1867 / 241 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bahnen und den künftigen Aenderungen und Ergänzungen dieser Reglements und Jnstruction zu unterwerfen, als auch Militairperso- nen und Effekten jeglicher Art zu ermäßigtem Preise zu transportiren. Bei Normirung der Fahrpreise sollen die niedrigsten Preise maßgebend s)sein , welche die Militair « Verwaltung mit anderen Eisenbahnen ver- einbart hat oder noch vereinbaren wird.

F. 10. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die von ihr auf der neuen Bahustrecke anzustellenden Bahuwärter, Schaffner und sonstigen Unter- Beamten , mit Auênahme der einer technischen Vorbildung bedürfen- den, V Nee aus den mit Civilanstellungs-Berechtigung entlasse- nen qualifizirten, Militairs so weit dieselben das 35. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt Panl pu wählen.

F. 11. Die Magdeburg-CôötheneHallc-Leipziger Eisenbahn-Gesell- schaft unterwirft si den Anordnuhñgen , welche eas polizeilicher Beaufsichtigung der beim Eisenbahnbaue beschäftigten Arbeiter getroffen werden und übernimmt die aus diesen Anordnungen erwachsenden Ausgaben , insbesondere auch die durch die etwaige Anstellung eines besonderen Polizei-Aufsichts-Personals entstehenden Kosten. Sie ist verpflichtet, die nöthigen Zuschüsse zu der in Gemäßheit des Geseßes vom 21. Dezember 1846 (G. S. für 1847, S. 21) für die Bauarbeiter einzurihtenden Krankenkassen zu leisten. __ Nicht minder wird die Gesellschaft den Anordnungen“ der zustän- digen Behörde wegen Genügung des kirchlichen Bedürfnisses der beim Bau beschäftigten Beamten und Arbeiter bereitwillig Folge leisten und erforderlichen Falles auch die Tragung der dadurch etwa bedingten Kosten übernehmen.

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100 Thaler in Preußisch Courant.

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Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft.

__ Inhaber dieser Actie hat an die Kasse der Magdeburg-Cöthen-Halle- Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft -Einhundert Thaler Preußisch Courant baar eingezahlt und nimmt nach Höhe dieses Betrages und in Gemäß- heit des von Sr. Majestät dem Könige von Preußen am 13. Novem- ber 1837 bestätigten Statuts und unterm bestätigten

Nachtrages verhältnißmäßigen Theil an dem gesammten Eigenthum Gewinn und Verlust der Gesellschaft. a) En

Magdeburg, am tau agdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger (L. S.) Eisenbahn-Gesellschaft. 0s

Contrasignirt. Direktoren.

Actie... Dividendenschein F... Berwaltungsjahr E

Inhaber dieses Scheines erhält gegen dessen Rückgabe aus der Kasse der Magdeburg - Cöthen - Halle - Geidaiorn Eisenbahu - Gesellschaft diejenige Dividende ausgezahlt, die von dem Reinertrage des Ver- waltungs - Jahres auf die Actie fallen und deren Betrag Gn E iegen vom Directorium statutenmäßig bekannt gemacht en ;

Magdeburg: d s

agdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesell i

(L. S.) N. N l \ E

Direktoren.

Bemerkung. j

__ Gegenwärtiger Dividendenschein wird nach F. 19 des Statuts un-

gültig, wenn die darauf zu erhebende Dividende innerhalb vier Jahren

nach der öffentlich bekannt gemachten 2 Verfallzeit nicht erhoben worden. T C. Talon zur Stamm-Actie A...

der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft.

__ Der Präsentant dieses Talons erhält gegen Abli desselben ohne weitere Prüfung seiner E Bie für ame stehend bezeichnete Stammactie neu anzufertigenden Dividendenscheine für die fünf Jahre bis , sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten FZuhabers der Actie bei dem Gesellschafts - Direk- torium vorher fein schriftlicher Widerspruch eingegangen ist, tacdeba ) Ediben:H

agdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahn- ; I d dig senbahn-Gesellschaft

Direktoren.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Präsidenten des Bundes-Kanzler-Amtes, Wirklichen

Geheimen Rath Delbrück is die Medaille für Verdi die Gewerbe in Gold verliehen worden. für Verdienst um

Das dem Kaufmann I. H. F. illwik i ; dem 30. Mai 1866 A Bath E lwiß in Berlin unter

auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachge- wiesenen, für neu und eigenthümlich erachteten Fort-

Justiz- Ministerium.

bei dem Krei8gericht in Jserlohn und zugleich zum Notar j; Departement des Appellationsgerichts zu Sami, Mit Anweisung seines Wohnfißes in Jserlohn, ernannt worden.

Minunísterium der geistlichen Unterrichts - und Medizinal- Angelegeuheiten.

„Der Privat - Dozent bei der philosophischen Fakultät N pn e n M OME0 n Friedrig ) , Ut zum außerordentlichen Professor der ile j der gedachten Fakultät ernannt S t D

Finauz - Ministerium.

Unter Bezugnahme auf den §. 9 des Geseßes vom 27 S tember v. Js. (Ges. S. S. 906) wird bierdur bekannt 4 macht, daß am 30. September d. Js. 1,128,660 Thlr. in Dar: lehnkassenscheinen in Umlauf gewesen sind.

Berlin, den 8. Oktober 1867.

Der Finanz-Minister. von der Heydt,

Reichstag des Norddeutschen Bundes. Tagesordnung für Sonnabend, den 12. Oktober. 18. Plenar-Sigzung. Vormittags 10 Uhr.

1) Abstimmun Über -die--Zusammenstellung der bei de Schlußberathung im Plenum des Reichstags in Betreff des Antrages des Abgeordneten Lasker und Genossen ge faßten Bescblüsse und über den Antrag des Abg. von

Blanckenburg. : Beschlußfassung über die geschäftliche Behandlung des

Konsulate, sowie der amtlichen Rechte u icht Bi N "De O 4 ericht der V. Kommission des Reichstags über den Ge. seß-Entwurf , betreffend die Nationalität der Kausfabrte, schiffe und ihre Befugniß zur Führung der Bundesflagge neb) mündlichem Bericht derselben Komniissiön über eint Petition der Schiffer und Rhedereigesellshaft Concordia zu Elsfleth, betreffend die Steuermanns- Und Capitains Zeugnisse im gauzen Gebiete des Norddeutschen Bundes. (Berichterstatter: Abgeordneter Meier [Bremen]). E regi er 0 : er Nelhstag wolle beschließen : die Petition dem Bundes- Präsidium mit dem Ersuchen zu überweisen, baldmöglichi gemeinsame Bestimmungen über die Erfordernisse, welche zur Erlangung der Steuermanns- und Capitains - Zeug-

führen.

s Ten Gef as es orgelegten Ge)eß-Entwurfs, betreffend die Fe

des Haushalts - Etats ‘des Norddeutschen Bunt r ia

Jahr 1868 und des dazu gehörigen Etats mit den bei der

Vorberathung über dieselben im Ple ; efaßten Beschlüssen. | Plenum des Reichstags

5) Erster Bericht der Petitions-Kommission.

„Berlin, 11, Oktober. Se. Majestät der König haben Aller quädigst geruht : dem Präsidenten der General-Kommission zu Merseburg, O von Reibnigt, die Erlaubniß zur An- legung der von des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliche-

nen Commandeur-Infignien erster Kla des Bären zu etthäten. k Maa E E

_ Bekanntmachung. Verzeichniß der Vorlesungen und praftischen Uebungen, welche

im Wintersemester 1867—68 vom 14. Oktober d i i ' Königlichen Thieratzneischule gehalten werdén. A A Medizinal-Rath, Direktor und Professor Dr. med. Gurlft wird täglich A tvitia A o Os der Haussäugethiere und Mitt: / V1 nabend von i i

Sa G halten. bis 2 Uhr Uber pathologische

evungen in der Jootomic, wel Ägli i i Nübnahne:von Britt 4 e che täglih des Vormittags und mit stattfinden.

Krankenställen gefallenen Thiere, bei welchen derieni ( sein wird, in dessen Krankenstalle das Thier Rim N anwesen

Dona La Hertwig wird täglich von 7 bis 8 Uhr Morgens und

ersten T Außerde

1) Der Herr Geheime

Derselbe leitet außerdem die praktischen

t und Sonnabend auch des Nachmittags Unter seiner Leitung geschehen die Sectionen Le in den

Herr Pro-

reitag und Sonnabend von 4 bis 5 Uhr Nachmittags über den

„Jperationslehre und Geburtshülfe lesen. derselbe, mit Zuziehung von Eleven dét Binstalh

: bewegungs-Mechanismus für Kraftpflü st aufgehoben, raftpflüge

erkrankte Hausthiere (mit Ausnahme der Pferde erkran! tl | | und Hunde) sowoh! in hiesiger Residenz, als im Teltow'schen und Niederbarnim hen

-_

Der Kreisrichter Wulff in Schwelm is zum RechtSanwal

C E Ua , betreffend die Organisation der Bundes.

nisse für alle Norddeutschen Schiffe berechtigen , herbeizu- | des dem Reichs: |

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fe, in den Ställen ihrer Besißer, auf Verlangen thierärztlich und Kre Entgeld behandeln. 3) Herr Professor Dr. philos. Exdmann wird Montag, Mittwoch und Donnerstag von 11 bis 12 Uhr Über die Grundlehren der Physik und Chemie Vorträge und Repetitionen halten; Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, von 4 bis 6 Uhr Nach- mittags über Chemie und Pharmacie lesen und den prafktishen Unter- richt in der Apothekc der Schule täglich ertheilen. 4) Herr Puoieor Dr. philos. Spinola wird täglih von 11 bis 12 Ubr über den ersten Theil der speziellen Pathologie und Therapie Vorträge halten. Táglih des Morgens von 10 bis 11 Uhr und des Nach- mittags von 3 bis 4_ Uhr ertheilt derselbe den praktischen Unterricht über die zur Anstalt gebrachten kranken Hunde und kleineren Hausthiere und wird Montag und Donnerstag von 8 bis 10 Uhr die chirurgischen Operationsübungen leiten. 5) Der Vorstcher der Thier- arzneishul-Schmieden, Herr Lehrer Hof fmeister, wird Montag und Freitag Nachmittag von 4 bis 5 Uhr über Pufbeslag Vorträge halten und die praktischen Uebungen in den Schmieden täglich leiten. 6) Herr Departements-Thierarzt und Lehrer Köhne wird Montag und Frei- tag Nachmittag von 5 bis 6 Uhr und Donnerstag E von 7 bis 8 Uhr Vorträge über Encyklopädie und Geschichte der Thierheil- funde halten. Ferner wird derselbe Montag, Dienstag, Mittwoch, Donner- stag und Freitag von8 bis9UhrMorgens Über allgemeine Pathologie und Therapie lesen. Außerdem wird derselbe die praktischen Uebungen in den Pferdékrankenställén des - Vormittags von 9 bis 11 Uhr und des Nachmittags von 3 bis 4 Uhr täglich leiten. 7) Der Lehrer Herr

Müller wird Montag, Dienstag und Donnerstag von 4 bis 5 Uhr }

über Nindvieh-,Schaf-undSchweinezucht Vorträge halten und wöchentlich ciiimal’an geeignetenStunden klinische Demonstrationenbeiden der Sthule gehörigen Hausthieren halten und bei Leitung der zootomischen Uebungen assistiren. 8) Herr Kreis-Thierarzt und Repetitor Schüß wird Montag, Dienstag und Donnerstag, von 7 bis 8 Uhr Mor- gens Über den zweiten Theil ‘der speziellen Pathologie und Therapic und Montag und Freitag von 5 bis 6 Uhr Nachmittags und Sonnabend von 7 bis 8 Uhr Morgens über Arzuei - Mittellchre Repetitionen halten.“ Derselbe wird den klinischen Lehrern assistiren. guglei wird hiermit bekannt gemacht, daß Diejenigen, welche die

usnahme als Civil - Eleve zum bevorstehenden Wintersemester wün- {en , ‘sich bis zum 14. Oktober bei der Direction der Anstalt zu melden und ihre Befähigung dazu durch den Nachweis der Reife für die erste Abtheilung der Secunda cines Gymnasiums oder derselben Klasse einer Realschule erster Ordnung oder für die Prima einer Real- \{ule zweiter Ordnung oder endlich durch das Abgangszeugniß der Reife ciner zu gültigen Rg its Org berechtigten höheren Bürger- schule darzuthun haben, Ausländer, die den ganzen Kursus hier nicht absolviren, können auch bei geringerer Vorbildung recipixt werden ; auch steht solchen Jndividuen, die nur an’ einzelnen Vorlesungen und praktischen Uebungen als Hospitanten Theil Uehmen wollen, der Zutritt gegen Entrichtung des üblichen Honorars ohne Nachweis ihrer Schulbildung frei.

Berlin, den 9. Oktober 1867. | | Königliche Thiecrarzneischul-Direktion.

Bekanntmachung.

Zu Garz a. Rügen im Negierungsbezirk Stralsund wird am 10, Oftober cer. cine Telegraphen - Station mit beschränktem Tages- dienste eröffnet.

Stettin, den 9. Oktober 1867. d

Königliche Ober - Telegraphen - Jnspection.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 11. Oktober. Heute findet eine Sißung des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes in dem Gebäude des Staats-Ministeriums statt. i

Die Motive zu dem Geseh-Entwurf, betrefsend die Or- ganisation der Bundes - Konsulate , so wie die Amtsrechte und Pflichten der Bundes-Konsuln, befindet sih in der Ersten Bei- lage unter Reichstags-Angelegenheiten abgedruckt.

Jm Verlaufe der gestrigen (17ten) Plenarsizung des Reichstages des Norddeutschen Bundes gingen zu dem

Antrage des Abg. Lasker, betreffend die Aufhebung der Jins-

beschränkungen , noch folgende Anträge ein:

1) Vom Abg. Ausfeld: :

Der Reichstag wolle beschließen, nach §. 4 einen Zusaßartikel des Inhalts: »Das Anwachsen rückständiger Zinsen bis zum Betrage der Hauptschuld hebt die Verpflichtung zur Fortentrichtung der Zinsen nicht auf. Die Bestimmungen über Verjährung der Zinsforderungen werden hierdurch nicht verändert«, beizufügen.

2) Vom Abg. Ulrich:

Der Reichstag wolle beschließen: den Antrag Lasker und Ge- nossen dem Bundes - Präsidium zur Erwägung zu überweisen.

3) Vom Abg. von Blankenburg:

Der Reichstag wolle beschließen: für den Fall der Annahme des Antrages des Abg. Lasker den Herrn Bundeskanzler zu ersuchen:

1) baldmöglichst und jedenfalls noch vor der geseßlichen Beseitigung

der Zinsbeschränkungen für den Hypothekar-Kredit dem Reichstage ein Geseß wegen Einführung entsprechender Bank-Jnstitutionen für den Grundbesiß und 2) in gleicher Weise cin Geseß wegen Beseitigung der Schuldhaft zur verfassungsmäßigen Beschlußfassung vorzulegen.

Qu dem leßtgenannten Antrage brachte der Abg. Graf Bethusy-Huc den folgenden Unter-Antrag ein: :

In dem Antrage des Abg. v. Blanckenburg die Worte, »und jeden-

e noch vor der geseßlichen Beseitigung der Zins-Beschränkungen ür den Hypothekar-Kredit« zu streichen. s

Nach der Erklärung des Bundeskanzlers über den Antrag des Abg. Lasker zog der Abg. v. Blanckenburg den ersten Theil seines Antrags zurück, womit zugleich der des Abg. Graf Bethusy- Huc fiel. Darauf nahmen noch der Antragsteller Lasker und die beiden Referenten das Wort. Bei der folgenden Abstimmung des Hauses über den Antrag des Referenten v. Saltwedell würde derselbe abgelehnt, ebenso der Antrag des Abg. Ulri, worauf die Spezial-Diskussion eröffnet wurde. Gegen §. 1 sprach der Abg. Graf Bassewiß, für denselben der Abg. Graf Schwerin. Nachdem die Abgeordneten Endemann und Dr. Ausfeld ihre resp. Anträge zurückgezogen hatten, wurde §. 1 vom Hause an- genommen. Gegen die Annahme des §. 2 sprachen die Abg. Müller (Stettin) und Dr. Endemann; der Abg. Graf Kleist erklärte sih für die Amendements der Abg. Schwarze und von Zehmen. Das Haus nahm den von dem Antragsteller Lasker acceptirten Antrag des Abg. Schwarze an; und zwar in der Fassung, daß statt der Worte: »größere Vortheile als die Verzinsung nah« zu sehen sei: »einen höheren Zinssaÿ als.« Das von dea Abg. Schwarze und von Zehmen gemeinschaftliÞch gestellte Amende- ment wurde ebenfalls vom Hause angenommen; und alsdann der §. 2 im Ganzen in der neuen Fassung. Die §§. 3, 4 und 5 wurden ohne Diskussion genehmigt ; bér Antrag des Abg. v. Schweißer wurde abgelehnt. Nachdem der Prä- sident mitgetheilt, daß im Laufe der Sißung von dem Bundes- kanzler ein Gesehentwurf, betreffend die Organisation der Bundes- Tonjulate, dem Reichstage zur verfassungsmäßigen Beschluß- fassung übersandt worden sei, und nachdem er weiter eröffnet, daß er zu Referenten für die Schlußberathung über den Har - kort’ schen Antrag die Abgeordneten Pauli und Meier (Bre- men) ernannt habe, wourde die Sißzung um 47 Uhr geschlöfsen.

Laut Telegramm an das General - Post - Amt is die englische Post aus London den 10ten d. M. früh in Côln heute Morgen rückständig gewesen.

Hessen. Darmstadt, 10. Oktober. Jhre Majestät die Königin von Preußen is von Weimar kommend hier eingetroffen. Jhre Majestät nimmt das Dejeuner bei der Großherzoglichen Familie und seßt um Z Uhr die Reise nach Baden-Baden fort. :

Baden. Karl8ruhe, 9. Oktober. Der Finanz-Minister hat der Kammer der Abgeordneten das außerordentliche Budget pro 15868 und 1869 vorgelegt, welches durch neue An- forderungen zur Deckung des Mehrbedarfs der Militair-Ver- waltung den vorjährigen Betrag um 5; Millionen übersteigt. Die nöthigen Summen sollen größtentheils durch Anleihen auf-

gebracht werden.

SWúürttemberg. Stuttgart, 9. Oktober. (St.- A. f. W.) Der Vortrag des Ministers der auswärtigen In uen heiten und des Chefs des N N Cte an die Stände, betreffend die zwischen den Regierungen von Württemberg, Bayern, Baden und Hessen abgeschlossene Uebereinkunft wegen gemeinsamer Organisation ihrer Wehrkräfte, lautet:

Hochzuverehrende Herren! Durch die im Sommer des leßtver- flossenen Jahres stattgehabten politischen Ereignisse is mit der Auf- lösung des deutschen Bundes auch die von deuselben ins Leben ge- rufene Bundeskriegsverfassung außer Wirksamkeit OnEs Nachdem der bis dahin zwischen den einzelnen deutschen Staaten bestandene militairische Verband, woodurh insbesondere die denselben von dem Bunde garantirte Jntegrität ihrer Besißungen gewahrt worden war, hiermit aufgehört hatte; nachdem insbesondere Oesterreich aus jener Verbindung ausgeschieden war und einer solchen für die Zukunft entsagt hatte, zwishen sämmüilichen norddeutschen Staaten aber die Gründung eines, namentlich deren gesammtes Militairwesen um- fassenden neuen Bundes unter der Führung Preußens verabredet worden war, mußten es die Regierungen der süddeutschen Staaten als eine ihrer dringlichsten und wichtigsten Aufgaben erkennen, sofort eine neue Orgazisation ihrer Wehrkräfte in Angriff zu nehmen. Selbstverständlih konnte von den Versuchen einer solchen Organisa- tion ein befriedigender Erfolg nur unter der Vorausseßung erwartet werden , daß solche in den einzelnen Ländern nach gleichartigen Grundsäßen erfolgte; die betheiligten Regierungen licßen es fich daher angelegen sein, sich hierüber sofort in gegenseitiges Einvernehmen zu seßen, und es fanden demgemäß zu Anfang des gegenwärtigen Jahres auf die Einladung Bayerns Ministerkonferenzen in Stuttgart statt, welche unterm 5. Februar d. J. den Abschluß einer Uebereinkunft zur Folge hatten, die inzwischen von sämmkilichen kontrahirenden Re- gierungen ratifizirt worden ist. Maßgebend bei dem Abschlusse dieser Uebereinkunft war vor Allem die von den Regierungen gewonnene Ueber- zeugung, daß die vier süddeutschen Staaten nicht blos unter sich die größt- mögliche Uebereinstimmung ihrer Militairorganisation herbeizuführen, sondern auch die im Jahre 1866 gemachten Erfahrungen sh zu dem Zwecke der Reform ihres Militairwesens zu Nußen zu machen haben. Nicht allein die nationalen Verhältnisse, so wie sich dieselben durch die Erschütterungen des verflossenen Jahres gestaltet hatten, sondern auch die außerordentlichen Erfolge, welche Preußen seiner Militair-Organi-

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