1867 / 245 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ganze Gebiet des Norddeutschen Bundes in Toxfelder einzutheilen und- den Abstand ihrer Diagonalkreuzpunkte bei Messung der Ent- fernungen zum Grunde zu legen, damit für die zahlreichen neuen Einrichtungen von Post - Anstalten nicht immer neue Messungen vorgenommen zu werden brauchen , vielmehr in solchem Falle nur das Taxquadrat, in welhem der Ort belegen ist/ bekannt gemacht werden darf , wonächst eine jede Post - Anstalt sogleich weiß, welches ihre Entfernungs - (oder Tax-) Stufe zu dem betreffenden Orte ist. Die dem Packetporto zum Grunde zu legenden Entfernungsstufen sind unter und bis 30 Meilen in einer Progression von je 5 Meilen, demnächst für die hinzutretenden Strecken über 30 bis 100 Meilen in einer Progrefsion von je 10 Meilen und end- lich über 100 Meilen für die weiteren Strecken in einer Progression von je 20 Meilen gehalten. Diese Erweiterung der Progression rechtfertigt sich dadurch, daß die Expeditions- und Transportkosten auf den mittleren und weiteren Entfernungen nicht gleihmäßig in dem Verhältniß steigen, in welchem sie auf den geringeren Entfernun- gen sich fühlbar machen. % : , 3

An Gewichtsporto is} für jedes Pfund und jede Progression der Saß von 2 Pfennigen zum Grunde gelegt, welcher zwar Uber den in mehreren Bezirken üblichen Saß von 14 Pfennigen für je 5 Meilen hinausgeht, indeß auch andererseits hinter dem in anderen Bezirken und für den Austausch der Staaten unter sich Anwendung findenden Saße von 2 Pfennigen für je 4 Meilen zurückbleibt, überall aber die mittleren und weiteren Entfernungen wegen der Ausdehnung N rogr elen von 5 auf 10 und resp. auf 20 Meilen eine längst im

edürfnisse gelegene Erleichterung bietet. i i

Die Minimal - Portosäße für Packete konnten nicht niedriger normirt verden, wenn niht ein Mißverhältniß in dem Auf- wand für die eigentlihe Expeditionsform eintreten sollte, welche

bei leichten, wie bei {weren Packeten im Wesentlichen die- selbe ist; ohnehin kommt in Betracht, daß nach dem Ge- seße Über das Postwesen für Packete ohne deklarirten Werth eine höhere Garantieleistung in Aussicht genommen ist.

Für Briefe mit deklarcirtem Werthe hat im F Z das Fahrpost- porto besonders regulirt werden müssen, indem dasselbe von dem Ge- wichtsporto für gewöhnliche Briefe nicht abhängig sein kann. Jenes Porto soll für die eigentliche Mühwaltung der Expedition entschädi- gen. Daß dieselbe eine wesentlich andere und größere ist, als bei gewöhnlichen Briefen, bedarf nicht der Ausführung. Es würde unthunlich sein, den uniformen Portosaß von 1 Sgr. als ein Gewichtsporto bei Briefen mit deklarirtem Werthe für alle Ent- fernungen annehmen zu wollen. Andererseits is das Porto für Geldbriefe nicht von der Schwere des Briefes abhängig gemacht, weil diese durch die sorgfältigere Verpackung und die mehrfache Versiege- lung des Briefes wesentlich bedingt wird.

Die im §. 3 vorgeschlagenen Werthportosäße entsprehen den im Durcschnitt und im Wesentlichen für den großen Austausch schon jeßt Anwendung findenden Normen; die erste Entfernungsstufe ist bei der Assekuranz-Gebühr auf 15 Meilen angenommen, was gegen die Skalen der bisherigen preußischen und der Postvereins-Taxe eine Erweiterung in sh {ließt.

Wenn im §. 4 im Allgemeinen vorzusehen war, nach welchen Grund- säßen die Umrechnung der Portobeträge in die landesübliche Münz- währung zu erfolgen hat, so bedurfte es noch der besonderen Bestim- mung, daß in den Gebieten mit Guldenwährung bei einfachen fran- kirten Briefen dem Portosake von 1 Sgr. nur der Betrag von 3 Kreuzern gegenüberzustellen sei. Fehlte eine solche Bestimmung, so würde, da 1 Kreuzer dem Werthe von 32, Pfennigen entspricht, gegenüber dem Sage von 1 Sgr. der Betrag von 35 Kreuzern zur Anwendung gelangen müssen. Jndeß i bisher niht nur der Saß von 3 Kreu- zern cinem Silbergroschen, sondern sogar der Saß von 6 Kreuzern bei den Briefpost - Gegenständen dem Saße von 2 Silbergroschen gegen- übergestellt worden, obwohl 7 Kreuzer genau dem Betrage von 2 Sgr. entsprechen. Es erschien nicht angemessen , bei dem fünftigen Brief- portotarife das bisherige Verhältniß in jenem vollen Umfange beizu- behalten, vielmehr ausreichend, wenn bei dem uniformen Einheitssaße

für | Der |

höhen, wird seine volle Rechtfertigung finden, da bei der zu erat den Vermehrung der Korrespondenz und bei dem mäßigen uniforn Portosaße sonst die Zugabe des Couverts unverhältnißmäßig die g tricbs-Fonds belasten würde. b

Die im §. 10 berührte Provision für Zeitungen bildet für dig nigen Blätter, welche weniger als monatlich vier Mal erscheinen ta Reduction auf die Hälfte des durchschnittlich bisher bestandenen F zentsaßes, während für die Übrigen Zeitungen der durchschnittliq li her bestandene Provisionssaþ beibehalten is, dessen Anwendung \ dessen im Austausch zwischen den Staaten des Norddeutschen Bund gegenüber den für diesen Austausch bisher bestandenen Saße, ü, wiegend eine Erleichterung gewährt. Y

Die §§. 11 bis 13 bedürfen nicht näherer Motivirung.

Bei einer Tarifreform is es von hervortretendem Interesse, yy Ausfall zu veranschlagen, welcher an den Einnahmen zu erivatth ist, und die Mehrausgaben in Betracht zu ziehen , welche si n die Bewältigung des zu erwartenden größeren Verkchrs knüysy Eine Berehnung darüber im gegenwärtigen Falle mit einig Sicherheit aufzustellen , ist indeß nicht gelungen; denn die Tj verhältnisse, an deren Stelle das Geseß Über das Post - Taxw(sy des Norddeutschen Bundes treten soll , sind zu mannigfaltig. ij cin nicht unerheblicher Einnahmeausfall während einer Reihe yy Jahren eintreten wird, darf nicht bezweifelt werden. Die Erfahrüng aller Staaten sprechen dafür, daß ein solcher Einnahme - Ausfall iy Laufe der Jahre wiederum seine Ausgleichung findet; 0b früher ody später, hängt überwiegend von der Befestigung und Entwickelung jy

andels- und Verkehrsverhältnisse und von der Ausbildung der posy: lischen Einrichtungen ab, ohne welche selbst| eine Porto-Moderatig eine fruchtbringende Wirkung nicht zu äußern vermag. Mehrausgaben , welche andererseits die Bewältigung eines gj, ßeren Posiverkehrs erheischt, werden dauernde sein; denn, wi auch die Vereinfachung der Taxe und die häufigere Frankirunz dy Sendungen den Post-Anstalten das Geschäft erleichtert, #0 ist d die Ersparniß an Kräften nicht ausreichend, um den Mehrbedarf Kräften zu decken, welcher für die Sortirung der größeren Massen n den verschiedenen Bestimmungs8orten, sei es am Orte, sei es im fahr den Eisenbahn - Postwagen, insbesondere aber für die pünktliche ul} nelle Abgabe der Briefe, in welcher Beziehung die Anforderungen s steigern werden, erforderlich ist. Jn dem Vertrauen indeß, daß der Vi deraufshwung im Handel und Verkehr die Erfolge einer Porto-Modn tion unterstüßen werde, durfte in dem ege E LIIN Augenblick nicht stand genommen werden, mit den in dem Geseße enthaltenen Erleih rungen vorzugehen, denn sie bilden an sih eine Frage der Zeit ü es möchte kaum ein ebenso geeigneter Zeitpunkt hierfür wiederkehq als der der einheitlichen Organisation des Postwesens im Nordd {hen Bunde. Andererseits darf nicht damit zurückgehalten wert daß zur Herbeiführung" des gemeinsamen Tarifs für den norddeutsh Postbezirk von Seiten der Regierungen der verschiedenen Staaten | weit als irgend thunlich, in der einen wie in der anderen Richtun entgegengekommen is und daß danach die Vorlage als das Ergeb einer Verständigung in ihrem ganzen Zusammenhange anzusehen i bei welcher bis an die erreichbaren Grenzen von allen betheiligten gierungen herangetreten ist.

Die Motive zu dem Gesecß-Entwurfe, betreffend d

außerordentlihen Geldbedarf des Norddeutshl Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bund Kriegsmarine und der Herstellung der Küstenve theidigung haben folgenden Wortlaut: :

Die Verfassung des Norddeutschen Bundes nimmt das V handensein, resp. die Gründung einer Bundesmarine an.

Es wird auch bei dem durchgreifenden Einfluß, welchen der S handel zumal heut zu Tage auf das Leben der Völker ausübt j fein weiteren Darlegung bedürfen , daß es als eine hochwichtige Aufg betrachtet werden muß, dem Seehandel sammt der Küste, von del seinen Ausgang nimmt, den nöthigen Schuß zu gewähren. Wenn hieral

für den cinfachen Brief zwar der Saß von 3 Kreuzern festgehalten, im Uebrigen aber die richtige Umrechnung von 2 Sgr. in 7 Kreuzer für die Folge zur Regel wird. Uebrigens waltet die Vorausseßung ob , daß die Bestimmung im §. 4 nicht im Wege steht, wenn ein

fowie aus dem Umstande, daß viele Länder, mit denen wir in Handl und anderen Beziehungen stehen, nur zur See erreichbar sind, erhellt, l wesentlich die politische Bedeutung und der Einfluß eines Staates an Ks und Ausdehnung gewinnt, wenn er im Stande ist, im Falle eines Kriejs

Staat , in welchem eine andere landesübliche Münzwährung gilt , es vorziehen sollte , für den Postverkehr die preußische Währung cinzu- führen. Die §§. 5, 6 und 7 bedürfen nicht der näheren Motivirung. |

Die in §. 8 gedachten Gebühren für Postscheine über die Einlie- ferung von E zur Post und Gefachgebühr für abzuholende Briefe oder sonstige Gegenstände, desgleichen Packkammergeld kommen | nur in einzelnen Staaten des Norddeutschen Bundes gegenwärtig zur | Erhebung. Auch das sogenannte Qs für die mit den | Posten von weiterher kommenden gewöhnlichen Briefe u. \. w. wird nur noch in einzelnen Staaten des Norddeutschen Bundes angetroffen. Die Abschaffung dieser vereinzelt vorkommenden Gebühren liegt im Prinzip der Herstellung des neuen Tarifs.

Der §. 9 seßt voraus, daß die Post-Anstalten nur verpflichtet sein sollen; Freimarken bereitzuhalten und für den Betrag der Werthzeichen abzulassen. Es empfahl sich nit, in Ansehung des Absaßes von Couverts ebenfalls eine geseßliche Verpflichtung den Post-Anstalten aufzuerlegen. Vielmehr wird dahin gestrebt , die Privatindustrie dafür zu gewinnen, daß dieselbe möglichst wohlfeile Couverts herstelle, solche mit dem Werthstempel bedrucken lasse und demnächst unter das Publifum ver- breite. Bisher konnte die Privatindustrie / so lange die Postanstalten auf die Kosten für Herstellung der Postcouverts keinen Betrag in Rechnung brachten, mit denselben Überhaupt nicht fonfurriren. Daß übrigens die Post-Couvert®), sofern die Post-Anstalten künftig deren Absaß ver- mitteln, um den Betrag der Herstellungskosten im Absaßpreise sich er-

den eigenen Handel kräftig {übßend, dem feindlichen Lande eben dl Lebensader zu durchschneiden, so giebt es für Norddeutschland zW gleich wichtige und zwingende Gründe, nicht länger zu zögern, in t Reibe der größeren Seemächte einzutreten; nämlich erstens, um | bedeutenden Seehandel Norddeutschlands zu \{üßen und die valt ländischen Küsten und Häfen an der Ost- und Nordsee zu verthei! gen; zweitens um für alle Zukunft seinen Einfluß in curopäish

| Angelegenheiten, zumal wenn diese solche Länder betreffen, welche

zur See erreichbar sind, wahren zu können. / Wenn es nun auf der einen Seite unzweifelhaft ist, daß M maritime Bevölkerung des Norddeutschen Bundes ausreicht für d einer größeren europäischen Seemacht zufallende Aufgabe, so hin die Entwickelung derselben und die Heranbildung des erforderlid Personals auf der anderen Seite durchaus von den matell Mitteln ab, welche für die Entwickelung der Flotte gewährt wt Dabei wird es wohl keiner besonderen Hervorhebung bedürfen, ? diese Entwickelung einer Norddeutschen Seemacht gerade in der 10 sten Zukunft eine höhere Anspannung der finanziellen und matericl Kräfte Norddeutschlands bedingen wird, um möglichst rasch, üba Stadium hinweg zu kommen, in welchem die Flotte fricgerisW/ Eventualitäten, selbst den kleineren Seemächten gegenüber) nid! h wachsen ist und daher gewissermaßen unfruchtbar und sogar in |! unfertigen Existenz gefährdet ist. Es dürfen demnach selbst nicht leicht fallende Opfer Seitens des Norddeutschen Bundes nicht ged

M orgezeichneten

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i ine: iste der Bundesverfassung | dadurch möglich macht , der Bundesverfassung entsprechend eine für erben, went, ejne Uner n 1 Gon fassung | Suzführung, des Friedens-Etats erforderliche und auf die betreffenden jeshatn Fn fwielung einer Norddeutschen Bundesmarine wird nun einzelnen Staaten nach Maßgabe ihrer seemännischen Bevölkerung

A Jedeihliche sein auf einer, in den wichtigeren Umrissen | fallende Ersaßquote von vornherein zu berechnen, und welcher auf der oll fie enes Grundlage erfolgen müssen, denn nur alsdann if es

iff n See Der llrherde äorlidie für den LERS E Heran i der inni ‘ibrziehunge welche zwischen Personal, Schiffen | ihrer Etats cine feststchende jährliche Summe in Ben bei der nesen beste dudalid, Mittel und Kräfte stets mit zweck-

per Mill i S A ch in die Lage seßt, eine planmäßige Verwendung i verwenden, und die Marine auch | der Mittel zu verfolgen. E U i entspre ee EnlwictelungEperiode in einem solchen Zustande zu er- | Für den ersten Entwielungs - Abschnitt is ein Zeitraum von paten, Pa ihre volle Verwendbarkeit jederzeit und für alle Eventua- | 10 Jahren angenommen, weil innerhalb desselben die Bécnigung der aucl; Y sitäten gesichert ist

Hafenbauten ausführbar is, sich ferner eine Flotte berstellen läßt, Es ist Behufs Feststellung einer solchen Grundlage zunächst er- welche dem Seehandel den gehörigen Schuß und die Vertretung sichert ford erlich, über die Aufgaben einer Norddeutschen Bundesmarine fich

| und den defensiven Theil der vorangestellten Aufgaben zu erfüllen u werden, damit in denselben cin sicherer Anhalt für den Um- | vermag; und weil endlich in dieser Zeit die Heranbildung des Perso- Aud ind die Zusammenseßung der Flotte gegeben wird,

nals bis Mer S enellf Ee n für gf O n aen E

: ¡ne Norddeutsche Bundesmarine zu | schnittes nach ausge]teuten Derechnungen herstervare Flotte erforderlic

aaen Vat Er Da e aufgestellten Oi und Ziele zu ent- | wird, gefördert in fann. Es bedarf feiner Darlegung , daß die sprechen; lassen si kurz dahin zusammenfassen :

f Seisiung tigte dger i oe. abgesehen Tos Ds L Und T u Ler S ing des Sechandels Norddeutschlands auf | Vorzüglichkeit des Schissmaterials, von der Anzahl un üchtigfei ea n Sticiierug seiner Rechte und seiner Beziehungen ; | des ausgebildeten Personals abhängt. L A allen heidigung der vaterländischen Küsten und Häfen an der Ost- und Um die Heranbildung des Personals in der Stärke, wte es zur ee 3) Entwickelung des eigenen Offensiv- Vermögens nicht blos Beseßung der ganzen Flotte erforderlich ist, auf Grund der allgemeinen Nord]! feindlichen Scehandels, sondern auch zum Angriff feind- | Wehrpflicht in jeder Weise zu fördern, sind umfangreiche Jn ienststel- zur S des Küsten und Häfen lungen von Schiffen erforderli, welche demnach den Personalberech- lder Le zud nur den cinen, den defensiven Theil dieser Aufgabe | nungen des Ordinarien-Etats zu Grunde zu legen sein werden. Die qwedentsprechend durchführen zu können bedarf es ciner Marine, | in zan tom es E: R, D en Me P

, ; V i rgrcifen. wie die Kadetten-, Schiffsjungen- und Artilleric-Schisse Und 75aÿk F welche im Stande ih, uner Umsiänden die Offene u ergre theils aber erfüllen sie gleichzeitig auch andere Zwecke, wie die Zur Wahrnehmung der Handels- und auswärtiger Interessen entsandten und zum Schuß der Küsten und für plößlich eintretende kriegerische Anforderungen in den heimischen Gewässern bereit zu haltenden Schiffe und Fahrzeuge. :

JÎn Berücksichtigung des

i “arine aber, welche die ganze Auf abe lösen soll, wird von aare L Eile und so gegliedert Lin müssen, daß sie mit einem Theile den Sechandel in fernen Meeren zu \{chÜüßen, mit dem zweiten Theile die Küsten des eigenen Landes zu decken und mit dem wic- tigsten und stärksten Theile die Hauptmacht des Feindes An Ee | See anzugreifen, sie in ihre eigenen Häfen zurückzunverfen un iese zu blockiren vermag. | i e | Gewährt Vorstehendes einen hinreichenden Anhal für de

undesmarine, so ist auch ihre Zusammenseßung in den | um soy da Kr 1 k rderl : a einika Umrissen schon in den vorbezeichneten Aufgaben mitge- | sonal in möglichst kurzer Zeit heranzubilden, als auch diejemgen Nuf

: muß die Flotte wie dies | gaben zu erfüllen, welche der Marine in Friedenszeit obliegen: a) neun ats. BA ne aiilitven da O aeg ber Fall is im größere und acht kleinere Kriegsschiffe, zum Schuße des _ Seehandels, Wesentlichen aus drei Hauptschiffsklassen zusammenge E 1) R der N deen Mr She Behuss de deutschen I t

| i n | überseeischen L / Sch erste Hauptklasse besteht aus Schiffen, welche bestimmt sind, gegen de _Lân welehem Behuss dlé genannten S 0s

i i i t mit Erfolg anzu- | folgende 5 Stationen vertheilt gedacht sind: ODstatten, L L Und, die it ege d bildet, besteht diese | Ostindien; östliche Küsten von Nordamerika und Westindien; Westküste P e Edo E a O fari n aus Panzer- | von Amerika; Ostküste von Südamerika; Mittelmeer; b) 6 Panzer- Abtheilung gegenwärtig fast durhweg bei allen Marinen aus z l ¡ Vit ea: uer) o) L A i i vei bestimmt und | schiffe und Fahrzeuge und 4 andere Kriegsschiffe, als. cin DLehr- Un Bug 2) De A 2 an a d Häfen, als Uebungsgeshwader in einheimischen Gewässern, welches gleichzeitig E T R c t Nit aut fei dliche stets zur Verwendung für jede etwa plößlich herantretende maritim- aud, im, Verein unt ies Klasse. 1 naci i e fri tische Anforderung bereit ist und diejenigen Schiffe enthält, welche Küstenbefestigungen. Die früher zu dieser Klasse zählenden hölzernen | eger | be orderun Derr I en, befindlichen N Kanonenboote und Bombenschaluppen sind allmälig durch s{chwim- | My Pan Schiffe, res S en E pteg: | : p. Fahrzeuge für Seekadetten und SQ1 mende Panzerbatterieen Und durch kleinere 0a e | ind; c) : 5 gese t ret Da lig dec U verschiedenen Systemen erbaute Fahrzeuge _ erseßt Worden. | jungen, F O e i Mager tente fes: i i e zum Schuß des Handels | Matrosen für das Marine - Arti eriefah; e) einige sun A ge e Bus O van finds A Une Mater Mea Bw Ce Cidiis inneren Dienst in den einheimischen Gewäßjern Gandelsflottillen, zu handelspolitischen | bestimmte Fahrzeuge. / A E on E Oln N Aa sten Handelsfiationen t s R E e a Db u Le TeA e sind, und welche dur ihre Behendigkeit und guten sonstigen Eigen- u f für die Kriegöhäsen in der O berliche hinzugerecnet A \chasten die Schiffe der ersten Klasse in der Sceschlacht zu unterstügen ie Dep i : then. errei E bie E i “acnwärtig aus hölzer- | so ergiebt sich zunächst cin Frieden Per ür die E “i A lea Anb Vie Fregatten | Kriegsmarine a) der Flotten-Stamm- und der N Ain und Korvetten. Hierzu kommen noch als zwei Nebenfklassen: 350 Seceoffizieren/ 5600 Seeleuten, 1019 Köpfen des Maschinen 4) Die Avisos, hauptsächlich der Schlachtflotte beigegeben zum De- | nals, 460 Marinehandwerkern. 6 . icd: iu alikitieDe VelGendienl 3un nDe e 2E A cora As ris Lig der Sriedens.Etat an Offizieren i i i ädigter Schiffe, zur Defor chsen der Frie eren eigenen Bley 0 in O be ind Dergleichen¿ 5) M E oon un Le adi Ma E Lie vor e a Gene hen Be [0e U O Roy T, N e u "R jens: völ kis auf die betreffenden Staaten vertheilt. Kolonieen Landungstruppen überzuführen, und den eigenen Las | uns auf die Peine Rede S s Sex Insanterie von. 47 bnzicra N ille ies mögen, Munition, Proviant, Kohlen un und 1372 Mannschaften n c) für die See-Artillerie von 36 Offizie- i O ¡chen Swiffe in den einzelnen Haupt- | ren und Mannscha| en. j e fassen, d. h, O Veitele ‘Stärke R V entwidelnden Flotte an- | befi Dis a io Me Hoe gate U BEE dea M “aren betrifft, so wie das zu erwählende spezielle. System, die Vene « f V E N cs aidp MIEO Den U V e s bersehbaren lite Armirung 2c. der Schiffe innerhalb der einzelnen Klassen, so gestatten E, abe Lr A A r d E ireaitonan dec einmal die mit der fortschreitenden Zeit wechselnden Ansichten, welche hältniß gl f Ce. L 49 Berg eta rene s in dieser Beziehung in anderen in Betracht fommenden Marinen zur ae und der E gn ee 0 i ti n E S Meder ck Geltung und Ausführung kommen, und welche natürlich nicht ohne | di “jeßt nur die de / ElariGiung der S i ie diesseiti j i können, sowie die grade | station von der Fertigstellung des dortigen Kriegshase hängig i M O8 ou n Sr Pont Bleiben baues und dr Ar- | if On d e Ide. Hes Matianen erforderlichen Haupt-Kriegshäfen 4 20A A S i abren im Voraus mit bestimmten | ist leider noch keiner vorendet. : O MORE gaben hervortreten, vielmehr wird nach Maßgabe der vorhan e Benn C Mi sür Vie lotte hat, da leziere ihn nament nen Geldmittel und in Rücksicht auf das im aktiven und Beurlaubten- | mit jernen abli d at, daß L a ältniß jeweili | i » friegerishen Eventualitäten gar nicht entbehren fann, weil hie Verhältniß jeweilig ausgebildete Personal ein unausges eytes Fort | [ich Le Di tien 00) V bor Undaang G Ä {reiten in allen Schiffsklassen anzustreben sein, deren Verhältniß- | desselben zur rann E \ Hins E E E en AIRMA “e Stärken zu einander auf Grund jeweiliger Berathungen des Admi- | Angepurt a u ionen bi ß, m l lità i i i | weil dort Vorräthe und Munition ergänzt ralitätsrathes festzustellen sein werden, wie auch die Beschlußfassun | die Verstärkung ommt; R rfi A L r die ci S ifsflaïen zu wählende System gemäß | werden müssen, und nur na ihm die zerschossenen c ädi U 2 gea D Le M ang des Norddeutschen | Schiffe cinen gesicherten Rücfzug haben, um 1E p: weis E Bundes der betreffenden Instanz vorbehalten bleiben muß. es keinem Z

V den, O k 1 E Haupt-Kriegshäfen in | i i nicht zu fixirenden Detail er- | liegen, daß die beschleunigte Herstellung der Haupt=Kk1egn B

ce I R GAUNEUmC ix Q Mars O und zwar immer | Nord- und Ostsee ein um \o dringenderes Bedürfniß ist als BOE für abschbare Zeitabschnitte niht nur möglich, sondern sogar im | die größeren vorhandenen Holzschiffe, noch weniger die demnächs ser- nteresse einer geordneten und ökonomischen erpvaltung ganz unent- | tigen Panzerfregatten, bei den jeßigen Einrichtungen, einer Bodenrepa- ehrlih. Die tnbione für cine solche Entwickelung wird in Ba "ratur 2c. in inländischen Häfen unterzogen werden können. ür ä i itt im Voraus festzustellenden Ueberschlag __DeT M | ; L s Sr I QUNUS u Anden sein; A der cinen Seite den | Jadehafens, die, wenn die Mittel vorhanden sind,

In der Nordsee handelt es sich um die baldige Beendigung des

en | binnen Kurzem er-

Umfar,g des Personals in seinen verschiedenen Branchen fixirt und es | folgen kann; in der Ostsee um den Bau eines Marine-Etablissements 507 ®

Vorstchenden sollen in gleichmäßiger Pro- ression die folgenden Tndienststellungen an estrebt werden, welhe Piveit sich die Verhältnisse jeßt übersehen assen genügen werden, sowohl das für den Krieg in allen Branchen erforderliche Per-