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Oberst von Brandenstein, Geheimer Legations-Rath Hofmann, Staats - Minister Dr. von Waßdorf , Kammerherr und Drost von Oerßen, Geheimer Rath von Liebe, Staats-Minister von Gerstenberg-Zech, Staats - Minister Freiherr von Seebach, Re- gierungs-Rath Dr. Sintenis, Staats-Minister von Bertrab.
Der Präsident zeigte dem Hause an, daß Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen neu eingetreten seten.
Auf der Tages8ordikung stand: »Bericht der 1V. Kommission über det Geseßse Entwurf, betreffènd die Verpflichtung zum Kriegs8dienste«. Dex Mde an ee Oberst von Karczewski leitete diÈ Debatte mit folgender Rede in: |
Meine Herren! Ohne der Spezialdiskussion über die An- träge, welche die Kommission gestellt hat, vorgreifen zu wollen, gestatten Sie mir bereits jeßt in aller Kürze den thatsächlichen Standpunkt darzulegen, den das Bundespräsidium diesen An- trägen gegenüber festzuhalten vermeint. Die Begründung dieser Auffassung wird allerdings ebenfalls auf die Spezialdiskussion hinausgeschoben bleiben müssen, sofern solche sich überhaupt als N herausstellen sollte.
Die ; i ANTT legt. Von diesen 22 Anträgen sind zunächst diejenigen unter Nr. 11, 11], V, X, XII, XIV., XVI, XVII, XIX., XX. und XXIIL, also 11 Anträge, als solche zu bezeichnen, die eine Ab- änderung - der Vorlage des Bundespräsidiums nicht bezwecken, in Bezug auf welche daher nichts zu bemerken ist.
Es sind ferner von der Kommission drei Anträge unter Nr. IX., X]. u. XVIII, gestellt, Anträge, die als Verbesserungen der ursprünglichen Vorlage anerkannt werden müssen und die als Verbesserungen hierdurch ausdrücklich anerkannt werden. Diese Anträge betreffen speziell folgende Punkte: zunächst das Alinea 4 des §. 7. Es rwoird hier für die Stelle, welche wie folgt lautet: j
»Die Mannschaften der Landwehr - Jnfanterie werden während der Dienstzeit in der Landwehr, in der Regel zwei- mal auf 8 bis 14 Tage, zu Uebungen in besonderen Com- pagnieen oder Bataillonen einberufen. «
von der Kommission folgende Fassung beantragt:
»Die Mannschaften der Landwehr - Jnfanterie können während der Dienstzeit in der Landwehr zweimal auf 8 bis 14 Tage zu Uebungen in besonderen Com- pagnieen oder Bataillonen einberufen werden.«
Der zweite dieser drei Abänderungs-Vorschläge is der Qusaß, der beantragt worden zu Alinea 1 des Y. 9 und zwar dahin, daß bei der Berechnung des Ge- sammt - Rekrutenbedarfs die Bevölkerung maßgebend blei- ben soll unter Abrechnung der nach §. 1 des Geseßes nicht Wehrpflichtigen. Obgleich in den Königlich preußischen Landen hiernach bisher verfahren worden, so muß doch anerkannt wer- den , daß es an ciner bezüglichen positiven Feststellung bisher gefehlt hat. Es is ferner zu dem dritten Alinea des §Y. 15 die Streichung der Worte »sowie auf Reisenz beantragt worden. Dies wären also die drei Anträge , die ausdrücklich als Ver- besserung anzuerkennen sind und welche Bedenken in keiner Weise unterliegen. :
Es folgen nun 5 Anträge und" zwar unter 4, 8, 13, 15 und 21. Es find dies zwar Anträge gegen die ursprüngliche Fassung der Vorlage, aber dennoch sind in Bezug auf die Annahme dieser Anträge Bedenken nicht geltend zu machen. Jh werde mir erlauben, diese 5 Anträge noch näher zu bezeichnen. Qunächst ist zum Alin. 3 des §. 5 die Einschaltung hinter »erforderlichen Falles« »bei Mobilmachung« beantragt worden. Es i} ferner zum §. 6, und zwar hinter dem leßten Alinea, als Qusayt beantragt worden: »Jede Einberufung zum Dienst im Heere, beziehungs- weise zur Ausrüstung der Flotte, zäolt für eine Uebung.« Drittens wird zu §Y. 12, welcher die -Fest- seßung darüber enthält, in welchem Maße Offiziere derx Reserve zu den Uebungen sollen herangezogen werden, beantragt, diese Uebungen auf drei Mal zu beschränken, und viertens ist im §. 13 zuz dén 2. Alinea -dicses Passus eine ana- loge PEET in Bezug auf die Heranziehung der Offiziere zur See der Reserve und Seewehr beantragt , so wie endlich fünftens in dem d 18 die Weglafsung der Worte: »aktive oder«, Diese 5 Anträge stoßen, wie ih bereits bemerkt , auf keinerlei Widerstand seitens des Bundespräsfidiums. Dagegen muß in Bezug auf die drei Anträge , die nunmehr noch übrig bleiben, die Anträge unter Nr. 1, Nr. 6 und Nr. 7 die Wiederherstel- Tung des ursprünglihen Wortlauts der Vorlage dringend be- fürwortet werden. | __ Diese drei Anträge betreffen folgende Punkte. Zunächst ist zu §. 1 die Streichung des zweiten Alinea unter C. Seitens der Kommission befürwortet, betreffend die Mennoniten und . Quäker in denjenigen Bundésstaaten, in welchen die besonderen geseßlichen Verhältnisse dieser Einwohner in Bezug! auf ihre Wehrpflicht bisher noch nicht geregelt
ommission“ hat dem hohen Hause-22 Anträge vorge- |
waren. Ferner. ist in §. 6 die Streihung des vierte; Alinea beantragt; es betrifft die Dauer der aktiven Dienst: zeit derjenigen Mannschaften, welche aus Veranlassung besonderer kriegerischer Umstände ausnahmsweise in der Reit. periode vom 1. April bis ultimo September eingestellt worden sind. Der 3. Abänderungs-Vorschlag beantragt cine Gassungs. Aenderung im Y. 6, betreffend die Entlassung der eingeschifsten Marinemannschaften. Jn Bezug auf diese drei Anträge wird Seitens der Bundesdregierung nochmals dringend befürwortet den ursprünglichen Wortlaut wieder herzustellen.
Von Verbesserungs - Anträgen liegt zur Zeit nur ein
Verbesserungs-Antrag vor, der principaliter die Streichung des
3. Alinea des Y. 1 beantragt. Diese Streichung würde der Auf. fassung der Bundesregierung nicht entsprechen. Dagegen hält dieselbe die Annahme des Yusazes für unverfänglich.
Nach dieser Rede wurde die Generaldebatte eröffnet. Die Abgg. von Luck, von Vincke-Olbendorf, Graf von der Schulen- burg -Beeßendorf, Blum sprachen für den Gesehentwurf im Allgemeinen, die Abgg. Kryger, Waldeck, Liebknecht, Bebe| v, Hoverbeck gegen denselben. Nach Schluß der Generaldebatte referirte der Berichterstatter Abg. Twesten über den Kommissions beriht. Schluß der Sizung 9 Uhr.
— Die heutige (23.) Plenarsitzung des Reichstages d
Norddeutschen Bundes wurde um 10 Uhr durch 5 Vie Präsidenten, Herzog v. Ujest, eröffnet. Am Tische der Bundes. Kommissarien waren außer dem Bundes - Kanzler anwesend Staatsminister v. Friesen, der Präsident des Bunde8:Kanzler- Amtes, General - Major v. Podbielski , Contre - Ad- miral Jachmann, Oberst von Karczewski , Geheimer Finanz - Rath von Thümmel , Oberst von Branden- stein, Staatsminister Dr. v. Waßdorf, Kammerherr und Drost v. Oerßen, Geheimer Rath“ v. Liebe, Staatsminister &reiherr v. Krosigk, Staatsminister v. Gerstenberg-Jech, Staats- minister Freiherr v. Scebach, Regierungs - Rath Dr. Sintenis, Staatsminister v. Bertrab, Staatsminister v. Harbou und der Senator Gildemeister. ___Die Tagesordnung betraf den »Bericht der 1V. Kommis- sion Über den Geseß-Entwurf, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste ; Fortseßung der Berathung; Spezial-Diskussion.« §. 1 lautet nach der Abänderung der Kommission:
Jeder Norddeutsche ist wehrpflihtig und kann si in Ausübung dieser Pflicht nicht vertreten lassen. Aus- genommen von der Wehrpflicht find nur: a) die Mit- glieder regierender Häuser; b) die Mitglieder der media- tisirten , vormals reihsständischèn und derjenigen Häuser, welchen die Befreiung von der Wehrpflicht durch Verträge zugesichert ist oder auf Grund besonderer Rechtstitel zusteht; c) die Mitglieder derjenigen Mennoniten- und Quäker-Fami- R A P abet p N 4 Privilegien, mit der
ng zu anderiveiten Gegenleistungen, von der Wehr-
pflicht befreit sind. Me
Diejenigen- Wehrpflichtigen, welhe zwar nicht zum Waf- fendienste, jedoch zu sonstigen militairischen Dienstleistungen fähig sind, können zu solchen herangezogen werden.
Zu diesem Paragraphen waren die folgenden Amendements eingegazgen: 1) Von dem Abgeordneten von Hennig und Genossen:
Bi Ras C U:
Die Nr. c. des §. er Kommissions-Vorschläge zu streichen.
2) Von dem Abgeordneten von Melle: M
Der Neichstag wolle beschließen: Für den Fall der Annahme der Bestimmung in §. 1 sub e. des Geseßes, das zusäßliche Alinea der Regierungs-Vorlage »Denjenigen Bundesstaaten, in welchen u. \. w. bis — — — getroffen sind« wicder aufzunehmen.
3) Von dem Abg. v. Forckenbeck und Genossen :
Der Reichstag wolle beschließen: im §. 1 das 2. Alinea »diejeni- gen Wehrpflichtigen 2c.« zu streichen, eventuell für den Fall der An- nahme{ in diesem Alinea hinter dem Worte »Dienstleistungen« zu seßen: »welche ihrem bürgerlichen Berufe entsprechen. «
4) Von dem Abgeordneten Weber und Genossen:
Der Reichstag wolle beschließen: Jn dem Schlußälinea des §. 1 Ls R &all der Annahme hinter dem Worte »können« zu seben: » €«, i
9) Bon den Abgeordneten von Hoverbeck und Duncker:
Der Reichstag wolle beschließen : §. 1 von b) an bis zum Schlusse zu streihen. ;
An der über §. 1 eröffneten Debatte betheiligten sich die B00: Duncker , Graf zu Solms - Laubach, von Hennig, von Vincke-Olbendorf, Weber, von Schweißer, worauf, nachdem der Schlußantrag vom Hause angenommen war, der Abg. Twesten als Berichterstatter den Kommissions - Antrag empfahl. wurde darauf zur Abstimmung geschritten und der YŸ. in der Fassung der Kommission, mit dem Antrag des Abg. v. Hennig zu c., und dem Amendement des Abg. v. Forcken- beck zum zweiten Alinea, angenommen. Die Anträge der Abg. v. Melle und Weber wurden verworfen, der des Abg. v. Hover-
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beck durch die Annahme von þ. erledigt. Ohne Debatte wur- -
den §. 2, 3, 4 angenommen. A :
§. 5 lautet nah dem Antrage der Kommission im dritten
inea : :
n Mannschaften des jüngsten Jahrgangs der Landwehr- Infanterie können jedo erforderlichen Falles bei Mobil- machungen auch in Ersay-Truppentheile eingestellt werden,
Dazu lag ein Amendement des Abg. von Hoverbeck vor :
Der Reichstag wolle beschließen: §. 5, Alinea 3 zu streichen.
Das Haus verwarf diesen Antrag, nachdem der Bundes§- Kommissar Oberst von Karczewski, die Abgg. von Stavenhagen und Twesten gegen ‘denselben, der Abg. v. Hoverbeck für den- selben gesprochen. Darauf wurde der ganze Paragraph an- genommen. f: 8
Der §. 6 lautet in der Fassung der Kommission:
Die Verpflichtung zum Dienst im stehenden Heere, be- zichung8weise in der Flotte beginnt mit dem 1, Januar und zwar in der Regel desjenigen Kalenderjahres, in welchem der E das 20. Lebensjahr vollendet und dauert 7 Jahre.
Y Während dieser 7 Jahre find die Mannschaften die ersten
drei Jahre zum ununterbrochenen aktiven Dienst verpflichtet.
Die aktive Dienstzeit wird nah dem wirklich erfolgten Dienstantritt mit der Maßgabe berechnet , daß diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 2. Oktober bis 31. März eingestellt werden, als am vorhergehenden 1. Oktober ein- gestellt gelten. |
Die Entlassung eingeschiffier Mannschaften der Marine fann jedoch, wenn den Umständen nach eine srühere Entlassung nicht ausführbar ist, bis zur Rückkehr in Häfen des Bundes verschoben werden.
Während des Restes der 7jährigen Dienstzeit sind die Mannschaften zur Reserve beurlaubt, insoweit nicht die jähr- lichen Uebungen, nothwendige Verstärkungen oder Mobil- machungen des Heeres, bezichungs8weise Ausrüstungen der Flotte die Einberufung zum Dienst erfordern,
Ieder Reservist ist während der Dauer des Reserveverhält- nisses zur Theilnahme an zwei Uebungen verpflichtet. Diese Uebungen sollen die Dauer von je acht Wochen nichi "Über- schreiten.
Jede Einberufung zum Dienst im Heere be- ziehung8weise zur Ausrüstung in der Flotte zählt für eine Uebung.
Zu diesem Paragraphen waren die folgenden Amende- ments eingegangen:
1) Von den Abgeordneten v. Bockum-Dolffs und Gen.:
Der Reichstag wolle beschließen: in F. 6 Alinea 5 hinter den Worten »nothwendige Verstärkungen« die Worte: »bei entstehendem Kriege« ceinzuschieben.
2) Von den Abgeordneten v. Hoverbeck und Dunker:
Der Reichstag wolle beschließen: §. 6 dem Alinea 4 hinzuzu- fügen: »JIn Fällen dauernder Stationirung von Kriegsschiffen in fremden Meeren is} für eine regelmäßige Auswechselung der Mannjchaf- ten nach abgelaufener Dienstzeit Sorge zu tragen.« Alinea 5 die Worte »nothwendige Verstärkungen« zu streichen. y
3) Von den Abgeordneten von Hennig und Genossen:
Der Reichstag wolle beschließen: Jn §. 6 Alinea 4 Zeile 4 der Kommissions - Vorschläge, hinter dem Worte »werden« folgenden Zu- saß zu machen: Die Mannschaften von Schiffen, welche in fremden Meeren stationirt sind, müssen spätestens drei Monate nach Ablauf ihrer aftiven Dienstzeit entlassen und auf Kosten der Marine-Verwal- tung in ihre Heimath zurückgesendet werden. — Jn §. 6 Alinea 5 Zeile 2 und 3 der Kommissions - Vorschläge, an Stelle der Worte »nothwendige Verstärkungen« zu seßen: verfügte Kriegsbereitschaft.
4) Von dem Abg. Graf Henckel von Donnersmark u. Gen. :
Der Reichstag wolle beschließen: in §. 5 Alinea 5 die Worte »nothwendige Verkiärkungene zu streichen und durch »außerordentliche Verhältnisse« zu erseßen.
5) Von dem Abg. Grafen Schwerin : ,
Der Reichstag wolle beschließen: in Alinea 5 des §. 6 die Worte »nothwendige Verstärkungen oder Mobilmachungen des Heeres« zu streichen und statt derselben zu seben: »Ferner drohende Kriegs- efahr, oder eine Mobilmachung des Heeres, endlich der Ablauf der Präsenzzeit der bei Ausbruch eines Krieges während des Zeitraums
vom 1. April d 8 September ausgehobenen Rekruten, cine Ver-
stärkung der Cadr& bis zum nächsten Einstellungstermin von Rekru- len nothwendig macht.« - :
Bei der über den §. 6 eröffneten Debatte sprachen die Abgg. Frhr. v. Moltke, Graf Eulenburg, Kriegsminister v. Roon gegen die Amendements zu Alinea 5, die Abgg. von Hennig und Lasker für den Antrag von Hennig, die Abgeordneten von Bockum - Dolffs, Graf Schwerin für lhre resp. Anträge zu demselben Alinea. Nachdem der Bundes§- kanzler über die Anträge sich geäußert , referirte der Abg. Twesten als Berichterstatter. (Schluß des Blattes.)
„ Frankfurt a. M., 17. Oktober. (W. T. B.) Jhre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprin- zessin von Preußen, trafen um 1 Uhr 20 Minuten hier ein und seßten nah kurzem Aufenthalt die Reise nah Baden-
; _Sessen. Darmstadt, 17. Oktober. (W. T. B.) Der Prinz und die Prinzessin Ludwig von Hessen sind zusammen I A X fe U Lo Herrschaften von Preußen,
: z Uhr hier eintrafen Srtr P Baden abgereist. ) fen, per Extrazug nach Baden
_ Baden. Karlsruhe, 17, Oktober. In der heutigen Sigzung der Zweiten Kammer theilte das Präsidium D, daß von der ersten Kammer der Preßgeseß - Entwurf herüber- gekommen ist/ derselbe wird der Kommission für den Geset- Entwurf, das Vereins- und Versammlungsrecht betreffend, zur Berathung und Berichterstattung übergeben.
__ Bayern. München , 16. Oktober. (B. J) Se. Maje- stät König Ludwig k. wird am 24. d. Mts. Morgens die Reise nach Nizza zum- Winteraufenthalte daselbs antreten. — Die Konferenzen wegen Regelung der Verhältnisse der früheren Bundesfestung Ulm find im Staats-Ministerium des König- lichen Hauses und des Aeußern durch den Herrn Staats-Mini- ster, Fürsten von Hohenlohe, in Anwesenheit sämmtlicher Com- missaire eröffnet. |
Ee Vet! On Roe Der Kaiserliche Jnter- nuncius Baron Prokesch-Osten begiebt fich auf seinen Posten nach Konstantinopel zurück. O ava s
__ Pesth, 16. Oktober. Jn der Deputirtensißung moti- virt Tisza seinen Antrag wegen baldigen Baues der Szath- mäár-Szigether Bahn mit der Wichtigkeit dieser Linie. Hollan erklärt im Namen des Ministeriums, daß die fragliche Bahn jedenfalls gebaut werden wird, sobald die Unterhandlungen mit den Untèrnehmern durchgeführt sein werden. Deäk beantragt, daß diese Erklärung des Ministeriums zu Protokoll genommen werde und daß das Haus sich dadurch vollständig befriedigt erkläre. Tisza ist durch die Aeußerung des Ministertums be- friedigt und zieht seinen Antrag zurü. — Die hier anwesen- den fiebenbürgischen katholischen Deputirten hielten gestern in Angelegenheit der Autonomie der katholischen. Kirche Sieben- bürgens und der einzuberufenden Versammlung der katho- lischen Stände von Siebenbürgen eine Berathung.
Zelgien. Brüssel, 16. Oktober. Der preußische Ge- sandte, Herr v. Balan, ift gestern hier eingetroffen und hat die Geschäfte wieder Übernommen.
— Der Prinz und die Prinzessin von Wales sind in Ankwerpen angekommen , wo die Prinzessin an Bord der Da Osborne gegangen is; der Prinz hat fih nach Brüssel begeben.
Großbritannien und Jrland. London, 16. Ofto- ber, Die neue Statue des Prinzen-Gemahls, deren wir kürzli Erwähnung gethan, wurde gestern im Beisein Jhrer Majestät der Königin und der in Balmoral weilenden Fa- milienmitglieder feierlih enthüllt,
Die Herzogin von Chartres wurde in Morgan House bei Ham, in der Nähe von Richmond, glücklich von einem Knaben entbunden. Die verschiedenen Mitglieder der Familie Orleans stellten fih ein, um dem herzoglichen Paar Glück zu wünschen.
Aus dem Finanz-Ministerium geht die Bekannt- machung hervor, daß der Ueberschuß der Staats-Einnahmen Über die Ausgaben für das am 30. Juni 1867 abschließende Finanzjahr 2,090,726 Pfd, Sterl. betrug, von denen nab den geseßlichen Bestimmungen nunmehr 2, 072,681 Pfd. Sterl. der Kommission für die Reduction der Staatsschuld zuge- wiesen werden.
Das Schiff »Hougomont« mit zur Trans§sportation ver- urtheilten Verbrechern, darunter eine Anzabl verurtheilter Fenier, hat seine Reise nah Australien unter Bedeckung eines Ka- nonenbootes angetreten.
Der »Daily Telegraph« meldet, in der vergangenen Nacht sei das Zeughaus der Freiwilligen in Reepham (Nor- folk) von Feniern ausgeräumt worden. General Sutton seße mit Freiwilligen und Polizei den flüchtigen Feniern nab.
— Der Zweck der Rekognos8zirungs-Expedition nah Abyfsinien ist, zunächst einen passenden Hafen für Dampf- boote zu finden und die verschiedenen Wegstrecken und ihre Vor- und Nachtheile bis zu einer gewissen Entfernung von der Küste zu erforschen. Als Landungs8plaß hat man einstweilen die Annesley Bai südlich in geringer Entfernung von Massowa ausersehen. Das kleine Corps Bblt1 Mann-eingeborne (Bombay) Infanterie, 40 Mann desgleichen Kavallerie und ein Dußend, meist dem Generalstabe angehörige Offiziere, sowie 2 Aerzte. Oberst Merewether führt das Domictidio: Eines der drei Trans§portdämpfschiffe, die »Scinde«, wurde gleich zu Anfang
Baden fort.
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