1867 / 232 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Me 232.

Berlin, Dienstag, den 1. Oktober, Abends

Se. Majestät der König haben Allerguädigst geruht:

Dem Wasserbau-Jnspektor Baurath Martins zu Bresiau den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Ober-Amtmann Franzius L Fürstenau den Rothen Adler- Orden dritter Klasse, dem Sanitäts-Rath Dr. Ranschoff zu Peckelsheim, im Kreise Warburg, dem Kreisgerichts-Secretair a. D., Kanzleirath Ferdinand Wolff zu Seeburg, im Kreise Rössel, und dem katholischen Pfarrer Jansen zu Auenheim, im Kreise Bergheim, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Großherzoglich sächsishen Gehcimen Regierungs - Rath Schambach de Weimar den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, dem Aeltermann Johannes Tidemann zu Bremen den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem Großherzoglich Gen Haupt-Zollamts-Rendanten Hoff zu Offenbach und em Hauptmann a. D. und penfionirten Stadt-Haupt-Kassen- Rendanten Lincke zu-Glogau den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, dem evangelischen Schullehrer und Küster, Kan- tor Play zu Nahausen im Kreise Königsberg i: N. M. den Adler der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Ho- henzollern, sowie dem Kreisgerichts-Boten und Exekutor Jsaac da Os zu Ratibor das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; i

Der Wahl des Realschul - Direktors Dr. Kruse in Mül- heim a. d. Ruhr zum Direftor des Gymnasiums in Greifswald die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen ; -

Den Staatsdanwaltsgehülfen von Plehwe in Ortelsburg zum Staatsanwalt in Mohrungen zu ernennen; und

Dem ‘Bergmeister August Bergmann zu Brühl bei sei- nem Ausscheiden aus dem - Staatsdienste den Charakter als Bergrath zu verleihen.

Allorhöchster Erlaß vom 7. September 1867 be- * treffind die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Brandenburg in- der Richtung auf Grüningen-Ziesar bis zur Grenze des“ Stadt- bezirkes. i Nachdem Jh durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee von Brandenburg in der Richtung auf Grüningen-ZJiesar bis zur Grenze des Stadtbezirkes geneh- migt habe, verleihe Jch hierdurch der Stadt Brandenburg das Expropriationsrecht für die zu dieser Ee erforderlichen Grund- stücke, ingleihen das Recht zur Entnahme der Chaussce-Bau- und Unterhaltungs - Materialien nach Maßgabe der für die Staats - Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straßen. ZJugleih will Tch der Stadt Bran- denburg, gegen Uebernahme der künftigen chaufseemäßigen e der Straße, das Recht zur Erhebung des Chaussee- eldes nach den Bestimmungen des für die Staats - Chausseen BLUnS geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in denm- elben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden ¿La Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Jhnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld - Tarife vom +29. Februar 1840 angehängten Be- stimmungen wegen der Chaussee - Polizei - Vergehen wh die ge- dahte Skraße zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige O, ist durch die Geseßz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu“bringen. Schloß Babelsberg, den 7. September 1867. Wilhelm.

Ftfiherx v, d. Heydt. Graf v. Jhenpliß.

1 n den Finanz-Minister üúnd den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

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Ministerium für Sandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das dem Telegraphisten A dolph Haeneke zu Schmiede- berg (gegenwärtig zu Danzig) unter dem 26. Mai 1866 er- theilte Patent

auf eine Vorrichtung an Kopir-Telegraphen zur Regu- lirung der Bewegung der Walzen, in der durch Jeich- nung und Beschreibung nachgewiesenen QJusammen- seßung und ohne Jemand in Anwendung bekannter | Theile derselben zu beschränken, ist aufgehoben.

Bekanntmachung.

E Beförderung der Correspondenz aus Deutschland nach den Vereinigten Staaten von Nord - Amerika empfehlen si folgende Wege:

I Ueber Bremen.

Abgang der Post aus Bremen jeden Sonnabend Vormittag.

Die e T welche mit dem Sonnabend aus Han- nover nah Bremen abgehenden ersten JZuge in Bremen um 6 Uhr 30 Minuten früh eintrifft, erhält mit der Bremen-Ame- rikanischen Post noch Weiterbeförderung. Die Schiffe treffen Dienstag in Southampton ein und legen dort an.

Das Porto für den einfachen Brief (unter 1 Loth) zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Nord - Amerika auf dem Wege über Bremen beträgt 6; Sgr.

Il. Weber Hamburg. A Fdang der Post aus Hamburg s]eden Sonnabend end. : Die Korrespondenz, welche mit derselben befördert werden c muß spätestens Sonnabend Nachmittag in Hamburg ein- reffen,

Das Porto für den einfachen Brief (unter 1 Loth) zwi- shen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Nord- Amerika auf dem Wege über Hamburg beträgt 6; Sgr. Il. Ueber Côln auf dem Wege durch Belgien mittelst

der preußish-amerikanishen Briefpackete:

Abgang der Posten aus Cöln:

a) jeden Dienstag und Freitag 11 Uhr 40 Min. Vorm,., -_ zum Anschluß an die von England jeden Mittwoch und -* Sonnabend gehenden Post-Dampfschiffe ; b) jeden Dienstag und Freitag 10 Uhr 30 Min. Abends, (Spátlin s8-Pojsten) zum Anscbluß an die Postdampfschiffe in Cork (Queenstown). i i Diese Spätlings - Posten aus Cöln werden in -die

Supplement-Briefpackete aufgenoinmen, welche von Lon-

don jeden Mittwwoch und Sonnabend: Abend über Holzbead

nah Cork (Queenstown) zum Anschluß an die dort an- legenden Liverpool-New-Yorker 2c- Postdampfschiffe (siehe ad a) abgesandt werden ; :

c) jeden Montag 11 Uhr 40 Min. Vormittags, zum An- chluß an das in Southampton anlegende. Postdampf\scifff

aus Bremen (fiche ad L.).

Die Korrespondenz, welche zur Beförderung mit den Posten ad L a. b. c. bestunmt ist, muß in Cöln so zeitig ein- treffen, daß fie an den betreffenden-Tagen mit den zu den be- zeichneten Stunden von Cöln nach Ostende abgehenden Eisen- bahnzügen weiterbefördert werden kann.

- Das Porto für den einfachen Brief (unter 1 Loth) zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika auf dem Wege über Cöln durcch Belgien mittelst der preußish-amerikanischen Briefpackete beträgt i