1867 / 232 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3778

von dem Tage ist es ja wohl in Preußen zu Recht bestehen oder nicht, so ist so viel ganz unzweifelhaft, daß in einer An- zahl anderer Verein8staaten ein Gescß über die Aufhebung des Salzmonopols und Einführung der Salzsteuer noch gar nicht vorhanden ist, daß also da res integra ist, und daß allein schon dic Rücksicht auf diese Staaten und die Verhältnisse dieser Staaten die Nothwendigkeit herbeigeführt hat, dem Reich8tage ‘das vorliegende Geseß vorzulegen. Es kommt also für die recbtliche oder, wenn man will, politische Entscheidung 1n der That darauf gar nicht an, ob das preußische Geseh zu Recht besteht oder niht. Die Frage, wie sie jeßt hier liegt, ijt eigent- lich eine einfache Wiederholung derjenigen, die dem preußischen Abgeordnetenhause seiner Zeit vorgelegen hat, und die den Landesßvertretungen der übrigen Staaten seiner Zeit ebenfalls vorgelegen hat. Es handelt sich einfach darum, ob man das Monopol aufheben und dur cine Salzsteuer ersegen will, Wenn der Herr Vorredner der Meinung ist, einerseits das preußische Gese vom 9. August sei nicht recht8beständig, weil es zu spät publizirt sei, andererseits aber, die preußische Reglie- rung sei durch dieses nicht rechtsbeständige Gese gegen irgend wen ich weiß eigentlich nicht, gegen wen, ih will cinmal annehmen gegen die Landesvertretung gebunden, das Mo- nopol aufzuheben und die Salzsteuer einzuführen, und das sel der Punkt, wo man die Schraube anseßen könne, mit welcher man es erreichen fönne, daß das Hoverbesche Amendement angenommen wird, da irrt er si zunächst, glaube ich, rechtlich vollständig. Entweder is das preußische Gescy vom 9. August rechtsgültig erlassen, dann ist die Frage erledigt, oder cs 1st nicht rechtsgültig erlassen, dann is es ein lecres Blatt Papier, das für Niemand gültig ist, weder für die Regierung, noch für das Abgeordnetenhaus und das Herrenhaus, die es votirt haben, eins von beiden i nur möglih. Die Frage steht nuñ also folgendermaßen: Nehmen Sie das Hoverbe he Amendement an, so sind damit die verbündeten Regierungen in die Unmôg- lichkeit verseßt, den mit den süddeutschen Staaten abgeschlossenen Vertrag aufrecht zu erhalten, Sie können sic allerdings in diese Unmöglichkeit versegen durch Jhr Votum , die Regierungen würden dann allerdings in die Lage kommen, mit den süd- deutschen Staaten weiter zu verhandeln, Welcher Lage gegen- über würden fie sih befinden? Jch glaube, meine Herren, es ist wohl schon bei der Diskussion der e e im preußischen Abge- ordnetenhause darüber Klarheit gewesen, daß nichk die süddeutschen Staaten es sind, die uns zur Aufhebung des Monopols gedrängt haben, sondern daß wir es sind, die sie sehr ernsthaft zur Yu- stimmung für die Aufhebung des Monopols haben drängen müssen. Wenn wir nun jeßt erklären, wir sind leider in der Lage, den Vertrag wegen Aufhebung des Monopols und Ein- führung der Salzsteuer nicht ausführen zu können, so werden wir sofort der Erklärung begegnen : das 1st uns ungemein an- genehm, dann bleibt es bei den Vereinbarungen über das Salz- monopol, wir entlassen Euch mit Vergnügen aller Engagements, die Ihr durch den Vertrag vom 8. Mai angenommen habt. Die Sache steht also cinfach so, daß das Monopol bleibt, wie es ist, Der Herr Vorredner hat selbst anerkannt, wie es ja auch in der Natur der Sache liegt, daß durch die Verfassung in den bestehenden Steuern nichts geändert wird, eine be- stehende Form der Steuern is das Salzmonopol; es bleibt also so, wie es jeßt besteht, also auch wie sich von selb} versteht, bei der Salzsteuer von 2 Thlr. in der Provinz Hannover und bei der Salzsteuer von 2 Thlr. in der Provinz Schleswig-Holstein, es bleibt bei einer Binnengrenze zwischen den eben bezeichneten Landestheilen und den übrigen Theilen von Preußen und bei einer Binnengrenze zwischen den verschiedenen Staaten des Zoll- vereins in Bezug auf das Salz. Dies ist die einfache Kon- sequenz der Annahme des Hoverbeck’ schen Amendements und ich überlasse es dem Reichstage, darüber zu beschließen.

Ueber den von dem Abg. v. Seydewiß (Rothenburg) be- z üglich der Herabseßung der Salzsteuer und der Trans- portpreise für das Salz auf den Eisenbahnen gestell- ten und befürworteten Antrag sprach sich der Präsident des Bundeskanzleramts Delbrück, wie folgt, aus:

Meine Herren! Jch will mir erlauben, zunächst auf den vondem Herrn Vorredner zuleßt b érergebobenae PuNti, nämlich in Beziehung auf die Eisenbahn -Frachtsäße, Einiges zu bemerken. Die Tendenz, die der Herr Antragsteller bezeichnet, ist von der Königl. preußischen Regierung bereits eingeschlagen; es ist auf ihre Veranlassung bei der vor Kurzem in Mainz stattgehabten General - Versammlung des Vereins deutscher Eisenbahnen der Antrag gestellt worden, für das Salz im Bereich der sämmtlichen dort vertretenen Eisenbahnen einen gleichmäßigen Transportsaß von 1,35 Pf. pro Centner und Meile mit einer Expeditions- Gebühr von 1 Thaler pro 100 Centner anzunehmen. Es hat dieser Antrag mehrseitig in dem Vereine Unterbuiung gefunden und der Beschluß ist zuleßt dahin gegangen, daß die einzelnen Betriebs8verwaltungen fich innerhalb dreier Monate erklären

sollten, ob vom 1. Januar an sie geneigt seien, diesen Saß an- unehmen. Die Erklärungen sind noch zu. erwarten. Von vornherein fann man ficer sein, daf von sämmtlichen preußischen Staats- bahnen cine zustimmende Erklärung erfolgen wird, und es ist auch die zustimmende Erklärung von Seiten der Staatsbahnen einiger anderer Staaten gesichert. Es ist also zu hoffen, obgleich eine bestimmte JZusichernng in dieser Beziehung zur Zeit nicht aus- ge)prochen werden kann, daß von Ansang des nächsten Jahres an der eben bezeichnete, unzweifelhaft billige Saß in Anwen- dung kommen wird und zwar nicht blos innerhalb des Nord- deutschen Bundes, sondern jedenfalls auch in einigen von den Süddeutschen Staaten. Es is} ferner bereits jeßt verfügt wor- den, daß auf den preußischen Staats-Eisenbahnen dgs Förder- salz aus den Steinsalzbergwerken sowohl in Blöcken als gemahlen zu dem Saye von 1 Pf. pro Centner und Meile und gegen eine Expeditionsgebühr von 2 Thlr. pro 100 Ctr. transportirt wird, und es is Einleitung getroffen, daß die unter Staats- verwaltung stehenden Privatbahnen, sowie die selbstständig ver- walteten Privatbahnen aufgefordert werden, den gleichen Saÿh für ihren Betrieb anzunehmen. Js das in Preußen erreicht, so werden sich daran weitere Schritte knüpfen, um diesem Saß auch in den übrigen Staaten des Norddeutschen Bundes Ein- gang zu verschaffen. Jch glaube, daß hiernach in der Richtung, die der Antrag verfolgt, dasjenige bereits geschehen ist, was zur Zeit geschehen kann. M

Was den anderen Theil des Antrages anlangt, nämlich die Aufforderung, auf eine allmälige Herabseßung der Salzsteuer bedacht zu sein, ein Antrag, der auch von anderer Seite ge- stellt worden ist, so hat gewiß die heutige Diskussion gezeigt, wenn dies nothwendig gewesen wäre, daß in diesem Saale Nie- mand is, der nicht aus vollem Herzen den Wunsch theilt, daß es bald und recht bald msglich sein möchte, die Salzsteuer zu ermäßigen oder ganz aufzuheben. Jch zweifle nicht im Min- desten, daß dieser Wunsch auch von den verbündeten Regierungen getheilt wird. Auf der anderen Seite aber, meine Herren, han- delt es sih hierbei um ein Objekt, was unter den cigenen Ein- nahmen des Bundes genau 15 pCt. ausmacht, und auf die 7,856,000 Thlr., die für Salz veranschlagt find, bringt cine Steuer-Ermäßigung von 1 Pf. pro Pfund und das ist doch noch eine geringe Ermäßigung rechnungsmäßig einen Aus- fall von 1,091,000 Thlr. hervor ; die Salzsteuer beträgt mit 2 Thlr. pro Centner 7,2 Pf. für das Pfund, die Rechnung ist einfach. Daraus folgt, daß man an eine Ermäßigung der Steuer nur mit Vorsicht gehen kann, und es ist bereits in der früheren Diskussion darauf hingewiesen, daß diese Vorsicht um so noth- wendiger ist, als, wenn man hier Steuern ermäßigt, schließlich nichts weiter übrig bleibt, als Matrikular-Beiträge zu erheben. Daß der Wunsch nach einer allmäligen Ermäßigung der Salz- steuer getheilt wird, ist bereits hervorgehoben worden, und auch in dem Berichte des Ausschusses des Bundesraths zum Aus- druck gebracht, aber man muß davor warnen , daß nicht Er- wartungen angeregt werden, die, wenigstens in nächster Zukunft, \{hwerlich erfüllt werden können.

In der Debatte über den Gesehentwurf , betreffend das Paßwesen, nahm der Bundes-Kommissarius, Geheimer Re- gierungs-Rath Graf zu Eulen bur g, wiederholt das Wort; nah den Ausführungen des Abg. Schwarze zu Y. 3 bemerkte dekselbe:

Wenn ich in der Generaldebatte über das vorliegende Ge- sey nicht das Wort genommen habe, so is es geschehen, um gegen den obersten Grundsaß, auf welhem dasselbe beruht, nicht zu verstoßen. Die Einleitung, welche von diesem Tische aus einem Gesetze in der Regel mit gegeben wird, ist sein. Ge- leitsbrief, und ein Geseß, das sih mit der Aufhebung des Paß- zwanges beschäftigt, wird ohne solchen Geleitsbrief den Weg sich selbst bahnen; ih hoffe, daß dies Geseß das thun wird, auch den verschiedenen Verbesserungs8vorschlägen gegenüber, welche aus der Mitte der Versammlung eingebracht worden sind,

Bei den eingehenden Erörterungen, welche der Herr Cor- referent, über die Spezialitäten derselben so eben vor Jhnen ausgeführt hat, werde ich mich für jeßt darauf beschränken dürfen, zu erklären, daß ih die dringende Bitte an Sie richten muß, E O Vorschläge, wie sie Ihnen zu §. 3 vorliegen, ab- zulehnen. j

Warum die Verbesserungen, die vorgeschlagen sind, sich nicht als solche charakterisiren in dieser Beziehung nehme ih B zug auf die Ugen theilweise des Herrn Correferenten, theilweise des einzigen Herrn Redners, der in der Generaldis®- kussion gesprochen hat. Einige Worte erlaube ih mir hinzuzu- fügen in Bezug auf den Einwand, daß die Bestimmung des §. 3 überflüssig wäre. Jch will mih nicht berufen auf den allgemeinsten Grund, der dagegen angeführt werden könnte, auf den alten Saß: Superflua non nocent, sondern ich will nach- weisen, und glaube das zu können, daß dieser Saß deshalb hier keine Anwendung findet, weil der §. 3 in diesem Gesetze, in diesem Qusammenhange, in dem er vorhanden ist, nicht so überflüssig ist,

D1T9

als dies auf den ersten Augenblick den Anschein haben mag. Meine | dann sind sie nicht auf Deductionen, welche auf Bestimmungen

Herren, es ist richtig, und ich accentuire dies besonders, es liegt fern, mit dem §. 3 des Gesetzes irgend welch neue Befugniß der Polizeibehörde rückfihtlih der Feststellung der Jdentität der

Über die Aufenthaltsfarten beruhen, sondern auf Grund anderer

| geseßlicher Bestimmungen erfolgt, die auch heute noch feststehen. | Ferner kann ich den Grund nicht anerkennen, welcher gerade

Person cinführen zu wollen. Andererseits liegt aber die Mei- mit Nüksicht auf diesen Punkt angeführt ist. Es is gesagt

nung, daß, wenn der Paßzwang in der Allgemeinheit, wie es hier geschieht, aufgehoben wird, damit auch die Pflicht zur Legi- timation Überhaupt beseitigt sei, so nahe, daß es für eine Omission eracbtet werden müßte, und ih möchte fast sagen, für ein Unrecht dem Publikum gegenüber, wenn das Geseh nicht die Hinweisung darauf, daß dies nicht der Fall sei, ausdrück- lih enthielte. Der Sinn dieses Paragraphen is die Gleich- stellung der Reisenden mit allen andern Staatsbürgern, und ih glaube nicht, daß irgend ein wesentliches Bedenken gefunden werden kann, dies in dem Geseße ausdrücklich auszusprechen, um jedem möglichen Zweifel auf diese Weise vorzubeugen. empfiehlt fich das um so mehr, als wir auf andern Gebieten

vielfach haben erleben müssen, daß aus allgemeinen Prinzipien Konsequenzen deduzirt worden find, welche zwar angeblich in | denselben enthalten sein sollen, aber doch nicht als solche Konse-

quenzen Anerkennung finden können. Darum, meine Herren, glaube ih, daß auch praktishe Gründe sehr wesentlich dafür

sprechen, den §. 3 beizubehalten und zwar, wie ih Ihnen hier- |

mit dringend empfehle, unverändert.

Auf die Anfrage, wie das Wort Auslands®8paß aufzu- fassen sei, und ob die Konsuln das Recht hätten, im Aus- lande Pässe zu ertheilen, erklärte der Bundes-Kommissarius, Graf zu Eulenburg:

Die zweite Frage, die von dem Herrn Referenten gestellt wor- den ist, ob Konsuln im Auslande befugt find, auch Pässe für das Ausland zu ertheilen , falls dies nah der Spezialgescß- gebung des betreffenden Staates zulässig ist, beantworte ich mit Ja; das geht schon aus der ¿çassung des §. 6 deutlich hervor.

Was jedoch die erste der gestellten Fragen anbetrifft , so muß ih zu meinem Bedauern erklären , daß ich sie nicht mit der Schärfe habe auffassen können, um mich in der Lage zu befinden, darauf eine Antwort zu geben. Jh möchte also bit- ten, falls der Herr Referent auf einer Beantwortung der Frage besteht, sie kurz zu wiederholen.

Und sodann weiter:

In der Fassung der Frage, wie sie eben gestellt ist , lag der Grund für mich, daß es mir {wer war, sie zu verstehen. Sie seßt nämlich nach ihrer Stellung bereits die Beziehung der zweiten Frage voraus. Denn die Frage kann überhaupt nur aufgeworfen werden, wenn Konsuln eines Bundesstaats nach den in demselben geltenden Sama Befugniß haben, Pässe für Angehörige ihres Staates zu Reisen im Auslande auszustellen. Daß derartige Pässe, so weit sie überhaupt zu- lässig sind, auch unter den Begriff von Auslandspässen fallen, halte ih für zweifellos.

Nachdem der Abg. Weber den Antrag des Abg. Lesse zu L 9 des Geseßentwurfs befürwortet hatte, bemerkte der Bundes-

ommissarius Graf zu Eulenburg: y |

Ich habe meinerseits noch zu erklären, daß die Worte in F. 97 »und sonstige Ereignisse« für eine ganz nothwendige Be- dingung der Wirksamkeit dieses Y. seitens der verbündeten Re- gierungen erachtet worden sind und erachtet werden mußten, weil gerade diejenigen Fälle, die man sich als die für die An- wendung des Paragraphen am häufigsten eintretenden vorstellen kann, unter die ersten beiden Punkte »Krieg« und »innere Un- ruhen« nicht fallen. Jch glaube nemlich nicht, daß innere Un- ruhen, sondern Unruhen in einem benachbarten Staate häufiger die Anwendung des §. nothwendig machen werden. Jch halte deshalb jene Worte für geradezu unentbehrlich und hoffe, daß dieselben Annahme finden werden.

Gegen den zu §. 10 von dem Abg. von Kirchmann ge- stellten Abänderungs-Vorschlag und das Unter-Amendement des Abg. Liebknecht sprach sich der Bundes - Kommissarius Graf zu Eulenburg wie folgt aus:

Ich meinerseits habe den Antrag zu stellen, daß Sie den Antrag ablehnen mögen. Jch glaube, es liegt klar auf der N daß derselbe einen Gegenstand betrifft, welcher in dieses Hesey unmöglich gehört. örterungen über die

finden.

Redners in Bezug auf die Aufenthaltskarten gemacht sind,

nöthigen mich zu folgender Erklärung: Jn allen Städten des |

preußischen Staates, Berlin mit eingeschlossen, bestehen seit einer Reihe- von Jahren Aufenthaltskarten nicht mehr; wenn aljo seitdem AuFweisungen aus Berlin vorgekommen find,

Ich glaube deshalb mich aller Er- | Qweckmäkßigkeit, welche dafür oder dagegen sprechen möchte, vollkommen enthalten zu können, und ebenso über die Anforderungen des Rechts oder der Billigkeit. Der Gegenstand gehört einfach in das Gesey nicht hinein und kann

und wird an anderer Stelle seine Erörterung und Erledigung | ,; 3 : P I Ó die Kammer über das Budget der Staats - Eisenbahnen werden die

: ; ch | Strecken J „Me ingen-Wins t-Bo Die Bemerkungen aber, welche Seitens des leßten Herrn | Strecken ZJwolle-Meppel , Groningen-Winschoten und Bught-Bortel

worden: im Paß-Edikt seien die Aufenthaltskarten erwähnt, es müßten dieselben also ein Gegenstand sein, der mit dem Paß- wesen in Verbindung stände, und es wäre ganz angemessen, bei dieser Gelegenheit auch die Ausweisungen, die wiederum mit

| den Aufenthaltskarten in Verbindung ständen, zu beseitigen.

Abgesehen davon, daß die Aufenthaltskarten für Preußen bis auf zwei Städte, in denen besondere Verhältnisse bestehen, schon längst abgeschafft sind, und in diesen beiden Städten jeßt au werden þeseitigt werden, glaube ich nicht, daß man genöthigt ist, dieselbe Vermischung der Gegenstände, deren \fih das Paß-

s | Edikt schuldig gemacht hat, in dieses Geseh in verschärftem Maße

zu übertragen. Jch bitte Sie daher, diesen der Materie frem- den Gegenstand hier nicht zu behandeln und das Amendement lebe Kirhmann mit dem Unter - Amendement Liebknecht abzu- ehnen.

Dem Präsidenten des Reichstags des Norddeutschen Bun- des ist unterm 29. d. M. folgende Zuschrift seitens des Bundes8- Kommissarius, General-Post-Direktors v. Philip8born, zu- gegangen : s

i j Berlin, den 29. September 1867.

Bei Ermittelung dcs Netto - Ertrages des- Postwesens in den be- treffenden Staaten pro 1861 bis 1865 sind alle extraordinairen cinmaligen, nicht wiederkehrenden Ausgaben ausgeschieden resp. außer Betracht- gelassen worden. Demzufolge wird dem durchschnitt- lichen Betrage des Netto - Ertrages des Postwesens aus dem vorge- dachten Zeitraum ad 3,693,678 Thlr. 6 Sgr. 5 Pf. der im Bundes - Post - Etat pro 1868 vorgesehene Uebershuß, ohne Abrechnung des Extraordinariums ad 150,000 Thlr. mit 2/423/893 Thlr. gegenüber zu stellen sein. Der Minder-Uebershuß pro 1868 beträgt hiernach 1,269,785 Thlr. 6 Sgr. 5 Pf. Die bezügliche geringere Veranschlagung des Post-Ueberschusses hat in den nachbezeichneten Verhältnissen ihre Veranlassung. 1) Jn dem Bundes-Post-Etat pro 1868 if sub Titel X1U, Nr. 3 zu Pensionen an Beamte und Unterbeamte ein ¿Fonds von 400,000 Thlr. neu vorgesehen worden. Die betreffenden Pensionen wurden bisher in der Mehrzahl der Staaten aus allgemeinen, für alle Verwaltungen ge- meinsamen Fonds in Preußen aus dem allgemeinen Civil-Beamten- Pensions-Fonds bestritten. 2) Die Aufhebung des Orts8brief-Bestell- s in Preußen, welche successive stattfand, hat nicht allein durch denFort- all der bezüglichen Bestellgeld-Einnahme, sondern auch durch die Ver- mehrung der Bestellkräfte, aus Anlaß der erheblichen Abnahme der Abholungen von der Post, einen Unterschied von pptr. 600,000 Thlr. zur Folge gehabt, welchem speziell Mehreinnahmen nicht gegenüber- stehen. 3) Auch in anderen gegenwärtig zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten, wie beispielsweise im Königreich Sachsen, im Großherzogthum Oldenburg 2c.,, ferner im Bereiche der früheren Thurn und Tarxis\chen Postverwaltung is eine theilweise oder gänzlihe Aufhebung des Ortsbrief - Bestellgeldes eingetreten. Der betreffende Ausfall berechnet sich auf pptr. 200,000 Thlr. 4) Vom 1. April c. ab hat eine allgemeine Aufbesserung der Unter- beamten - Besoldungen für den Bereih der ältexen preußischen Provinzen stattgefunden. Der bezüglihe Zuschuß- Fonds war pro 1867 in einer Summe für alle Verwaltungen im Etat des Königlichen Finanz - Ministeriums ausgebracht. Die davon auf die Postverwaltung fallende Jahresquote von 211,675 Thlr. ist pro 1868 auf den Bundes - Post - Etat, als Mehrausgabe, überge- gangen. 5) Die Anwendung derselben günstigeren Gechaltsnormen auf die Post-Unterbeamten in den von Preußen neu erworbenen Län- dern, resp. in den anderen zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staa- ten hat eine weitere Mehrausgabe von pptr. 100,000 Thlr. im Gefolge. 6) T auf eine allmälige Verbesserung des Diensteinkommens der Landbriefträger, ferner auf die Einführung resp. Erweiterung und Vervoll- fommnung der Landbriefbestellung in cinzelnen, zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten Bedacht zu nehmen. Die desfallsigen Mehr- ausgaben sind, nach Gegenrechnung der aus den neuen Einrichtungen u erwartenden Einnahmen auf mindestens 150,000 Thlr. zu veran- \hlagen. Summa 1,691,675 Thlr. Wenngleich wohl die geringere Ver- anschlagung des Ueberschusses des Postwesens im Norddeutschen Bunde pro 1868 auf den Betrag von 1,269,785 Thlr. beschränft worden ist, so hat dies in Rücksicht darauf geschehen können, daß andererseits in der Zwischenzeit seit dem Jahre 1865 eine Steigerung der Porto- Einnahme eingetreten ist. Philips8born.

Eisenbahn: und Telegraphens- Nachrichten.

Niederlande. Haag, 28. September. Nach dem Berichte an

wahrscheinlih noch vor Ende dieses Jahres in Betrieb geseßt werden. Für die Verbindungen von Dortrecht mit Rotterdam und von Zaan- dam mit Amsterdam hängt der Beginn der Arbeiten noch von der näheren Feststellung der Linien ab. Die Regierung wird binnen Kurzem einen Vorschlag für die Linie Dortrecht-Roiterdam der Kam» mer vorlegen.

478 °