1909 / 66 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

derselben Art, wie wir sie für den Bergbau fordern. Die Bau- arbeiter haben fi {on selbst helfen müssen; die Bauarbeitershußz- fommission in Frankfurt hat einen Baukontrolleur angestellt, der durchaus erfolgreich wirkt. Die Unternehmer behaupteten, die Feststellungen desselben scien nicht zutreffend; aber das Reichs- versicherungs8amt hat der Kommission ausdrücklih bekundet, daß thre Ausftellungen berechtigt gewesen sind, und das Erforderliche veranlaßt worden is. Die Kontrolle dur die Baugewe1ksberufs- genofsenschaften is also durhaus unzureichend. In Bayern ist ja diefe Institution der Arbeiterkontrolleure auf den Bauten schon eingeführt und hat sich bewährt. Wenn man die Arbeiter niht für fähig zur Baukontrolle hält, weil sie nit genügende technische Kenntnisse haben, so verstehen doch au viele Bauunternehmer nits von ftatishen Berechnungen. Auch technisch gebildete Baubeamte können manchmal Unfälle niht vermeiden; in einem Fall sollte ein Wasserbehälter aus Beton im Gewicht von 9% Zentnern in die Erde versenkt werden und stand auf einem Holzgerüst; der technische Bau- beamte erklärte das Gerüst für fest genug, als aber zwei Maurer nochch in der Grube arbeiteten, stürzte es ein, und der Behälter zermalmte die beiden Maurer. Wir verlangen alfo Baukontrolleure aus Arbeiter- kreisen und bitten Sie, unseren Antrag anzunehmen oder auch den Antrag Hitze mit Weglassung der Bestimmung über den Erlaß einer Verordnung.

Abg. Dr. Grunenberg (Zentr.): Meine Freunde haben im Reichstag {hon wiederholt Anträge auf Erlaß von Vauarbeitershußbestimmungen eingebracht, und der Reichstag hat etnen folhen Antrag des Grafen Hompesch im Jahre 1907 angenommen ; die Sozialdemokraten setzten erst später" mit solchen Anträzen ein. Die Unfälle im Baugewerbe sind zablreih, und fle werden auf ungenügende Schußzbestimmungen zurückzeführt. Die Negierung hat \ih redlich bemüht, die Baukontrolle zu verstärken, und hat 18 neue Stellen für tehnische Aufsichtsbeamte geshaffen, aber leider noch keine Arbeiterkontrolleure eingeseßt. Jn Bayern und Württemberg sind damit gute Erfolge erzielt worden. Die Aufgabe der Arbeiterkontrolleure darf allerdings nicht zu hoh gestellt werden, sie müssen vor allem darauf zu achten haben, daß die baupolizeilichen Borschriften und die Unfallverhütungs- vorschriften beobachtet werden, während thnen \{chwierige tehnishe Aufgaben nicht gestellt werden dürfen. Die Wirkung dieser Bau- fontrolle ist nah den Erfahrungen günstig, vor allem wissen die Arbeiter, daß sie unter diesem Schuß stehen, und auch für die Arbeit- geber wird die Kontrolle erwünscht sein. Wir wünschen natürlich keine polizeilihen Beamten, fondern nur verkrauenswürdige und ver- ständige Leute. Unser Antrag sieht in erster Linie eine reihsgeseßliche Regelung vor. Warum aber eine Bundesratsverordnung nit geeignet fein soll, kann tch nit einsehen; eine solche Verordnung steht einem Geseß glei. Vor allem müßte wenigstens die preußische Regierung endlih einmal mit der Lösung dieser Frage vorgehen. Nachdem zwei Bundesstaaten seit 18 Jahren praktische Erfahrungen gemacht haben, und der Reichstag die Sache empfohlen hat, ist die Einseßung der Arbeiterbaukontrolleure so weit s\pruchreif, daß die preußische Regierung diesen Schritt unternehmen kann. Nach unserem Antrag foll die Regierung allerdings nur dann vorgehen, wenn die Reichsregierung n'chts unternimmt. Jch bitte die Regierung dringend, unserem Antrage stattzugeben.

Minister der öffentlihen Arbeiten von Breiten bah:

Meine Herren! Die Köntgliche Staatsregierung hat zu allen Zeiten dem SHuße der Bauarbeiter gegen Unfall und Krankheiten ihre besondere Aufmerksamkeit zugewendet und in Würdigung der großen Bedeutung dieser Frage immer wiedzr betätigt. Jch muß der Aufs fassung des Herrn Abg. Leinert widersprehen, daß die Staats- verwaltung den Gefahren, denen die Bauarbeiter bei Aueübung ihrer Berufstätigkeit ausgeseßt sind, gewissermaßen mit veishränkten Armen und passiv gegenüberstehe. JIch muß dagegen Einspruch erheben, daß der Bauarbeiterschuß in Preußzn v3llig im argen liege, daß in Preußen um den Arbeitershuß auf den Bauten sich ntemand kümmriere.

Will man die gesamte Frage zutreffend beurteilen, so muß man sih ein Bild des jezigen Zustandes machen. An materiellen Vor- schriften für den Bauarbeitershuß kommen an erster Stelle die mehr- fa erôrterten Unfallverhütungsvorschriften der Baugewerksberufs- genossenshaften in Frage. Diese beruhen auf reich8geseßliher Grunds- lage, gelten für das ganze Reich, für Stadt, für Land. Sie sind, soweit sie für Preußen in Betracht kommen, noh jüngst in meinem Ministerium im Einvernehmen mit der Zentral- behörde des Reichs, die auf dem Gebiete des Arbeiter schutzes wohl die umfassendsten Kenntnisse sammelt, dem Netchsversiherungs- amt, einer grundlegenden Revision unterworfen worden. Der Baus- arbeiterschuyz beruht ferner auf einer Reihe von Polizeiverordnungen, die für alle Gemeinden mit regerer Bautätigkeit gelten und den Schuß gegen die Gefahren der Witterung, die Förderung des Anstandes und der Sittlichkeit, die Ordnung in den Baubuden u. a. im Auge haben. Diesen Polizetiverordnungen liegt eine Muster- verordnung zugrunde, die im Jahre 1899 in der Zentralinstanz aus- gearbeitet worden ist. Diese Musterverordaung is im Jahre 1907 einer grundlegenden Revision unterworfen worden und entspricht fast in allen ihren Einzelheiten denjenigen Forderungen, die selbst von der fozialdemokratischen Partei geltend gemacht worden sind. Wenn wir diese Musterverordnung nur im Gebiete der größeren Gemeinden mit regerer Bautätigkeit haben durhzeführt sehen wollen, fo haben wir uns an das Bedürfnis gehalten. Es liegt eben auf dem platten Lande nicht ein gleihes Bedürfnis vor, polizeilich einzu- greifen. In dasselbe Gebiet ter Polizeiverordnungen fallen die Gerüstordnungen, die aller Orten erlassen sind teils als besondere Polizeiverocdnungen, teils als Teile von Bau”ordnungen.

Es ist besonders noh hinzuweisen auf die Gewerbeordnungsnovelle vom Jahre 1907, welche die Gewerbelegung un fähiger, leihtsinniger Unternehmer und den Aus\chluß ungeeigneter Unternehmer von schwierigen Bauten ermögliht. Es ist ferner Vorsorge getroffen, daß diejenigen, die es in erster Linie angeht, die Bauleiter, die Baus unternehmer, rehtzeitig Gelegenheit haben, #ch über die Bor schriften für den Bauarbeiterschuß und ihre Anwendung durch Kurse auf unseren tehnishen Hohshulen, durch Kurse auf unseren Baugewerk- schulen zu informieren.

Es ift nun zweifellos richtig, daß auch die trefflihsten Be- stimmungen, die sorgsamsten Vorschriften, ganz den Bedürfnissen

angepaßt, nicht wirken, wenn sie nicht einer dauernden Kontrolle (

unterliegen. Eine solche Kontrolle erfolgt dur die Organe der Baugewerkéberufsgenossenschaften , durch tie von dem Herrn Abg. Leinert erwähnten tehnischen Aufsihtsbeamten. Deren gibt es in den für Pceußen in Betracht kommenden niht 49, sondern 89, und man kann zugeben, es wäre erwünscht, wenn die Zahl dieser tehnishen Aufsichtsbeamten noch vermehrt würde.

Die Kontrolle erfolgt weiter in allen Städten mit regerer Bau-

tâtigkeit, insbesondere au in denen mit Königlicher Polizeiverwaltung, '

einmal durch böhere Baubeamte, ferner aker durch mittlere, technische Beamte, die für diesen Zweck aus\{ließlih angeftellt find, keine andere Aufgabe kennen und besonders vorgebildet werden, nämlich Bausekre- tâäre und Bauassistenten. Jn Berlin haben wir deren in den leßten Jahren mit Bewilligung dieses hohen Hauses nicht wentger als 20

angestellt. Auf Grund einer starken Einwirkung des Ministers der öffentlichen Arbeiten sind gleichartige, gleihwertige Beamten auh in allen anderen Gemeinden, ¡in denen eine regere Baultätigkeit herrscht, in denen aber. keine Königliche Polizeiverwaltung besteht, angestellt worden, und ih kann jenen Gemeinden gegenüber meinen Dank zum Ausdruck bringen, daß sie das getan und den Wünschen der Aufsichts- behörden im großen und ganzen entsprohen haben.

Dann haben wir zur Kontrolle besonders ausgebildete Shutz- leute. Die Kontrolle wird von diesen aber nur insoweit ausgeübt, als eine tiefere technische Vorbildung nicht erforderli it. Gs handelt ih insbesondere um die Kontolle der Poltzeiverordnungen, die in erster Linie der Abhaltung der Berufskrankheiten, der Sittlich- keit und der Reinlichkeit gelten, und diese Kontrolle kann in durchaus genügender Weise durch entsprechend vorgebildete Schußleute wahr- genommen werden.

Diese Organe. reihen nah Auffassung der Staatsregierung aus, um Unfällen vorzubeugen und den Bauarkeiters{uz wirksam zu ge- stalten, soweit dies im Bereich der Möglichkeit liegt. Unfälle völlig zu verhindern, wird die Staatsregierung und jeder, der sich mit der Kontrolle befaßt, außerstande sein, weil eben das Baugewerbe mit gewissen unvermeidliGen Gefahren verbunden ist, und weil wir damit rechnen müssen, daß cin großer Teil der Unfälle auf das Verschulden, auf die Nichtahtung der Schußbestim- mungen, auf die Nichtahtung der Gefahr von seiten der Arbeiter zurückgeführt werden muß. (Sehr richtig! rets.) Die Statistik gibt darüber ¡weifelsohne Aufschlüsse, daß leider noh immer der größte Teil der Unfälle auf die Nichtachlung der Gefahr die Nichtachtung der sorgfältig erlassenen Bestimmungen zurückgeführt werden muß. Gleiches erleben wir in allen Gewerbebetcieben, wir erleben es auch im Betriebe der großen öffentlihen Transport- anstalten; durch die ständige Hantierung gewöhnt ih der Arbeiter an die Gefahr und ahtet sie niht. (Sehr rihtig! rets.)

Die preußischen Ressorts haben si bislang gegenüber Anträgen, die sich im Sinne des Antrags Borgmann und Genossen, au im Sinne des Antrags Hiße bewegten, ablehnend verhalten. Jch habe namens der Königlichen Staatsregierung auszusprehen, daß wir nit in der Lage sind, einen veränderten Standpunkt einzunehmen. (Bravo! rechts.) Es besieht die Auffassung, daß eine geseßlihe Fest- legung der Normen, deren ich Erwähnung getan hahe, also der Unfallverhütungsvorschriften, der Polizeivorshriften aller Art, geradezu {chädlich wirken müßte. (Sehr richtig ! rechts.) Sie würde den klimatischen Verhältnissea und den besonderen örtliGen Ver- hältnifsfen nicht Rechnung tragen. Das kann in viel z¡weck- entsprehenderer Weise ges{hehen dur Vorschriften, wie es die Unfallverhütungsvorschriften find, durch bewegliche Polizeiverordnungen, die je nah dem Bedürfnisse einer leichteren Fortbildung unterliegen können.

Aber au gegen die Aenderung der Kontrolle auf den Bauten durch Anstellung von Arbeiterkontrolleuren bestehen nach wie vor grundsäßlihe Bedenken. (Sehr richtig ! rechis.) In erster Linie ist die Erwägung maßgebend, daß der Arbeiter als Kontrolleur nit geeignet ift mangels genügender technischer Vorbildung. Seine Kon- trolltätigkeit würde immer nur eine ganz oberflächlihe sein können. Es gehören eben zur Ausübung einer wirksamen Kontrolltätigkeit positive Kenntnisse auf konstruktionellem Gebiet, namentl!‘ch auf dem Gebiete der Eisenkonstruktionen, der Statik, des Gerüstbaues, der Gründung, der Grundwassersenkung, der Entwässerung, alles Fragen, die einem niht fachlich vorgebildeten Arbeiter selbstverständlih fern liegen müfsen.

Es wird aber ferner besorgt, daß der soziale Frieden weiter ge- fährdet werden und der Gegensatz, der ¡wischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern im Baugewerbe fehr zugespißt ist, noch verschärft werden würde, insbesondere wenn die Arbeiterkontrolleure aus Wahlen der Arbeiter hervorgingen. (Sehr richtig! rechts.) Es würde fich hieraus eine Berschiebung des Gleichgewihts zu- ungunsten der Arbeitgeber vollziehen. (Sehr gut! rets.) Ich darf darauf hinweisen, daß die Staatsregierung von jeher bemüht gewesen ift, dieser Vershiebung des Gleilhgewichts entgegenzutreten (Bravo! rechts.) Jch erinnere an die Wünsche nah Einführung der Streikklausel. Damals hat die Staatsregierung diesen Wünschen niht entsprocher, weil sie fürchtete, daß \sih hieraus eine Verschiebung des Gleichgewihts zuungunsten der Arbeitnehmer ergeben könne,

Ferner besorgt man, daß die Vielgestaltigkeit der Baukontrolle, wie sie durch die Einführung von Baukontrolleuren aus dem Arbeiter- stande eintreten würde, nur {ädlich, nur abträglih wirken kann, weil sih hieraus unzweifelhaft Kompetenzstreitigkeiten entwideln würden und inébefondere das Verantwortlichleitsgefükl des einzelnen gemindert wird. (Sehr 1ihtig! bei den Freikonservativen.)

Entlich aber sehen wir mit Sicherheit voraus, daß die Sozial- demokratie, wie es ja vorhin auch angekündigt wurde, die Gelegenheit sich nicht entgehen lassen würde, diese Kontrolleure ausschließlich als ihre Organe zu betra(ten (sehr richtig !) mit der Absicht, einen weiteren \{härferen Druck auf die Arbeiterschaft auszuüben, als es {hon beute der Fall ist. (Zuruf desg Abg. Leinert.) Das ift meine Meinung. (Zuruf.)

Nun ist auf die Tatsache hingewiesen worden, daß in Süddeutsch- land Arbeiterkontrolleure angestellt worden sind, insbesondere in Bayern, und daß Süddeutshland auf diesem Gebiete einen Erfolg zu verzeihnen habe. Auf die Frage des Erfolges will ih glei ein-

| gehen. Ich darf aber vorweg bemerken, daß dieser Vorgang in Süd-

deutshland die preußishe Staatsregierung nicht bestimmen kann, ihre Stellungnahme zu ändern. Jch weise zunächst darauf hin, daß die Arbeiterkontrolleure in Bayern niht etwa aus Wahlen der Arbeit- nehiner hervorgehen, daß sie vielmehr gleihmäßig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern den Gemeindebehörden präsentiert werden und, nachdem sie bestellt sind, tatsählich Angestellte der Gemeinde werden. In Süddeutschland ist ferner der Gegensaß zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern keinesfalls ein so scharfer, wie es leider in Norddeut\{- land der Fall ist. (Zuruf von den Sozialdemokraten.)

Was nun die Erfolge der Einstellung von Arbeiterkontrolleuren in Süddeutschland betrifft, so kann man aus der Statistik keinenfalls den Schluß ziehen, daß diese Erfolge besonders günstige gewesen sind. Ih will meinerseits ¡ugeben, daß die Erfahrungen noch nicht völlig abges{lofsen sind. Die Zahlen, die mir aber vorliegen, sprechen zunähst für das Gegenteil. Es liegt für 9 Baugewerksberufs- genofsenshaften in Preußen die Statistik der Unfälle vor, die den Tod oder dauernde völlige Erwerbsunfähigkeit zur Folge hatten, be, rechnet auf 100000 Atbeiter. Hieraus ergibt \ich, daß 1902 in

Preußen 85 Arbeiter, im Jahre 1907 74,2 {wer oder tötlih ve,, unglückt waren, dagegen in Bayern im Jahre 1902 116 (hört, bôrt! rechts), im Jahre 1907 111. (Hört, hört! rechts.) Die Gesamt, gegenüberstelung aller Unfälle im Baugewerbe ergibt auf 100 000 Arbeiter im Jahre 1907 für Peußen 797, für Bayern 1119, (Abg. Hammer: Hört, hört !)

Meine Herren, mein Herr Vorredner hat darauf hingewtesen, daß die Königliche Staatsregierung in der Berggesetnovelle die Einführun bon Sicherheitsmännern in Aussicht genommen hat. Darauf erlaube ih mir, zu erwidern, daß die Verhältnisse im Baugewerbe und im Bergwerksbetriebe außerordentli verschieden sind. Die Höhe der Et

fahren im Bergwerksbetriebe ist unendlich viel größer; Massenunfäll, F

wie wir sie leider dort immer wieder zu verzeihnen haben, Flommez

im Baugewerbe kaum in Frage; die Gefahrenursahhen im Bergwerk, E betriebe sind zumeist nihcht immer auc für dententgen, der nig J Im Bere i f werköbetriebe haben wir überdies regelmäßig mit einem Stamm bo | älteren Arbeitern zu rechnen, während wir es im Baugewerbe mjt |

besondere tehnishe Kenntnisse hat, leihter zu erkennen.

einer fluktuterenden Arbeiterschaft zu tun haben. Ferner, meine Herren, sieht ja die Novelle zum Berggeseßz vor, daß nur dann S!cherheit#männer bet der Kontrole mitwirken folley,

wenn Belegschaften von 100 Arbeitern vorhanden sind. Beim Baugewerbe | kennen wir Belegschaften von 100 Arbeitern bet den einzelnen Bauten nur |

in seltenen Fällen. Jam allgemeinen ist die Arbeiterschaft im

Baugewerbe sehr zerteilt, es handelt \ih meist um kleinere Bauaus, |

führungen mit wenigen Arbeitern. Aus allen diesen Gründen kann ich nit in Aussicht stellen, daß dem Antrage eine weitere Folge gegeben werden kann. (Bravo! rechts)

Der Herr Abg. Leinert hat tann zum Beweise dessen, daß wir | 6 uns in dieser Frage auf einem Tiefstande befinden, auf einige Vor,

gänge bei den großen Eisenbahnumbzuten in der Umgebung von Han- nover hirgewtesen. Jh kann ihm leider beute keine Auskunft erteile; wäre thm aber doch dankbar gewesen, wenn er auf die große Vorsorge hingewiesen hätte, die die allgemeine Bauverwaltung bei den Kanal, bauten, die nunmehr im Gange sind, betätiat hat. Dort ist cine weitgehende Fürsorge für alle an diesen Bauten beteiligten Arbeiter in voller Wirksamkeit. Das wird auch allerseits im Hause anerkannt, In den Verträgen mit den Unternehmern wird gerade dem Arbeit: \chuß und der Arbeiterfürsorge besondere Aufmerksamkeit zugewendet, und ih würde es bedauern, wenn der Herr Abg. Leinert damit Ret hätte, daß in der Umgebung von Hannover diese Besttmmungen außer Acht geblieben wären. (Bravo! rets.)

Abg. Felis ch (kons.) : Der Abg. Leinert hat mit vielen Zahle opertertl, fle machen den Eindruck, als seien sle aus Luft gegriffen, um Aufregung hervorzurufen. Er tat as D ar NOB it Die Sicherheit der Bauarbeit geschähe. Bei Gelegenheit der Berggeseßnovelle hat der Minister feststellen können, daß die Regierung weiter gegangen fei, u Schußmaßnahmen für die Bergarbeiter vorschreibe; das habe aber gar nichts genußt, um eine Abkebr de Bergleute von der Sozialdemokratie zu fördern, Ich möchte wissen was daraus werden foll, wenn nach dem fozialdemokratischen Antrage Arbeiterkontrolleure ohne Anmeldung zu jeder Zeit die Bauten be- treten dürfen. Unzufriedenheit und Widerspruch gegen jede bestehende Institution soll damit erregt werden. Durch eine tüchtige Baukontrolle werden den Arbeitern heute {on il gesunden Glieder erhalten, den Berufszgenossenschaften werden die Renten vermindert. Und da wagt man es, mit einem solchen Antrage ¿u fommen und das alles zu bestreiten. Wir dürfen auch nitt verkennen, daß wir auf dem We'tmarkt fonturrenzfähig zu bleiben haben. Wohin foll es führen, renn wir immer neue Woh fahrt geseße schaffen? Wir geben jeßt don 2 Millionen täglich die Soztalpolitik aus. Das hat kein anderer Staat annähernd Trotzdem ist die Kluft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnebmern immer

größer geworden dur die Sozialdemokratie. Nach der Statistik f die Bauberufsgenossenshaften am

meisten technische Aufsitts- beamte Die Arbeiterbaukontrolleure sollen die Machtkefugnis de Gewerkschaften noch mehr ausdebnen, als es beute leider |chon der Fall ist. Im Reichstage ist 1906 feitens eines Neihskommifsart nachgewiesen, wie zwecklos Arbeiterkontrolleure bet Bauten würden. Wenn die Regierung den Bestrebungen der Sozialdemokratie mehr und mehr nachgibt, so wird der Zeitpunkt lomwen, wo sie sid nicht mehr wehren kann, und die Fluten über ibren Köpfen zusammen shlagen werden. Deshalb biite ih Sie : lehnen Sie einmütig k Anträge ab !

Abg. Heine (nl.) meint, daß die bestehende Baukontrolle voll lommen genüge, um die Gesundheit der Bauarbeiter zu \chützen deshalb lehne seine Partei beite Anträge ab. /

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (freikon}.): Wir werden unfere Unparteilichkeit dadurch beweisea, daß wir beide A träge glatt ablehnen. Den Ausführungen des Herrn Ministers und des Abga. Felish habe ih nichts mebr hinzuzufügen. Die Einführung der Arbeiterkontrolleure würde keine Besserung, sondern cine lihe Veishlehterung der Baukontrolle herbeiführen. Der Byzanti niemus gegenüber ten großen Massen wird zu einer ernsten nationalen Gefahr.

Abg. Dr. Schepp (fr. Volktp.): Ich sehe niht ein, warum vir hier einen anderen Standpunkt in diefer Frage einnehmen sollen, als es unsere Freunde im Reichstage getan baben, wir nebmen dat beide Anträge an. Selbstverständlih müssen alle politishen D: strebungen dabei ausgeschaltet sein. Die Sozialdemokratie ist darir nicht frei von Schuld. Der Abg. Felisch foll das Gespenst Sozialdemokratie nicht so an die Wand malen: sie erlangt dadur eine Bedeutung, die sie nicht besigt.

Ein Schlußantrag wird angenommen.

Beide Anträge werden abgelehnt.

Das Gehalt des Ministers wird bewilligt.

Beim Gehalt des Unterstaatssekretärs beklagt

Abg. Feli ch (kons.) es als eine Härte, daß die Regierung von det

ihr zustehenden Recht der Entlassung von Anwärtern für den S!aat3 dienst im Baufach jeßt Gebrau mache, darin.

Minister der öffentlihen Arbeiten von Breitenbach:

Ich habe diese Frage in der Budgetkommission bereits eingekend Is behandelt. Es war mir erwünscht, daß sie dort ¡ur Sprache kam,

weil an meine im November und Dezember vergangenen Jahres er gangenen Erlasse Schlußfolgerungen geknüpft wurden, die weit über das Ziel hinauss{chossen. Es handelt fich um folgendes :

Wir beschäftigen in der Staatébauverwaltung, der Hoh- und F

Wasserkauverwaltung im Ausbildungéstadium Anwärter mit und ohne Auesficht auf Anstellung im Staatsdienst nah bestandenem Regierung® baumeisterexamen. Es werden die Baubeflissenen, die ihre akademisdht Prüfung auf der HohsMule bestanden haben und für den Staatsdienst geeignet erscheinen, bald rach der Prüfung ausgesuht und mit Anwarl- haft ausgebildet, um demnächst das Negierungsbaumeisterexamen ab- zulegen. Es werden aber einer Zusage entsprehend, die mein Amt? vorgänger im Landtage gemaht hat, auch die Baubeflissenen, di für die Anstellung im Staatsdienst nach bestandenem Baumeister examea nicht in Frage kommen, die aber ihre Ausbilduns

1 E C

zu schaffen, als das Geseh M

er bitte um eine Miiderur( |

im Staatsdienst erhalten wollen, um ihr Baumeisterexamen zu machen, beschäftigt. In der Staatseisenbahnverwaltung haben wir nur konsequent alle die, welhe ohne Anwartschaft zur Ausbildung zugelafsen waren, unmittelbar nach Bestehen des Regierungsbaumeisterexamens entlassen. Sie sind zu Regterungsbaumeistern ernannt; man hat ihnen aber alsbald nah dem Examen erdôffnet, daß fie innerhalb kurz be- messener Frist aus dem Staatsdienst auszusheiden haben. i

In der Hochbauverwaltung und Wafserbauverwaltung ist nicht so konsequent vorgegangen, sondern man hat au diejenigen Regierungs baumeister, die ohne Anwartschaft ausgebildet waren, zunächst, wenn au mit allen Vorbehalten, beschäftigt, unter Hinweis auf die Ber® fügung, die ihnen zugegangen war, als fie thr Diplomingenieurexamen gemacht und sich um Ausbildung beworben haben. Man hat sie er- innert, daß sie nur vorübergehend im Dienst waren. Wenn wir diese Negierungsbaumeister welter beschäftigt hätten, hätte sich bei thnen die Auffassung festseßen können, daß sie doch etne Anwartschaft auf Be- schäftigung im Staatsdienst erwerben würden. (8 konnte nun mitt Bestimmtheit vyorauegesehen werden in erster Linie bei der Hoch- bauyerwaltung —, daß wir in kurzer Zeit) für diese Herren feine Tätigkeit mehr hatten.

Auch in der Wasserbauverwaltung wird zu dem Zeitpunkt, zu dem die Herren etwa die etatsmäßige Anstellung hätten erreichen können, keine genügende Beschäftigung für fie vorhanden sein. Es war also damit zu rechnen, daß, wenn wir diesen Herren uicht mit begrenzter Frist eröffneten, daß ste sih anderweit umzusehen hätten, sie fh als Anwärter fühlten. Dann wäre die Anzahl der Anwärter für etatsmäßige Stellen so vermehrt worden, daß wir wteder in den alten Zustand zurückoerfielen, daß zeitweise 10 bis 13 Jahre vergingen, ehe dieselben in etatsmäßige Stellen übergeführt werden konnten.

Jh meine, die von dieser Verfügung betroffenen Herren können sich nicht beschweren. Von einer eigentlichßen Kündigung kann keine Rede sein. Sie wurden nur mit allem Vo:behalt beschäftigt, und es mußte ihnen eine bestimmte Frit geseßt werden, weil sie sich fonst nicht bemüht hätten, eine andere Tätigkeit zu erlangen. Es ist im Sinne des Abg. Felish denjenigen Regiecrungsbaumeistern, die es au3- drücklih wünschten, eine Weiterbeschäftigung auf eine weitere Frist gewährt worden. (Bravo!) Ich bin auch bereit, ihnen tunlich\t ent- gegenzukommen; es muß nur festgestellt werden, daß sie keinen dauern- den Anspruch) auf Beschäftigung im Staatsdienst und keinen Anspruch auf spätere etatêmäßige Anstellung haben.

Abg. Schmidt-Warburg (Zentr.) pflihtet dem Abg. Felisch bei. Not und Elend sei in die Familie manches Regterungêbaumeisters jeyt eingekehrt, denn niemand babe daran gedaht, daß die Regierung von threm Rechte Gebrauch machen werde. Das Schwert des Damolkles fei damals ja au nit heruntergefallen.

Abg. Macco (nl.) bedauert ebenfalls die Form, in der die Ent-

lassungen der Regierungsbaumeister ih jeßt vollzögen. Im Gegenfaßz ¡u den Abgg. Felish und Schmidt, die nur persönlih gesprochen hâtten, könne er diese Erklärung für seine Fraktion abgeben.

Abg. Kindler-Posen (fr. Volksp.) {ließt sih den Rednern aus dem Vauj}e an.

Minister der öffentlihen Arbeiten von Breitenbach:

Meine Herren! Die Frage, zu welchem Zeitpurkt den Bau- beflissenen die Antwartschaft auf Anstellung im Staatsdienst gewährt werden soll, ift seinerzeit eingehend erwogen worden. Wenn allein das Interesse der Verwaltung hätte maßgebend fein dürfen, so würde durhaus im Sinne des Herrn Abg, Kindler zu verfahren gewesen seln; die Verwaltung hätte sch vorbehalten müssen, nahdem die Herren als Regierungsbaumeister eine Zeitlang in Tätigkeit gewesen waren, festzustellen, welche sich für den Staatsdienst eignen und welche sih niht eignen. Dieses Verfahren liegt aber nit im Interesse der Baubeflissenen; für fie ist es in viel höherem Maße erwünscht, un- mittelbar, nachdem sie ihr akademishes Examen bestanden haben, darüber aufgeklärt zu werden, ob fie für die Staatskarriere in Frage kommen, weil fie sich dann in ihrer Ausbildungtzeit {on darauf vor- bereiten können, sich anderweit unterzubringen. Jch glaube, wenn wir eine Abstimmung unter den Betroffenen vornehmen würden, fo würde diese Auffaffung als zutreffend bestätigt werden. Es würde eine Härte sein, wenn wir grundsäßglih die Auswahl erst treffen wollten, nahdem die Betreffenden das Baumeisterexamen bestanden haben.

Im übrigen kann ih in Auésicht stellen, daß meinerseits den- jenigen Negierungsbaumeistern gegenüber, die bisher ohne Anwarkt- \chaft darauf muß ih immer wieder hinweisen beschäftigt worden sind, mit Wohlwollen und Nachsicht verfahren werden wird und daß sie, wenn fie bis zu tem bestimmten Zeitpunkt ih niht untergebracht haben, zunächst weiter Beschäftigung finden sollen. Freilih geht das niht in aeternum; id muß Fristen seßen, damit sie sih ernstlih um anderweite Beschäftigung bemühen; sonst würde der Fall eintreten, daß die Herren sch do als Anwärter für den Staatsdienst fühlen.

Es ist gefragt worden, welhem Jahrgang die entlafseren Be- amten angehörten. Jh da!f bemerken, daß der Wasserbauverwaltung 6 und der Hochbauverwaltung 23 angehörten und daß von ihnen der älteste in der Wafserbauverwaltung NRegierungsbaumeister wurde am 22, März 1907 und der älteste in der Hochbauverwaltung am am 1, April 1906, Daß auch ältere Regierungsbaumeister entlassen sind, und zwar auch folche mit Anwartschaft, beruht darauf, daß diese Verren für nicht geeignet befunden worden sind, im Staatsdienste zu wkiken, also ohne Zusammenhang und aus anderen Gründen als die- jenigen, welche zu den Gesamtentlafsungen Anlaß gaben.

Herr Abg. Macco hat die Form und die Art meines Borgehens bemängelt. Den betroffenen Regierungöbaumeistern war es aber hon seit Jahren bekannt, daß sie weihen mußten. Es handelte si nur um Festsetzung des Zeitpunktes. Jch vermag nicht anzuerkennen, daß mit der Bekanntgabe desselben in der Form verstoßen ift. Ich werde aber bereit setn, nahzuk elfen, soweit es nah der jeßigen wirtschaft - lihen Lage erforderli ersheint. Sparsamkeitsgründe waren leines« falls maßgebend, sondern nur Rücksichten auf die Karriere unserer Staatsbaubeamten.,

Herr Abg. Shmidt-Warburg hat auf ein Bittgesuh des hiesigen Arhitektenvereins Bezug genommen. Jh kann für mih in Anspruch nehmen, daß, seitdem ich als Minister der öffentlichen Arbeiten wirke, ih mih angelegentlich um die Besserstellung unferer höheren Techniker, sei es in der Staatseisenbahnverwaltung, set es in der allgemeinen Bauverwaltung, kümmere und auch manches erreicht habe. Jch will mi dessen im einzelnen nicht rühmen. Wenn wîie aber in der Besoldungsordnung festgeseßt haben, mit Jhrer gütigen Bethilfe, daß die Lokalbeamten auf das Höchstgehalt der Mitglieder kommen, wenn wir bestimmt haben, daß ihnen ein Teil ihrer diätarishen Be- [chäftigungszeit auf das Befsoldungsalter angerehnet wird, wenn

| 26 deutschen Meilen Länge ausgerüstet ift.

ferner in Aussicht genommen wird, über die definitive Uebernahme in den Staatsdienst nicht mehr nach 5 Jahren, sondern zu einem früheren Zeilpunkt sich {chlüssig zu machen, so muß ih für m'ch au einiges Verdienst in dieser Frage in Anspru nehmen. Ich werde noch Gelegenheit haben, dasjenige des näheren zu erörtern, was in der Staatseisenbahnverwaltung zur Besserstelung der höheren Teh-

niker geschehen ist. Man wird präsumieren dürfen, daß ih als der maßgebende Minister das Wohl einer Beamtenklasse, die für die Interessen des Staats yon so großer Bedeutung ist, \tets nach besten

Kräften zu fördern bereit sein werde.

Der Titel wird bewilligt.

Vei den Besoldungen für die Oberbauräte er- innert

Abg. Hammer (kons.) daran, daß im vorigen Fahre das Haus einen kon}ervativen Antrag angenommen habe, wonach bie Hand- werkskammern als Sachverständige bei Bauanshlägen hinsichtlich der Material preise zugezogen werden sollten. Erfceulicherweise habe der Antrag Erfolg gehabt. Die baulihen Zustände in Warenhäusern seien ne vielfa zu beklagen. Bet der Bät-ereiverordnung sei man rigoroser vorgegangen. Bei Verdingungen würden die Hand- werker am Ort zu wenig von den Baubehörten berüdcksihtigt. In cinem Falle habe ein sozialpolitisch angehauhter Bauinspektor streikende Arbeiter gegen die Handwerkerinnung unterstüßt; der betreffende Regierungêspräsident habe eine Antwort gegeben, die auf Staatsfozialismus hinauslaufe. :

Geheimer Oberregierungsrat Kisker erwidert, daß der Ne- gierung dieser Fall noch nicht bekannt sei, er solle geprüft werden.

Bei dem Titel „Unterhaltung der Regierungs- dienstgebäude“ bittet

Abg. von Neumann- Großenborau (kons), .daß bei Staats- bauten mehr Tonsteine verwendet werden möchten zur Hebung dieser Industrie, im künstlerishen Interesse und als Vorbild für die Privatbauten.

Gegen 41/2 Uhr wird die Beratung abgebrochen. Nächste Sißung Donnerstag, 11 Uhr. (Nest des Bauetats und Eisen-

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bahnetat.)

Land- und Forftwirtschaft.

Biehzucht in Nebraska.

Das Land in Nebratka ist eine Sandwüste, auf der eine besondere Art von Gras wächst. Dieses vertrocknet {hon früh im Herbst, da von Juni an kein Regen fällt; durch das Vertrocknen bebält es feinen Nährwert, auch wenn es später erfriert. Das Rindvieh bleibt Sommer und Winter ohne Schuy draußen. Im Winter sfuchit man es dur Heufutter an die Hügel heranzuziehen, damit es dort etwas Schuß vor der Kälte hat, denn 30% Réaumur Kälte ist nichts Seltenes. Auf etner vom Kaiserlihen Generalkonsul in Chicago kürzli besihtigten Viehfütterungsfarm (Nanh) waren 30 000 Stü Rindvieh. Von der Größe und Ausdehnung der Farm erhält man einen Begriff, wenn man erfährt, daß sie mit einem Telephonnet von Die Großfarmer haben

in einer früher nußlosen Wüste, auf der au niht ein Strauch, ge-

Die häufigsten Preise wihtiger Lebens- und Vervfleg1 des Monat:

Ì J

in den preußischen Orten

afer (mittel)

(mittel Roggen (mittel) Braugerste (mittel) Futtergeiste (mittel) V 6

Wetzen

shweige denn ein Baum wähst, eine ertragreihe Viehzucht geschaffen. Das Land ist fo sandig, daß die Wagen breite Räder haben, von denen beim Fahren der Sand stets wie ein S@leier herabfällt. Häuser voa Holz oder Stein können nit çebaut werden, da der Transport von shweren Gegenständen zu teuer, ja nahezu unmöglich wäre. Man hilft sih daher mit Grassoden, die aufeinander gelegt werden und im Sommer kühl, im Winter warm halten sollen. Das Land gehört in weitem Um- kreise der Bundesregierung, welche den Großfarmern kein Land verkauft, fie es vielmehr nur pahten läßt. Sobald si aber ein kleiner Ansiedler dort niederläßt und ih eine Grashütte baut, erhält er Berfügungs8recht über 320 Acres Land, und falls er fünf Jahre dort bleibt, das Cigentumérecht daran, ohne zu zahlen. Nach Angabe eir es Gewährs- mannes kann ein Mann sich mit 164 Acres nicht erhalten, wenn der Großfarmer ihn niht gegen Lohn beschäftigt. Natürlich versucht er, ihn naher auszukaufen; das soll aber nicht immer gelingen, tenn diese „Settlers" stüßen sih auf die Macht dex Bundeßsregierung, die binter thnen steht. Das Einseg:zn voa Settlers mit der privaten Abmachung, nah fünf Jahren an den Grcßfarmer zu verkaufen, ist mit Gefängnis strafe bedroht. i

Auf diesem mageren Lande kann Vieh für Schlahtiwecke nicht genügend gefüttert werden, dazu wird es in Gegenden mit reiherem BDoden auf der Eisenbahn versandt. Die Reise dorthin dauert mebr als 24 Stunden. Das Gesetz gestattet aber nit, Vieh länger als 24 Stunden ohne Fütterung zu verfrahten. Deshalb find auf den Babnstrecken Füttecungsstationen errihtet. (Bericht dez Kaiserliden Konsulats in Chicago.)

A AMLAAT E p as

“Gesundheitswesen, Tierkrankheiten maßregeln, Das Kaiserlihe Gesundheit3amt melde! Maul- und Klauenseuche aus Kolon M Warburg, Regierungsbezirk Minden, am 17. März

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und Absperrungs-

Die am Singapore ergangene feesa Berordnung vom 10. d

21. Novbr. v. I

1+ or n Pa [Ey bo 15. November v. F.

NaH einer 12, Februar d Ouarantäne vom 26. v. Vc., Nr. 49.)

Ausftellungênachrichten.

Die Sektion Zeist der Niederländishen Gesell {aft für Gartenbau und Pflanzenkunde will in der Zeit vom 25. August bis 16. September d. F. eine große Gartenbaus ausstellung in Zeist veranstalten. Die Ausftellung soll von der Königlih niederländishen Regierung und der Provinz unterstützt werden und unter dem Ehrenvorsiß Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen der Niederlande ftaltfinden. Sie wird vershiedene Ab teilungen umfassen. Aussteller, die sich an der Ausftellnna beteiliaen wollen, können fih an die Herren W. H. I. BlandckF

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C. Smitskamp in Zeit mit der Bitte um A

Statiftik und Volkswirtschaft.

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