7, - D H Herren, die Verfaffung ändern !

beftimmungsmäßig Willkör, einem

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fafsungsänderung gebt es nit a

IH möthte, um die Zei

Verfahrens einzugreifen oder ihn zu beeinflufssen. Das ehren

von einzelnen besonderen Fällen des ehrengerihtlihen Verfahrens ggen Regimentskommandeure, General- und Flügeladjutanten, bei

gelegt werden. Bei der Bearbeitung dieser Akten kann von willkürlihen Behandlung der Angelegenheit gar keine Rede fein. ehrengerihtlißen Sprüche der O!'fizierkorps gelangen an das Kabinett,

das ehrengerihtlihe Verfahren bei einem Regiment stattgefunden bat,

Generals. Alle diese sind gehalten, sich eingehend in formeller und materieller Hirsicht über den Fall zu äußern. Es hat also in jedem Falle eine in jeder Beziehung gründliche Bearbeitur g {hon statt- gefunden, und die Sache kommt gewissermaßen reif zur Vorlage an die

Allerhöchste Stelle. Wird hier in dieser oder jener Richtung eine ab-

weihende Stellung zu dem Spruch eingenommen, so wird fie si fast immer decken mit dem Urteil der vorgeseßten Jnstanzen, wenn es si nicht darum handelt, Gnade walten zu laffen, wozu ja Seine Majeslät die Macht hat. Unter Umständen wind auch das Verfahren zur noch maligen Verhandlung an den Truppenteil zurückzegeben, falls {were formelle Verstöße vorgekommen oder tatsählihe Umstände nicht be- rüdsihtigt sind. Es ist daher völlig ausgeschlofsen, und es kann niemals vorkommen, daß das Militärkabinett au nur andeuten könnte wie eine solche Angelegenheit zu behandeln sein würde bezw. wie der Spruch außszufallen hätte. Die Bearbeitung der ehrengerichtlichen Angelegenheiten könnte keine geroissenhaftere, keine andere sein, wenn

durch eine besondere unpa1tetishe Behörde geschähe. Chef d s Militärkabineits gelangen könnte. Das kann geschehen mit irgend einem anderen General, dem Chef des General \stabes oder mit den Generali spekteuren. Es i} selbstverständlich

das schen Sie ja {hon hier im Reichêtag —,

auseinandergehen.

Möglichkeit, eine Willkür zu üben in dem Sinne, wie hier dieses Wort so gern gebraucht wird.

In bezug auf die persönlihen Ver-

daß vor Seiner Majestät der Vortrag statlfindet, daß feder sein

gerihtlihe Verfahren wird durch den Kriegsherrn befohlen und bei | dem betreffenden Truppenkörper durchgeführt, ohne daß eine Meldung | darüber an Seine Majestät den Kaiser und König erfolgt, abgesehen !

denen sich Seine Majeftät die Anordnung des Verfahrens vorbehalten | |etn hat. Somit bekommt das Militärkabinett von einer ehrengerihtlihen | U Angelegenheit erst Kenntnis, wenn die Akten Seiner Majestät vor- | lind 1

sie etwa dur das Kriegsministerium oder, wie auch vorgeschlagen ist,

Nun, meine Herren, soll gewiß niht geleugret werden, daß der

Kriegsminister in Meinungsverschiedenheiten, in Differenzen mit dem Fegui aber aud | Q,

daß, wenn die

Herren Sachverständigen ihre Meinung sagen, sie oft in ihren Ansichten Dann wird die Sache nit anders gemacht, als

j¡zum Schluß kommen; auf | noch Gelegenb

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Aba. Stûü@len (Soz) niemand von uns übderra!ck@t kabinetts nock des Fe für die Kavallerte. Die leßtere valent für die uveijädrige D enftzeit der Ful Wunderdar mußte es ader derütren, daf der Krieger den Dux in den Offiterk Finos destritten dat: es Tergrt dos wm viele Bree des Gegenteils zu Tage. Als im Netédktage de Oodenao-Dntr. Sre verdandelt wuaide. erTlärte der Kricatmrintter aud r e Lm Ms è ntt Die Falle roares er dod ordd ed

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