1867 / 241 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die im Monat Oktober zur Reise nach Paris für di : 7 dige D i E e U F R 4e L [ur diese Extra- Die von den -= F f e is 31, Btlober d I und verun e eiue den Ertrazügen nur | biltets haben bis zum 15, November d. 4 ra deer a pet Netoux T Ls » I. Ul ekieren 1hre Gultigkeit, wenn sle nicht | Abend = M; x "L E lejem Ta spätestens zu dem am 31. Oktober von Paris abgehenden Extrazuge babnhof Borlin Un, Und Ll Uho, 15 Minuten von dem Ost

©

benußt werden. Die Abfahrtszeiten (von Berlin früh : * ;

O L, f, S? 1 n früh 59 Uhr, von | keit. Jedes Retourbillet ; E P

Paris Nachmittags 2 Uhr) bleiben unverändert, auch finden im Ucbri- | Erpedliion E, Antritt der Rückreise unserer Bille, gen die in unserer Bekanntmachung vom 24. Juni er. enthaltenen -Be- | Bromberg, den 27 September 1867 den

dingungen auf diese Züge Anwend ( Züge Anwendung. Köniali (rerti ( Tonigliche Direction der Ostbahn

(S1) Sieg -Rheinischer Bergwerks- und Hütten - Actien - Verein. * Activa. Vilanz am 3@, uni 1Ss865, ;

————— D ————————— Thlr. |Sgr.| Pf.

Thlr. |Sgr. ) Emittirte Actien 1,000,000

1) Diverse Dedbltorem 0 4 211,885/ 20 | 9 Brölthaler Eisenbahn-Actien-Conto TL1001 ——! Tes Obligationen _-

2) Immobilien der Friedrich-Wilhelnts- Divebie Cbe 229 200| V dreh Cavi Delcredere-Conto : 436/756] 1 Sruben - Capital - Sie: Wige i Abschreibungen an den Ausständen des

A i Geschäfts für eventuelle Ausfälle 57! 97

61,440. 15. F mortisations- und Erueueruugs-

) Neserve-Conto ………... Special-Neserve- A

Allgemeines Jmmo- bilien-Conto Hohöfen - Jmmobi- S onto a E S » 161,855. 29, 6 oatsöfen -Tmmobis- »aranti lien-Conto ' 459/232, —. ) Arc E S Mesievei ae ano die Gi ais Obligationen-Zinsen-Couto : f d - Conto... 1927. —. nicht erhobene Zinsen Thlr aschinenfabrif- Zinsen, am 1. Juli c j Immob. -Conto.. 27/895. —, fälli O MNverts «Immo- de fei y ilten- Conto 1790. —, tat i Dn- und Ar- E O enden-Conto, nicht erhobene Divi- ) 2 = A t Gewinn- und Verlust-Conto: ( Gewinn -Saldo der Betriebs-Conti nach Abzug aller Generalkosten Thlr. 64,756. 18, 4

4

| H. —. Niederpleiser Pferde- bahn-Capit.-Conto 10 Zweigbahn-Bau- u. i Geräthe-Conto 43/870. —, Wegebau-Conto.….. 31122. —.

26 Hiervon ab: Zinsen an unjere Obli-

631,623 l Sue

3) Motoren-Conuti: illi D Hohöfen - Motoren- insen un E Conto Thlr. 149,751. —. unsere Cre- Monte 4,043. —. ditoren... » 33,471. 27. 3 aschinenfabrik- Abschreibun- A e EEIO 24 12699; —, =— gen auf di- aizwerks-Conto.. » 195,365. —. 361,858 verse Gru-

S h ben-Conti » 4) Geräthschaften-Conti: Abschreibun. Hohöfen - Geräth- gen auf Be- “Ale prr Soli 28d 2 i stände des erei - Geräth- % z ) ior ged R A Walzwerts » 10,613. 9. 6 Maschinenfabrik-Ge- | räthschaften-Conto Modelle-Conto gr 7g - Geräth- aften-Conto «il d Fuhrwerks - Gerâth- Ri \chaften-Conto 1/242, —. Büreau - Utenfilien- / Conto 345. —. Niederpleiser Pferde- Be bahn - Geräthe- Conto 2/210. —., » 2/060. E

9) Gruben - Bau - Conti: Grube Gottessegen Diverse Gruben, Vorrichtungsarbeiten auf

Gruben an der ober ieq, i é M 1e en Sieg, im Nassau

6) Inventar-Conto sämmtlicher Gruben : Vorräthe an Detriebsgeräthschaften / Ma- Ms lot O ZDechenhäusern nebst

D

7) Jmmobilien- und Geräthe -

Cölner Agentur Bedin atiad M Es

0) Caffa - und Wechsel - Conto

) T und Material-Bestäude, und be Bien und S

r Gießerei un chi E «ren Ba ati aschinenfabrik d) des Lagerbestandes der Cöluer Agentur

e) der allgemeinen Magazinbestä f) der Baumaterialien POERRNNE

A Cöln, den 25. September 1867.

2/641. 24. 6,

Thlr. 56,777. 1. 3

23,932. —, 7,979 E !

abgehenden Personen- und resp. Courierzuge Gültig,

Das Abonnement beträgt

für das Viertetjahr.

Preußischen Staats-Anzeigers - Fäger- Straf;e Lir. ü.

¿ Thir. Königlich Preußischer ute

* (mischen d. Fricdrits- u. Kanonierftr.) Se erh t A

Anzeiger.

Me 241.

Se. Majestät der König baben Allergnädigst geruht: M Dem Berghauptmann von Linsingen zu Clausthal den

1 Adler-Orden zweiter Klasse zu verleihen; und N Din Staats-Anwalts-Gehülfen Mertens aus Königsberg in Preußen zum Staats-Anwalt in Stargard in Pommern zu

ernennen.

ions- und Bestätigungs-Urkunde betre end den

Due H Betrieb einer Eisenbahn von Nordhausen in der ichtung

nach Northeim dur die Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahn- Gesellschaft und den sechsten Nachtrag zum Statut der Leßteren.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

P bear von Seiten der Magdeburg -Cbthen“- Halle- Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft auf Grund der in der General-Versammlung ihrer Actionaire vom 29. März 1867 gefaßten Beschlüsse darauf an- etragen worden ist, ihr die Ausdehnung ihres Unternehmens auf den. Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Nordhausen in der Richtung auf Noxtheim bis zu einem mit der Staats-Regierung zu vereinba- renden Endpunkte zu gestatten und den anliegenden (a.) sechsten Nachtrag u ihrem Statut zu bestätigen, wollen Wir der gedachten Gesellschaft foroobl zum Baue und Betriebe. der gedachten T lena Unsere Ge- nehmigung, als - auch dem Statut-Nachtrage Biere Bestätigung hier- mit landesherrlich ertheilen. Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Geseße über die Eisenbahn-Untcrnehmungen vom 3. November 1838 ergangenen Vorschriften, insbesondere diejenigen Über die Expropriation und das Recht zur vorübergehenden Benußung fremder Grundstücke auf das in Rede stehende Eisenbahn-Unternehmen Anwendung finden

M “Die gegen G Urkunde ist nebst dem Statut - Nachtrage durch

die Geseßsammlung bekannt zu machen. : : 4 Sterl iter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei-

edruccktem Königlichen Jnsiegel. L 4 Gegeben Baden-Baden, den 24. September 1867.

Wilhelm. Graf von Jhenpliy. Graf zur Lippe.

as Seccchster Nachtra O zum Statute der Magdeburg-Côthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft. A A F. 1. Die Magdeburg- öthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesell- haft übernimmt den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Nord- hausen in der Richtung nah Northeim bis zu einem, mit der König- lichen Staats-Regierung zu vereinbarenden Endpunfkte. i Ç. 2. Die spezielle Richtung dieser Bahn wird durch die vom Königlichen Handels-Ministerium festgestellten, resp. festzustellenden Baupläne Lal von Ie ne aht OME Genehmigung ten Ministeriums abgewichen werden das. is Ps A Das zur Ausführung des Baues erforderliche Bau-Kapital wird auf 1,750,000 Thlr. schreibe: Eîne Million sieben Hundert ms: zig Tausend Thaler angenommen und durch Ausgabe von, 17,5 Stück neuer Stamm-Actien, das Stückz u 100 Thlr., schreibe Ein Sue dert Thalern, beschafft. Die Jnhaber der vorhandenen 35/000 Stü alter Stamm-Actien sollen berehtigt sein, die neuen, und zwar eine auf je zwei alte gegen Einzahlung des vollen Nominalbetrages von Einhundert Thalern pro Actie zu erhalten. Die Einza ungen gui die neuen Stamm-Actien werden bis zum Schlusse des ahres 15 eingefordert und sind von dem Tage der Zahlun Leistung s zum ein und dreißigsten Dezember 1868 mit jährlich Vier ein halb Pro- ent zu verzinsen. U i j Nicht e bène neue Actien werden für Rechnung und O Vortheile der Gesellschaft verwerthet. Die Verzinsung dieses I: e Bau der R durch Stammactien aufgebrachten Anlage - Kap! d von 1,750,000 Thlr. fällt dem Baufonds bis zu dem auf die Betrie E Eröffnung- dieser Bahn folgenden ersten Januar mit Vier ein van Prozent jährlich zur Last. Die neuen Actien nehmen jedoch berei vom 1. Januar 1869 ab an allen Rechten der alten Actien und auch an dem Reingewinn des alten Unternehmens der Magdeburg-Cöthen- Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft derart Theil, daß sie zusammen und

Berlin, Freitag, den 11. Oktober, Abends

1867.

GIONE an Zinsen des Baufonds und Dividenden ebensoviel erhal- i

ten, wie die alten Actien an Dividenden. Bei der Einforderung der einzelnen Theilzahlungen, der Verhaftung der Zeichner, der Ertheilung der Quittungsbogen und deren Uebertragung an Andere, welche leßtere stempelfrei is; sind die Bestimmungen der §F. 2—13 des Statuts der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahn - Gesellschaft ( G.-S. für 1857; S. 727) mit der Modification maßgebend, daß die im §. 6 am allegirten Orte Been Conventionalstrafe nur Einen Thaler be- tragen soll. Die Bedingungen der Zeichnung sowie die Festseßung des Prâäflusivtermines , bis zu welchem das Recht zur Zeichnung Seitens der Besißer der alten Stamm - Actien in Anspru genommen sein ans bestimmt das Direktorium der Gesellschaft und erläßt die des- B gen E nach Maßgabe der Vorschriften im §. 71 e atuts. d F. 4. Die Stamnmi-Actien werden auf farbigem Papier nach dem an-

liegenden Schema A. unter facsimilirter Unterschrift des Vorsißenden und

dessen Stellvertreters im Direktorium der Magdeburg-Cöthen- alle-Leip-

ziger Eisenbahn-Gesellschaft ausgefertigt, erhalten fortlaufende Nummern.

von 35/151 ab und Dividendenscheine nach dem unter B. beigefügten Muster von fünf zu fünf Jahren, sowie Talons nah dem Muster C. Es finden auf sie die Vorschriften H. 18—21 des ursprünglichen Ge- sellschaftsstatuts , resp. des dritten Nachtrages dazu , vom 23. April 1860 Anwendung. |

. 5. - Der Bau der Bahn von Nordhausen in der Richtung nah Northeim soll alsbald nach Ertheilung der landesherrlichen Konzession und der Vollendung der speziellen Vorarbeiten in Angriff genommen und binnen längstens zwei Jahren vollendet werden. i

F. 6. Die Bestimmung der landesherrlihen Konzessions- und Bestätigungs - Urkunden vom 13. November 1837 und 5. November 1851, sowie die damit Allerhöchst bestätigten Statuten der Magdeburg- Côthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft, namentlich alle hiernach und nach dem, Sesege vom 3. November 1838 dem Staate zustehen- den Rechte und e finden auf das Unternehmen des Baues und Betriebes dieser Bahn mit folgenden Aenderungen Anwendung.

F. 7. Es ist für dieselbe ein zum Erneuerungsfonds alljährlich zu zahlender Betrag nach einem von den Gesellshafts-Vorständen auf- zustellenden , der Genehmigung des Königlichen Ministeriums für Handel , Gewerbe und öffentliche Arbciten unterliegenden Regulative zu fixiren und dadurch der gleiche Fonds der Stammbahn ; in den dieser Betrag zu fließen hat, zu verstärken. Ferner wird ein Prozent des veranschlagten Bau-Kapitals im Betrage von 17,500 Thlrn. aus den Baugeldern als Reservefonds entnommen und in den bereits be- stehenden Reservefonds , dessen- Bestimmungen auch in Betreff dieser Summe überall Anwendung finden, abgeführt. :

F. 8. Die im §. 6 des Geseßes vom 3. November 1838 bezeich- nete Verpflichtung zur unentgeltlichen Beförderung von Postsachen und Postwagen begreift zugleich die unentgeltliche Mitbeförderung der begleitenden Post - Conducteure und des expedirenden Personals in jenen Wagen in sich. Die für die Strecke Magdeburg-Leipzig zwischen der Postverwaltung und der Eisenbahn - Gesellschaft rücksihtlih der Postbeförderung abgeschlossenen Verträge finden somit auf die neue Bahnstrecke keine Anwenäüng, wenn nicht cin Anderes ausdrücklich verabredet werden sollte.

Die Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahn - Gesellschaft ist ferner verpflichtet, die Anlage eines elektro - magnetischen Telegraphen Seitens der Staats-Regierung längs der neuen Bahnstrecke unentgelt- lich zu gestatten und übernimmt zuglei die Beförderung von Privat- und Staats-Depeschen mit ihrem Privat-Telegraphen nah Maßgabe der jeweilig dieserhalb bestehenden allgemeinen Bestimmungen , resp. Reglements und den Aenderungen derselben.

Die Staats - Regierung gestattet der Magdeburg - Cöthen -Halle- Leipziger Eisenbahn - Gesellschaft, die vom Staate aufgestellten Tele- graphenstangen zur Befestigung ihrer Privatleitung zu benußzen.

§. 9. Zur Ausführung der Bestimmung über die Benuzung der Eisenbahn zu militairishen Zwecken (G. S. pro 1843, S.-373) ijt die Gesellschaft verpflichtet, sowohl sich den Bestimmungen des Reglements vom 1. Mai 1861, betreffend die Organisation des Transports größerer Truppenmassen auf den Eisenbahnen, desgleichen für die Beförderun von Truppen , Militair-Effekten und sonstigen A E au den Staatsbahnen, endlich der Jnstruction vom 1. Mai 1861 r den Transport der Truppen und dcs Armecmaterials auf den Eisen-

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