1867 / 232 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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für den frankirten Brief 12 Sgr., für den unfrankirten Brief 13 Sgr.

Die Korrespondenten find hiernach in den Stand geseht, für ihre Korrespondenz nach den Vereinigten Staaten - in jedem einzelnen Falle den Weg, welchen sie mit Rücksicht auf kie ehr große -Ver\chiedenheit des fremden Portos und den geringen Unterschied in der Zeit der Ueberkunft der Briefe gewählt zu schen wünschen, auf zden Briefen zu bezeichnen.

Vermag der Absender sich fo einzurihten, daß seine Briefe BehufsErreiWung der Schiffe in Bre- men odex Hamburg abgelassen werden und kommt es Hinsichts der Ucbderkünft der Britfe nach Ameriïa überdies aUf.cinen mäßigen Zeit-Unterschied nicht an, so empfichlt es sich, daß die Korrespondenten dergleichen Briefe mit der allgemeinen Bezeichnung

„via Bremen“ auch „via §Samburg““ versehen; der Posibeamte leitet danach die Bricfe, gemäß der A bgang®sstunden der Schiffe auf Bremen oder auf Hamburg. Fehlt dicje Bezeichnung, so wird der s{hnellste, indeß wegen des fremden Portos auch ungleich kosispieligere Weg Über die außer- deutschen Häfen benußt.

Berlin, den 1. Oktober 1867.

General-Post-Amt. von Philips born.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal : Angelegenheiten.

Bei der Realschule zu Elberfeld ist die Anstellung des Lehrers Dr. Dor als Oberlehrer genehmigt worden.

Der Oberlehrer Dr. Freydanck am Gymnasium zu Torgau ist in gleicher Eigenschast_an_das «Dom-Gymnasium in Magde- burg verseßt worden.

Besuch-Ord nung

: für die Königlichen Museen.

1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich: die Gemälde-Galcrie, die Sculpturen-Galeric, das Antiquarium “im vorderen Museengebäude, die Sammlung der Gyp8- Abgüsse, die historische Sammlung der neueren Zeit und der Modelle von Bauwerïen, Dentmälern u. |. w., die Sammlung der tleineren Kuünsiwerke des Mittelalters und der neueren Zeit, die Sammlung für Völkerkunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer 1m neuen Museengebäude find für den Besuch des Publikums geöffnet: Sonnabends und Montags in den 6 Winier- monaten von 10 bis Z Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr; Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen wäh- rend der bezeichneten Stunden der Einiritt, und zwar durch den Haupt-Eingang des vorderen Muscums von der gro- ßen Freitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kin- der unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene abec nur in Begleitung älterer Personen zugelassen.

3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags is der Besuch der genannten Sammlungen auss{ließlich denjenigen Einheimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend ciner Art benußen wollen, und zu diefem Qweck der Qutritt dazu währcnd der unter 1. angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir-Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange ausßgelegte Buch gestattet. Der Eingan findet an diesen Tagen durch die Thür des neuen Museum: unter dem Uebergangsbau ftatt.

4) Die Sammlung der Handzeichnungen, M i- niaturen und Kunstdrucke im neuen Musccn-Gebäude ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet, An den übrigen Tagen, also am Mon - tag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Ein- heimischen und Fremden vorbehalten , welche dieselbe zu Studien benußen wollen.

5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kir ch-

lihen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster -, Pfingst- und Weihnachtsfestes, am Neujabrxstage,

Charfreitage, Bußtage und Himmelfahristage sind die König- lichen Mujeen asWloffen, 6) Den Galerie-Dienern, Portiers 2c. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Diensipflicht irgend ein Geschenk anzunchmen. Bexlin,-den 1. Oktober 1867. Der General-Direktor der Königlichen Museen von Olfers.

Finanz - Minißerium.

Bæœlakktmachun g.

Auf Grund der Vorschrift im §. 4 des Geseßes vom? 27\ten September v: J. (Geseß-Samml. S. 584) habe ich bestimmt, daß die in Gemäßheit der Verordnung vom 18. Mèai v. J. (Geseß-Samnil. S. 227) ausgegebenen Darlehnskafsenscheine vom 1. Juli d. J. ab nur noch bei der Königlichen DarlchnSkasse in Berlin und bei den Königli{hen Regierungs-Haußptkæffen an- genommen und von denselben tingetöst werden sollen. Judem 1h dies hierdurhugzur;öffentlihen Keuntniß bringe, fordere ich

die Inhaber von Darlehnskassenschêinen zu deren Einkieferung

bei den vorerwähnten Kassen auf. Berlin, den 5. Juni 1867, Der Finanz-Minister. Im Auftrage: Guenther.

Veiliun , 1. Oktober. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General -Major von Schmidt, Commandeur der 16. Tufanteric-Brigade, zur Anlegung des von den Herzögen von Sachsen - Altenburg, Sachsen - Htéiningen und Sachsen-Coburg-Gotha Hoheiten ihm ‘verliehenen Comthur- Kreuzes erster Klasse des Herzoglih Sachsen - Ernestinischen Haus-Ordens, fo wie dem Obersten von Wartenberg, à la suite des Kaiser Alexander -Garde- Grenadier-Regiments Nr. 1 und Commandeur des Herzoglich Sachsen:Altenburgischen Füsi- lier-Regiments, zur Anlegung der von ‘des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliehenen Commandeur - Jnsignien zroeiter Klasse vom Hausorden Albrechts des Bären, Allerhöchstihre Genehmi- gung zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 1. Oktober. Im Verlaufe der gestri- gen (elften) Plenarsitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes trat das Hausin den zweiten Gegenstand der Tages- ordnung: »Entwurf eines Geseßes über das Paßwesen«. Qu diesem Entwurfe sind folgende Abänderungs-Vorscbläige cinge- bracht worden:

1) Ein Vorschlag des Abg. Krieger und Genofsen :

Der Reichstag wolle bescblicken:

Tür den Fall der Annahme ‘des §. 3 statt der Worte »auf

amtliches Erfordern« zu schen: auf geseßliches Erfordern der zuständigen Behördern.

2) Ein Antrag des Aba. Lese:

Der Reichstag wolle beschließen :

den §. 3 des Paßgesebes zu streichen, und statt dessen zu §. 10

folgenden Zusaß zu machen:

Die Befugniß der Sicherheits-Behörden und Beamten, von Bundes-Angehörigen wie von Ausländern einen genügenden Ausweis Über ihre Person zu verlangen, venn hierzu cin, außerhalb der Bestimmungen über das Paßwesen liegender, gescßlicher Grund vorhanden is, wird durch das gegenwär- tige Gescß nicht berührt und i

in §. 9 des Geseßes statt der Worte: oder die öffentlihe Ordnung durch Kricg, innere U…nrüuben oder sonstige Ercignisse bedroht erscheint, /

zu sagen: oder die öffentliche Ordnung durch Krieg oder innere Unruhen bedroht erscheint.

3) Ein Antrag des Abg. Kray:

Der Reichstag wolle beschließen :

die §§. 3 und 9 zu sireichen; und

den §Ÿ. 10. in folgender Weise zu fassen.

Alle sonstigen Vorschriften Über das Pafwesen find aufge- hoben mit Ausnahme der Bestimmungen über QZwangspässe und Reiserouten, sowie über die Controle neu anziechender Personen und der Fremden an ihrem Aufenthaltsorte. Zu leßterem Zwecke dürfen indessen Aufenthaltskarten Weder ein- geführt noch, wo sie bestehen, beibehalten Texden. An den Befugnissen der Sicherheits - Behörden, insoweit folche- auf anderweiten geseßlichen Bestimmungen beruhen, wird durch diescs Geseß nichts geändert. Das gegenwärtige eseß tritt mit dem 1. Januar 1868 in Wirksamkeit. ;

4) Ein Abänderungs-Vorschlag des Abg. v. Kirchmann:

Der Reichstag wolle beschliéßen :

im §. 10 hinter Alinea 4 nachstehendes Alinea 5 hinzuzufügen: Polizeiliche Ausweisungen und Untersagungen des WNufent- halts an irgend einem Orte des Norddeutschen BundDes sind gegen Angehörige desselben nur zulässig auf GrunD gericht- licher Erkenntmsse, welche dazu ermächtigen y ODET 5 tvenn der Betrefssende die öffentliche Armen -Unterstüßung in An- spruch nimmt, nah näherer Bestimmung der Gesecße Übcr die Armcupflege. i

Alle dem entgegenstehenden Privilegien cinzeliier Ortschaften werden hiermit aufgehoben.

9) Ein Abänderungs-Vorschlag des Abg. Lieb?necht :

Der Reichstag wolle beschließen:

J des | Abgg. von

A genau an denselben anschließt.

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im Abänderungs - Vorschlage des Abgeordneten v. Kirhmann

die Worte: 45 »gegen Angehörige desselben «

(in der 3. Zeile des Vorschlags) zu streichen. j

Zur General - Debatte sprachen: der Abg. Dr. Friedenthal und der Abg. Dr. Becker (Dorimund), welche die Annahme des Geseßentwurfes empfahlen. An der Spezialdebatte zu §Y. 1 betheiligten fih die Abgg. Dr. Wiggers (Rosto), Wiggers (Berlin), Graf Bassewiß. Zu §. 3 befürwortete der Abg. Dr. Schwarze die Beibehaltung der Vorlage. Nachdem der Bundeskommissar Graf zu Eulenburg die unveränderte An- nahme des Geseßes empfohlen , befürwortete der Abg. Krieger scin Amendement und der Abg. Weber-den Antrag, Y. 3 ganz zu streichen. Die Amendements L se und Krieger wurden ab- gelehnt, §. 3 unverändert angenommen. Ebenso wurden nach Bemerkungen des Abg. Dr. Schwarze zu §. 6 und des

Abg. Weber zu §. 9 und nach_ den Erwiederungen Bundeskommissars Graf zu Eulenburg die Y§. 4

bis 9 unverändert angenommen. Nachdem zu Y. 10 die Kirhmann und Liebkneht ihr Amendement beziehungsweise Unter - Amendement befürwortet, Abg. Kraß seinen Antrag zurückgezogen, und der Bundes-Kommissar Gräf zu Eulenburg gegen die gestellten Anträge gesprochen, wurde das Unter-Amendbement Liebknecht angenommen, dagegen das Amendement Kirchmann mit dem Unter-Amendement Lie b- knecht verworfen. Demnächst wurde der §. 10 der Regierungs- Vorlage und darauf das ganze Geseß unverändert ange- nommen. Schluß der Sißung 34 Uhr. Bai : /

Die heutige (12.) Plenar - Siyung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 107 Uhr Morgens durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Am Tische der Bundes - Kommissarien waren außer dem Bundes- Kanzler an- wesend: der Präsident des Bundes - Kanzler - Anites, der Contre - Admiral Jachmann, Admiralitäts -Rath Jacobs, Capitain-Lieutenant von Schleiniß , General-Post-Direktor von

F Philips8born , Genexal von. Podbielski , Ministerial - Direftor

Günther, Staats-Minister von Friesen, Ministerial - Direktor Dr. Weinlig, Geh. Finanz-Rath von Thümmel, Minister von Krosigk, Staats-Rath Buchholß, Geh. Legations-Rath von Liebe, Regierungs - Rath Dr. Sintenis und die Senatoren Gilde-

Y meister und Kirchenpauer.

Nach der Mittheilung der Zusammenseßung des Büreaus,

4 der Verlesung der Namen der neu eingetretenen Mitglieder und Ader Urlaubsgesuche gab der Präsident dem Hause Kenntniß von Feinem an ihn gerichteten Schreiben des Bundesfanzlers vom

| 30, v. M., welches folgendermaßen lautet:

Aus Veranlassung Ew. Hochwohlgeboren geehrten Schreibens vom 24. d. M. habe ih mi beeilt, die Befehle Sr. Majestät des Königs von Preußen über die Annahme der von dem Neichs8tage an Allerhöc{\tdieselben gerichteten Adresse einzuholen. ;

Tch habe nunmehr Ew. Hochwohlgeboren auf Allerhöchsten Befehl zu erwiedern, daß Se. Majestät, von dem Wunsche geleitet, die Adresse noch vor Jhrer erst nah einiger Zeit bevorstchenden Rückkehr nach Berlin entgegen zu nehmen, dieselbe am 3. f. M. in Hohenzollern aus Jhren Händen empfangen wollen. Allerhöchst- dieselben haben geglaubt, mit Rücksicht auf die dringenden Arbeiten des Reichstages, 10hou Lu ne zu a ine Deputation des Reichstages zur Ueberreichung der Adresse einzuladen.

Li: Der Sani lér des Norddeutschen Bundes gez. v. Bismarck._ Auf Grund dieses Schreibens erbat sich der Präsident vom

Hause Urlaub, um noch heute die Reise nah Hohenzollern

anzutreten. | R ied /

Ferner wurde mitgetheilt, daß das Comité zur Beförde- rung des Besuch8s der Pariser Jndustrie - Ausstellung Seitens preußischer unbemittelter Gewerbtreibender durch ein Schreiben seines Vorsißenden, des Präsidenten Dr. Lette, die Aufmerksam- leit des Hauses auf diese Unternehmung lenke/ ferner, daß die Königlichen Hofphotographen L. Haase u. Comp. dem Hause ein eben vollendetes photograpisches Werk »Ein- Denkmal der gefallenen - Kameraden« zur Ansicht und Subscription einge-

sandt haben.

Das Haus trat darauf in die Tagesordnung ein: »Vor- berathung im Plenum des Reichstages über den Etat des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1868, fortdauernde Aus- gaben der Marine - Verwaltung.« Die Generaldebate wurde eingeleitet durch die folgende Rede des Bundes-Kommissarius, Contre-Admiral Jachmann: j

Bevor das hohe Haus eintritt in die Debatte über den Marine-Etat, erlaube ih mir die Bemerkung, daß dex Etat pro 1868 dieselbe Einrichtung hat, wie der Etat pro 1867 und si Wie die geringen Ziffern des Ordinariums, des Extraordinariums zeigen, bewegt si der Etat pro 1868 in den Grenzeu der größten Sparsamkeit, und enthält nur das dringend Nothwendige. Derselbe dürfte sich daher ciner unveränderten Annahme empfehlen. Der Etat für 1868 wird lückenhaft erscheinen in dem Extraordinarium, da

in demselben keine Summen ausgeseßt sind für bevorstehende Hafenbauten in Kiel und keine Summen für die bevorstehendén Neubauten von Schiffen. Jn kürzester Frist soll aver dem Bundesrathe cine Denkschrift vorgelegt werden, die die Grund- säte enthält, nah welchen ih in den nächsten Jahren die Bundesmarine weiter entwickeln würde, und daran wird sich gleichzeitig der Antrag knüpfen, um eine außergewöhnliche Be- willigung der zur Fördérung der Flotte nöthigen Mittel, Die- selbe wird dem Hohen Hause zugehen. Es ift durch das hohe Präsidium des Reicostages dem Minificrium zugegangen eine Anfrage von Seiten des Herrn Harkort und Genossen über verschiedene Fragen. Es ist niht möglich ge- wesen, dieselben bis heute zu beantworten; ih werde aber die Ehre haben, nunmehr die Beantwortung derselben dem Herrn Präsidenten einzuhändigen. Jch erlaube mir nur, auf eine Frage {on jeßt zurückzukommen, nämlich auf die- jenige, ob ein Gründungsplan für die Bundesmarine aufge- stellt und vorgelegt worden ift.

___ Das ist augenblicklih nicht der Fall und ih erlaube mir in diefer Beziehung darauf aufmerksam zu machen, daß bereits im preußischen Abgeordnetenhause die Nothwendigkeit cines Be- gründungsplanes für eine Flotte mehrfach in Abrede gestellt worden ist. Eine Flotte ist nicht cin Jnftitut, roelches ein gewisser Zeitraum abschließt, sondern ein solches, welches sich be- ändig weiter entwickelt. E8 würde also nicht möglich sein, heute schon zu fagen, welche Grenzen man derselben stecken will. Etwas anderes ist es mit dem Bau der Kriegshäfen. Diese werden in einem bestimmten Zeitraum zum Abschlusse zu brin- gen sein. Daher enthält auc die dem Bundesrathe vorzulegende Denflschrift lediglich die Angabe, wie sich die Flotte in den näch- sten Jahren, d. h. in einem Zeitraume von etwa 8—10 Jahren, zu entwickeln haben würde und spricht lediglich aus, wás au {hon früher im Begründung8plan pro 1865 au8gesprochen ift, daß die Absicht vorliegt, für die Norddeutsche Bundesflotte einen Krieg8shafen an der Ostsee und einen Krieg8hafen an der Nord- see anzulegen. Der Krieg8häfen an der Nordsee is seiner Be- endigung Kehr nahe. Demnächst enthälk diese Denkschrift eine Angabe der Stärke der Flotte, d. h. des Kriegsmaterials, wie man hoffen darf, daß dasselbe im Laufe von 8 bis 10 Jahren sich fördern lassen wird.

Ich werde mir ferner erlauben die hier vorliegenden An- träge gleichfalls zu exledigen.

Der sub Nr. 38 gestellte Antrag- beantragt:

Der Reichstag wolle beschließen:

gegen die Bundes-Regierung die Erwartung auszusprechen,

daß, wenn es nicht mehr {hon für das Jahr 1868 sollte ge- schehen können, dann jedenfalls für das Jahr 1869 neben den vier Marine-Predigern auch wenigstens ein katholischer Marine- Pfarrer nebst Küster mit fixirtem Gehalte angestellt werden.

Ich erlaube mir, dem hohen Hause für diesen Antrag fol- gende Erläuterung zu geben. Es befinden sich allerdings auf dem Etat vier Marine - Prediger. Von diesen vier“ Marine- Predigern sind drei beständig cingeschifft auf den Uebungsschiffen und es würde allerdings nicht zulässig sein, auf cinemSchiffe zwoci Geistliche einzuschiffen. Der vierte Prediger fungirt in Kiel als foge- nannter Marineprediger. Er hat eine Stellung analog den Divisionspredigern der Armee. Da die Marine sich aus)chließ- lich aus den nördlichen Provinzen, denen der Nord- und: Ofifee rekcutirt, so ist der Prozentsay katholischer Seemannschaften ein äußerst geringer und Übersteigt in diesem Augenblicke nicht elf Prozent. Es ist aber für die katholischen Seemannschaften in Kiel zunächst vollständige Fürsorge getroffen durh die An- wesenheit eines katholischen Geistlichen in Kiel, welcher, wie auch der Etat ergiebt, eine Remuneration von 150 Thlr. erhält. Das Marine-Ministeriuum wird aber durchaus nicht abgeneigt sein, die Nothwendigkeit, einen besonderen katholischen Geistlichen anzustellen, in Erwägung zu ziehen und, falls die Nothwendigkeit dazu fich im Laufe der Zeit herausstellen sollte, dem Antrage zu ent- sprechen. Demnach darf 1ch mir wohl erlauben, den Antrag, welcher sub Nr. 41 gestéllt ift, gleihfalls zu erledigen. Der- selbe lautet :

Der Reichstag wolle beschließen:

die Erwartung auszusprechen, daß das Marine-Ministerium bei der in Ausficht genommenen Entwickelung der Bundes= Marine die vaterländische Schiff8bau-Jndustrie, infofern dieselbe glei Tüchtiges und Preiswürdiges als dgs Ausland leistet, vorzugsweise mit Aufträgen betrauen werde.

Das Marine-Ministerium kann darauf erwidern, daß es mit der größten Ungeduld die Entwicklung derartiger Etablisse- ments erwartet und derselben entgegensieht und auch selbstver- ständlich viel mehr gencigt sein wird, derartigen Etablissements Aufträge zu ertheilen, als dieselben dem Auslande zuzuweisen. Ich erlaube mir aber bei dieser Gelegenheit gleich zu erwähnen, daß der größte Theil der Schiffe der preußischen Ftotte faktisch im Inlande gebaut ist. Dieselben sind entweder auf der Kü- niglichen Werft in Danzig gebaut worden, oder bel Privaten

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