1867 / 239 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Dice Stcuer-Veranlagung im vormaligen Herzogthum

4) Die Aussteller und deren Vertreter haben bei dem Ein- es und Wegschaffen der Ausstellung8güter den von der Kaiserlichen Kommission zu erlassenden Bestimmungen, sowie den speziellen Anordnungen des Königlichen Ausstellungs-Kom- missars und der von ihm delegirten Beamten Folge zu leisten.

5) Diejenigen Aussteller, welche einen Vertreter für die Ein- packung und Rücksendung ibrer Ausstellung8gegenstände in der Einsendungs-Declaration nicht angegeben haben, werden aufge- fordert, einen solchen Vertreter zu ernennen, und dem Kön1g- lien Ausstellungs - Kommissar in Paris, Geheimen Regie- rungs - Rath Herzog, 29 Rue de Marignan aux Champs Elysées, bis ipÄteftens zum 20. Oktober d. I. zu bezeichnen. Wird cine solche Mittheilung nicht gemacht, so kann der Kom- misfar nach seinem Ermessen und sofern ihm der Werth der ausgestellten Gegenstände die genügende Sicherheit zu bieten scheint, cinen Vertreter ernennen und demselben dieEinpackung und

rekten Steuern im Vergleich direkten Steuern darzuthun ver

Von vornherein kann zugegeben 1 der neuen Steuern in einzelnen Fälle

Bei der Eigenthümlichte

sein mag.

Einzelnen soglei r

A

Naffau.

Von mehreren Zeitungen sind Nachrichten über die Ergebnisse der Veranlagung der altpreußischen direkten Steuern im vormaligen Her. zogthume Nassau verbreitet worden, welche theils ohne jegliche Be gründung, theils auf der Grundlage ganz unrichtiger Zahlen-Angaben cine erhebliche Ueberbürdung di e E ie Erböba C aa v,

ändischen Provinzen, sowie eine wesentliche d) (r di- s i E S j p den bisher entrichteten nassauischen

uchen.

.

n werden, daß bei n nid tas

dor Beränlagung Richtige getroffen E "M Send Liss | : y gewesen, die Steuerfähigkeit jede ist es wohl vielfach O! 0" erfassen, solche Ungleichheiten, bezüglió Meberbürbung eseitigen, bietet das jedem Steuerpflichtigen zu, stehende „G-/! gegen die veranlagte Steuer binnen der geseblich vor. chendhenen &rist zu rekflamiren, beziehungsweise zu rekurriren, daz

: 3903

s ciner Vergleichung dieser Veranlagungs - Ergebnisse mit der DARE S erariiagune in den an renzenden altländischen Kreisen is} zu- nächst ins Auge zu fassen, daß der nassauische Dill-Kreis auf der nord- westlichen Seite von dem altländischey Kreise Siegen, auf der entgegen- geseyten Seite von dem Kreise Weßlar, der leßtere aber wiederum von dem nassauischen Oberlahnkreise und dem naussauishen Antheile des Ober - Taunus - Kreises begrenzt wird; in diesen Kreisen stellt sich das Steuerauffommen für den Kopf der Bevölkerung in übersichtlicher Vergleichung folgendermaßen:

P i E E E E E E L L E E E E R E L E E C R L E E E E E E

Die Ge-|Die Ge-| rgsjisi. | Die | Zu, bäude- | werbe- |szirte Ein-| Klafsen- Steuer. | Steuer. Steuer. | sammen.

fommen- Steuer.

6,2 8,2 18,3 13 311 18,9 317 2,8 20,2

38/6 30,2 31/0

Kreis Siegen Dill-Kreis Kreis Weßlar

C Klafsifi- Ge- Ge- “g Klassen- | Zu-

É irte bäude- | werbe- in- Steuer. Steuer. | sammen.

fommen- Steuer. Steuer.

In der Stadt Wies- baden

In der StadtCoblenz

E Ehrenbreit- ein)

12,9 4614 33/5 120,8

17,6 32,5 1,2

I —+ 63,6 Sgr. Makhl- u. Sch{la@cht- « Steuer.

30,0 | _— “aaen

L 5e Sqr Mahl- u. Schla@ht- Steuer.

137, 1

Jn der Stadt Bonn 13,7 1204

Rücksendung nach dem Abgangßsorte übertragen, jedoch bee eer

nahme irgend welcher Garantie seitens des Suf dem Gute und

Staatskasse. Die erwachsenen KostePerden. werden durh Nachnahme e" der Person des Vertreters gegen

gecignete Mittel dar. - Jm Uebrigen darf der Staatsregierung ver. 31 traut werden, daß sie das bei der Veranlagung befolgte Verfahre, L und die erzielten Ergebnisse einer sorgfältigen Prüfung unterziehen

und wo sich Unzuträglichkeiten herausstellen sollten, auch ihrerseits

Oberlahn-Kreis 3/8 39 | 19,3 Ober-Taunus-Kreis, nassauischen An- | theils ohe eo euie . 3/6 1/4 | 17,4 26,0

__ Hiernach ergiebt die Gebäudesteuer für den Kopf der Bevölkerun in der Stadt Wiesbaden zwar einen um fast 6 e höheren Ertrag als in Coblenz und Bonn; allein es wird dieser Unterschied durch die

6) Jf eine Aendläration eingetreten, so wollen die Herren die Angabe_ivon in gleicher Weise und binnen gleicher Frist, Aus8®görstehend angeordnet , Anzeige machen. Wo diese Anzeige unterbleibt, wird die Auslieferung der Sachen an den durch die Declaration dazu ermächtigten Agenten geschehen.

7) Eine gleiche Anzeige is einzusenden, wenn der Aus- steller auf die Rücksendung verzichtet, und dieser Verzicht in der Einsendungs - Declaration nicht bereits ausdrüdck- lih ausgesprochen ist. Es wird dabei daran erinnert, daß nach Art. 4 der Bekanntmachung vom 26./31. August 1865 die Aussteller von Eßwaaren (Klasse 67—73) und sonstigen Verzehrung8gegenständen, insbesondere auch der Tabacke aller Art, die Verfügung über die am Schlusse vorhandenen Be- stände den Königlichen Kommissarien zu überlafsen haben. Die

Leßteren werden darüber zum Besten von milden Stiftungen -

oder in anderer gemeinnüßziger Weise disponiren. ird eve

8) Für die Aussteller von Kunstwerken , so wie für die Aussteller aus den neuerworbenen S bewendet es bei den früheren die Rücksendung betreffenden Zusicherungen.

Zur Besorgung des Einpackens, des Wegschaffens der Güter und der Spedition derselben haben die Spediteure: Gebrüder Ther Kat, 90. Rue des marais St. Martin, so wie C. F. L. Pierson & Comp., 135. Boulevard Magenta, \ih bereit erklärt. Die Herren Pierson & Co. haben si verpflichtet, für diejenigen Aussteller, welche sich deshalb vor dem 1. No- vember an fie wenden, die erforderlichen Arbeiten nah dem nachstehenden Tarif auszuführen:

Preis pro Ctr. = 50 Kilogr. (angefangene Centner gelten als voll.) &Frcs. Cent.

1) Verpackung und Verschließung der Colli 0 60 mit einem Minimum von 1 Fre.

[Für solhe Verpackungen, welche besondere Sorgfalt er- heischen und de8halb besonderes Material, außer dem gewöhn- lichen wie Heu, Stroh, Holz erfordern, wird dieses Material besonders berechnet. Der Preis für die Verpackung zerbrech- licher Gegenstände wie Bronzen, Kristallglas, Kunstwerke bleibt spezieller Vereinbarung vorbehalten.]

2) Verladung auf Eisenbahnwagen oder Camions 0 Fr. 25 Cts.

3) Speditionsprovision , Aufstellung der

rachtbriefe und Declarationen ausschließlich des tempels von 20 Cts. für jede Sendung 0 Fr. 75 Cts.

[ Bei Sendungen an einen Empfänger von mehr als

1000 Kilogr. = 20 Ctr., wird der Saß ad 3 auf 0,50 Cts. für

jeden Centner des überschießenden Gewichts r A Für un- theilbare Gegenstände aber, welche mehr als 1000 Kilogr. = 20 Ctr. wiegen, bleibt der Preis der Verladung (ad 2), sowie | der Provision (ad 3) besonderer Vereinbarung vorbehalten] |

4) Für Besorgung der

außer dem Stempel) für 100 Kilogr. 0,25 Cts. mit einem aximum von 2 Fr. 50 Cts. für die volle Wagenladung ein und desselben Empfängers.

9) Die Transportkosten vom Champ de Mars zum Ab- gangs8bahnhofe in Paris per Eisenbahn oder per Camion be- tragen 1 Franc per 100 Kilogr. mit einem Minimum von 1 Franc , die Eisenbahnfracht wird nah den Frachttarifen berech net unter Berücksichtigung der bewilligten Reduction von 50

ollformalitäten beim Ausgang l

Prozent.

6) Die Trans8port-Versicherung p art der Nebenkosten | 10)

wird für 5 pro Mille des deflarirten Werthes besorgt. Berlin , den 3. Oktober 1867. Die Königliche R Ae: für die Pariser Ausstellung. | oser. i

feinen Anstand nehmen wird, zur Abstellung der leßteren das Geeig,

nete von Amtswegen zu veranlassen. .

Im Großen und Ganzen lassen aber die jeßt vorliegenden Ver anlagungs - Resultate klar erkennen, daß die vormals n Landestheile zu den direkten Steuern in. keiner Weise gezogen sind, als die altländischen Provinzen und daß hiernach von

einer Ueberbürdung der ersteren keine Rede sein kann. stehenden Angaben werden dies näher erweisen.

Für den Umfang des ehemaligen Herzogthums Nassau, soweit

Chärfee hae

Die nah

dasselbe mitdem Königreih Preußen vereinigt ist, sind verckulagt:

b d

Y an Gebäudesteuer

» Gewerbesteuer

y » Einkommensteuer E S Es oes U d, ,

Dazu tritt die

e) » Grundsteuer einschließlich der Grund- steuer von den Staatsforsten und Domainen

nach erfolgter Ermäßigung um 2/,, ihres bisherigen Betrages mit

Kopf der Bevölkerung stellt. zogthum Nassau mit rund 5 Simpel a) an Grund- und Gebäudesteuer

b) » Gewerbesteuer

3 pCt. des Veranlagungs - Solls zu veranschlagende Abgang in Be

trag gezogen.

93,631 Thlr, 72,543 »

87,936 »

309,717 »

340,343 »

giebt zusammen oder bei 463,439 Einwohnern nach der Zählung von 1864 58,2 Sqr. für den Kopf der Bevölkerung, während sih für die altpreußisden Theile das Gesammtsteuer-Auffommen bei Aus\ch{l der Gruud- steuer von den Staatsforsten und Domainen auf 55 Sgr. für den Bisher betrugen die Steuern im Her

579,502 Thlr, 322,994 » 902,096 Thlr.

Das jebt veranlagte Steuersoll überschreitet daher die bisherige Belastung des Herzogthums nur um den Betrag von 2074 Thlr. also in einer kaum bemerkenswerten Weise, wobei noch nicht der dur das Reclamations-Rekurs-Verfahren herbeizuführende, mindestens auf

zusammen

904,170 Thlr,

Es beträgt ferner im Einzelnen für den Kopf der Bevölkerun

(in Sildergroicen) :

E E

1) Im Dillkreise . 2) Im Oberwester- waldkreise 3) TmUnterwester- waldkreise 4) Tm Ober-Lahn-

reise 5) TmUnter-Lahn- Kreise 6) Tm Ober-Tau- nus - Kreise, nassauischenAn- theils | 7) Jm Unter-Tau- nus- Kreise 8) Tm Rheingau- 9) e ariiccia m Stadtkreise Mabate nassauischenAn- thelA au Landkreis iesbaden, nassauischenAn- theils

Dice Ge- bäude- Steuer.

3/9 2,8 3/0 412 6,5

3/6 4,4 D/T7

Die Ge- werbe- Steuer.

4/3 2,3 2,9 3/8 9/2

3/6 4,5 511

Die flassifi- zirte Ein- ktommen- Steuer.

3/1 0,6 1,1 3/9

Die Klassen- Steuer.

18,9 15/5 15,0 19,3 21,9

17,4 2011

21,1

33,5

C E E I I E I T C D I I E E C S’

Im Ganzen

Im Dill-Kreise is} eben so, wie im Kreise Siegen, Bergbau und üttenbetrieb recht bedeutend. Der Ober - Lahnkreis umfaßt einen heil des großen Thal-Kessels, welcher sich innerhalb der Rinnsale,

der Aar, Elsbah, und Ern3bach um die Städte Diez, Limbur aâ- damar und Runckel ausdehnen und mit scinem fruchtbaren Boden und seinem milden warmen Klima die reiche Kornkammer Nassau's bildet. Auch Gewerbe ugd Handel befinden sich in blühen- dem Zustande. Daß diesen günstigen Momenten gegenüber die Steuer - Veranlagung , namentlich im Ob - Lahnfkreise, im Vergleih zu dem altländischen Kreise Weßlar, welcher sich entschieden weniger günstiger Verhältnisse zu erfreuen hat, nach den po Zahlen nur cine sehr mäßige sein kann, liegt auf der

and.

Einen weiteren Vergleich bieten die aneinander grenzenden alt- ländischen Kreise Altenkirhen und Neuwicd einerseits, und die beiden nassauischen Westerwaldkreise andererseits dar. Es beträgt für den Kopf der Bevölkerung:

Die Klafsen- Steuer.

; : Die fklas- Die Ge-|Die Ge- sifizirte bâäude- werbe- | Einfom-

men- Steuer. | Steuer. Siber

Zu-

sammen.

Im Kreise Alten- tiren... i Im Ober - Wester- wald-Kreise

m Kreise Neuwied 4,7 4/5 4/3 15/4 28,9 m Unter - Wester-

wald-Kreise 3/0 2,9 1,1 15/0 22,0

Auch hier wird eine unbefangene Beurtheilung der maßgebenden Verhältnisse eher eine verhältnißmäßig milde Veranlagung der nas- sauischen Kreise im Vergleiche zu den altländischen Kreisen, als das umgekehrte Verhältniß erkennen. S

Wird ferner der nassauische Landkreis Wiesbaden mit seiner in sehr hoher Kultur stehenden, durch Fruchtbarkeit ausgezeichneten Main- ebene, wo Handel und Gewerbe blühen und lohnende Beschäftigung

3/6 2,8 2,3

15/4 23,1

0/6 15/5 21,2

3,0 | 1,1

- gewähren, und der nassauische Rheingaukreis mit seinem auf hervor-

ragender Stufe stehenden Weinbau und seinen sonstigen günstigen Ver- hältnissen , den altländischen Kreisen Creuznach und Bonn, welche si zwar ebenfalls günstiger Verhältnisse, aber nicht in höherem Maße i jene zu erfreuen haben, gegenübergestellt, so ergiebt sich als Re- ultat:

E. C E A I I S A E Ns R S G S S S C E S S S E E I E I A E E S

i ; Die i Die Ge-|Die Ge- flassifi- Die Qu. bäúude- | werbe- [zirte Ein-| Klassen- Steuer. Steuer. | sammen.

fommen- Steuer.

im Landkreise Wies- baden nassauischen

_ Antheils

im Rheingaukreise .

un Kreise Creuznach!

un Kreise Bonn. .|

20,9 21,1

5/6 20,5 13,6 9,9

F d + 18.8 Sgr. Mahl- u. Schlacht- steuer.

Auch dieser Vergleich fällt hiernach in keiner Weile zu Ungunsten der nassauischen Kreise aus.

Endlich bleibt noch die Höhe der Besteuerung im Stadtkreise Wies- baden des Näheren zu betrachten, weil diese ganz besonders Gegenstand von An riffen in öffentlichen Blättern tht ist. Zu einem Ver- gleiche dein die Städte Coblenz und Bonn geeignet. Das Steuer- aufkommen beträgt für den Kopf der Bevölkerung :

36,3 37; 5 40, 1 59/4

6,6 5,7 712 10,4 |

3/6 5/6

Eigenthümlichkeiten der Stadt Wiesbaden als vielbesuhter Badeort vollkommen begründet; indem der vorhandene, auf die Bedürfnisse des N großen Fremdenverkehrs berechnete Gebäude-Bestand im

ergleich zu dem stabilen Theile der O welcher bei Berechnung des Durchschnittsaßes für den Kopf der Bevölkerung allein in Betracht gezogen werden kann, naturgemäß ein größerercksein muß, als in den anderen obengenannten Städten. Jm Uebrigen regulirt sih die Höhe der Gebäudesteuer in den Städten auf fester Grundlage nah dem durh- \chnittlich in dem zehnjährigen Zeitraum von 1853/62 wirkli be oge- nen und von den Gebäude-Eigenthümern selbs nachzuweisenden Mie- then, so daß gerade bei dieser Steuer, \o weit sie von den Städten zu entrichten; den Veranlagungs - Organen ein bestinunter Weg geseh- lich Ne ist, von welchem nicht abgewichen werden kann. ci der Gewerbesteuer, der flassifizirten Einkommensteuer und der Klassensteuer beziehungsweise bei der die beiden leß- teren Steuern theilweise oder ganz vertretenden Mahl - und Schlachtsteuer stellt sich aber nach den angeführten Zahlen der Vergleich entschieden zu Gunsten der Stadt Wiesbaden, zumal wenn berücksichtigt wird, daß es in Wiesbaden an einem cigentlichen Prole- tariat fast gänzlich fehlt, während dur dessen Vorhandensein in den ana mie altländischen Städten die Durchschnitts\äße für den Kopf er Bevölkerung nicht unwesentlich herabgedrückt werden.

, Wenn in öffentlichen Blättern, beispiel3weise in Nr. 28 der Mittel- rheinischen Zeitung, behauptet wird, daß selbs von den im Nassauischen wohnenden Altpreußen es bestätigt werde, daß daselbst die Steuern ein höheres Maaß erreichen , als in den alten Provinzen ; so ist hier- e nur darauf hinzuweisen, daß es an der Hand aller Hülfsmittel ogar für die mit den Grundsäßen der Steuerveranlagung auf das Genaueste vertrauten Sachverständigen eine sehr {were Aufgabe ist, zu einer zutreffenden Vergleichung der Steuerveranlagung in den verschiedenen Landestheilen zu gelangen. Um so weniger Werth is aber darauf zu legen, wenn ohne die erforderlichen Unterlagen, und oft auf Grund cinseitiger Auffassung von etwa vorhandenen einzelnen Ungleich- mäßigfeiten ein Schluß auf das Ganze gezogen wird, wie solches allerdings nicht selten zu geschehen pflegt und dann in Zeitungen 2c. zum Ausdruck gebracht wird:

Wie schon oben hervorgehoben, stellt sich im Ganzen im Herzog- thum Nassau für die jeßigen Steuern nur ein Mehr von 2074 Thlr. heraus, welches schon an sich nit weiter ins Gewicht fällt, übrigens durch die in Reclamations- und Rekurs - Verfahren zu gewärtigenden SMAS E jedenfalls in ein Weniger umgewandelt wer-

en wird.

Dagegen is} allerdings die Vertheilung der Gesammtsicuerlast eine gänzlich andere geworden und gerade hierin liegt der wesentliche, nicht hoch genug anzuschlagende Vortheil der neuen Eiarichiung,

Zunächst ist dadurch, daß ein Betrag von 145,528 Thlr. Real- Steuer in R R umgewandelt worden i}, den Grundbe- sißern , welche seither in Nassau unverhältnißmäßig hoch belastet waren, eine schr erhebliche Erleichterung zu Theil geworden.

Sodann kommt in Betracht; daß nach der bisherigen nassauischen Steuergeseßgebung diejenigen, welche von den Zinsen ihrer Kapitalien leben, hiervon eine persönliche Steuer nicht zu entrichten hatten. Alle hierher gehörigen Personen sind dur die neu cingeführte Klassen- und namentlich die flassificirte Einfommensteuer ihrer Prästations- Tähigfeit entsprechend nunmehr zu den Staatslasten wie ret und billig herangezogen worden. Der diesfällige Steuerbetrag is jeden- falls nicht unecrheblih, dafür aber den übrigen und zwar den weniger bemittelten Einwohnern zu Gute gekommen, indem wie oben nachgewiesen, dessenungeachtet das Steuerauffommen für die Gesammtheit des Herzogthums im Wesentlichen unverändert geblieben ist, und die Steuer-Erhöhungen, denen das Herzogthuny wenn es ein selbstständiger Staat geblieben wäre, auch ganz abgesehen von der durch die neue Ordnung der Dinge bedingten Mehrbelastung noth- wendig hätte unterworfen werden müssen, ganz außer Betracht ge- lassen werden. Der Staatshaushalts-Etat wird das Nähere darthun, daß für das chemalige Herzogthum Nassau und im Jnteresse desselben ungleich höhere Beträge aus allgemeinen Staatsfonds verwendet wer- den müssen, als aus demselben überhaupt aufgebracht werden und mag auch dies als Beweis dafür dienen, daß na keiner Richtung hin gegen diesen Landestheil irgendwie fiskalisch verfahren worden ist.

Worin diesen, von den betreffenden Blättern mit Stillschweigen

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