1867 / 234 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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und der aus 15 Mitgliedern bestehenden Kommission erreicht worden ist, sind wir dem lange erstrebten Ziele ciner umfassen- den Reform des ganzen gerichtlichen Verfahrens bedeutend näher gerückt. Bayero. München, 1. Oktober. (N. C.) Der neu- ernannte Staatsminister der Justiz, von Luß, hat heute die Leitung seines Ministeriums übernommen. N Desterreich. Wien, 2. Oktober. (W. T. B?) Die hier versam- melten 25 Erzbischöfe und Bisböte haben dem Kaiser eine Adresse überreicht, in welcher die historische Entstehung und die Nothwendigkeit des Konkordates erörtert, die gegen die österreichi- sche Geseßgebung erhobene Anklage der Unduldsamkeit gegen die nichtkatholischen Christen zurückgewiesen und die Ansichten der- jenigen Partei, welche die christliche Ehe und christlihe Schule bekriege, umständlich widerlegt werden. Die Bischöfe stellen ihre gerechte Sache vertrauensvoll unter den Schuß des Kaisers. Der Wehrausschuß des Reichsraths hat den Antrag des KriegSministers abgelehnt, wonach die Regierung die Berechti- gung erhalten sollte, alle sieben Altersklassen einzuberufen an-

statt drei, wie ursprünglich beantragt worden ; dagegen nahm

der Aus\chuß einen anderen Antrag an, durch welchen die Ein- berufung aller fieben Klassen der Regierung im Kriegsfalle zu stehen soll.

Pesth, 1. Oktober.

Fünfzehner-Deputation abgegeben. wird morgen bekannt gemacht. E Dem »Estilap« zufolge is eine Königliche Verordnung her-

abgelangt, welche den fiebenbürgischen Obersten Gericht8hof als |

aufgelöst erklärt,

Niederlande. Luxemburg, 1. Oktober.

burgischen Jäger«. einem Militair-Ober-Kommando bestehen.

Italien. Florenz, 1. Oktober. Hauptstadt find gegenwärtig 15,000 Mann Truppen hier kon- zentrirt.

Türkei. Aus Aleppo meldet der französische »Moniteur«, daß die Umgestaltung der Provinzial - Verwaltung zu einem »Vilayet« sich bereits vortrefflich bewährt. Die Specialräthe, welche den Dienstchefs und dem Vali selbst zur Seite stehen, haben die in öffentlihem und privatem Interesse getroffenen Maßregeln zu überwachen. Dadurch, daß die Militair- und Polizeimacbt jeßt in der Hand cines General-Gouverneurs ver- einigt ist, hat die öffentliche Sicberbeit sehr gewonnen und der Straßenraub, welcher die Handelsstraßen so unsicher macbte, bat bedeutend abgenommen.

Numánien. Aus Bucharest, 29. September, wird ge- meldet, daß Johann Bratiano nah Paris abgereist sei.

Nußland und Volen. Die Bermählung des Königs der Hellenen mit der Großfürstin Olga Konstantinowna ist auf den 22. Oktober festgescßt. Der König und die Königin

von Dänemark werden, um der Feierlichkeit persönlich beizu-

wohnen, nach Petersburg kommen. Der Kaiser trifft in seiner Hauptstadt am 12. Oktober wieder ein.

Amerika. New-York, 21. September. ist von Juarez als amerikanischer Gesandter bei der Republik Mexiko anerkannt worden. Jn seiner Entgeg- nung auf die Ansprache des Gesandten äußerte Juarez u. A.: Mit Dank nehme ich den Aus8druck Ibrer woblwollenden Ge- sinnungen für die Wohlfahrt Merikos entgegen, und mit ibnen geben Sie mir die Versicherung Jhrer fräftigen Mitwirkung in dem Verlangen der mexikanischen Regierung, ibre Beziebun- gen zu den Vereinigten Staaten zu hegen und zu pflegen, ftets eine feste Freundschaft aufrecht zu erhalten und die beiderseiti- gen VBolksintkeressen zu befördern. « Ge y = Ernest de Fleury, in Frankreich früber als Baron de Lisle bekannt, ist in New-York gestorben. Er war ciner der treuesten Anhänger Maxinulians und tapferer Vertheidiger des Kaiserreiches. Jn Queretaro wurde er gefangen und vom Krieg8gerichte zum Tode verurtheilt. Doch gelang es ibm zu entkommen. :

Die Indianer verlangen das Zurückziehen der ameri- taniscben Truppen und das Aufgeben der Route über Smolky- Hill, sowie der Pacific-Eisenbabn.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff \ck{en Telegraphen - Bürcau.

Hechingen, Donnerstag, 3, Oktober, Morgens. Ihre

Majestäten der König und die Königin sowie der Kronprinz

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"vinz Viterbo nicht gekommen.

Die hiesigen Blätter publiziren den Königlich Großherzoglichen Beschluß vom

10. v. M. in Betreff der Organisation des Corps der »Luxem- | des Kirchenstaats abgegangen.

Dasselbe soll aus zwei Bataillonen und |

Zur Sicherung der

{ränkt werden.

von Preußen trafen gestern Abend 84 Uhr hier ein und be- gaben sih nach festlihem Empfang sofort nach Schloß Lindich. Die Burg Hohenzollern, welche in bengalischer Beleuchtung weit in das Land hineinstrahlte, gab Salutschüfse.

Hamburg, Mittwoch, 2. Oktober, Abends. In der heutigen Bürgerschaftssizung wurd? der Antrag des Senats auf Einsezung einer gemiscten Kommission behufs Prüfung der durch den An. {luß Hambürgs an den Norddeutschen Bund hervorgerufenen wirthschaftlichen und finanziellen Fragen nach erregter Debatte mit großer Majorität angenommen ; dagegen lehnte die Bürger- schaft einen Zusaßantrag von Woermanns und Genoffen ab, nach welchem der gemischten Kommission gleichzeitig ein Man- dat ertheilt werden sollte zu unparteiischer Prüfung der Frage, ob die Freihafenstellung oder der Anschluß Hamburgs an den Zollverein dem Gesammtinteresse Hamburgs am Meisten ent-

spreche. Paris, Donnerstag, 3. Oktober, Morgens. Hierher ge-

langte Berichte aus Florenz vom gesirigen Tage stellen die Ge- rücbte über das Vordringen der Garibaldianer auf päpstkichem In der heute nah 11 Uhr eröffneten | Sißung der Deputirtentafel wurden die Stimmzettel zur Wahl

der in Angelegenheit des Eisenbahnanlehen szu entsendenden Das Resultat der Wahl |

Territorium als übertrieben dar. Nur einzelne Individuen sollen ohne Waffen die Grenze überschritten haben; mehrere

sind aus Mangel an Führung und an Mitteln bereits wieder zurückgekehrt. Ju ernsten Konflikten ist es bis jeßt in der Pro-

Die Jnsurgenten behaupten fich nur in einigen kleinen Ortschaften.

In Rom haben zahlreiche Verhaftungen stattgefunden. Maßregeln find getroffen, um Unruhen zu verhüten. Gestern sind neue Truppen der italienishen Armee nach der Grenze

ANeichéótags- Angelegenheiten. Berlin , 3. Oktober. Der dem Reichstage des Norddeut-

{en Bundes vorgelegte Gesetzentwurf über die Treizügig-

keit hat folgenden Wortlaut :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preufcn 2.1 verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nah erfolgter Zu- stimmung des Bundesrathes und des ReichStages, was folgt: §. 1. Jeder Bundes-Angehörige hat das Recht, innerhalb des Bundesgeviets an dem Orte sich dauernd aufzuhalten, wo cer eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen si selbs zu verschaffen im Stande ist. In der Ausübung dieser Befugniß darf der Bundesangehörige, soweit das gegenwärtige Geseß nicht Ausnahmen zuläßt, weder durckch die Obrigfeit seiner Heimath, noch dur die Obrigkeit des Orts, an welchem er sich aufhalten will, gehindert oder durch lästige Bedingungen be- Um als BundesSangehöriger ein Recht zum Aukfent- halt in Anspruch nebmen zu können, hat der in einem Bundesftaate neu Anzichende auf Verlangen den Nachweis seiner BundeSangehörigfkeit zu erbringen. Von unselbstständigen Personen, welche den Aufenthalt an einemOrte ergreifen wollen, fann der Nachweis der Genchmigung Desjeni- gen verlangt werden, unter dessen (väterlicher, vormundschaftlicher oder chelicher) Gewalt fie steben. §. 2. Jnsoweit bestrafte Personen , nach den Lande®sgeseßen, Aufenthaltsbes{ränkungen dur die Polizeibehörde unterworfen werden können, behält es dabei scin Beivenden. Solchen Personen- welche derartigen Aufentbaltsbeschränkungen in einem Bundes-

y taate unterliegen oder welche in cinem Bundesfstaate innerhalb der [eßten Otterburg |

zwölf Monate wegen wiederholten Bettelns oder wegen wiederholter Landstreicherei bestraft worden find, fann der Aufentbalt in jedem an- deren Bundesstaate von der Landcspolizeibehörde verweigert werden. F. 3. Die Gemeinde is zur Abweisung eines Neuanzichenden nur dann befugt, wenn sie nahweisen kann, daß derselbe nicht hinreichende Kräfte besißt-, um sich und scinen nit arbeitsfähigen Angehörigen den nothdürftigen Lebensunterhalt zu_ verschaffen, und wenn er solchen weder aus eigenem Vermögen besireiten kann, noch von cinem dazu verpflihteten Verwandten er- bâlt. Den Landesgeseßen bleibt vorbehalten, diese Befugniß der Ge- meinden zu beschränken. §. 4. Offenbart \sch nach dem Anzuge die Nothwendigkeit einer öffentlichen Unterstüßung, bevor der Neuanzichbende an dem Aufenthaltsorte einen Unterstükungs-Wohnsik ‘HeimatbS8reckt) erworben hat, und weist die Gemeinde na, daß die Unterstüßung nicht blos wegen ciner vorübergehenden Arbeitsunfäbigkeit nothwendig

| geworden is, so kann die Fortsesung des Aufenthalts versagt werden. | §.9. Ast in den Fällen, wo dieAufnahme oder dieFortseßung des Aufenthalts | versagt werden darf, die Pflidt zur Uebernahme der Fürsorge zwischen | verschiedenen Gemeinden eines und desselben Bundesstaats streitig, \o | erfolgt die Entschcidung nach den

lgt hei n Landesgeseßen. Die tbatsäcbliche Ausweisung aus einem Orte darf nicmals erfolgen; bevor nit ent-

| weder die Annabme-Erklärung der in Anspru genommenen Ge-

meinde oder cine, wenigstens einstweilen vollstreckbare Entscheidung über die Fürsorgepflicht erfolgt ift. §. 6. Sind in den, im §. 5 dbe- zeichneten Fällen versbiedene Bundesstaaten betheiligt, so regelt fich das Verfahren nach dem Vertrage wegen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden, ä. ä. Gotha, den 15. Juli 1851; jowie nach den späteren, zur Ausführung dieses Vertrags getroffenen

F den Geseßen ein

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Verabredungen. Bis zur Uebernahme Seitens des verpflichteten Staats ist der Aufenthaltsstaat zur Fürsorge für den Auszuweisenden am Aufenthaltsorte nah den j ( / Gebiete geseßlih bestehenden Grundsäßen verpflihtet. Ein An- spruch auf Ersaß der für diesen Zweck verwendeten Kosten findet gegen Staats-, Gemeinde- oder andere öffentliche Kassen desjenigen Staats, welchem der Hülfsbedürftige angehört, sofern niht anderweitige Verabredungen bestehen, nur in soweit statt; als die Fürsorge für den Auszuweisenden länger als drei Monate ge- dauert hat. §. 7. Die Gemeinde ist nicht befugt, den wegen des Anzugs eine Abgabe zu erheben. Sie kann dieselben, gleih den übrigen Gemeinde- Einwohnern, zu den Gemeindelasten heranzichen. Uebersteigt die Dauer des Aufenthalts nicht den Zeitraum von drei Monaten, so sind die Neuanziehenden diesen Lasten nicht unterworfen. §. 8. Was vorstehend von den Gemeinden bestimmt ist, gilt an denjenigen Orten, wo die Last der öffentlichen Armenpflege verfassungsmäßig nicht der örtlichen Gemeinde, sondern anderen ge- seßlich anerkannten Verbänden (Armen - Kommunen) obliegt, auch von diesen, sowie von denjenigen Gutsherrschaften, deren Gutsbezirk fi{ch nicht in einem Gemeinde - Verbande befindet. . 9, Die Vorschriften über die Anmeldung der Neuanziehenden Bleiben den Landesgeseßen mit der Maßgabe vorbehalten, daß die unter- lassene Meldung nur mit einer Polizeistrafe, niemals aber mit dem Verluste des Aufenthaltsrechts (§. 1) geahndet werden darf. §. 10. Durch den nach Vorschrift dieses Geseßes gestatteten Aufenthalt allein werden andere Rechtsverhältnisse, namentlich die Gemeinde-Ängchörig- keit, das Ortsbürgerrecht, die Theilnahme an den Gemeinde-Nußungen und der Armenpflege, nicht begründet. Wenn jedoch nach den Landes- geseßen durch den, eine bestimmte Zeit hindurch ununterbrochen fort- eseßten Aufenthalt das Heimathsrecht (Gemeinde-Angehörigfkeit, Unter- Füßungs-Wohnsis) erworben wird, behält es dabei sein Bewenden. . 11, Die Bestimmungen über die Fremdenpolizei werden durch dieses Geseß nicht betroffen. Urkundlich 2c. Gegeben 2c.

Die Nr. 40 der Annalen der Landwirthschaft in den Königlich preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Ein Gang durch-das Wiesen- thal bei Siegen. Die diesjährige Ausstellung der Königlichen Acker- baugesellschaft von England zu Bury St. Edmunds vom 15. bis 19. Juli. Von Dr. H. Thiel. (Fortseßung.) Lokomobile oder fest- stehende Dampfmaschine. Prüfungen. Dreschmaschinen. Straßenlokomotiven. Ausstellung des Affklimatisations-Vereins in Berlin. Ueber die sogenannte Tmpotenz junger Schafböcke. Be- rihte und Korrespondenzen : Aus Paris, Mitte September. Aus den Regierungsbezirken Gumbinnen, Marienwerder, Köslin, Stettin, Stral- sund, Breslau und Oppeln, Vereins-Versammlungen. Vom 12. bis infl. 14. Oftober. Ankündigung der Vorlesungen an der Königlich württembergischen land- und forstwirthschaftlichen Akademie Hohen- heim für das Wintersemester 1867—68. Rinderpest in Schlesien. Stand der Rinderpest in Holland.

Das 122. Stück des »Verordnungsblattes für Scchleswig-Hol- stein« enthält einen Ministerialerlaß , betreffend das Verhältniß der {leswig-holsteinischen Armenkommunen zu denjenigen der übrigen Provinzen. Danach sind hülfs8bedürftige Angehörige der alten Pro- vinzen in Schleswig - Holstein, und umgekehrt nach den dort gültigen Vorschriften zu verpflegen, doch können die altländishen Armenver- bände, sowie umgekehrt die in den neuen Landestheilen landespolizei- lih nicht zur Kostenerstattung angehalten werden, indem den betreffen- größerer territorialer Geltungsbereich nicht zuerkannt werden kann. Auf Beseitigung dieses Mißstandes im gegenseitigen Verhältniß der alten und neuen Landestheile wird im Wege der Ge- seßgebung Bedacht genommen werden.

Kunst- und wissenschaftliche Nachrichten. Berlin, 3. Oktober. Jn der gestrigen, dritten Sißung ter

General-Konferenz der mitteleuropäischen Gradmessung

A S zunächst die Berichterstattungen der Herren Bevollmächtigten ortgesebt. Daa v, Struve sprach über die russischen Arbeiten, Herr Lind- hagen über die \{chwedishen, Herr Fearnley über die norwegischen, Herr Hirsch über die s{weizerishen, Herr Baur über die württem- bergischen Messungen. i

Hiermit war die Reihe der Berichte beendigt; dieselben waren zum Theil von der Ueberreichung werthvoller Karten - Werke begleitet und

| ließen den belebenden Einfluß der internationalen Organisation deutlich

erkennen, wenngleich die bewegten politischen Verhältnisse der leßten Jahre merkliche Störungen der Arbeiten verursacht haben.

__ Der übrige Theil der Sißung wurde eingenommen durch einen Vortrag des als Gast anwesenden Herrn Oberst - Lieutenant von Sydow »über den Gang und Umfang

‘nen so eben entworfenen ganz neuen Plan festgeseßt worden ist«.

Die Versammlung nahm diesen Vortrag mit Dank entgegen und wurde darauf gegen 3 Uhr geschlossen. : ¿

, Die in der vorigen Sißung gebildeten Kommissionen haben fi inzwischen konstituirt und ihre Arbeiten begonnen.

Die erste Kommission für rein astronomische Fragen hat zum Vorsißenden Hrn. Peters, zu Referenten Hrn. Förster und den als Gast anwesenden Hrn. Dr. Sluwers gewählt. Die zweite Kommission \Ur astronomisch - physikalische Fragen hat den als Gast anwesenden Geh. Regierungs-Rath Hrn. Prof. Dove zum Vorsißenden, Hrn. Prof.

err zum Referenten erwählt.

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für die ôffentlihe Armenpflege in seinem |

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von Neuanziehen- !

: der topographischen Ar- | beiten des Königlich Preußischen General - Stabes, wie solcher durch |

Die" dritte Kommission für die Fragen der Metronomie hat Hrn. v. Struve p Vorsißenden, die Herren Hirs und Herr zu Referen- ten + ev S sfi f le vierte Kommission für Fragen der geodätischen Theorie hat Herrn Ludhagen zum Vorsißenden, Herrn Wittstein und den als Gast anwesenden Herrn Professor Sadebeck zu Referenten erwählt. Die fünfte Kommission für Nivellirungs-Arbeiten ernannte Herrn Paschen zum Vorsißenden, Herrn Baur zum Referenten, die sechste Kommission für Vervollständigung der Dreiecksfarte Herrn Bruhns zum Vorsißenden, die Herren von Ganahl und Seidel zu Referenten, die siebente Kommission für Aufstellung von Grundsägßen bei fünftigen geodätischen Messungen wählte Herrn von Forscch zum Vorsißenden, Herrn Schering und den als Gast anwesenden Herrn Oberst von Mo- rocowicz n Pw L , Vas Okftoberheft der von Professor Dr. R. Foß redigirten Zeitschrift für preußische Geschichte und Ca ee unt ent- hâlt an Abhandlungen 1) von Dr. David Müller: »„Rückblicke auf die früheren historischen Beziehungen der neuerwor- benen Provinzen zu unserem Staate. A. Das ehemalige Königreich Hannover und der preußische Staat«; 2) von Dr, M. Tôppen: »Die Zinsverfassung Preußens unter der Herrshaft des deutshen Ordens. 11 Das. Tul» mer - Land.« Nachdem der Verfasser in der 1, Abthei- lung seiner Abhandlung die Binsverfassung der Komthzureien in Preußen eingehend besprochen, werden in der 2 Abtheilung in gleicher Weise die früheren Abgabenverhältnisse des Culmer-Landes pu ersten Male auf Grund der Quellen , deren Belagstellen citirt ind, genau erörtert. Auf diese beiden Abhandlungen folgen Re- censionen verschiedene historischer Werke, an die sih »Beiträge zur Biographie des Minister-Präsidenten Grafen von Bis- marck-Schönhausen« anschließen. Es werden hier sämmtliche Schriften angeführt, in denen sich ausführlichere Nachrichten über das Leben und die Wirksamkeit des Grafen Bismarck vorfinden, und wird alsdann der Auf- saß, welcher über den „genannten Staatsmann in dem Jahrbuche »Unsere Zeit« 1864 erschienen, eingehend besprochen. Den Schluß des Heftes bilden die Bibliographie, worin die in den verschiedenen histo- rischen Zeitschriften befindlichen Abhandlungen zur preuß. Geschichte ihrem Jnhalte na kurz angegeben werden, und Sizßungs - Protokolle mehrerer historischer Vereine. _— Aus dem Landkreise Cöln, 1, Oftober. Bei dem Pfarrdorfe Kriel stießen vor einigen Tagen Arbeiter beim Ausheben eines Grabes auf dem dortigen Friedhofe auf einen rômischen Sarkophag.

Gewerbe- und Handels-Nachrichten.

_— Vom Rhein, 26. September, schreibt man dem »Actionair«: Die Eröffnung der Brennerbahn wird nicht verfehlen, auch auf die Verkehrsverhältnisse des Nheinthales zu influiren. Namentlich dürfte sih für die Sendungen von Ruhrkohlen nach der Lombardei diese Noute empfehlen. Von den Saargruben sind {on Probe-Sen- dungen nach Jtalien gemacht worden und hofft man, daß diesen be- deutende Bestellungen nachfolgen werden. Belgien bezicht jeßt in Menge westfälische Ko len, und zwar sind in den ersten 7 Monaten dieses Jahres schon 4,780,000 Ctr. dorthin gegangen, cin Bewcis, daß dieselben gut und preis8würdig befunden wurden. Jtalien erzcugt nicht genug, und es bedarf der Einfuhr, die englischer Seits besorzt wird.

regenz, 2. Oktober. (W. T. B.) Die hier tagende Konferenz von Bevollmächtigten der Uferstaaten des Bodensees hat ihre Arbeiten beendigt. Es is eine internationale Schifffahrts- und Ha® nordnung mit Gleichstellung der Schiffe sämmtlicher Uferstaaten und v. iständiger Verkehrsfreiheit vereinbart worden. Die badische Regierunç vat die E Privilegien der badischen Bodensee - Dampfschifffahrt auf- gegeben.

Landwirthschaftlibe Nachrichten.

Aus der Provinz Pommern (Stettin); aus der Provinz Sachsen (Nordhausen und Halle), aus Westphalen (Bielefeld), Rheinland (Essen) und dem Osnabrücckschen bringt die neueste Nummer des » Preußischen Handels8archivs« vom 27. Septbr. die nachstehenden Ernteberichte: Stettin: Die Ernteberichte aus unserer Provinz lauten in Bezug auf Weizen, Hafer und Gerste, Erbsen und Klee zwar durchweg befriedigend, indessen wird über den Ertrag der Roggenerndte, namentlich in Vorpommern ¡, in der Naugarder und Pyrißer Gegend, wo sie unter Dur(schnitt zu bleiben scheint, vielfach getlagt, nur auf den Gütern mit leichterem Boden in Hinterpommern scheint man auch in dieser Beziehung mit den Resultaten JUTTICDEREE U E Nordhausen: Die Witterungs8verhältnisse waren dem Wachsthum und dem Einbringen der Ernte sehr günstig; von den Getreidearten ist Roggen am wenigsten ergiebig ausgefallen, dagegen Weizen, Gerste und Hafer befriedigend ; Kartoffeln, Rüben, so wie alle Obstsorten lassen schr gute Erträge erwarten und Futterkräuter sind reiblich ge- erntet. Halle: Bei anhaltend gutem Wetter ist die Getreide- Ernte der hicsigen Gegend nun vollständig beendigt und das Resultat derselben ein in jeder Beziehung zufriedenstellendes geworden. Der reichliche Ertrag gab Veranlassung, daß vor etwa 14 Tagen die Preise der Getreidearten ziemlich {nell zurückgingen; es hat s\ich nachdem aber lebhafter Abzug nach England und Frankrei ein- gestellt, und die wegen der nothwendigen Feldarbeiten noch mäßigen Zufuhren sind täglih wieder höher bezahlt worden. Bielefeld: Die neue Flach8ernte is als beendet zu betrachten und nach allen Berichten eine gute zu nennen. Die gegen Ende der ersten Hälfte des Monats August eingetretene schöne, sonnige und warme Witterung hat das Einbringen der Ernte begünstigt und solche is bis