1867 / 243 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

shaffung der gestrandeten Schiffe undz Dukaten. Piaster.

Nivellirung der Ballast-Niederlagen …. Abschlags8zahlungen auf die Kosten der Vergrößerung des Friedhofs von Sulina 104 7 B. bshlagS8zahlungen auf das | Budget der definitiven Anlagen. 1) Ausgaben für bestimmte Bnugwecke. | __ Dulat. Piast. Par.| Befestigungder Sulina- Damme) i. Sh Je. . 2 . 024. 11. 24. Bekleidung der Ufer des Hafens von Sulina 796. 24. 15. Wiederaufbau des Ma- rine-Hospitals L M. Erbauung cines Hafen- Verwaltung8gebäudes A Correction der Krüm- mungen des »M.« Anlagen bei Gorgowa Anlagen bei Calo-Ayros 20. Anlagen bei den kleinen ¿ Argagnis M Vollendung derAnlagen bei d. oberen Argagnis ¡c A e Anschaffung eines Dampfbaggers und ander. Geräthschaften 26,117. 20. 21. Nebenkosten C Ada eecmdddk 2) Rob-Materialien und Geräth- schaften, welche noch keine bestimmte Verwendung gefunden haben. Ausgaben für Unterhal- tung der Barken .…. 2,024. 35. 38. Ausgaben für Kohlen- NIOLTAINE (6, + e eiae EQ79: A1 28: Werth der noch nicht ver- 4

, O. U Di 27

| 41,414

10,597

wendeten Steine und Bauhölzer 20. Gesammtsumme der Ausgaben des Titel 11

66,026

Paras,

2,141 | 12 | 26

3966

2

Titel 1, Anleibe-Angelegenheit und andere Ausgaben. Rückzahlung der am 30. Juni 1866 mit 100,000 Mark Banco fällig gewesenen leßten Rate der in Hambur aPgeslosse- nen Anleihe von 800,000 Mark... Im Jahre 1866 entrichtete Zinsen dieser Anleihe, der in London abgeschlossenen Anleihe von 10,000 Pfund Sterl. und der in Galag emittirten Anleihe von 45,000 Dukaten Rückzahlung der Maynardschen Anleihe von 10,000 Pfund Sterling Cours§-Verluste Gratificationen Provisionen für die Agenten der Europäi- {hen Kommission Verschiedene allgemeine Ausgaben, ein- {ließli der Beträge, welche, in Er- mangelung einer Pension, der Wittwe eines verstorbenen Beamten und einem früheren Secretair der Kommission aus- geseht worden sind 2,038 Rückzahlung von Abgaben und Straf- geldern 10

Gesammtsumme der Ausgaben des E Es 0 Teis C C L Q E

Wiederholung der Ausgaben.

Verwaltungskosten Technischer Betrieb und Anlagen

Anleihe- Angelegenheit und andere Aus- gaben

44,630 37

21,250 36 66,026 39

44,630 37 [ 131,907 E: B

[ DLLadn 28 z

utaten. Piaster. Paras.

148,092. 13. Vora

Ausgaben 131,907. 31, 32. Ueberschuß der Einnahmen. [6,137 34. 1 Dukaten (11 Frs. 90 Cts.) =46 Galazer Piaster à 1 Varas. Beri, ben 10! Dtr E E E N R

Einnahmen

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Krei8baumeister Rose zu Kosten i} zu Königlichen Wasser-Bau- Jnspektor ernannt und en lere die

Wasser-Bau- Jnspektor-Stelle zu Frankfurt a. O. verliehen worden.

Der Königliche Kreisbaumeister Haarmann zu Bochum ist zum Königlichen Bau-Jnspektor daselbs ernannt worden.

athologie Ludovico 1, Oktober d. J. ein

auf ein für neu und eigenthümlich erkanntes Verfah: ren zur Konservirung animalischer Stoffe zu anato- mischen Zwecken, ohne Jemand in der Anwendung be- __ kannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Professor der Anatomie und Brunetti zu Padua is unter dem Patent

Das 111. Stü der Geseß-Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 6887 das Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Jn- haber lautender Obligationen der Stadt Halberstadt, Regie- rung8Sbezirk8 Magdeburg, zum Betrage von 45,000 Thalern. Vom 28. August 1867 ; unter Nr. 6888 das Privilegium wegen Ausgabe auf den Inha- ber lautender Obligationen der Stadt Bonn 11. Serie im Be- trage von 120,000 Thalern. Vom 31. August 1867 ; unter

Nr. 6889 den Allerhöchsten Erlaß vom 17. September 1867, betreffend die Aufhebung der den Studirenden aus den Herzogthümern Holstein und Schleswig obliegenden Verpflich- Gs n. einem zweijährigen Studium auf der Universität in

el; unter

Nr. 6890 den Allerhöchsten Erlaß vom 20. September Ae betreffend die Aufhebung der Lippeschifffahrts-Abgaben ;

er

Nr. 6891 die Konzessions- und C L be- treffend den Bau und Betrieb einer Zweig-Eisenbahn von Mül- heim am Rhein nach Bergish-Gladbah und Bensberg, sowie ciner Verbindungs-Eisenbahn von Düsseldorf nah Neuß nebst fester Rheinbrücke bei Hamm oberhalb Düsseldorf dur die Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft , und einen Nachtra um Statut der leßteren. Vom 22. September 1867; v unter

im Departement des Appellationsgerichts z1 sung seines Wohnsigzes in Wilster, ernannt worden.

Nr. 6892 den Allerhöchsten Erlaß vom 28. September 1867, betreffend die Ausführung und künftige erwaitas der Saarbrücken-Saargemünder Eisénbabà, als einer Zweigbahn der Saarbrücker Staats-Eisenbahn. Berlin, den 13. Oktober 1867.

Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Justiz: Ministerium.

Der Rechtsanwalt Lübbe in Wilster ist zugleich zum Notar 1 Kiel, mit Anwei-

Der Rechtsanwalt Breede in Trittau ist zugleih zum

Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Kiel, mit Anweisung seines Wohnsißes in Trittau, ernannt efi oui

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - A naeleacntet

Der praktishe Arzt Dr. Hoffert zu Puygig ist zum Kreis-

Physikus des Kreisès Carthaus ernannt worden.

efanntmaMhun

B ; Zu Neustadt b. Pinne im Regierungs-Bezirk Posen ist am 11ten

Oktober er. eine Telegraphenstation mit beschränktem Tagesdiênste er-

öffnet worden.

Stettin, den 11. Oktober 1867. Der Königliche Ober-Telegraphen-Jnspektor.

Norddeutschen Bundes i bat ft cch esdrathes für

treffend die Arbeiter-Coalitionen, versammelt.

Nichtamtlicbes.

Berlin, 14. Oktober. Der Ausschuß des

( Handel und Verkehr gestern zur Berathung über den Geseß-Vorschlag, be-

Preußen.

Die Motive zu dem Gesey-Entwurf, betrefsend die Auf-

hebung der Eingangsabgaben von Rindvieh und Hammeln auf der Grenzlinie von Burg auf Fehmarn bis Höxbrö in Schles- wig, befinden sich in der Beilage unter Reichs8tags-Angelegen- heiten abgedrudckt.

Im Verlaufe der (18.) Sißzung des Reichstags des Norddeutschen Bundes vom 12. Oktober sprachen zu §Ÿ. 2 die Abgg. Müller, Hantelmann , von Oerßen, Kanngießer, Becker (Dortmund) für das Amendement des Abg. Harkort, der Abg. Roß dagegen, die Abgg. Meyer (Thorn) und Aegidi für das Amendement Meyer (Thorn), der Abg. Meier (Bre- men) dagegen, der Abg. Schulze für seinen Antrag, der nach der mit dem Referenten vereinbarten Form lautet:

Zu Alinea 2 nach den Worten: »Kommandit-Gesellschaften auf Actien« fortzufahren: »so wie eingetragene Genossenschaften in Preu- ßen, nah dem Gese vom 27. März 1867, sofern diese Gesellschaften innerhalb des Bundesgebietes ihren Siß haben und zugleich bei den Actien-Gesellschaften und Genossenschaften deren Mehrheit«.

Der Antrag des Abg. darauf §. 2 mit den Amendements Meyer (Thorn) und Schulze angenommen. Die §§. 3—5 wurden ohne Diskussion in der Fassung der Vorlage des Bundes - Präsidiums mit den folgenden Abänderungen der Kommission genepiutgk Qu §. 6 Alinea 5 is} statt »nähere Bezeichnung aller Gesellschafter«

esezt - » nähere Bezeichnung aller, die Handelsgesellschaft ildenden Gesellschafter«e. Ju §. 9 ist hinzugefügt: »JYum Nachweis dieses Rechtes ist insbesondere ein Seepaß nicht er- forderlih«. Zu §. 12 ist vor dem Worte »nachzuweisen« ein- geschoben : »glaubhaft«. L :

Der §. 16 lautet in der von der Kommission amendirten

orm:

s »Wenn cin außerhalb des Bundesgebietes befindliches fremdes Schif durch den Uebergang in das Eigenthum einer Person, welcher das Bundesindigenat zusteht, das Recht, die Bundesflagge zu führen, erlangt, so können die Eintragung in das Schiffdregister und das Certififkat durch ein von dem Bundes - Konsul, in dessen Bezirk das Schiff zur Zeit des Sen rgan ges sich befindet, über den Erwerb des Rechts, die Bun- des - Flagge zu führen , ertheciltes Attest, jedoch nur für die Dauer cines Jahres seit dem Tage der Ausstellung des Attestes und über dieses Jahr hinaus nur für die Dauer einer durch höhere Gewalt verlängerten Reise erseßt werden. So lange Landeskonsulate noch bestehen , ist zur Ausstellung des Attestes auch der Konsul des Bundesstaats befugt, welchem der Erwerber angehört und in Ermangelung eines solchen Konsuls, sowie in Ermangelung eines Bundeskonsuls, der Konsul eines anderen Bundesstaates (Art. 56 der Bundesverfassung)«

Ju diesem Paragraphen erhielt der Abgeordnete Schleiden das Wort, um seinen Antrag: zu befürworten: Die von der Kommission vorgenommene AÄmendirung »und über dieses Jahr hinaus nur für die Dauer einer dur höhere Gewalt ver- längerten Reise« zu streichen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, und der §. 16 in der Form der Kommission angenommen, ebenso §§. 17—19 ohne Diskussion. R

Der §. 20 lautet in der Vorlage des Bundes-Präsidiums: »Gegenwärtiges Gese tritt mit dem 1. April 1868 in Wirk- sanilit.« —— Die Kommission fügte hinzu: »Für die Schiffe, welche gegenwärtig die mecklenburg - schwerinsche P SAAL u führen befugt sind, treten die Vorschriften des F. 2 Über die Erfordernisse der Nationalität ers am 1. April 1869 in Geltung.« 24 i

Qu diesem Paragraphen motivirten die Abgg. Harkort und Müller den Antrag Harkort; die Abgg. Franke und Schleiden den Antrag Francke und Genossen.

Der Antrag der Abg. Francke und Genossen lautet:

»Dem amendirten §. 20 folgendes neues Alinea hinzuzufügen : »Die im §. 89 der Verordnung, betreffend die Einführung des allge- meinen deutschen Handelsgeseßbuchs in den Herzogthümern Schleswig und Holstein, vom 5. Juli d. J. für die Eintragung in das Schiff2- Register gestattete Frist wird bis zum 1. April 1869 verlängert. «

Nachdem der Referent Lesse und der Bundes-Kommissarius Geh. Ober-Justiz-Rath Dr. Pape gegen die Amendements ge- \sprochen, wurden diese vom Hause abgelehnt, und der §. 20 in der Form der Kommission angenommen. :

Es folgte in der Tages8ordnung der mündliche Bericht der-

selben Kommission über die Petition der Schiffer- und Rhederei-

Gesellschaft Concordia zu Elsfleth.

Die Kommission beantragt: A

»Der Reichstag wolle beschließen: die Petition dem Bundes- Kanzler mit dem Ersuchen zu überweisen, baldmöglichst gemeinsame mestimmungen über die Erfordernisse, welche zur Tbaten der Steuer: Banns- und Capitains - Zeugnisse für alle Norddeutschen Schiffe be- rechtigen, herbeizuführen. «

Der Berichterstatter A Meier (Bremen) empfahl den Antrag der Kommission. Nachdem der Präsident des Bundes®- kanzleramtes, Wirkl. Geh. Rath Delbrück, sich darüber geäußert, genehmigte das Haus den Antrag.

Harkort wurde abgelehnt, und

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Der Präsident theilte darauf ein Schreiben des Bundes- ranzlers mit, des Inhalts, daß für die Berathung des Gesehes, betreffend die BundesSkonsulate, der Geheime Legations - Rath König zum Kommissarius ernannt sei. Ferner wurde dem Hause angezeigt, daß ein Geseßentwurf, betreffend die Aufhebung der Eingangs8abgabe von Rindvieh und Hammeln auf der Grenzlinie von Burg auf Fehmarn bis Höxbro in Schleswig an den Reichstag gelangt sei. Das Haus nahm den Vorschlag des Präsidenten an, den Entwurf durch Sclußberathung zu er- ledigen. Der Abg. Michaelis wurde zum Referenten ernannt.

_Sodann wurden die Militair-Conventionen zur verfassungs- mäßigen Genehmigung vorgelegt. Auch hierfür wurde vom Hause die Schlußberathung beschlossen.

Darauf ging das Haus zu dem nächsten Gegenstand der Tageßordnung über: »Berathung über die Zusammenstellung des dem Reichstage vorgelegten Geseß- Entwurfs, betreffend die

I des Haushalts-Etats des Norddeutschen Bundes für

das Jahr 1868 und des dazu getrigen Etats mit den bei der Vorberathung über dieselben im Plenum des Reichstags ge- faßten Beschlüssen. «

Die einzelnen Positionen des Etats, sowie der Etat im Ganzen wurden mit Einschluß der bei der Vorberathung an- E Resolutionen, nachdem der Bundeskanzler, Graf

i8marck, eine Anfrage des Abgeordneten Grumbrecht zu Tit. 3 Sage der Präsident des Bundeskanzler-Amtes, Wirklicher

eheimer Rath Delbrück, eine Anfrage zu Tit. 6 der fortdauern- den Ausgaben (Marine - Verwaltung) beantwortet hatte, ohne weitere Diskussion bewilligt.

Der leßte Gegenstand der Tagesordnung betraf: »Bericht der Petitions-Kommission.« Der Abg. Becker (Dortmund) referirte Über die Beschwerden von Mittelstraß u. Gen. Das Haus trat dem Antrage der Kommission be1, diese Petition dem Bundes8- kanzler als Material zur Geseßgebung über den Gewerbebetrieb zu überweisen. Jn Betreff der Petition des Apothekers Lohse in Zwikau nahm das Haus denselben Antrag an. Schluß der Sißung 44 Uhr.

Die heutige (19.) Plenar-Sißung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 10% Uhr durch den Prä- fidentenDr. Simson eröffnet. Am Tische der Bundes-Kommissarien waren außer dem Bundeskanzler anwesend: der Präsident des Bundeskanzler - Amts , ferner der Contre - Admiral Jach- mann, Geheimer Ober-Justiz-Rath Dr. Pape, der Ministerial- Direktor Dr. Weinlig, Geheimer Legations - Rath Hofmann, General - Major von Bilgner, Staats-Minister Dr. von Waß- dorf, Staats-Rath Buchholß, Geheimer Rath von Liebe, Staats- Minister Ee von Krosigk, Staats-Minister Freiherr von Seebach, Regierungs-Rath Dr. Sintenis, Staats-Minister von Bertrab und die Senatoren Gildemeister und Dr. Curtius. *

Nach der Verlesung der Urlaubsgesuche theilte der Prä- sident mit, daß das »Geseß, betreffend die Nationalität der Kauffahrteischiffe und ihre Befugniß zur Führung der Bundes- flagge« , auf eine der nächsten Tages8ordnungen behufs der Schlußabstimmung gestellt werden würde. Als das Ergebniß der Wahl einer Kommission zur »Vorberathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Organisation der Bundes-Konsu- late, sowie die Amtsrechte und Pflichten der Bundes-Konsuln« wurde das folgende Verzeichniß der Mitglieder verlesen :

Dr. Schleiden, Vorsißender. v. Simpson - Georgenburg, Stellvertr. des Vorsißenden. Dr. Aecgidi, Schriftführer. Al- brecht, Stellvertr. des Schriftführers. Meier (Bremen), v. Diest, Stumm, Hantelmann, Ziegler, Dr. Schaffrath, Kanngießer, v. Seeckt, Freiherr v. Schwarßkoppen, v. Melle.

Endlich theilte der Präsident noh mit, daß zu Referenten über die Behufs der verfassung8mäßigen Zustimmung vorge- legten fünf Militair - Conventionen die Abgeordneten Becker (Dortmund) und Camphausen zu Referenten ernannt seien.

Das Haus ging darauf zur TageS8ordnung Über:

»Vorberathung im Plenum des Reichstages Über den Antrag der Abgeordnieten Schulze (Delißs{), Dr. B eker (Dortmund) und Genossen. «

Der Antrag lautet:

Der Reichstag wolle beschließen, den folgenden Geseßentwourf anzunehmen :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von ee ¿A verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu- stimmung des Bundesrathes und Reichstages, was folgt:

F. 1. Alle Verbote und Strafbestimmungen gegen Arbeitgeber oder Arbeiter sämmtlicher Gewerbszweige eins{ließlich der Land- wirthschaft, des Berg- und Hüttenbetriebs, der Stromschifffahrt, des Gesinde- und Tagelohn-Dienstes wegen Verabredungen und Ver- einigungen zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeits- bedingungen, insbesondere mittelst Einstellung der Arbeit oder Ent- lassung der Arbeiter, werden aufgehoben. §. 2. Ferner werden aufgehoben: 1) solche Beschränkungen, welche der Freiheit der Arbeitgeber in der Annahme von Arbeitern, so wie der Freiheit der Arbeiter in der Wahl der Arbeitgeber durch Forde-

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